Alexander Kästner
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, werte Gäste! Frau Justizministerin, auch meinerseits herzlichen Glückwunsch zu Ihrem 20-jährigen Jubiläum. Ich glaube, ich kenne Sie auch schon ungefähr so lange. Ich muss sagen, Sie machen bislang eine gute Arbeit und ich hoffe, Sie setzen diese auch weiter so gut fort.
(Beifall CDU, BSW)
Zum Thema: Sie wissen, alle Gerichtsverfahren stapeln sich. Teilweise müssen wir Straftäter aus der Untersuchungshaft entlassen, weil die Frist, für die man sie in Untersuchungshaft halten kann, abgelaufen ist. Eine riesige Welle altersbedingter Personalabgänge steht in den nächsten Jahren bevor. Deren langjährig gesammelte Erfahrung geht und genug neue Richterinnen und Richter rücken derzeit aus verschiedenen Gründen auch nicht nach. Die Altersstruktur der Thüringer Justiz ist bekannt. Der Großteil der Thüringer Richterinnen und Richter ist nach der Wende 1989/1990 hier Anfang der 90er-Jahre in den Staatsdienst gekommen und scheidet demgemäß auch relativ zeitgleich aus. Und diese große Welle der Ausscheidenden betrifft insbesondere die nächsten vor uns liegenden Jahre. Es geht also mit diesem Gesetz um die befristete Sicherung personeller Kontinuität in der Thüringer Justiz und damit letztlich um die Funktionsfähigkeit der gesamten Thüringer Gerichtsbarkeit. Ich will Ihnen vielleicht ein kleines Beispiel nennen. Ich komme ja bekannterweise aus Meiningen. Beim Amtsgericht Meiningen besteht zum Beispiel die ganze allgemeine Zivilkammer aus zwei Richtern. Das heißt, die machen quasi alles: über Miete, jeden kleinen Rechtsstreit, Nachbarrecht – alles. Es sind zwei Richter, die das alles für den ganzen Landkreis – und der ist nicht klein – machen müssen, die sind beide 64 Jahre alt. Auch im Familiengericht ist es ähnlich, auch im Strafgericht, die sind größtenteils 60 Jahre aufwärts. Das heißt, in den nächsten Jahren scheiden die alle aus. Dieses Beispiel von Meiningen ist ja nur exemplarisch. Die Lage stellt sich natürlich in Gesamtthüringen nahezu identisch dar. Jedem dürfte bewusst sein, dass wir da starken Handlungsbedarf haben. Um dem mit unserer zumindest teilweise möglichen politischen Schaltungsmacht zu begegnen, wollen wir heute mit der schnell anberaumten zweiten Beratung dieses Gesetzes noch vor der Sommerpause mit dem zu ändernden Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetz entgegenwirken.
(Beifall BSW)
Wir schaffen mit diesem Gesetz die Möglichkeit, dass die Richterinnen und Richter, die wir halt schon haben, durch die Erweiterung der gesetzlichen Altersgrenze, welche derzeit bei 67 liegt, auf eigenen Wunsch bis zum 70. Lebensjahr weiterarbeiten können. Damit sichern wir uns zum einen jahrzehntelange Erfahrung – insbesondere auch Fachkenntnisse in sehr komplexen Rechtsgebieten – und geben auf der anderen Seite auch dem Justizministerium eine größere und bessere Chance, dem bestehenden Personalmangel – und den haben wir tatsächlich durch die geringen Studierendenzahlen und auch durch die anderweitigen Möglichkeiten, in der Justiz oder auch in der freien Wirtschaft tätig zu werden – einen weiteren Einstellungskorridor entgegenzusetzen, um da geeignetes Personal in der hinreichenden Menge zu bekommen. Auch darf man nicht vergessen, dass die Einstellungsmöglichkeiten in Thüringen natürlich auch gewissen Problematiken unterliegen, da wir ja nun noch 15 weitere Bundesländer haben, wo man auch in der Justiz tätig werden kann und wir mit der derzeit fehlenden Beschlussfassung im Staatsanwälte- und im Richterwahlausschuss auch sicherlich geeignete Bewerber nicht unbedingt nach Thüringen bekommen, obwohl das für uns wichtig wäre und natürlich auch erforderlich ist. Des Weiteren ermöglichen wir mit der Erweiterung oder dem Hinausschieben dieser Altersgrenze die Möglichkeit, dass wir das, was nach der Wende eingetreten ist – dass alle relativ zeitgleich eingestellt worden sind –, dass wir diese Altersstruktur ein bisschen entzerren. Damit können wir eine gewisse Staffelung in das Alter der Richterinnen und Richter bringen. Demzufolge werden auch nicht wieder, wenn das dann später mal der Fall ist, alle zeitgleich in Rente gehen können. Die Thüringer Bürgerinnen und Bürger erwarten sicherlich auch zu Recht, dass Gerichte handlungsfähig sind, das heißt, Verfahren insbesondere zügig und auch inhaltlich richtig bearbeitet werden. Ich hatte eben an dem Beispiel von Meiningen gezeigt, dass das nur noch begrenzt der Fall ist. Deshalb wollen wir mit diesem Gesetz dem einfachen Grundsatz folgen: Wenn hochqualifizierte Richterinnen und Richter bereit sind, dem Rechtsstaat noch länger zu dienen und den Rechtsstaat damit zu stärken, dann sollten wir auf dieses Angebot nicht verzichten und diese Möglichkeit schaffen.
(Beifall CDU, BSW)
Warum heute? Das hätte vielleicht auch letzten Freitag schon klappen können, das gebe ich zu. Aber das sollte in diesem Sonderplenum deshalb jetzt noch erfolgen, weil ich der Meinung bin und wir der Meinung sind, dass wir dafür keinen einzigen Monat mehr verschwenden sollten, sondern wir sollten unseren Bürgerinnen und Bürgern auch zeigen, dass wir schnell und punktgenau handlungsfähig sind, keine Zeit verschwenden. Deshalb soll dieses heute inhaltlich in der Sache tagende Sonderplenum möglichst darüber entscheiden und das Gesetz noch unmittelbar vor der Sommerpause in Kraft treten. Als Politiker sind wir verpflichtet, zu liefern.
(Beifall BSW)
Das wollen wir und sollten wir damit tun. Ich möchte insoweit allen Fraktionen und allen beteiligten Personen danken, die auch bei dieser Beschleunigung gut mitgearbeitet haben, bei allem hin und her, was dabei vielleicht aufgetreten sein mag. Man darf es vielleicht nicht sagen: Wo gehobelt wird, da fallen mitunter auch Späne. Wenn das aber zu einem guten Werk führt, dann sollte das kein Problem sein. Ich hoffe daher im Interesse unseres Staats und einer funktionierenden Gerichtsbarkeit in Thüringen über alle Fraktionen hinweg auf breite Zustimmung und danke vielmals.
(Beifall BSW)
