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Madeleine Henfling

GRÜNE 31.03.2022 Sitzungen 7/77

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, ich habe – nicht überraschend – mich auch mit Ja hier positioniert zu diesem Antrag, schlicht und ergreifend, weil wir nicht nur das Land mit der höchsten Inzidenz sind. Herr Gottweiss, Entschuldigung, aber die wirklich unwissenschaftliche Argumentation, die Sie hier heute an den Tag legen, ist wirklich erstaunlich, denn unter anderem sind im Gesetz die Hospitalisierungsquote und die Überlastung der Krankenhäuser ein Kriterium. Wenn zum heutigen Tag die Thüringer Krankenhausgesellschaft sagt, dass sie es nicht mehr schaffen und sie Operationen absagen müssen, wenn Ärztinnen und Ärzte und das Pflegepersonal in den Krankenhäusern nicht nur einfach positiv getestet werden, sondern tatsächlich krank werden und nicht arbeiten gehen können, (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Fragen Sie mal, warum die krank werden!) dann, finde ich, ist es Grund genug zu sagen, wir müssen in Thüringen eben noch ein bisschen durchhalten und wir müssen Maßnahmen aufrechterhalten. Dass Sie tatsächlich so dreist sind, heute hier nicht mal dafür zu sorgen, dass diejenigen, nämlich die Kinder, die größtenteils in Thüringen ungeimpft sind, ab Montag den Schutz durch eine Maskenpflicht genießen können, und wir als Erwachsene dafür sorgen, dass sie sicher in die Schule gehen können, das ist wirklich der blanke Hohn, den Sie hier heute abgezogen haben. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) (Unruhe CDU)

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