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Rainer Schmeltzer

29.06.2022 Sitzungen 18/3

Herzlichen Dank, Herr Minister Laumann. – Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind wir am Ende der Fragestunde. Ich rufe auf: 6 Aus der Pandemie lernen: Kindertagesstätten, allgemeinbildende Schulen im Primar- und Sekundarbereich sowie Förderschulen in Nordrhein-Westfalen zur kritischen Infrastruktur entwickeln und den nächsten Herbst vorbereiten! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/60 Hier ist keine Aussprache vorgesehen. Wir kommen daher unmittelbar zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/60 an den Hauptausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisung zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Somit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen worden. Wir kommen zu: Landtag 7 Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses I („PUA Kindesmissbrauch“) und Wahl des Vorsitzes und des stellvertretenden Vorsitzes Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 18/57 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/72 Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/78 Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/79 Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/80 In allen Wahlvorschlägen sind mehrere Personen benannt. Ich gehe davon aus, dass über diese Wahlvorschläge jeweils im Rahmen verbundener Einzelabstimmungen, also in einer Abstimmung, entschieden werden kann. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zu den Abstimmungen, und zwar erstens über den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 18/57, hier zunächst nur Ziffer 1. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion ist der Wahlvorschlag mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion angenommen. Wir stimmen zweitens über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/72 ab. Wer ist für diesen Wahlvorschlag? – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP ist bei Zustimmung der AfD dieser Wahlvorschlag angenommen. Wir kommen drittens zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/78. Wer diesem Vorschlag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen! – Stimmenthaltungen? – Bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und der FDP und bei Enthaltung der AfD-Fraktion ist auch dieser Wahlvorschlag angenommen. 29.06.2022 Wir kommen viertens zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der FDP Drucksache 18/79. Wer diesem Wahlvorschlag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP und bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD ist dieser Wahlvorschlag angenommen. Wir kommen fünftens zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/80, hier zunächst nur Ziffer 1. Wer diesem Wahlvorschlag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP und bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD ist dieser Wahlvorschlag angenommen. Wir kommen sechstens zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Drucksache 18/57, nun Ziffer 2, Vorsitz des Untersuchungsausschusses. Wer diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP und bei Stimmenthaltung der AfD ist dieser Wahlvorschlag Drucksache 18/57 auch in Ziffer 2 nunmehr angenommen. Wir kommen siebtens zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/80, nun Ziffer 2, stellvertretender Vorsitz des Untersuchungsausschusses. Wer diesem Wahlvorschlag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Bei Zustimmung der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP und bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD ist dieser Wahlvorschlag Drucksache 17/80 auch in Ziffer 2 angenommen. Wir kommen nunmehr zu: 8 Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kontrollgremiums gemäß § 23 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/52 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Drucksache 18/52. Wer diesem Vorschlag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Nicht möglich. Bei Gegenstimmen der Fraktionen von SPD, Bünd-Landtag nis 90/Die Grünen, CDU und FDP und Zustimmung der Fraktion der AfD ist dieser Wahlvorschlag abgelehnt. Zur Ergänzung: Er hat die nach § 24 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen für die Gewählten nicht erreicht. Wir kommen zu: 9 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/1 Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses mindestens vierteljährlich dem Landtag zur Bestätigung vorzulegen. Mit Übersicht 18/1 liegen Ihnen die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestätigung wir abstimmen. Eine Aussprache ist hier nicht vorgesehen. Wir kommen somit zur Abstimmung. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 18/1 einstimmig bestätigt worden. Ich habe nichts mehr auf dem Sprechzettel stehen – außer, dass wir am Ende unserer heutigen Sitzung angelangt sind. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. Die Sitzung ist geschlossen. Wir berufen den Landtag für morgen früh um 10 Uhr wieder ein. Schluss: 16:06 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. 29.06.2022 Landtag Anlage Zu TOP 3 – „Gesetz über die Berufe in der medizinischen Technologie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Regelungen“ – zu Protokoll gegebene Rede Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen gesundheitlichen Versorgung von Patientinnen und Patienten ist der Landesregierung ein großes Anliegen. Einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag hierzu leisten die Berufe in der medizinischen Technologie. Insbesondere die Coronapandemie hat gezeigt, wie bedeutend die Berufe der medizinischen Technologie für die Gesundheitsversorgung sind. Denn ohne Laboratoriumsanalytikerinnen und -analytiker hätten wir keinen einzigen PCR-Test auswerten und ohne Radiologiediagnostikerinnen und -diagonstiker keinen einzigen Lungenultraschall durchführen können. Am 1. Januar 2023 wird das bundeseinheitliche Gesetz für diese Berufsgruppe in Kraft treten. Die vier Berufe in der medizinischen Technologie für Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin werden hierdurch reformiert, modernisiert und gestärkt. Eingeführt werden mit dem Bundesgesetz auch die verbindliche Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung und die gleichzeitige Aufhebung des Schulgeldes. Beide Aspekte leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, dass noch mehr junge Menschen sich für eine Ausbildung in diesen zentralen Berufen der Gesundheitsversorgung entscheiden. Auch die Änderung der bisherigen Berufsbezeichnung Medizinische Assistentin und Medizinischer Assistent war ein längst überfälliger Schritt. Durch die neuen Berufsbezeichnungen Medizinische Technologin und Medizinischer Technologe wird die fachliche Kompetenz klar fokussiert und die eigenständige Bedeutung der Berufsgruppe zukünftig klargestellt. Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes über die Berufe in der medizinischen Technologie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Regelungen schafft die Landesregierung eine weitere Grundlage für die zukunftsfähige Entwicklung einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen. Hierzu soll zum einen von den bundesrechtlich eingeräumten Regelungs- und Gestaltungs-29.06.2022 möglichkeiten Gebrauch gemacht werden und zum anderen sollen die nordrhein-westfälischen Landesgegebenheiten berücksichtigt werden. Ziel des Gesetzes ist es, die Reform und das neue Ausbildungssystem in Nordrhein-Westfalen gut umzusetzen. Aufgrund der bundesrechtlich eingeräumten Gestaltungsspielräume können mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das MT-Berufe-Gesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung möglichst effektiv auf die Situation in Nordrhein-Westfalen angepasst werden. So soll zukünftig auch das angemessene Verhältnis von Auszubildenden zu Vollzeitkräften im Betrieb geregelt werden. Durch diese klar definierte Anforderung an den Betrieb sollen die Ausbildungsqualität und die Ausbildungszufriedenheit weiter gesteigert werden. Um die Einrichtungen der praktischen Ausbildung in der Übergangsphase zu entlasten, sollen die jährliche Fortbildungspflicht für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter auf bis zu drei Jahre verlängert und insgesamt großzügige Überleitungsfristen eingeführt werden. Die gute Umsetzung der Reform ist ein wesentlicher Baustein für die langfristige Fachkräftesicherung in Nordrhein-Westfalen und für die zukunftsgerechte Weiterentwickelung der Berufe in der medizinischen Technologie insgesamt.

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