Karl-Josef Laumann
Danke schön. – Die erste Frage lautete: „Welche Maßnahmen plant die Landesregierung zur Corona-Vorbereitung auf den Herbst?“ Hierzu darf ich zunächst (Zuruf von der SPD: Ich verstehe Sie nicht! Lauter!) aus dem Beschluss der letzten Ministerpräsidentenkonferenz zitieren: „Bund und Länder werden bis zum Herbst auf Grundlage eines Vorschlags der Bundesregierung in enger Abstimmung die entsprechenden Vorbereitungen treffen.“ Seit dem 8. Juni haben wir die Stellungnahme des Corona-Expertenrates vorliegen, und der Bund hat angekündigt, dass zum 30. Juni, also erst morgen, die Stellungnahme zur Wirksamkeit der Maßnahmen vorliegen soll. Diese sind wesentliche Grundlagen für die weiteren Beratungen zwischen Bund und Ländern. Sie können aber versichert sein, dass wir daneben auch auf Landesebene entsprechende Überlegungen und Planungen anstellen. Tatsache ist allerdings, dass wir in ganz wesentlichen Bereichen von den Entscheidungen und Weichenstellungen des Bundes abhängig sind. Das gilt zum Beispiel hinsichtlich der Frage, wie das Testkonzept und die Finanzierung nach dem 1. Juli aussehen. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir breit angelegte Bürgertestungen haben. Am Freitag ist der 1. Juli. Bis heute liegt keine Testverordnung des Bundes vor. Das heißt, dass ich zurzeit gar nicht in der Lage bin, eine Coronaverordnung in Landtag Nordrhein-Westfalen zu verlängern. Denn wenn ich irgendwo Tests anordne, zum Beispiel in Altenheimen oder zum Freitesten nach einer nachgewiesenen Erkrankung, muss ich schließlich wissen, wo die Struktur vorhanden ist und wie die Kostendeckung gestaltet ist. Ich kann diese Verordnung erst erlassen, wenn ich die Testverordnung des Bundes kenne. Mir ist seit einigen Tagen ein Entwurf bekannt. Aber es gibt noch keine Testverordnung des Bundes. Wir müssen außerdem einen weiteren Punkt betrachten, den auch der Deutsche Bundestag entscheiden muss. Er betrifft das Infektionsschutzgesetz und die Frage: Welche Handlungsmöglichkeiten erhalten in diesem Infektionsschutzgesetz die Länder nach dem 23. September? Wenn der Bundestag bis dahin nichts Neues beschließt, kann ich zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen nicht mehr die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr anordnen. Ich kann das dann nicht mehr, weil dieser Bereich aus dem Infektionsschutzgesetz herausgenommen worden ist. Das heißt: Der Bund muss erst einmal ein Infektionsschutzgesetz schaffen, in das er hineinschreibt, was die Länder denn noch machen dürfen, wenn bestimmte Dinge passieren. Sie alle wissen – die Sozialdemokraten wahrscheinlich besser als ich –, welche Schwierigkeiten es zurzeit in der Ampelkoalition gibt, da auf einen Nenner zu kommen. Mit Herrn Lauterbach werde ich mir vielleicht sogar noch schnell einig werden. Aber die Frage ist, was Herr Lauterbach in der Gesundheitsministerkonferenz alles sagt und was er dann am Kabinettstisch durchsetzen kann. Da bestehen zurzeit auf jeden Fall ziemlich große Unterschiede, die wir sehen müssen. Gerade die Frage nach dem neuen Infektionsschutzgesetz ist für alle Überlegungen über die Schutzmaßnahmen entscheidend. Das haben wir aber nicht. Als Länder müssen wir also sehen, wie wir in dieser Situation weiterkommen. Natürlich machen wir uns auch im Landesministerium Gedanken darüber, welche Möglichkeiten wir auf Landesebene ergreifen können. Die vergangenen zweieinhalb Jahre der Pandemie haben aber gezeigt, dass eine gute Pandemiebekämpfung nur dann möglich ist, wenn es eine enge Abstimmung zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen über eine erfolgreiche Pandemiebekämpfung gibt. Deswegen ist es zunächst wichtig, dass uns der Bund den § 28a Infektionsschutzgesetz liefert, damit wir wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten wir in den Ländern demnächst überhaupt noch haben, um Schutzmaßnahmen zu ergreifen. – Das ist das, was ich dazu sagen kann. 29.06.2022 Es gibt noch einen weiteren Punkt. Sie fragen in Ihrer Anfrage auch danach, wie die Landesregierung sich zu diesen Themen positioniert. Da muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Diese Landesregierung gibt es jetzt seit zwei oder drei Stunden. Wir haben in der Koalition bzw. im Kabinett natürlich noch nicht die Coronastrategie für den Herbst besprochen. Ich finde es auch völlig normal, dass wir Ihnen direkt nach unserer Vereidigung – wir waren jetzt die ganze Zeit im Plenarsaal – noch keine Meinung der Landesregierung, also des gesamten Kabinetts, zu Ihrer Frage mitteilen können. Ich bitte Sie, das einfach zu akzeptieren. Wir werden uns als Landesregierung natürlich damit beschäftigen. Ich bin auch gerne bereit, sobald wir im Kabinett darüber gesprochen haben, auch in die Arbeitsgruppen zur Sozialpolitik und zur Gesundheitspolitik der Fraktionen zu gehen und dann unsere Auffassung zu erläutern. Nach heutigem Stand kann ich Ihnen aber beim besten Willen noch keine abgestimmte Meinung der Landesregierung zu dieser Frage darlegen, weil die Koalition neu ist und die Landesregierung erst seit wenigen Stunden im Amt ist.
