Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 50. Sitzung des Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Die heutige Sitzung habe ich gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Fraktion des BSW. Die diesbezügliche Unterrichtung liegt Ihnen in der Drucksache 8/3789 vor. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Frau Abgeordnete Gerbothe und Herr Abgeordneter Küntzel betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben mitgeteilt: Herr Abgeordneter Herzog, Herr Abgeordneter Schubert, Frau Abgeordnete Stark, Frau Abgeordnete Tasch, Herr Abgeordneter Thomas, Herr Abgeordneter Urbach, Frau Ministerin Boos-John, Frau Ministerin Schenk und Herr Minister Tischner zeitweise. An dieser Stelle gibt es auch mal Möglichkeiten für Gratulationen. Wir haben heute ein Dienstjubiläum im weitesten Sinne. Es betrifft die heutige Ministerin, Frau Abgeordnete Beate Meißner. Sie ist heute auf den Tag genau 20 Jahre Mitglied des Thüringer Landtags. Also von den Lebensjahren her gehört sie nicht zu den Ältesten hier im Rund, aber von den Dienstjahren, glaube ich, ist sie die zweitälteste oder am zweitlängsten gediente Abgeordnete hier im Thüringer Landtag. Deswegen herzlichen Glückwunsch zu 20 Jahren Thüringer Landtag.
(Beifall im Hause)
Nun kommen wir zu den Hinweisen zur Tagesordnung. Die Fraktion der AfD hat am 26. Juni 2026 einen Antrag eingereicht, der als Drucksache 8/3798 bereitgestellt wurde. Vor dem Hintergrund der für heute einberufenen außerplanmäßigen Plenarsitzung hat sie darum gebeten, den Antrag als neuen Punkt 2 auf die Tagesordnung zu nehmen. Daraufhin wurden die Fraktionen über den Antrag und das Anliegen informiert. Diese haben überwiegend Zustimmung zur Aufnahme in die Tagesordnung signalisiert. Damit wird der Antrag in der Drucksache 8/3798 als neuer Punkt 2 zur Verhandlung gestellt. Wir kommen nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird die Aufnahme weiterer Beratungsgegenstände beantragt oder gibt es weitere Hinweise zur Tagesordnung? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann gilt die Tagesordnung als festgestellt und ich rufe auf Tagesordnungspunkt 1 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/3726 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/3832 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abgeordnetem Kästner für die Fraktion des BSW das Wort.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, werte Gäste! Frau Justizministerin, auch meinerseits herzlichen Glückwunsch zu Ihrem 20-jährigen Jubiläum. Ich glaube, ich kenne Sie auch schon ungefähr so lange. Ich muss sagen, Sie machen bislang eine gute Arbeit und ich hoffe, Sie setzen diese auch weiter so gut fort.
(Beifall CDU, BSW)
Zum Thema: Sie wissen, alle Gerichtsverfahren stapeln sich. Teilweise müssen wir Straftäter aus der Untersuchungshaft entlassen, weil die Frist, für die man sie in Untersuchungshaft halten kann, abgelaufen ist. Eine riesige Welle altersbedingter Personalabgänge steht in den nächsten Jahren bevor. Deren langjährig gesammelte Erfahrung geht und genug neue Richterinnen und Richter rücken derzeit aus verschiedenen Gründen auch nicht nach. Die Altersstruktur der Thüringer Justiz ist bekannt. Der Großteil der Thüringer Richterinnen und Richter ist nach der Wende 1989/1990 hier Anfang der 90er-Jahre in den Staatsdienst gekommen und scheidet demgemäß auch relativ zeitgleich aus. Und diese große Welle der Ausscheidenden betrifft insbesondere die nächsten vor uns liegenden Jahre. Es geht also mit diesem Gesetz um die befristete Sicherung personeller Kontinuität in der Thüringer Justiz und damit letztlich um die Funktionsfähigkeit der gesamten Thüringer Gerichtsbarkeit. Ich will Ihnen vielleicht ein kleines Beispiel nennen. Ich komme ja bekannterweise aus Meiningen. Beim Amtsgericht Meiningen besteht zum Beispiel die ganze allgemeine Zivilkammer aus zwei Richtern. Das heißt, die machen quasi alles: über Miete, jeden kleinen Rechtsstreit, Nachbarrecht – alles. Es sind zwei Richter, die das alles für den ganzen Landkreis – und der ist nicht klein – machen müssen, die sind beide 64 Jahre alt. Auch im Familiengericht ist es ähnlich, auch im Strafgericht, die sind größtenteils 60 Jahre aufwärts. Das heißt, in den nächsten Jahren scheiden die alle aus. Dieses Beispiel von Meiningen ist ja nur exemplarisch. Die Lage stellt sich natürlich in Gesamtthüringen nahezu identisch dar. Jedem dürfte bewusst sein, dass wir da starken Handlungsbedarf haben. Um dem mit unserer zumindest teilweise möglichen politischen Schaltungsmacht zu begegnen, wollen wir heute mit der schnell anberaumten zweiten Beratung dieses Gesetzes noch vor der Sommerpause mit dem zu ändernden Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz entgegenwirken.
(Beifall BSW)
Wir schaffen mit diesem Gesetz die Möglichkeit, dass die Richterinnen und Richter, die wir halt schon haben, durch die Erweiterung der gesetzlichen Altersgrenze, welche derzeit bei 67 liegt, auf eigenen Wunsch bis zum 70. Lebensjahr weiterarbeiten können. Damit sichern wir uns zum einen jahrzehntelange Erfahrung – insbesondere auch Fachkenntnisse in sehr komplexen Rechtsgebieten – und geben auf der anderen Seite auch dem Justizministerium eine größere und bessere Chance, dem bestehenden Personalmangel – und den haben wir tatsächlich durch die geringen Studierendenzahlen und auch durch die anderweitigen Möglichkeiten, in der Justiz oder auch in der freien Wirtschaft tätig zu werden – einen weiteren Einstellungskorridor entgegenzusetzen, um da geeignetes Personal in der hinreichenden Menge zu bekommen. Auch darf man nicht vergessen, dass die Einstellungsmöglichkeiten in Thüringen natürlich auch gewissen Problematiken unterliegen, da wir ja nun noch 15 weitere Bundesländer haben, wo man auch in der Justiz tätig werden kann und wir mit der derzeit fehlenden Beschlussfassung im Staatsanwälte- und im Richterwahlausschuss auch sicherlich geeignete Bewerber nicht unbedingt nach Thüringen bekommen, obwohl das für uns wichtig wäre und natürlich auch erforderlich ist. Des Weiteren ermöglichen wir mit der Erweiterung oder dem Hinausschieben dieser Altersgrenze die Möglichkeit, dass wir das, was nach der Wende eingetreten ist – dass alle relativ zeitgleich eingestellt worden sind –, dass wir diese Altersstruktur ein bisschen entzerren. Damit können wir eine gewisse Staffelung in das Alter der Richterinnen und Richter bringen. Demzufolge werden auch nicht wieder, wenn das dann später mal der Fall ist, alle zeitgleich in Rente gehen können. Die Thüringer Bürgerinnen und Bürger erwarten sicherlich auch zu Recht, dass Gerichte handlungsfähig sind, das heißt, Verfahren insbesondere zügig und auch inhaltlich richtig bearbeitet werden. Ich hatte eben an dem Beispiel von Meiningen gezeigt, dass das nur noch begrenzt der Fall ist. Deshalb wollen wir mit diesem Gesetz dem einfachen Grundsatz folgen: Wenn hochqualifizierte Richterinnen und Richter bereit sind, dem Rechtsstaat noch länger zu dienen und den Rechtsstaat damit zu stärken, dann sollten wir auf dieses Angebot nicht verzichten und diese Möglichkeit schaffen.
(Beifall CDU, BSW)
Warum heute? Das hätte vielleicht auch letzten Freitag schon klappen können, das gebe ich zu. Aber das sollte in diesem Sonderplenum deshalb jetzt noch erfolgen, weil ich der Meinung bin und wir der Meinung sind, dass wir dafür keinen einzigen Monat mehr verschwenden sollten, sondern wir sollten unseren Bürgerinnen und Bürgern auch zeigen, dass wir schnell und punktgenau handlungsfähig sind, keine Zeit verschwenden. Deshalb soll dieses heute inhaltlich in der Sache tagende Sonderplenum möglichst darüber entscheiden und das Gesetz noch unmittelbar vor der Sommerpause in Kraft treten. Als Politiker sind wir verpflichtet, zu liefern.
(Beifall BSW)
Das wollen wir und sollten wir damit tun. Ich möchte insoweit allen Fraktionen und allen beteiligten Personen danken, die auch bei dieser Beschleunigung gut mitgearbeitet haben, bei allem hin und her, was dabei vielleicht aufgetreten sein mag. Man darf es vielleicht nicht sagen: Wo gehobelt wird, da fallen mitunter auch Späne. Wenn das aber zu einem guten Werk führt, dann sollte das kein Problem sein. Ich hoffe daher im Interesse unseres Staats und einer funktionierenden Gerichtsbarkeit in Thüringen über alle Fraktionen hinweg auf breite Zustimmung und danke vielmals.
(Beifall BSW)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer, vor wenigen Tagen standen wir bereits hier, um diesen Entwurf zu diskutieren. Wir waren uns, glaube ich, einig: Justiz ist überaltert. Ihre Lösung: Sie machen Justiz noch ein bisschen älter. Richter und Staatsanwälte sollen in Thüringen freiwillig bis 70 Jahre arbeiten können. In Erfurt-Nord würde man vielleicht despektierlich sagen: Der Mumienexpress der Thüringer Justiz nimmt Fahrt auf. Immerhin haben Sie eine Höchstaltersgrenze von 70 Jahren vorgesehen. Bei den Verfassungsrichtern hielten Sie die Höchstaltersgrenze von 70 Jahren noch für verfassungswidrig. Heute geht das ohne Probleme. Da sieht man, wie flexibel Ihre Rechtsauffassungen sind. Damals haben wir in der Sache gesagt – das klang ja eben schon an –, dass da eine gewisse Harmonie besteht. Man kann und muss über diese Regelung durchaus reden, auch wenn sie, anders als Sie das in Ihrem Entwurf dargestellt haben, nicht alternativlos ist. Man kann darüber beraten, man muss darüber beraten, man kann ihr am Ende sogar zustimmen, denn eine funktionsfähige Justiz ist kein Luxus, sie ist das Rückgrat des Rechtsstaats.
(Beifall AfD)
Meinen Antrag, die Sache deshalb im Justizausschuss zu behandeln, lehnten Sie allerdings ab. Die Damen und Herren von CDU, BSW und SPD wollten nicht reden, sie wollten nicht beraten, sie wollten nicht überzeugen, sie wollten durchpeitschen: am Mittwoch die erste Lesung, am Freitag die zweite Lesung, dazwischen nichts, kein Ausschuss, keine ernsthafte Beratung, keine sorgfältige Abwägung – mit anderen Worten: kein einziger parlamentarischer Atemzug. Sie wollten ein Zick-Zack-Gesetz – friss oder stirb. So behandelt man ein Parlament nicht.
(Beifall AfD)
Als dieser Plan nicht aufging, was haben Sie da gemacht? Das ist vor allen Dingen ein Lehrstück in Sachen BSW. Auf Bundesebene simulieren Sie kurz vor wichtigen Wahlen immer wieder die AfD-Versteher. Natürlich sprechen Sie nicht mit denen, die in der Sache durchaus Sympathie mit der AfD erkennen lassen. Sie haben sich in die Schmollecke verkrochen. Statt Ausschussüberweisung haben Sie sich auf den Boden geworfen wie ein trotziges Kind an der Supermarktkasse mit der Quengelware und uns dieses Sonderplenum heute aufgezwungen.
(Beifall AfD)
Liebe Thüringer, wir glauben an das Gesetzgebungsverfahren, wie es parlamentarische Tradition ist, erste Lesung, Beratung in den Ausschüssen, Sachverständige, Änderungsanträge, zweite Lesung, entscheiden, und dann ist das für uns kein Theater fürs Volk. Das ist der Kern parlamentarischer Gesetzgebung. Also vielen Dank ans BSW für diese schöne Zeit, die wir heute hier mit Ihnen verbringen können. Die meisten von uns wissen, wie es ist, ein bockiges Kind zu Hause zu haben. Jetzt zum Inhalt Ihres Entwurfs: Ihr Entwurf bedeutet Flickschusterei statt Gesamtkonzept. Der Entwurf greift ein einziges isoliertes Problem heraus und verkauft diese Einzelmaßnahmen als Antwort auf eine strukturelle Krise. Er kuriert ein Symptom, den akuten Abgang der Ältesten, nicht die Ursachen: fehlender Nachwuchs, mangelnde Attraktivität, ungelöste Strukturfragen. Ein Pflaster ersetzt kein Konzept. Die Überalterung trifft die ganze Justiz und nicht nur Richter und Staatsanwälte. Der Entwurf tut so, als bestünde die Justiz nur aus Richtern und Staatsanwälten. Tatsächlich funktioniert kein Gericht ohne den gehobenen mittleren und einfachen Dienst. Die demografische Welle erfasst alle Laufbahngruppen, der Entwurf adressiert nur eine. Man kann eine Justiz nicht stabilisieren, indem man nur die teuersten und sichtbarsten Berufsgruppen drei Jahre länger im Amt hält, während der gesamte Unterbau ebenso ausdünnt. Der Entwurf blendet die ungelösten Baustellen aus. Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft: Die Justizverwaltung, also der jeweilige Minister, hat nach wie vor ein externes Weisungsrecht gegenüber jedem Staatsanwalt, bis in den Einzelfall. Der Deutsche Richterbund fordert die Abschaffung des externen Weisungsrechts. Generalstaatsanwälte und Generalbundesanwälte nennen diese Reform wichtiger denn je. Die Koalition will Staatsanwälte länger im Dienst halten. Über ihre mangelnde Unabhängigkeit verliert sie kein Wort. Wer eine funktionierende Justiz will, muss die Staatsanwaltschaft aus dem politischen Zugriff lösen. Die Lust, Weisungen von Ministern auszuführen, dürfte sich bei einem nicht unerheblichen Teil des juristischen Nachwuchses außerdem in Grenzen halten. Zum Nachwuchs kommen wir gleich. Thüringen kann außerdem per Erlass auf die Ausübung des externen Weisungsrechts verzichten. Mecklenburg-Vorpommern hat genau das getan. Thüringen muss also nicht auf den Bund warten, wo derartige Vorstöße regelmäßig in der Versenkung verschwinden. Zum Nachwuchs und der Attraktivität des Justizdienstes: Der Entwurf blendet die Ursachen der Krise aus, sinkende Jurastudentenzahlen, lange Arbeitszeiten, schlechte Ausstattung, deutlich attraktivere Bezahlung in der Wirtschaft. Die Thüringer Justiz ist schlicht unattraktiv. Ja, 2025 wurden über 100 Nachwuchskräfte eingestellt, so viele wie seit 2013 nicht. Das gleicht aber keine fast 370 Abgänge aus. Und länger arbeiten zu lassen erzeugt keine zusätzliche Bewerbung und verjüngt nicht. Mit § 8 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes haben Sie die Sache noch verschlimmert. Mit dem von Ihnen zu verantwortenden § 8 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes haben Sie Jurastudenten unter den Generalverdacht für angeblichen Extremismus gestellt und die Möglichkeit geschaffen, politisch missliebige Studenten vom Vorbereitungsdienst auszuschließen. Sie haben Jurastudenten faktisch einen Maulkorb und ein politisches Betätigungsverbot verpasst.
(Zwischenruf Meißner, Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz: Das hat doch gar nichts
mit dem Antrag zu tun!) Das ist das Thema.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz
Herr Abgeordneter Schlösser, Sie haben eben über die Weisungsgebundenheit von Staatsanwälten gesprochen, jetzt über die juristische Ausbildung. Der Gesetzentwurf dreht sich um die Altersgrenze von Richtern. Ich bitte Sie, wieder zum Thema zurückzukehren.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz
Herr Schlösser, wenn ich rede, dann kriegen Sie keine Zeit gutgeschrieben. Es war ein gut gemeinter Hinweis, den ich Ihnen gegeben habe, und Sie wissen, was nach gut gemeinten Hinweisen passiert.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz
Herr Abgeordneter Schlösser, ich erteile Ihnen eine Rüge. Sie haben die Sitzungsleitung kommentiert und ich kündige an, wenn Sie das weiter tun, dass Sie einen Ordnungsruf bekommen.
(Zwischenruf Abg. Prophet, AfD: Unglaublich!)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz
Sie haben Existenzangst in die Juristenausbildung getragen. Streichen Sie diese Regelung.
(Beifall AfD)
Stellen Sie Ihre Blockade bei der Wahl des Richter- und Staatsanwältewahlausschusses ein. Entlasten Sie die Staatsanwaltschaften – das sind alles alternative Wege zu Ihrem Gesetzentwurf –, weg von politisch aufgeladenen Meinungsdelikten, keine faktische Bevorzugung einer Zensurklageindustrie, die gerichtskostenorientiert gegen Thüringer Bürger vorgeht. Am Ende frage ich Sie – Sie wollen ja den Rechtsstaat stärken –: Wo ist Ihr Ernst beim Rechtsstaat, wenn linke Kräfte an diesem Wochenende unwidersprochen und zum Teil mit ihrer Unterstützung den AfD-Bundesparteitag in Erfurt zum Anlass nehmen, den Rechtsstaat herauszufordern? Wo ist Ihre Entschlossenheit, wenn eine strafbare Verhinderung des Parteitags straflos und ohne Konsequenzen öffentlich geplant, mit Plakaten vorbereitet und beworben und organisiert wird? Wo ist Ihr Respekt vor der Demokratie, wenn eine politische Partei an ihrer demokratischen Willensbildung gehindert wird?
(Beifall AfD)
Wer einen Parteitag blockiert und sogar unter angekündigten Rechtsbruch verhindern will, greift nicht nur eine Partei, sondern auch die Willensbildung an.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz
Herr Abgeordneter Schlösser, Sie wissen, welchen Gesetzentwurf wir hier gerade diskutieren. Wir hatten in der vergangenen Woche ein Sonderplenum zu dem von Ihnen genannten Thema. Wir reden hier über das Zweite Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes. Und ich bitte Sie, dieses Thema auch in Ihrem Redebeitrag zu berücksichtigen. So, und jetzt erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. Sie haben eben mit ihrer Mimik und Gestik die Sitzungsleitung abfällig kommentiert. Ich bitte Sie wirklich eindringlich, zur Sachlichkeit zurückzukehren.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz
Und genau deshalb ist die Verlängerung der Dienstzeit der Richter und Staatsanwälte dem Grunde nach richtig. Denn wir werden die Staatsanwaltschaften brauchen, nicht irgendwann, sehr bald. Wir werden sie brauchen, um aufzuarbeiten, was in Erfurt derzeit passiert und passieren wird, wer organisiert hat, wer finanziert hat, wer mobilisiert hat, wer gedeckt hat und wer weggeschaut hat
(Beifall AfD)
und wer in Ämtern und Behörden geglaubt hat, politisch genehmigte, angekündigte Rechtsbrüche und Straftaten seien irgendwie weniger rechtswidrig. Wir werden Staatsanwälte brauchen – deswegen ist das Gesetz so wichtig –, die nicht fragen, ist das politisch angenehm, sondern liegt ein Anfangsverdacht vor. Wir werden Staatsanwälte brauchen, die nicht nach oben schielen. Wir werden Staatsanwälte brauchen, die nicht Strafanzeigen nach Berlin schicken, um die Ermittlungen selbst aktiv zu verzögern, und zu Mittätern werden.
(Beifall AfD)
Wir werden Staatsanwälte brauchen, die Recht durchsetzen, nicht Stimmung oder Zeitgeist. Meine Damen und Herren, damit komme ich zum Ende. Wir wollen eine Justiz, die handelt, eine Justiz, die unabhängig arbeitet, eine Justiz, die vor keiner politischen Farbe kuscht. Und ja, dazu kann es auch gehören, erfahrenen Richtern und Staatsanwälten befristet zu ermöglichen, länger zu arbeiten.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bedauere es zutiefst, dass ich meine Ausführungen dem Kollegen Schlösser zumindest zu Beginn widmen muss, aber das war tatsächlich ein sehr buntes Potpourri an Dingen, die zum Thema gar nicht passten, da kann ich dem Präsidenten sehr gut folgen.
(Beifall CDU, BSW)(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: So viel dazu, die Sitzungsleitung zu kommentieren!)
Das Zweite ist, dass die Justizthemen
(Unruhe AfD)
aus meiner Sicht nicht ein Wettbewerb zu Zynismus sind und Sachen sind, die hier nicht hingehören. Aber, meine Damen und Herren, ich würde in diesem wichtigen Punkt um etwas Ruhe bitten, weil es für uns tatsächlich ein sehr wichtiger Punkt ist, den wir – wie gesagt – nicht unter dem Menetekel des Zynismus hier abarbeiten wollen, sondern mit Sachthemen und Sachargumenten. Denn aus meiner Sicht ist es eine der wesentlichen Verpflichtungen dieses Hauses, wenn es um unsere Staatsgewalten geht, hier der Legislative – also wir –, die die Aufgabe und die Möglichkeit hat, dafür zu sorgen, dass eine andere Staatsgewalt, nämlich die Judikative, arbeiten und funktionieren kann. Dem sollten wir uns hier widmen. Wir wissen alle, auch Sie, Herr Schlösser, dass der Landtag mit seinen Gesetzen Regeln und Maßgaben festsetzt, die entscheidende Grundlage für das Funktionieren unserer Justiz in unserem Freistaat sind. Das Richter- und Staatsanwältegesetz ist dabei eine der wesentlichen und zentralen Bestimmungen, damit eben diese Justiz funktionieren kann. Wie bereits während der ersten Lesung hier ausgeführt, soll der vorgelegte Gesetzentwurf lediglich einen Beitrag zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Justiz leisten – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ich möchte auch heute noch einmal sagen, dass dieser Gesetzentwurf gar nicht der all die Herausforderungen lösende Zauberspruch sein kann. Und das soll er, wie gesagt, auch gar nicht sein, aber er kann einen wichtigen Beitrag zur Entspannung der allgemein bekannten Situation leisten, die auch heute hier schon dargestellt wurde. Der homogene Altersdurchschnitt: Wir haben die Einstellung in den 90ern gehabt, wie sie bekannt ist – Herr Kästner hat das ausgeführt –, wir stehen vor einer immensen Pensionierungswelle. Trotz dieses heute hier zur Entscheidung vorliegenden Vorschlags betone ich noch mal, dass es für uns als CDU bzw. auch für die Koalitionsfraktionen weiter der vordringliche Anspruch bleibt, junge Menschen für den Justizdienst zu begeistern und natürlich auch Nachwuchs zu gewinnen. Das ist der entscheidende Aspekt zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Justiz – heute und natürlich auch in Zukunft. In diesem Zusammenhang kommen wir alle gar nicht daran vorbei, noch einmal darauf zu verweisen, dass wir gerade die Attraktivität für junge Richterinnen und Richter und auch Staatsanwälte einbüßen, weil es hier mittlerweile für die Lebenszeiternennung aufgrund der Situation rund um den Richter- und Staatsanwaltswahlausschuss länger dauert als andernorts. Die durch die Landesregierung innerhalb kürzester Zeit erzielten Fortschritte bei der Gewinnung von Nachwuchskräften werden dadurch in erheblicher Weise auch konterkariert. Meine Damen und Herren, festzuhalten bleibt, dass dieser Entwurf keine langfristige und ausschließliche Lösung sein soll. Er kann und soll aber dabei helfen, den Generationswechsel zu bewältigen. Er soll Abgänge glätten und den Übergangszeitraum ein Stück weit entzerren. Das wirkt sich natürlich positiv auf die Zukunft und dann auch auf neue Richter und Staatsanwälte aus. Viele Richter gehen jetzt und in der kommenden Zeit in den Ruhestand und so, wie sie gemeinsam gekommen sind, verlassen sie gemeinsam auch den aktiven Dienst. Das führt eben zu dieser Herausforderung, dass einerseits sehr viele neue Richter gleichzeitig gewonnen werden müssen, wobei natürlich fraglich ist, ob das aufgrund der Absolventenzahlen überhaupt gelingen kann. Vor wenigen Jahren gab es noch eine Welle von Jurastudenten, das hat sich wesentlich abgeflacht und wir stehen mittlerweile vor der Herausforderung, den Bedarf mit den zurückgegangenen Studenten- und Absolventenzahlen natürlich auch decken zu können. Genau hier kommt die Idee dieses Gesetzentwurfs zum Tragen. Eine zeitliche Entzerrung wirkt sich sehr positiv auf die von mir geschilderten Sachlagen aus und selbst das Strecken bei der Wiederbesetzung einer kleinen Anzahl von Richterposten würde die Situation um die gleichzeitig auch notwendigen Einstellungen spürbar entlasten und damit zunehmend aus einer homogenen Alterskohorte eine heterogene machen. Wie bereits in der letzten Woche, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Verweis auf Hessen und Sachsen geschildert, ist die vorgeschlagene Regelung neben ihrer Praxistauglichkeit auch rechtlich zulässig. Und die auch hier gegensätzlich diskutierte Altersgrenze von 70 Jahren, Herr Schlösser, orientiert sich an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Anwaltsnotaren, das habe ich in der letzten Woche auch schon mal ausgeführt. In der ersten Beratung und so auch eben wieder ist der Vorwurf aufgekommen, warum wir hier eine Beschränkung auf 70 vorsehen und bei Richtern am Thüringer Verfassungsgerichtshof eben nicht. Aber dieser Vergleich ist aus meiner Sicht in keiner Weise stimmig. Ein Richter, der einen Antrag stellt, kann bis zum Erreichen einer späteren Altersgrenze weiterarbeiten und diese Grenze muss natürlich irgendwo definiert werden. Und zu bedenken ist, dass mit der Verlängerung externe Einflüsse zum Beispiel des Ministeriums dann auch ausscheiden. Ein verlängerter Richter kann nur noch von selbst vor 70 aufhören und zum Aufhören zwingen kann ihn dann niemand mehr. Bei der Frage der Verfassungsrichter ist das ganz anders und es geht um etwas völlig anderes, nicht um eine Verlängerung, sondern um ein geschäftsführendes Im-Amt-Bleiben bis zur Wahl eines Nachfolgers oder einer Nachfolgerin. Und hier braucht es auch keine Altersgrenzen, weil es gar nicht Absicht sein kann, dass irgendwelche Grenzen an dieser Stelle erreicht werden. Vielmehr sollte die Dauer der Übergangszeit möglichst kurzgehalten werden und eine Nachwahl baldmöglichst erfolgen. Auch das, meine sehr geehrten Damen und Herren, gehört zu der von mir geschilderten Verantwortung dieses Hauses. Anders als bei einem verlängerten Dienstverhältnis kann im Falle der Verfassungsrichter die Übergangsphase jederzeit durch den Landtag beendet werden, einfach, indem man eine neue Person wählt, also im Ergebnis eine ganz andere Fallkonstellation. Ein letzter Satz vielleicht noch zu der Frage erste/zweite Lesung. Wir haben es hier mit wirklich wenigen Änderungen des bestehenden Gesetzes zu tun. Insofern ist es aus meiner Sicht durchaus nachvollziehbar, hier in erster und zweiter Lesung in dem kurz darauffolgenden Abstand diese Regelungen so umzusetzen. Meine Damen und Herren, lassen Sie uns als Gesetzgeber also mit dieser Änderung dafür Sorge tragen, dass die Justiz nicht nur heute, sondern auch künftig in unserem Freistaat gestärkt wird. Ich halte das, wie bereits betont, für eine der herausragendsten Verantwortungen des Thüringer Landtags, mit der Sie alle heute mit Ihrer Zustimmung auch gerecht werden können. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schard. Als Nächstes rufe ich Frau Abgeordnete Große-Röthig für die Fraktion Die Linke auf. Und noch mal der Hinweis: Ich bitte, davon abzusehen, die Sitzungsleitung in jeglicher Hinsicht zu kommentieren – noch mal als Hinweis.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen, wir beraten heute in einer Sondersitzung einen Gesetzentwurf der sogenannten Brombeerkoalition zur freiwilligen Verlängerung des Richterdienstverhältnisses bis längstens zum 70. Lebensjahr. Dass wir heute überhaupt über eine solche Regelung sprechen müssen, macht deutlich, wie ernst die personelle Situation in der Thüringer Justiz tatsächlich ist. Der Mangel an Richterinnen und Richtern ist Realität und belastet die Funktionsfähigkeit unserer Gerichte. Jeder, der dort zu tun hat, weiß das, fühlt das, spürt das jeden Tag. Diese Entwicklung kommt aber nicht überraschend. Seit vielen Jahren haben Fachleute auf die anstehende Pensionierungswelle hingewiesen. Dennoch wurden notwendige personalpolitische Weichenstellungen in der 4. und 5. Wahlperiode versäumt. Dazu gehört auch die Verantwortung der CDU, die in früheren Regierungszeiten keine ausreichenden Maßnahmen getroffen hat, um diese Entwicklung abzufedern. Hinzu kommt, dass die CDU in der 7. Wahlperiode der von der rot-rot-grünen Minderheitsregierung vorgeschlagenen Einstellungsreserve für Richterinnen und Richter ein Nein erklärt hat. Auch in der aktuellen Wahlperiode wurden Chancen vertan. Der Landtag hat im Haushalt zusätzliche Mittel für Personal in der Justiz in einer sogenannten Globalen Mehrausgabe vorgesehen. Tatsächlich wurden diese Mittel jedoch nicht für die personelle Stärkung der Gerichte eingesetzt, sondern nach der Auffassung meiner Fraktion für einen überdimensionierten Abschiebeknast in Arnstadt. Die nun vorgeschlagene Möglichkeit, Richterinnen und Richtern auf deren Antrag hin die gesetzliche Altersgrenze bis zum 70. Lebensjahr hinauszuschieben, ist angesichts der aktuellen Situation vertretbar. Sie ist eine befristete Notlösung, der wir uns nicht verschließen. Aus unserer Sicht greift der Gesetzentwurf dafür allerdings zu kurz. Wir halten es für sinnvoll, zusätzlich auch bereits im Ruhestand befindliche Richterinnen und Richter auf freiwilliger Basis wieder für den richterlichen Dienst zu gewinnen. Diese stehen als Richter auf Lebenszeit weiterhin in einem Dienstverhältnis. Deshalb sehen wir auch rechtlich die Möglichkeit, mit ihrem Einverständnis eine Rückkehr in den aktiven Dienst zu ermöglichen. Bereits in der ersten Lesung habe ich diese Möglichkeit angesprochen. Eine solche Änderung des Antrags wäre sinnvoll und angezeigt. Ich sehe allerdings nach Gesprächen hier im Parlament dafür keine Mehrheiten, denn Mehrheiten sucht man vor Anträgen. Eines ist für uns klar: Eine generelle Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenzen für Beschäftigte in der Justiz lehnen wir ausdrücklich ab. Fest steht auch, hätte die CDU in den Jahren bis 2014 bei der Personalentwicklung in der Justiz vorausschauender gehandelt, müssten wir heute weder über dieses Gesetz beraten noch zu einer Sondersitzung zusammensitzen. Abschließend habe ich zwei Fragen, die sich mir auch nach den Redebeiträgen hier noch nicht erschließen. Zum einen: In welchem Umfang nutzt das Justizministerium bereits die Möglichkeit von Abordnungen – vielleicht kann Frau Ministerin dazu dann noch etwas sagen –, um personelle Engpässe an besonders belasteten Gerichten abzufedern? Und zweitens: Hat das Justizministerium bereits geprüft, Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung zum Richteramt aus anderen Bereichen der Landesverwaltung als Richterinnen und Richter kraft Auftrags einzusetzen? Das alles hätte man in einem Ausschuss besprechen können, all die Fragen hätte man besprechen können, aber für Ausschusssitzungen ist ja nicht mehr so wahnsinnig viel Wille da. Für langfristige Lösungen bestehen inzwischen bessere Voraussetzungen. Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler vom 25. Juni sehen zusätzliche Mittel für die Justiz der Bundesländer vor. Insgesamt sollen 450 Millionen Euro bereitgestellt werden, 250 Millionen Euro für zusätzliches Personal. Diese Mittel müssen nun konsequent genutzt werden, denn nachhaltige Personalentwicklung ersetzt keine Notlösung, sie verhindert sie. Und sie verhindert auch, dass Notlösungen überhaupt notwendig werden, so wie wir sie heute hier haben. Danke.
(Beifall Die Linke)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es geht um ganz wenig heute, nämlich die Frage, ob Richterinnen und Richter oder Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, die die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben, noch über diese Zeit hinaus bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres weiterarbeiten können, sollen, dürfen, wenn sie das denn selber wollen. Mehr ist es nicht. Jetzt kann man natürlich viel darum herum geheimnissen und sagen, was man noch hätte alles in der Justiz machen können, was noch so wichtig wäre, oder ob es vielleicht sogar etwas Wichtigeres gäbe, aber es gibt jedenfalls überhaupt keinen Grund, diese Regelung nicht vorzusehen. Denn diese Regelung an sich hat einen Wert, den niemand hier abgesprochen hat, nämlich eine längere freiwillige Arbeitsmöglichkeit. Und die Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die uns hier heute zuhören und auf so eine Regelung warten und auf so eine Regelung hoffen, denen wollen wir heute ein grünes Licht geben dafür, dass sie diesen Antrag stellen können. Was wir dann sonst noch alles im Bereich der Justiz auf die Kette kriegen sollten und wollen, das können wir doch in Ruhe weiterhin besprechen. Aber es gibt keinen Grund, heute in zweiter Lesung diesem Gesetz nicht zuzustimmen. Von Frau Kollegin Große-Röthig ist noch mal die Rückholung angesprochen worden, ob man das nicht auch auf Menschen erstrecken könnte, die bereits in Pension sind, sodass man sie zurückholen kann. Da wurde zu Recht, glaube ich, schon in der ersten Lesung darauf hingewiesen, dass es dann sehr schwer ist, wenn jemand einmal zugewiesen war an eine Richterstelle und ist schon verrentet oder pensioniert, dass er dann sagt: Ich möchte zurück. Wo soll man ihm oder wo muss man ihm dann eigentlich Wiederbeschäftigung ermöglichen, wenn die Stelle wieder anderweitig besetzt ist? Oder müssten dann quasi Stellen freigehalten werden? Das wäre dann absolut kontraproduktiv, falls doch jemand, wenn wir jetzt so ein Gesetz gemacht hätten, jetzt sagt: Oh, da möchte ich jetzt doch schnell wieder dahin zurück, wo ich vor einem halben Jahr schon aufgehört habe. Das erschien uns also wenig praktikabel. Aber noch mal: den Richterinnen und Richtern und den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die sagen: Ich möchte meine Arbeitskraft, meine Lebens- und Diensterfahrung dem Land Thüringen und der Rechtsordnung länger zur Verfügung stellen – warum sollen wir es denen verweigern? Es gibt keinen Grund und deswegen bitte ich Sie, in zweiter Lesung diesem Gesetz zuzustimmen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Gibt es aus den Reihen der Abgeordneten weitere Wortmeldungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Meißner.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen! Werte Richterschaft, die heute vielleicht zuschaut und gespannt auf die Abstimmung wartet! Ich möchte nur auf ein paar Punkte aus der Beratung hier heute eingehen. Zum einen, Frau Große-Röthig, Sie haben es richtigerweise gesagt: Die Ministerpräsidenten haben vergangene Woche richtigerweise den Pakt für den Rechtsstaat beschlossen – ein notwendiges Mittel, um auf die Herausforderungen der Justiz deutschlandweit zu reagieren. Auch Thüringen wird diesen Pakt nutzen. Ich kann Ihnen allerdings sagen, dass wir im Freistaat Thüringen nicht erst den Pakt brauchen, um tätig zu werden, sondern wir haben uns in der Landesregierung bereits vorher darauf verständigt, dass wir insgesamt 25 neue Richter- und Staatsanwaltsstellen in Thüringen schaffen. Das zeigt, dass wir die Bedeutung für den Rechtsstaat und auch die Erkenntnis des Personalmangels schon vorher gewonnen haben und nicht nur reden, sondern auch handeln. Überdies weiß ich aber, dass der Rechtsstaat noch mehrere Komponenten hat, die wir natürlich hier jetzt auch zeitnah in Thüringen umsetzen werden. Punkt 2: Ich möchte vielleicht noch mal auf den Vorwurf reagieren, wir würden zu wenig junge Richterinnen und Richter einstellen: Ganz konkret an Zahlen kann ich Ihnen das Gegenteil beweisen. In diesem Jahr bis zum heutigen Zeitpunkt haben wir 45 neue Richterinnen und Richter in die Thüringer Justiz eingestellt. Das ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt viel mehr, als wir in diesem Jahr Altersabgänge haben. Das heißt, wir haben zum ersten Mal mehr Richter und Staatsanwälte eingestellt, als in den Ruhestand gehen
(Beifall CDU)
– und das seit 2019, Frau Große-Röthig. Da kann ich Sie nicht aus der Verantwortung von Vorgängerregierungen entlassen. Diese Erkenntnis hätte man schon mal eher gewinnen müssen. Selbst wenn es damals zu Beschlüssen hier im Landtag keine Zustimmung gab, gibt es Möglichkeiten, dass eben Justizminister, die das Verständnis für die Bedeutung der Justiz haben, dafür kämpfen, entsprechende Stellenzuweisungen zu bekommen, um entsprechend auch mehr Personal einzustellen. Ich gebe zu, dass ich das in den vergangenen Jahren ab und zu vermisst habe, aber das Thema „Justiz“ steht bei der jetzigen Landesregierung nicht umsonst an Stelle eins. Ich will noch weiter darauf eingehen, warum es notwendig ist, diesen Gesetzentwurf heute zu beschließen. Es geht nämlich dabei nicht nur darum, junge Richterinnen und Richter zu bekommen, sondern wir müssen auch den Wissenstransfer ermöglichen. Deswegen will ich das an dieser Stelle noch mal erklären: Nach der Wende hatten wir viele Richterinnen und Richter aus den alten Bundesländern, die zu uns nach Thüringen kamen und die Justiz mit aufgebaut haben. Sie haben alle einen ähnlichen Altersschnitt, und die gehen jetzt alle ziemlich gleichzeitig in den Ruhestand. Das heißt, es fehlen erfahrene Richter, die ihr Wissen an die jungen Richterinnen und Richter, die wir jetzt so zahlreich einstellen, weitergeben. Um diesen Wissenstransfer zu ermöglichen und den Generationswechsel in der Justiz zu gestalten, wird dieses Gesetz einen wertvollen Beitrag leisten – abgesehen davon, dass wir auch Richterinnen und Richter mit Lebenszeiternennung brauchen, um bestimmte Funktionen in den Kammern und Senaten auszuführen. Deswegen bin ich froh, wenn wir heute diese Entscheidung treffen, denn das wird dazu beitragen, dass die Justiz in Thüringen weiter funktionsfähig ist. Einen weiteren Punkt möchte ich gern noch aufgreifen, den Frau Große-Röthig gebracht hat, nämlich zur Frage der Abordnung: Sie werden sicherlich alle mitbekommen haben, dass wir im vergangenen Jahr – insbesondere in der Verwaltungsgerichtsbarkeit – eine Problemanzeige hatten. Das liegt daran, dass die Asylverfahren zugenommen haben. Da ja die Migration auch ein Thema in meinem Hause ist, haben wir umgehend reagiert, um die Asylverfahren in Thüringen konsequent und zügig auch umsetzen zu können und haben Richterinnen und Richter aus anderen Gerichtsbarkeiten gefunden, die über einen bestimmten Zeitraum die Verwaltungsgerichtsbarkeit unterstützen. Das heißt, natürlich gehen wir diese Wege. Und am Beispiel der Asylverfahren merken Sie auch, dass das wirkt.
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Deswegen dauern Verfahren 24 Monate!)
Als Letztes möchte ich noch auf einen Punkt aus der Rede von Herrn Schlösser eingehen. In einer Hinsicht haben Sie recht, dass natürlich die Justiz nicht nur aus Richterinnen und Richtern besteht und aus Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, sondern dass es auch im Geschäftsbereich den Bedarf gibt, zusätzliches Personal einzustellen und immer wieder auch dafür zu sorgen, dass dort ein Generationswechsel stattfinden kann. Aber Sie kennen wahrscheinlich § 25 Abs. 7 Satz 2 des Thüringer Beamtengesetzes nicht. Denn gerade für diese Beamten gibt es die allgemeine Verlängerungsmöglichkeit mit einem Hinausschieben des Ruhestands von maximal drei Jahren bereits. Das heißt, an der Stelle ist die Regelung schon geschaffen, wie wir sie heute für Richter und Staatsanwälte schaffen wollen. Von daher trägt Ihr Argument an dieser Stelle nicht. Abschließend möchte ich aber noch auf einen Satz eingehen, den sich jeder Richter und jeder Staatsanwalt in Thüringen und insbesondere in Erfurt, wenn ich das richtig verstanden habe, auf der Zunge zergehen lassen sollte. Herr Schlösser hat gesagt – ich zitiere –: „Der Mumien-Express nimmt Fahrt auf.“ – und das bezogen auf das Alter von Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in Thüringen. Ich hoffe, Sie haben das nicht ernst gemeint. Denn aus meiner Sicht ist das eine Herabwürdigung dieser Persönlichkeiten
(Beifall CDU, BSW, SPD)
und bringt auch den mangelnden Respekt Ihrer Person gegenüber dieser Berufsgruppe zum Ausdruck. Deswegen möchte ich Sie abschließend in dem Zusammenhang an Ihre Verantwortung erinnern. Sie müssten solche Zitate nicht bringen, wenn Sie Ihre Blockadehaltung bei der Besetzung des Richter- und des Staatsanwältewahlausschusses aufgeben würden.
(Unruhe AfD)
Denn das gehört dazu, damit junge Richterinnen und Richter …
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz
Sie wissen doch genau, dass wir oft genug Kandidaten zur Wahl gestellt haben, dass die aber nicht ihre Mehrheit bekommen haben.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Wir haben jemanden im Richterwahlausschuss!)(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Das ist doch nicht zum Thema!)
Und das zeigt doch, dass es Ihnen wahrscheinlich grundsätzlich darum geht, dieses Gremium nicht zu besetzen.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Wenn Sie in diesem Atemzug von einem „Mumien-Express“ sprechen, an dem Sie selbst noch einen Anteil haben, dann offenbart das, dass Sie wahrscheinlich gar nicht so richtig wissen, was in der Thüringer Justiz los ist. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz
Vielen Dank, Frau Ministerin Meißner. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann können wir in die Abstimmung eintreten. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag ab. Wer für den Änderungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Dafür stimmen die Fraktionen der AfD, der CDU, des BSW, der SPD. Wer stimmt gegen den Änderungsantrag? Niemand. Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion Die Linke ist der Änderungsantrag mehrheitlich angenommen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der AfD und der SPD. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das ist niemand. Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion Die Linke mehrheitlich angenommen. Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Das sind die Abgeordneten aus den Fraktionen SPD, BSW, CDU und AfD. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Niemand. Wer enthält sich? Bei Enthaltungen aus der Fraktion Die Linke ist der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen. Und ich schließe hiermit die Beratung und auch den Tagesordnungspunkt. Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 2 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/3798 Ich frage die Fraktion der AfD, ob Begründung erwünscht ist. Ich sehe, das ist der Fall. Herr Abgeordneter Mühlmann, Sie haben das Wort.
Nach Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza: Importierte Gewalt stoppen – Bürger schützen, Remigration durchsetzen
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Bad Klosterlausnitz: mutmaßliche Vergewaltigung, wenige Wochen später Bad Langensalza eine Gewalttat mit einem Messer, an deren Ende sogar ein Mensch tot ist. Der eine oder andere wird sich in dem Zusammenhang auch daran erinnern, dass wir hier auf dem Anger schon mal eine vergleichbare Tat hatten mit ähnlichen Beteiligten. Und jetzt kommt der Teil, den dieses Haus aus politischen Reflexen her gern ignoriert, aber eben nicht wegreden kann: die Tatverdächtigen wiederholt vollziehbar ausreisepflichtig. Schwerste Gewalttaten mitten in unseren Städten hier im kleinen, beschaulichen Thüringen – mitten in dieser vermeintlichen Insel der Glückseligkeit, mitten in Deutschland erleben wir eine unglaubliche importierte Gewaltkultur. Über die gern aufgestellte politische Schutzbehauptung, das seien ja eh alles nur tragische Einzelfälle, das hat man oft genug gehört, da sind wir längst hinweg: Nein, schauen wir mal auf die Zahlen. Während die Gesamtkriminalität in Thüringen zurückgeht, steigt die schwerste Gewaltkriminalität. Der Anteil nicht deutscher Tatverdächtiger an der Gewaltkriminalität ist von etwas über 21 Prozent im Jahr 2016 auf mittlerweile fast 35 Prozent im Jahr 2025 gestiegen. Bei schweren Sexualdelikten liegt die Zahl nicht deutscher Tatverdächtiger 2025 fast um das Dreifache höher als noch vor zehn Jahren. Das ist kein Zufall, sondern die Folge politischer Entscheidungen, die seit 2015 in Berlin und in den Ländern getroffen wurden – gegen die Sicherheit der eigenen Bevölkerung.
(Beifall AfD)
Ich sage Ihnen auch, was eben nicht dagegen hilft, das ist Betroffenheitsrhetorik oder Schweigeminuten oder gar Mahnwachen. Das alles ersetzt keine Abschiebung und deswegen fordern wir mit diesem Antrag drei konkrete nüchterne Dinge: 1. eine konsequente Remigrationspolitik, die über die gescheiterte Symbolpolitik hinausgeht und ausreisepflichtige, straffällige Nichtdeutsche umgehend abschiebt, und zwar mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln;
(Beifall AfD)
2. eine Landesstelle für schwere Ausländerkriminalität beim Landeskriminalamt, die ein landesweites Lagebild erstellt, Gefährdungsschwerpunkte identifiziert und Polizei, Staatsanwaltschaften und Ausländerbehörden endlich an einen Tisch zwingt; 3. verbindliche Verfahren, die sicherstellen, dass bei jedem ausländischen Tatverdächtigen schwerer Gewalt, Sexual- oder Messerkriminalität der aufenthaltsrechtliche Status sofort und vor allem behördenübergreifend geprüft wird, damit sich Fälle wie Bad Klosterlausnitz oder Bad Langensalza nicht wiederholen.
(Beifall AfD)
Nach Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza: Importierte Gewalt stoppen – Bürger schützen, Remigration durchsetzen
Vielen Dank für die Begründung, Herr Abgeordneter Mühlmann. Ich eröffne nun die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Dr. Weißkopf für die Fraktion der CDU das Wort.
Nach Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza: Importierte Gewalt stoppen – Bürger schützen, Remigration durchsetzen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, die Verbrechen von Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza sind schrecklich und haben uns alle tief erschüttert. Unser Mitgefühl muss hier den Opfern und ihren Familien gelten. Diese Taten verlangen klare Konsequenzen. Der Rechtsstaat muss entschlossen handeln. Die Straftäter müssen die volle Härte unseres Rechtsstaats spüren. Genau darin unterscheiden wir uns von der AfD und zwar grundlegend. Die Remigration der AfD ist keine Antwort. Die AfD beschreibt ein reales Problem, sie zieht daraus aber die falschen Schlussfolgerungen. Ja, die Gesamtkriminalität ist zurückgegangen. Die Gewaltkriminalität aber ist gestiegen. Ja, der Anteil der nicht deutschen Tatverdächtigten ist überproportional gestiegen. Das darf niemand und auch ich will das nicht kleinreden, aber die Gewaltkriminalität steigt nicht nur bei Ausländern. Politik muss sich auf Fakten berufen und nicht auf Stimmungsmache. In Thüringen leben rund 190.000 Ausländer. Rund 1.700 von ihnen stehen im Verdacht einer Gewalttat und das ist weniger als 1 Prozent. Jede einzelne Straftat ist eine Straftat zu viel, kein Zweifel, und zwar gleich, ob sie von Ausländern oder von Deutschen ausgeübt wird. Aber aus dem Verhalten einer kleinen Minderheit von weniger als 1 Prozent eine Anklage gegen Ausländer zu machen und alle über einen Kamm zu scheren, ist menschlich und politisch schäbig. Viele Menschen mit ausländischen Wurzeln arbeiten jeden Tag hart in unseren Behörden, in Betrieben, in unseren Krankenhäusern und in unseren Pflegeeinrichtungen. Sie leisten damit einen großen Beitrag für unser Land.
(Beifall CDU, BSW)
Diese Menschen dürfen nicht unter einen pauschalen Generalverdacht gestellt werden. Daraus eine umfassende Remigration zu fordern, ist nichts anderes als eine unverantwortliche Stimmungsmache und schon aus diesem Grund falsch. Meine Damen und Herren, auch bei den Sexualstraftaten gibt es eine erschreckende und dramatische Entwicklung. Auch dort müssen wir aber genau hinschauen. Auch dort verschweigt die AfD einen entscheidenden Teil der Wahrheit. Von 2024 auf 2025 ist die Zahl der Tatverdächtigen bei Vergewaltigungen insgesamt um 52 gestiegen, davon 41 Deutsche und 11 Nichtdeutsche. Diese Zahlen sind erschreckend und zeigen, wir müssen die Gewaltkriminalität, insbesondere gegen Frauen, insgesamt in unserem Land stärker bekämpfen.
(Beifall BSW)
Natürlich gehört dazu auch das Bekämpfen von kulturellen Fehleinstellungen von Gewalt und auch eines falschen, nicht akzeptablen Frauenbildes. Das müssen wir klar benennen und Null-Toleranz konsequent und hart begegnen.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Machen Sie das!)
Aber wer nur auf Herkunft schaut, löst das eigentliche Problem nicht. Es geht weit darüber hinaus und trifft unsere Gesellschaft insgesamt. Meine Damen und Herren, die AfD behauptet außerdem, die Landesregierung tue nichts. Auch das stimmt nicht. Die Zahl der Abschiebungen, das haben wir letzte Woche gehört, ist im ersten Halbjahr gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 132 Prozent gestiegen. Das ist keine Symbolpolitik, das ist konsequentes Handeln. Entscheidend ist doch nicht, wie viele Abschiebungsversuche es gibt, entscheidend ist die Zahl der erfolgreichen Abschiebungen – 132 Prozent mehr. Genau daran arbeitet die Landesregierung mit deutlich mehr Abschiebungen, mit eigenen Abschiebehaftplätzen in einer neu geschaffenen eigenen Abschiebehafteinrichtung und mit einer besseren Koordinierung in einer zentralen Ausländerbehörde. Das sind konkrete Maßnahmen und keine Schlagworte.
(Beifall CDU, BSW)
Meine Damen und Herren, wir stehen für einen starken Rechtsstaat. Wer kein Aufenthaltsrecht hat, muss unser Land verlassen, auch mit Zwang. Das gilt besonders dann, wenn jemand schwere Straftaten begeht. Straftaten müssen mit aller Konsequenz verfolgt werden, Straftäter werden bestraft und abgeschoben. Darüber gibt es keinen Zweifel. Aber wir machen nicht mit, wenn tragische Verbrechen benutzt werden, um Hass gegen ganze Bevölkerungsgruppen zu schüren. Wir machen auch nicht mit, wenn Menschen pauschal verurteilt werden, und wir machen nicht mit, wenn Angst zum politischen Geschäftsmodell wird. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab, nicht weil wir Probleme leugnen, sondern weil wir sie ernst nehmen – mit einem starken Rechtsstaat und mit klaren Maßnahmen und mit einer Politik, die Sicherheit schafft und nicht unsere gesellschaftliche Mitte spaltet. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Nach Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza: Importierte Gewalt stoppen – Bürger schützen, Remigration durchsetzen
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kollegen, liebe Zuschauer! Herr Dr. Weißkopf, das, was Sie jetzt hier vorn von sich gegeben haben, ist genau das, was die CDU seit Jahren macht: relativieren. Und wenn eines hier schäbig ist, dann das, was Sie eben gesagt haben: dass wir alle Ausländer über einen Kamm scheren würden. Genau das tun wir nicht. Das tut auch der Antrag explizit nicht.
(Beifall AfD)
Dennoch sind Sie sich nicht zu schade dafür, sich hier vorn hinzustellen und genau das wieder zu äußern. Dementsprechend ist Ihre Rede, glaube ich, wirklich die härteste Ohrfeige für die Opfer dieser Tat in Bad Klosterlausnitz gewesen, die man sich nur vorstellen kann.
(Beifall AfD)
Lassen Sie mich auch für die Zuschauer noch mal zusammenfassen, über was wir hier reden. Am 26. Mai fand in Bad Klosterlausnitz ein Maibaumfest statt. Es ist eines dieser Feste wie so viele Feste in Dörfern und Gemeinden, die unseren ländlichen Raum prägen, Feste, die Unbeschwertheit in die gewachsenen Gemeinschaften bringen und gerade deswegen oftmals auch eine lange Tradition haben. Man kennt sich, man vertraut sich und man feiert zusammen. Es sind Momente, in denen die Unbekümmertheit überwiegen sollte, Momente, in denen der Heimweg eigentlich niemals zu einem Problem werden dürfte. Doch diese Zeiten haben sich leider geändert. In der Nacht vom 26. auf den 27. Mai 2026 hat eine 22-jährige Frau in Bad Klosterlausnitz vermutlich unbeschwert gefeiert und hat vermutlich ohne Sorge ihren Heimweg angetreten. Doch unversehrt ist sie zu Hause nicht angekommen. In dieser Nacht wurde die junge Frau von einem mutmaßlich ausreisepflichtigen Iraker vergewaltigt. Ihr Leben hat sich jetzt für immer verändert. Das Schicksal dieser jungen Frau reiht sich in eine schier endlose Serie migrantischer Gewalt gegenüber unseren Töchtern und Frauen ein. Was immer gern als Einzelfall betitelt wurde, ist mittlerweile leider grausamer Alltag hier in Deutschland. Als mein Fraktionsvorsitzender 2015 vor sich ausweitenden Angsträumen gewarnt hat, wurde er verlacht. Mittlerweile weiß aber, glaube ich, jeder hier im Raum, dass er recht hatte, denn die besagten Angsträume haben sich mittlerweile sogar in den ländlichen Raum in Thüringen ausgeweitet.
(Beifall AfD)
Die AfD warnt seit Jahren im Zusammenhang mit der verfehlten Migrationspolitik vor dem Anstieg schwerer Gewaltkriminalität. Gerade Taten wie in Bad Klosterlausnitz, aber auch die Messerstechereien in Bad Langensalza zeigen, dass das politisch initiierte Experiment der multikulturellen Gesellschaft gescheitert ist und bereits viel zu viele Opfer forderte. Selbst Daniel Cohn-Bendit, ein Grüner, sagte einmal: „Die multikulturelle Gesellschaft ist hart, schnell, grausam und wenig solidarisch.“ Wie wir mittlerweile sehen, fordert der Umbau zu einer multikulturellen Gesellschaft ein tägliches Aushandeln des Zusammenlebens. Dies ist in zunehmendem Maß mit Heimatverlust und Opfern verbunden. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, lehnen der Thüringer und meine Fraktion entschieden ab.
(Beifall AfD)
Der tatverdächtige Iraker ist seit März 2025 ausreisepflichtig. Er ist illegal in das Land eingereist. Er hat sich illegal hier aufgehalten. Ihre Politik hat ihm den Aufenthalt unter dem sogenannten Duldungsstatus erst ermöglicht. Man muss festhalten: Der migrationspolitische Kuschelkurs, den auch Sie vertreten, hat diese Tat zu verantworten.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Landesregierung, die Thüringer Bürger haben ein Recht auf innere Sicherheit und Sie, sehr geehrte Damen und Herren, haben die Pflicht, ihnen diese Sicherheit zu garantieren. Dementsprechend fordern wir sie auf: Werden Sie sich endlich Ihrer Verantwortung bewusst und leiten Sie eine umfassende Remigrationsoffensive ein.
(Beifall AfD)
Die Symbolpolitik, die hier im Haus immer sehr gern praktiziert wird, muss endlich ein Ende finden, denn unser Freistaat und unsere Bürger verkraften keine weiteren Taten dieser Art. Handeln Sie also präventiv und nicht immer erst dann, wenn es zu spät ist. Handeln Sie im Vorfeld und nicht immer erst dann, wenn das weitere Leben einer jungen Frau zerstört ist. Schaffen Sie ein Sicherheitsgefühl, das das unbeschwerte Feiern auch auf diesen Dorffesten wieder ermöglicht und damit Thüringen wieder lebenswert macht. Wenn Sie, Frau Justizministerin, angesichts dieser Taten über freiwillige Ausreise nachdenken, dann kommt das einer Realitätsverweigerung gleich und leider Gottes auch einer Verhöhnung der Opfer.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Kollegen, unser Antrag fordert, die durch die Massenzuwanderung entstandene Sicherheitsbelastung effektiv und unter Einsatz aller rechtlich verfügbaren Mittel zu reduzieren – nicht mehr und nicht weniger. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu unserem Antrag. Lassen Sie uns heute gemeinsam ein Signal nach Thüringen senden. Wir wollen Thüringen wieder sicher machen, die Thüringer Bürger wieder an ihre erste Stelle rücken und dem migrationspolitischen Versagen hier und heute endlich ein Ende bereiten. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Nach Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza: Importierte Gewalt stoppen – Bürger schützen, Remigration durchsetzen
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, interessant an Ihrem Antrag von der AfD ist, dass Sie den Rechtsrahmen gar nicht verändern wollen. Der Rechtsrahmen ist da und der Rechtsrahmen wird doch auch ausgefüllt. Sie haben keinen einzigen Fall genannt, wo Sie sagen, der Rechtsrahmen wäre nicht richtig ausgefüllt gewesen. Der Kollege Weißkopf hat eben schon darauf hingewiesen: Von den 190.000 in Thüringen lebenden Ausländern ist weniger als 1 Prozent straffällig. Dann den anderen etwas mehr als 99 Prozent allgemein anzuhängen, dass sie eben auch zu diesem gewalttätigen Potenzial gehören würden, das durch eine unkontrollierte Zuwanderung im Jahr 2015 ins Land gespült worden sei, das ist eben relativ faktenfrei.
(Unruhe AfD)
Wenn Sie, Herr Haseloff, eben sagten, das ist dieser Kuschelkurs gegenüber diesen Menschen mit Migrationshintergrund, dann könnte ich jetzt hier auch sagen, es ist der Kuschelkurs der Bürgerinnen und Bürger mit der AfD, der es ermöglicht hat, dass hier eine Fraktion im Haus sitzt, deren Straffälligenquote höher ist als die der ausländischen Mitbewohnerinnen und Mitbewohner in Thüringen.
(Beifall SPD)(Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: 6 Prozent haben wir!)
6 Prozent bei Ihnen. Das haben Sie schon ausgerechnet? Na gut.
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Zum Thema! Das ist bei Ihnen das Wahlergebnis!)
Tja, wir sind für Menschen da und nicht nur dafür da zu rechnen.
(Unruhe AfD)
Nach Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza: Importierte Gewalt stoppen – Bürger schützen, Remigration durchsetzen
Besonders amüsant, Herr Mühlmann – zu Ihnen komme ich jetzt auch gerade noch –, fand ich, dass Sie gesagt haben, Sie wollen Gefährdungsschwerpunkte ausmachen. Bei der Gewaltkriminalität, um die es Ihnen hier geht, handelt es sich meistens um Frauen als Opfer, das wurde von Ihnen ja auch betont. Wenn Sie Gefährdungsschwerpunkte suchen wollen, wo Frauen Opfer von Vergewaltigung werden können und auch leider werden, dann sind das nicht nur Dorffeste, sondern das sind auch Schlafzimmer in ganz normalen Wohnungen. Ich habe schon öfter hier erzählt, dass ich sehr lange Jahre in einem Netzwerk gegen häusliche Gewalt aktiv war. Und ich kann nur noch mal wiederholen, das kommt leider in den besten Familien vor. Manchmal, wenn ich dann durch meine Stadt gelaufen bin und gedacht habe, es fällt mir jetzt schwer, dem einen oder anderen hier noch ins Gesicht zu sehen, dessen persönliche Missverhältniskultur gegenüber dem Umgang mit Frauen ich sehr brutal kenne, dann wissen Sie, dass es ein Problem gibt, das Sie nicht nur bei Migranten abstellen können. Darauf hat der Kollege Weißkopf eben schon hingewiesen.
(Beifall SPD)
Es geht bei Vergewaltigung nicht nur um irgendwelches Ausleben migrantischer Fehlbildung in der Jugend, sondern es geht darum, dass Frauen missachtet werden.
(Beifall SPD)
Das ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, dessen wir uns als Koalition hier annehmen, gerade durch verbesserte Schutzmaßnahmen und Vorsorgemaßnahmen im neuen Polizeiaufgabengesetz. Deswegen ist Ihr Antrag hier wieder viel heiße Luft und soll wahrscheinlich auch dazu dienen, jetzt Ihren Parteitag noch mal weiter aufzupeppen, wenn in der übrig gebliebenen Redezeit vielleicht auch noch gleich wieder Ihr Chef hier dann …
(Zwischenruf Abg. Wloch, AfD: Sie verhöhnen die Opfer!)
Ich verhöhne kein Opfer, ich habe mit Opfern lang genug gearbeitet und Sie eben nicht.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Das brauche ich mir hier nicht anzuziehen. Sie sollten einfach mal ein bisschen redlicher sein, aber das entspricht ja Ihrer ganzen Politik. Herr Mühlmann grinst dann immer so, lacht und freut sich.
(Unruhe AfD)
Er lacht immer so schön, er lächelt, er nimmt das alles hier nämlich nicht so richtig ernst. Das Ganze dient ja wirklich wieder nur der Performance für die Oberhoheit, für das Oberkommando am nächsten Parteitag. Viel Spaß damit, aber verhöhnen Sie hier nicht weiter die Opfer und versuchen Sie hier nicht, der Landesregierung etwas in die Schuhe zu schieben, was da nicht hingehört.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Nach Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza: Importierte Gewalt stoppen – Bürger schützen, Remigration durchsetzen
Sehr geehrter Herr Präsident, wie sehr die AfD-Fraktion Frauen achtet, erkennt man daran, was für Geräusche ertönen in dem Moment, wo eine Frau aufgerufen wird, um hier vorn am Rednerpult zu reden.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Nicht alle Männer, aber immer Männer – das ist, glaube ich, das Entscheidende, was wir uns bewusst machen sollten, vor dem Hintergrund von Vergewaltigungen, sexualisierter Gewalt, Missbrauch.
(Beifall Die Linke)
Und ich finde es schlimm, dass ein Fall hier so instrumentalisiert wird und über das Leid, den Schmerz, den geschundenen Körper, das Trauma und alles Weitere, was die 22-jährige Frau erlitten hat und weiter erleidet, hinweggegangen wird, um die eigene völkisch-rassistische Politik hier im Landtag kurz vor dem AfD-Bundesparteitag in den Fokus zu stellen und zu verbreiten. Das macht man einfach nicht!
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)(Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Wann dann?)
Wenn Sie Frauen schützen wollen würden, dann würden Sie nicht, wie in der letzten oder vorletzten Landtagssitzung gefordert, die Abschaffung von Gleichstellungsbeauftragten einfordern. Dann würden Sie nicht gegen Feminismus wettern. Dann würden Sie nicht die Gewalt einer bestimmten Gruppe in den Fokus nehmen, sondern die Gewalt, die von Männern ausgeht. 98 Prozent aller Fälle, die es bundesweit gegeben hat, sind im häuslichen, im Nahumfeld durch Freunde oder auch Partner geschehen. Dazu gibt es nichts, weil es nicht in Ihre Ideologie passt, weil es nicht in Ihr völkisch-homogenes Gesellschaftsbild passt, das Sie errichten wollen und wo wir alle wissen, wo das schon mal hingeführt hat. Und was mich ehrlicherweise so ein Stück fassungslos macht: Wir können hier mit den Zahlen, Statistiken – das haben zum Glück zum Teil Herr Weißkopf, Frau Marx schon gemacht – argumentieren, die sind richtig, aber es interessiert diese Rechtsaußenfraktion nicht, und es interessiert auch deren Anhänger nicht. Sie hören nicht auf Zahlen, nicht auf Argumente, nicht auf Fakten, sondern nur auf Stimmungsmache. Und für diese Stimmungsmache nehmen Sie auch in Kauf, das auf dem Körper und der Seele einer geschundenen Frau auszutragen. Das macht man einfach nicht!
(Beifall Die Linke, SPD)
Wer Frauen schützen will, kümmert sich um Prävention,
(Zwischenruf Abg. Haseloff, AfD: Prävention!)
um Opferschutz, um schnelle Strafverfolgung, um rechtsstaatliche Konsequenzen.
(Beifall AfD)
Wer von Remigration faselt und die immer wieder in den Vordergrund stellt, benutzt Frauen und das, was Frauen passiert: tagtäglich von Männern, weißen, deutschen Männern, Männern, die aus anderen Ländern hierhergekommen sind, aber es sind immer Männer.
(Beifall Die Linke, SPD)
Und zu diesen Männern gehören Männer aus Ihrem Umfeld, gehören Männer, die in Ihrer parlamentarischen Fraktion in anderen Bundesländern arbeiten und solche Personen angestellt haben, gehören Männer, die die AfD unterstützen, genauso Männer aus anderen Parteien. Es sind immer Männer.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Und wenn es nicht gelingt, das zu thematisieren und klarzumachen …
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Täglich zwei Gruppenvergewaltigungen! Von wem?)(Unruhe und Heiterkeit AfD)
Sie benutzen Frauen für völkische Politik. Und es ist gut, dass Frauen lange schon begonnen haben, sich dagegen zu wehren. Und es ist gut, dass immer mehr Frauen und auch Männer sich positiv zu feministischer Politik bekennen, weil es um viel mehr geht, weil es nämlich darum geht, dieses patriarchale Gefüge, was in diesem Land existiert, zurückzudrängen, aufzuheben.
(Beifall Die Linke)(Unruhe AfD)
Und wenn man mal überlegt, wie kommen denn Männer auf die Idee, mit Frauen machen zu können, was sie wollen. Wie kommen denn Männer auf die Idee, ihre eigenen Interessen, ihre eigenen, was auch immer, in den Vordergrund zu stellen. Dann hat das etwas mit einem patriarchalen System zu tun, mit einer patriarchalen Struktur, die sehr tief verankert ist und wo es notwendig ist, dagegen vorzugehen,
(Beifall Die Linke)
und wo es notwendig ist, dass auch Männer beginnen zu erkennen, dass sie Teil des Problems sind, solange sie sich nicht mit uns Frauen gemeinsam dagegenstellen.
(Beifall Die Linke, SPD)
Und dass Sie sich dagegenstellen, dass Sie feministische Errungenschaften, Gleichstellung und Ähnliches mehr abschaffen wollen, das ist uns, glaube ich, hier allen klar. Ihnen geht es eben nicht um den Schutz von Frauen, sondern Ihnen geht es um die Etablierung ihrer völkisch-rassistischen Politik. Und ja, Teil dieser Männer sind auch Männer, die hierhergekommen sind. Aber denken Sie, eine Vergewaltigung ist schöner, wenn sie von einem weißen deutschen Mann passiert? Denken Sie, eine Vergewaltigung aus Ihrem Umfeld ist besser? Ist sie nicht. Wenn es Ihnen darum geht, Frauen zu schützen, dann thematisieren Sie das Problem: Männer. Und da gehört mit dazu, dass man solche Zitate, wie sie hier vorm Thüringer Landtag auch schon gefallen sind, vielleicht mal entsprechend einordnet. Wir müssen unsere Männlichkeit wieder entdecken.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Genau!)
Wir müssen wieder wehrhaft werden – genau. Das erfahren Frauen tagtäglich, wie Männer ihre Männlichkeit wieder entdecken, wie Männer wehrhaft werden gegen Frauen und wehrhaft sind gegen Frauen. Kommen Sie auf die Seite der feministischen Menschen, auf die Seite von Frauen und von Männern, die versuchen, dieses System in seinen Grundzügen zu ändern und dafür zu sorgen, wie es Gisèle Pelicot gesagt hat, dass wir irgendwann in einer Gesellschaft leben, in der Männer und Frauen gleichberechtigt nebeneinander sind, miteinander sein können – ohne Angst. Und als Letztes an die AfD gerichtet und auch an andere, die immer wieder Feminismus kritisieren: Seien Sie froh, dass wir nur Gleichberechtigung wollen und keine Rache. Herzlichen Dank.
(Beifall BSW, SPD)
Nach Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza: Importierte Gewalt stoppen – Bürger schützen, Remigration durchsetzen
Vielen Dank, Frau Abgeordnete König-Preuss. Als Nächstes rufe ich Herrn Abgeordneten Hutschenreuther für die Fraktion des BSW auf. – Ich bitte um Ruhe. Herr Abgeordneter Hutschenreuther spricht zu uns.
Nach Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza: Importierte Gewalt stoppen – Bürger schützen, Remigration durchsetzen
Sehr geehrter Herr Präsident des Thüringer Landtags, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer hier im Saal und am Livestream an den Geräten, „Importierte Gewalt stoppen, Remigration durchsetzen“ – was für ein unmenschlicher Antrag.
(Beifall BSW)
Eine junge Frau, Opfer einer der schwersten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, und ein getöteter junger Mann, ein Mensch, werden zum billigen Plakat eines Antrags zum hohntriefenden Fahrschein eines beabsichtigten Schaulaufens in der Erfurter Messehalle.
(Beifall BSW)
Mal wieder versucht die AfD, ihr menschenverachtendes Remigrationskonzept anzupreisen, ohne dabei den hierfür von ihr verwendeten Werkzeugen auch nur irgendeinen Wert beizumessen.
(Beifall BSW)
Denn wer eine Vergewaltigung zum Sonderplenum als Anlass nimmt, der erklärt anderen 14.453 Opfern, dass ihr Schicksal, ihre Menschenwürde, ja sie selbst es gerade nicht wert sind, erwähnt zu werden.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Wer sich nur über die Taten von 34,6 Prozent der Tatverdächtigen empört, der erklärt zeitgleich über 9.000 Frauen/Opfern, dass die gegen sie begangenen Taten nicht so schlimm sind, jedenfalls nicht Anlass genug sind, um über sie zu reden.
(Beifall BSW, Die Linke)
Wer Thüringern nur mitteilt, dass sich die Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff in besonders schwerem Fall von 2015 bis 2025 um 193,8 Prozent erhöht hat, dabei aber absichtlich verschweigt, dass hier Aufklärungsquoten von 92 oder 93 Prozent vorliegen, dem geht es weder um die verbleibenden 14 oder 11 unaufgeklärten Fälle noch um die Opfer der aufgeklärten Fälle. Der will lediglich Angst erzeugen und verbreiten.
(Beifall BSW)
Genau das hat die AfD heute wieder getan – Angst verbreiten, die Gesellschaft in erwähnenswerte und nicht erwähnenswerte Opfer spalten, die Täter in gute Vergewaltiger und schlechte Vergewaltiger aufteilen, mit denen man der Bevölkerung das eigene Remigrationskonzept schmackhaft machen kann. Genau damit geht es weiter: „Die Landesregierung wird aufgefordert, […] eine umfassende und energische Remigrationspolitik einzuleiten.“
(Unruhe AfD)
Welche Remigrationspolitik denn? Die dreistufige Remigration Ihres Gasts hier in Thüringen, Martin Sellner, oder die radikale Remigration Ihrer Kollegin Lena Kotré, die bis zu 25 Millionen Menschen ausfliegen lassen will, „bis die Startbahn glüht“?
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das haben wir nie gesagt!)
Oder das Remigrationskonzept von Marcel Grauf, dem ehemaligen Referenten Ihrer Bundestagsabgeordneten Christina Baum, der statt der Stadtbahn lieber die Öfen und den Löschkalk wieder glühen lassen möchte?
(Zwischenruf Abg. Haseloff, AfD: So eine billige Nummer!)
Aber wissen Sie was? Es spielt keine Rolle. Wir können und werden keiner ihrer Reinterpretationen zustimmen und Sie werden von uns auch keine Zustimmung für überflüssige, zusätzliche und eben gerade nicht rechtskonforme Sonderbehörden bekommen. Als BSW, als Teil der Brombeere und als Thüringer setzen wir ausdrücklich auf unsere Thüringer Polizei und bestehenden Ermittlungsbehörden. Wenn eine junge Frau vergewaltigt wird, wenn ein Mensch auf offener Straße mit einem Messer getötet wird, dann reden wir nicht über abstrakte Statistiken, dann reden wir über zerstörte Leben, über Familien, deren Welt von einem Augenblick auf den anderen zusammenbricht, und über Menschen, die sich fragen, ob dieser Staat sie noch schützen kann. Genau deshalb verbietet es sich, solche Taten für parteipolitische Inszenierungen zu benutzen.
(Beifall BSW, Die Linke)
Wir als BSW in Thüringen sagen auch heute unmissverständlich und völlig klar: Wer schwere Gewaltoder Sexualstraftaten begeht, muss mit der ganzen Härte unseres Rechtsstaats rechnen. Und wenn ein vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer eine solche Tat begeht, dann müssen wir selbstverständlich auch die Frage stellen, warum die bestehende Ausreisepflicht zuvor nicht vollzogen wurde. Ebenso ist es richtig, solche Straftaten zum Anlass zu nehmen, um über die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Justiz und Ausländerbehörden weiter zu verbessern. Ja, aus meiner ganz persönlichen Sicht muss man auch über die Höhe der verhängten Strafen, über das Ausschöpfen bereits existierender Strafrahmen und über die Frage, ob Abschiebung nach oder vor Verbüßung der verhängten Strafen diskutieren. Aber das, werte Kollegen der AfD, tun Sie eben nicht. Sie nehmen ein reales Problem, Sie greifen berechtigte Probleme der Leute auf und verkaufen einem anschließend einfache Antworten auf diese komplizierten Fragen. Das Leben ist aber nicht so einfach und auch nicht die Lösung zu den oben genannten Gewaltdelikten und der dramatischen Zunahme. Aus diesen Gründen können, wollen und werden wir Ihrem Antrag heute nicht zustimmen.
Nach Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza: Importierte Gewalt stoppen – Bürger schützen, Remigration durchsetzen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hutschenreuther.
(Beifall BSW)
Es gibt eine weitere Wortmeldung vom Abgeordneten Mühlmann. Ich frage gleich: Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das, sehe ich, ist der Fall. Herr Abgeordneter Weißkopf. Gut.
Nach Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza: Importierte Gewalt stoppen – Bürger schützen, Remigration durchsetzen
Insbesondere nach dem Redebeitrag von Frau König-Preuss, da bin ich aus dem Kopfschütteln nicht wieder herausgekommen. Selten habe ich – ich bin jetzt seit sechs Jahren hier im Haus – in den sechs Jahren erlebt, dass so viel Hass, so viel Verachtung in einer Rede mitgeschwungen hat, wie das bei der Abgeordneten König-Preuss der Fall gewesen ist. Das gehört sich einfach nicht hier vorn.
(Beifall AfD)
Ihren Männerhass, den können Sie woanders ausleben, aber nicht hier in einem Parlament. Auf so eine Idee überhaupt zu kommen, wie gesagt, ich komme aus dem Kopfschütteln nicht wieder raus. Ich will aber an der Stelle den Blick noch mal auf das richten, was die Sicherheitsbehörden in diesem Antrag angeht. Vor einem Jahr – und an der Stelle, da haben Sie es halt auch nicht so mit Fakten – haben wir hier schon mal einen Antrag im Plenum gehabt. Der war von der AfD, der behandelte damals schwerpunktmäßig die Ausländerkriminalität. Da haben Sie als Koalition einen anderen Antrag entgegengestellt. Sie haben dann unseren Antrag abgelehnt und Ihren Antrag beschlossen. Sie haben in der damaligen Debatte schon von mir erlebt, dass ich die Hilf- und Zahnlosigkeit, die dieser Antrag von Ihnen mit sich brachte, verurteilt und gesagt habe, nein, das können Sie nicht machen, das bringt uns nicht weiter. Jetzt sind wir ein Jahr weiter. Und wo sind wir? Was hat er denn gebracht, der Antrag, außer nichts? Ich habe doch recht behalten. Hätten Sie damals mal unserem Antrag zugestimmt, dann hätten wir vielleicht heute eine andere Situation. Wer weiß, was hätte verhindert werden können. Wir wissen es nicht.
(Beifall AfD)
Ich habe hier an der Stelle und auch an anderen Stellen immer wieder in Größenordnungen gefordert, das Thema endlich ernst zu nehmen, endlich gesamtgesellschaftlich aufzuarbeiten. Nichts ist passiert außer Ihrer Ablehnung. Da Sie diese Forderung auch regelmäßig ignorieren und stattdessen scheinbar lieber das Problem behalten wollen – das kann nicht Ihr Ernst sein –, da möchte ich es hier heute noch mal ganz konkret sagen: Die Polizei sollte hier endlich das machen, was die Polizei in solchen Fällen macht. Das sind keine Sonderbehörden oder Sonstiges, das ist eine sogenannte BAO, eine Besondere Aufbauorganisation, was ganz normal ist in der Polizei. Wir haben das im Antrag „Landesstelle für schwere Ausländerkriminalität“ genannt und natürlich beim Landeskriminalamt angesiedelt. Das Problem – Frau Marx, Sie hatten es ja angesprochen –, das verbindende Muster dieser zahlreichen Fälle – es sind ja nicht nur die zwei. Wir können nicht alle nennen, wie das hier vorhin schon mal behauptet wurde. Wir würden die anderen dafür nicht nennen. Wir können hier nicht 14.000 Namen nennen, wir haben nämlich nur 10 Minuten Redezeit. Aber dafür, dass es so viele sind, haben unter anderem Sie hier mit gesorgt.
(Beifall AfD)
Das verbindende Muster, Frau Marx, ist tatsächlich nicht fehlendes Recht, wie Sie es genannt hatten. Es ist, dass Polizei, dass Staatsanwaltschaft, dass Ausländerbehörden und auch dass Bundesamt jeweils immer nur so ein kleines Puzzleteil besitzen und scheinbar keiner in der Lage ist, das ganze Bild einfach mal zuverlässig zusammenzusetzen und aus dem Bild, was sich daraus ergibt, dann die notwendigen Konsequenzen zu ziehen.
(Beifall AfD)
Und um das einfach mal ein bisschen populistisch hier an der Stelle zusammenzufassen: Ein notwendiges Ergebnis, das sich aus diesem Bild ergibt, das nennt unsere Partei „Remigration“. Danke.
(Beifall AfD)
Nach Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza: Importierte Gewalt stoppen – Bürger schützen, Remigration durchsetzen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mühlmann. Als Nächstes hat sich Herr Abgeordneter Dr. Weißkopf zu Wort gemeldet. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist erst mal nicht der Fall. Herr Dr. Weißkopf, Sie haben das Wort.
Nach Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza: Importierte Gewalt stoppen – Bürger schützen, Remigration durchsetzen
Herr Haseloff, ich muss noch mal, eins kann ich nicht durchgehen lassen. Sie haben hier vorgetragen, der Kuschelkurs der Politik wäre verantwortlich für den Mord in Bad Langensalza und die Vergewaltigung in Bad Klosterlausnitz. Haben Sie sich eigentlich überlegt, was Sie da gesagt haben? Können Sie mir mal erklären, welcher politische Kurs verantwortlich ist für die Morde, die Deutsche machen? Haben Sie das schon mal überlegt?
(Unruhe AfD)
Haben Sie sich eigentlich schon mal überlegt, wer dafür verantwortlich ist, was im Dritten Reich alles passiert ist? War das der Kurs? Haben Sie sich das mal überlegt?
(Beifall BSW, Die Linke)(Unruhe AfD)
Nein, Sie haben ein Menschenbild, das weder christlich noch abendländisch ist, denn das Menschenbild geht davon aus, dass jeder eigenverantwortlich ist. Keiner kann sich darauf berufen. Auch keiner, der nicht aus Deutschland kommt, kann sich darauf berufen: Ich darf eine Straftat begehen, weil ein Kurs mir das quasi ermöglicht. Sie verwechseln Kausalität mit Schuld. Das sollten Sie sich mal ein bisschen überlegen. Und dann frage ich Sie, wann eigentlich der Landrat in Sonneberg beginnt, bei der Abschiebung zu helfen. Vielleicht können Sie das mal beantworten.
(Beifall CDU, BSW)
Nach Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza: Importierte Gewalt stoppen – Bürger schützen, Remigration durchsetzen
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Weißkopf. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Aus den Reihen der Abgeordneten gibt es keine weiteren Wortmeldungen. Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Meißner.
Nach Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza: Importierte Gewalt stoppen – Bürger schützen, Remigration durchsetzen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Eine 22-jährige Frau wurde in Bad Klosterlausnitz Opfer einer mutmaßlichen Sexualstraftat. Ein 25-jähriger Mann wurde in Bad Langensalza erstochen. Das sind Menschen: eine junge Frau, die seither mit dem leben muss, was ihr angetan wurde; eine Familie, die einen Sohn verloren hat. Diesen Menschen und ihren Angehörigen gilt heute zuallererst mein Mitgefühl, weil sie es verdienen, dass wir zuerst an sie denken. Beim Eindruck, den man hat, wenn man den Antrag der AfD-Fraktion liest, könnte man sich vorstellen, es wird versucht, die Opfer zu benutzen, um aus ihrem Schicksal Kapital zu schlagen.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke)
Ich sage ganz deutlich: Wer diese beiden Taten für politische Zwecke benutzt, ohne einen einzigen Gedanken an die Betroffenen zu verschwenden, der hat etwas Wichtiges vergessen. Mitgefühl und politische Konsequenz schließen sich nicht aus, sie gehören zusammen.
(Beifall CDU, BSW)
Deswegen empfehle ich jedem mal, den Antrag zu lesen und das zu hinterfragen. Ich muss Ihnen gestehen, dass es mich mittlerweile verärgert, dass die AfD wieder einmal schreckliche Geschehnisse schamlos zu ihren Zwecken nutzt und hieraus zum wiederholten Male versucht, ein vermeintliches Versagen der Landesregierung zu konstruieren. Natürlich sind die in dem Antrag der Fraktion der AfD beispielhaft angeführten Straftaten in Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza auf das Schärfste zu verurteilen. Aber hier hilft es nicht, mit statistischen Daten um sich zu werfen. Denn glauben Sie wirklich, dass es für die Opfer einen Unterschied macht, welche Nationalität der Täter besitzt? Das können Sie gern mal erklären.
(Unruhe AfD)
Wäre es für das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer …
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Wenn einer nicht hier sein darf, dann kann er auch nicht vergewalti-
gen!) Frau Muhsal, hören Sie mir doch bitte zu. Ich wünschte, dass Sie diese Impulsivität mal gegenüber Ihren männlichen Kollegen nutzen, wenn sie hier Zwischenrufe machen, die gegen jedes Ehrgefühl von Frauen gehen.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Sie haben gerade eine Frage aufgeworfen!)
Wäre es für das mutmaßliche Opfer von Bad Klosterlausnitz weniger schlimm gewesen, wenn mehrere deutsche Staatsangehörige über sie hergefallen wären? Stellen Sie sich diese Frage!
(Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Sie wäre nicht vergewaltigt worden, wenn der Täter nicht hier gewe-
sen wäre!)
Nach Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza: Importierte Gewalt stoppen – Bürger schützen, Remigration durchsetzen
Ich bitte um Ruhe, Frau Ministerin Meißner hat das Wort. Es gibt auch die Möglichkeiten, Zwischenfragen zu stellen oder noch mal ans Rednerpult zu gehen.
Nach Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza: Importierte Gewalt stoppen – Bürger schützen, Remigration durchsetzen
Ihre Reaktion zeigt mir, dass Sie sich diese Frage nicht stellen wollen, weil es Ihnen eben nicht um die Sicht der Opfer geht, sondern nur darum, hier politisch, ideologisch motiviert aus diesem Schicksal Kapital zu schlagen.
(Beifall CDU, Die Linke)
Der Rechtsstaat unterscheidet nicht nach Staatsangehörigkeiten. Und das ist gut so. Hier geht es einzig und allein darum, die mutmaßlichen Täter schnellstmöglich einer angemessenen Strafe zuzuführen. Und hierfür bedarf es keines Appells der AfD-Fraktion. Gerade weil diese Taten so schwer wiegen, ist es als Ministerin meine Aufgabe, hier genau zu sein, besonders weil die Empörung dem Thema und der Arbeit des Rechtsstaates nur schadet. Lassen Sie mich deswegen einige Worte zu Bad Klosterlausnitz sagen. Die Staatsanwaltschaft Gera hat zunächst gegen vier Männer ermittelt. Bei zwei von ihnen konnte sich der dringende Tatverdacht nicht erhärten. Ihre Festnahme wurde aufgehoben. Gegen einen Tatverdächtigen wurde ein Haftbefehl erlassen. Der Vierte war zunächst flüchtig bis nach Mittelengland. Unsere Behörden haben ihn gefunden, über mehrere Länder hinweg, mit einem Europäischen Haftbefehl. Er wird jetzt nach Deutschland überstellt. Ich sage das bewusst so ausführlich, weil es etwas zeigt, das im hitzigen Ton dieser Debatte untergeht: Das ist kein Bild eines Staates, der wegschaut. Nein, das ist ein Bild von Ermittlungsbehörden, die sorgfältig arbeiten, die nicht vorverurteilen und die – auch über Landesgrenzen hinweg – nicht lockerlassen. Und auch das ist gut so.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Zu Bad Langensalza: Auch hier laufen die Ermittlungen. Tatverdächtige sind in Haft und was ich an dieser Stelle nicht tun werde, ist, dieses Verbrechen in ein Narrativ zu pressen, das die Tat nicht hergibt. Die Wahrheit ist komplizierter als mancher Antrag es darstellt. An dieser Stelle möchte ich aber ausdrücklich betonen, dass die Thüringer Polizei in den beiden seitens der AfD angeführten Fällen durch ihre zügige und vor allem kriminalistisch fundierte Vorgehensweise schnellstmöglich die Tatverdächtigen identifizieren und einer Strafverfolgung zuführen könnte. Genau das ist es, was die Opfer interessiert. Die Thüringer Polizei ergreift Tag und Nacht alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger. Und diesen Behörden hier Versagen vorzuwerfen, entbehrt jeder Grundlage.
(Beifall CDU, BSW)
Nach Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza: Importierte Gewalt stoppen – Bürger schützen, Remigration durchsetzen
Nein. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, jede Gewalttat ist eine zu viel. Jedes Opfer hat einen Namen, eine Familie, ein zerstörtes Stück Leben. Diese Opfer brauchen keine Partei, die mit ihrem Schicksal Politik macht. Sie brauchen einen Staat, der handelt. Und genau das tun wir. Wer kein Recht hat, in Deutschland zu bleiben, muss gehen. Das ist rechtsstaatliche Konsequenz, die wir hier in Thüringen Tag für Tag umsetzen. Das gilt insbesondere, wenn es sich um ausländische Täter handelt. Denn die zuständigen Behörden machen ihren Job und stehen selbstverständlich in einem engen Austausch. Sofern sich also Möglichkeiten auftun, um vor allem Straftäter abschieben zu können, werden diese in Thüringen auch konsequent umgesetzt und genutzt. Aber nicht nur hier ist Ihr Antrag unzureichend. Hätten Sie Ihre Hausaufgaben gemacht, wäre Ihnen aufgefallen, dass der mutmaßlich an der Vergewaltigung in Bad Klosterlausnitz beteiligte, ausreisepflichtige Iraker gar nicht in die Zuständigkeit des Freistaats fällt.
(Beifall Präsident Dr. König, CDU)(Zwischenruf Abg. Abicht AfD: Das beruhigt mich!)
Wie also hätte die Landesregierung in diesem konkreten Fall tätig werden sollen? Es ist daher mehr als fraglich, wie dieser Fall beispielhaft für eine fehlgeleitete Migrationspolitik der Thüringer Landesregierung stehen soll. Vielleicht können Sie darüber noch mal nachdenken, aber das setzt natürlich voraus, dass man das Handeln der Thüringer Landesregierung und deren Zuständigkeiten auch kennt. Ich möchte deswegen an dieser Stelle auch noch mal ein paar Daten, Zahlen und Fakten zur Migrationspolitik hier im Freistaat Thüringen nennen. 2023 haben wir 308 Menschen abgeschoben. 2024 waren es 443, ein Plus von 44 Prozent. 2025 lagen wir bei 450. Allein in den ersten vier Monaten dieses Jahres haben wir bereits 213 Abschiebungen vollzogen. Ein Plus, ich sagte es vergangene Plenarsitzung schon mal, von 132 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Und dem gegenüber steht gerade keine Stornierungsquote von 70 bis 80 Prozent, wie die AfD hier immer vorgibt. Konkret mussten im laufenden Jahr 211 Rückführungsmaßnahmen abgebrochen werden. Die stehen nicht in dem beschriebenen Verhältnis. Aber ich möchte noch auf etwas Weiteres eingehen, was mir immer vorgeworfen wurde, nämlich die Aussage, wir könnten ja so viel mehr hier in Thüringen abschieben. Es stimmt, dass es in Thüringen derzeit 400 ausreisepflichtige Personen gibt. An dieser Stelle möchte ich gern noch mal deklinieren, was notwendig ist für eine erfolgreiche Abschiebung. Denn scheinbar haben das noch nicht alle verstanden. Zum einen scheitern Abschiebungen daran, dass es keinen Pass gibt. Deswegen ist mein Ministerium intensiv mit den zuständigen Behörden darum bemüht, diese Passersatzbeschaffung zügig voranzutreiben. Darüber hinaus ist es so, dass es weitere Dinge braucht: Es braucht einen Flieger, der landen kann. Es braucht ein Land, das die Personen aufnimmt. Und dazu braucht es diplomatische Anstrengungen, die der Freistaat Thüringen nicht stemmen kann. Für die tatsächliche Abschiebung ist darüber hinaus auch notwendig, dass der Ausreisepflichtige transportfähig ist und das er auffindbar ist. Und an dieser Stelle kann ich es noch mal ganz konkret machen, wie die Thüringer Landesregierung gehandelt hat. Denn sofort nachdem ich diese Aufgabe als Migrationsministerin übernehmen konnte, haben wir eine Abschiebungshafteinrichtung in Thüringen geschaffen, die genau dafür da ist, diejenigen festzuhalten, die für eine Rückführung in Betracht kommen, für die alles vorbereitet ist.
(Unruhe AfD)
Wenn Sie jetzt wieder dazwischenreden, verpassen Sie doch die wichtigsten Zahlen. In dieser Abschiebungseinrichtung waren seit Mitte August – hören Sie mir doch zu. Also das ist ja eine Unart. Was ist denn das für eine Erziehung, dass hier ständig von der einen Seite dazwischen gesprochen wird?
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)(Unruhe AfD)
So laut kann ich gar nicht sprechen, dass Sie mich verstehen. Aber vielleicht kann ich es noch mal versuchen. Seit Mitte August waren in dieser Abschiebungshafteinrichtung 111 Personen untergebracht und wir konnten dadurch 72 Menschen abschieben. In dem Zusammenhang kann ich nur dafür werben, denn alle Landkreise haben zusätzlichen Bedarf angemeldet. Und ich kann Ihnen versprechen, ich werde alles daran setzen, dass wir die Kapazitäten in dieser Abschiebungshaft ausweiten, auch wenn es der Landrat aus Sonneberg bisher nicht einmal geschafft hat, einen Ausreisepflichtigen in dieser Einrichtung unterzubringen.
(Beifall CDU, BSW)
Aber in dem Zusammenhang komme ich gern noch mal auf das Thema „freiwillige Ausreise“. Da, muss man sagen, ist Herr Sesselmann Ihnen wahrscheinlich ein bisschen voraus, weil er in der Realität angekommen ist, denn er will verstärkt auf freiwillige Ausreise setzen. Das kann ich nachvollziehen, weil da lassen sich andere Zahlen als bei Abschiebungen erreichen. Denn da ist er ja das Schlusslicht in Thüringen. Hier haben wir in Thüringen in den letzten Jahren Erfolge vorzuweisen. Denn im Jahr 2023 waren es 269 freiwillige Ausreisen, im Jahr 2024 325 freiwillige Ausreisen und im Jahr 2025 bereits 537 Ausreisen. Zudem gab es noch 283 Fälle durch ergänzende Unterstützungsleistungen im Rahmen europäischer Rückkehrund Reintegrationsprogramme. Deswegen noch einmal für Sie zum Mitschreiben: Die Rückführungen und die freiwilligen Ausreisen haben sich in den letzten Jahren sehr stark erhöht. Das bedeutet, seit 2023 sind durch freiwillige Rückreisen und durch Abschiebung 2.332 Menschen in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Das ist eine Zahl, die Sie sich merken sollten und vielleicht im Zusammenhang mit der Erstellung zukünftiger Anträge berücksichtigen. Denn das Phänomen einer unkontrollierten Massenzuwanderung besteht ebenso nicht mehr. Spätestens seit Einführung der Binnengrenzkontrollen im Jahr 2023 kann davon keine Rede mehr sein. Denn auch da, kann ich Ihnen sagen, wir haben eine Reduzierung der Asylzugänge in Thüringen von 2024 auf 2025 um nahezu die Hälfte. Dieser Trend setzt sich auch im laufenden Jahr fort. So waren es bis Mitte Juni noch mal 40 Prozent weniger als letztes Jahr. Dazu tragen die vonseiten des Bundes angeordneten und zuletzt bis September dieses Jahres verlängerten Grenzkontrollen ganz erheblich bei. Von daher kann ich Ihnen sagen, dass die Migrationspolitik des Bundes und der Länder etwas ganz anderes ist als das, was Sie in Ihren Anträgen hier vortragen. Es ist mir noch mal ein Bedürfnis, hier etwas Aufklärung zu betreiben im Hinblick auf die von der AfD unterstellten Informations- und Kommunikationsdefizite zwischen den beteiligten Ausländer-, Polizei- und Strafverfolgungsbehörden. Natürlich besteht im Falle ausländischer Straftäter anlassbezogen eine konstruktive und ressortübergreifende Zusammenarbeit. So steht das Thüringer Landesverwaltungsamt mit seiner Funktion als Fachaufsichtsbehörde den kommunalen Ausländerbehörden stets unterstützend zur Seite, sei es im Hinblick auf die aufenthaltsrechtliche Behandlung von Einzelfällen oder die operative Planung von Rückführungen. Es gibt einen engen Kontakt zwischen Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften. Und mein Haus unterstützt das Landesverwaltungsamt und die Ausländerbehörden aktiv im Rahmen der Möglichkeiten mit dem Ziel, dass Rückführungsmaßnahmen erfolgreich umgesetzt werden können. Die Kommunikations- und Informationswege zwischen den beteiligten Stellen bestehen also bereits, genauso wie eine auf Mehrfach- und Intensivstraftäter spezialisierte Einheit im polizeilichen Bereich. Das Innenministerium und mein Haus stehen hierzu natürlich ebenfalls in engem Austausch. Es trifft also auch an dieser Stelle nicht zu, was Sie in Ihrem Antrag aufgeschrieben haben, und diese immer wiederkehrenden Unterstellungen weise ich zum wiederholten Male hier mit Nachdruck zurück. Aufenthaltsrecht ist Bundesrecht. Was wir hier in Thüringen tun können, das tun wir. Wir bündeln Zuständigkeiten, indem wir bis spätestens Dezember eine neue Zuständigkeitsverordnung für die Migrationsverwaltung in Thüringen auf den Weg bringen, damit dann Verfahren schneller und einheitlicher laufen. Selbst bei den Abschiebungen sind wir nicht allein unterwegs, sondern wir organisieren mit. Thüringen hat sich bereits im vergangenen Jahr aktiv an der bundesweiten Charterplanung beteiligt und übernimmt inzwischen selbst die Federführung für Sammelchartermaßnahmen. Wir beteiligen uns zudem an Chartermaßnahmen anderer Länder, verfügen zum Teil über feste Kontingente und werden uns in Kürze erneut an einer Bundesmaßnahme zur Abschiebung afghanischer Straftäter beteiligen. Aber auch bei der Justiz stehen wir nicht still, ich hatte das ja im vorhergehenden Tagesordnungspunkt schon mal gesagt. Ein funktionierender Rechtsstaat ist auch notwendig, um im Bereich des im Antrag aufgetragenen Themas tätig zu sein. Deswegen brauchen wir die Richterinnen und Richter in den Asylverfahren, aber auch in den Staatsanwaltschaften. Darüber hinaus haben wir auch mit dem neuen Gewaltschutzgesetz, das unter anderem die elektronische Fußfessel bei häuslicher Gewalt ermöglicht, eine Möglichkeit geschaffen, um in diesen Deliktsbereichen helfen zu können und vor allen Dingen potenziellen Opfern schützend zur Seite zu stehen. Das ist kein Stillstand, das ist ein Rechtsstaat, der arbeitet. Denn ein Rechtsstaat zeigt sich nicht nur in Abschiebungszahlen, er zeigt sich auch darin, wie er mit denen umgeht, die ihn infrage stellen. Und eins kann ich Ihnen sagen: Der Rechtsstaat wird auch am kommenden Wochenende arbeiten. Ich verstehe die Sorge, die hinter diesem Antrag steht. Sicherheit ist kein Nebenthema, sie ist die Kernaufgabe unseres Staats. Aber Sicherheit entsteht durch sorgfältige Ermittlungen, durch konsequenten Vollzug geltenden Rechts und durch einen Staat, der seine eigenen Mittel nutzt, ohne sich zu verbiegen. Deswegen bedarf es nicht solcher Schaufensteranträge, die Totalversagen vorwerfen, sondern es braucht eine sachkundige Debatte. Für eine derartige Faktenresistenz der Fraktion der AfD ist Ihre und meine Zeit zu kostbar. Den Opfern von Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza schulden wir keine politische Inszenierung, wir schulden ihnen einen Rechtsstaat, der funktioniert, und genau dafür arbeite ich jeden Tag.
(Beifall CDU, BSW)
Nach Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza: Importierte Gewalt stoppen – Bürger schützen, Remigration durchsetzen
Vielen Dank, Frau Ministerin Meißner. Es gibt zusätzliche Redezeit durch die Redezeitüberschreitung durch die Landesregierung von 7 Minuten und 14 Sekunden. Herr Abgeordneter Haseloff.
Nach Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza: Importierte Gewalt stoppen – Bürger schützen, Remigration durchsetzen
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, ein Rechtsstaat zeigt sich aber auch in seinen Möglichkeiten der Prävention und darum geht es doch hier. Die Frage, die Sie gestellt haben, ob es für die junge Frau im Bad Klosterlausnitz ein Unterschied sei, ob sie von einem Deutschen vergewaltigt worden wäre oder von einem Ausländer, stellen wir gar nicht. Die Frage, die wir stellen, und die habe ich Herrn Hutschenreuther gestellt und die hat Herr Hutschenreuther auch tatsächlich korrekt beantwortet: Hätte der Täter hier sein dürfen? Und darauf lautet die Antwort: Nein, das hätte er nicht. Deswegen hat das natürlich Ihre Regierung mit zu verantworten.
(Beifall AfD)
Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht – den Vorwurf lasse ich auch nicht so stehen –, uns ist klar gewesen, dass der Täter nicht in Ihrem Zuständigkeitsbereich war. Dementsprechend habe ich aber auch in meiner Rede darauf abgezielt, Ihnen zu sagen: den politischen Kurs, den Sie durchsetzen. Ich habe nicht gesagt, der war in Ihrem Zuständigkeitsbereich – sondern den politischen Kurs, den Sie durchsetzen. Und der ist deckungsgleich mit dem, wo der Täter herkommt. Dementsprechend muss dieser Kurs abgestellt werden. Und es geht um Prävention, es geht darum, hier zu schauen, wer in diesem Land sein darf und wer in diesem Land nicht sein darf. Und wer hier nicht sein darf, der muss raus, um eben genau präventiv solche Taten zu verhindern. Darum geht es in unserem Antrag.
(Beifall AfD)
Das Zeichen wollten wir senden. Schade, dass Sie dazu nicht in der Lage sind. Vielen Dank.
Nach Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza: Importierte Gewalt stoppen – Bürger schützen, Remigration durchsetzen
Völlig richtig, was mein Kollege gerade gesagt hat. Das wurde heute mehrfach gesagt, wenn ich mich recht entsinne, dass es wohl angeblich so sei, wir würden die Deutschen unter den Tisch fallen lassen. Aber es geht doch tatsächlich darum – auch das habe ich, glaube ich, an der Stelle schon das eine oder andere Mal gesagt –, dass jede Straftat eine zu viel ist. Jede einzelne ist eine zu viel.
(Beifall AfD)
Ich kann mich natürlich hinstellen und kann sagen, die einen darf ich nicht verurteilen, weil ich die anderen nicht verurteile. Aber dann mache ich doch genau das Gegenteil von „jede Straftat ist eine zu viel“. Wenn jede Straftat eine zu viel ist, dann sind insbesondere auch die Straftaten zu viel, die – blödes Wort an der Stelle – vermeidbar gewesen wären. Aber es ist so, die wären vermeidbar gewesen durch eine konsequente Anwendung des entsprechenden Rechts, um beispielsweise schon seit Jahren Abschiebungen in Größenordnungen durchzuziehen, um schon seit Jahren dafür zu sorgen, dass wir hier in Thüringen gar nicht erst so viele haben, weil die Straftat von dem Deutschen, die verurteilenswert ist, die hätte ich – so doof das klingt –, die hätte die Politik, die hätten die Strafverfolgungsbehörden, die hätten die Grenzer an der Grenze nicht verhindern können, aber die Straftat in Bad Klosterlausnitz hätte an der Grenze verhindert werden können. Und diese Straftat ist auch eine Straftat zu viel, auch die hätten wir verhindern müssen. Das ist doch der Fakt.
(Beifall AfD)
Das ist doch das, was wir die ganze Zeit hier ansprechen. Deswegen ist es mir so wichtig gewesen, das hier noch mal klar auseinanderzunehmen. Aber wenn ich einmal hier vorn stehe und die Zeit dafür ausreicht: Herr Weißkopf, Sie haben vorhin am Ende Ihrer Rede drei Sachen genannt, die Sie, wenn ich mich recht entsinne, aus unserem Antrag herauslesen. Ich habe es mir zufälligerweise mitgeschrieben und wollte noch mal darauf eingehen. Sie haben gesagt – eventuell haben Sie es anders genannt –, wir würden ganze Bevölkerungsgruppen verurteilen und als Straftäter hinstellen. Das tun wir nicht. Sie sind doch sonst immer so ein ganz Genauer und lesen doch genau, was in den Anträgen steht. An welcher Stelle in diesem Antrag verurteilen wir in Schriftform ganze Bevölkerungsgruppen oder die Ausländer? Das tun wir nicht, das steht nicht in diesem Antrag,
(Beifall AfD)
das hätten Sie eigentlich lesen können. Im Gegenteil, wir konzentrieren uns in dem Antrag klar auf Ausländerkriminalität, auf nichtdeutsche Tatverdächtige. Das ist was anderes als das, was Sie leider offensichtlich in den Antrag hineininterpretiert haben. Interpretation ist heutzutage ein ganz schweres Problem. Der Verfassungsschutz hat da ja auch so seine Probleme: Interpretieren und wahrnehmen und wirklich lesen oder auch nicht lesen. Machen Sie es genauer, Sie können das. Das Zweite, was Sie gesagt haben: Ausländer pauschal verunglimpfen. Das geht in dieselbe Richtung. Das ist im Prinzip dieselbe Begründung. Das tun wir nicht. Wir haben in dem Antrag ganz klar darauf abgestellt, um wen es uns geht. An der Stelle möchte ich noch mal auf meine Ausführungen von eben verweisen, als ich gesagt habe: Jede einzelne Straftat ist eine zu viel. Deswegen muss es legitim sein, darauf hinzuweisen, dass wir diese Straftaten von den nichtdeutschen Tatverdächtigen hätten verhindern können.
Nach Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza: Importierte Gewalt stoppen – Bürger schützen, Remigration durchsetzen
Lassen Sie mich das erst noch zu Ende bringen, dann gern. Deswegen sage ich Ihnen auch an der Stelle, Herr Dr. Weißkopf: Das machen wir so nicht. Das Dritte, was Sie gesagt haben, wir würden Angst erzeugen: Das ist ja eine ganz steile These. Also wenn hier in Deutschland, was die Politik angeht, insbesondere wenn ich auf die letzten Jahre schaue, irgendjemand im politischen Bereich und vor allem darüber hinaus in den Behörden oder sonst wo mit Angst arbeitet, dann können Sie das doch viel besser als wir und machen es doch auch viel besser als wir.
(Beifall AfD)
Da muss ich doch jetzt nur das Stichwort „Corona“ nennen. Da haben Sie doch den ganzen Tag mit Angst gearbeitet. Gut, Sie waren in Thüringen nicht in der Landesregierung, aber Sie waren im Bund mit – nein, egal, Sie waren teilweise jedenfalls mit beteiligt. Und Sie haben hier in Thüringen auch die Landesregierung, die rot-rot-grüne Landesregierung, mitgetragen. Sie haben da wirklich Vorsprung vor uns, was das Regieren, was das Politikmachen mit Angst angeht. Jetzt würde ich gern die Frage hören.
Nach Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza: Importierte Gewalt stoppen – Bürger schützen, Remigration durchsetzen
Vielen Dank, Herr Mühlmann. Ich hätte eine Frage. Sie haben ja gerade gesagt, dass Herr Weißkopf Ihnen den Vorwurf gemacht hat, es würde nur um Ausländer gehen. Deshalb frage ich: In Punkt 2 Ihres Antrags steht, dass Sie eine Landesstelle für schwere Ausländerkriminalität einrichten wollen, und in Punkt 3 steht, dass Sie bei ausländischen Tatverdächtigen Maßnahmen ergreifen wollen. Jetzt noch mal meine Frage, noch mal zurückgehend: Sind Sie sich wirklich sicher, dass Sie hier alle meinen oder dass Sie hier nicht tatsächlich doch nur, wie im Antrag geschrieben, die ausländischen Mitbürger meinen?
Nach Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza: Importierte Gewalt stoppen – Bürger schützen, Remigration durchsetzen
Also zwei Aspekte in der Antwort: Der Erste ist, ich verstehe es, Sie können das nicht nachvollziehen, weil Sie nicht aus dem Fachbereich kommen, aber es ist tatsächlich so, dass die entsprechenden fachlichen Wörter „nicht deutsche Tatverdächtige“ sind. Das sehen Sie also in der PKS, in der Polizeilichen Kriminalstatistik, wo es um das Thema geht, überall. Und das zweite fachliche Wort – das hat nichts damit zu tun, dass jemand alle Ausländer über einen Kamm schert – ist „Ausländerkriminalität“. So nennt sich das. Und wenn ich das so bezeichne, wie es tatsächlich auch fachlich zu bezeichnen ist, dann ist das kein Über-den-Kamm-Scheren von irgendwelchen ausländischen, von irgendwelchen Bevölkerungsgruppen oder Sonstiges. Das muss auch gesagt werden können. Ich glaube, ich bin durch.
(Beifall AfD)
Nach Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza: Importierte Gewalt stoppen – Bürger schützen, Remigration durchsetzen
Herr Mühlmann, ich möchte es ganz schnell machen. Also ich lese genau, da haben Sie völlig recht. Und ich habe einfach nur gelesen, also Ziffer II.1: „um die durch die Massenzuwanderung entstandene Sicherheitsbelastung“. Das ist das, was ich meine. Das ist über einen Kamm geschoren.
(Zwischenruf Abg. Prophet, AfD: Ihre Verantwortung!)
Nach Bad Klosterlausnitz und Bad Langensalza: Importierte Gewalt stoppen – Bürger schützen, Remigration durchsetzen
Gibt es weitere Wortmeldungen? Jetzt sehe ich wirklich niemanden mehr. Damit können wir in die Abstimmung eintreten. Ich frage in Richtung AfD-Fraktion: Ist Ausschussüberweisung gewünscht? Es ist nicht gewünscht, sodass wir über den Antrag abstimmen. Wer für den Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen den Antrag? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, BSW, SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und damit sind wir auch am Ende der Sitzung angekommen. Die nächsten planmäßigen Plenarsitzungen finden am 9., 10. und 11. September 2026 statt. Bis dahin wünsche ich Ihnen allen eine schöne Sommerzeit, gute Erholung und kommen Sie wohlbehalten aus den Urlauben, wo auch immer Sie stattfinden werden, zurück. Alles Gute und einen schönen Sommer! Die Sitzung ist hiermit geschlossen.