Sascha Schlösser
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes – Befristete Sicherung der personellen Kontinuität in der Justiz
Und genau deshalb ist die Verlängerung der Dienstzeit der Richter und Staatsanwälte dem Grunde nach richtig. Denn wir werden die Staatsanwaltschaften brauchen, nicht irgendwann, sehr bald. Wir werden sie brauchen, um aufzuarbeiten, was in Erfurt derzeit passiert und passieren wird, wer organisiert hat, wer finanziert hat, wer mobilisiert hat, wer gedeckt hat und wer weggeschaut hat
(Beifall AfD)
und wer in Ämtern und Behörden geglaubt hat, politisch genehmigte, angekündigte Rechtsbrüche und Straftaten seien irgendwie weniger rechtswidrig. Wir werden Staatsanwälte brauchen – deswegen ist das Gesetz so wichtig –, die nicht fragen, ist das politisch angenehm, sondern liegt ein Anfangsverdacht vor. Wir werden Staatsanwälte brauchen, die nicht nach oben schielen. Wir werden Staatsanwälte brauchen, die nicht Strafanzeigen nach Berlin schicken, um die Ermittlungen selbst aktiv zu verzögern, und zu Mittätern werden.
(Beifall AfD)
Wir werden Staatsanwälte brauchen, die Recht durchsetzen, nicht Stimmung oder Zeitgeist. Meine Damen und Herren, damit komme ich zum Ende. Wir wollen eine Justiz, die handelt, eine Justiz, die unabhängig arbeitet, eine Justiz, die vor keiner politischen Farbe kuscht. Und ja, dazu kann es auch gehören, erfahrenen Richtern und Staatsanwälten befristet zu ermöglichen, länger zu arbeiten.
(Beifall AfD)
