Dr. Thadäus Rudolf König
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 50. Sitzung des Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Die heutige Sitzung habe ich gemäß Artikel 57 Abs. 2 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags einberufen. Zugrunde liegt ein Einberufungsverlangen der Fraktion des BSW. Die diesbezügliche Unterrichtung liegt Ihnen in der Drucksache 8/3789 vor. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Frau Abgeordnete Gerbothe und Herr Abgeordneter Küntzel betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben mitgeteilt: Herr Abgeordneter Herzog, Herr Abgeordneter Schubert, Frau Abgeordnete Stark, Frau Abgeordnete Tasch, Herr Abgeordneter Thomas, Herr Abgeordneter Urbach, Frau Ministerin Boos-John, Frau Ministerin Schenk und Herr Minister Tischner zeitweise. An dieser Stelle gibt es auch mal Möglichkeiten für Gratulationen. Wir haben heute ein Dienstjubiläum im weitesten Sinne. Es betrifft die heutige Ministerin, Frau Abgeordnete Beate Meißner. Sie ist heute auf den Tag genau 20 Jahre Mitglied des Thüringer Landtags. Also von den Lebensjahren her gehört sie nicht zu den Ältesten hier im Rund, aber von den Dienstjahren, glaube ich, ist sie die zweitälteste oder am zweitlängsten gediente Abgeordnete hier im Thüringer Landtag. Deswegen herzlichen Glückwunsch zu 20 Jahren Thüringer Landtag.
(Beifall im Hause)
Nun kommen wir zu den Hinweisen zur Tagesordnung. Die Fraktion der AfD hat am 26. Juni 2026 einen Antrag eingereicht, der als Drucksache 8/3798 bereitgestellt wurde. Vor dem Hintergrund der für heute einberufenen außerplanmäßigen Plenarsitzung hat sie darum gebeten, den Antrag als neuen Punkt 2 auf die Tagesordnung zu nehmen. Daraufhin wurden die Fraktionen über den Antrag und das Anliegen informiert. Diese haben überwiegend Zustimmung zur Aufnahme in die Tagesordnung signalisiert. Damit wird der Antrag in der Drucksache 8/3798 als neuer Punkt 2 zur Verhandlung gestellt. Wir kommen nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird die Aufnahme weiterer Beratungsgegenstände beantragt oder gibt es weitere Hinweise zur Tagesordnung? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann gilt die Tagesordnung als festgestellt und ich rufe auf Tagesordnungspunkt 1 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/3726 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/3832 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abgeordnetem Kästner für die Fraktion des BSW das Wort.
