Rico Gebhardt
Herr Alterspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einige müssen jetzt ein wenig stark sein. Nicht deshalb, weil ich hier stehe, sondern weil wir zukünftig im Hohen Hause wohl regelmäßig das letzte Wort haben werden. (Sören Voigt, CDU: Tatsächlich?!) Das wird nicht jedem gefallen, aber Sie müssen sich daran gewöhnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir entscheiden heute über die Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags. Man könnte der Meinung sein: Ja, keine große Sache, das wird auch in allen Parteien und Vereinen gemacht. Der Unterschied bei unserem Ansinnen ist es, dass dieser Auftrag, uns eine Geschäftsordnung zu geben, Verfassungsrang hat. Artikel 46 Abs. 1 wurde vorhin schon einmal erwähnt: Der Landtag gibt sich eine Geschäftsordnung, so lautet der Auftrag – okay, das liest sich relativ einfach und simpel. Der Artikel enthält drei Aufgaben: Es müssen Regeln für die Fraktionen enthalten sein, die fraktionslosen Abgeordneten dürfen in ihren Rechten nicht beschränkt werden und zwei Drittel müssen die Geschäftsordnung ändern. Mehr ist in der Verfassung nicht geregelt. Das heißt, wir haben eine hohe Autonomie darüber, wie wir unsere Angelegenheiten regeln und welche „Spielregeln“ wir uns geben wollen. Dazu sind Erfahrungen wichtig – wir beschließen heute immerhin schon die achte Geschäftsordnung – oder ein Blick in andere Parlamente, insbesondere in den Bundestag. Ich will mich deshalb zu Beginn meiner Ausführungen ausdrücklich beim Juristischen Dienst des Landtags bedanken, der sich die Mühe gemacht hat, vorweg die Geschäftsordnung einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen. (Beifall Die Linke) Es hat also eine Revision der Geschäftsordnung der rioden wurden zwar immer wieder Anpassungen und Veränderungen vorgenommen, die haben aber dazu geführt, dass die Anwendungen nicht immer einfacher wurden. Deswegen wurden notwendige Korrekturen aus verfassungsrechtlicher Rechtsprechung sowie Anpassungen an die parlamentarische Praxis vorgenommen und es erfolgte die Bereinigung von redaktionellen und systematischen Zuordnungen. Es wurden Redundanzen gestrichen – wie die Ausführung zu Wahlen, die in Gesetzen geregelt sind – und es wurden Anlagen durch die Übernahme in die Geschäftsordnung reduziert. Für diese Arbeit meinen ausdrücklichen Dank an den Juristischen Dienst. Danke auch für die Möglichkeit, dass wir uns gemeinsam mit allen jetzt im Landtag vertretenen Fraktionen darüber austauschen konnten. So kann ich für meine Fraktion feststellen, dass im Gegensatz zur Verständigung zur Geschäftsordnung am Beginn der 7. Legislaturperiode ein offeneres Verfahren stattgefunden hat, auch wenn nicht alles ganz rund im Zeitablauf lief, aber es war viel besser als 2019. – Das war ein Lob, Herr Voigt. Gut und richtig finden wir als Linksfraktion, dass es jetzt einen Hauptausschuss geben soll, der bis zu Beginn der Tätigkeit der Fachausschüsse bestimmte Aufgaben aus den Fachausschüssen übernehmen kann. Gut und richtig finden wir auch, dass es nun mit dieser Geschäftsordnung möglich ist, dass alle Abgeordneten – unabhängig von ihrer Mitgliedschaft – Zugang zu den Protokollen der Fachausschüsse haben. Vor fünf Jahren hatte meine Fraktion dazu noch einen Änderungsantrag gestellt und der damalige PGF der CDU hat argumentativ dagegengehalten, worauf dann die zukünftige Koalition unseren Antrag abgelehnt hat. Nun ist es in der Geschäftsordnung geregelt. Sie merken also: Wenn wir etwas fordern, hat das immer irgendeine Bedeutung und irgendwann einmal kommt das auch. (Beifall Die Linke –
