Bodo Ramelow
Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hätte mir gewünscht, dass es diese Sondersitzung gar nicht gibt. Ich will Ihnen das auch begründen: Weil es eine Veränderung ist, die in Landesregierungen in ganz Deutschland zu einer ziemlichen Verärgerung geführt hat, nämlich, dass das Bundesinfektionsschutzgesetz, das uns jetzt zwei Jahre begleitet hat, um die Basismaßnahmen entledigt worden ist, auf denen wir bislang auf dem Verordnungsweg arbeiten konnten. Das heißt, wir haben ein Parlamentsbeteiligungsverfahren gehabt, die Verordnung wird von uns erarbeitet, mit dem Parlament erörtert, und auf dieser Basis kann fungiert werden. Jetzt ist es so – und ich habe das am 18. März in meinen Ausführungen im Bundesrat sehr deutlich gemacht –, dass ich feststelle, dass die Bundesregierung den Ländern ein Bundesinfektionsschutzgesetz übergeleitet hat, bei dem wir im Bundesrat nicht mehr mitzubestimmen hatten, bei dem wir nur noch entscheiden konnten, ob wir den Vermittlungsausschuss anrufen, was sinnlos ist, denn dann wäre die Zeit auch abgelaufen gewesen, und bei dem wir vorher in die Bearbeitung und Erarbeitung des Gesetzes gar nicht einbezogen waren. Ich hätte Ihnen und uns gern erspart, dass wir die Frage, wo ein Hotspot angewendet wird, nicht hier im Plenum jetzt auf Grundlage von Anträgen, Entschließungen und parlamentarischen Initiativen der Fraktionen bearbeiten, sondern dass Sie von uns Rechenschaft darüber bekommen, welche Maßnahmen wir immer noch als schutzbedürftig ansehen. Herr Plötner hat darauf hingewiesen, was die Umstände sind, die uns veranlasst hätten, eine Hotspot-Strategie, die den Namen verdient, auch tatsächlich eigenständig durchzuhalten, nämlich dort, wo die Überlastung des Gesundheitssystems in der Region spürbar, fassbar und nachvollziehbar ist, und in dem Moment, wo wir Abwehrmaßnahmen ergreifen müssen, dass diese Abwehrmaßnahmen so verallgemeinert auch angewandt werden können, dass sich alle darauf verlassen. Alle die, die öffentlich gesagt haben, die Länder sollen keinen Flickenteppich machen, hätten dann ins Bundesinfektionsschutzgesetz reinschreiben müssen, was bundesweit gilt. Das wäre die Rechtsgrundlage gewesen, die ich mir gewünscht hätte. Deswegen sage ich – ich bitte mir das nachzusehen, aber, ich sage –: Aus meiner Perspektive hat die neue Bundesregierung auf Druck der FDP tatsächlich den Ländern den Stuhl vor die Tür gesetzt, was diese Frage der Pandemieabwehr betrifft. Das ist eine neue Wahrnehmung, bislang hatten wir eine andere Form des Umgehens miteinander, aber in diesem Fall war es so, dass selbst die zugesagten Gespräche am Ende zu keinem besseren Ergebnis geführt haben. Jetzt sind wir in der Situation, dass jedes Bundesland sehen muss, ob es eine Regelung hinbekommt, und in einigen Bundesländern wird es jetzt zum politischen Zankapfel. Das finde ich bedauerlich, denn es geht hier nicht um Parteipolitik. Meine sehr verehrten Damen und Herren von der AfD, ich nehme zur Kenntnis, dass Sie sagen, die Corona-Abwehrmaßnahmen sind schuld an all dem, was passiert ist. Sie blenden also aus, dass das Virus schuld daran ist, sie blenden völlig aus, dass es eine Gefährdung und eine Gefährlichkeit gegeben hat, die im globalen Maßstab eine Rolle gespielt hat. Das interessiert Sie einfach nicht.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sie sagen einfach, dass die Maßnahmen schuld daran sind, das finde ich eine hoch erstaunliche Umdrehung und erinnert mich dann doch an George Orwell und die Form des Neusprechs, dass man die Definition anders macht.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eine zweite Bemerkung, meine Damen und Herren – und da bin ich bei der FDP –, ich würde mir einen Freedom-Day wünschen, und zwar einen Freedom-Day, bei dem wir feststellen, dass dieses Virus keine Gefährdung mehr für Menschen auslöst. Darüber kann man weggehen und sagen, ja, es ist doch so, Omikron ist ganz anders. Aber am Ende ist es so, dass im Moment eine ganze Reihe von Menschen mit Langzeit-COVID-Folgen zu kämpfen haben, die sehr genau wissen wollen, ob wir ihnen Schutz angedeihen lassen oder nicht. Und es ist die Thüringer Landeskrankenhausgesellschaft, die uns bittet – uns alle zusammen –, dass wir bestimmte Schutzmaßnahmen noch durchhalten sollten. Deswegen, liebe Kollegen von der CDU: Ja, Sie haben einen Antrag vorgelegt und Sie beschreiben Maßnahmen, die ergriffen werden sollen, die sollen wir alle bis zum 2. April erfüllen. Darf ich Ihnen einfach sagen, dass Sie das geltende Recht abgeschrieben haben und dass wir selbstverständlich das geltende Recht auch umsetzen, dazu brauche ich keine Entschließung.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Mir hätte es gut gefallen, wir hätten tatsächlich die fünf oder sechs Punkte, die wichtig sind, um Basisschutz noch aufrechterhalten zu können, gemeinsam geeint und wir hätten gar keine strittige Diskussion dazu. So habe ich das Gefühl, dass am Ende die Bürger das Gefühl haben, dass wir als politisch Verantwortliche nicht mehr so genau wüssten, was wir tun. Und das finde ich bedauerlich. Das haben wir jetzt in zwei Jahren gut durchgehalten, dass wir den Menschen, die Schutz brauchten, auch den Schutz haben gewähren können. Denn die einen sagen, ich will keine Maske tragen, und andere sagen, ich fühle mich bedroht, wenn jemand keine Maske trägt. Das ist eine höchst individuelle Geschichte, weil der Gesundheitszustand jedes Menschen so ist, dass er für sich eine Empfindung hat, ob er bedroht wird oder nicht. Und dieses Stück Schutz hätte ich noch gern gesehen, dass wir das eine Zeit lang aufrechterhalten auf einer sehr reduzierten Form, denn, wenn wir uns mal anschauen, von Lockdown und all diesen Dingen ist überhaupt keine Rede mehr. Das steht im Gesetz gar nicht mehr drin. Wofür wir werben und wofür ich mich sehr bedanken würde, wenn wir wenigstens eine Reststruktur an Abwehrmechanismen noch einsetzen könnten, wenn in einzelnen Regionen etwas ist. Und jetzt kommt die Besonderheit: Um das überhaupt machen zu können, brauchen wir die Ermächtigung, dass Thüringen ein Hotspot ist. Das ist nicht meine Argumentation – ich will das deutlich sagen –, wir hatten eine Hotspot-Regelung, die hat den Namen verdient. Da standen drei feste Parameter drin und jeder wusste, wann die Ampel umschaltet. Ich war froh, dass wir eine derartige Hotspot-Regelung haben. Jetzt bekommen wir einen Begriff „Hotspot-Regel“, der hört sich so ähnlich an wie das, was wir praktiziert haben, aber er hat keine festen Rechtsbegriffe, die er ausfüllt. Ich finde das bedauerlich. Deswegen war meine Hoffnung, dass wir gemeinsam die Festlegung machen
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) – und dafür werbe ich –, eine einfache Festlegung für die letzten Schutzmaßnahmen, die wir aufrechterhalten können, bis wir sagen, das Frühjahr entlastet uns und das Infektionsgeschehen geht hoffentlich deutlich zurück. Und am Ende, meine sehr verehrten Damen und Herren, alle, die im Moment erkrankt sind, und alle, die unter Langzeit-COVID leiden, die sollten sich dann die Rede der AfD noch mal anhören, damit sie wissen, wer ihr Leid völlig negiert. In diesem Sinne finde ich es schade, dass wir heute zusammengetreten sind, aber ich bedanke mich dafür, dass die Koalition die Initiative ergriffen hat, denn selbst wir als Regierung dürften die Initiative nicht mehr ergreifen. Das ist auch ein Paradoxon, das ich in Deutschland so noch nicht erlebt habe. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
