Plenarprotokoll 18/3
29.06.2022 · 73 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: SPD (9)AfD (4)CDU (3)GRÜNE (2)FDP (2)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie herzlich zu unserer heutigen, 3. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen willkommen. Mein Gruß gilt auch den Gästen oben auf der Zuschauertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Gästen an den Bildschirmen daheim. Für die heutige Sitzung haben sich 18 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Geburtstag hat heute der Abgeordnete Klaus Esser von der Fraktion der AfD. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute im Namen der Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von allen Fraktionen) Ich rufe auf: 1 Vorstellung und Vereidigung der Mitglieder der Landesregierung Herr Ministerpräsident Hendrik Wüst hat mir mit Schreiben vom heutigen Tag mitgeteilt, dass er heute sein Kabinett vorstellen möchte. Im selben Schreiben hat er darum gebeten, für die Vereidigung der Mitglieder der Landesregierung den ersten Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung vorzusehen. Ich erteile Herrn Ministerpräsidenten Hendrik Wüst das Wort.
Hendrik Wüst
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, Ihnen die Ministerinnen und Minister vorstellen zu dürfen, die ich am heutigen Tage gemäß Art. 52 Abs. 3 Satz 1 der Landesverfassung ernannt habe. Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Frau Mona Neubaur. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Minister der Finanzen: Herr Dr. Marcus Optendrenk. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der AfD) Minister des Innern: Herr Herbert Reul. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Frau Josefine Paul. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Herr Karl-Josef Laumann. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) 29.06.2022 Ministerin für Schule und Bildung: Frau Dorothee Feller. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Frau Ina Scharrenbach. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Minister der Justiz: Herr Dr. Benjamin Limbach. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herr Oliver Krischer. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Frau Silke Gorißen. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Ministerin für Kultur und Wissenschaft: Frau Ina Brandes. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten und Chef der Staatskanzlei: Herr Nathanael Liminski. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Frau Ministerin Mona Neubaur habe ich gemäß Art. 52 Abs. 3 Satz 2 der Landesverfassung mit meiner Stellvertretung beauftragt. Herrn Josef Hovenjürgen habe ich zum Parlamentarischen Staatssekretär im Geschäftsbereich der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung ernannt. Vielen Dank. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP)
André Kuper
Herzlichen Dank, Herr Ministerpräsident. – Gemäß Art. 53 der Landesverfassung leisten die Mitglieder der Landesregierung beim Amtsantritt vor dem Landtag den in dieser Vorschrift formulierten Amtseid. Ich bitte daher die Ministerinnen und Minister, nun zu mir nach vorne in die Mitte des Plenarsaal zu kommen, um den Eid vor dem Landtag zu leisten. Die übrigen Anwesenden bitte ich, soweit es ihnen möglich ist, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Präsident André Kuper sowie die Ministerin- nen und Minister begeben sich in die Mitte des Plenarsaals.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, der gemäß Art. 53 der Landesverfassung zu leistende Amtseid lautet: „Ich schwöre, dass ich meine ganze Kraft dem Wohle des Landes Nordrhein-Westfalen widmen, Landtag seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können unparteiisch verwalten, Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Gemäß Art. 53 Satz 3 der Landesverfassung kann der Eid auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. Sehr geehrte Ministerinnen und Minister, ich werde Sie nun namentlich aufrufen und bitte Sie, einzeln jeweils zu mir zu treten. Danach heben Sie bitte hier vor dem Mikrofon die Schwurhand und leisten den in Art. 53 der Landesverfassung vorgesehenen Amtseid, indem Sie die Worte „Ich schwöre es. So wahr mir Gott helfe.“ sprechen. Sollten Sie den Eid ohne religiöse Beteuerung leisten wollen, sprechen Sie bitte nur die Worte „Ich schwöre es.“ Ich darf zuerst Frau Ministerin Mona Neubauer bitten, zu mir zu kommen, um den Amtseid zu leisten. Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie: Ich schwöre es. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD, der FDP und der AfD)
André Kuper
Ich darf jetzt Herrn Minister Marcus Optendrenk bitten.
Dr. Marcus Optendrenk
Ich schwöre es. So wahr mir Gott helfe. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD, der FDP und der AfD)
André Kuper
Jetzt Herr Minister Reul.
Herbert Reul
Ich schwöre es. So wahr mir Gott helfe. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD, der FDP und der AfD)
André Kuper
Nun Frau Ministerin Josefine Paul. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Ich schwöre es. So wahr mir Gott helfe. 29.06.2022 (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD, der FDP und der AfD)
André Kuper
Herr Minister Karl-Josef Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Ich schwöre es. So wahr mir Gott helfe. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD, der FDP und der AfD)
André Kuper
Frau Ministerin Dorothee Feller.
Dorothee Feller
Ich schwöre es. So wahr mir Gott helfe. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD, der FDP und der AfD)
André Kuper
Frau Ministerin Ina Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Ich schwöre es. So wahr mir Gott helfe. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD, der FDP und der AfD)
André Kuper
Herr Minister Dr. Benjamin Limbach.
Dr. Benjamin Limbach
Ich schwöre es. So wahr mir Gott helfe. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD, der FDP und der AfD)
André Kuper
Herr Minister Oliver Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Ich schwöre es. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD, der FDP und der AfD) Landtag
André Kuper
Frau Ministerin Silke Gorißen. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Ich schwöre es. So wahr mir Gott helfe. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD, der FDP und der AfD)
André Kuper
Frau Ministerin Ina Brandes.
Ina Brandes
Ich schwöre es. So wahr mir Gott helfe. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD, der FDP und der AfD)
André Kuper
Herr Minister Nathanael Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Ich schwöre es. So wahr mir Gott helfe. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD, der FDP und der AfD)
André Kuper
Herzlichen Glückwunsch! Alles Gute! (Nach geleistetem Amtseid stehen die Minis- terinnen und Minister zum Teil vor den Reihen der SPD und nehmen nun auf der Regierungsbank Platz. – Jochen Ott [SPD]: Schon gut, wenn ihr uns im Rücken habt! – Heiterkeit) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Ihnen im Namen des Hohen Hauses herzlich gratulieren. Wir wünschen Ihnen eine glückliche Hand bei der vor Ihnen liegenden verantwortungsvollen Aufgabe zum Wohle unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger und zum Wohle unseres Landes. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Ende von Tagesordnungspunkt 1 angekommen. Bevor ich den Tagesordnungspunkt 2 aufrufe, unterbreche ich die Sitzung für 15 Minuten und gebe Ihnen auch Gelegenheit, zu gratulieren. (Unterbrechung der Sitzung von 14:16 Uhr bis 14:33 Uhr) 29.06.2022 Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die unterbrochene Sitzung wieder und rufe auf: 2 Gesetz betreffend die Mitgliedschaft der Universitätskliniken im Arbeitgeberverband des Landes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/58 Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/81 erste und zweite Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile als erster Rednerin für die Fraktion der CDU der Abgeordneten Frau Fuchs-Dreisbach das Wort.
Anke Fuchs-Dreisbach CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Universitätsmedizin nimmt in Nordrhein-Westfalen eine besondere Rolle im Wissenschafts- und Gesundheitssystem ein, die gesichert und zukunftsfähig gestärkt werden muss. Zur Sicherung und Stärkung tragen im Wesentlichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universitätskliniken bei. Aufgrund extremer Belastungen der Mitarbeiterschaft gibt es seit Wochen anhaltende Streiks an den Universitätskliniken, die regional zu besonderen Herausforderungen bei der Sicherstellung der Versorgung führen. Dabei ist es bisher durch den großen Einsatz aller Beteiligten gelungen, die Notfallversorgung sicherzustellen. Für ihren unschätzbar wichtigen und starken Einsatz danke ich ihnen ganz herzlich. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der AfD) Im Bereich der planbaren Eingriffe kommt es in beträchtlichem Umfang zu Verschiebungen, die zu großen Belastungen für die betroffenen Patientinnen und Patienten führen. Die Versorgungslage kann bei onkologischen Erkrankungen sehr problematisch sein und ist insgesamt sehr angespannt. Um diesen Herausforderungen zu begegnen und die Belastungen durch Streiks abzuwenden, besteht an den Universitätskliniken der Wunsch nach dem Abschluss eines Entlastungstarifvertrages. Da es jedoch nach derzeitiger hochschulgesetzlicher Rechtslage nicht zulässig ist, für die Universitätskliniken außerhalb der bestehenden Strukturen einen Entlastungstarifvertrag abzuschließen, soll der Austritt der Universitätskliniken aus dem Arbeitgeberverband Landtag der Länder eröffnet werden, damit eigene Tarifverhandlungen geführt werden können. Der vorliegende Gesetzentwurf ermöglicht den Verbleib der Landesbeschäftigten im Tarifverbund der Länder und zeitgleich Verhandlungen an den Universitätskliniken. Zudem wird die Gründung eines eigenen Arbeitgeberverbandes der Universitätskliniken ermöglicht. Eine tarifvertragsrechtliche Schlechterstellung der Beschäftigten in den Universitätskliniken wird vermieden. Die Versorgungslage ist angespannt. Heute können wir die Voraussetzungen für eine Einigung zum Wohl der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Universitätskliniken schaffen. Daher möchte ich Sie herzlich einladen, den Gesetzentwurf betreffend die Mitgliedschaft der Universitätskliniken im Arbeitgeberverband des Landes zu unterstützen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin Fuchs-Dreisbach. – Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Frau Weng das Wort.
Christina Weng SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle hier im Rund kennen seit Jahren aus unseren politischen Diskussionen, aber auch aus persönlichen Erfahrungen die angespannte bis kritische Versorgungssituation in unseren Krankenhäusern und jetzt ganz konkret in unseren sechs Unikliniken. Wir haben mit großen Worten den Betroffenen Arbeit am Limit und Belastung weit über die Grenzen persönlicher Belastbarkeit hinaus bescheinigt. Nichtsdestoweniger ist am 1. Mai das Ultimatum von 100 geduldigen Tagen verstrichen, in denen Beschäftigte der Unikliniken auf die vor der Wahl versprochene Unterstützung seitens der Landesregierung vergeblich gewartet haben. Ein Austritt aus einem Arbeitgeberverband, in diesem Fall dem Arbeitgeberverband des Landes, AdL, ist für uns als Anhängerinnen und Anhänger der Sozialpartnerschaft nie eine Wunschlösung. Um allerdings den Weg für die Verhandlung des so dringend gebrauchten Entlastungstarifvertrags freizumachen, scheint dieser Austritt juristisch der folgerichtige Schritt zu sein. Dringender Klärungsbedarf seitens der neuen Landesregierung besteht nichtsdestotrotz in Bezug auf das Verhalten der Klinikleitungen in diesem Konflikt. Entscheidend ist, dass sich die Arbeitsbedingungen in den Kliniken eindeutig und nachhaltig verbessern. Daher ist die Gesetzesänderung ein erster, richtiger Schritt. Dem stimmen wir natürlich zu. 29.06.2022 Damit ist das Ob geklärt. Über den zweiten Schritt und über weitere Schritte, also über das Wie, wird ab morgen zu sprechen sein. Ich äußere heute schon mal den Wunsch: Schließen Sie sich unserem Antrag zur Refinanzierung dieses Tarifvertrags gerne an. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Kollegin Weng. – Für die Fraktion der Grünen spricht der Abgeordnete Mostofizadeh.
Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir eine große Ehre, quasi den ersten inhaltlichen Beitrag in dieser neuen Legislaturperiode zu leisten – und dann auch noch zu einem so wichtigen Thema: zur Pflege in den Krankenhäusern, zur Pflege insgesamt, aber auch zu allen Beschäftigten in den Universitätskliniken. Ich habe selbst 16 Jahre lang in der Altenpflege gearbeitet. Es ist mir ein wirkliches Herzensanliegen, dass wir im Bereich der Pflege weiterkommen und bessere Bedingungen bereitstellen und dies auch sehr klar von Anfang an in dieser Legislaturperiode auf die Tagesordnung setzen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Wir waren vorhin draußen bei der Demonstration der Kolleginnen und Kollegen aus den Unikliniken. Ich will an dieser Stelle ganz klar sagen: Eigentlich hätte ich mir gewünscht, dass mehr Menschen dort sind. Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen sind von diesem Thema betroffen – nicht nur als Patientinnen und Patienten, sondern gerade auch als Beschäftigte. Das gilt auch für die Städte, die von den Krankenhäusern und von der Pflege profitieren. Die Demografie ist eine der großen Herausforderungen der nächsten Wochen, Monate und Jahre, neben dem Klimaschutz und vielen anderen Herausforderungen. Es ist ein Bereich, den wir selbst bestimmen und beeinflussen können. Deswegen müssen wir in dieser Legislaturperiode richtige Rahmenbedingungen für die Pflege forcieren. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich will kurz etwas zur Genese dieses Tarifvertrags und dieses Gesetzentwurfs sagen, den wir heute hoffentlich gemeinsam beschließen. Es war die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen, an der wir noch nicht beteiligt waren, die in der Tarifgemeinschaft den Antrag gestellt hat, eigene Tarifverhandlungen führen zu können. Dieser Antrag ist abgelehnt worden – bei Unterstützung der Landesregierung und mittelbarer oder unmittelbarer Beteiligung aller Parteien hier Landtag im Landtag, nämlich von CDU, SPD, Grünen und FDP. Deswegen gibt es jetzt nur den Weg, aus dieser Tarifgemeinschaft auszutreten, den auch ich und meine Fraktion nicht zwingend als den besten ansehen, da wir ja für Flächentarifverträge, Solidarität und Gemeinschaft unter den Tarifpartnerinnen und -partnern sind. Aber es gab keine andere Möglichkeit. Deswegen gibt es heute diesen Gesetzentwurf. Ich will an dieser Stelle auch sagen: Natürlich schmeckt es uns allen nicht, was wir aus den Verhandlungen hören. Natürlich hätte ich mir auch in Bonn einen anderen Weg als eine einstweilige Verfügung gewünscht. Aber es ist nun einmal das gute Recht und auch rechtlich geschützt, dass die Anstalten öffentlichen Rechts dies tun dürfen. Wenn Tarifautonomie hochgehalten wird, muss man, ob es einem passt oder nicht, solch eine Handlung auch zur Kenntnis nehmen. Akzeptieren muss man es nicht zwingend, aber man muss es zur Kenntnis nehmen. So zu tun, als ob der Landesminister oder jemand anderes aus der Landesregierung hätte eingreifen können, ist, vorsichtig gesagt, verwegen und auch nicht ganz in Ordnung. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich will außerdem ganz deutlich sagen: Wenn hier ein Tarifvertrag ausgehandelt, abgeschlossen und rechtssicher geschlossen wird, werden selbstverständlich die Rechtsgrundlagen vom Parlament gefasst. (Christian Dahm [SPD]: Das hätte es damals unter Laumann nicht gegeben!) Das muss es gar nicht mehr tun, weil Tarifrecht Haushaltsrecht bricht, aber selbstverständlich wird es auch entsprechend in einem Haushalt hinterlegt werden. Die klare Ansage ist: Wir sind nicht vertragsbrüchig, sondern wir werden uns an das Versprechen halten, einen Tarifvertrag zur Entlastung auf die Beine zu stellen und diesen auch finanziell zu hinterlegen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Falls da irgendein Missverständnis besteht, will ich es klarrücken: Natürlich ist die Basis bis heute und auch bis Ende des Jahres der Tarifabschluss, den die TdL geschlossen hat, weil erst dann andere Vereinbarungen wirksam werden. Das wird – das sagt der Gesetzentwurf sehr deutlich – die Basis sein. Was als Entlastung darüber hinaus finanziert wird, wird draufgepackt werden. Es wäre mein Wunsch an die anderen Kliniken, dies auch zu äußern. Es ist gut, wenn wir bei den Unikliniken anfangen. Aber es muss klar sein, dass Häuser, die in einer breiten Versorgung tätig sind, und die Menschen, die in der Altenpflege arbeiten, natürlich auch ein Recht haben, vernünftig entlastet zu wer-29.06.2022 den. Wir reden da über die Nachtpflege und viele andere Bereiche, in denen es dringend Entlastungen bedarf. Darauf haben wir nur zum Teil Einfluss. Klar ist aber: Mit diesem Gesetzentwurf, mit dieser Änderung, schaffen wir die juristische Grundlage für rechtssichere Tarifverhandlungen. Das ist ein guter Anfang. Was weiter geschehen wird, werden wir sicherlich morgen diskutieren. Die klare Ansage ist aber: Rechtssicher wird es heute auf den Tisch gelegt. Alle anderen Auseinandersetzungen führen wir in Zukunft. Ich freue mich, dass wir heute eine große und hoffentlich breite Mehrheit für diesen Gesetzentwurf im Parlament bekommen. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Für die FDP spricht der Abgeordnete Herr Witzel.
Ralf Witzel FDP
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Pflegekräfte und das weitere nichtärztliche Personal in den Universitätsklinika unseres Landes erbringen eine große Leistung. Als ein zentrales Element unserer Gesundheitsversorgung verdienen die Beschäftigten deshalb unsere ausdrückliche Anerkennung und Wertschätzung sowie bessere Arbeitsbedingungen durch Entlastungen. Eine unzureichende Personalausstattung, wenig verlässliche Dienstpläne und die nachteiligen Auswirkungen der Pandemie haben zu einer hohen, dauerhaften Arbeitsbelastung geführt. Das ist unbestritten. Aber richtig ist auch: Da wir als FDP-Landtagsfraktion das Ziel einer Entlastung für den Pflegeberuf ausdrücklich teilen, unterstützen wir insbesondere im Rahmen unserer Regierungsbeteiligung im Bund die zeitnahe Einführung einer Pflegepersonalregelung 2.0 noch in diesem Jahr zur verbindlichen, besseren Personalbemessung im Krankenhaus. Die derzeit noch bestehenden Personaluntergrenzen stellen objektiv keine qualitätsbasierte Personalbemessung dar und haben sich als ungeeignet erwiesen. In trauter Eintracht geht Schwarz-Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen leider einen etwas anderen Weg. Da wir das Ziel einer Verbesserung unterstützen, praktizieren wir als FDP-Landtagsfraktion heute unsere maximale kollegiale Kooperationsbereitschaft, indem wir dafür ausnahmsweise ein Gesetzgebungsverfahren hinnehmen, das trotz einer komplexen Materie in Windeseile den Landtag durchlaufen soll und zu dem leider auf jede sachgerecht gebotene Anhörung oder Befassung im Fachausschuss verzichtet wird. Landtag Die Landespersonalrätekonferenz bringt die Kritik am Verfahren und am Inhalt dieses Gesetzes in ihrer Stellungnahme 18/1 bemerkenswert klar auf den Punkt. Ich zitiere: „Mit der Herauslösung der Universitätskliniken aus dem Arbeitgeberverband des Landes entlässt sich das Land selbst aus dieser Verantwortung und lässt damit Beschäftigte im Stich.“ Und weiter: „Die Etablierung solcher Strukturen ist dem Betriebsfrieden grundsätzlich nicht zuträglich. […] Das Land entzieht sich damit offensichtlich der Verantwortung, denn es nimmt dann nicht mehr als Tarifvertragspartei an den Tarifverhandlungen teil […] insgesamt bedeutet die vorgesehene Entscheidung einen politischen Dammbruch.“ Angesichts dieser herben Kritik vonseiten einer Beschäftigtenvertretung aus dem öffentlichen Dienst sollten die Antragsteller ihr Vorgehen überdenken. Die FDP-Landtagsfraktion sieht bei dem Gesetzentwurf vor allem fünf systematische Schwächen. Erstens. Die Herauslösung ist ein Beitrag zur Erosion des bestehenden Flächentarifvertrags für den öffentlichen Dienst. Mit der beabsichtigten Sonderregelung steigt das Konfliktpotenzial zwischen einzelnen Berufsgruppen. Zweitens. Es ist absehbar, dass weitere Berufsgruppen im öffentlichen Dienst in Zukunft einen eigenen Tarifvertrag jenseits der TdL fordern, wenn sie sich davon eine Besserstellung erhoffen. Drittens. Die drohende Gefahr einer fragmentierten Tariflandschaft jenseits des Flächentarifvertrags führt mindestens im grenznahen Bereich zu Abwerbeversuchen und Überbietungswettbewerben zwischen den Bundesländern, aber auch zwischen Uniklinika und anderen Krankenhäusern in der Region. Viertens. Es gibt absehbar mehr Tarifkonflikte, wenn zu unterschiedlichen Zeitpunkten jeweils mit einzelnen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes verhandelt wird. Fünftens. Es entsteht die Gefahr der Politisierung der Lohnfindung vor Landtagswahlen, wenn Tarifverträge künftig immer öfter auf Landesebene und nicht mehr deutschlandweit durch die TdL ausgehandelt werden. Die SPD-Landtagsfraktion hat exakt diese unsere Prognose mit ihrem Antrag Drucksache 18/62, den sie begleitend eingereicht hat, unverzüglich bestätigt. Er fordert die vollständige Finanzierung aller Personalmehrkosten infolge der Verhandlungen mit ver.di durch den Landeshaushalt. Das Einspringen des Steuerzahlers für einen Zuschlag nur für Uniklinika, der über die allgemeinen Erstattungssätze der Krankenkassen hinausgeht, 29.06.2022 stellt jedoch eine unfaire Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Trägern und daher auch eine unzulässige Beihilfe dar. Hier bewahrheitet sich erneut eine Binsenweisheit: Gut gemeint ist bekanntlich noch nicht gut gemacht. Wir fordern Schwarz-Rot-Grün deshalb auf, das genaue Vorgehen noch einmal zu überdenken. Wir appellieren an Sie: Unterstützen und forcieren Sie lieber, dass wir innerhalb kurzer Zeit die Pflegepersonalregelung 2.0 des Bundes auf den Weg bringen. Diese sorgt für eine faire Finanzierung für alle Träger, die mit Geld unterlegt ist, für das die Krankenkassen dann auch aufkommen, ohne hier zu einer Kannibalisierung der Landschaft beizutragen. Das wäre aus unserer Sicht der ganzheitliche und richtige Weg, den wir umso mehr forcieren sollten und der aus unserer Sicht auch die Unterstützung des gesamten Hauses verdient hat. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und Daniel Sieveke [CDU] – Unruhe – Heiterkeit von der CDU, SPD und den Grünen)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die AfD hat der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Vincentz das Wort.
Dr. Martin Vincentz AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Glück stellt hier niemand infrage, dass an unseren Universitätskliniken Außergewöhnliches geleistet wird, was exquisite Forschung, Lehre, aber auch die alltägliche Versorgung angeht. Man wundert sich vielleicht das eine oder andere Mal darüber, an welchen historisch gewachsenen Hemmschuhen die Fortsetzung vernünftiger Vertrags- und Lohnverhandlungen scheitert. Daher ist dieses Gesetz, das heute hier eingebracht wird, durchaus sinnvoll. Ich möchte an dieser Stelle aber Herrn Mostofizadeh widersprechen. Die Arbeit, die in den Universitätskliniken stattfindet, ist im Vergleich zu dem, was an vielen anderen Stellen im öffentlichen Dienst stattfindet, deutlich different. Dies stellt keine qualitative Bewertung dar, zeigt aber die Notwendigkeit dafür auf, an dieser Stelle getrennt verhandeln zu können. Die Nachtdienste, die dort stattfinden, und andere besondere Zusatzbelastungen werden durch den allgemeinen Flächentarifvertrag in dieser Art und Weise nicht abgebildet und müssen unserer Ansicht nach separat verhandelt werden. Diese Möglichkeit wird an dieser Stelle geschaffen. Durch die positiven Vertragsverhandlungen, die in dem morgen zu verhandelnden SPD-Antrag anklingen, könnte es zunächst sogar zu einem Verlust von Arbeitskraft kommen, weil über ein Mehr an Lohn und Pausenzeit effektiv weniger Arbeitskraft zur Landtag Verfügung steht. Die Hans-Böckler-Stiftung hat allerdings in einer groß angelegten Studie erfragt, dass rund 300.000 Pflegekräfte – und zwar Vollzeitpflegekräfte – bei einem solchen Tarifvertrag bereit wären, unter anderen Arbeitsbedingungen wieder in ihren Beruf zurückzufinden – in einen schönen Beruf –, und sich dadurch die Arbeitssituation in vielen Kliniken schon mittelfristig wieder ein bisschen entspannen könnte. In vielen Unikliniken hat man insbesondere in der Coronazeit, aber auch in den Jahren zuvor, Außergewöhnliches geleistet. Auch das ist gerade schon gesagt worden. Es liegt nur an dem außergewöhnlichen Engagement der Pflegekräfte und der Arbeitskräfte dort vor Ort, dass die Versorgung auch in den Grippewintern zuvor überhaupt funktioniert hat. (Beifall von der AfD) Bei den Unikliniken, aber auch generell bei den Häusern in öffentlicher Trägerschaft gibt es eben die Möglichkeit der Politik, sich ein bisschen in die Arbeitsbedingungen einzumischen. Ich möchte diesbezüglich einmal auf das eingehen, was Herr Witzel nicht ganz zu Unrecht kritisiert hat, würde es aber anders aufzäumen. Während die großen Gesundheitskonzerne vielleicht eher für die Wettbewerbsfähigkeit im System da sind und den durchaus notwendigen Druck von der anderen Seite ausüben, haben wir dort als Politik die Möglichkeit, von der andere Seite für bessere Beschäftigungsverhältnisse auch außerhalb der öffentlichen Häuser und der Universitätskliniken zu sorgen, indem man im Prinzip über Bande gespielt die anderen Häuser ein Stück weit unter Druck setzt, ähnliche Arbeitsbedingungen zu schaffen und ähnlich gute Gehälter zu zahlen. Am Anfang könnte es zu einer Abwanderung der Pflegekräfte kommen. Allerdings besteht die Hoffnung, dass auch andere Häuser, die sich dem Einfluss der Politik entziehen, dadurch ein wenig genötigt werden, dann auch mit besseren Arbeitsbedingungen für ihre Mitarbeiter aufzuwarten. Wir werden diesem Gesetzentwurf also zustimmen. Außerdem werden wir in dieser Legislaturperiode, genauso wie in der letzten Legislaturperiode, alle Gesetzentwürfe und alle Anträge – egal, von welcher Partei sie gestellt werden –, die wir aus der Perspektive unserer Partei als sinnvoll empfinden, unterstützen und damit Ihr Vorgehen, dass Sie sich erst die Partei angucken und dann das Ansinnen, nicht unterstützen. Daher an dieser Stelle volle Zustimmung von uns. Vielleicht können Sie sich an der einen oder anderen Stelle auch mal dazu durchringen, nicht erst die Farbe und dann das politische Ansinnen zu sehen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) 29.06.2022
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung erteile ich jetzt Frau Ministerin Brandes das Wort.
Ina Brandes
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Pflegekräfte an den sechs nordrhein-westfälischen Universitätskliniken leisten hervorragende Arbeit und einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung unseres Landes. Ihre Arbeit ist von hohem persönlichen Einsatz getragen und geht mit Phasen extremer Arbeitsbelastung einher – zuletzt und in besonderem Maße natürlich während der Coronapandemie, deren gute Bewältigung in Nordrhein-Westfalen zu einem großen Teil ihr Verdienst ist. Ihnen gebührt daher unser Dank und unsere Anerkennung. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) In diesem Bewusstsein möchte die Landesregierung die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten spürbar und nachhaltig verbessern und zugleich eine bessere Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleisten. Unser Ziel ist, die Tarifverhandlungen für eine wirksame Entlastung der Pflegebeschäftigten an den Universitätskliniken zu ermöglichen. Hierfür schafft die vorliegende Änderung des Hochschulgesetzes die Voraussetzungen. In den nordrhein-westfälischen Universitätskliniken gilt wie auch in anderen Ländern der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder. Nach dem Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sind die Universitätskliniken Mitglieder im Arbeitgeberverband des Landes Nordrhein-Westfalen – kurz: AdL NRW –, der wiederum der Tarifgemeinschaft deutscher Länder – kurz: TdL – angehört. Für Tarifverhandlungen ist folglich die Zustimmung der TdL erforderlich. Auf Bitten der Landesregierung hatte der AdL NRW die TdL um diese Zustimmung gebeten. In ihrer Mitgliederversammlung am 2. Mai 2022 hat die TdL ihre geltende Beschlusslage jedoch bekräftigt und die Aufnahme von Verhandlungen über einen Entlastungstarifvertrag auf der Ebene der Tarifgemeinschaft der Länder, des Arbeitgeberverbandes des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Universitätskliniken als Mitglied des Arbeitgeberverbandes des Landes abgelehnt. Mit Blick auf die Beschlusslage der TdL ist es daher nicht zulässig, für die Universitätskliniken außerhalb der TdL einen Entlastungstarifvertrag abzuschließen, solange sie Mitglied des AdL NRW sind. Das Hochschulgesetz sieht jedoch die Mitgliedschaft der Universitätskliniken im AdL NRW vor. Vor diesem Hintergrund möchten wir den Austritt der Universitätskliniken aus dem AdL NRW ermöglichen, damit die Universitätskliniken eigene Tarifverhand-Landtag lungen führen dürfen. Zugleich möchten wir den Verbleib der übrigen Landesbeschäftigten im Tarifverbund der Länder gewährleisten. Die Voraussetzung dafür ist die vorliegende Änderung des Hochschulgesetzes. Die Änderung ermöglicht zudem die Gründung eines Arbeitgeberverbandes der Universitätskliniken in Nordrhein-Westfalen. Bis zum Abschluss neuer Tarifverträge durch einen solchen Verband sollen die Beschäftigten der Universitätskliniken in den bisher geltenden Tarifverträgen verbleiben können. Damit soll eine tarifvertragsrechtliche Schlechterstellung der Beschäftigten der Universitätskliniken gegenüber den Landesbeschäftigten vermieden werden. Unabhängig davon sollen mit der Gesetzesvorlage auch die Regelungen zur Investitionsfinanzierung der Universitätskliniken an die einschlägigen Bestimmungen des Krankenhausgestaltunggesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen angeglichen werden, die für nicht universitäre Plankrankenhäuser gelten. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung stellen wir die Weichen dafür, dass sich die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte und des anderen patientennah arbeitenden Fachpersonals an den nordrhein-westfälischen Universitätskliniken wirksam, spürbar und nachhaltig verbessern können. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/58 in der ersten von zwei Lesungen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Grüne und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das ist die FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/58 in erster Lesung, wie gerade festgestellt, angenommen. Die Fraktionen haben vereinbart, die zweite Lesung unmittelbar im Anschluss durchzuführen. Hierzu sehe ich auch keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Ich rufe die zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/58 mit dem Titel „Gesetz betreffend die Mitgliedschaft der Universitätskliniken im Arbeitgeberverband des Landes“. Ich weise auf den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/81 hin. Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wir kommen daher unmittelbar zu den Abstimmungen. Wir stimmen erstens über den Gesetzentwurf Drucksache 18/58 nach zweiter Lesung ab. Wer 29.06.2022 möchte dem zustimmen? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und AfD. Wer stimmt dagegen? – Das ist die FDP. Enthaltungen gibt es demnach keine. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/58 angenommen und verabschiedet. Wir stimmen zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache18/81 ab. Wer möchte dem zustimmen? – Das ist die FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der AfD ist der Entschließungsantrag Drucksache 18/81 damit abgelehnt. Ich rufe auf: 3 Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Regelungen Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/63 erste Lesung Herr Minister Laumann hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben (s. Anlage). Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. Damit kommen wir auch hier sofort zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/63 an den Hauptausschuss. Wer ist gegen diese Überweisungsempfehlung? – Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Ich rufe auf: 4 Gesetz zur Umsetzung des Sofortzuschlages für Kinder nach § 145 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen (Sofortzuschlagsumsetzungsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/59 erste und zweite Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Klenner das Wort.
Jochen Klenner CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Politik Landtag schon oft zitiert, aber doch manchmal vergessen ist der Satz, den ich mit Erlaubnis des Präsidenten noch einmal hier zitiere: Das Gesetz ist für den Menschen da und nicht der Mensch für das Gesetz. Das ist, glaube ich, auch ein guter Leitgedanke für die heutige Entscheidung. Wir reden über die Umsetzung eines Sofortzuschlags für von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Ein Sofortzuschlag – so sagt es der Begriff – sollte auch möglichst sofort bei den Empfängern ankommen. Das ist das gemeinsame Ziel, das sich auch in dem gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD zeigt. Schon im Juli, also im nächsten Monat, der in wenigen Tagen anbricht, soll der Zuschlag erbracht werden. Ich bin deshalb den demokratischen Fraktionen dankbar für den gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf, der die zügige und sichere Umsetzung der Hilfen dann auch ermöglichen soll. Bei dieser neuen und zusätzlichen Leistung haben wir keinen Automatismus bei der Anwendung. Deshalb benötigen wir eine Umsetzung ins Landesrecht, da die Zuweisung dieser neuen Aufgabe nur durch die Länder erfolgen kann. Wir benötigen daher jetzt eine kurzfristige Entscheidung, um eine Zuständigkeitslücke zu verhindern, die die rechtzeitigen Zahlungen und Hilfen gefährden würde. Wir wollen die Aufgabe an die zuständigen Träger der Sozialhilfe übertragen. Damit bleiben die Aufgaben in diesem Bereich in einer Hand. Wir gehen deshalb auch von einem Verfahren mit möglichst wenig Prüfaufwand aus. Es handelt sich um eine temporäre Sozialhilfeleistung, die dann – so hat es die Regierungskoalition auf Bundesebene angekündigt – mit einer Kindergrundsicherung auf Bundesebene auslaufen soll. Deshalb ist es ein befristetes Gesetz. Aus unserer Sicht ist das eine effektive Hilfe auch im Sinne der Kommunen für ihre anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger. Deshalb möchte ich auch in diese Richtung Danke sagen: Danke für die Umsetzung vor Ort und für das Verständnis vor Ort für den Zeitdruck, den wir bei diesem Verfahren haben. Vor diesen genannten Hintergründen ist es richtig und wichtig, nun für eine effiziente, rechtzeitige und zeitnahe Auszahlung zu sorgen. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Klenner. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Neumann das Wort. 29.06.2022
Josef Neumann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband hat heute den Armutsbericht für die Bundesrepublik Deutschland vorgelegt. Dieser Armutsbericht ist – man muss es sagen – schockierend. Die Zahl der Menschen in unserem Land, die von Armut bedroht sind und in Armut leben, ist enorm gestiegen. Sie ist auch in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zum Vorjahr noch einmal gestiegen und hat zwischenzeitlich eine Quote von 18,7 % aller Menschen erreicht. Das ist in einem der größten und bevölkerungsreichsten Länder unserer Republik ein Skandal. Es gilt, ihn politisch aufzugreifen und Lösungen herbeizuführen. Jedes fünfte Kind in Nordrhein-Westfalen lebt in Armut. Jedes fünfte Kind in diesem Land lebt in armen Familien – Tendenz steigend. In bestimmten Regionen sind sogar 30 %, 35 % und mehr betroffen. Auch dazu muss man sagen: Es ist ein Skandal, dass in einem der reichsten Länder der Welt Kindern die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verwehrt wird. Denn sie können nicht am Vereinsleben, am Sportleben oder am Schwimmunterricht teilnehmen, weil ihre Eltern nicht in der Lage sind, so etwas zu finanzieren. Das Entlastungspaket, über das wir heute mit dem sogenannten Sofortzuschlagsumsetzungsgesetz hier beschließen, regelt eigentlich nur einen Punkt, nämlich einen Zuschlag von 20 Euro. Das ist ein Betrag, den man zur Kenntnis nehmen muss. Aus meiner Sicht ist er zu niedrig – angesichts dessen, was Kinder und Jugendliche in der Pandemie erlebt haben. (Beifall von der SPD) Angesichts dessen, was Kinder und Jugendliche sowie Familien aktuell erleben, nämlich massiv gestiegene Kosten, ist dieser Betrag zwar positiv aufzunehmen. Aber er ist letztendlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn es darum geht, angesichts dieser dramatischen Inflation den Familien tatsächlich zu helfen. Es wird darauf ankommen, ob es gelingt, die Kindergrundsicherung, die der Bund gerade vorbereitet, zügig auf den Weg zu bringen, damit wir viele Gesetzesleistungen für Kinder zusammenführen können und Kinder mehr Leistungsansprüche bekommen. Mit diesem 20-Euro-Zuschlagspaket geben wir eine kleine Spritze, erreichen aber letztendlich nur eine Zwischenlösung. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Natürlich stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu. Es ist wichtig, dass die Familien und die Kinder entlastet Landtag werden. Aber wir müssen alle gemeinsam mit Nachdruck daran arbeiten, dass die Kindergrundsicherung in der Zusammenführung aller Sozialleistungen für Kinder und Familien so schnell wie möglich kommt, damit eines der reichsten Länder dieser Welt nicht mit der Schande der Armut jedes fünften Kindes leben muss. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD und Matthias Kerkhoff [CDU] – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Neumann. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich Frau Wenzel zu ihrer ersten Plenarrede das Wort. (Beifall von allen Fraktionen)
Julia Wenzel GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich freue mich sehr, meine erste Rede vor diesem Hohen Hause zu einem Thema halten zu dürfen, das mir ein besonderes Herzensanliegen ist. Der Kampf gegen Kinder- und Jugendarmut ist ein Kampf, den wir über Parteigrenzen hinweg jetzt entschlossen führen müssen. Denn wir sind uns alle der Zuspitzung der Lage bewusst. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine trifft in seinen Auswirkungen uns alle. Aber er trifft Alleinerziehende, Menschen mit geringem Einkommen und Sozialhilfeempfänger*innen eben besonders hart. Gestiegene Energie-, Sprit- und Lebensmittelpreise führen dazu, dass der Geldbeutel vieler Menschen in unserem Land früher leer ist, und dazu, dass Sorgen und Existenzängste zunehmen. Familien, die von Armut betroffen sind, sind mit besonderen Härten konfrontiert. Als Tochter einer alleinerziehenden Mutter im Schichtdienst weiß ich, dass jedes Elternteil zuerst die eigenen Bedürfnisse zurückstellt, um Teilhabe zu ermöglichen. Kein Elternteil will, dass das Kind nicht zum Kindergeburtstag gehen kann, weil das Geschenk fehlt. Jedes Nein – sei es zum Kinobesuch mit Schulfreund*innen, zum Buch, das gerade alle in der Klasse lesen, oder zum ersten eigenen Handy – tut weh. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es unser Auftrag als Politiker*innen, die wir das große Privileg haben, hier in diesem Hause zu sitzen, ihre Hilferufe zu hören. Es gehört eine große Portion Mut dazu, die Scham, die Armut anhaftet, zu überwinden und zu sagen: Ich weiß nicht, wie ich das schaffen soll. Ich weiß nicht, wie meine Familie das schaffen soll. 29.06.2022 Unzählige solcher Geschichten sind gerade auf Twitter unter „#IchBinArmutsbetroffen“ zu lesen. Ich werbe darum, dass wir sie alle aufmerksam verfolgen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Ihr Mut muss uns Antrieb sein, uns unermüdlich und schnell für beste Unterstützungsangebote und die Überwindung von Armut einzusetzen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf garantieren wir die Umsetzung eines Sofortzuschlages von 20 Euro monatlich für Kinder und Jugendliche in Sozialleistungsbezug. Der Sofortzuschlag ist Teil des Entlastungspaketes der Bundesregierung und kann nicht alle Härten abfangen. Dessen sind wir uns bewusst. Er würdigt aber die aktuelle Notlage, in der sich viele Familien gerade befinden, und bringt dringend benötigten Spielraum. Aber der Sofortzuschlag ist erst ein Anfang. Denn er ist bis zur Einführung der Kindergrundsicherung befristet. Die geplante Kindergrundsicherung – bei der ich, anders als mein Vorredner, sehr zuversichtlich bin, dass sie schnell auf den Weg gebracht wird – wird ein starkes Instrument gegen Armut von Kindern und Jugendlichen sein – nicht zuletzt auch deswegen, weil die Kindergrundsicherung verschiedene Leistungen für Kinder und Jugendliche bündelt und so viel Bürokratie abbauen wird. Darauf freue ich mich sehr. (Beifall von den GRÜNEN) Die Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut kann nur gelingen, wenn sie als gesamtstaatliche Aufgabe von Bund, Land und Kommunen vorangetrieben wird. Wir als schwarz-grüne Koalition auf Landesebene werden vorangehen und Kinderarmut ambitioniert und ressortübergreifend bekämpfen. Das haben wir in unserem Koalitionsvertrag festgeschrieben. Gemeinsam mit den Gewerkschaften, Kommunen, Vertreter*innen von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren Akteur*innen werden wir einen Pakt gegen Kinder- und Jugendarmut schließen. Wir werden Programme wie „kinderstark“ und „Zusammen im Quartier“ besser verzahnen, um Kommunen vor Ort zu unterstützen. Wir werden Kita-Sozialarbeit in die Fläche bringen und die Familienbüros stärken. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich würde mich freuen, wenn wir in der kommenden Legislaturperiode sehr viele gemeinsame Vorhaben gegen Kinder- und Jugendarmut auf den Weg bringen könnten. Denn jedes Kind, jeder Jugendliche und jeder Mensch in unserem Land hat es verdient, an unserer Gesellschaft teilzuhaben und ein Leben frei von Existenzangst zu führen. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) Landtag Ich freue mich, dass wir den Gesetzentwurf heute als fraktionsübergreifende Initiative der demokratischen Fraktionen einbringen und beschließen werden. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Frau Kollegin Wenzel, und herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede im nordrhein-westfälischen Landtag. Es werden sicher – davon gehe ich aus – noch viele weitere werden. – Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Hafke das Wort.
Marcel Hafke FDP
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Freien Demokraten haben im Bund mit der Ampelkoalition den Sofortzuschlag beschlossen, um gerade den Menschen kurzfristig zu helfen, die ohne eigenes Zutun besonders von Armut betroffen sind. Das sind die Kinder und Jugendlichen in Familien, die auf den Bezug von Leistungen wie Grundsicherung oder Sozialhilfe angewiesen sind. Chancengerechtigkeit und Bildungszugang sind die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben. Heute sind diese Startchancen für Kinder aber leider nicht überall gewahrt. Der Anteil der Sozialleistungsbezieher ist bei Minderjährigen in den letzten Jahren deutlich stärker gestiegen als in der Gesamtbevölkerung. Armut verfestigt sich in einigen Milieus. Gesellschaftlicher Aufstieg ist als Perspektive nicht mehr überall gegeben. So dauert es laut einer OECD-Studie in Deutschland bis zu sechs Generationen, bis Nachkommen einer Familie sich von einem niedrigen bis zu einem mittleren Einkommen hocharbeiten können. In den nordischen Ländern sind es hingegen nur zwei bis drei Generationen. Auch der Bildungserfolg hängt im internationalen Vergleich noch immer maßgeblich und viel zu stark vom Bildungsgrad der Eltern ab. Die Pandemie hat diese Bildungsungerechtigkeit noch verschärft. Wir wollen Aufstieg durch Bildung wieder möglich machen. Dazu haben wir in Nordrhein-Westfalen in den letzten fünf Jahren die Talentschulen und den schulscharfen Sozialindex eingeführt sowie die Schulsozialarbeit gesichert und gestärkt. Wir haben uns immer dafür eingesetzt, den Präsenzunterricht während der Pandemie so weit wie möglich beizubehalten. Im Bund hat unsere liberale Bildungsministerin die BAföG-Novelle umgesetzt. Wir werden auch den Zugang zu Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket unbürokratischer gestalten und so die Inanspruchnahme steigern. 29.06.2022 Mit der Kindergrundsicherung als wesentlichem Instrument der Familienpolitik der Bundesregierung wollen wir bisherige Leistungen für Kinder und Jugendliche bündeln und vereinfachen. So können wir bessere Chancen ermöglichen und mehr Kinder aus der Armut holen. Der Sofortzuschlag soll dabei eine Brücke bis zur Umsetzung der Kindergrundsicherung darstellen. Für viele von uns mögen 20 Euro nicht entscheidend sein. Aber bei einer Familie mit Leistungsbezug sieht das gerade auch angesichts der aktuellen Preissteigerungen anders aus. 20 Euro können dann darüber entscheiden, ob Kinder in den Sommerferien ins Freibad gehen oder einen Ausflug machen können. Sie sind damit ein erster kleiner, aber wichtiger Schritt, um mehr soziale Teilhabe zu ermöglichen. Mit der Verabschiedung des Umsetzungsgesetzes werden wir heute bessere Chancen und mehr soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche ermöglichen. Ich freue mich deshalb über eine breite Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Kollege Hafke. – Für die AfD-Fraktion spricht Herr Schalley. Das ist auch seine erste Rede.
Zacharias Schalley AfD
Hohes Präsidium! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte zum Anlass meiner ersten Rede in diesem Plenum nicht erwartet, dass ich zu einem Gesetzentwurf sprechen soll, der direkt das ganze Dilemma der deutschen Sozialpolitik aufzeigt und dieses verquere Verständnis der Kartellparteien offenbart, (Zurufe von der SPD: Oh!) mit dem Sie sich vermeintlich für sozial Schwache einsetzen wollen. (Christian Dahm [SPD]: Das fängt ja gut an! – Weitere Zurufe) – Ja, dass das bitter nötig ist, sollte eigentlich über Parteigrenzen hinweg Konsens sein. Traut man offiziellen Zahlen, befindet sich die Inflation mit 8 % im Vergleich zum Vorjahr auf dem höchsten Stand seit 50 Jahren. Laut Eurostat sind über 20 % der Deutschen von Armut bedroht – unter anderem, weil sie für ihr Geld immer weniger kaufen können oder das Geld im schwarzen Loch landet, das der Fiskus darstellt. Schuld daran sind die falsche Zinspolitik der EZB und die immensen Steuern und Abgaben, die auf Grundbedürfnisse wie Strom, Gas und Kraftstoff anfallen, oder irrsinnige Dämmungsvorschriften beim Grund-Landtag bedürfnis Wohnen. Hinzu kommt die Teuerung bei Nahrungsmitteln, die definitiv nicht nur am Ukraine-Krieg liegt, sondern auch an der landwirtschaftsfeindlichen Politik. Doch was tun Sie und Ihre Kollegen in Berlin, um die Folgen abzumildern? Sie verteilen nun nach dem Gießkannenprinzip Almosen, welche die Inflation kaum ausgleichen, an die Bedürftigen – egal ob sie schon länger hier leben oder kürzlich ins Sozialsystem eingewandert sind –, (Kirsten Stich [SPD]: Oh Gott!) während gleichzeitig der Empfängerkreis auch auf Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgeweitet wird, die in den Asylunterkünften ohnehin vollversorgt sind. Das Ganze wird natürlich von einem riesigen bürokratischen Wasserkopf verwaltet. Denn die eigene Klientel muss ja mit guten Jobs auf Steuerzahlerkosten versorgt werden. Schließlich werden die 480.000 Euro in diesem Jahr und 960.000 Euro im kommenden Jahr nicht an die Kinder und deren Eltern ausgezahlt, sondern durchlaufen den üblichen Kreislauf, der für die fast schon kafkaeske Sozialpolitik typisch ist: Das Geld wird erst einmal dem Steuerzahler weggenommen, landet dann in den Mühlen der staatlichen Bürokratie und kommt erst dann bei den Bedürftigen an, nachdem es eine kostenverursachende Schleife bei den Trägern der Sozialhilfe gedreht hat. Was aber tatsächlich helfen würde, wären eine deutliche Entlastung durch Senkung der Steuern und Abgaben auf Strom, Gas und Kraftstoff sowie die Förderung der Ernährungssicherheit durch eine Landwirtschaftspolitik, die die heimischen Erzeuger stärkt und unsere Lebensmittelversorgung vom krisengeschüttelten Weltmarkt unabhängiger macht. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Die aktuelle Krise wird uns alle noch hart treffen. Zuerst und am härtesten trifft sie die, bei denen am Ende des Geldes ohnehin noch zu viel Monat übrig ist. Dieser Sofortzuschlag ist daher nur ein Tropfen auf den heißen Stein und im Übrigen auch nur temporärer Natur. Eine breite und dauerhafte Entlastung der Bevölkerung von den sozial Schwachen bis zum ohnehin abgabengedrückten Mittelstand muss das eigentliche Gebot der Stunde sein. Allerdings ist der Tropfen auf den heißen Stein besser als gar nichts. Daher – und weil es sich um die notwendige Umsetzung von Bundesrecht auf Landesebene handelt – werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) 29.06.2022
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Schalley. – Herr Schalley, es handelte sich hierbei um Ihre erste Rede in diesem Hohen Hause. Deswegen werde ich Ihre Anfangsbemerkungen nicht formal rügen. Ich mache Sie aber auf den Umgang, den wir hier pflegen, und auf die parlamentarischen Regeln aufmerksam und bitte Sie, diese zukünftig einzuhalten. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Laumann das Wort. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht heute um die Entscheidung des Deutschen Bundestages bzw. der Bundesregierung, dass die Kinder, die in Grundsicherung leben, diesen Zuschlag von 20 Euro bekommen, bis die Kindergrundsicherung eingeführt ist. Das ist für alle Kinder, die Eltern in der Grundsicherung haben, auch gut geregelt, weil für sie diese 20 Euro über die Jobcenter ausgezahlt werden. Hier geht es lediglich darum, dass die Kinder in der Sozialhilfe – das sind in Nordrhein-Westfalen etwa 4.000 – dieses Geld auch bekommen. Es gibt nämlich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das besagt, dass die Bundesregierung keine direkten Zuweisungen an die Kommunen vornehmen kann. Bei der Sozialhilfe müssen es aber die Kommunen machen. Und das können nur wir Länder bestimmen. Deswegen bin ich sehr froh darüber, dass die demokratischen Fraktionen auf Grundlage einer Formulierungshilfe meines Ministeriums heute diesen Antrag einbringen, weil das die einzige Möglichkeit ist, sicherzustellen, dass auch diese 4.000 Kinder die 20 Euro bekommen, und zwar ab sofort. Hätten wir das erst nach der Sommerpause in einem normalen Beratungsverfahren gemacht, wären wir – das wissen wir – in den Herbst hineingekommen. Einen Zustand, dass bei Eltern in der Grundsicherung das Geld ankommt und bei Eltern in der Sozialhilfe das Geld nicht ankommt, wollten wir aber nicht haben. Deswegen sage ich den Fraktionen herzlichen Dank dafür, dass sie das so unkompliziert möglich machen. Ich meine, dass wir über diese Fragen demnächst sehr oft reden müssen, weil Familien, die jeden Euro umdrehen müssen, von einer Teuerungsrate, wie wir sie zurzeit haben, natürlich schwer betroffen sind. Das weiß ja jeder. Es ist auch nicht alles nur mit Einsparungen wegzudrücken. Die öffentliche Hand wird sich noch sehr viele Gedanken darüber machen müssen – sowohl beim Heizen wie auch bei den Grundlebensmitteln –, wie wir das hinbekommen. Landtag Das ist im Übrigen nicht nur ein Problem der Grundsicherung, sondern auch ein Problem vieler Menschen aus den sogenannten Niedriglohnbereichen. Ich sehe da große Probleme, wie in den Familien diese Kosten aufgefangen werden sollen. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Minister Laumann. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache angelangt. Ich lasse über den Gesetzentwurf Drucksache 18/59 in der ersten Lesung abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Somit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/59 in erster Lesung einstimmig angenommen. Die Fraktionen haben vereinbart, die zweite Lesung unmittelbar im Anschluss durchzuführen. – Ich sehe keinen Widerspruch dagegen. Dann verfahren wir so. Ich rufe daher die zweite Lesung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP Drucksache 18/59 „Gesetz zur Umsetzung des Sofortzuschlages für Kinder nach § 145 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen (Sofortzuschlagsumsetzungsgesetz)“ auf. Hier ist keine Aussprache vorgesehen. Wir kommen daher unmittelbar zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/59 nach zweiter Lesung. Wer diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Alles andere hätte mich auch verwundert. Das ist ebenso einstimmig. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/59 einstimmig angenommen und das Gesetz verabschiedet worden. Wir kommen zu: 5 Fragestunde Mündliche Anfragen Drucksache 18/75 Mit der Drucksache 18/75 liegt Ihnen die Mündliche Anfrage 1 vor. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 94 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung gilt: „Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller kann bis zu drei Zusatzfragen stellen, nach Beantwortung der mündlichen Anfrage jedes andere Mitglied des Landtags bis zu zwei Zusatzfragen. Diese 29.06.2022 müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Hauptfrage stehen und dürfen jeweils nur eine einzelne, nicht unterteilte Frage enthalten.“ Ich rufe somit auf die Mündliche Anfrage 1 der Abgeordneten Lisa-Kristin Kapteinat von der Fraktion der SPD zum Thema „Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zur Corona-Vorbereitung auf den Herbst?“ auf. Die Fragestellerin hat mitgeteilt, dass sie heute in der Fragestunde von Herrn Abgeordneten Josef Neumann vertreten wird. Dieser hat daher die Möglichkeit, drei Zusatzfragen zu stellen. Vorsorglich darf ich darauf hinweisen, dass die Landesregierung in eigener Zuständigkeit entscheidet, welches Mitglied der Landesregierung eine Mündliche Anfrage im Plenum beantwortet. Die Landesregierung hat angekündigt, dass Minister Laumann antworten wird. Ich erteile ihm das Wort.
Karl-Josef Laumann CDU
Danke schön. – Die erste Frage lautete: „Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zur Corona-Vorbereitung auf den Herbst?“ Hierzu darf ich zunächst (Zuruf von der SPD: Ich verstehe Sie nicht! Lauter!) aus dem Beschluss der letzten Ministerpräsidentenkonferenz zitieren: „Bund und Länder werden bis zum Herbst auf Grundlage eines Vorschlags der Bundesregierung in enger Abstimmung die entsprechenden Vorbereitungen treffen.“ Seit dem 8. Juni haben wir die Stellungnahme des Corona-Expertenrates vorliegen, und der Bund hat angekündigt, dass zum 30. Juni, also erst morgen, die Stellungnahme zur Wirksamkeit der Maßnahmen vorliegen soll. Diese sind wesentliche Grundlagen für die weiteren Beratungen zwischen Bund und Ländern. Sie können aber versichert sein, dass wir daneben auch auf Landesebene entsprechende Überlegungen und Planungen anstellen. Tatsache ist allerdings, dass wir in ganz wesentlichen Bereichen von den Entscheidungen und Weichenstellungen des Bundes abhängig sind. Das gilt zum Beispiel hinsichtlich der Frage, wie das Testkonzept und die Finanzierung nach dem 1. Juli aussehen. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir breit angelegte Bürgertestungen haben. Am Freitag ist der 1. Juli. Bis heute liegt keine Testverordnung des Bundes vor. Das heißt, dass ich zurzeit gar nicht in der Lage bin, eine Coronaverordnung in Landtag Nordrhein-Westfalen zu verlängern. Denn wenn ich irgendwo Tests anordne, zum Beispiel in Altenheimen oder zum Freitesten nach einer nachgewiesenen Erkrankung, muss ich schließlich wissen, wo die Struktur vorhanden ist und wie die Kostendeckung gestaltet ist. Ich kann diese Verordnung erst erlassen, wenn ich die Testverordnung des Bundes kenne. Mir ist seit einigen Tagen ein Entwurf bekannt. Aber es gibt noch keine Testverordnung des Bundes. Wir müssen außerdem einen weiteren Punkt betrachten, den auch der Deutsche Bundestag entscheiden muss. Er betrifft das Infektionsschutzgesetz und die Frage: Welche Handlungsmöglichkeiten erhalten in diesem Infektionsschutzgesetz die Länder nach dem 23. September? Wenn der Bundestag bis dahin nichts Neues beschließt, kann ich zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen nicht mehr die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr anordnen. Ich kann das dann nicht mehr, weil dieser Bereich aus dem Infektionsschutzgesetz herausgenommen worden ist. Das heißt: Der Bund muss erst einmal ein Infektionsschutzgesetz schaffen, in das er hineinschreibt, was die Länder denn noch machen dürfen, wenn bestimmte Dinge passieren. Sie alle wissen – die Sozialdemokraten wahrscheinlich besser als ich –, welche Schwierigkeiten es zurzeit in der Ampelkoalition gibt, da auf einen Nenner zu kommen. Mit Herrn Lauterbach werde ich mir vielleicht sogar noch schnell einig werden. Aber die Frage ist, was Herr Lauterbach in der Gesundheitsministerkonferenz alles sagt und was er dann am Kabinettstisch durchsetzen kann. Da bestehen zurzeit auf jeden Fall ziemlich große Unterschiede, die wir sehen müssen. Gerade die Frage nach dem neuen Infektionsschutzgesetz ist für alle Überlegungen über die Schutzmaßnahmen entscheidend. Das haben wir aber nicht. Als Länder müssen wir also sehen, wie wir in dieser Situation weiterkommen. Natürlich machen wir uns auch im Landesministerium Gedanken darüber, welche Möglichkeiten wir auf Landesebene ergreifen können. Die vergangenen zweieinhalb Jahre der Pandemie haben aber gezeigt, dass eine gute Pandemiebekämpfung nur dann möglich ist, wenn es eine enge Abstimmung zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen über eine erfolgreiche Pandemiebekämpfung gibt. Deswegen ist es zunächst wichtig, dass uns der Bund den § 28a Infektionsschutzgesetz liefert, damit wir wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten wir in den Ländern demnächst überhaupt noch haben, um Schutzmaßnahmen zu ergreifen. – Das ist das, was ich dazu sagen kann. 29.06.2022 Es gibt noch einen weiteren Punkt. Sie fragen in Ihrer Anfrage auch danach, wie die Landesregierung sich zu diesen Themen positioniert. Da muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Diese Landesregierung gibt es jetzt seit zwei oder drei Stunden. Wir haben in der Koalition bzw. im Kabinett natürlich noch nicht die Coronastrategie für den Herbst besprochen. Ich finde es auch völlig normal, dass wir Ihnen direkt nach unserer Vereidigung – wir waren jetzt die ganze Zeit im Plenarsaal – noch keine Meinung der Landesregierung, also des gesamten Kabinetts, zu Ihrer Frage mitteilen können. Ich bitte Sie, das einfach zu akzeptieren. Wir werden uns als Landesregierung natürlich damit beschäftigen. Ich bin auch gerne bereit, sobald wir im Kabinett darüber gesprochen haben, auch in die Arbeitsgruppen zur Sozialpolitik und zur Gesundheitspolitik der Fraktionen zu gehen und dann unsere Auffassung zu erläutern. Nach heutigem Stand kann ich Ihnen aber beim besten Willen noch keine abgestimmte Meinung der Landesregierung zu dieser Frage darlegen, weil die Koalition neu ist und die Landesregierung erst seit wenigen Stunden im Amt ist.
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Minister Laumann. – Zu einer ersten Zusatzfrage hat sich Herr Kollege Neumann – auf ihn tippe ich; wir haben hier nur Zahlen stehen – angemeldet. – Er nickt. Herr Neumann, Sie haben das Wort.
Josef Neumann SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Minister, für den ersten Teil der Antwort. Zunächst aber meinen Glückwunsch zu Ihrer erneuten Ernennung zum Minister! Sie haben natürlich recht damit, dass die Landesregierung gerade erst vereidigt wurde. Aber meines Wissens gab es vorher eine geschäftsführende Landesregierung und davor fünf Jahre lang eine Legislaturperiode, in der Sie auch Minister waren. Ich kann mir also nicht vorstellen, dass im Kampf gegen Corona die Arbeit erst heute nach 14:30 Uhr beginnt, (Heiterkeit von Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales – Zuruf von der SPD: Wir wollen es nicht hoffen!) sondern denke, dass Ihr Ministerium sicherlich Vorbereitungen dazu getroffen hat. Ein wichtiger Bestandteil im Kampf gegen Corona sind die Impfungen. Hier spielt die Impfquote eine Rolle. Wir wissen, dass jeder Fünfte in diesem Land nicht geimpft ist. Angesichts der dramatischen Inzidenzwerte, die wir bereits am Anfang der Sommerzeit haben – Herbst und Winter werden erst noch kommen –, denke ich, dass das Impfen einer der Landtag zentralen Punkte im Kampf gegen diese Pandemie sein wird. Gibt es bereits Überlegungen, die Sie schon vorher als geschäftsführender Minister auf den Weg gebracht haben, oder Vorstellungen dazu, wie wir die Impfquote in Nordrhein-Westfalen im Kampf gegen diese sehr hohen Inzidenzwerte und die Folgen, die im Zusammenhang mit einer Infizierung auftreten, heben können?
Rainer Schmeltzer
Herr Minister Laumann, Sie haben das Wort. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Natürlich haben wir im Ministerium Vorkehrungen getroffen, damit wir, egal wann, in der Lage sind, lieber Josef Neumann, in möglichst kurzer Zeit wieder möglichst viele Menschen zu impfen. Das haben wir gemacht, indem wir die kommunalen Impfstrukturen, obwohl zurzeit die Impffront im Großen und Ganzen gar nicht aktiv ist, erhalten haben. Die kommunalen Strukturen, die KoCIs wissen ganz genau, welche Ärzte sie für kommunale Impfzentren wieder aktivieren können. Es gibt auch einen Rahmenvertrag über die Finanzierung dieser Fragen. Selbstverständlich ist auch mit der KV abgemacht, dass, wenn wir im Herbst wieder Impfungen in großem Umfang bekommen, auch das niedergelassene System, wie wir es kennen, wieder zur Verfügung steht. Ich hoffe einfach, dass ich nie wieder in meinem Leben eine Situation erlebe, in der der Impfstoff der limitierende Faktor ist und nicht die Strukturen. Priorisierungen und so etwas habe ich ja alles hinter mir. Es kommt darauf an, mit welchem Impfstoff wir im Herbst impfen. Ist es ein angepasster Impfstoff, den es zurzeit noch gar nicht gibt? An welche Varianten, die sich bis zum Herbst auch noch ändern können, ist er angepasst? Da sind noch sehr viele Fragen offen. Es ist sehr zu wünschen, dass die über 70-Jährigen sich die vierte Impfung abholen. Das ist vom RKI, von der Ständigen Impfkommission sehr empfohlen – wie auch die Impfung für Kinder ab 5 Jahren. Man muss schon sagen, dass wir aufgrund der jetzigen Situation eine sehr hohe Durchimpfung der älteren Bevölkerung haben – auch mit drei Impfungen. Natürlich wartet jetzt aber alles ein bisschen darauf, was der Impfstoff für den Herbst ist. Das muss man ganz logisch sehen. Alles wartet: Was ist der Impfstoff für den Herbst? Sind es die Impfstoffe, die wir schon aus der Impfaktion im Frühjahr kennen, oder sind es neue, angepasste Impfstoffe? 29.06.2022 Was man nach wie vor sagen kann – darüber muss man auch die Bevölkerung aufklären –: Wir haben es bei der jetzigen Variante mit einer Situation zu tun, dass die Impfungen uns nicht vor Infektionen schützen. Das wissen Sie alle. Aber sie schützen uns vor schweren Krankheitsverläufen. Das ist zurzeit ein Segen – trotz hoher Infektionszahlen, bei denen es mit Sicherheit auch eine hohe Dunkelziffer gibt. In die Statistiken zu den Inzidenzen gehen ja nur die sogenannten PCR-Teste ein. Alle, die einen PoC-Test machen und nicht zum PCR-Test gehen, stehen gar nicht in unserer Statistik. Wahrscheinlich sind also viel mehr Menschen infiziert als diejenigen, die in unserer offiziellen Statistik stehen. Trotzdem haben wir, was die schweren Fälle auf der Intensivstation angeht, zurzeit Gott sei Dank eine sehr beherrschbare Situation. Es ist wichtig, dass wir eine hohe Durchimpfung behalten. Ansonsten habe ich Sorge – die muss jeder haben –, dass uns die Krankheitsverläufe, wenn der Impfschutz zu schwach wird, wieder mehr zu schaffen machen werden. Von den Strukturen her sind wir aber sehr gut vorbereitet. Wir hatten letzte Woche Mittwoch/Donnerstag die Gesundheitsministerkonferenz der 16 Länder in Magdeburg. Der Bund hat dort dargestellt, dass er eine, so hoffe ich, bessere – bei Werbung ist es immer so: der eine findet es gut, der andere findet es schlecht – bzw. sehr gute Impfkampagne vorbereitet, um die Bevölkerung aufzuklären. Wir im Ministerium arbeiten zurzeit daran, wie wir es mit unseren Daten noch besser hinbekommen können, dass man differenzierter weiß, wo Menschen leben, die gut geimpft sind, und wo die Menschen leben, die nicht so gut geimpft sind. Das ist eine wichtige Voraussetzung für die Gesundheitsämter vor Ort, um gezielt aufsuchende Impfungen dort zu machen, wo die Menschen wohnen, die vielleicht nicht so stark durchgeimpft sind wie andere Teile der Bevölkerung.
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Minister. – Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Klute.
Thorsten Klute SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Laumann, auch von mir herzlichen Glückwunsch zur erneuten Ernennung. Auf gute Zusammenarbeit hier im Parlament! Ich knüpfe an Ihre letzten Sätze der Antwort an Herrn Neumann an. Die Datenerfassung ist einer der zentralen Punkte in der künftigen Coronastrategie des Bundes. Sie soll intensiviert und verbessert werden. Landtag Meine Frage lautet: Wie stellt die Landesregierung sicher, dass auch im Herbst die Daten verlässlich erhoben und veröffentlicht werden? Wie unterstützt sie die kommunalen Gesundheitsämter bei der Datenerfassung von Coronaerkrankten? Land und Kommunen spielen dabei ja eine ganz zentrale Rolle und müssen eng zusammenarbeiten.
Rainer Schmeltzer
Herr Minister, Sie haben das Wort. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Das Problem, das wir hier haben, müssen wir erst einmal unterteilen. Es geht einmal darum, dass der Bund die Regeln schaffen muss, wie wir eine bessere Zuordnung der Impfungen zu den Sozialräumen machen können. Unser Problem war bislang, dass wir anhand der Statistik wussten, wo jemand geimpft worden ist, aber nicht, wo er wohnt. Das war das Prinzip, das bis jetzt galt. Wenn man sich dies in einem Landkreis vorstellt, wird man damit irgendwie noch umgehen können. Denn ich glaube, die meisten Leute, die in einem Landkreis wohnen, lassen sich nicht außerhalb des Landkreises impfen. In einer Großstadt ist aber schon entscheidend, dass man weiß, was in den unterschiedlichen Stadtteilen los ist. Deswegen brauchst du eine differenziertere Statistik als nur über Postleitzahlen, wenn es wirklich etwas bringen soll. Der Bund ist dabei, ein System zu schaffen. Hoffentlich kriegt er dieses System zum Herbst hin. Wir erleben in dem Bereich zurzeit auch Überraschungen, was SORMAS angeht. Es ist kein Geheimnis, dass Herr Pinkwart und ich in Nordrhein-Westfalen in manchen Kommunen sehr massiv auftreten mussten, damit sie SORMAS anschafften. Ich kann mich auch an eine Bundesregierung erinnern, die gedroht hat: Wenn die Länder es nicht hinkriegen, dann werden wir es als Bundesgesetz vorschreiben. Jetzt sehen wir, dass SORMAS gescheitert ist – zumindest was die Schnittstellen angeht – und der Bund aus SORMAS aussteigt. Das heißt: Wir stehen in dieser Frage wieder da, wo wir vor einem Dreivierteljahr schon einmal standen, weil wir oder weil der Bund – ich will das jetzt gar nicht … –, also sagen wir „wir“ dieses große EDV-Projekt nicht hinbekommen haben. Jetzt versuchen wir mit unseren Möglichkeiten über das LZG, die Schnittstellen zwischen den Gesundheitsämtern so gut zu managen, wie wir es können. Der Bund setzt jetzt sehr stark auf ein neues System. Darüber ist auch in der Gesundheitsministerkonferenz gesprochen worden. Hoffen wir, dass sich das System schnell einführen lässt und es dann auch in der Breite funktioniert. 29.06.2022 Aber dadurch, dass SORMAS in Bezug auf die Schnittstelle gescheitert ist, habe ich ein gewisses Verständnis dafür, dass in manchen Gesundheitsämtern eine noch größere Skepsis gegenüber diesen großen Lösungen besteht, als sie ohnehin schon bestanden hat. Es ist ja nicht so, dass unsere Gesundheitsämter in Nordrhein-Westfalen alle „Hurra für SORMAS“ gerufen hätten. Jetzt fühlen sich natürlich diejenigen, die besonders gewarnt haben, in der Sache bestätigt.
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächste hatte sich Frau Kollegin Butschkau für eine Zusatzfrage zu Wort gemeldet.
Anja Butschkau SPD
Herzlichen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister Laumann, auch von meiner Seite herzlichen Glückwunsch an Sie zur erneuten Ernennung. Ich bin mir ganz sicher, dass wir auch weiterhin gut zusammenarbeiten werden. Auch meine Frage bezieht sich auf das, was im Bund passiert. Sie werden wissen, dass das Bundesgesundheitsministerium sogenannte „Hygienebeauftragte“ empfiehlt, die in den Einrichtungen eingesetzt werden sollen, die vulnerable Gruppen betreuen – diese liegen uns ja besonders am Herzen. Ich weiß, dass da eine Menge im Umbruch ist und passiert. Mich würde interessieren, was die Landesregierung dazu plant. Diese Hygienebeauftragten, die in Krankenhäusern bereits eingesetzt werden, haben die Aufgabe, Hygienekonzepte zu entwickeln, zu bündeln und darauf aufzupassen, dass diese umgesetzt werden. Es ist uns besonders wichtig, dass gerade die vulnerablen Gruppen geschützt werden – dies war in der vergangenen Legislaturperiode hier immer Thema – und wir es auch ermöglichen, gerade in Einrichtungen, in denen Seniorinnen und Senioren betreut werden, die Besucherinnenzahlen ganz lange stabil zu halten. Dabei könnten solche Hygienebeauftragten durchaus eine Rolle spielen. Haben Sie dazu schon Pläne?
Rainer Schmeltzer
Herr Minister, Sie haben das Wort. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Erst einmal kennen wir diesen Entwurf des Bundes seit zwei Tagen, länger nicht. (Anja Butschkau [SPD]: Wie bitte?) Ich sagte: Diese Überlegungen des Bundes kennen wir seit zwei Tagen, noch nicht länger. Ich will es mal so sagen: Krankenhäuser haben Hygienebeauftragte. (Zuruf von Anja Butschkau [SPD]: Ja, genau!) Landtag Dort ist es etwas anders als bei Altenheimen. Im Grunde genommen erstellt jedes Krankenhaus sein Hygienekonzept selbst. Sie haben auch Hygieneärzte usw. Auch über die Besuchsregelungen entscheiden die Krankenhäuser. Diese haben wir als Land gar nicht vorgegeben. Die Krankenhäuser legen für ihre Häuser die Besuchsregelungen alleine fest. In Altenheimen ist es anders. Dort wird es über eine Verordnung geregelt. Ich muss Ihnen sagen: In Nordrhein-Westfalen haben unsere Altenheime selbstverständlich ein Hygienekonzept, das sie den Gesundheitsämtern auch vorgelegt haben. Ob der Beauftragte uns jetzt wirklich weiterhilft, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass die nordrhein-westfälischen Altenheime Hygienepläne haben, die unter anderem von den Heimaufsichten angeguckt werden. Ich glaube, dass unsere nordrhein-westfälischen Heime, was die Hygienefragen angeht, während der gesamten Coronazeit einen sehr guten Job gemacht haben. Ob es uns jetzt wirklich weiterhilft, einen Beauftragten draufzusetzen? Er wird auch nicht schaden. Man muss aber vielleicht noch mal ein bisschen darüber nachdenken, ob er wirklich weiterhilft. Bei einem Beauftragten stellten sich auch Fragen: Welche Rechte hat er? Welches Zeitkontingent bekommt er dafür? Wie wird das Zeitkontingent … (Zuruf von Anja Butschkau [SPD]: Wer bezahlt ihn?) – Wer bezahlt das Zeitkontingent? Wenn der Bund einen solch famosen Vorschlag macht, wird er sich auch über die Finanzierung Gedanken gemacht haben. (Zuruf von Anja Butschkau [SPD] – Zurufe von der CDU) – Ja, also wissen Sie …
Rainer Schmeltzer
Frau Kollegin Butschkau, Zwiegespräche können wir hier leider nicht führen. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Ich sagen Ihnen eines: Wenn der Bund eine solch tolle Idee hat, nach der ich nicht gerufen habe, bin ich nicht der Erste, der sagt, dass ich die Zeche für diese Idee bezahle. Um das mal ganz klar zu sagen: Ich habe nicht nach den Hygienebeauftragten gerufen. Die Hygiene unserer Altenheime in Nordrhein-Westfalen ist in Ordnung.
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Minister. – Die nächste Zusatzfrage kommt von der AfD. Ich sehe auch hier nach: Herr 29.06.2022 Clemens ist korrekt? – Dann haben Sie jetzt das Wort.
Carlo Clemens AfD
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Minister Laumann! Zunächst auch von meiner Seite herzlichen Glückwunsch zu Ernennung zum Minister. Ich wünsche mir einen fairen und konstruktiven Austausch zwischen Regierung und Opposition. Es hat in der Vergangenheit, in den letzten zwei Jahren, mehrere Langzeituntersuchungen und Studien betreffend die psychischen und physischen Folgen und Auswirkungen von Coronaschutzmaßnahmen vor allem auf Kinder und Jugendliche gegeben. Zum Beispiel wurde einer umfassenden COPSY-Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf zufolge festgestellt, dass fast jedes dritte Kind im Befragungszeitraum unter psychischen Auffälligkeiten, Ängsten und Sorgen, depressiven Symptomen oder psychosomatischen Beschwerden litt. Aber auch die körperlichen Folgen sind nicht zu verachten: Die Ernährung wurde schlechter. Es wurde weniger oder gar kein Sport getrieben. Kinder und Jugendliche haben signifikant mehr Zeit vor Bildschirmen verbracht. Vor diesem Hintergrund lautet meine erste Zusatzfrage: Welche Erkenntnisse haben Sie bzw. hat die Landesregierung zu den psychischen und physischen Folgen der Coronaschutzmaßnahmen an Bildungseinrichtungen in den vergangenen zwei Jahren? Inwiefern wird dies bei Ihren weiteren Maßnahmen für diesen Herbst berücksichtigt?
Rainer Schmeltzer
Herr Minister. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Es ist doch vollkommen klar, dass die Landesregierung auch in den verschiedenen dafür zuständigen Ressorts die Studienlage kennt. Ich glaube, dass man heute sämtliche Fragen eines Lockdowns in Schulen und Kindergärten anders beurteilt, als dies noch vor zwei Jahren der Fall war. Sie müssen eines sehen: Als wir diese Maßnahmen damals ergriffen haben, stand uns kein Impfstoff zur Verfügung. Ich habe sogar Zeiten erlebt, in denen wir kaum Schutzbekleidung hatten, als wir das Virus noch gar nicht kannten. Natürlich war überall der erste Gedanke: Kindergärten, Schulen. Die Wertschöpfungskette haben wir nicht geschlossen. Wir haben das Handwerk und die Firmen nicht geschlossen. Die Lösung war in der Situation, das Virus dadurch einzugrenzen, dass wir Kontakte zurücknehmen, und sicherlich war die Gewichtung eher, die Kontakte bei den Kindern zurückzunehmen, als etwa dort, wo die Wertschöpfung lag. Man muss heute ganz klar Landtag sagen: Das war die Grundsatzentscheidung nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern in ganz Deutschland und in den meisten europäischen Staaten. Jetzt haben wir eine völlig andere Situation, und zwar auch im Herbst. Wir haben die Möglichkeit, dass die Menschen vor schlimmen Krankheitsverläufen auf jeden Fall durch einen guten Impfschutz geschützt sind. Diese Situation gibt uns die Möglichkeit, mit sehr viel höheren Inzidenzen umzugehen, als wir das damals mit Blick auf das Gesundheitssystem konnten. Klar ist damit auch, dass man die Debatte nicht auf die Frage verkürzen darf, ob unser Gesundheitssystem mit den Problemen fertig wird; denn meiner Meinung nach gehören zu der gleichen Betrachtung zum Beispiel Long COVID und die psychische Gesundheit von Menschen, wenn man Lockdowns anordnet. Diese drei Kategorien gehören heute in eine Gesamtbetrachtung, und ich will gerne zugeben, dass die Frage der psychischen Auswirkungen von Lockdowns etwa in der ersten Hälfte der Coronapandemie nicht die Rolle in Entscheidungen hatte, wie das mit Sicherheit im Herbst der Fall sein wird.
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister. – Die nächste Zusatzfrage – auch da schaue ich, ob ich richtig liege – hat Herr Kollege Börner von der SPD-Fraktion. (Zuruf) – Nein? Dann ist es Herr Dr. Maelzer. (Zuruf) – Noch haben wir hier nur Nummern. – Herr Dr. Maelzer, bitte schön. Ist das korrekt?
Dr. Dennis Maelzer SPD
Ja, Herr Präsident, das ist korrekt, auch wenn ich es sehr schade finde, dass ich nach all den Jahren nur eine Nummer für Sie bin. (Heiterkeit – Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Ihr seid doch Parteifreunde!) Jetzt soll es aber um das Thema „Corona“ gehen. Ich frage insbesondere nach der Situation in den Kitas. In den Kitas hatten wir es bis Ostern mit explodierenden Zahlen zu tun. Im Anschluss hat die Landesregierung die Tests an Kitas eingestellt. Was sagen Sie jetzt? Liegt in diesem Sommer aktuell eine coronabedingte Gefährdung in unseren Kitas vor, die Maßnahmen erforderlich macht?
Rainer Schmeltzer
Herr Minister. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Diese Frage müssen wir schriftlich 29.06.2022 beantworten. Ich habe diese Kita-Geschichte nicht im Auge. Zurzeit haben wir in den Kitas auch kein großes Problem. (Zuruf von Dr. Dennis Maelzer [SPD]) – Bitte? (Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Das finde ich für einen Gesundheitsminister schade!) – Entschuldigung, wir haben zurzeit in den Kitas kein Problem. (Christian Dahm [SPD]: Die sind ja auch zum Teil geschlossen! – Weiterer Zuruf) – Nein, nicht weil sie Sommerferien haben, sondern weil wir zurzeit eine Coronavariante haben, bei der insbesondere die Kinder, wenn sie sich infizieren, in aller Regel keine großen Probleme mit der Erkrankung haben. Deswegen ist es auch richtig, dass wir zurzeit Testmaßnahmen und Ähnliches in den Kitas zurückgenommen haben. Wie wir uns für den Herbst aufstellen, wird das Kabinett in der nächsten Zeit entscheiden.
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Minister. – Als Nächstes folgt eine Zusatzfrage vom Kollegen Dahm für die SPD-Fraktion.
Christian Dahm SPD
Ich habe keine Zusatzfrage, Herr Präsident. Das ist meine erste Frage. Herr Minister, die Bürgertests sollen ab dem 01.07. mit einer Eigenbeteiligung von 3 Euro kostenpflichtig werden. Der Bund hat den Ländern ermöglicht, diese Kosten zu übernehmen. Erwägen auch Sie bzw. die Landesregierung, diese Kosten zu übernehmen?
Rainer Schmeltzer
Herr Kollege Dahm, das war eine Zusatzfrage, weil die Ursprungsfrage die Mündliche Anfrage ist. Von daher war meine Ausführung richtig. (Christian Dahm [SPD]: Oh! – Weitere Zurufe – Heiterkeit) Herr Minister, Sie dürfen jetzt antworten. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Ich hatte eben schon gesagt, dass die Landesregierung in der jetzigen Zusammensetzung darüber noch nicht gesprochen hat. Wir müssen ja erst mal die Coronatestverordnung haben. Klar, der Bund sagt: Wir verlangen in bestimmten Fällen 3 Euro Eigenbeteiligung. – Man muss aber auch sehen, wo die Teste weiterhin kostenlos sind. Sofern die Teste, wenn man zum Beispiel jemanden im Krankenhaus oder im Altenheim besuchen will, Landtag wenn man einen pflegenden Angehörigen besuchen will, um insbesondere die vorerkrankten Menschen zu schützen, weiterhin voll über die Bürgertestung finanziert werden, sind wir schon einmal einen ganzen Schritt weiter. Wenn es so sein sollte, dass auch das Freitesten noch über den Bund finanziert wird … Ich als Gesundheitsminister würde sehr gerne an dem Freitesten festhalten. Es sollte nicht nach fünf Tagen einfach gesagt werden: Die Quarantäne ist beendet. – Mir wäre schon wichtig, dass man einen negativen Test hat. Ich kenne zu viele Menschen, die nach fünf Tagen keinen negativen Test haben. Ich glaube, es wäre nicht gut, wenn diese Personen wieder zur Arbeit gingen und dann andere Leute ansteckten. Sollte das Freitesten also kostenfrei sein, sollten die Tests für Besuche in Heimen, in denen behinderte Menschen leben, sowie für den Besuch von Werkstätten usw. kostenfrei sein und eine Kostenbeteiligung nur gefordert werden, wenn man zu großen Veranstaltungen und Ähnlichem gehen will, dann finde ich, dass die 3 Euro zumutbar sind. Ich würde es von meinem Kopf her mal so entscheiden: Wenn die Testvorordnung die Finanzierung der Teste für die Fälle sichert, wenn man irgendwo zum Beispiel aus familiären Gründen hingehen muss, und wenn für einen kleinen Zusatzbereich eine Eigenbeteiligung von 3 Euro kommt, kann man mit einer Eigenbeteiligung leben. Denn an dieser Stelle will ich auch sagen: Der Bund gibt zurzeit jeden Monat 1 Milliarde Euro für Bürgertestungen aus. Sie finden in Europa kein Land, in dem die Bürgertestungen so breit wie bei uns sind. In Nordrhein-Westfalen haben wir am Tag ungefähr gut 350.000 Bürgertestungen, und wir haben seit zwei, drei Wochen eine Positivquote von 10 %. Das heißt, dass das System so schlecht auch wieder nicht ist. Ich denke ohnehin, wir hätten diese hohe Zahl nicht, wenn sich nicht sehr stark eingebürgert hätte, dass die Menschen dann, wenn sie den Eindruck haben, dass mit ihnen irgendetwas ist, zum Bürgertest gehen. Das ist sehr weit verbreitet, denn sonst könnten wir nicht diese Positivquote von 10 % haben.
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister. – Für seine zweite Zusatzfrage erteile ich Herrn Abgeordneten Neumann das Wort.
Josef Neumann SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, in der letzten Legislaturperiode gab es zumindest zu einem Teil einen Coronaexpertenrat, der die Landesregierung beraten hat. Beabsichtigen Sie als Minister, an dieser Tradition anzuknüpfen, oder gibt es dazu noch keine Überlegungen? 29.06.2022
Rainer Schmeltzer
Herr Minister. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Wir werden diese Fragen – Expertenrat oder Krisengremium – alle im Kabinett entscheiden. Wir haben in der letzten Wahlperiode doch Folgendes gemacht: Wir hatten zu Beginn, in der ersten Halbzeit der Pandemie, den Expertenrat. Das war auch gut. Sie können auch davon ausgehen, dass sich das Gesundheitsministerium immer wieder Fachwissen von außen geholt hat, um unsere Entscheidungen abzusichern. Das ist klar, denn es gibt sehr kluge Leute an den Universitäten bei uns in Nordrhein-Westfalen, die immer wirklich alle kommen, wenn der Landesgesundheitsminister fragt: Könnt ihr nicht mal kommen, um eine Frage zusammen zu beraten? Die finden das Gott sei Dank wichtig. Bei denen bekommt man auch einen guten Ratschlag. Dann haben wir aber auch den KKR gehabt. Das war quasi das Gremium innerhalb der Landesregierung, bei dem die gesamten Ressorts an der Entwicklung der Coronapolitik mitgewirkt haben und diese abgestimmt haben. Dieses Gremium war auf Staatssekretärsebene verortet. Jetzt wird es so sein, dass die neue Landesregierung auch mit dem neuen Koalitionspartner darüber reden muss, wie wir uns das Coronamanagement in dieser Landesregierung vorstellen. Was macht die Schule? Mit welcher eigenen Kompetenz? Was macht der Erziehungsbereich? Inwieweit mit Eigenkompetenz? In der alten Landesregierung war es so, dass das Testregime in den Schulen vom Schulministerium und das Testregime in den Kindergärten vom für die Kindergärten zuständigen Minister – Herrn Stamp – verantwortet wurde. In anderen Ländern haben das die Gesundheitsminister gemacht. All das muss in einer Landesregierung beschlossen und zwischen den Ressorts abgestimmt werden. Lassen Sie uns doch einfach mal eine Kabinettssitzung haben, damit wir das besprechen können.
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Minister. – Als Nächstes hat Herr Clemens für seine zweite und somit letzte Zusatzfrage das Wort.
Carlo Clemens AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, im schwarz-grünen Koalitionsvertrag werden erneute coronabedingte Schulschließungen explizit nicht ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund und auch vor dem Hintergrund der Langzeitstudien, die nicht nur die psychischen Folgen und Belastungen bei Kindern und Landtag Jugendlichen, sondern auch bei berufstätigen Eltern dargelegt haben – mehr Streit in den Familien, vermehrt schulische Probleme, Doppelbelastung durch Homeschooling und Beruf –, möchte ich Sie fragen: Welche Vorbereitungen werden getroffen bzw. favorisiert, um Eltern schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher zu entlasten, falls es im Herbst erneut zu coronabedingten Schulschließungen kommen sollte? – Vielen Dank.
Rainer Schmeltzer
Herr Minister. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Jetzt wollen wir erst mal davon ausgehen, dass es im Herbst nicht wieder zu Schulschließungen kommen wird. Alle Varianten, die wir zurzeit kennen, würden, glaube ich, keine Schulschließungen rechtfertigen. Es ist auch so, dass sicherlich auch die Quarantäneregelungen im Vergleich zu vorher sehr viel differenzierter sein können. Es stellt sich die Frage, bei welcher Variante und in welchem Umfang überhaupt wieder ein flächendeckendes Testregime eingeführt werden würde. Auch das müssen wir gemeinsam überlegen. Aber dass das im Koalitionsvertrag nicht ausgeschlossen wird, ist doch logisch. Wir wissen doch auch nicht, was auf uns zukommt. Kein Mensch auf dieser Erde weiß, mit was für einer Variante – mit welchen gesundheitlichen Auswirkungen – wir es irgendwann zu tun haben werden. Das weiß wirklich keiner. Ich glaube, dass sehr viel dafür spricht, dass die Varianten beherrschbar bleiben. Der Expertenrat hat im Gutachten vom 8. Juni drei Szenarien aufgestellt. Aber trotzdem kann man es nicht ausschließen. Ich habe das schon bei Ihrer Frage eben beantwortet: Ich glaube, dass die Fragen von Schulschließungen und Kindergartenschließungen in einer Coronaschutzverordnung von der Landesregierung heute wesentlich differenzierter und vorsichtiger gesehen werden als vielleicht in der ersten Hälfte der Coronapandemie.
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Minister. – Zu seiner zweiten und somit letzten Zusatzfrage erteile ich Herrn Kollegen Dr. Maelzer das Wort.
Dr. Dennis Maelzer SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, Sie haben eben ausgeführt, dass Sie aktuell keine Problemlage in den Kitas sehen, die Maßnahmen erfordert. Nun ist es so, dass eine der Maßnahmen, die aktuell durch das Land finanziert werden, das Alltagshel-29.06.2022 ferprogramm ist. Das Alltagshelferprogramm läuft zum Ende des Monats Juli aus, sprich: Ab dem 1. August gibt es keine Landesförderung mehr. Stellen Sie vor dem Hintergrund der Ausführungen, die Sie nach meiner ersten Frage gemacht haben, denn sicher, dass das Land nach dem 1. August weiterhin ein Alltagshelferprogramm finanziert?
Rainer Schmeltzer
Herr Minister. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Die Frage muss das zuständige Ministerium beantworten, wo die Alltagshelfer im Haushalt stehen. Sie stehen nicht in meinem Haushalt. Wenn wir jetzt ein Problem in Kindergärten haben, haben wir das Problem, das wir auch an vielen anderen Stellen haben, nämlich dass eher aufgrund von Erkrankungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Betreuungsproblem entsteht. Da sind die Alltagshelfer natürlich eine Möglichkeit, das auszugleichen. Das ist ein sinnvolles Programm gewesen. Man muss das aber, wie gesagt, in der Landesregierung klären.
Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Minister Laumann. – Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Ende der Fragestunde. Ich rufe auf: 6 Aus der Pandemie lernen: Kindertagesstätten, allgemeinbildende Schulen im Primar- und Sekundarbereich sowie Förderschulen in Nordrhein-Westfalen zur kritischen Infrastruktur entwickeln und den nächsten Herbst vorbereiten! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/60 Hier ist keine Aussprache vorgesehen. Wir kommen daher unmittelbar zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/60 an den Hauptausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisung zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Somit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen worden. Wir kommen zu: Landtag 7 Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses I („PUA Kindesmissbrauch“) und Wahl des Vorsitzes und des stellvertretenden Vorsitzes Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 18/57 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/72 Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/78 Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/79 Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/80 In allen Wahlvorschlägen sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diese Wahlvorschläge jeweils im Rahmen verbundener Einzelabstimmungen, also in einer Abstimmung, entschieden werden kann. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zu den Abstimmungen, und zwar erstens über den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 18/57, hier zunächst nur Ziffer 1. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion ist der Wahlvorschlag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion angenommen. Wir stimmen zweitens über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/72 ab. Wer ist für diesen Wahlvorschlag? – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP ist bei Zustimmung der AfD dieser Wahlvorschlag angenommen. Wir kommen drittens zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/78. Wer diesem Vorschlag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? – Bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und der FDP und bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist auch dieser Wahlvorschlag angenommen. 29.06.2022 Wir kommen viertens zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/79. Wer diesem Wahlvorschlag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP und bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD ist dieser Wahlvorschlag angenommen. Wir kommen fünftens zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/80, hier zunächst nur Ziffer 1. Wer diesem Wahlvorschlag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP und bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD ist dieser Wahlvorschlag angenommen. Wir kommen sechstens zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 18/57, nun Ziffer 2, Vorsitz des Untersuchungsausschusses. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP und bei Stimmenthaltung der AfD ist dieser Wahlvorschlag Drucksache 18/57 auch in Ziffer 2 nunmehr angenommen. Wir kommen siebtens zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/80, nun Ziffer 2, stellvertretender Vorsitz des Untersuchungsausschusses. Wer diesem Wahlvorschlag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP und bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD ist dieser Wahlvorschlag Drucksache 17/80 auch in Ziffer 2 angenommen. Wir kommen nunmehr zu: 8 Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kontrollgremiums gemäß § 23 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/52 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/52. Wer diesem Vorschlag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Nicht möglich. Bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, Bünd-Landtag nis 90/Die Grünen, CDU und FDP und Zustimmung der Fraktion der AfD ist dieser Wahlvorschlag abgelehnt. Zur Ergänzung: Er hat die nach § 24 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen für die Gewählten nicht erreicht. Wir kommen zu: 9 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/1 Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Mit Übersicht 18/1 liegen Ihnen die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen. Eine Aussprache ist hier nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 18/1 einstimmig bestätigt worden. Ich habe nichts mehr auf dem Sprechzettel stehen – außer, dass wir am Ende unserer heutigen Sitzung angelangt sind. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. Wir berufen den Landtag für morgen früh um 10 Uhr wieder ein. Schluss: 16:06 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. 29.06.2022 Landtag Anlage Zu TOP 3 – „Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Regelungen“ – zu Protokoll gegebene Rede Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen gesundheitlichen Versorgung von Patientinnen und Patienten ist der Landesregierung ein großes Anliegen. Einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag hierzu leisten die Berufe in der medizinischen Technologie. Insbesondere die Coronapandemie hat gezeigt, wie bedeutend die Berufe der medizinischen Technologie für die Gesundheitsversorgung sind. Denn ohne Laboratoriumsanalytikerinnen und -analytiker hätten wir keinen einzigen PCR-Test auswerten und ohne Radiologiediagnostikerinnen und -diagonstiker keinen einzigen Lungenultraschall durchführen können. Am 1. Januar 2023 wird das bundeseinheitliche Gesetz für diese Berufsgruppe in Kraft treten. Die vier Berufe in der medizinischen Technologie für Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin werden hierdurch reformiert, modernisiert und gestärkt. Eingeführt werden mit dem Bundesgesetz auch die verbindliche Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung und die gleichzeitige Aufhebung des Schulgeldes. Beide Aspekte leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, dass noch mehr junge Menschen sich für eine Ausbildung in diesen zentralen Berufen der Gesundheitsversorgung entscheiden. Auch die Änderung der bisherigen Berufsbezeichnung Medizinische Assistentin und Medizinischer Assistent war ein längst überfälliger Schritt. Durch die neuen Berufsbezeichnungen Medizinische Technologin und Medizinischer Technologe wird die fachliche Kompetenz klar fokussiert und die eigenständige Bedeutung der Berufsgruppe zukünftig klargestellt. Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Regelungen schafft die Landesregierung eine weitere Grundlage für die zukunftsfähige Entwicklung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen. Hierzu soll zum einen von den bundesrechtlich eingeräumten Regelungs- und Gestaltungs-29.06.2022 möglichkeiten Gebrauch gemacht werden und zum anderen sollen die nordrhein-westfälischen Landesgegebenheiten berücksichtigt werden. Ziel des Gesetzes ist es, die Reform und das neue Ausbildungssystem in Nordrhein-Westfalen gut umzusetzen. Aufgrund der bundesrechtlich eingeräumten Gestaltungsspielräume können mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das MT-Berufe-Gesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung möglichst effektiv auf die Situation in Nordrhein-Westfalen angepasst werden. So soll zukünftig auch das angemessene Verhältnis von Auszubildenden zu Vollzeitkräften im Betrieb geregelt werden. Durch diese klar definierte Anforderung an den Betrieb sollen die Ausbildungsqualität und die Ausbildungszufriedenheit weiter gesteigert werden. Um die Einrichtungen der praktischen Ausbildung in der Übergangsphase zu entlasten, sollen die jährliche Fortbildungspflicht für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter auf bis zu drei Jahre verlängert und insgesamt großzügige Überleitungsfristen eingeführt werden. Die gute Umsetzung der Reform ist ein wesentlicher Baustein für die langfristige Fachkräftesicherung in Nordrhein-Westfalen und für die zukunftsgerechte Weiterentwickelung der Berufe in der medizinischen Technologie insgesamt.
