Astrid Rothe-Beinlich
Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Das Problem ist, dass uns die Anträge noch gar nicht vorliegen, sodass wir sie auch nicht lesen können, da wir sie nicht haben.
