Sören Voigt
Herr Alterspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten ja alle das Anschreiben vom Kollegen Berger erhalten und haben dieses auch in unserer Abstimmungsrunde diskutiert, haben dort Dinge bestätigt und klargestellt. Diese sind im Rahmen der Geschäftsordnung integriert. Den Änderungsantrag, wie er heute vorliegt, lehnen wir ab. Die Geschäftsordnung hat die Rechte fraktionsloser Abgeordneter bereits im Blick. Sie sind zum Beispiel Mitglied in einem Ausschuss und können Kurzinterventionen halten. Es gibt keinen Grund dafür, ihnen auch Fraktionsrechte zu übertragen oder sie im Vergleich zu fraktionsangehörigen einzelnen Abgeordneten besserzustellen. Wie jeder andere Abgeordnete müssen sich auch fraktionslose Abgeordnete Mehrheiten für ihr Anliegen suchen. Deshalb werden wir diesem Änderungsantrag nicht zustimmen. Alterspräsident Wolf-Dietrich Rost: Vielen Dank, Herr Kollege Voigt von der CDU-Fraktion. Wird zu dem Änderungsantrag des Kollegen Berger noch weiter das Wort gewünscht? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann können wir zur Abstimmung schreiten. Wer dem Antrag mit der Drucksachennummer 8/36 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Eine Stimme. Vielen Dank. – Die Gegenstimmen? – Danke schön. Die Stimmenthaltungen? – Eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen, aber eine überwiegende Zahl von ablehnenden Stimmen und eine Fürstimme. Demzufolge ist der Antrag abgelehnt. Vielen Dank, meine Damen und Herren. Wir haben die Änderungsanträge so weit erledigt, haben die Diskussionen und die Beschlussfassungen abgeschlossen. Ich stelle noch einmal fest: Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE mit der Drucksachennummer 8/33 hat als einziger die Mehrheit gefunden und ginge praktisch in unsere Geschäftsordnung ein, die ich jetzt zur Abstimmung stellen möchte. Ich schlage Ihnen vor, über die Geschäftsordnung des 8. Sächsischen Landtags einschließlich aller vier Anlagen der Drucksache 8/2 als Ganzes abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das kann ich nicht feststellen. Dann sollten wir so verfahren. Vielen Dank. Wer der mit der Drucksache 8/33 ergänzten Geschäftsordnung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Kann ich nicht feststellen. Stimmenthaltungen? – Eine Reihe von Stimmenthaltungen, aber eine große Mehrheit für die Geschäftsordnung, über die wir jetzt abgestimmt haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Geschäftsordnung des 8. Sächsischen Landtags ist mit dieser Abstimmung beschlossen. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. (Beifall CDU, BSW und SPD) Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Wahl des Drucksache 8/1, Ich berufe folgende Abgeordnete in die Wahlkommission: Herrn Kay Ritter von der CDU als Leiter der Wahlkommission, Herrn Holger Hentschel von der AfD, Herrn Ronny Kupke, BSW, Frau Simone Lang, SPD, Herrn Thomas Löser, BÜNDNISGRÜNE, und Frau Luise NeuhausWartenberg für Die Linke. Meine Damen und Herren! Zur Wahl des Präsidenten liegt Ihnen gemäß § 3 der Geschäftsordnung der Vorschlag der CDU-Fraktion in der Drucksache 8/1 vor. Zur Wahl vorgeschlagen ist der Abg. Alexander Dierks. Die Wahl findet geheim statt. Der Leiter der Wahlkommission, Herr Ritter, nimmt vom Rednerpult aus den Namensaufruf vor. Die aufgerufenen Abgeordneten bitte ich, sich nach oben zur Elbseite des Plenarsaals an das Ende der schrägen Rampe zu begeben. Sie erhalten dort die Stimmscheine. Sie können sich zu dem vorgeschlagenen Kandidaten durch Ankreuzen im entsprechenden Feld für Ja, Nein oder Enthaltung entscheiden. Der Kandidat ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung im ersten Wahlgang gewählt, wenn die Mehrheit der Mitglieder des Landtags, das sind 61 oder mehr, für ihn mit Ja stimmen. Die Mitglieder die Wahlkommission bitte ich, ihre Stimmzettel am Schluss abzugeben. Gibt es Einwände gegen dieses Verfahren? – Das kann ich nicht erkennen. Dann können wir so verfahren. Ich bitte Herrn Ritter, mit dem Namensaufruf vom Pult hier vorn zu beginnen.
