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Plenarprotokoll 7/77

31.03.2022 · 56 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (5)GRÜNE (5)Die Linke (5)CDU (4)FDP (3)fraktionslos (3)SPD (1)

Keller

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit auch eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Die heutige Sitzung wurde gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die diesbezügliche Unterrichtung liegt Ihnen in der Drucksache 7/5161 vor. Die Redeliste wird von Herrn Abgeordneten Reinhardt geführt. Die Bedienung der Redezeitanlage übernimmt Frau Abgeordnete Baum. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Henke, Frau Abgeordnete Dr. Klisch, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Herr Abgeordneter Worm, Frau Ministerin Siegesmund, Frau Ministerin Taubert, Herr Minister Tiefensee und Herr Ministerpräsident Ramelow zeitweise. Gestatten Sie mir zunächst einige allgemeine Hinweise: Zu Beginn der heutigen Sitzung möchte ich Sie darüber informieren, dass es in der personellen Zusammensetzung der Fraktionen eine weitere Veränderung gegeben hat. Herr Abgeordneter Birger Gröning hat mit Schreiben vom 22. März 2022 seinen Austritt aus der Fraktion der AfD und gleichzeitig erklärt, dem Landtag als fraktionsloses Mitglied weiterhin angehören zu wollen. Die Hinweise zur Tagesordnung: Der Beschluss des Ältestenrats gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung, wonach bis auf Weiteres die auf einen Tagesordnungspunkt entfallende Redezeit grundsätzlich halbiert wird, gilt hier auch in der Sitzung fort. Der Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5160 wurde zwischenzeitlich als Neufassung elektronisch bereitgestellt und verteilt. Zu diesem Antrag wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU eingereicht – er trägt die Drucksachennummer 7/5190 –, elektronisch bereitgestellt und auch verteilt. Sehr geehrte Damen und Herren, gibt es weitere Hinweise bzw. Beratungsgegenstände, die hier beantragt werden? Bitte, Herr Abgeordneter Braga.

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Torben Braga AfD

Meine Fraktion hat vor 20 Minuten auch einen Entschließungsantrag eingereicht. Gut – ist schon auf dem Weg.

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Keller

Herr Abgeordneter Montag.

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Robert-Martin Montag FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, das gilt auch für unsere Gruppe: Auch wir haben einen Antrag eingereicht, der schon auf dem Weg der Verteilung sein sollte/müsste.

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Keller

Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? Frau Abgeordnete Henfling, bitte.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Vielen Dank. Namens meiner Fraktion und der Koalition möchte ich beantragen, dass wir das Plenum in einfacher Redezeit absolvieren.

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Keller

Es gibt den Antrag, die Tagesordnung in einfacher Redezeit abzuarbeiten. Das bedeutet also eine Gesamtredezeit von 2 Stunden 6 Minuten und 40 Sekunden. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer ist gegen den Antrag auf einfache Redezeit? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD und die Stimmen aus der Gruppe der FDP sowie die Stimmen aus der Fraktion der CDU und aller vier fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Antrag abgelehnt und wir werden in der gekürzten Redezeit nach § 29 Abs. 2 Satz 1 GO also entsprechend die Tagesordnung abarbeiten. Das bedeutet eine Redezeit insgesamt von 1 Stunde und 13 Minuten. Gibt es weitere Anträge zur Tagesordnung? Ich frage: Gibt es den Wunsch auf Begründung der Entschließungsanträge? Das ist bei der AfD-Fraktion der Fall. Es wird genickt. Die FDP – Begründung der Entschließungsanträge? Nein. Bei der CDU habe ich auch das Signal: Nein. Dann wird die Begründung zum Entschließungsantrag der AfD-Fraktion nachher in der Abarbeitung der Tagesordnung entsprechend aufgerufen. Danke. Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Das ist nicht der Fall. Damit gilt die Tagesordnung als festgestellt. Wir verfahren also entsprechend dem Antrag in einfacher Redezeit. Ich darf aufrufen den einzigen TagesordnungsAntrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5160 - Neufassung dazu: Gesellschaftlich verantwortliches Handeln stärken – mehr Normalität wagen Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5190 dazu: Die Politik der Durchsetzung unwirksamer CoronaMaßnahmen sofort beenden, die Grundrechte vollumfänglich wiederherstellen! Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5214 dazu: Verantwortung leben, vulnerable Gruppen schützen, Rechtsrahmen des Infektionsschutzgesetzes nutzen Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5215 Den Entschließungsantrag zu begründen hat beantragt die Fraktion der AfD. Das Wort dafür hat Herr Abgeordneter Aust. Bitte schön.

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René Aust AfD

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die FDP versprach ihren Wählern im Wahlkampf einen Freedom-Day. Dieser Freiheitstag sollte der 20. März sein, so der heutige Justizminister Buschmann. Doch statt eines Freiheitstags bekommen wir weiterhin Testpflicht und Maskenzwang. Sehr geehrte Damen und Herren, was die FDP an Freiheitsbeschränkungen im Bund mitträgt, müssen wir im Land reparieren. Darum beantragen wir als AfD mit unserem Antrag heute das Ende von Maskenpflicht, Testpflicht und Impfpflichten. (Beifall AfD) Aber nicht nur die FDP versagt bei dem Thema „Freiheit“. Die Fraktionen der Linken, SPD und Grünen wollen uns mit ihrem Antrag Glauben machen, dass der Zusammenbruch des Gesundheitssystems kurz bevorstehe. Deshalb müsse der seit zwei Jahren bereits andauernde Ausnahmezustand mit seinen Freiheitsbeschränkungen fortgeschrieben werden. Diesem widersprechen wir entschieden. (Beifall AfD) Losgelöst von zwei Jahren des Lernens und der Erfahrungen mit dem COVID-19-Virus und seinen Varianten dieselben Horrormärchen auftischend wie zu Beginn des Corona-Geschehens – der Grund liegt auf der Hand: Mit dem Mittel der Angst lässt sich gut regieren. Angst ist gut geeignet, das Motto „Teile und herrsche“ umzusetzen. Und das kommt den Absichten von Rot-Rot-Grün sehr gelegen. (Beifall AfD) In ihrem Antrag versuchen die Regierungsfraktionen ihre Positionen mit den Weihen der Wissenschaftlichkeit zu versehen. Gewiss kann dabei auf Studien verwiesen werden, die die rot-rot-grüne Position stärken, aber die Glaubwürdigkeit leidet natürlich, wenn man sich dann vor allem auf solche Gremien beruft, die direkt von der Regierung abhängen und die dazu eingesetzt wurden, die Regierungsposition zu legitimieren. Das ist ein billiger Taschenspielertrick von Rot-Rot-Grün. (Beifall AfD) Unser Antrag, der Antrag der AfD stellt fest, dass eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes nicht vorliegt und daher sogenannte Hotspot-Regelungen für Thüringen, also die Fortsetzung der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, Unfug sind. Ich möchte die Gelegenheit noch einmal dazu nutzen, daran zu erinnern, dass die Schwierigkeiten, mit denen unser Krankenhauswesen konfrontiert ist, nicht auf das Coronavirus geschoben werden können, sondern Ergebnis Ihrer falschen Gesundheitspolitik sind, die Sie seit drei Jahrzehnten in diesem Land betreiben. (Beifall AfD) Das Chaos und die Kosten werden immer größer. Arztpraxen sind zum Teil tatsächlich überlastet ebenso wie die Gesundheitsämter. Schuld daran sind die überbordenden Dokumentations- und Meldepflichten, und durch Quarantänemaßnahmen werden gesunde Menschen von der Arbeit abgehalten. Damit sorgt die Politik für Kapazitäts- und Versorgungsengpässe auf allen Ebenen, sie zerstört die Funktionsfähigkeit und die Gesundheit der Gesellschaft. Zwei Jahre haben die Corona-Maßnahmen großes Leid verursacht. Sterbende mussten ihren letzten Weg allein gehen, weil Angehörige nicht Abschied nehmen durften. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das ist ja perfide!) Jugendliche, die eigentlich Erinnerungen für das Leben sammeln sollten, Radtouren mit Freunden an den See oder den ersten Kuss erleben, vereinsamten. Wir haben heute die Gelegenheit, unseren Bürgern wieder alle Freiheiten zurückzugeben. Geben Sie sich einen Ruck, geben Sie den Bürgern unseres Landes ihre Freiheit zurück! Stimmen Sie dem AfD-Freiheitsantrag zu! Vielen herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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Keller

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Das Wort zur Einbringung ist gewünscht. Das Wort hat Herr Abgeordneter Plötner. Bitte schön.

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Ralf Plötner Die Linke

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Zuhörende, in dem heutigen Sonderplenum des Thüringer Landtags geht es um die Feststellung einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage auf Grundlage des jüngst geänderten Bundesinfektionsschutzgesetzes. Die Kritik an diesem Gesetz ist mehr als berechtigt, aber das hilft uns jetzt nicht weiter. Wir müssen die Möglichkeiten nutzen, die uns dieses Gesetz gibt, um den besten Infektionsschutz und somit auch den besten Gesundheitsschutz der Menschen in Thüringen zu gewährleisten und um die Krankenhäuser und das Personal zu schützen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Um es voranzustellen: Hierbei geht es nicht um Schließung von Einzelhandel oder gastronomischen Einrichtungen oder um das Anordnen von Ausgangsbeschränkungen oder Vergleichbares. Diese Zeiten haben wir zum Glück hinter uns gelassen. Es ist daher auch irritierend, wenn der Eindruck erweckt wird, es würde heute um eine Maßnahmenverschärfung gehen. Worum es geht, ist der erweiterte Basisschutz. Das bedeutet, es sollen weiterhin Masken in Innenräumen getragen werden und ungeimpfte und ungetestete Menschen müssen einen negativen Testnachweis bei Zutritt in den öffentlichen Raum, in Gebäude erbringen. Die Corona-Pandemie befindet sich mittlerweile in Thüringen in der größten Infektionswelle. Bis zum Jahresende 2021 herrschte die sogenannte DeltaVariante des Virus vor und wir haben leidvolle Erfahrungen in Thüringen machen müssen mit diesem Virus. Auf dem Höhepunkt dieser Welle mussten wir insgesamt 30 Patientinnen und Patienten in andere Bundesländer verlegen, um in Thüringen für Notfälle intensivmedizinische Kapazitäten vorhalten zu können. Im November letzten Jahres wurde die OmikronVariante als neue Variante festgestellt. Seit der zweiten Kalenderwoche dieses Jahres ist diese auch in Thüringen vorherrschend. Deswegen haben wir heute insgesamt 21 Beschlusspunkte eingebracht, von denen ich einige wenige gern hervorheben möchte. Erstens ist es sehr wichtig, dass wir weiterhin Hygienekonzepte bei Einrichtungen zur Unterbringung, Betreuung und Behandlung vulnerabler Personengruppen haben, aber eben auch in Betrieben und Einrichtungen im Publikumsverkehr (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und bei der Durchführung des organisierten Sports. Weiterhin ist es wichtig, dass wir für Kundinnen und Kunden in Geschäften, bei Dienstleistungsbetrieben mit Publikumsverkehr oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Angeboten mit Publikumsverkehr auch eine erweiterte Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske haben, ebenso bei öffentlichen frei oder mit Entgelt zu betretenden Veranstaltungen. Auch ist die Gesichtsmaske wichtig in geschlossenen Räumen, in den Arztpraxen, bei Zahnärztinnen und Zahnärzten, in den Apotheken, bei Therapeutinnen und Therapeuten, ebenso auch für das Personal, das dort beschäftigt ist, sowie dann auch für die Patientinnen und Patienten, die diese Räumlichkeiten betreten, und allgemein eben in der medizinischen und therapeutischen Versorgung von ambulanten Einrichtungen. Uns ist es auch wichtig, dass die Fahrgäste gleich behandelt werden. Es macht keinen Sinn, dass ausschließlich der öffentliche Personennahverkehr hier betroffen ist, auch in Taxiunternehmen, auch bei weiteren Beförderungsmitteln und bei Reisebusveranstaltungen ist das Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske sehr wichtig. Und auch noch ein wirklich wichtiges Anliegen von Rot-Rot-Grün ist der Schutz der Schülerinnen und Schüler und der Beschäftigten dort in den Schulen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist auch wichtig, dass in geschlossenen Räumen in Schulen grundsätzlich im Schulgebäude und ab der Klassenstufe 5 mit Ausnahme der Förderschulen auch im Unterricht eine Gesichtsmaske getragen werden muss. Ebenso ist es eben beim Zutritt in die Kindergärten, Kindertagesstätten und in die Schulen bei einrichtungsfremden Personen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, es ist erfreulich, dass die Belegung der Intensivstationen nicht mehr so hoch ist wie in den vorhergehenden Wellen. Aber auf den Normalstationen sind zahlreiche coronainfizierte Menschen. Wenn ich die Statistik der Thüringer Krankenhausbelegung von vorgestern bemühe, sind insgesamt 1.102 CoronaPatientinnen auf Normalstationen gewesen, das ist eine Steigerung um 11 Prozent im Vergleich zur Vorwoche. Auch auf den Intensivstationen gibt es eine Steigerung um 2,6 Prozent, wo es insgesamt vorgestern 79 Menschen waren, die mit SARSCoV-2 und einer COVID-Erkrankung versorgt werden mussten. Die drohende Überlastung der Krankenhauskapazitäten in Thüringen ist dadurch reell, erstens fehlt durch Isolation und Quarantäne das Personal, auch wenn es selbst längerfristig an Corona erkrankt, und zweitens sind die infizierten Personen, die immer mit einem extrem höheren Aufwand versorgt werden müssen, ja da. Es ist eben eine leidliche Diskussion, ob jemand als coronapositiver Patient aufgenommen worden ist oder die Diagnose erst im Krankenhaus gestellt wird, denn die Belastung, die enorm ist, ist gleich hoch für das Personal. Deswegen müssen wir auch die Belastung der Beschäftigten in den Kliniken so gering wie möglich halten, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) damit sie unter der Dauerbelastung nicht zusammenbrechen. Daher lassen Sie uns gemeinsam bis zum 8. Mai erweiterte Basisregelungen beschließen. Die Landeskrankenhausgesellschaft empfiehlt uns das heute auch, deswegen lassen Sie uns gern so verfahren. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, uns liegt ja umfangreiches Material an Entschließungsanträgen vor, die uns gerade erst erreicht haben. Ich frage: Gibt es den Wunsch auf eine Lesepause, bevor ich jetzt die Aussprache eröffne? Das sehe ich nicht. Bitte, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Das Problem ist, dass uns die Anträge noch gar nicht vorliegen, sodass wir sie auch nicht lesen können, da wir sie nicht haben.

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Keller

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Dann frage ich mal, wie weit wir da sind. Wenn nicht, würde ich tatsächlich eine Pause machen. Sie liegen tatsächlich noch nicht vor. Wir können die Pause zu den Entschließungsanträgen natürlich jederzeit machen. Ich würde jetzt also zur Aussprache kommen und werde zwischendurch, so wie die Entschließungsanträge da sind, die Lesepause anbieten. Die Aussprache eröffne ich an der Stelle. Um das Wort hat Herr Ministerpräsident Ramelow für die Landesregierung gebeten. Bitte schön, Herr Ministerpräsident, Sie haben das Wort.

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Bodo Ramelow

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hätte mir gewünscht, dass es diese Sondersitzung gar nicht gibt. Ich will Ihnen das auch begründen: Weil es eine Veränderung ist, die in Landesregierungen in ganz Deutschland zu einer ziemlichen Verärgerung geführt hat, nämlich, dass das Bundesinfektionsschutzgesetz, das uns jetzt zwei Jahre begleitet hat, um die Basismaßnahmen entledigt worden ist, auf denen wir bislang auf dem Verordnungsweg arbeiten konnten. Das heißt, wir haben ein Parlamentsbeteiligungsverfahren gehabt, die Verordnung wird von uns erarbeitet, mit dem Parlament erörtert, und auf dieser Basis kann fungiert werden. Jetzt ist es so – und ich habe das am 18. März in meinen Ausführungen im Bundesrat sehr deutlich gemacht –, dass ich feststelle, dass die Bundesregierung den Ländern ein Bundesinfektionsschutzgesetz übergeleitet hat, bei dem wir im Bundesrat nicht mehr mitzubestimmen hatten, bei dem wir nur noch entscheiden konnten, ob wir den Vermittlungsausschuss anrufen, was sinnlos ist, denn dann wäre die Zeit auch abgelaufen gewesen, und bei dem wir vorher in die Bearbeitung und Erarbeitung des Gesetzes gar nicht einbezogen waren. Ich hätte Ihnen und uns gern erspart, dass wir die Frage, wo ein Hotspot angewendet wird, nicht hier im Plenum jetzt auf Grundlage von Anträgen, Entschließungen und parlamentarischen Initiativen der Fraktionen bearbeiten, sondern dass Sie von uns Rechenschaft darüber bekommen, welche Maßnahmen wir immer noch als schutzbedürftig ansehen. Herr Plötner hat darauf hingewiesen, was die Umstände sind, die uns veranlasst hätten, eine Hotspot-Strategie, die den Namen verdient, auch tatsächlich eigenständig durchzuhalten, nämlich dort, wo die Überlastung des Gesundheitssystems in der Region spürbar, fassbar und nachvollziehbar ist, und in dem Moment, wo wir Abwehrmaßnahmen ergreifen müssen, dass diese Abwehrmaßnahmen so verallgemeinert auch angewandt werden können, dass sich alle darauf verlassen. Alle die, die öffentlich gesagt haben, die Länder sollen keinen Flickenteppich machen, hätten dann ins Bundesinfektionsschutzgesetz reinschreiben müssen, was bundesweit gilt. Das wäre die Rechtsgrundlage gewesen, die ich mir gewünscht hätte. Deswegen sage ich – ich bitte mir das nachzusehen, aber, ich sage –: Aus meiner Perspektive hat die neue Bundesregierung auf Druck der FDP tatsächlich den Ländern den Stuhl vor die Tür gesetzt, was diese Frage der Pandemieabwehr betrifft. Das ist eine neue Wahrnehmung, bislang hatten wir eine andere Form des Umgehens miteinander, aber in diesem Fall war es so, dass selbst die zugesagten Gespräche am Ende zu keinem besseren Ergebnis geführt haben. Jetzt sind wir in der Situation, dass jedes Bundesland sehen muss, ob es eine Regelung hinbekommt, und in einigen Bundesländern wird es jetzt zum politischen Zankapfel. Das finde ich bedauerlich, denn es geht hier nicht um Parteipolitik. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der AfD, ich nehme zur Kenntnis, dass Sie sagen, die Corona-Abwehrmaßnahmen sind schuld an all dem, was passiert ist. Sie blenden also aus, dass das Virus schuld daran ist, sie blenden völlig aus, dass es eine Gefährdung und eine Gefährlichkeit gegeben hat, die im globalen Maßstab eine Rolle gespielt hat. Das interessiert Sie einfach nicht. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie sagen einfach, dass die Maßnahmen schuld daran sind, das finde ich eine hoch erstaunliche Umdrehung und erinnert mich dann doch an George Orwell und die Form des Neusprechs, dass man die Definition anders macht. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine zweite Bemerkung, meine Damen und Herren – und da bin ich bei der FDP –, ich würde mir einen Freedom-Day wünschen, und zwar einen Freedom-Day, bei dem wir feststellen, dass dieses Virus keine Gefährdung mehr für Menschen auslöst. Darüber kann man weggehen und sagen, ja, es ist doch so, Omikron ist ganz anders. Aber am Ende ist es so, dass im Moment eine ganze Reihe von Menschen mit Langzeit-COVID-Folgen zu kämpfen haben, die sehr genau wissen wollen, ob wir ihnen Schutz angedeihen lassen oder nicht. Und es ist die Thüringer Landeskrankenhausgesellschaft, die uns bittet – uns alle zusammen –, dass wir bestimmte Schutzmaßnahmen noch durchhalten sollten. Deswegen, liebe Kollegen von der CDU: Ja, Sie haben einen Antrag vorgelegt und Sie beschreiben Maßnahmen, die ergriffen werden sollen, die sollen wir alle bis zum 2. April erfüllen. Darf ich Ihnen einfach sagen, dass Sie das geltende Recht abgeschrieben haben und dass wir selbstverständlich das geltende Recht auch umsetzen, dazu brauche ich keine Entschließung. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mir hätte es gut gefallen, wir hätten tatsächlich die fünf oder sechs Punkte, die wichtig sind, um Basisschutz noch aufrechterhalten zu können, gemeinsam geeint und wir hätten gar keine strittige Diskussion dazu. So habe ich das Gefühl, dass am Ende die Bürger das Gefühl haben, dass wir als politisch Verantwortliche nicht mehr so genau wüssten, was wir tun. Und das finde ich bedauerlich. Das haben wir jetzt in zwei Jahren gut durchgehalten, dass wir den Menschen, die Schutz brauchten, auch den Schutz haben gewähren können. Denn die einen sagen, ich will keine Maske tragen, und andere sagen, ich fühle mich bedroht, wenn jemand keine Maske trägt. Das ist eine höchst individuelle Geschichte, weil der Gesundheitszustand jedes Menschen so ist, dass er für sich eine Empfindung hat, ob er bedroht wird oder nicht. Und dieses Stück Schutz hätte ich noch gern gesehen, dass wir das eine Zeit lang aufrechterhalten auf einer sehr reduzierten Form, denn, wenn wir uns mal anschauen, von Lockdown und all diesen Dingen ist überhaupt keine Rede mehr. Das steht im Gesetz gar nicht mehr drin. Wofür wir werben und wofür ich mich sehr bedanken würde, wenn wir wenigstens eine Reststruktur an Abwehrmechanismen noch einsetzen könnten, wenn in einzelnen Regionen etwas ist. Und jetzt kommt die Besonderheit: Um das überhaupt machen zu können, brauchen wir die Ermächtigung, dass Thüringen ein Hotspot ist. Das ist nicht meine Argumentation – ich will das deutlich sagen –, wir hatten eine Hotspot-Regelung, die hat den Namen verdient. Da standen drei feste Parameter drin und jeder wusste, wann die Ampel umschaltet. Ich war froh, dass wir eine derartige Hotspot-Regelung haben. Jetzt bekommen wir einen Begriff „Hotspot-Regel“, der hört sich so ähnlich an wie das, was wir praktiziert haben, aber er hat keine festen Rechtsbegriffe, die er ausfüllt. Ich finde das bedauerlich. Deswegen war meine Hoffnung, dass wir gemeinsam die Festlegung machen (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – und dafür werbe ich –, eine einfache Festlegung für die letzten Schutzmaßnahmen, die wir aufrechterhalten können, bis wir sagen, das Frühjahr entlastet uns und das Infektionsgeschehen geht hoffentlich deutlich zurück. Und am Ende, meine sehr verehrten Damen und Herren, alle, die im Moment erkrankt sind, und alle, die unter Langzeit-COVID leiden, die sollten sich dann die Rede der AfD noch mal anhören, damit sie wissen, wer ihr Leid völlig negiert. In diesem Sinne finde ich es schade, dass wir heute zusammengetreten sind, aber ich bedanke mich dafür, dass die Koalition die Initiative ergriffen hat, denn selbst wir als Regierung dürften die Initiative nicht mehr ergreifen. Das ist auch ein Paradoxon, das ich in Deutschland so noch nicht erlebt habe. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Sind alle Anträge jetzt verteilt? Ja. Sind alle Anträge jetzt zur Ansicht da? (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, wir haben noch keine!) Gut. Dann setzen wir die Aussprache fort. Ich geben das Wort an Herrn Abgeordneten Prof. Voigt für die CDU-Fraktion. Bitte.

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Mario Voigt CDU

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute über einen Antrag von Rot-Rot-Grün, in dem es im Kern um zwei Punkte geht: 1. Soll ganz Thüringen pauschal zum Corona-Hotspot erklärt werden? 2. Sollen alle Corona-Maßnahmen, wie 2G, 3G, Abstands- und Maskenpflicht pauschal für Thüringen für alle verlängert werden? (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt doch gar nicht! Das steht da gar nicht drin!) Das sind die Fragen. Aber im Kern geht es um mehr. Es geht nämlich darum: Wie bewerten wir die Lage, in der sich Thüringen befindet? Es geht darum: Wie stehen wir zu dieser Pandemie? Es geht darum: Was ist nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz möglich? Und es geht um die Frage: Welches Bild haben wir vom Menschen und vom Bürger in unserem Freistaat? Ich glaube, das gilt es heute zu diskutieren. Ich will noch mal rekapitulieren, der Ministerpräsident hat gerade gesprochen. Es war ungefähr vor knapp zwei Jahren, als er mich anrief und sagte, ich komme gerade aus dem Bundeskanzleramt. Ich habe hier eine erste Lageeinschätzung bekommen. Wir gehen davon aus, dass mindestens 60.000 Thüringer durch den neuen Virus sterben. Das ist die Situation gewesen. Ich kann Ihnen sagen, ich habe ihm damals zugesagt, bei all den Maßnahmen, die es gibt und die nötig sind, um das zu schützen, wird die CDU auch ihren Teil dazu beitragen, weil wir in der Situation waren, wo wir ein Virus hatten, das keiner kannte, das auf eine Bevölkerung getroffen ist, die nicht immunisiert und schützbar war, und dass wir deswegen als Staat natürlich gesagt haben, wir müssen gemeinsam handeln, ebenenübergreifend und auch manchmal zwischen Regierung und Opposition. Das Ganze war geprägt von Bildern – Sie erinnern sich alle noch – aus Italien, Bergamo, wo entschieden werden musste, ob ein Patient behandelt werden kann und ein anderer nicht. Das war die Situation vor zwei Jahren. Dazwischen lagen viele Verordnungen, dazwischen lagen Corona-Sondervermögen, da gab es viele Situationen, wo die CDU-Fraktion genau gesagt hat: Das ist ein Weg, den wir mitgehen können, das ist ein Weg, den wir inhaltlich begründen können, und das ist auch ein Anspruch, den wir haben. Unser Anspruch war immer, dass wir gesagt haben, wir setzen auf bestmöglichen Schutz unserer Bevölkerung, aber gleichzeitig auch auf eine so gering wie mögliche Einschränkung der Freiheit. Deswegen ist heute in der Tat kein Tag für Parteipolitik, aber es ist zumindest ein Tag, wo man darüber nachdenken muss, dass wir uns an einer Weggabelung befinden. Die Weggabelung lautet, wie wir zu entscheiden haben, wie es in Thüringen weitergeht. Die Weggabelung bietet offensichtlich drei Wege: Es gibt quasi den Weg 1, der da sagt, wir wollen alles so weitermachen wie bisher und im Zweifelsfall auch darauf setzen, dass der Staat besser als der einzelne Bürger weiß, wie er zu handeln hat. Es gibt den Weg 2, der sagt, es gibt eigentlich gar keine Pandemie. Und es gibt einen Weg, der auf Verantwortung und auf Vertrauen setzt, und für diesen Weg werben wir heute, weil wir eben glauben, dass das der richtige Weg ist, der für Thüringen in die richtige Zukunft führt. (Beifall CDU) Ich habe gerade schon beschrieben, was das alles nach sich zieht, und habe auch beschrieben, was wir in den letzten zwei Jahren gemacht haben. Da waren viele Maßnahmen richtig, die zum Schutz beigetragen haben. Es gab auch manche Maßnahmen, die falsch waren, wie die Ausgangsbeschränkungen, die 15-Kilometer-Leine um den eigenen Wohnort oder anderes. Aber für uns war immer der innere Anspruch: Einschränkungen dort wo nötig, aber natürlich so viel Freiheit wie möglich. Und heute – zwei Jahre später – sind wir in einer Situation, wo wir im Moment zwar viele Neuinfektionen haben, die jetzt wieder rückläufig sind, aber die Omikron-Infektion verläuft bei vielen Menschen – Gott sei Dank – mild. Gleichzeitig haben wir mittlerweile ein Impfangebot, sogar mit einem Totimpfstoff. Das heißt aber eben auch, dass viel mehr Menschen mittlerweile immunisiert sind, das bedeutet auch, dass viel mehr Menschen – ich selbst – geboostert und genesen sind – viele hier im Raum auch – und natürlich aber eben auch viele Menschen, die ihre Erfahrungen im Umgang mit dieser Pandemie machen. Deswegen sagen wir, dass es schon eine Frage ist, die man berechtigterweise stellen kann, dass viele Maßnahmen, die vielleicht bei Delta richtig gewesen sind, in der neuen Variante aber eben nicht mehr wirkungsvoll sind. Deswegen muss man sich darüber unterhalten, und das ist etwas, was wir hier tun. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das kann auch bei einer neuen Variante vorkommen!) Diese evidenzbasierte Auseinandersetzung sollten wir führen. Dann gucken Sie halt auf die Zahlen: Der Anteil der Corona-Patienten auf den Intensivstationen liegt aktuell bei 12,6 Prozent, seit Anfang Januar relativ stabil in einem Fenster zwischen 9 und 12 Prozent. Wir sehen, dass in 12 von 16 Bundesländern im Vergleich zur Vorwoche die Inzidenz zurückgeht. Wir sehen gleichzeitig, dass, wenn wir auf die Hospitalisierung schauen, auch in Thüringen die Zahlen rückläufig sind. Das alles zusammengenommen ist doch ein Punkt, wo man nachdenken muss, in welcher Phase dieser Pandemie wir uns befinden. Da kann man nicht argumentieren und sagen: Die Härte der Maßnahmen bestimmt auch den Erfolg der Maßnahmen. Also, Verzeihung, wir haben die Rekordinzidenz trotz Maskenpflicht, trotz der Dinge, die Sie hier gerade beschreiben. Ich glaube, das ist jetzt zumindest kein Beleg dafür, dass das momentan der wirkungsvollste Schutz ist für unsere Bevölkerung. (Beifall CDU) Deswegen sagen wir, wir kommen in eine neue Phase der Pandemie, gefragt ist eine umsichtige Politik, die Interessen ausgleicht, es ist Zeit, die Perspektiven der Menschen und nicht das Virus zum Ausgangspunkt der Politik zu machen. Wir setzen uns für Basisschutz, für Eigenverantwortung, für gegenseitige Rücksichtnahme ein. Das bedeutet, wir wollen, dass in den medizinischen Einrichtungen des Landes weiterhin Maskenpflicht gilt, dass dort weiter getestet wird, das bedeutet, dass wir im öffentlichen Nahverkehr weiterhin Masken tragen, aber es bedeutet eben auch, dass wir dafür werben, dass wir wieder die Eigenverantwortung der Bürger in den Blick nehmen. Ich werbe dafür, in geschlossenen Räumen Masken zu tragen, ich werbe dafür zu impfen, aber ich sage eben auch, dass das natürlich eine eigenverantwortliche Frage ist. Herr Ramelow, Sie stellen sich hierher und sagen, Sie hätten sich das gern gespart. Natürlich, ich hätte es mir auch gern gespart, weil 14 von 16 Bundesländern in ihrer Landesregierung gesagt haben: Jawohl, wir entscheiden das, wir machen eine Verordnung, die genau diesen Basisschutz umsetzt, weil sie eben die Begrenzung des Bundesinfektionsschutzgesetzes genau so sehen. Sie machen es nicht, und deswegen kann ich Ihnen nur sagen, (Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident) dass ich glaube – 14 von 16 ... (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist doch falsch! 15 von 16 machen den Basisschutz!) Ja. Zwei gehen darüber hinaus, wenn Sie mir genau zugehört haben, aber ich will... (Unruhe DIE LINKE) Sie können ja gleich reden. Ich lehne Ihnen Ihren Antrag auch deswegen ab, weil Sie den Eindruck suggerieren, dass alle anderen, die auf die Eigenverantwortung setzen, nicht das Beste der Bürger im Sinn haben. Und das, glaube ich, ist falsch. Das sollten wir uns nicht gegenseitig vorwerfen. Ich habe gerade beschrieben, was die CDU-Fraktion alles mitgemacht hat. Wir werben dafür, dass wir über Quarantänebestimmungen nachdenken, die das Problem in unseren Pflegeeinrichtungen und medizinischen Einrichtungen produzieren. Es müssen Menschen in Quarantäne, die eigentlich arbeiten könnten und wollen. Das ist doch ein Problem. Darauf hat mittlerweile auch die Ärztekammer hingewiesen. Das ist doch ein Thema, was man lösen sollte. Wir weisen darauf hin, dass wir wollen, dass auch diese, sage ich mal, staatliche Sicht auf den Bürger sich verändert. Nach zwei Jahren Pandemieerfahrung muss es doch darum gehen, dass nicht die Ausnahme die Regel ist, sondern dass die Einschränkung von Grundrechten gut begründet ist. Und diese Einschränkung von Grundrechten muss jetzt in dieser Phase ein Ende finden. Wir glauben, milder Verlauf, Immunisierung der Bevölkerung, Eigenverantwortung und Erfahrung mit der Pandemie plus der Schutz der vulnerablen Gruppen, nämlich der Alten und der Schwachen, das ist der Weg, den Thüringen gehen sollte. Wir wollen ein Thüringen, das den Bürgern den eigenverantwortlichen Umgang mit kalkulierten Risiken zutraut und nicht glaubt, dass der Staat das besser kann. Das ist der Weg, den wir wollen: Verantwortung und gleichzeitig aber eben auch Vertrauen. Das ist etwas, was wir uns wünschen. Deswegen werben wir hier dafür. Deswegen sprechen Sie uns nicht ab, dass wir nicht auch verantwortlich für den Freistaat arbeiten. Danke. (Beifall CDU)

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Keller

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Für die Fraktion der SPD erhält Herr Abgeordneter Hey das Wort.

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Matthias Hey SPD

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute eine Inzidenz von 1.937 Neuinfektionen. Das ist mehr als in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Niedersachsen, etwas weniger als in Bayern. Die Belegung in den Krankenhäusern steigt an. Der Krankenhausbetrieb ist ohnehin massiv belastet, weil es einen entscheidenden Unterschied gibt zur zweiten und dritten Welle, Herr Voigt. Wir hatten früher viele Patienten und deswegen keine Betten mehr. Jetzt haben wir die Betten, aber kein Personal mehr, das an den Betten steht, weil nämlich auch Krankenschwestern und -pfleger genauso hoch infiziert sind wie überall auch in dieser Gesellschaft. Die Landeskrankenhausgesellschaft appelliert heute an uns, die Maßnahmen zu verlängern. Das betrifft nicht nur diesen Bereich, das gibt es überall. Lesen Sie mal vorgestern die Meldung. Wir haben in Erfurt 320 Menschen, die Busse und Bahnen lenken, also Straßenbahn- und Busfahrer und -fahrerinnen. 100 von denen sind momentan krank, jeder Dritte. Die EVAG hat im Moment ein Problem, überhaupt diesen 10-Minuten-Takt hier in Erfurt aufrechtzuerhalten. Wir beobachten deswegen vor allen Dingen eines, dass das öffentliche Leben eben auch durch diese Quarantäneregeln und durch die ansteigenden Inzidenzen lahmgelegt zu werden scheint. Jeder hier weiß, dass die derzeitigen Zahlen deshalb mit Sicherheit auch viel höher sind als die gemeldeten. Es gibt Leute, die ihre positiven Tests gar nicht mehr dem Gesundheitsamt melden. Das wiederum kommt nicht hinterher bei den Nachverfolgungen. Ich sage Ihnen, bei der derzeitigen Lage ist das Aufgeben der Maskenpflicht und der Zugangskontrollen wie eine Autofahrt mit Tempo 100 bei dickem Nebel, Herr Voigt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie lassen uns in einem Newsletter wissen, Herr Voigt – ich zitiere mal wörtlich –: „Was Thüringen jetzt braucht, ist mehr Zutrauen in die Bürger. Gegenseitige Rücksichtnahme muss im Mittelpunkt stehen.“ Wissen Sie, Herr Voigt, ich habe viel gelernt in dieser Pandemie in den letzten zwei Jahren, was Zutrauen betrifft und auch Rücksichtnahme. Ich muss sagen, Hut ab vor dieser Gesellschaft, die das alles getan hat. Aber ich habe auch eine Entgrenzung der Debattenkultur erlebt, die Frage, wie viele sich impfen lassen und wer nicht. Ich erlebe Menschen, die Masken tragen, Abstand halten, rücksichtsvoll sind. Ich erlebe andere, die montags spazieren gehen ohne Abstand, ohne Masken und die Polizei anpöbeln. Und ich habe erlebt, Herr Voigt, dass die Rücksichtnahme auf andere am Toilettenpapierregal im Supermarkt aufgehört hat. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie sprechen von Eigenverantwortung, aber wer ehrlich ist, Herr Voigt, weiß auch, es ist oft genug so, dass manche ihr eigenes Ding machen und andere die Verantwortung tragen. (Beifall SPD) „Umgekehrt“ – schreiben Sie – „sinkt das Vertrauen der Menschen in die staatlichen Maßnahmen mit jedem Tag, an dem ihre Effekte zweifelhaft und die versprochenen Leistungen nicht umgesetzt werden.“ Das stimmt, da haben Sie recht. Aber wir müssen doch mit allem, was wir hier tun, ein wenig vorausschauend denken. Wer angesichts steigender Zahlen Mindeststandards wie die Maskenpflicht in Innenräumen ablehnt, der nimmt doch in Kauf, dass er sich demnächst irgendwann revidieren muss, weil er die Dinge, die er tun wollte, einfach nicht durchsetzen kann. Ich sage nur Österreich: Ende Februar/Anfang März Abschaffen der Maskenpflicht, Ansteigen der Inzidenzen und der Krankenhausbelegung, und jetzt haben die wieder die Maskenpflicht, und das zerstört das Vertrauen in die Politik, Herr Voigt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Um es klar und deutlich zu sagen: Es geht uns als SPD-Fraktion nicht darum, hier irgendjemanden in den Senkel zu stellen oder politisch festzunageln. Mir geht es heute mal darum, auf die aktuelle Lage in Thüringen zu verweisen, und ich weiß, dass man in den jetzigen Wochen, wo die fünfte Welle unser Land voll erwischt hat, gut damit fährt, für einen gewissen Zeitraum bestimmte Vorsorge zu treffen. Ich sage deutlich: Alles, was über den Basisschutz des Bundes hinausgeht, ist derzeit gut für Thüringen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn Sie mit einzelnen Punkten unseres Antrags nicht einverstanden sind, dann lassen Sie uns eben einzeln abstimmen, aber lassen Sie uns gemeinsam nicht alles vom Tisch wischen, sondern zeigen, dass wir Verantwortung übernehmen wollen. Noch ein Wort zur FDP mit der Androhung der Klage, liebe Kolleginnen und Kollegen: Im Bund drücken Sie die Hotspot-Regelung durch, und wenn ein Land wie unseres eventuell davon Gebrauch machen will, wollen Sie es dann auch noch verklagen. Das müssen Sie uns mal erklären, wie das zusammengeht. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Außerdem, Herr Kemmerich, Sie sind ein Liberaler, Sie sind Mitglied der Partei der Freiheit. (Unruhe FDP) (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Wir haben doch noch eine Verfassung in diesem Land!) Jetzt sage ich Ihnen mal eines ganz deutlich: Ich bin dreimal geimpft, mittendrin infiziert, vor einer weiteren Ansteckung – ich bin von Natur aus geboostert – habe ich keine Angst. Aber es gibt in dieser Pandemie viele Menschen, für die diese Pandemie noch nicht vorbei ist. Ich sage Ihnen als Mitglied der Partei der Freiheit eines: Freiheit ist für mich, wenn nicht nur Menschen wie ich frei sein können, sondern alle Menschen. Dafür muss man eine gewisse Vorsorge treffen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie wollen gegen eine demokratische Mehrheit, die sich finden könnte in diesem Hause, dann eventuell auch noch klagen. Ich sage Ihnen so: Ihre Klage richtet sich dann auch gegen alle Menschen, die sich gern etwas mehr geschützt sehen wollen in dieser Zeit. Das ist ein Armutszeugnis für Freie Liberale, ein Armutszeugnis. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt ist es so, der Entschließungsantrag, Herr Voigt, den Sie vorgestellt haben, beinhaltet ja nur die Maßnahmen nach § 28a Abs. 7, die letzten Endes eine Landesregierung schon machen könnte. Es ist ja gut, dass Sie das noch mal aufgeschrieben haben, aber ich sage Ihnen mal, was es bedeutet, wenn wir nur auf diesen § 28a Abs. 7 zurückfallen: Keine Maskenpflicht im Theater oder bei Konzerten, im Einzelhandel, in Geschäften, in Schulgebäuden, keine Maskenpflicht im Unterricht weiterführender Schulen, beim Frisör, bei der Kosmetikerin, keine Zugangsbeschränkungen, keine Kontrolle mehr ob 2- oder 3G im Theater und bei Konzerten, in der Gastronomie oder bei Clubs. Da stellt sich die Frage: Wollen wir das und können wir das überhaupt wollen? Angesichts der Zahlen und Fakten, die ich eben aufgezählt habe, liegt es nach unserer Auffassung klar auf der Hand, dass dieser Basisschutz nicht ausreicht. Das meinen im Übrigen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, viele, die auch im Bund Verantwortung tragen. Ich bin der festen Überzeugung, dass auch die FDP ihren Oberbürgermeister von Jena jetzt nicht einfach so negiert, der uns aufgefordert hat, diese Maßnahmen zu verlängern. Mein Vorschlag ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, einzelne Punkte von den 21, die wir vorgelegt haben, sind doch mit Sicherheit auch tragbar. Um es parlamentarisch zu formulieren: Man muss nicht zustimmen, man muss aber auch nicht mit Nein stimmen, man kann sich auch enthalten. Heute geht es – wir haben es eben gehört – nicht um die Farbe des Parteibuchs, Herr Voigt, es geht heute um die Gesundheit der Menschen hier in Thüringen. Darum geht es, und lassen Sie uns deswegen hier gemeinsam Verantwortung tragen. Ich danke Ihnen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Das Wort hat für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Höcke.

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Björn Höcke AfD

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Voigt, ich freue mich ja, dass Sie nach zwei Jahren aus dem Gleichschritt mit Rot-RotGrün ausscheren. Gratulation dazu! (Beifall AfD) Gratulation auch zum Ja zu mehr Selbstbestimmung, mehr Freiheit! Das ist die Position, die meine Fraktion seit Mai 2020 gegen alle Widerstände im Hohen Haus begleitet, und darauf bin stolz. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Liebscher, SPD: Oh Mann, da habe ich jetzt gar keinen Bock drauf!) Leider verlässt Sie auf der Hälfte des Weges in Richtung Freiheit der Mut. Mit der Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag können Sie den Schritt ganz setzen, das wäre im Interesse der Thüringer und wir können das heute hier auf den Weg bringen, und das sollten wir tun, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall AfD) Die Regierung – leider ist der Ministerpräsident bei dieser wichtigen Aussprache jetzt schon wieder nicht im Plenarsaal anwesend – will den seit zwei Jahren geltenden Ausnahmezustand wiederum verlängern, es soll einfach weitergehen mit der Schädigung der Wirtschaft, mit sinnlosen Testorgien, mit gesundheitsgefährdendem Maskentragen, mit unwirksamen Impfungen, mit dem Quälen unserer Kinder in den Schulen. Das soll einfach alles weitergehen, als sei in den letzten zwei Jahren, vor allen Dingen in den letzten, sagen wir mal, sechs Monaten nach dem Auftauchen von Omikron nichts passiert. Sehr geehrter Herr Ramelow – auch wenn Sie nicht da sind, vielleicht hören Sie mich ja draußen –, entweder Sie haben den Bezug zur Realität verloren oder Sie leben wie der Klabautermann von der SPD in Berlin in einem Paralleluniversum. (Beifall AfD) Wenn der Antrag von Rot-Rot-Grün durchgeht, werden wir natürlich sofort den Klageweg beschreiten, das kann ich hier schon ankündigen. Ihr Antrag, sehr geehrte Kollegen von Rot-Rot-Grün, sehr geehrte Regierung, ist nicht nur rechtswidrig unserer Auffassung nach, er ist vor allen Dingen auch völlig sinnlos, und das möchte ich an drei Punkten aufzeigen. Erstens: Das Infektionsschutzgesetz knüpft die Möglichkeit, weitere weitergehende Maßnahmen zu ergreifen, an die Feststellung, dass die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage vorliegt. Dass eine solche Gefahr existiert, wird im Antrag von Rot-Rot-Grün mit einer angeblich drohenden Überlastung der Krankenhäuser begründet. Ich sage Ihnen: Trotz, dass die Altparteien – mein Kollege René Aust hat darauf hingewiesen – zwischen 2020 und 2022 – also in der sogenannten Corona-Pandemie – den Bestand der Intensivbetten in der Bundesrepublik Deutschland von 31.000 auf 22.000 reduziert haben, gab es von Spitzen, wie sie in jedem heftigen Grippesaisonjahr auftreten, abgesehen, keine Überlastung unserer Krankenhäuser. (Beifall AfD) Wenn es gegenwärtig Probleme mit der Personaldecke gibt, dann vor allem durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt doch gar nicht!) und die absurden Absonderungsregelungen in den Krankenhäusern. (Beifall AfD) Ja, es ist absurd, dass Sie mit diesen Regeln, wie sie auch in Ihrem Antrag ausgeführt sind, mit denen Sie angeblich das Problem beseitigen wollen, es mit erzeugen. (Beifall AfD) Zweitens: Natürlich versäumen es die Linksgrünen nicht, auf die nicht Gentherapierten einzudreschen. Die Lage an den Krankenhäusern sei auch deshalb bedenklich, weil – ich zitiere, Frau Präsidentin – „die Wahrscheinlichkeit für eine Hospitalisierung für Ungeimpfte um ein Vielfaches höher liege“. Ich betone: „um ein Vielfaches höher liege“. Nach dem Wochenbericht des RKI – also des heiligen Offiziums – hatten zum 24. März 65 Prozent der Neuaufnahmen von Corona-Erkrankten einen vollständigen Impfschutz. Blicken wir nach Neuseeland, da sind 94 Prozent der Bürger gentherapiert, 93 Prozent der aktuellen COVID-Fälle sind dort vollständig immunisiert. Haben wir weitere Fragen zur Wirkung der Spritze gegen Corona? – Ich jedenfalls nicht. (Beifall AfD) Drittens und letztens zur Sinnhaftigkeit Ihres Antrags: Der linksgrüne Antrag thematisiert auch den jüngsten starken Anstieg der Neuinfektionen. Aus diesen wird abgeleitet, dass bestimmte Maßnahmen erforderlich seien, um einen Anstieg von Hospitalisierung zu vermeiden. Dazu muss festgestellt werden – ich tat es bereits –, dass die Omikron-Variante noch einmal harmloser ist als frühere Corona-Mutationen, auch wenn sie – das stimmt – infektiöser ist. Dänemark, sehr geehrte Damen und Herren, hat keine Inzidenz von 1.500 gehabt, nein, Dänemark hatte eine Inzidenz von über 5.500 und hat trotzdem mit Blick auf die Ungefährlichkeit der OmikronVariante alle Maßnahmen aufgehoben, und das ist der vernünftige Politikansatz, den wir hier in Thüringen auch gehen müssen. (Beifall AfD) Auf die Problematik der Inzidenz oder auch Fallzahlen will ich hier nicht noch mal erneut eingehen – ich habe das des Öfteren schon getan in den letzten zwei Jahren –, nur daran erinnern, dass sie von der Anzahl der vorgenommenen Tests abhängen, die niemand kennt, mit Tests, die nicht zuverlässig sind. Ergo: Hier werden nur willkürliche Phantasiezahlen ermittelt. (Beifall AfD) Aber mir geht es an dieser Stelle um etwas anderes: Da ist im Antrag von Rot-Rot-Grün die Rede davon, was jetzt erforderlich sei, um Corona zurückzudrängen. Genau in diesem Punkt sind wir an der Achillesferse der Corona-Politik. Es ist eine Politik des Nichtwissenwollens, es ist eine Politik der Antiaufklärung, die seit zwei Jahren betrieben worden ist. Deshalb weisen wir in unserem Entschließungsantrag darauf hin, dass keine Anti-Corona-Maßnahme, die jetzt verlängert werden soll, je auf ihre Wirksamkeit untersucht worden ist, im Gegenteil: Hinweise von Ärzten bezüglich der fehlerhaften Annahmen, die den 2G- und 3G-Regelungen zugrunde liegen, oder bezüglich der unsinnigen Massentestungen von asymptomatischen Personen werden seit Jahren einfach in den Skat gedrückt. (Beifall AfD) Und – das möchte ich betonen, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete –, ich finde es, und da muss ich mich sehr klar ausdrücken, als vierfacher Familienvater mit schulpflichtigen Kindern einfach nur abartig, dass unsere Kinder seit zwei Jahren in den Schulen mit Masken sitzen müssen, mit keimigen Masken, dass sie über Stunden ihre eigene Abluft einatmen müssen, das ist im gröbsten Maße gesundheitsschädlich. Dazu muss man kein Mediziner sein, um das zu wissen. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, es ist tatsächlich so, dass wir Zweitklässler in Thüringen haben, die ihre Klassenlehrerin noch nie ohne Maske gesehen haben. Das ist keine Politik, das ist Sadismus. (Beifall AfD) Abschließend möchte ich mit Bedauern feststellen, eine sachliche Auseinandersetzung zum Thema „Corona“ ist in Deutschland nicht möglich. Deutschland ist das Land, in dem Experten, die von der Regierungslinie abweichen, nicht gehört, sondern diffamiert und sozial zerstört werden. Statt die Coronakrise anhand valider Daten und unabhängiger Beratung zu lösen, passiert genau das Gegenteil. Gerade in Thüringen hält die Politik der Altparteien an den für jeden erkennbar falschen Erzählungen fest, die Coronaimpfung sei der beste Schutz gegen eine COVID-19-Erkrankung. Die bisherige Coronapolitik ist nicht Ausdruck einer aufgeklärten und reflektierten Strategie, nein, sie ist Ausdruck von Dogmatismus, von Antipluralismus und von Autoritarismus. Diese Politik, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, muss beendet werden. Wir fordern als AfD eine Rückkehr zur Selbstverantwortung und wir fordern das Ende aller staatlichen Repressionsmaßnahmen – jetzt, sofort, vollumfänglich! Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Keller

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Das Wort hat die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner.

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Ute Bergner fraktionslos

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, heute treffen wir hier eine wesentliche Entscheidung, die das Leben der Thüringer in den nächsten Wochen dramatisch beeinflussen wird. Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass jedem in diesem Haus das Wohl der Menschen am Herzen liegt. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir wissensbasierte und nicht ideologische oder spekulative Entscheidungen treffen. Spekulativ deshalb, weil Hochrechnungen, auf die Sie sich beziehen, oft auf nicht belastbaren Daten basieren. Ich kenne die Aussage vieler Abgeordneter: „Ich bin doch kein Fachmann.“ Dahinter dürfen wir uns nicht verstecken. Uns allen ist dieses Coronaausstiegskonzept der Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie e. V. zugegangen. Hier werden plausibel für Nichtfachleute die Zusammenhänge verständlich erklärt. Ich wünschte, dass jeder von Ihnen dieses Heftchen genauso intensiv gelesen hat wie ich, denn dann gibt es nur eine Schlussfolgerung: konsequenter Ausstieg aus allen Corona-Maßnahmen jetzt. (Beifall Abg. Gröning, fraktionslos) Lassen Sie mich mal eine nüchterne Bilanz der bisherigen Maßnahmen ziehen. Die Lockdowns haben nichts gebracht. Inzwischen sind wir von einer Inzidenz von 0,035 Prozent auf 1 bis 2 Prozent angestiegen. Über die Sinnhaftigkeit der festgesetzten Grenzwerte lässt sich auch im Nachhinein noch streiten. Neben einem hochdefizitären Haushalt, vielen Geschäftsschließungen haben wir einen dramatischen Anstieg psychischer Erkrankungen und Suizide zu verzeichnen. (Beifall Abg. Gröning, fraktionslos) Wie aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage hervorgeht, haben sich die psychisch bedingten Sterbefälle in der Altersgruppe zwischen 40 und 50 Jahren im Jahr 2020 verdoppelt. (Beifall Abg. Gröning, fraktionslos) Für 2021 liegen der Landesregierung noch keine Zahlen vor. Angststörungen und Depressionen beim Menschen haben im ersten Halbjahr 2021 schon fast den Jahresdurchschnitt der Vorjahre erreicht. (Beifall Abg. Gröning, fraktionslos) Ich habe auch erlebt, wie meine bewusst ungeimpfte 89-jährige Mutter einen deutlich schwächeren Verlauf von Omikron erlebte als ihre geboosterten Enkelsöhne. Die Prophylaxe mit Vitamin D 3 und die Frühbehandlung mit Vitamin A, (Heiterkeit SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) denen sie gefolgt ist, sollten wesentlich mehr in den Fokus rücken. Das Maskentragen kann krankmachen, was ich selbst erleben musste. Wenn das Deutsche Krankenhausinstitut darüber berichtet, dass der Krankenstand des Personals 20 Prozent über den Jahresdurchschnitten der Vorjahre liegt, wäre es auch eine kluge Vorgehensweise, den Hinweisen aus dem Personal mal nachzugehen, dass der Betrieb durch die Ungeimpften aufrechterhalten wird. Ich bin zwischen den beiden Plenarsitzungen durch Europa gereist und habe mir das Leben in anderen Ländern angesehen. Dort gibt es eine alte Normalität und ich wurde fassungslos gefragt, was denn in Deutschland los sei. Meine Treffen mit Parlamentariern und Regierenden fanden ohne Masken statt. Ich kann nur feststellen, dass die Probleme, die wir hier in Thüringen jetzt haben, zum Großteil durch falsche Maßnahmen der Landesregierung hausgemacht sind. (Beifall Abg. Kniese, fraktionslos) Es gab 2020 viele sachlich richtige Informationen von Fachleuten, wie der Pandemie mit geeigneten Mitteln begegnet werden kann, die ignoriert wurden. Auch mir ist aus Gesprächen im September 2020 mit Spezialisten des Beraterteams der Regierung bekannt gewesen, dass der Impfstoff, so er kommt, maximal vier Monate wirkt. Und was haben Sie den Menschen am Anfang erzählt? Deshalb fordere ich alle Abgeordneten auf, die ein Gewissen haben und denen das Wohl der Thüringer am Herzen liegt, gegen den vorliegenden Antrag zu stimmen. Danke. (Beifall Abg. Gröning, fraktionslos; Abg. Schütze, fraktionslos)

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Keller

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.

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Astrid Rothe-Beinlich GRÜNE

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, Sie sehen mir nach, dass ich auf die beiden Vorrednerinnen aus Gründen nicht näher eingehe. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Antje Tillmann allerdings hat auch eine andere Position als die CDU-Landtagsfraktion. So twitterte sie unlängst – ich zitiere –: „Es werden sich doch wohl vier finden, die nicht alles riskieren, wofür wir zwei Jahre vorsichtig waren.“ (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frau Tillmann hat an dieser Stelle recht. Die Krankenhausgesellschaft hat uns einmal mehr aufgefordert, heute für eine Verlängerung der notwendigen Maßnahmen zu stimmen, und das aus guten Gründen, ähnlich übrigens ja auch die Stadt Jena mit einem FDP-Oberbürgermeister. Wir sind leider bundesweit an der Spitze, wir haben die höchsten Inzidenzen und ich will es so deutlich formulieren, lieber Mario Voigt: Wie zynisch muss es in den Ohren besonders Schutzbedürftiger klingen, wenn Sie von Basisschutz und Eigenverantwortung reden, aber „Survival of the Fittest“ meinen?! (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt nämlich einfach viele Menschen, die sich so einfach nicht schützen können. Und doch, Sie müssen sich diese Vorwürfe jetzt gefallen lassen. Erst können Sie nicht laut genug schreien, dass die Regierungen immer alles falsch machen, und dann entziehen Sie sich jeglicher Verantwortung. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: … Ministerpräsident, der hat nämlich das Gleiche gesagt!) Das ist es, was heute hier passiert. Ja, auch ich bin nicht glücklich mit dem Gesetz auf Bundesebene, das ist überhaupt gar kein Geheimnis, das will ich ganz deutlich sagen. Mich nervt es genauso, wenn ein Bundesminister wohlfeil twittert, aber leider die Gesetze nicht so auf den Weg bringt, wie er sie sich dann von den Ländern wünscht. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das will ich so deutlich hier auch formulieren. Deswegen ist doch das Problem entstanden, dass wir als Land jetzt aufgefordert sind zu handeln. Matthias Hey hat es eigentlich schon sehr treffend formuliert, auch und gerade in Richtung FDP: Was Sie spielen, ist hier ein ganz perfides Spiel; Sie drohen mit Klage auf der einen Seite und sagen auf der anderen Seite, wir sollen einen Rechtsrahmen ausnutzen, den wir so gar nicht haben. Die Möglichkeit, die wir haben, ist, für vier Wochen klare Regelungen zu treffen, und zwar, indem wir jede einzelne Maßnahme konkret benennen. Ja, auch ich habe noch keinen Antrag gesehen, in dem 21 Punkte immer wieder gleich begründet werden müssen, weil wir eine Grundlage für jedweden Beschluss brauchen, nämlich die Feststellung der Hotspot-Regelung. Das ist uns so vorgegeben von Bundesebene und deswegen müssen wir das so machen. Ich will auch noch mal sagen, es gibt eines, was nachgewiesen ist – es ist einfach falsch, was Sie tun, Herr Kemmerich, aber dazu habe ich jetzt ja schon einiges gesagt –, eines ist Fakt: richtig getragene – und das ist natürlich wichtig, das können gerade viele Herren von der AfD überhaupt nicht – FFP2-Schutzmasken schützen nachweislich – und zwar vor jedweder Form von Corona und COVID. (Zwischenruf Abg. Herold, AfD: Auch mit Vollbart?) Auch in Krankenhäusern, in Pflegeheimen und übrigens auch in vielen asiatischen Ländern werden aus vielen guten Gründen schon immer Masken getragen, weil man sich so schützt und auch andere. Aber wenn Sie jetzt für sich in Anspruch nehmen, Ihre Freiheit zu leben, gefährden Sie die Freiheit anderer. Das finde ich fahrlässig und zwar in jeder Hinsicht, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil es die Kinder sind, die nicht selbst entscheiden können, weil es die Alten, die besonders Schutzbedürftigen sind, die Unterstützung, die Hilfe brauchen. Ich glaube, sie erwarten zu Recht von uns, dass wir uns heute dafür entscheiden, noch vier Wochen weiter vorsichtig zu sein und dann wieder zu schauen, wie die Situation aussieht. Als ich vorhin mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des DRK gesprochen habe, die uns hier zuverlässig regelmäßig testen und das landauf und landab – ein großes Dankeschön übrigens an dieser Stelle –, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) waren diese völlig entsetzt, als sie gehört haben, dass es hier heute wahrscheinlich keine Mehrheit dafür gibt, über den sogenannten Basisschutz hinauszugehen. Sie konnten es gar nicht fassen. Das sind die, von denen wir uns hier regelmäßig testen lassen, aber denen ein Großteil dieses Hauses sagt: Wir pfeifen jetzt auf jedwede Regeln, denn das ist uns die Freiheit wert. Was für eine Freiheit soll das sein, meine sehr geehrten Damen und Herren? (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine Freiheit, die Schattenfamilien nicht ermöglicht, nach draußen zu gehen und ihr Leben zu leben, eine Freiheit, die Menschen einschränkt, einkaufen zu gehen, weil sie Angst davor haben müssen, auf diejenigen zu treffen, die es für sich selbst nicht auf die Reihe kriegen, einmal eine Maske korrekt aufzusetzen. Wenn Sie von der AfD dann von schädlicher Abluft reden, Entschuldigung, hören Sie sich eigentlich selbst zu, wenn Sie reden? Eine Maske hat tatsächlich noch niemandem geschadet, das muss man einfach so deutlich sagen. Deswegen tun Sie doch nicht so, als ob Sie in Ihrer Freiheit eingeschränkt werden. Wenn Sie dann noch von Repressionen sprechen, dann schauen wir doch bitte mal beispielsweise nach Russland, wo Menschen tatsächlich gerade Repressionen erleben. Sie spazieren durch die Straßen und reden von Freiheit und Diktatur. Entschuldigung, ich bin in der DDR groß geworden, das ist Hohn in den Ohren aller, die eine Diktatur erlebt haben, wenn Sie Diktatur schreien. In einer Diktatur würden Sie gar nichts schreien können, da hätte man Sie längst einkassiert. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das passiert in einer Demokratie alles nicht, darüber bin ich sehr froh. Trotzdem will ich nicht müde werden, noch einmal dafür zu werben, doch heute darüber nachzudenken, ob unter den 21 Punkten nicht doch Punkte sind, wo zumindest diejenigen von der CDU – bei den anderen habe ich zugegebenermaßen die Hoffnung aufgegeben – sagen, das stimmt, an der Stelle tut es vielleicht doch not, heute hier zuzustimmen. Ich denke an die Schülerinnen und Schüler in den Schulen, ich denke an ganz viele, die sich eben selbst nicht schützen können und, ich denke an diejenigen, die viel zu oft übersehen werden und die ohnehin die meisten Lasten in dieser Pandemie getragen haben, das sind die Familien. Wollen Sie die wirklich über Ostern alle in Quarantäne schicken (Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Das wollen Sie doch!) oder sagen Sie dann zynisch: Wir heben auch noch die Quarantäneregeln auf, dann können wenigstens die positiven Erzieherinnen auch die positiv getesteten Kinder betreuen. Entschuldigung, das ist Menschenverachtung pur, dazu stehen wir nicht. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir stehen für Gesundheitsschutz, wir stehen für Freiheit und Rücksichtnahme, und die funktioniert sehr gut auch mit Maske und mit einem Augenmaß und Verantwortungsgefühl. Das scheint hier dem Großteil leider abzugehen, und das bedauere ich ausdrücklich. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Für die Gruppe der FDP erhält das Wort Herr Abgeordneter Kemmerich.

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Thomas L. Kemmerich FDP

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke, dass uns viele heute zuhören, was wir denn hier heute sagen. Die Absicht der Landesregierung, ganz Thüringen zum Hotspot zu erklären, ist wenig durchdacht und verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Ich bringe es noch mal jedem in Erinnerung: Nicht die Freiheitsgewährung muss erklärt und begründet werden, sondern die Einschränkung der Freiheit. (Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Nicht die Landesregierung, sondern das Parlament macht das!) Dieser Satz ist nicht banal. (Beifall Gruppe der FDP) Er ist nicht dumm und auch kein Querdenkertum, es ist die tragende Säule unserer Verfassung. (Beifall Gruppe der FDP) Deshalb wird die FDP immer an der Seite derer stehen, die für Freiheit einstehen, gestern, heute und auch in Zukunft. Meine Damen und Herren, die Landesregierung setzt bei COVID-19 weiterhin auf die restriktiven Maßnahmen und will heute durch das Feststellen einer konkreten – noch mal: konkreten – Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage in ganz Thüringen eine wieder mal umfassende Rechtsgrundlage schaffen – erst mal für vier Wochen, für weitere vier Wochen, das weiß kein Mensch. Wir sprechen über restriktive Maßnahmen, die seit drei Jahren aus demselben Arsenal stammen und dazu geführt haben, dass wir tatsächlich Rekordinzidenzen haben, aber gleichzeitig die Impfquote ständig steigt, Medikamente im Markt sind, die die Folgen beseitigen können, und sich vor allen Dingen eins, nämlich der Charakter der Infektion stark verändert hat und die Gefahr, die von ihm ausgeht, eine ganz andere ist. Nochmals, damit es nicht falsch stehen bleibt: Wir leugnen nicht die Gefahr des Virus für eine Personengruppe, wir leugnen auch nicht die Zirkulation des Virus, nur mahnen wir an, den Umgang damit endlich zu verändern. (Beifall Gruppe der FDP) (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Sie über- nehmen dann aber auch die Verantwortung!) Noch mal: § 28a Abs. 8 Infektionsschutzgesetz erlaubt den Ländern, in einer konkret zu benennenden Gebietskörperschaft eine epidemische Ausbreitung zu benennen – konkret zu benennende Körperschaft. Das heißt, das Parlament muss das Vorliegen einer konkreten Gefahr feststellen und diese Gebietskörperschaft genau benennen und die konkrete Maßnahme. Ihre Gedanken sind ja, ganz Thüringen zu einem Hotspot zu entwickeln. Wenn wir aber feststellen, dass nur in einem Ort in Thüringen, nur in einem Kreis eben diese Lage – und jetzt schauen Sie mal nach Nordhausen und nach Gotha, Hospitalisierungsinzidenz unter 1 –, nicht der Fall ist, ist dieser Antrag eben nicht verfassungsgemäß. (Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Das eigene Haus zu verklagen, also das ist doch …!) Und das ist unser gutes Recht, das hier zu sagen, zu benennen und, meine Damen und Herren, Herr Hey, auch zu sagen – und da, denke ich, die SPD ist doch eine demokratische Partei –, wenn Sie das fälschlicherweise gegen die Verfassung machen, dann steht es uns zu, zu klagen. Das ist unser Recht. (Beifall Gruppe der FDP) Das ist weder perfide noch irgendwas anderes, sondern das ist unser Recht, nicht nur unseres als Gruppe, sondern auch das Recht von jedem Bürger in diesem Freistaat und auch von jeder Institution, die durch diese restriktiven Maßnahmen in ihrer Freiheit eingeschränkt werden. (Zwischenruf aus dem Hause: Keine Ah- nung!) (Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Noch mal zurück zur Beleuchtung der Lage, wie sie heute ist: In den Höhepunkten der Situation bei der Infektion hatten wir bei deutlich niedrigeren Inzidenzen eine doppelte Belegung der ITS-Stationen im Herbst letzten Jahres und zum Höhepunkt der Delta-Variante war es sogar das Dreifache. Also von einer Überlastung des Gesundheitssystems kann man hier nicht sprechen. Insofern ist das tatsächlich vorgeschoben. Meine Damen und Herren, liebe Präsidentin, es wäre ganz gut, wenn noch ein bisschen Ruhe herrscht, dann kann ich meine Stimme etwas schonen, das müssen Sie sich einfach mal anhören. Das ist nun mal geltende Gesetzeslage und entspricht dem Charakter dieser Situation mit der Inzidenz. (Beifall Gruppe der FDP) Nochmals: Wir leugnen die Gefahren nicht und – das wird auch immer falsch gesagt – wir sagen auch nicht, die Pandemie ist vorbei. Wir sagen nur eines: Geht anders damit um. Wir müssen uns darauf einstellen, dass der Virus uns weiter und weiter begleitet. Insofern ist es doch heute nicht mehr nachweisbar, die Maßnahmen weiter anzuwenden, die nicht dazu geführt haben, dass wir die Inzidenz herunterbekommen, nein, wir müssen da ansetzen, wo es tatsächlich wichtig ist. Und da ist eins wichtig: Quarantäneregeln, die sind völlig aus der Zeit geraten, werden auch der Situation in keinster Weise mehr gerecht. Nicht umsonst hat Herr Gassen gesagt: Ändert das ab. Es gibt jetzt auch einen Vorschlag, der beim RKI erarbeitet wird, die Quarantäne auf fünf Tage zu begrenzen. Nochmals – auch wer da nicht bis zum Ende lesen kann oder wer lesen kann, ist zumindest klar im Vorteil –: Nach fünf Tagen kann man sich freitesten. Aber wir müssen endlich zulassen, dass asymptomische Leute wieder frei am Leben teilnehmen können. Und nochmals: Wer sich schützen will, kann das machen. Jeder kann Maske tragen, jeder muss nicht in eine Gaststätte gehen, jeder muss nicht in ein Kino gehen. (Unruhe DIE LINKE) Meine Damen und Herren, deshalb – und ich bin Mario Voigt sehr dankbar, dass wir diesen Begriff „Vertrauen und Verantwortung“, den wir eingebracht haben, teilen –, jeder kann darauf vertrauen, dass die anderen auch Verantwortung tragen. Das ist unser Menschenbild und nicht das weitere Einsperren der halben Thüringer Bevölkerung, von der Bevölkerung in ganz Deutschland. Das Virus geht nicht weg. Aber unsere Einstellung sollte sich endlich ändern. Meine Damen und Herren, ich bin froh, dass die Bundesregierung, insbesondere froh, dass die freiheitlich demokratischen Kräfte sich doch auch etwas haben durchsetzen können und dass wir jetzt über eine Lage reden, die wieder mehr Freiheit, mehr Normalität ermöglicht.

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Keller

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Herr Abgeordneter!

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Thomas L. Kemmerich FDP

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Darüber bin ich froh. Der Freedom Day ist insofern zu verstehen, Herr Ramelow, dass wir sagen, die Pandemie ist dadurch nicht vorbei, aber unsere Einstellung dazu. Herzlichen Dank. (Beifall Gruppe der FDP)

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Keller

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Das Wort hat die fraktionslose Abgeordnete Kniese, bitte schön.

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Tosca Kniese fraktionslos

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer! Ich will meine Freiheit zurück – ein oft gehörter Satz in den letzten zwei Jahren. Ich bin an COVID-19 erkrankt, mir geht es so schlecht, ich will nur noch sterben – diesen Satz hörte ich gestern. Da ist die Enkeltochter der Nachbarin, nicht geimpft, die zum zweiten Mal an COVID-19 erkrankt ist, ihre Eltern sind beide geboostert, die Mutter erkrankte, der Vater nicht. Da ist die Bekannte, die ihren gesunden Vater gleich zu Beginn im Frühjahr 2020 an COVID-19 verlor, das war ein sehr qualvoller Tod. Da ist der Polizist, dessen einstmals sportlicher und immer noch sehr junger Kollege erkrankte und fortan unter den Langzeitfolgen leidet. Da ist die Angestellte, Mutter eines Kleinkindes, die nicht weiß, wie sie die Betreuung sicherstellen soll, weil die Betreuerinnen positiv getestet worden sind und die Kita wieder einmal schließt. (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Na klar, die würden bestimmt wollen, dass ihre Kinder von infizierten Erzieherinnen betreut werden. Da würden sie sich bestimmt freuen. Ironie off!) Da ist die Mitarbeiterin, die sich impfen lassen wollte, einen starken allergischen Schock erlitt, zum Glück sofort behandelt und somit gerettet werden konnte, die aber nicht mehr geimpft werden kann. Da ist der Unternehmer, den die nackte Existenzangst innerlich zerfrisst. Das sind alles nur ein paar ausgewählte Erlebnisse aus meinem Bekanntenkreis innerhalb der letzten zwei Jahre und ich kann beide Seiten gut verstehen. Nein, eine Diktatur, wie von einigen behauptet, liegt in meinen Augen definitiv nicht vor, auch werden meines Erachtens keine Giftspritzen gesetzt. Ich baue allerdings auf die Freiwilligkeit. Ein Basisschutz für die Vulnerablen in besonders schützenswerten Einrichtungen hört sich erst mal gut an, aber viele Familienmitglieder, insbesondere die Frauen, kümmern sich um die älteren Angehörigen und pflegen sie so lange wie möglich zu Hause, und diese Familienmitglieder fallen dann aus der Gruppe, für die ein Basisschutz gelten soll, heraus, so ehrlich muss man an dieser Stelle auch sein. Meine zahlreichen Gespräche mit den Vulnerablen und denjenigen, die sich nicht impfen lassen können, ergaben alle, dass sie einfach weiterhin Masken tragen werden, sie werden die Kontakte meiden, insgesamt sehr vorsichtig sein. Es ist ihnen vollkommen egal, ob jemand sie beschimpft oder als Schaf bezeichnet, wenn sie eine Maske tragen, denn ihre Gesundheit ist ihnen wichtiger und das ist auch richtig so. Es ist vollkommen egal, was andere über einen denken, man muss für sich selbst die Entscheidung treffen. Die Bevölkerung ist zunehmend müde ob der zahlreichen Maßnahmen und Verbote. Längst umgehen viele Bürger die Maßnahmen, sie halten sie sowieso nicht ein. Das war so, das ist so und dies würde auch eine Maßnahmenverlängerung nicht ändern. Die Gesellschaft ist in dieser Hinsicht gespalten und sie wird es meines Erachtens auch bleiben. Die Wirtschaft ist durch die Maßnahmen teilweise heftig getroffen worden. Der Angriffskrieg gegen die Ukraine verschärft die angespannte wirtschaftliche Situation nun erneut. Wieder müssen Kredite aufgenommen werden, entstehen Lieferengpässe, Wartezeiten von teilweise zwölf Monaten, es liegen wahre Preisexplosionen vor und es entstehen Ängste. Aber es muss weitergehen und wir werden lernen müssen, mit dem Virus und anderen Viren zu leben. Dabei müssen wir meines Erachtens die Vulnerablen auf jeden Fall bestmöglich schützen. Als Unternehmerin und Arbeitgeberin trage ich eine besondere Verantwortung. Als Unternehmerin habe ich ein sehr großes Interesse daran, dass es allen Mitarbeitern gut geht und sie gesund sind und bleiben. Ich frage nicht, wieso sich jemand hat impfen lassen oder warum nicht. Ich habe vor zwei Jahren umorganisiert und jeder hat nun sein eigenes Büro und dies werde ich auch so beibehalten. Auch werde ich weiterhin Masken und Schnelltests kostenlos jedem Mitarbeiter zur Verfügung stellen, der sie haben und nutzen möchte. Weiterhin werden wir auch bestimmte Hygienevorschriften beibehalten. Ich wurde darum gebeten und es funktioniert auch sehr gut, weil man respektvoll miteinander umgeht und Rücksicht aufeinander nimmt, auf die jeweilige Situation und die Ansichten des anderen. Ich denke, viele Unternehmen werden dies ebenfalls so handhaben, denn Respekt ist wichtig. Daran mangelt es teilweise erheblich. Es herrscht eine mitunter sehr egoistische Ellenbogenmentalität vor. Einige durchschritten die gute Kinderstube im Sauseschritt. Es wird wild durch die Gegend gehustet und geprustet und das findet man dann auch noch ganz toll. Es galt doch eigentlich schon vor Corona als höflich, seinem Gegenüber – ich drücke das jetzt mal ganz salopp aus – nicht seinen Schnodder in das Gesicht zu niesen. Wir werden lernen müssen, mit diesem Virus zu leben und können uns hierbei nicht durchgehend eine Wirtschaft mit angezogener Handbremse leisten. Von daher Basisschutz – ja, Eigenverantwortung – ja, mehr Respekt und Rücksichtnahme – ja, aber Nein zur Maßnahmenverlängerung. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Das Wort hat Herr fraktionsloser Abgeordneter Gröning.

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Birger Gröning fraktionslos

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Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, ich kann mich noch gut daran erinnern, als ich hier vorn stand und für die Freiwilligkeit der Impfung geworben habe. Mir wurde aus den Lagern von Rot-Rot-Grün an den Kopf geworfen, es wäre ja nur ein kleiner Piks für die Freiheit notwendig, um dem Narrativ der Menschlichkeit und der Solidarität zu entsprechen. Als Physiotherapeut mit der Fachrichtung Neurologische Frühreha bewerte ich diesen Piks jedoch auch im Zusammenhang mit einhergehendem Auftreten unterschiedlicher massiver Erkrankungen, genannt auch Nebenwirkungen, die Sie ja leugnen, wie beispielsweise Schlaganfälle, die nachweislich sogar zum Tode führen können. Von einer Vertreterin der SPD-Fraktion wurde ich beschimpft, ich wurde als Angsthase, als Weichei tituliert, weil ich die sogenannte Impfung und all das, was als Konstrukt um diese herum entwickelt wurde, welches unmittelbar und mittelbar die Grundrechte unserer Bürger einschränkt, aus tiefstem Herzen ablehne. Meine Damen und Herren, lassen wir wieder gesunden Menschenverstand in dieses Hohe Haus einziehen. Alle bisherigen Maßnahmen, wie das vielgerühmte Maskentragen, haben bislang keinen Erfolg gebracht. Es ist mir unbegreiflich, warum angenommen wird, dass man immer wieder das Gleiche tut und dann erhofft, dass andere Resultate als die bisherigen erzeugt werden könnten. Nehmen wir gemeinsam die Entwicklung von Therapieformen gegen diese Erkrankung in unseren Fokus. COVID-19-Patienten und Impfgeschädigte fühlen sich laut Presseartikeln und Veröffentlichungen oft allein gelassen. Hören Sie auf, Ungeimpfte zu stigmatisieren, sie sind nicht Bürger zweiter Klasse! Kehren wir wieder zur Normalität zurück! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Abg. Dr. Bergner, fraktionslos)

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Keller

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Das Wort hat für die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Steffen Dittes.

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Steffen Dittes Die Linke

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Sehr geehrter Herr Voigt, gestatten Sie mir, dass ich Sie am Beginn meiner Rede anspreche: Sie haben vor einer Woche öffentlich gesagt, es ist Zeit, die Perspektive für die Menschen und nicht das Virus zum Ausgangspunkt der Politik zu machen; wir müssen lernen, mit dem Virus zu leben. Ich möchte Ihnen darauf antworten, Herr Voigt: Seit zwei Jahren leben die Menschen mit dem Virus. Sie schützen sich, schützen andere, indem sie sich an Regeln halten, die sie zum Teil befürworten, zum Teil als zu weitgehend kritisieren, aber auch zum Teil als zu kurzgreifend ablehnen. Sie haben sich in ihrem alltäglichen privaten Leben ein persönliches Risikomanagement angeeignet, indem sie genau ihre Gesundheit und die ihrer Verwandten und Freunde sichern, und trotzdem ist fast ein Viertel der Thüringerinnen und Thüringer in den letzten zwei Jahren an Corona erkrankt. Sie sind behandelt worden in Krankenhäusern, sie sind gepflegt worden von Verwandten, von Freunden, sie wurden versorgt von Arbeitskolleginnen und -kollegen und über 6.800 Menschen sind in Thüringen gestorben. Wenn Sie ernsthaft die Perspektive der Menschen in diesem Land zum Ausgangspunkt der Politik machen, dann hören Sie auf, diesen Menschen heute zu sagen, dass diese lernen sollen, mit dem Virus zu leben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich will Ihnen an dieser Stelle auch noch etwas zur Perspektive der Menschen sagen, die weit über Ihre Perspektive hinaus reicht, Sie haben es wahrscheinlich gelesen, aber Sie ignorieren es einfach: In einer gestern veröffentlichten Umfrage befürworten 70 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik die Fortführung der Maskenpflicht, 65 Prozent der Menschen sagen, eine vollständige Aufhebung aller Schutzmaßnahmen im öffentlichen Raum ist viel zu früh, ist eine verfrühte Entscheidung der Politik. Sie ignorieren (Unruhe CDU) – doch, ich komme noch darauf zurück – genau diese Perspektive, aber behaupten, dass Sie hier mehrheitlich für die Perspektive eintreten, beispielsweise der 11 Prozent, die sagen, man könne auf die Maske im öffentlichen Raum und auch in Innenräumen verzichten. Ich will Ihnen auch sagen, warum die Menschen tatsächlich zu dieser Erkenntnis kommen, weil sie erfahren haben, auch gestützt auf Studien, die veröffentlicht worden sind, aber eben auch aufgrund von persönlichen Erfahrungen in ihrem Lebensumfeld, dass das Tragen einer FFP2Maske das Infektionsrisiko um 99 Prozent reduziert. Das ist die Faktenlage, Sie wollen darauf verzichten und den Menschen tatsächlich den Schutz nehmen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das stellt doch keiner infrage!) (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Das hat ja keiner verboten!) Ich komme auf einige Ihrer Zwischenrufe noch zurück. Wir brauchen über das Bundesgesetz eigentlich nicht zu reden, Herr Ministerpräsident Ramelow hat vieles dazu im Bundesrat gesagt, auch heute hier im Landtag. Das unterstreiche ich alles. Aber es ist doch wirklich perfide und auch nicht ganz der Wahrheit entsprechend, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, die Thüringer Landesregierung, die rot-rot-grüne Koalition möchte einen Sonderweg im Spiel der Bundesländer gehen. Das ist doch nur die halbe Wahrheit. Herr Voigt, bei der Ministerpräsidentenkonferenz, ich glaube, am 17. oder 18. März haben 16 Ministerpräsidenten eindringlich den Bundestag und auch die Bundesregierung davor gewarnt, dieses Bundesgesetz zu beschließen, weil es eben eine Aufhebung des notwendigen Infektionsschutzes beinhaltet. Noch in der vergangenen Woche haben vier Ministerpräsidenten Ihrer Partei gemeinsam mit dem baden-württembergischen Ministerpräsidenten den Gesundheitsminister angerufen und haben gebeten, sorge dafür, dass wir über den Basisschutz hinausgehende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung über den 2. April beibehalten können. Ihr Ministerpräsident in Sachsen wollte auch über den 2. April hinaus tatsächlich Schutzmaßnahmen in Sachsen verlängert wissen, weil er das aufgrund seiner Erfahrungen, aufgrund der Expertise, die in seiner Landesregierung enthalten ist, als notwendig erachtet hat. Und was macht der sächsische Fraktionsvorsitzende der CDU? Dasselbe, was Sie gemacht haben: Noch bevor die Fraktion zusammenkommt und miteinander diskutieren kann, wird öffentlich verkündet, an uns wird eine Fortsetzung dieser notwendigen Schutzmaßnahmen scheitern. Das macht deutlich, dass eben nicht die Auseinandersetzung in der Sache und eine fachliche Bewertung Grundlage sind, sondern eine politische, strategische Entscheidung, die wie auch immer begründet dafür sorgen soll, dass die Menschen sich selbst überlassen werden – darauf komme ich gleich noch zurück. Herr Montag, es wäre vielleicht besser gewesen, wenn Sie gesprochen hätten. (Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ich komme noch, keine Sorge!) Ich bin sehr gespannt. Aber es ist bislang im Redebeitrag der FDP-Gruppe deutlich geworden, dass Sie überhaupt nicht verstanden haben, wofür Sie im Bundestag eigentlich Mitverantwortung haben. Wir haben nämlich nicht nur die Pflicht, die konkrete Gefahr in Thüringen festzustellen, sondern wir haben die gesetzgeberische Pflicht, zu prüfen, ob die konkrete Gefahr dadurch bestimmt ist, dass die Überlastung der Krankenhauskapazitäten droht, und dafür sprechen vier Kriterien, die alle – und das haben Ihnen viele Redner hier schon gesagt – in Thüringen zutreffend sind. Das ist die Verschiebung planbarer Eingriffe in Krankenhäusern wegen Corona, das ist die Gefährdung der Notfallversorgung, das ist das Unterschreiten von Personaluntergrenzen im Pflegebereich und es ist der Zwang zur Verlegung von Patienten in andere Krankenhäuser. Deswegen ist es sachlich falsch, Herr Kemmerich, was Sie hier gesagt haben, dass Sie eine einzelne Gemeinde heraussuchen, denn wir haben eine in Thüringen landkreisübergreifende funktionierende Krankenhausstruktur, die nun droht, gefährdet zu sein. Das hat Ihnen die Landeskrankenhausgesellschaft heute ja auch noch mal öffentlich ins Stammbuch geschrieben. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Konkret!) Viele, die hier gesprochen und gesagt haben, es hat sich etwas in den letzten Jahren und Monaten verändert, haben ja recht. Im Dezember hat die CDU-Fraktion noch die Ausrufung des Katastrophenfalls gefordert. Nun hat sich die Situation, Herr Voigt, seit Dezember ja wirklich verändert. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Del- ta, nicht Omikron!) Deswegen schauen wir uns mal die Situation am 22. Februar 2022 an. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: So macht man Politik!) Dort lagen die Werte der Hospitalisierung, der Inzidenz, der ITS-Belastung – die ITS tatsächlich absolute Zahl (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Del- ta, Delta!) nahezu 50 Prozent unter den heutigen Werten. Wissen Sie, was Sie am 22. September unterschrieben von Ihrem Abgeordneten Herrn König in den Thüringer Landtag als Forderungskatalog eingereicht haben? Ich will Ihnen kurz drei Punkte (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Del- ta-Variante!) vorlesen: (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Außen Abstand halten, innen Maske tragen und Zugangsbeschränkungen dort, wo keine Masken getragen und Abstände nicht eingehalten werden können. Das war die Position, die Ihre Fachpolitiker vor einem Monat, als die Werte noch 50 Prozent unter den Werten von heute lagen, als fachlich begründet in die parlamentarische Beratung eingebracht haben und deren Umsetzung Sie von der Landesregierung verlangt haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das ist ein medizinischer Witz, was Sie hier vortragen!) Das haben Sie aufgegeben. Herr König, da möchte ich Sie fragen: Was hat sich denn seit dem 22. Februar verändert? (Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Die Vari- ante!) Denn alles, Abstand, innen Masken tragen, Zugangsbeschränkung und sogar Hygieneschutzkonzepte an Hochschulen, die Präsenzunterricht oder Präsenzstudium ermöglichen, das alles wird nur möglich, wenn der Landtag heute diese Maßnahmen beschließt. Ansonsten verschwinden diese Schutzmaßnahmen am Sonntag vollständig. Es wurde schon an mehreren Stellen hier gesagt, Sie werden das wahrscheinlich alles fachlich diskutiert haben in Ihrer Fraktion. Und dann, Herr Voigt, ich kenne Sie ja, werden Sie damit gekommen sein: Wir müssen doch die bürgerlichen Werte von Freiheit und Eigenverantwortung vertreten, wir dürfen das nicht der FDP und der AfD überlassen. Ich will Ihnen sagen, was Sie wirklich damit meinen, Eigenverantwortung zu tragen. Eigenverantwortung heißt doch, so wie Sie es formulieren: Jeder sorgt für seinen Schutz und damit ist der Schutz aller gesichert. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Die besonders Schützenswerten müssen geschützt werden!) Das funktioniert aber auch nur dann, wenn alle Menschen dieselben Möglichkeiten haben, sich für sich persönlich den Schutz herzustellen, und es funktioniert auch nur dann, wenn alle dasselbe Schutzniveau brauchen. Das ist aber nicht der Fall. Es gibt Menschen, die haben weniger Möglichkeiten, sich zu schützen, und es gibt Menschen, die brauchen deutlich mehr an Schutzmaßnahmen um sich herum. Es ist ein Trugschluss, Herr Voigt, wenn Sie sagen, die besonders schützenswerten, die vulnerablen Gruppen wären nur die in den Einrichtungen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt viele Tausende, Hunderttausende schützenswerte Menschen, die jeden Tag in die Einkaufsläden gehen, (Unruhe CDU) die in Schulen gehen, die in Bildungseinrichtungen gehen. Und zur Freiheit, Herr Kemmerich, gehört dazu, auch die Freiheit haben zu müssen, in eine Gaststätte zu gehen und die Freiheit haben zu müssen, in ein Museum zu gehen. (Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Kann man doch!) (Zwischenruf Abg. Lehmann, SPD: Kann man nicht, wenn man sich nicht impfen lassen kann!) Es ist doch kein Freiheitsbegriff, wenn man sich als FDP-Abgeordneter hier hinstellt und sagt: Das müssen sie ja nicht machen. Das ist nicht die Freiheit. (Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deswegen ist für uns, Herr Voigt, die Frage eben nicht Eigenverantwortung als alleinstehendes Schutzprinzip, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sondern für uns ist die Frage Eigenverantwortung und solidarische Gemeinschaft, wo auch für den Schutz derer gesorgt wird, die mehr Schutz benötigen und weniger Möglichkeiten haben, für sich selbst den Schutz herzustellen. Dann kommen Sie auf die absurde Erzählung, nicht der Virus ist dafür verantwortlich, dass beispielsweise das KKH ein Drittel der Betten nicht belegen kann, es sind die Vorschriften. Und dann muss man sich zweimal eigentlich Ihren Antrag durchlesen, in dem Sie fordern, die Quarantäneanordnungen sind so zu gestalten, dass Personalausfälle zu vermeiden sind. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die sollen alle krank arbeiten?) Meine Damen und Herren, überlegen Sie mal, was Sie da formulieren. Ich finde, Quarantäneanordnungen und Absonderungsempfehlungen sollen so ausgestaltet sein, dass sie wirksam dem Infektionsschutz entsprechen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber ich kann doch nicht irgendwie eine Quote einführen, um zu sagen, wir müssen die Regeln so gestalten, dass am Ende irgendwie noch genug zur Arbeit kommen. Meine Damen und Herren, es wurde schon angesprochen: Heute ist der Tag, wo jeder Abgeordnete wirklich noch mal in Artikel 53 der Thüringer Verfassung hineinschauen und die dort verankerte freie Gewissensentscheidung überprüfen sollte. Meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, lassen Sie sich nicht leiten von politisch-strategischen Überlegungen Ihres Fraktionsvorsitzenden! (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sa- gen diejenigen, die ein Sonderplenum beantragt haben!) Lassen Sie sich leiten und beziehen Sie in Ihre Abwägungen die heute gehörten vorgetragenen Argumente mit ein. Beziehen Sie mit ein, was Sie von Ihren Wählerinnen und Wählern in Ihren Wahlkreisen hören. Beziehen Sie die Stellungnahmen der Sozialverbände, denen Sie ja zum Teil angehören und auch vorstehen, ein.

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Keller

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Steffen Dittes Die Linke

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Ich bin am Abschluss meiner Aufzählungen. (Unruhe CDU) Beziehen Sie die Informationen der Krankenhausgesellschaft, die Mails der Lehrer, die Sie bekommen, (Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Davon habe ich genug gehört in meinem Leben!) die Entscheidung des Landrats im Wartburgkreis, der Maskenpflicht zur Kreistagssitzung angeordnet hat, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit ein und beziehen Sie auch die Erwartungen der Kommunen mit ein. Ich finde, wir haben im Thüringer Landtag – und damit komme ich zum Schluss – die Aufgabe, (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Redezeit!) der Verantwortungslosigkeit des Bundestags nicht zu folgen, sondern wir haben die Verantwortung, für einen ausgewogenen, verhältnismäßigen Schutz für die Menschen zu sorgen. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Keller

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Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Die Landesregierung verzichtet auf einen weiteren Redebeitrag. Damit sind wir am Schluss der Aussprache und vor der Abstimmung bitte ich aber noch einmal aus technischen Gründen um eine kurze Unterbrechung für 10 Minuten, da noch Nachträge zu den Entschließungsanträgen gekommen sind, die noch nicht verarbeitet sind, deshalb müssen wir das jetzt tun. 10 Minuten Pause. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, damit haben wir alles zur Hand, was jetzt noch benötigt wird. Wir treten ein in die Abstimmung. Zunächst unter Buchstabe A die Abstimmung zu dem Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5160 in der Neufassung. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden. Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

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André Blechschmidt Die Linke

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Danke, Frau Präsidentin. Ich beantrage namens des Einreichers Einzelabstimmungen zu den Punkten 1 bis 21 des Punktes I. Dabei möchte ich gleich signalisieren, dass die Einreicher die Punkte 1, 2, 5, 6 und 10 in namentlicher Abstimmung durchführen wollen.

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Keller

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Damit ist das Abstimmungsprozedere klar. Das heißt also, dass die Nummern 1 bis 21 unter Nummer I des Antrags sowie die Nummern II und III jeweils einzeln abgestimmt werden sollen. Sollten jedoch sämtliche Nummern unter Nummer I und damit die gesamte Nummer I des Antrags abgelehnt werden, wäre die Abstimmung über die Nummern II und III des Antrags obsolet. Wird der Teilung in dieser Frage, vom Einreicher hier eingereicht, widersprochen? Das ist nicht der Fall. Herr Braga, bitte.

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Torben Braga AfD

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Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Meine Fraktion beantragt zusätzlich, Punkt 16 ebenfalls namentlich abzustimmen.

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Keller

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Für den Punkt 16 wird ebenfalls namentliche Abstimmung beantragt. Weitere Beantragungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Teilung nicht widersprochen, sondern es ist noch ein Zusatz gemacht worden. Damit stimmen wir also einzeln über die Nummern des Antrags ab und namentlich stimmen wir ab über die Ziffern 1, 2, 5, 6, 10 und 16. Ich werde dazu entsprechend noch einmal aufrufen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5160 – Neufassung – in Einzelabstimmung. Gestatten Sie mir noch einen Hinweis, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete: Wir haben es also mit einem sehr komplexen Abstimmungsverfahren zu tun. Deshalb noch einmal eindeutig hier die Darstellung. Es gehört dazu, sich für den Fall, dass namentlich abgestimmt werden soll, vor dem Einwurf Ihrer Abstimmungskarte in die Abstimmungsurne zu vergewissern, dass Sie jeweils nur eine Karte mitnehmen, dass diese Ihren Namen trägt und dass die Abstimmungskarte, die Ihrer Überzeugung entsprechende Erklärung trägt, also „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“. Die Schriftführenden bitte ich, sich zu vergewissern, dass jedes Mitglied des Landtags auch nur eine Karte mit entsprechendem Namen in die Abstimmungsurne wirft. Damit rufe ich auf zur Abstimmung über Nummer I.1 des Antrags hier in namentlicher Abstimmung. Ich bitte jetzt die Schriftführenden die Plätze einzunehmen und die namentliche Abstimmung zu beginnen. – Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Dann schließe ich die Abstimmung und es wird ausgezählt. – Sehr geehrte Damen und Herren, es liegt ein Ergebnis vor zu Nummer I.1 der Drucksache 7/5160 – Neufassung –. Es wurden 87 Stimmen abgegeben, Jastimmen 40, Neinstimmen 47 (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist die Nummer 1 des Antrags mehrheitlich abgelehnt. (Beifall AfD) Ich rufe auf die Abstimmung über Nummer I.2 des Antrags in namentlicher Abstimmung. Ich bitte die Schriftführenden, die Abstimmung zu eröffnen. Bitte. – Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Das scheint nunmehr der Fall zu sein. Damit schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.

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Dorothea Marx

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es geht weiter. Ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen. Wir haben das Ergebnis der Abstimmung zu Nummer I Ziffer 2 des Antrags. Abgegeben wurden 86 Stimmen, Jastimmen 40, Neinstimmen 46, Enthaltungen gab es nicht. Damit ist die Nummer I Ziffer 2 der Drucksache 7/5160 – Neufassung – mit Mehrheit abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). (Beifall AfD) Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Nummer I Ziffer 3 des Antrags, hier durch Handzeichen. Darüber lasse ich dann per Handzeichen abstimmen. Wer stimmt für die Ziffer 3 des Antrags? Diejenigen bitte ich, die Hand zu erheben. Das sind, wenn ich die, die sich in die Anwesenheitsliste eingetragen haben, zugrunde lege, auch hier wieder 40 Jastimmen. Gibt es Neinstimmen? Das sind, soweit ich das sehen kann, die Stimmen aus dem Rest des Hauses. Dann haben wir auch hier wieder 46 Neinstimmen. Enthaltungen? Dann ist auch diese Ziffer 3 mit Mehrheit abgelehnt. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Nummer I Ziffer 4 des Antrags, ebenfalls durch Handzeichen. Wer stimmt für diesen Antrag? Das sind wie eben wieder 40 Stimmen. Wer stimmt dagegen? Das sind dann wieder wahrscheinlich 46 Stimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Nein. Dann ist die Nummer I Ziffer 4 des Antrags ebenfalls mehrheitlich abgelehnt. Dann kommen wir zur Abstimmung über Nummer I Ziffer 5 des Antrags. Hier ist wieder namentliche Abstimmung beantragt. Ich eröffne die namentliche Abstimmung und bitte die Schriftführenden, sich zum Urneneinwurf bereitzuhalten. – Hatten alle Kolleginnen und Kollegen Gelegenheit zur Stimmabgabe? Das ist der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung. – Ich darf das Ergebnis bekannt geben: Für den Antrag in der Ziffer I.5 haben 85 Abgeordnete ihre Stimme abgegeben, davon Jastimmen 40 und Neinstimmen 45, Enthaltungen gab es nicht (namentliche Abstimmung siehe Anlage 3). Damit ist auch diese Ziffer mit Mehrheit abgelehnt. Wir kommen dann zur nächsten Ziffer, das ist jetzt die Ziffer I.6 des Antrags. Auch hier ist namentliche Abstimmung beantragt und ich darf erneut unsere Schriftführenden mit den Urnen nach vorn bitten. – Gibt es noch jemanden, der seine Stimmkarte noch abgeben möchte oder muss? Das sehe ich nicht, dann kann ich die Abstimmung schließen und bitte um Auszählung. – Auch hier darf ich das Ergebnis bekannt geben: Es wurden zur Abstimmung über Ziffer I.6 85 Stimmen abgegeben, Jastimmen 40, Neinstimmen 45 (namentliche Abstimmung siehe Anlage 4). Damit ist auch diese Ziffer mit Mehrheit abgelehnt. Wir kommen jetzt wieder zu einer Reihe von Abstimmungen durch Handzeichen, weshalb ich die Kolleginnen und Kollegen bitte, Platz zu nehmen, damit das alles hier seine Ordnung hat. Danke schön. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Nummer I.7 des Antrags durch Handzeichen. Wer stimmt für diese Ziffer? Das sind die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? Das sind die Mitglieder der Gruppe der FDP, die Fraktionen der CDU und der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht. Damit ist auch diese Aufnahme der Ziffer 7 mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über Nummer I.8 des Antrags, ebenfalls durch Handzeichen. Wer ist für diese Ziffer? Das sind die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? Das ist die Gruppe der FDP, das sind die Abgeordneten der Fraktionen von CDU und AfD und die fraktionslosen Abgeordneten, die auch in der Abstimmung davor mit dagegen gestimmt hatten, was ich zu erwähnen vergaß – Entschuldigung. Damit ist auch diese Ziffer mehrheitlich abgelehnt. Dann kommen wir zur Ziffer I.9 des Antrags, ebenfalls durch Handzeichen. Wer ist für die Aufnahme dieser Ziffer? Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? Die Gruppe der FDP, die Fraktionen von CDU und AfD und die vier fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist Nummer I.9 des Antrags abgelehnt. Damit kommen wir jetzt zur nächsten namentlichen Abstimmung, nämlich zur Abstimmung über Nummer I Ziffer 10 des Antrags – in namentlicher Abstimmung wie gesagt. Ich bitte erneut die Schriftführer, sich bereitzuhalten. – Hatten alle Kolleginnen und Kollegen die Gelegenheit zur Stimmabgabe? Das ist anscheinend der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung. – Ich möchte das Ergebnis bekannt geben. Es wurden abgegeben 85 Stimmen, mit Ja haben 40 gestimmt, mit Nein 45 (namentliche Abstimmung siehe Anlage 5). Damit ist auch Nummer I Ziffer 10 der Drucksache mit Mehrheit abgelehnt. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Gott sei Dank!) (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Können Sie Ihre Blasphemie nicht mal lassen!) Wir kommen dann wieder zu den Abstimmungen per Handzeichen. (Unruhe im Hause) Ich darf um Ruhe bitten, damit wir weiter abstimmen können. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Wir werden Sie erinnern, wenn Sie mal wieder mit der AfD abstimmen!) Ich bitte wieder alle Kolleginnen und Kollegen, die Plätze einzunehmen und wir kommen zur offenen Abstimmung über die Nummer I Ziffer 11 des Antrags. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? Das ist die Gruppe der FDP, das sind die Abgeordneten von CDU- und AfD-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Herr Aust, Sie wollten sich auch wahrscheinlich genau wie Ihre Fraktion beteiligen, oder wollten Sie an der Abstimmung absichtlich nicht teilnehmen? (Zuruf Abg. Aust, AfD: Ich dachte, ich werde zur AfD gezählt!) Ach so, aber Sie müssen schon die Hand dazu heben, das hatte ich nicht erkannt. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Man weiß bei den vielen Austritten gar nicht mehr, wer dazugehört!) Dann ist aber auch hier diese Ziffer abgelehnt. (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Harter Tag für Sie, harter Tag!) Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Ziffer 12. Wer dieser Ziffer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Kollegen aus den Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? Das sind die Mitglieder der Gruppe der FDP, die Fraktionen von CDU und AfD und die fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Stimmenthaltungen? Da gibt es keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über die Ziffer 13. Wer der Ziffer 13 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Auch hier stimmen zu die Mitglieder der Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? Das sind die Mitglieder der Gruppe der FDP, die Fraktionen von CDU und AfD und die fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht, dann ist auch diese Ziffer mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zu Nummer 14. Wer dieser Ziffer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind erneut die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? Ich mache es mir jetzt mal einfacher: Das ist der Rest des Hauses. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über Nummer 15 des Antrags. Wer stimmt dafür? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? Das ist die Gruppe der FDP, das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU und AfD und die fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist auch Ziffer 15 abgelehnt. Jetzt kommen wir zur letzten namentlichen Abstimmung in diesem Block, nämlich zur Abstimmung über die Nummer 16 des Antrags. Ich bitte erneut die Schriftführenden, Ihnen die Gelegenheit zur Stimmabgabe in die Urne zu geben. – Hatten alle Kolleginnen und Kollegen Gelegenheit zur Stimmabgabe? Das ist der Fall, dann bitte ich um Auszählung und schließe die Abstimmung. – Auch hier darf ich das Ergebnis bekannt geben. Zu Ziffer 16 wurden wieder 86 Stimmen abgegeben, Jastimmen 40, Neinstimmen 46, Enthaltungen keine. Damit ist auch die Nummer 16 mit Mehrheit abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 6). Wir kommen wieder zu offenen Abstimmungen, hier zur Ziffer 17 des Antrags durch Handzeichen. Ich bitte Sie, Ihr Abstimmungsverhalten zu dokumentieren. Wer möchte der Ziffer 17 zustimmen? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? Das sind die Gruppe der FDP, die Mitglieder der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist Nummer 17 abgelehnt. Wir kommen zu Nummer 18. Wer möchte hier zustimmen? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wieder die Mitglieder der Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? Das sind die Mitglieder der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und die vier fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist auch Nummer 18 abgelehnt. Wir stimmen ab über die Nummer 19 des Antrags durch Handzeichen. Wer möchte dem zustimmen? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? Das sind die Mitglieder der Gruppe der FDP, die Mitglieder der Fraktionen von CDU und AfD und die fraktionslosen Abgeordneten. Enthält sich jemand der Stimme? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch Nummer 19 abgelehnt. Die Nummer 20 kommt zum Aufruf. Wer möchte der zustimmen? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind erneut die Mitglieder der Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? Wie gehabt die Gruppe der FDP, die Mitglieder der CDU-Fraktion, der AfDFraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist auch die Nummer 20 abgelehnt. Die letzte Abstimmung ist die Nummer 21 in diesem Antrag. Wer stimmt der Nummer 21 zu? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? Das sind die Mitglieder der Gruppe der FDP und die Mitglieder der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und die fraktionslosen Abgeordneten. Stimmenthaltungen? Gibt es keine. Damit ist auch die Nummer 21 des Antrags abgelehnt. Da jetzt sämtliche Ziffern in diesem Antrag abgelehnt worden sind, erübrigt sich auch die Abstimmung über die Nummern II und III des Antrags, da insofern kein Handlungsbedarf mehr zu erkennen ist. Bevor ich zu den Entschließungsanträgen komme, haben zwei Kollegen darum gebeten, im Rahmen persönlicher Erklärungen ihr Abstimmungsverhalten begründen zu können. Das ist der Kollege Bühl – bitte schön, Herr Kollege Bühl – und danach der Kollege Gottweiss.

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Andreas Bühl CDU

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Abseits der bereits in der Aussprache gegebenen inhaltlichen Begründung möchte ich noch zwei rechtliche Gründe zu Protokoll geben, die mich heute dazu bewegt haben, hier mit Nein zu stimmen. Ich habe mit Nein gestimmt, weil ich erhebliche rechtliche Bedenken gegen den vorliegenden Antrag habe. (Heiterkeit DIE LINKE) Das betrifft zum einen die Frage, dass der Antrag keine Differenzierung zur Festlegung sogenannter Hotspots enthält. Stattdessen handelt es sich um eine Feststellung, die sich pauschal auf ganz Thüringen bezieht und damit keine Reaktion auf ein lokales Ausbruchsgeschehen sein kann. (Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Faule Ausrede!) Das heißt, meines Erachtens wäre dies verfassungsrechtlich unzulässig, da die Feststellung einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage so eng und präzise wie möglich hätte erfolgen müssen, zum Beispiel durch Orientierung an Gemeinde- und Kreisgrenzen. Darüber hinaus habe ich in allen Einzelabstimmungen mit Nein gestimmt, weil ich mich sonst in Widerspruch zu meinem eigenen Abstimmverhalten hätte setzen müssen. So hätte ich die sich dynamisch ausbreitende Infektionslage einmal bejahen und einmal verneinen müssen. Wäre auf diese Weise ein Beschluss des Landtags zustande gekommen, würde dieser gegen den Grundsatz des Rechtsstaatsprinzips verstoßen, wenn einmal die Frage im Ergebnis mit Ja und im Weiteren mit Nein beantwortet worden wäre. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: So ein Blödsinn!) Damit würden wir offenlassen, was wir als Gesetzgeber tatsächlich gewollt haben. Vielen Dank. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ein peinlicher Versuch der Rechtfertigung!)

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Dorothea Marx

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Als Nächster erhält zur Abgabe seiner persönlichen Erklärung zum Abstimmungsverhalten Herr Kollege Gottweiss das Wort, bitte schön.

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Thomas Gottweiss CDU

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Werte Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, ich glaube zwar nicht, dass es kommunikativ viel bringen wird aufgrund der Aufregung, die hier im Hohen Hause herrscht, aber mir ist es doch ein Anliegen, hier das Abstimmungsverhalten tatsächlich noch mal zu begründen und auch zu protokollieren. Das Problem in den einzelnen Punkten ist einfach gewesen, dass die Feststellung der dynamischen Infektionslage immer mit einer entsprechenden Maßnahme kombiniert ist. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wir brauchen ein verhältnismäßiges Gesamtkonzept!) Das war natürlich durch Sie auch geschickt gemacht, eine einzelne Abstimmung zu machen und diejenigen Kollegen vorzuführen, von denen Sie wissen, dass sie im Wesentlichen ein vorsichtiges Vorgehen in der Pandemie auch gutheißen. Auch für mich gab es hier in den ersten 13 Punkten einige Punkte, die ich durchaus für sinnvoll erachte, (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie ha- ben es doch abgewählt!) aber das Problem dabei ist, dass Sie jeden einzelnen Punkt mit dieser Feststellung der Infektionslage verbunden haben und es ist so, dass Sie es eigentlich ordentlich hätten machen müssen. (Unruhe DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Jetzt seien Sie doch mal ruhig und hören Sie zu!

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Dorothea Marx

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Ich darf jetzt bitte mal um Ruhe bitten!

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Thomas Gottweiss CDU

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Herr Ministerpräsident hat selbst gesagt, dass diese Festlegung des Hotspots eine Krücke ist, die nicht geeignet ist. Und er hat selbst gesagt, dass wir im Vorfeld in Thüringen eine Hotspotregelung mit konkreten Kriterien hatten. Natürlich hätten Sie konkrete Kriterien festlegen müssen und Sie hätten diese Kriterien an den einzelnen Kreisen durchexerzieren müssen an den Fakten. Eine Formulierung ist hier in Ihrem Antrag besonders schlecht gewählt, weil sie in jedem Punkt vorkommt, nämlich: „eines besonders starken Anstiegs an Neuinfektionen“. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wel- che Drucksache meinen Sie da?) Wir haben keinen besonders starken Anstieg an Neuinfektionen in Thüringen und Sie wissen, dass es einzelne Kreise gibt, in denen die Infektionslage seit Wochen zurückgeht. In Saalfeld-Rudolstadt haben wir seit zwei Wochen sinkende Zahlen, im Saale-Orla-Kreis haben wir seit zwei Wochen sinkende Zahlen, im Eichsfeld haben wir seit einer Woche sinkende Zahlen, im Kyffhäuserkreis haben wir seit einer Woche sinkende Zahlen und in Gotha haben wir seit einer Woche sinkende Zahlen. Weil diese Feststellung, dass wir sozusagen als Landtag feststellen sollen, dass wir einen besonders starken Anstieg von Infektionszahlen haben, falsch ist, konnte ich diesen Punkten nicht zustimmen. (Unruhe DIE LINKE) Das ist keine Bewertung meinerseits zu den einzelnen Maßnahmen. (Unruhe DIE LINKE) (Beifall CDU; Abg. Schütze, fraktionslos)

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Dorothea Marx

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Ich habe jetzt noch zwei weitere persönliche Erklärungen. Die sind ja auch zeitlich relativ kurz bemessen und sie haben sich auch im Rahmen der Geschäftsordnung gehalten. Ich bitte deswegen wirklich um allfällige Aufmerksamkeit und etwas mehr Ruhe. Die Nächste ist Frau Kollegin Müller von der Fraktion Die Linke.

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Anja Müller Die Linke

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, ich habe heute bei der Abstimmung mit Ja abgestimmt und ich will es auch begründen. Viele ehrenamtlich Aktive arbeiten in Tafeln, arbeiten in Mehrgenerationenhäusern, arbeiten gerade in der Flüchtlingshilfe, gerade auch wieder bei den Ankommenden aus der Ukraine. Sie haben in dieser Woche und davor schon mit mir gesprochen und haben gefragt: Warum wollt ihr die Maskenpflicht abschaffen, die für den Infektionsschutz so notwendig wäre? Ich habe gesagt: Wir werden dafür kämpfen und ich werde auch mit Ja stimmen, weil die Menschen einfach Angst haben, sie haben Angst, sich zu infizieren. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe AfD) Es sind ältere Menschen, zum Teil mit großen Vorerkrankungen, die uns die letzten zwei Jahre das Leben aufrechterhalten haben, als Kurzarbeitergeld gezahlt werden musste, Familien kaum etwas zu essen hatten, die an der Tafel waren, dort wurde ihnen geholfen. Den Menschen wollte ich nicht in den Hintern treten, und deswegen habe ich mit Ja gestimmt. Und gerade auch noch mal in der Flüchtlingskrise: Da sind es wieder die Älteren, die zu Hause sind mit vielen Vorerkrankungen, die sich gerade um diese Menschen kümmern. Deswegen, meine Damen und Herren, bin ich ein wenig entsetzt. Aber meine Stimme war ein Ja. Danke. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Dorothea Marx

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Zur nächsten Erklärung erteile ich Frau Kollegin Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, ich habe – nicht überraschend – mich auch mit Ja hier positioniert zu diesem Antrag, schlicht und ergreifend, weil wir nicht nur das Land mit der höchsten Inzidenz sind. Herr Gottweiss, Entschuldigung, aber die wirklich unwissenschaftliche Argumentation, die Sie hier heute an den Tag legen, ist wirklich erstaunlich, denn unter anderem sind im Gesetz die Hospitalisierungsquote und die Überlastung der Krankenhäuser ein Kriterium. Wenn zum heutigen Tag die Thüringer Krankenhausgesellschaft sagt, dass sie es nicht mehr schaffen und sie Operationen absagen müssen, wenn Ärztinnen und Ärzte und das Pflegepersonal in den Krankenhäusern nicht nur einfach positiv getestet werden, sondern tatsächlich krank werden und nicht arbeiten gehen können, (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Fragen Sie mal, warum die krank werden!) dann, finde ich, ist es Grund genug zu sagen, wir müssen in Thüringen eben noch ein bisschen durchhalten und wir müssen Maßnahmen aufrechterhalten. Dass Sie tatsächlich so dreist sind, heute hier nicht mal dafür zu sorgen, dass diejenigen, nämlich die Kinder, die größtenteils in Thüringen ungeimpft sind, ab Montag den Schutz durch eine Maskenpflicht genießen können, und wir als Erwachsene dafür sorgen, dass sie sicher in die Schule gehen können, das ist wirklich der blanke Hohn, den Sie hier heute abgezogen haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe CDU)

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Dorothea Marx

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Bitte führen Sie keine Sachdebatte, sondern erklären Sie Ihr Abstimmverhalten.

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Madeleine Henfling GRÜNE

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage Ihnen auch, warum ich unter anderem für die Maskenpflicht gestimmt habe, weil, auch das ist eine unwissenschaftliche Betrachtung, die Sie hier einnehmen. Wir wissen ganz genau, (Unruhe CDU) dass es vor allen Dingen schützt, wenn alle eine Maske tragen (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ihr Abstim- mungsverhalten!) und nicht nur diejenigen, die sich eventuell selbst schützen wollen oder zu vulnerablen Gruppen gehören. Es ist eine unfassbar unsolidarische Position zu sagen: Es ist mir doch egal, ob du eine vulnerable Gruppe bist, wenn du Angst hast, trage du doch eine Maske, sieh du doch zu, wie du klarkommst. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Christlich ist das definitiv nicht, was Sie heute gemacht haben. (Unruhe CDU) (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Unver- schämtheit!) (Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Moralische Er- pressung ist alles, was Sie bieten!)

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Dorothea Marx

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Ich darf noch mal erneut darauf hinweisen, es geht um Erklärungen zum persönlichen Abstimmverhalten. Ich verstehe alles, die emotionale Betroffenheit, ich kann das auch alles sehr gut nachvollziehen, aber es geht um Ihre eigene Abstimmung und nicht darum, warum Sie das Abstimmverhalten von anderen für falsch halten, sondern um Ihre persönliche Abstimmungsmotivation. Jetzt frage ich: Gibt es weitere Erklärungen zum Abstimmverhalten? Herr Abgeordneter Möller von der AfD-Fraktion.

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Stefan Möller AfD

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der Vorsitzende vom für Verfassung zuständigen Ausschuss!) Ich bin im Justizausschuss. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Das ist eine Schande für diesen Ausschuss!) Danke für die Blumen! Meine Damen und Herren, ich möchte auch kurz mein Abstimmungsverhalten erklären. Ich bin nun in den letzten Wochen sehr oft auf der Straße gewesen bei den Menschen, die sich um ihre Freiheit gesorgt haben (Heiterkeit DIE LINKE) und auch um das Wohlbefinden ihrer Kinder, um die Einschränkungen, die insbesondere im schulischen Betrieb jetzt seit über zwei Jahren stattgefunden haben. Alle haben mitbekommen, dass die Auswirkungen der Infektionslage bei Weitem nicht mehr so dramatisch sind, wie das vor zwei Jahren prognostiziert worden ist, deswegen gab es für mich überhaupt gar keine andere Entscheidung. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, die Art und Weise, wie Sie hier fanatisch und ideologisch an diesem Corona-Regime festhalten wollen, die bestärkt mich noch mal mehr darin, heute richtig entschieden zu haben, nämlich gegen diese Maßnahmen. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen für persönliche Erklärungen mehr. Wir kommen dann zum zweiten Block der Abstimmung, nämlich zu den Abstimmungen zu den Entschließungsanträgen. Die werden der Reihenfolge nach abgestimmt, in der sie hier das Haus erreicht haben. Deswegen stimmen wir zuerst über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/5190 ab. Auch hier wurde keine Ausschussüberweisung beantragt, sodass wir direkt über diesen Antrag in der Sache abstimmen. Wer möchte diesem Entschließungsantrag folgen? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Mitglieder der Koalitionsfraktionen und der AfD-Fraktion. (Unruhe DIE LINKE, CDU) (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Die CDU stimmt 21 Mal mit der AfD die Anträge der Koalition weg. Und jetzt beim Entschließungsantrag werfen Sie uns gemeinsames Agieren mit der AfD vor. Das ist doch wohl eine Frechheit!) Kolleginnen und Kollegen, ich darf jetzt mal wirklich allseits in dem ganzen Rund – von ganz links bis ganz rechts und auch in der Mitte, die jetzt gerade mal angefangen hat – hier wirklich um Ruhe bitten. Das ist hier wirklich kein Ausweis gegenüber der geneigten Öffentlichkeit, wie wir uns hier gerade allesamt aufführen. Das möchte ich hier mal wirklich sagen. Ich bitte jetzt um Ruhe und Disziplin! Herr Abgeordneter Blechschmidt, ich meine auch Sie. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Es hat gerade Spaß gemacht!) Es muss doch möglich sein, mal abzustimmen, ohne dass hier von allen möglichen Seiten irgendwie versucht wird, die Lautstärke der Mitteilung des Auszählungsergebnisses zu unterbrechen. (Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP) Einfach mal bitte Ruhe bewahren. Wir haben jetzt hier noch ein paar Abstimmungen und dann haben alle von Ihnen Gelegenheit, von offenen Mikrofonen, von ihren sozialen Medienanschlüssen und von Pressemitteilungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen in jeder Art und Weise, wie Sie das für möglich halten, aber hier befinden wir uns mitten in einem Abstimmungsvorgang. Jetzt hatte für den Antrag der CDU ihre eigene Fraktion gestimmt, dagegen hatten die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion gestimmt. Jetzt frage ich noch nach den Stimmenthaltungen. Das sind die Gruppe der FDP und die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt. Damit kommen wir zum nächsten Antrag, über den abzustimmen ist. Als Zweiter war der Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/5214 eingegangen; auch hier keine Ausschussüberweisung. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der AfD und drei fraktionslose Abgeordnete. Wer stimmt dagegen? Das sind die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, der Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion. Stimmenthaltungen? Die fraktionslose Abgeordnete Kniese. Damit ist auch dieser Entschließungsantrag abgelehnt. Als Letztes kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5215. Auch hier ist keine Ausschussüberweisung beantragt. Ich stimme über den Antrag ab. Wer möchte dem zustimmen? Das ist die Gruppe der FDP. Wer möchte dem nicht zustimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die CDU-Fraktion und das sind die vier fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist auch dieser Entschließungsantrag abgelehnt. Damit schließen wir diesen Tagesordnungspunkt und ich schließe auch die heutige Sitzung. Kommen Sie beruhigt durch den Abend!

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