Dorothea Marx
Feststellung des Vorliegens einer konkreten Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage im Freistaat Thüringen gemäß § 28 a Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Ich habe jetzt noch zwei weitere persönliche Erklärungen. Die sind ja auch zeitlich relativ kurz bemessen und sie haben sich auch im Rahmen der Geschäftsordnung gehalten. Ich bitte deswegen wirklich um allfällige Aufmerksamkeit und etwas mehr Ruhe. Die Nächste ist Frau Kollegin Müller von der Fraktion Die Linke.
