Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Pflegekräfte und das weitere nichtärztliche Personal in den Universitätsklinika unseres Landes erbringen eine große Leistung. Als ein zentrales Element unserer Gesundheitsversorgung verdienen die Beschäftigten deshalb unsere ausdrückliche Anerkennung und Wertschätzung sowie bessere Arbeitsbedingungen durch Entlastungen. Eine unzureichende Personalausstattung, wenig verlässliche Dienstpläne und die nachteiligen Auswirkungen der Pandemie haben zu einer hohen, dauerhaften Arbeitsbelastung geführt. Das ist unbestritten. Aber richtig ist auch: Da wir als FDP-Landtagsfraktion das Ziel einer Entlastung für den Pflegeberuf ausdrücklich teilen, unterstützen wir insbesondere im Rahmen unserer Regierungsbeteiligung im Bund die zeitnahe Einführung einer Pflegepersonalregelung 2.0 noch in diesem Jahr zur verbindlichen, besseren Personalbemessung im Krankenhaus. Die derzeit noch bestehenden Personaluntergrenzen stellen objektiv keine qualitätsbasierte Personalbemessung dar und haben sich als ungeeignet erwiesen. In trauter Eintracht geht Schwarz-Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen leider einen etwas anderen Weg. Da wir das Ziel einer Verbesserung unterstützen, praktizieren wir als FDP-Landtagsfraktion heute unsere maximale kollegiale Kooperationsbereitschaft, indem wir dafür ausnahmsweise ein Gesetzgebungsverfahren hinnehmen, das trotz einer komplexen Materie in Windeseile den Landtag durchlaufen soll und zu dem leider auf jede sachgerecht gebotene Anhörung oder Befassung im Fachausschuss verzichtet wird. Landtag Die Landespersonalrätekonferenz bringt die Kritik am Verfahren und am Inhalt dieses Gesetzes in ihrer Stellungnahme 18/1 bemerkenswert klar auf den Punkt. Ich zitiere: „Mit der Herauslösung der Universitätskliniken aus dem Arbeitgeberverband des Landes entlässt sich das Land selbst aus dieser Verantwortung und lässt damit Beschäftigte im Stich.“ Und weiter: „Die Etablierung solcher Strukturen ist dem Betriebsfrieden grundsätzlich nicht zuträglich. […] Das Land entzieht sich damit offensichtlich der Verantwortung, denn es nimmt dann nicht mehr als Tarifvertragspartei an den Tarifverhandlungen teil […] insgesamt bedeutet die vorgesehene Entscheidung einen politischen Dammbruch.“ Angesichts dieser herben Kritik vonseiten einer Beschäftigtenvertretung aus dem öffentlichen Dienst sollten die Antragsteller ihr Vorgehen überdenken. Die FDP-Landtagsfraktion sieht bei dem Gesetzentwurf vor allem fünf systematische Schwächen. Erstens. Die Herauslösung ist ein Beitrag zur Erosion des bestehenden Flächentarifvertrags für den öffentlichen Dienst. Mit der beabsichtigten Sonderregelung steigt das Konfliktpotenzial zwischen einzelnen Berufsgruppen. Zweitens. Es ist absehbar, dass weitere Berufsgruppen im öffentlichen Dienst in Zukunft einen eigenen Tarifvertrag jenseits der TdL fordern, wenn sie sich davon eine Besserstellung erhoffen. Drittens. Die drohende Gefahr einer fragmentierten Tariflandschaft jenseits des Flächentarifvertrags führt mindestens im grenznahen Bereich zu Abwerbeversuchen und Überbietungswettbewerben zwischen den Bundesländern, aber auch zwischen Uniklinika und anderen Krankenhäusern in der Region. Viertens. Es gibt absehbar mehr Tarifkonflikte, wenn zu unterschiedlichen Zeitpunkten jeweils mit einzelnen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes verhandelt wird. Fünftens. Es entsteht die Gefahr der Politisierung der Lohnfindung vor Landtagswahlen, wenn Tarifverträge künftig immer öfter auf Landesebene und nicht mehr deutschlandweit durch die TdL ausgehandelt werden. Die SPD-Landtagsfraktion hat exakt diese unsere Prognose mit ihrem Antrag Drucksache 18/62, den sie begleitend eingereicht hat, unverzüglich bestätigt. Er fordert die vollständige Finanzierung aller Personalmehrkosten infolge der Verhandlungen mit ver.di durch den Landeshaushalt. Das Einspringen des Steuerzahlers für einen Zuschlag nur für Uniklinika, der über die allgemeinen Erstattungssätze der Krankenkassen hinausgeht, 29.06.2022 stellt jedoch eine unfaire Wettbewerbsverzerrung gegenüber anderen Trägern und daher auch eine unzulässige Beihilfe dar. Hier bewahrheitet sich erneut eine Binsenweisheit: Gut gemeint ist bekanntlich noch nicht gut gemacht. Wir fordern Schwarz-Rot-Grün deshalb auf, das genaue Vorgehen noch einmal zu überdenken. Wir appellieren an Sie: Unterstützen und forcieren Sie lieber, dass wir innerhalb kurzer Zeit die Pflegepersonalregelung 2.0 des Bundes auf den Weg bringen. Diese sorgt für eine faire Finanzierung für alle Träger, die mit Geld unterlegt ist, für das die Krankenkassen dann auch aufkommen, ohne hier zu einer Kannibalisierung der Landschaft beizutragen. Das wäre aus unserer Sicht der ganzheitliche und richtige Weg, den wir umso mehr forcieren sollten und der aus unserer Sicht auch die Unterstützung des gesamten Hauses verdient hat. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und Daniel Sieveke [CDU] – Unruhe – Heiterkeit von der CDU, SPD und den Grünen)
