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Stefan Möller

AfD 31.03.2022 Sitzungen 7/77

Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der Vorsitzende vom für Verfassung zuständigen Ausschuss!) Ich bin im Justizausschuss. (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Das ist eine Schande für diesen Ausschuss!) Danke für die Blumen! Meine Damen und Herren, ich möchte auch kurz mein Abstimmungsverhalten erklären. Ich bin nun in den letzten Wochen sehr oft auf der Straße gewesen bei den Menschen, die sich um ihre Freiheit gesorgt haben (Heiterkeit DIE LINKE) und auch um das Wohlbefinden ihrer Kinder, um die Einschränkungen, die insbesondere im schulischen Betrieb jetzt seit über zwei Jahren stattgefunden haben. Alle haben mitbekommen, dass die Auswirkungen der Infektionslage bei Weitem nicht mehr so dramatisch sind, wie das vor zwei Jahren prognostiziert worden ist, deswegen gab es für mich überhaupt gar keine andere Entscheidung. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, die Art und Weise, wie Sie hier fanatisch und ideologisch an diesem Corona-Regime festhalten wollen, die bestärkt mich noch mal mehr darin, heute richtig entschieden zu haben, nämlich gegen diese Maßnahmen. (Beifall AfD)

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