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Keller

31.03.2022 Sitzungen 7/77

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Damit ist das Abstimmungsprozedere klar. Das heißt also, dass die Nummern 1 bis 21 unter Nummer I des Antrags sowie die Nummern II und III jeweils einzeln abgestimmt werden sollen. Sollten jedoch sämtliche Nummern unter Nummer I und damit die gesamte Nummer I des Antrags abgelehnt werden, wäre die Abstimmung über die Nummern II und III des Antrags obsolet. Wird der Teilung in dieser Frage, vom Einreicher hier eingereicht, widersprochen? Das ist nicht der Fall. Herr Braga, bitte.

Protokoll ↗