Dr. Thadäus Rudolf König
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz
Herr Abgeordneter Schlösser, Sie haben eben über die Weisungsgebundenheit von Staatsanwälten gesprochen, jetzt über die juristische Ausbildung. Der Gesetzentwurf dreht sich um die Altersgrenze von Richtern. Ich bitte Sie, wieder zum Thema zurückzukehren.
