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Dr. Thadäus Rudolf König

01.07.2026 Sitzungen 8/50

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz

Herr Schlösser, wenn ich rede, dann kriegen Sie keine Zeit gutgeschrieben. Es war ein gut gemeinter Hinweis, den ich Ihnen gegeben habe, und Sie wissen, was nach gut gemeinten Hinweisen passiert.

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