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Thomas Gottweiss

CDU 31.03.2022 Sitzungen 7/77

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Herr Ministerpräsident hat selbst gesagt, dass diese Festlegung des Hotspots eine Krücke ist, die nicht geeignet ist. Und er hat selbst gesagt, dass wir im Vorfeld in Thüringen eine Hotspotregelung mit konkreten Kriterien hatten. Natürlich hätten Sie konkrete Kriterien festlegen müssen und Sie hätten diese Kriterien an den einzelnen Kreisen durchexerzieren müssen an den Fakten. Eine Formulierung ist hier in Ihrem Antrag besonders schlecht gewählt, weil sie in jedem Punkt vorkommt, nämlich: „eines besonders starken Anstiegs an Neuinfektionen“. (Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wel- che Drucksache meinen Sie da?) Wir haben keinen besonders starken Anstieg an Neuinfektionen in Thüringen und Sie wissen, dass es einzelne Kreise gibt, in denen die Infektionslage seit Wochen zurückgeht. In Saalfeld-Rudolstadt haben wir seit zwei Wochen sinkende Zahlen, im Saale-Orla-Kreis haben wir seit zwei Wochen sinkende Zahlen, im Eichsfeld haben wir seit einer Woche sinkende Zahlen, im Kyffhäuserkreis haben wir seit einer Woche sinkende Zahlen und in Gotha haben wir seit einer Woche sinkende Zahlen. Weil diese Feststellung, dass wir sozusagen als Landtag feststellen sollen, dass wir einen besonders starken Anstieg von Infektionszahlen haben, falsch ist, konnte ich diesen Punkten nicht zustimmen. (Unruhe DIE LINKE) Das ist keine Bewertung meinerseits zu den einzelnen Maßnahmen. (Unruhe DIE LINKE) (Beifall CDU; Abg. Schütze, fraktionslos)

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