Dr. Thadäus Rudolf König
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz
Herr Schlösser, wenn ich rede, dann kriegen Sie keine Zeit gutgeschrieben. Es war ein gut gemeinter Hinweis, den ich Ihnen gegeben habe, und Sie wissen, was nach gut gemeinten Hinweisen passiert.
