Beate Meißner
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen! Werte Richterschaft, die heute vielleicht zuschaut und gespannt auf die Abstimmung wartet! Ich möchte nur auf ein paar Punkte aus der Beratung hier heute eingehen. Zum einen, Frau Große-Röthig, Sie haben es richtigerweise gesagt: Die Ministerpräsidenten haben vergangene Woche richtigerweise den Pakt für den Rechtsstaat beschlossen – ein notwendiges Mittel, um auf die Herausforderungen der Justiz deutschlandweit zu reagieren. Auch Thüringen wird diesen Pakt nutzen. Ich kann Ihnen allerdings sagen, dass wir im Freistaat Thüringen nicht erst den Pakt brauchen, um tätig zu werden, sondern wir haben uns in der Landesregierung bereits vorher darauf verständigt, dass wir insgesamt 25 neue Richter- und Staatsanwaltsstellen in Thüringen schaffen. Das zeigt, dass wir die Bedeutung für den Rechtsstaat und auch die Erkenntnis des Personalmangels schon vorher gewonnen haben und nicht nur reden, sondern auch handeln. Überdies weiß ich aber, dass der Rechtsstaat noch mehrere Komponenten hat, die wir natürlich hier jetzt auch zeitnah in Thüringen umsetzen werden. Punkt 2: Ich möchte vielleicht noch mal auf den Vorwurf reagieren, wir würden zu wenig junge Richterinnen und Richter einstellen: Ganz konkret an Zahlen kann ich Ihnen das Gegenteil beweisen. In diesem Jahr bis zum heutigen Zeitpunkt haben wir 45 neue Richterinnen und Richter in die Thüringer Justiz eingestellt. Das ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt viel mehr, als wir in diesem Jahr Altersabgänge haben. Das heißt, wir haben zum ersten Mal mehr Richter und Staatsanwälte eingestellt, als in den Ruhestand gehen
(Beifall CDU)
– und das seit 2019, Frau Große-Röthig. Da kann ich Sie nicht aus der Verantwortung von Vorgängerregierungen entlassen. Diese Erkenntnis hätte man schon mal eher gewinnen müssen. Selbst wenn es damals zu Beschlüssen hier im Landtag keine Zustimmung gab, gibt es Möglichkeiten, dass eben Justizminister, die das Verständnis für die Bedeutung der Justiz haben, dafür kämpfen, entsprechende Stellenzuweisungen zu bekommen, um entsprechend auch mehr Personal einzustellen. Ich gebe zu, dass ich das in den vergangenen Jahren ab und zu vermisst habe, aber das Thema „Justiz“ steht bei der jetzigen Landesregierung nicht umsonst an Stelle eins. Ich will noch weiter darauf eingehen, warum es notwendig ist, diesen Gesetzentwurf heute zu beschließen. Es geht nämlich dabei nicht nur darum, junge Richterinnen und Richter zu bekommen, sondern wir müssen auch den Wissenstransfer ermöglichen. Deswegen will ich das an dieser Stelle noch mal erklären: Nach der Wende hatten wir viele Richterinnen und Richter aus den alten Bundesländern, die zu uns nach Thüringen kamen und die Justiz mit aufgebaut haben. Sie haben alle einen ähnlichen Altersschnitt, und die gehen jetzt alle ziemlich gleichzeitig in den Ruhestand. Das heißt, es fehlen erfahrene Richter, die ihr Wissen an die jungen Richterinnen und Richter, die wir jetzt so zahlreich einstellen, weitergeben. Um diesen Wissenstransfer zu ermöglichen und den Generationswechsel in der Justiz zu gestalten, wird dieses Gesetz einen wertvollen Beitrag leisten – abgesehen davon, dass wir auch Richterinnen und Richter mit Lebenszeiternennung brauchen, um bestimmte Funktionen in den Kammern und Senaten auszuführen. Deswegen bin ich froh, wenn wir heute diese Entscheidung treffen, denn das wird dazu beitragen, dass die Justiz in Thüringen weiter funktionsfähig ist. Einen weiteren Punkt möchte ich gern noch aufgreifen, den Frau Große-Röthig gebracht hat, nämlich zur Frage der Abordnung: Sie werden sicherlich alle mitbekommen haben, dass wir im vergangenen Jahr – insbesondere in der Verwaltungsgerichtsbarkeit – eine Problemanzeige hatten. Das liegt daran, dass die Asylverfahren zugenommen haben. Da ja die Migration auch ein Thema in meinem Hause ist, haben wir umgehend reagiert, um die Asylverfahren in Thüringen konsequent und zügig auch umsetzen zu können und haben Richterinnen und Richter aus anderen Gerichtsbarkeiten gefunden, die über einen bestimmten Zeitraum die Verwaltungsgerichtsbarkeit unterstützen. Das heißt, natürlich gehen wir diese Wege. Und am Beispiel der Asylverfahren merken Sie auch, dass das wirkt.
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Deswegen dauern Verfahren 24 Monate!)
Als Letztes möchte ich noch auf einen Punkt aus der Rede von Herrn Schlösser eingehen. In einer Hinsicht haben Sie recht, dass natürlich die Justiz nicht nur aus Richterinnen und Richtern besteht und aus Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, sondern dass es auch im Geschäftsbereich den Bedarf gibt, zusätzliches Personal einzustellen und immer wieder auch dafür zu sorgen, dass dort ein Generationswechsel stattfinden kann. Aber Sie kennen wahrscheinlich § 25 Abs. 7 Satz 2 des Thüringer Beamtengesetzes nicht. Denn gerade für diese Beamten gibt es die allgemeine Verlängerungsmöglichkeit mit einem Hinausschieben des Ruhestands von maximal drei Jahren bereits. Das heißt, an der Stelle ist die Regelung schon geschaffen, wie wir sie heute für Richter und Staatsanwälte schaffen wollen. Von daher trägt Ihr Argument an dieser Stelle nicht. Abschließend möchte ich aber noch auf einen Satz eingehen, den sich jeder Richter und jeder Staatsanwalt in Thüringen und insbesondere in Erfurt, wenn ich das richtig verstanden habe, auf der Zunge zergehen lassen sollte. Herr Schlösser hat gesagt – ich zitiere –: „Der Mumien-Express nimmt Fahrt auf.“ – und das bezogen auf das Alter von Richterinnen und Richtern und Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in Thüringen. Ich hoffe, Sie haben das nicht ernst gemeint. Denn aus meiner Sicht ist das eine Herabwürdigung dieser Persönlichkeiten
(Beifall CDU, BSW, SPD)
und bringt auch den mangelnden Respekt Ihrer Person gegenüber dieser Berufsgruppe zum Ausdruck. Deswegen möchte ich Sie abschließend in dem Zusammenhang an Ihre Verantwortung erinnern. Sie müssten solche Zitate nicht bringen, wenn Sie Ihre Blockadehaltung bei der Besetzung des Richter- und des Staatsanwältewahlausschusses aufgeben würden.
(Unruhe AfD)
Denn das gehört dazu, damit junge Richterinnen und Richter …
