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Sascha Schlösser

AfD 01.07.2026 Sitzungen 8/50

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer, vor wenigen Tagen standen wir bereits hier, um diesen Entwurf zu diskutieren. Wir waren uns, glaube ich, einig: Justiz ist überaltert. Ihre Lösung: Sie machen Justiz noch ein bisschen älter. Richter und Staatsanwälte sollen in Thüringen freiwillig bis 70 Jahre arbeiten können. In Erfurt-Nord würde man vielleicht despektierlich sagen: Der Mumienexpress der Thüringer Justiz nimmt Fahrt auf. Immerhin haben Sie eine Höchstaltersgrenze von 70 Jahren vorgesehen. Bei den Verfassungsrichtern hielten Sie die Höchstaltersgrenze von 70 Jahren noch für verfassungswidrig. Heute geht das ohne Probleme. Da sieht man, wie flexibel Ihre Rechtsauffassungen sind. Damals haben wir in der Sache gesagt – das klang ja eben schon an –, dass da eine gewisse Harmonie besteht. Man kann und muss über diese Regelung durchaus reden, auch wenn sie, anders als Sie das in Ihrem Entwurf dargestellt haben, nicht alternativlos ist. Man kann darüber beraten, man muss darüber beraten, man kann ihr am Ende sogar zustimmen, denn eine funktionsfähige Justiz ist kein Luxus, sie ist das Rückgrat des Rechtsstaats. (Beifall AfD) Meinen Antrag, die Sache deshalb im Justizausschuss zu behandeln, lehnten Sie allerdings ab. Die Damen und Herren von CDU, BSW und SPD wollten nicht reden, sie wollten nicht beraten, sie wollten nicht überzeugen, sie wollten durchpeitschen: am Mittwoch die erste Lesung, am Freitag die zweite Lesung, dazwischen nichts, kein Ausschuss, keine ernsthafte Beratung, keine sorgfältige Abwägung – mit anderen Worten: kein einziger parlamentarischer Atemzug. Sie wollten ein Zick-Zack-Gesetz – friss oder stirb. So behandelt man ein Parlament nicht. (Beifall AfD) Als dieser Plan nicht aufging, was haben Sie da gemacht? Das ist vor allen Dingen ein Lehrstück in Sachen BSW. Auf Bundesebene simulieren Sie kurz vor wichtigen Wahlen immer wieder die AfD-Versteher. Natürlich sprechen Sie nicht mit denen, die in der Sache durchaus Sympathie mit der AfD erkennen lassen. Sie haben sich in die Schmollecke verkrochen. Statt Ausschussüberweisung haben Sie sich auf den Boden geworfen wie ein trotziges Kind an der Supermarktkasse mit der Quengelware und uns dieses Sonderplenum heute aufgezwungen. (Beifall AfD) Liebe Thüringer, wir glauben an das Gesetzgebungsverfahren, wie es parlamentarische Tradition ist, erste Lesung, Beratung in den Ausschüssen, Sachverständige, Änderungsanträge, zweite Lesung, entscheiden, und dann ist das für uns kein Theater fürs Volk. Das ist der Kern parlamentarischer Gesetzgebung. Also vielen Dank ans BSW für diese schöne Zeit, die wir heute hier mit Ihnen verbringen können. Die meisten von uns wissen, wie es ist, ein bockiges Kind zu Hause zu haben. Jetzt zum Inhalt Ihres Entwurfs: Ihr Entwurf bedeutet Flickschusterei statt Gesamtkonzept. Der Entwurf greift ein einziges isoliertes Problem heraus und verkauft diese Einzelmaßnahmen als Antwort auf eine strukturelle Krise. Er kuriert ein Symptom, den akuten Abgang der Ältesten, nicht die Ursachen: fehlender Nachwuchs, mangelnde Attraktivität, ungelöste Strukturfragen. Ein Pflaster ersetzt kein Konzept. Die Überalterung trifft die ganze Justiz und nicht nur Richter und Staatsanwälte. Der Entwurf tut so, als bestünde die Justiz nur aus Richtern und Staatsanwälten. Tatsächlich funktioniert kein Gericht ohne den gehobenen mittleren und einfachen Dienst. Die demografische Welle erfasst alle Laufbahngruppen, der Entwurf adressiert nur eine. Man kann eine Justiz nicht stabilisieren, indem man nur die teuersten und sichtbarsten Berufsgruppen drei Jahre länger im Amt hält, während der gesamte Unterbau ebenso ausdünnt. Der Entwurf blendet die ungelösten Baustellen aus. Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft: Die Justizverwaltung, also der jeweilige Minister, hat nach wie vor ein externes Weisungsrecht gegenüber jedem Staatsanwalt, bis in den Einzelfall. Der Deutsche Richterbund fordert die Abschaffung des externen Weisungsrechts. Generalstaatsanwälte und Generalbundesanwälte nennen diese Reform wichtiger denn je. Die Koalition will Staatsanwälte länger im Dienst halten. Über ihre mangelnde Unabhängigkeit verliert sie kein Wort. Wer eine funktionierende Justiz will, muss die Staatsanwaltschaft aus dem politischen Zugriff lösen. Die Lust, Weisungen von Ministern auszuführen, dürfte sich bei einem nicht unerheblichen Teil des juristischen Nachwuchses außerdem in Grenzen halten. Zum Nachwuchs kommen wir gleich. Thüringen kann außerdem per Erlass auf die Ausübung des externen Weisungsrechts verzichten. Mecklenburg-Vorpommern hat genau das getan. Thüringen muss also nicht auf den Bund warten, wo derartige Vorstöße regelmäßig in der Versenkung verschwinden. Zum Nachwuchs und der Attraktivität des Justizdienstes: Der Entwurf blendet die Ursachen der Krise aus, sinkende Jurastudentenzahlen, lange Arbeitszeiten, schlechte Ausstattung, deutlich attraktivere Bezahlung in der Wirtschaft. Die Thüringer Justiz ist schlicht unattraktiv. Ja, 2025 wurden über 100 Nachwuchskräfte eingestellt, so viele wie seit 2013 nicht. Das gleicht aber keine fast 370 Abgänge aus. Und länger arbeiten zu lassen erzeugt keine zusätzliche Bewerbung und verjüngt nicht. Mit § 8 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes haben Sie die Sache noch verschlimmert. Mit dem von Ihnen zu verantwortenden § 8 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes haben Sie Jurastudenten unter den Generalverdacht für angeblichen Extremismus gestellt und die Möglichkeit geschaffen, politisch missliebige Studenten vom Vorbereitungsdienst auszuschließen. Sie haben Jurastudenten faktisch einen Maulkorb und ein politisches Betätigungsverbot verpasst. (Zwischenruf Meißner, Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz: Das hat doch gar nichts mit dem Antrag zu tun!) Das ist das Thema.

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