landtag.ltsh.de ↗

107. Sitzung (WP20)

12.12.2025 · 87 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (12)FDP (10)SPD (10)SSW (7)GRÜNE (7)

Kristina Herbst

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die heutige Sitzung. Ich darf Ihnen mitteilen, dass von der CDU-Fraktion die Abgeordnete Andrea Tschacher, die Abgeordnete Beate Nielsen, der Abgeordnete Hauke Göttsch und der Abgeordnete Werner Kalinka, von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Oliver Brandt und der Abgeordnete Jasper Balke und von der SPD-Fraktion die Abgeordnete Sandra Redmann erkrankt sind. Von der Landesregierung hat sich Ministerin Dr. Dorit Stenke krankgemeldet. – Wir wünschen gute Besserung. (Beifall) Aufgrund von auswärtigen Verpflichtungen ist heute Vormittag bis circa 11:30 Uhr Ministerin Dr. Kerstin von der Decken entschuldigt. Von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist Eka von Kalben aufgrund der Sitzung des AdR für diese Sitzung entschuldigt. Nach § 47 Absatz 2 hat sich die Abgeordnete Birte Glißmann aufgrund ihres Mutterschutzes von der Sitzung abgemeldet. Anne Riecke hat sich ganztags und Serpil Midyatli hat sich ab circa 12 Uhr von der Sitzung heute abgemeldet. Ich habe noch eine weitere Krankmeldung. Von der CDU-Fraktion ist die Abgeordnete Wiebke Zweig erkrankt. – Auch ihr wünschen wir gute Besserung. (Beifall) Begrüßen Sie mit mir gemeinsam Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule mit Oberstufe Friedrichsort auf der Tribüne. – Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall) Meine Damen und Herren, bevor ich den ersten Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung aufrufe, komme ich auf die gestrige Debatte zu TOP 16 zu sprechen, denn was wir hier erlebt haben, war alles andere als eine Sternstunde der parlamentarischen Debattenkultur. Wir haben klare Spielregeln, wie wir miteinander umgehen wollen, und leider muss ich feststellen, dass diese Spielregeln gestern nicht eingehalten wurden. Wir können im Plenum selbstverständlich hart in der Sache diskutieren. Persönliche Herabwürdigungen und Kritik am Sitzungspräsidium verbitte ich mir jedoch mit allem Nachdruck. Deshalb rüge ich Sie, meine Herren Abgeordneten Kilian, Koch und Stender für Ihre gestrigen Ausführungen, die zum Teil persönliche Angriffe darstellten. Die parlamentarische Debatte dient der inhaltlichen Auseinandersetzung mit sachlichen Argumenten. Wenn persönliche Angriffe und Ehrverletzungen an die Stelle des Austausches von Argumenten treten, dann verlassen wir die Sachebene. Darüber hinaus rüge ich Sie, Herr Abgeordneter Dr. Bernd Buchholz und Frau Abgeordnete Serpil Midyatli, dafür, dass Sie gestern das Sitzungspräsidium kritisiert und dessen sitzungsleitenden Maßnahmen zum Teil missachtet haben. Wer das Sitzungspräsidium kritisiert, untergräbt seine Autorität und sein Ansehen. Es liegt auf der Hand, dass ein solches Verhalten einen geordneten Sitzungsverlauf stört. Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass wir unsere Debatten nach den Regeln der Geschäftsordnung und mit Blick auf die Außenwirkung des Parlaments führen. Ich bitte Sie, sich künftig daran zu halten. Ich bin aber auch zuversichtlich, dass der gestrige Tag vieles bewirkt hat, und ich schaue positiv auf die weiteren Debatten. Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 13 und 17 auf: Gemeinsame Beratung a) Erhalt, Verstetigung und sofortige Korrektur des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung Antrag der Fraktion des SSW Drucksache 20/3780 b) Tierschutz umfassend stärken – Tierschutzstrategie für Schleswig-Holstein Antrag der Fraktion des SSW Drucksache 20/3781 c) Einsatz für wirksame Verhinderung von Qualzucht Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 20/3856 Tierleid verhindern. Artgerecht statt überzüchtet, Qualzucht verhindern und aufklären Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/3907 (Präsidentin Kristina Herbst) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die SSW-Fraktion der Abgeordnete Dr. Michael Schunck.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Michael Schunck SSW

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Tierwohl und Tierschutz nehmen in der Gesellschaft einen steigenden Stellenwert ein. Die darunter gefassten Bereiche sind umfangreich und komplex. Es ist ein Zusammenspiel von gesetzlichen Vorgaben, staatlichen Förderprogrammen, gesellschaftlichem Engagement und wissenschaftlicher Forschung. Wenn wir über Tierwohl sprechen, geht es überwiegend um den Bereich der Nutztierhaltung. Das ist aus Sicht des SSW zu kurz gesprungen. Tierschutz ist weitreichender. Deswegen wollen wir eine landesweite Strategie für den Tierschutz. Das heißt, neben der Nutztierhaltung sollen auch die Bereiche der Heimtiere sowie der Wildtiere in einer solchen Strategie Berücksichtigung finden. Wir fordern daher die Landesregierung auf, für diese drei Säulen jeweils eine Gesamtstrategie für den Tierschutz zu entwickeln. Wir wissen, dass es in weiten Teilen des Tierschutzes immer noch hapert, obwohl wir entsprechende Gesetze und Verordnungen zum Tierschutz haben. Die Idee mit einer solchen Strategie ist, anhand jeweiliger Zielformulierung zu schauen, wo es konkrete Handlungsbedarfe gibt und wie diese Problemfelder gelöst werden könnten. (Beifall SSW und SPD) Gerade die Debatten in der Nutztierhaltung haben immer wieder gezeigt, dass wir dringend Förderprogramme zum Beispiel für Stallumbauten benötigen. Hier brauchen die Landwirtinnen und Landwirte Planungssicherheit und Verlässlichkeit; auf dieses Thema komme ich später noch einmal zu sprechen. Auch die Diskussion über Tiertransporte macht deutlich, dass dort noch vieles im Argen liegt. (Beifall SSW, SPD und FDP) In beiden Fällen ist das Veterinärwesen in der Verantwortung, der es aber nicht zufriedenstellend gerecht werden kann, weil es schlichtweg zu wenig Kapazitäten hat. Frau Kleinschmit und ich wissen, wovon wir reden; wir haben das im Kreis Rendsburg-Eckernförde am eigenen Leib erfahren dürfen. Auch der Schutz der Wildtiere ist unseres Erachtens in der Raum- und Umweltplanung stärker zu berücksichtigen. Im zuständigen Ausschuss haben wir zum Beispiel über die Notwendigkeit von Querungshilfen oder die Erstellung von Wildwegeplänen für wandernde Wildtiere wie dem Rothirsch gesprochen. Wie ist es mit den anderen Wildtierarten? Wo sind konkrete Probleme, und wie können sie angegangen werden? Gerade Wildtiere haben keine starke Lobby. (Beifall SSW, FDP und Birgit Herdejürgen [SPD]) Dies wird zum Beispiel anhand der Igel-Problematik deutlich. Für die nachtaktiven Tiere besteht die Gefahr, sich an selbstfahrenden Rasenmähern schwer bis tödlich zu verletzen. Ein Dämmerungsund Nachtnutzungsverbot von Rasenmäherrobotern mit entsprechenden rechtlichen Zielsetzungen zum Schutz von nachtaktiven Tieren wie den Igeln könnte in eine landesweite Tierschutzstrategie einfließen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja!) Das ist nur ein Beispiel, was explizit unsere heimischen Wildtiere betrifft. Richtig ist: Viele der angesprochenen Dinge werden zum Teil bereits umgesetzt beziehungsweise in konkreten Programmen berücksichtigt. Das ist auch gut so. Allerdings verschafft es keine Gesamtübersicht in Bezug auf den Schutz von Nutz‑, Heimoder Wildtieren. Deshalb soll eine Tierschutzstrategie als Instrument dienen, um Ziele zu formulieren und sich einen Überblick zu verschaffen, wo noch Bedarf und Probleme bestehen, aber auch aufzulisten, was erreicht wurde. In den Bereich des Tierschutzes gehört ganz klar die Veränderung von Qualzuchten. Vielen Dank deshalb an Annabell Krämer für diesen Antrag. (Beifall SSW und FDP) Zwar ist unter dem sogenannten Qualzuchtparagrafen – zur Erinnerung: Paragraf 11b des Tierschutzgesetzes – geregelt, dass es verboten ist, Tiere durch züchterische Maßnahmen so zu verändern, dass Nachkommen dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden ausgesetzt sind; auf den ersten Blick ist man daher geneigt zu sagen: Das ist doch schon geregelt. Nichtsdestotrotz wird der Paragraf wegen seiner Ungenauigkeit bei der Definition von Qualzuchten und der damit einhergehenden fehlenden rechtlichen Handhabung seit Langem von Tier- (Dr. Michael Schunck) schutzorganisationen kritisiert. Dem will die FDP mit ihrem Antrag gerecht werden und Qualzuchten entgegenwirken. Ich teile absolut den Ansatz der FDP, dass Qualzuchten verboten gehören. Es braucht klare Definitionen, welche spezifischen Merkmale als Qualzucht gelten. Ebenso müssen unsere Behörden in die Lage versetzt werden, entsprechend gegen Qualzuchten vorgehen zu können. (Beifall SSW und FDP) Aber genau dafür brauchen die Vollzugsbehörden klare und rechtssichere Grundlagen. Genau deshalb können wir dem Alternativantrag der Koalition nicht zustimmen – das tut mir furchtbar leid, Herr Kock-Rohwer. Er ist eher ein zahnloser Tiger als eine weitreichende Alternative für das Verbot von Qualzuchten. Züchter und Käufer sollen darüber aufgeklärt werden, dass sie den Tieren nichts Gutes tun, wenn sie bestimmte Merkmale wie verkürzte Hundeschnauzen, Haarlosigkeit oder Tränensäcke anzüchten. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja!) Echt jetzt? Glauben Sie das wirklich, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN? Warum gibt es diese große Palette an kleinwüchsigen, krummbeinigen, asthmatischen Vierbeinern mit Gon- und Coxarthrosen, Hautekzemen und dergleichen? Weil sich die Züchterinnen und Züchter unklar darüber sind, dass sie ihren Liebling durch solche Rassemerkmale Schmerzen und Leid zufügen? – Wohl kaum. (Beifall SSW, SPD und FDP) Eine untergesetzliche Aufklärungskampagne wird hier mit Sicherheit nicht helfen – so, wie es im Antrag der Koalition steht. Sonst würden solche Hunde, Katzen und Nagerrassen gar nicht mehr gezüchtet, geschweige denn gehandelt werden. Aber ich will kein Wasser in den Wein schütten. Gegen Qualzuchten vorzugehen, ist eine Mammutaufgabe. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja!) Qualzuchten gibt es nahezu in allen Bereichen der Tierhaltung, ob es Heim- oder sogar Nutztiere sind. Selbst Zierfische, Vögel und Reptilien sind betroffen vom Züchterwahn und deren Buhlen um neue Farbvarianten mit Albinismus, Glubschaugen, Federpuscheln, die zum Fliegen eher ungeeignet sind und weder UV-Schutz noch einer gleichbleibenden Körperwärmeregulierung dienlich sind. Aber immerhin: Auf die Nutztiersituation und deren stetes Trimmen auf mehr Leistung, auf höheren Milchertrag, höheren Fleischansatz, rasches Wachstum und so weiter nimmt der Antrag der Koalition Bezug. Dafür vielen Dank auch der Koalition. Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Liste an züchterischen Tierwohlgefährdungen ist zu lang – zu lang und zu umfangreich, um eine freiwillige Umsetzung der Qualzuchten zu erzielen. (Beifall SSW, SPD, FDP und Dirk KockRohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Daher kann ich nur sagen: Ein „Du! Du! Du!“, wie es die Koalition in ihrem Antrag formuliert, wird dem Tierwohl in keiner Weise gerecht. Deshalb müssen wir Qualzuchten identifizieren und genauer definieren, um diese schließlich zum Wohle unserer Lieblinge – Hund, Katze & Co. – beenden zu können. Auch bei den Nutztieren müssen wir genau hinschauen, was noch unter Leistungsaspekten und Wirtschaftlichkeit tolerierbar ist und was nicht mehr mit dem Tierwohl vereinbar ist. Deshalb unterstützen wir den ersten Aufschlag zu diesem Thema durch die FDP, obwohl der Antrag nach meinem Ermessen noch viele Fragen unbeantwortet lässt. Ich schlage deshalb eine Ausschussüberweisung des Antrages vor. Über die Verbesserung des Tierwohls in der Landwirtschaft wird immerhin seit Jahren diskutiert. Die eigens dafür eingesetzte Borchert-Kommission hat seinerzeit gute Vorschläge vorgelegt. Zentraler Punkt der Vorschläge war der schrittweise tierwohlgerechte Stallumbau in der Nutzierhaltung bis zum Jahr 2040 – das BUT-Programm. Durch staatliche Förderung sollten entsprechende Maßnahmen wie mehr Platz und Auslauf im Stall oder die Unterstützung der artgerechten Verhaltensweisen umgesetzt werden. Mit der Unterstützung der Landwirtschaft sollte zum einen dem Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem Tierwohl nachgekommen und zum anderen eine Verlagerung der Tierproduktion ins Ausland verhindert werden. Diesen Grundgedanken und die Empfehlungen hat der SSW aus den genannten Gründen unterstützt. Von vornherein war klar, dass das teuer wird. Aber wenn politisch gewollt ist, dass es eine Transformation in der Landwirtschaft geben muss, dann müssen wir diesen Schritt gehen; das ist nur konsequent. (Beifall SSW, SPD, FDP und Dirk KockRohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Hieraus geboren ist das eben von mir erwähnte Bundesprogramm für den Umbau der Tierhaltung. Ab 2024 war dafür eine Laufzeit von sieben Jahren (Dr. Michael Schunck) vorgesehen. Es sollten investive Maßnahmen sowie laufende Mehrkosten gefördert werden. Insgesamt wurden für das Programm und den Zeitraum bis zum Jahr 2030 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Die Aussage des Bundeslandwirtschaftsministers Alois Rainer im Herbst dieses Jahres, das Förderprogramm vorzeitig zu beenden, hat entsprechend für Unruhe in der Landwirtschaft gesorgt – und das nach meinem Ermessen zu Recht. (Beifall SSW, FDP und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Antragsfrist für die investive Förderung war nur noch bis April 2026 geplant. Mittlerweile wurde nachjustiert, und sie wurde bis zum 31. August 2026 verlängert. Anträge auf Zuwendung für konsumtive Förderung können mittlerweile – wie ursprünglich geplant – bis zum 31. März 2028 gestellt werden. Das ist schon mal ein wichtiger Teilerfolg. Die Kritik vonseiten der Landwirtschaft, insbesondere der schweinehaltenden Betriebe, blieb nicht aus. Angesichts der Vorgaben gemäß der Nutztierhaltungsverordnung für Sauen werden neue Regelungen bezüglich der Gruppenhaltung oder der Abschaffung des Kastenstandes erwartet; auch Ausstattung und Platzbedarf sind dann den neuen Regeln anzupassen. Das heißt, auf die betroffenen Landwirte kommen enorme Kosten zu, die jetzt noch durch BUT gefördert werden. Ich hatte jüngst mit unserer Landwirtschaftsministerin die Gelegenheit, mir den neuen Sauenstall im Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp anzusehen. Dort wurden rund 1,8 Millionen Euro in den Neu- und Umbau investiert. Was dort zu sehen war, war durchaus beeindruckend, aber es zeigt auch, was das für Kosten sind, die von den Betrieben gestemmt werden müssen, um die Aspekte des Tierwohls zu erfüllen. Ohne Fördermittel ist das nicht leistbar. Wir reden hier über enorme Summen, die von den Betrieben gestemmt werden müssen. Nach Ansicht des Bundesministers habe BUT nach rund einem Jahr nicht die gewünschte Impulswirkung gehabt. Wie auch? Die Betriebe müssen solche Ausgaben langfristig planen. Daher halte ich es für ein vorgeschobenes Argument, die Förderung des Baus tiergerechter Schweineställe künftig über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz – GAK – laufen zu lassen; es wird sozusagen den Ländern aufs Auge gedrückt. Das bedeutet für das Land Schleswig-Holstein: Jegliche Investitionen in Um- und Neubauten von Ställen müssen dann entsprechend kofinanziert werden. Angesichts der Haushaltslage kann ich mir schwer vorstellen, wie wir das in Schleswig-Holstein wuppen sollen. Aus Sicht des SSW darf es daher keinen Schritt zurück gegenüber den ursprünglichen Fristen des BUT geben. (Beifall SSW, SPD, FDP und Dirk KockRohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wenn der Bund es mit Tierwohl in der Landwirtschaft ernst meint, muss er zu seinem Wort stehen und das Bundesprogramm weiterlaufen lassen. Hier brauchen unsere Betriebe die Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Ich bitte daher um Zustimmung für unsere Anträge und erinnere noch einmal an die Ausschussüberweisung hinsichtlich der Qualzuchtanträge. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall SSW, SPD und FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Das Präsidium hatte Ihren Antrag schon beim ersten Mal notiert, aber danke für die Erinnerung; es schadet ja nichts. Als nächster Rednerin erteile ich für die FDP-Fraktion der Abgeordneten Annabell Krämer das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Ja, in zwei Wochen feiern wir Weihnachten. Das ist die Zeit, in der wir über Fürsorge sprechen und über Verantwortung für alle, die wir gerne haben und die uns wichtig sind. Deshalb ist auch dieser Tagesordnungspunkt heute hier genau richtig. Nein, Tierschutz ist kein Luxus. (Beifall Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Tierschutz ist kein Nice-to-have. Es ist unsere Pflicht, und zwar verankert in unserer Landesverfassung, nämlich in Artikel 11. Ich zitiere einmal daraus: „Die natürlichen Grundlagen des Lebens sowie die Tiere stehen unter dem besonderen Schutz des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung.“ Treibende Kraft für die Aufnahme des Tierschutzes in unsere Landesverfassung war damals mein FDPKollege Dr. Heiner Garg. – Lieber Heiner, dafür danke ich dir heute noch. Das war wirklich großartig! (Beifall FDP, SPD und SSW) (Annabell Krämer) Dennoch erleben wir in Schleswig-Holstein selbst und auf Bundesebene ein politisches Handeln, das diesem eigenen Anspruch leider sehr oft nicht gerecht wird. Fangen wir mit dem Umbau der Tierhaltung an. Der SSW fordert, dass sich die Landesregierung im Bund für die Rücknahme der Kürzungen beim Bundesprogramm einsetzt. Und ich sage ganz deutlich: Diese Forderung unterstützen wir selbstverständlich. (Beifall FDP, SPD und SSW) Werte Kollegen, dass es in Schleswig-Holstein immer noch Schweine gibt, die einmal im Leben Tageslicht sehen – und das ist der Zeitpunkt, wenn sie den Transporter verlassen und auf dem Weg zur Schlachtung sind –, ist für uns Freie Demokraten untragbar. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das sage ich in aller Deutlichkeit. Selbst unser ehemaliger Landwirtschaftsminister Werner Schwarz sagte, dass man sich nicht über den Widerstand der Tierschützer wundern müsste, wenn es in Schleswig-Holstein noch solche untragbaren Zustände gebe. Das hat er vor dem Bauernkreisverband in Pinneberg gesagt. Da war er noch gar nicht Minister, sondern Vorsitzender des Bauernverbandes. Deshalb, meine werten Kollegen, braucht der Umbau der Tierhaltung langfristige Planungssicherheit. Wer Tierwohl fordert, muss es finanzieren – und das nicht nur in Sonntagsreden. Wir Freie Demokraten setzen uns konsequent dafür ein, Tierwohlinvestitionen attraktiv und vor allen Dingen wirtschaftlich rentabel zu machen. Es hilft niemandem, wenn Betriebe in Auflagen ersticken und am Ende aufgeben, denn ein Tier wird nicht glücklicher, wenn der Stallbesitzer vor ihm kollabiert. Kommen wir zur Tierschutzstrategie: Vieles, was dort gefordert wird, ist übrigens richtig: klare Zuständigkeiten, klar definierbare Ziele, bessere Bekämpfung der illegalen Onlinehandels, Schutzprogramme für Katzen. Aber ich sage Ihnen genauso deutlich: Eine weitere Strategie für die Schublade bringt Schleswig-Holstein keinen Zentimeter weiter. Denn während wir hier immer und immer wieder über Konzepte sprechen, erleben die Tierheime draußen eine ganz andere Realität. Und wie sieht die aus? Keine verlässliche Finanzierung, immer mehr Fund- und Abgabetiere, immer mehr gesetzliche Auflagen und null Unterstützung für Tierheime aus dem Landeshaushalt. Ich wiederhole: null Euro für Tierheime im Haushalt 2025 und null Euro für Tierheime im Haushalt 2026. Werte Kollegen, das hat mit Tierschutz wirklich gar nichts zu tun. (Beifall FDP, SPD und SSW) In der Weihnachtszeit sprechen wir doch gerne über Nächstenliebe. Ich frage Sie: Wie passt das zusammen mit der völligen Ignoranz gegenüber denjenigen, die jeden Tag im Ehrenamt Tierleben retten? Das ist nicht nur fahrlässig, das ist auch ein falsches politisches Signal an unser Ehrenamt. Denn ohne Tierheime gibt es in der Praxis schlicht keinen Tierschutz. Wir Freie Demokraten fordern deshalb, dass Tierheime endlich eine verlässliche Grundfinanzierung bekommen. Tierheime sind keine Bittsteller, sondern systemrelevant. Ohne sie funktioniert Tierschutz de facto nicht. Punkt. Die Aufnahme von Fundtieren, ja, ist eine pflichtige Aufgabe der Kommunen. Aber die Landesregierung hat die Pflicht, dafür zu sorgen, dass sie auch wahrgenommen wird. Wir fordern erneut die Übernahme der Finanzierung von Tierheimen als Vorwegabzug über den kommunalen Finanzausgleich. (Beifall FDP, SPD und SSW) Diese Forderung von mir ist keine neue. Meine Kollegen aus der Jamaikakoalition werden sich daran erinnern: Das fordere ich bereits seit Jahren. Es darf nicht länger so sein, dass ehrenamtliche Tierheime ihre Ressourcen verwenden, um Ansprüche gegenüber den Kommunen durchzusetzen. Hier bedarf es endlich einer klaren Durchsetzung der Ansprüche über den kommunalen Finanzausgleich. So, nun kommen wir zu dem Herzensthema von uns Freien Demokraten: Schluss mit der Qualzucht in Deutschland! Meine Damen und Herren, stellen Sie sich doch mal einen Hund vor, der so aussieht, als würde er lächeln: so richtig schöne, große Kulleraugen, runde Nase, richtig niedlich fürs Foto, oft ein Social-Media-Star. Vielleicht passt er sogar ins Handtäschchen. Aber ich sage in aller Deutlichkeit: Hunde sind kein Designerstück. (Beifall FDP, SPD und SSW) Stellen wir uns diesen Hund jetzt mal anders vor, und zwar abends im Körbchen: mit weit aufgerissenem Maul, bekommt kaum Luft. Sein Brustkorb vibriert, wenn er nur ein paar Schritte läuft. Im Sommer kollabiert er, weil seine Atmung versagt. Dieses Tier lächelt nicht. Es ringt um sein Leben. Das ist Qualzucht. Tiere, die wir so züchten, dass sie besonders aussehen, führen ein Leben voller Atemnot, Schmer- (Annabell Krämer) zen, Entzündungen, Fehlstellungen, Bewegungseinschränkungen und chronischer Leiden. Das betrifft längst nicht nur die bekannten Extrembeispiele wie Möpse oder vielleicht Französische Bulldoggen. Tierärzte berichten von Katzen mit deformierten Schädeln, von Hunden, die nie rennen können, Jungtieren, die kaum einen Monat alt sind und schon operiert werden müssen, und Halterinnen und Halter, die erst erfahren, dass ihr Tier leidet, wenn es kaum noch therapierbar ist. Qualzucht ist kein Randthema, Qualzucht ist auch keine Modeerscheinung. Qualzucht wird täglich auch über Social Media befeuert. (Beifall FDP, SPD und SSW) Qualzucht darf kein Geschäft mehr sein. Qualzucht ist systematisches, vermeidbares, menschengemachtes Leiden, werte Kollegen – und das mitten in einer Gesellschaft, die sich jetzt in ihrer Adventszeit so gerne tierlieb nennt. Wir Freie Demokraten sagen: Es reicht. Genau deshalb bringen wir diesen Antrag heute ein. Wir fordern, dass Schleswig-Holstein im Bundesrat aktiv wird. Wir brauchen endlich ein bundesweit einheitliches Ausstellungs‑, Verkaufs- und Zuchtverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen, (Beifall FDP und SSW) eine klare und regelmäßig aktualisierte Liste solcher Merkmale, verbindliche Dokumentation für Zuchten und Handeln und einen Vollzug, der wirklich funktioniert. Tiere können nicht für sich sprechen. Das müssen wir schon machen. Sie können gerne lachen, aber ich finde das nicht so komisch. Sie zeigen uns jeden Tag, wie es ihnen geht. Es ist an uns, da hinzusehen. Es ist unsere Pflicht zu handeln für die, die keine Stimme haben. Lassen Sie uns dieser Verantwortung gerecht werden! Zeigen Sie Herz gegen falschen Lobbyismus! Liebe regierungstragenden Fraktionen, heute kommt es zum Schwur. Heute kann Schwarz-Grün einmal zeigen, wie ernst es Ihnen mit Tierschutz ist. Sie haben immer gesagt: Eigentlich wollen wir Tierschutz, aber wir haben kein Geld. Heute reden wir nicht über Geld. Den Haushalt für 2026 haben Sie verabschiedet. Es ist, wie es ist. Damit müssen wir klarkommen: keine Mittel für den Tierschutz, keine Mittel für Wildtierstationen, keine Mittel für Tierheime. Aber heute, das kostet Sie nichts. Heute können Sie einmal zeigen, dass Sie sich klar gegen Tierqualzucht aussprechen und nicht auf die Stimme von ein, zwei Lobbyisten hören. Heute geht es um die Masse. Heute geht es um Tierquälerei. Heute haben Sie die Chance zu zeigen, dass es doch noch einen Funken von Tierschutzansinnen bei Schwarz-Grün gibt. Stimmen Sie unserem Antrag zu! – Nehmen Sie Ihren Antrag zurück, der wirklich nichts anderes ist als warme Worte und Sonntagsreden. Sie wollen keine gesetzliche Änderung des Tierschutzgesetzes. Sie wollen eine untergesetzliche Änderung. Sie wissen ganz genau, dass mit warmen Worten und Appellen und Resolutionen keinem Tier in Deutschland geholfen ist. Der Kollege vom SSW hat es in aller Deutlichkeit gesagt: Den Züchtern ist schon bewusst, was passiert. Wir brauchen eine gesetzliche Änderung. Zeigen Sie, dass Sie es ernst meinen mit dem Tierschutz! Beweisen Sie heute, dass es Ihnen nur darum ging, dass Sie kein Geld für Tierschutz hatten. Diese Forderung heute kostet kein Geld. Stimmen Sie unserer Forderung nach Verbot von Qualzucht zu! – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Rixa Kleinschmit das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Rixa Kleinschmit CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorwegnehmend möchte ich mich bei der Opposition dafür bedanken, dass wir heute Morgen hier die Gelegenheit haben, das große und wichtige Thema Tierschutz in so großer Breite diskutieren zu können. Die verschiedenen Anträge zeigen sehr deutlich, wie umfassend und wie komplex dieser Bereich ist. Ich möchte ebenso deutlich sagen, dass die Antragslage erst einmal den Eindruck vermitteln könnte, als gebe es kaum oder gar keine Anstrengungen in diesem Bereich. Dies ist aber mitnichten der Fall, und ich bin sehr froh darüber, dass die beiden Vorredner das ganz deutlich gesagt haben. Wir haben umfassende gesetzliche Regelungen – von der europäischen bis zur kommunalen Ebene, ergänzt durch Gesetze, Verordnungen, Erlasse. Hinzu kommen verschiedenste Programme und Qualitätsmaßnahmen – freiwillig oder gefördert. Aber lassen Sie uns die vorliegenden Anträge der Reihe nach durchgehen. Die SSW-Fraktion fordert den Erhalt, die Verstetigung und die sofortige Kor- (Rixa Kleinschmit) rektur des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung. In diesem Punkt sind wir ganz bei Ihnen. (Beifall SSW, vereinzelt CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Wir haben in diesem Hohen Haus vor circa zwei bis drei Jahren über die Notwendigkeit der Förderung von Tierwohlställen gesprochen. Daher haben wir auch mit Sorge nach Berlin geschaut, als das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung aus haushalterischen Gründen befristet wurde. Dass diese Frist vom Bundesministerium Ende Oktober wieder verlängert wurde, war ein erstes wichtiges Signal. Dass wir nun hören, dass eine Weiterführung des Programms eine wesentliche Frage in der sogenannten Bereinigungssitzung des Bundes war und dass die Fortführung durch das Bundesministerium erarbeitet wird, ist erfreulich, und wir werden das sehr aufmerksam begleiten. Aus diesem Grund möchte ich dieses Thema gern im Ausschuss wieder aufrufen. Kommen wir zum zweiten Antrag der SSW-Fraktion. Der Titel lautet „Tierschutz umfassend stärken – Tierschutzstrategie für Schleswig-Holstein“. Wenn ich ehrlich bin und im Bild des Tierreichs bleibe, fällt mir zu diesem Antrag eigentlich nur die eierlegende Wollmilchsau ein. Von der kommunalen Ebene bis nach Brüssel wird in dem Antrag quasi alles miteinander vermischt. Bestehende Systeme werden ignoriert, Parallelstrukturen gefördert, und selbst Finanzierungsfragen in angespannten Haushaltslagen werden kaum beachtet. Daher drängt sich die Frage auf: Welchen Mehrwert hat dieser Ansatz? Was erhofft man sich von dieser Initiative? Zunächst zu den Zuständigkeiten: Wir haben klare Strukturen. Gesetze und Verordnungen regeln eindeutig, wer für welche Tiere, welche Fälle und welche Kontrollen verantwortlich ist. Auch die Ziele sind klar definiert – im Tierschutzgesetz, in der Landesverfassung, im Grundgesetz und in vielen Tierwohlkriterien, die die Branchen gemeinsam mit dem Handel vereinbart hat. Auch die Stärkung des Veterinärwesens, um die Kontrolldichte zu erhöhen, wurde angesprochen. Hier gilt: In der Nutztierhaltung kontrollieren nicht nur die unteren Veterinärbehörden. Landeslabor, Landesamt, betreuende Tierärzte sowie Audits durch QS oder Handelspartner sorgen für ein umfassendes Überwachungsnetz. Wer meint, es fehle an Kontrollen, irrt. Es fehlt nicht an Kontrollen in der Landwirtschaft. Wenn wir mit den Kreisveterinären sprechen, haben wir oftmals größere Probleme bei Fällen von Menschen, die ihre Haustiere nicht artgerecht halten, denen die Tiere abgenommen werden müssen, die dann aber innerhalb von ein paar Tagen oder Wochen wieder neue Tiere haben. Oder es gibt Fälle, bei denen bei der Beschlagnahmung Dutzende Tiere gefunden werden. Auch das ist ein großes Problem für die aufnehmenden Tierheime. Auch in diesem Bereich müssen wir ehrlich bleiben. Für die Finanzierung der Tierheime gilt: Wir diskutieren das hier seit Jahren, erst vor zwei Tagen wieder bei der Haushaltsdiskussion. Zu meinem persönlich sehr großen Bedauern muss ich wiederholen, was hier schon so oft gesagt wurde: Wir haben die investive Unterstützung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung gestrichen, weil wir sparen müssen und weil diese Aufgabe in der Verantwortung der Kommunen liegt. Wir haben aber auch in der Anhörung zum Hundeführerschein im Umwelt- und Agrarausschuss gehört, dass die Tierheime noch vor ganz anderen Problemen stehen. Zum Beispiel kann es sehr problematisch sein, wenn gefährliche Hunde Plätze langfristig blockieren, Mitarbeiter_innen gefährden und wirklich keine Aussicht auf eine erfolgreiche Vermittlung haben. Doch dafür eine rechtssichere und auch ethisch vertretbare Lösung zu finden, ist schwer und liegt aus meiner Sicht in der Hand des Bundes. Erfreulicherweise enthält der Antrag einige Punkte, die wir ausdrücklich unterstützen und zum Teil schon umgesetzt haben, etwa die Bundesratsinitiative zum Verbot des Online-Tierhandels zur Begrenzung des illegalen Welpenhandels, die SchleswigHolstein bereits am 2. Februar 2024 eingebracht hat, oder die Katzenschutzverordnung, die wir im Februar hier gemeinsam beschlossen haben und die durch das Landwirtschaftsministerium aktuell abgestimmt wird. Ebenso wichtig ist der Wildtierschutz, der hier angesprochen wurde. Deshalb haben wir hier im Februar den Antrag zur umweltfreundlichen Gestaltung von PV-Freiflächenanlagen eingebracht. Auch an unseren Hochschulen passiert schon sehr vieles in diesem Bereich. Das Rad muss nicht neu erfunden werden. Zusätzliche Strukturen sind nicht notwendig, und es wäre unsinnig, Steuergelder für Dinge auszugeben, die bereits funktionieren. Daher werden wir diesen Antrag ablehnen. Kommen wir nun zum Antrag der FDP „Einsatz für wirksame Verhinderung von Qualzucht“. Die Debatte um Qualzucht betrifft Haustiere und Nutztiere in unterschiedlicher Weise, und genau darauf zielt unser Alternativantrag ab. Bei Haustieren kön- (Rixa Kleinschmit) nen extrem ausgeprägte körperliche Merkmale ein echtes Gesundheitsrisiko darstellen. Die Kollegin Krämer hat es sehr anschaulich gemacht. Deshalb ist es richtig, dass wir die Thematik stärker in der Gesellschaft sichtbar machen und Tierhalterinnen und Tierhalter, Wissenschaft und Tierschutz einbinden, um mittelfristige und langfristige Lösungen zu entwickeln. Besonders im Bereich der Haustiere sollten bestehende Informations- und Beratungsmöglichkeiten genutzt werden, um für die potenziellen gesundheitlichen Risiken bestimmter Zuchtmerkmale zu sensibilisieren und verantwortungsvolle Kaufentscheidungen zu fördern. Aus diesem Grund wollen wir eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, um bei Haustieren die Definition und Erfassung von Qualzuchten klar zu regeln. Hier geht es um viel mehr als nur um Information.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Frau Abgeordnete, gestatten Sie der Frau Abgeordneten Krämer eine Zwischenfrage?

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer FDP

Das ist nett, vielen Dank. – Habe ich es jetzt richtig vernommen? Sie wollen das auf Haustiere begrenzen, und Sie wollen Nutztiere außen vor lassen? – Ja, und ich komme in meiner Rede gleich noch dazu, warum ich das möchte. Aber natürlich können wir dieses Thema auch im Ausschuss weiter besprechen. Bei landwirtschaftlichen Nutztieren setzen wir auf Differenzierung. Hier greifen etablierte Zuchtprogramme, Leistungsprüfungen und Tierwohlstandards, die bereits auf Tiergesundheit und Leistungsfähigkeit ausgerichtet sind. Der fachliche Austausch mit Verbänden, Halterinnen und Haltern sowie der Wissenschaft wird fortgeführt. Ziel ist es, vorhandene Ansätze zu bündeln, ein gemeinsames Problembewusstsein zu stärken und praxisnahe Weiterentwicklungen zu unterstützen, ohne vorschnell in bestehende Regelwerke einzugreifen. Mit diesem Ansatz verbinden wir Verantwortung, Fachlichkeit und Praxisnähe: Bewusstsein schaffen, Austausch intensivieren und die bestehenden Strukturen weiterentwickeln, statt unnötig neue bürokratische Hürden aufzubauen. Bei allen drei Anträgen möchte ich daran erinnern, dass wir hier immer wieder vor dem Punkt der Entbürokratisierung und der Staatsmodernisierung stehen, und genau das müssen wir bei unseren Beschlüssen berücksichtigen. Beim Bundesprogramm Stallbau werden neue Programme gefordert, obwohl bestehende Strukturen funktionieren. Bei der Tierschutzstrategie werden immer mehr Geld und Maßnahmen verlangt, ohne zu sehen, dass schon vieles läuft. Bei der Qualzucht sollen Schnellschüsse greifen, obwohl fachliche Standards und Austausch vorhanden sind. Die Opposition will das Rad neu erfinden. Wir setzen auf Verantwortung, Praxisnähe und gebündelte Lösungen. Wir sagen Ja zu Tierschutz, Stallbauförderung und Qualzuchtprävention und Nein zu Aktionismus, Bürokratie und Symbolpolitik. Das ist verantwortungsvoll und gibt unseren Betrieben Planungssicherheit. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU – Annabell Krämer [FDP]: Das ist Symbolpolitik!)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Dirk Kock-Rohwer das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Kock-Rohwer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes mein Dank an den SSW für diesen Antrag über das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung. Es hat mich sehr gefreut, dass der kam und dass wir das hier heute diskutieren dürfen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW) Vor mittlerweile zehn Jahren hat der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung sein Gutachten zur Tierhaltung veröffentlicht. Spätestens seitdem ist allgemein bekannt: Die Tierhaltung bei uns im Land ist in Teilen nicht zukunftsfähig. Die Tierhaltung muss sich verändern, tiergerechter werden, umwelt- und klimafreundlicher. Lassen Sie uns dazu ein bisschen in die Praxis schauen. Ich nehme Sie mit auf eine Reise nach Wewelsfleth. Wir schauen uns den Bauer Krüger an, der zwei Söhne hat. Der eine studiert Lehramt, der andere geht in die landwirtschaftliche Branche. Der landwirtschaftliche Junior Julius kommt mit der Idee nach Hause: Die Borchert-Kommission setzt sich in Kiel, nein, in Berlin zusammen – nicht in Kiel – und kommt mit neuen Ideen, wie der Umbau der Tierhaltung aussehen soll – mit einem breiten gesellschaftlichen Konsens. Denn das ist es: (Dirk Kock-Rohwer) Die Gesellschaft fordert von der Landwirtschaft eine andere Art der Tierhaltung. Hier wird dargestellt, wie das stattfinden soll. Julius ist vollkommen begeistert. Er kommt nach Hause mit der Idee. Das wird zu Hause diskutiert, es werden Pläne gemacht, es wird der erste Berater herangeholt, und es wird geguckt: Wo gibt es Förderung? Wie kann man den Mastschweinestall, den es auf diesem Hof gibt, umbauen? Gefordert werden von der Borchert-Kommission 4 Milliarden Euro. Die FDP hat da ein bisschen Widerspruch eingelegt und im Bundestag 1 Milliarde Euro genehmigt, sodass es zumindest für die Schweinehaltung schon mal auf den Weg gehen kann. Die Beratungen im Hause Krüger gehen weiter. Der Stall wird geplant, es wird Geld in die Hand genommen. Es geht hin bis zum Bauantrag, der fertig ist. Dann kommt Cem Özdemirs Landwirtschaftsministerium, durchschlägt den gordischen Knoten und bringt das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung auf den Weg. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Der Kollege Schunck hat es dargestellt: Es wird nicht nur der Umbau, sondern auch die Maßnahme, die Mehrarbeit im Rahmen dieses Programms bezahlt. Familie Krüger feiert das Ganze. Sie sind auf dem richtigen Weg, sie sind ziemlich weit. Nebenan im Nachbardorf ist Bauer Jensen auf die Idee gekommen und hat gesagt, das klingt gut, das mache ich auch. Ich fange mal an, ich hole mir den Berater, ich hole mir die Förderung, und dann gucken wir mal, wie das funktioniert. Bauer Jensen ist dabei, das Ganze umzusetzen. Dann kommt der Bruch der Ampelregierung. Wir kriegen einen neuen Landwirtschaftsminister, und eine seiner ersten Taten ist, das Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung einzustampfen. Sie können sich vorstellen, im Hause Krüger feiert man dies; die wissen, wen sie wählen sollen. Im Hause Jensen hat man ein großes soziales Umfeld im Dorf, und die stellen fest: Auf wen können wir uns denn verlassen? Auf welche demokratischen Parteien sollen wir denn bauen? Wie sollen wir Planungssicherheit hinkriegen? (Zuruf – Heiterkeit – Beifall SSW) Genau, das Vertrauen in die demokratischen Parteien geht verloren. Wir verlieren die Familie Jensen und ihr soziales Umfeld garantiert an eine Partei, die wir in diesem Landtag nicht unbedingt gerne begrüßen wollen. Das ist Fakt. Darauf müssen wir uns als Parteien wirklich fokussieren. Wenn wir Programme beschließen, die umgesetzt werden sollen, wenn wir das gesamtgesellschaftlich tragen, dann können wir nicht anfangen, in die eine Richtung zu gehen, uns einen Augenblick später umdrehen und in die andere Richtung gehen. Das funktioniert so nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Wir warten jetzt auf den 15. Dezember 2025, dann soll das weitere Vorgehen vorgestellt werden. Ich hoffe, dass der Landwirtschaftsminister in Berlin ein Einsehen hat und das auf den richtigen Weg bringt, damit sich die Landwirte wieder darauf verlassen können, wie sie die Umgestaltung machen sollen. Ich sage nicht, dass das Bundesprogramm perfekt ist. Das ist es nicht. Es gibt einiges zu kritisieren, einiges zu verbessern. Aber das ist ja der Weg der Sache. Das Programm jetzt abzuschaffen, halte ich für einen sehr gravierenden Fehler. Die Förderung über die Gemeinschaftsaufgabe wird dies nicht auffangen können, schon gar nicht in finanzschwachen Ländern wie dem unseren. Das können wir nicht machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz kurz noch zum zweiten SSW-Antrag, „Tierschutz umfassend stärken“. Meiner Fraktion liegt der Tierschutz sowohl bei Nutztieren als auch bei Heimtieren und Wildtieren sehr am Herzen. Wir freuen uns über jede Verbesserung, die wir in diesem Hause gemeinsam oder mehrheitlich erreichen können. (Annabell Krämer [FDP]: Aber?) – Die Kollegin Krämer unterstellt mir immer, die Grünen hätten kein Herz für Tierschutz. (Annabell Krämer [FDP]: Sie sind die Ausnahme!) – Vielen Dank. (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) Ich muss sagen, für mich sind artgerechte Tierhaltung und die Förderung des Tierwohls zwei meiner Hauptanliegen, und das nicht nur im politischen Kontext, sondern auch in der Praxis draußen. Das trage ich immer vor mir her und immer mit mir herum. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber zurück zum Antrag. Einige der Punkte des Antrags sind bereits auf dem Weg der Umsetzung, wie wir gehört haben – das wurde im Fachausschuss ausgiebig beraten –: Katzenschutz- (Dirk Kock-Rohwer) verordnung, Umstrukturierung im Veterinär- und Kontrollbereich, Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel. Die Berücksichtigung des Wildtierschutzes ist in der Planung. Ein Wildwegeplan ist in Arbeit und anderes. Mir fehlt die Zeit, das hier aufzuzählen. Ich rechne damit, dass die Ministerin gleich noch mehr darüber berichten wird. Aber seien Sie jedenfalls versichert, dass Sie die grüne Fraktion an Ihrer Seite haben, wenn es darum geht, im Rahmen der verfügbaren Ressourcen Verbesserungen im Tierschutz zu erreichen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das gilt auch für das Anliegen, welches die FDP mit ihrem Antrag hier adressiert. Wir haben dazu eine Formulierung im Koalitionsvertrag, die lautet – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Wir setzen uns dafür ein, dass die Qualzucht bei Tieren in der Gesellschaft thematisiert wird und mit Tierhaltenden, Wissenschaft und Tierschutz mittel- und langfristige Lösungswege gesucht werden.“ (Annabell Krämer [FDP]: Warme Worte!) Qualzucht kann durch sehr unterschiedliche Erscheinungsformen und Krankheitsbilder erfüllt werden und für die betroffenen Tiere mit erheblichen Schmerzen, Leiden und Schäden verbunden sein. Sie kommt bei zahlreichen Tierarten in sehr unterschiedlichen Formen und Ausprägungen vor. Ein Beispiel hierfür – wir haben das vorhin schon gehört – ist Kurzköpfigkeit bei bestimmten Hundeoder Kaninchenrassen. Um dies wirksam zu unterbinden, müssen gesetzliche Vorgaben geändert werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt FDP und Beifall Birgit Herdejürgen [SPD]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen alle, dass Tierschutzrecht Bundesrecht ist. Einige von Ihnen wissen vielleicht, dass es in der Ampel Bestrebungen gab, das Tierschutzgesetz des Bundes zu reformieren und dort auch das Thema Qualzucht vermehrt anzupacken. Der in der Ampel bereits geeinte Gesetzentwurf war in der Beratung bereits weit fortgeschritten. Er konnte leider – Sie kennen die Gründe, liebe Frau Kollegin Krämer – nicht mehr abschließend beraten werden. Von daher konnte das Vorhaben, das Tierschutzrecht in diesem und in weiteren Punkten, die eine Verbesserung des Tierschutzes bedeutet hätten, nicht umgesetzt werden. Der Entwurf sah ein Ausstellungsverbot vor, um zu verhindern, dass von Qualzucht betroffene Tiere einem Publikum vorgestellt werden und um die Nachfrage nach Tieren mit Qualzuchtmerkmalen zu reduzieren. Außerdem war ein Verkaufsverbot auf Online-Plattformen vorgesehen. Auf Online-Plattformen hätten dann Tiere, die Merkmale von Qualzucht aufweisen, nicht mehr zum Kauf angeboten werden dürfen. Ich bedauere sehr, dass die Novelle zum Tierschutzgesetz durch das Ampel-Aus auf der Strecke geblieben ist. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Wir auch! – Annabell Krämer [FDP]: Wir auch!) Logischerweise würde ich es sehr begrüßen, wenn sich Schleswig-Holstein im Bundesrat für die Änderung des Tierschutzgesetzes in diesem Sinne starkmachen würde. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt FDP und Beifall Birgit Herdejürgen [SPD]) Es braucht klare Definitionen und verbindliche Prüf- und Kennzeichnungspflichten. Es braucht klare Regelungen für den Vollzug. Es braucht angemessene Sanktionsmöglichkeiten, um das Qualzuchtverbot, das es schon seit vielen Jahren gibt, durchzusetzen. Dies gilt im Übrigen auch für Nutztiere. Auch für Nutztiere brauchen wir Kriterien. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt FDP und Beifall Birgit Herdejürgen [SPD]) So gibt es zum Beispiel schmerzhafte Gelenkveränderungen beim Mastgeflügel und beim Mastschwein, die natürlich etwas mit der Haltung, aber auch mit einseitigen Zuchtzielen zu tun haben. Es geht darum, Tierleid zu verhindern, bei Heimtieren und bei Nutztieren gleichermaßen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie bitte mit mir auf der Tribüne den Landrat des Kreises Plön, Björn Demmin, der auf Einladung des Kollegen Kock-Rohwer anwesend ist, und den Geschäftsführer des Landesfeuerwehrverbands, Volker Arp. (Beifall) Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Birgit Herdejürgen das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Birgit Herdejürgen SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Kleinschmit, die eierlegende Wollmilchsau wäre mit Sicherheit eine Qualzucht; das würden wir hier niemals beantragen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stehe heute hier für die Kollegin Sandra Redmann, der ich gute Besserung wünsche. – Liebe Sandra, hör einfach auf zu husten, dann geht’s dir bald wieder gut. (Beifall) Lassen Sie mich gleich zu Beginn feststellen, dass die SPD-Fraktion sowohl den SSW-Anträgen als auch dem FDP-Antrag zustimmt. (Beifall SPD, FDP und SSW) Lassen Sie mich ebenso zu Beginn einen Punkt aufgreifen, den wir nicht in den Anträgen finden: Es ist Weihnachtszeit, eine Zeit, in der die Herzen und Gefühle ein wenig größer werden und sich unser Blick für vieles öffnet, das uns emotional berührt. Etwas Gutes zu tun, gehört für viele Menschen ganz selbstverständlich zu dieser Zeit. Gerade jetzt spricht uns der Tierschutz besonders an. Die Vorstellung, ein kleines süßes Tier unter dem Weihnachtsbaum zu finden, mag auf den ersten Blick verlockend erscheinen. Doch leider passiert dies viel zu oft unüberlegt, mit teils schlimmen Konsequenzen. Nicht selten landen die lebenden Geschenke nur wenige Monate später im Tierheim. Tierschutz darf nicht nur an Weihnachten eine Rolle spielen. Tierschutz ist eine Aufgabe für alle zwölf Monate im Jahr. (Beifall SPD, FDP und SSW) Lassen Sie mich daher eine Forderung wiederholen, die meiner Fraktion und mir besonders am Herzen liegt: Tiere gehören nicht unter den Weihnachtsbaum. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU) Zugleich möchten wir all den Menschen danken, die sich im Tierschutz engagieren – oft unter wirklich schwierigen Bedingungen, mit enorm viel Herzblut und trotz aller Widrigkeiten, auf die ich noch eingehen werde. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nun konkret zu den Anträgen. Das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung ist mal auf den Weg gebracht worden, um einerseits dringend notwendige höhere Tierwohlstandards zu erreichen und um andererseits Anreize für Landwirte zu schaffen und die höheren Kosten einer anderen Tierhaltung zumindest zum Teil auszugleichen. Zudem erhoffte man sich dadurch eine Reduzierung des Antibiotika-Einsatzes und eine Verringerung der Umweltbelastung. Leider wurde das Programm nicht so angenommen wie erhofft. Das hat sicher viele Gründe. Einige Landwirte sehen Probleme in der praktischen Umsetzung und halten die Hürden für zu hoch, während andere Zweifel haben, ob die geplanten Maßnahmen langfristig Bestand haben können. Nun mag man das ja verstehen, aber die Antworten darauf können nicht in Kürzungen und zeitlichen Beschränkungen liegen. Die Idee war doch richtig und notwendig. Wenn also die Umsetzung das Problem ist, muss man da nachsteuern. Das wäre der logische Schritt. Daher ist der Antrag folgerichtig. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ein ganz wichtiger Punkt, der heute bereits angesprochen wurde, ist die Verhinderung der Qualzucht. Jeder der im FDP-Antrag benannten Punkte ist absolut notwendig. Es gibt wirklich gar keine sinnvolle Erklärung dafür, dass Tiere leiden müssen. Nur weil einige Züchter bestimmte Merkmale bei Tieren niedlich oder cool finden, rechtfertigt das doch nicht, dass diese Tiere unter Schmerzen leiden müssen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Manchmal frage ich mich wirklich, was wir Menschen uns eigentlich einbilden. (Christian Dirschauer [SSW]: Ja!) Unterschiedliche Auffassungen gibt es allerdings immer wieder, was denn als Qualzucht zu verstehen ist. Daher ist eine klare Definition ganz besonders wichtig. Auch diesem Antrag stimmen wir natürlich zu. Den sehr kurzfristig eingebrachten Alternativantrag von Schwarz-Grün lehnen wir hingegen ab. (Lebhafter Beifall SPD, FDP und SSW) Es ist schade, dass an dieser Stelle, an der es um die Qual von Tieren geht, dies durch die Koalitionsfraktionen so aufgeweicht wird. Misslich ist es übrigens auch, dass so etwas zwischen den Fraktionen im Vorwege nicht besprochen wird. (Zuruf SPD: Ja!) Vielleicht hilft in der Sache daher tatsächlich ein Fachgespräch im Ausschuss weiter. Ich kann beispielsweise überhaupt nicht nachvollziehen, dass Nutztiere von diesen Regelungen ausgenommen werden. (Birgit Herdejürgen) (Zuruf Rixa Kleinschmit [CDU]) Eine Tierschutzstrategie für Schleswig-Holstein: Ich – Sandra – gebe zu, da habe ich erst gedacht: nein, bitte nicht. Nicht nur, dass die Landesregierung ständig Strategien entwickeln möchte, um nicht in die konkrete praktische Umsetzung zu kommen. Jetzt fängt der SSW auch noch damit an. (Zurufe) Wenn man das Tempo der Ministerien bei der Umsetzung von Landtagsbeschlüssen bedenkt – Katzenschutzverordnung zum Beispiel –, wäre die Strategie circa 2040 fertig, und in die Umsetzung käme sie frühestens, wenn Hunde wieder im Landeshaus erlaubt sind. (Heiterkeit und Beifall SPD und FDP –

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Dirschauer SSW

Jetzt kommt das Aber!) Es ist aber richtig, ganz konkret für Schleswig-Holstein Punkte zu fordern. Bestandteil des Antrags sind ja klare Zeitpläne. Die einzelnen Maßnahmen sind ja schon erläutert worden, das muss ich nicht wiederholen. Dennoch müssen wir da sicher nachschärfen. Ich greife hier mal die stärkere Berücksichtigung des Wildtierschutzes in der Raum- und Umweltplanung heraus. Zudem gibt es sicher weitere Punkte, die noch Beachtung finden müssten, wie zum Beispiel die Stärkung des Ehrenamtes im Tierschutz. Zu dem Punkt der Finanzierung der Tierheime möchte ich gerne noch ein paar Worte sagen. Tierschutz, liebe Kolleginnen und Kollegen, kostet Geld. Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, und darum hat sich die Politik zu kümmern. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt FDP) Wir können doch nicht erwarten, dass dringend notwendige Maßnahmen in den Tierheimen nur über Spenden und Flohmärkte finanziert werden. Wir machen die Tierschutzgesetze, und die Tierheime und Tierschutzvereine müssen damit leben und tragen diese Verantwortung vorbildlich. Aber wenn diese sagen, es geht so nicht mehr, wir bekommen das nicht mehr hin, dann muss reagiert werden. Dann darf man nicht einfach sagen: Ihr macht das schon. Dass die Landesregierung wieder kein dringend benötigtes Geld für Tierheime ausgeben möchte, halten wir für verantwortungslos. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wir fordern als SPD-Fraktion weiterhin eine echte Tierschutzkonferenz für Schleswig-Holstein. Da können wir die Punkte der Anträge konkret für eine schnelle Umsetzung beraten und mit allen Verantwortlichen an einem Tisch gemeinsame Lösungen entwickeln. Echter Tierschutz lebt nicht von Ankündigungen, sondern von konkretem Handeln. (Lebhafter Beifall SPD, SSW und vereinzelt FDP) Jetzt redet auch noch einmal ausdrücklich Sandra aus mir: Ich fühle mich im Moment so ein bisschen bipolar. Ich wünsche Ihnen allen schöne und erholsame Tage. Da meine liebe Birgit Herdejürgen die Rede für mich hält, möchte ich damit schließen, wie es Paddington vermutlich sagen würde: Möge jeder Pfotenabdruck an diesem Weihnachtsfest ein kleines bisschen Freundlichkeit hinterlassen. (Zurufe: Oh!) Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Ich gebe zunächst einmal die Restredezeiten bekannt. Der SSW hätte noch 14 Sekunden, die FDP eine Minute 25 Sekunden, die CDU eine Minute 45 Sekunden, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 45 Sekunden und die SPD noch zwei Minuten 20 Sekunden. Das wären die Restredezeiten, wenn jemand davon Gebrauch machen will. Ansonsten hat sich der Abgeordnete Dr. Heiner Garg zu einem Kurzbeitrag gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heiner Garg FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Sandra Redmann, ich weiß, dass du gerade zuhörst. Deswegen will ich auch mit uns beiden beginnen. Liebe Kollegin Kleinschmit, ich weiß, dass es unterschiedliche Rollen gibt, je nachdem, wer regiert. Aber es gibt bestimmte Themen, da funktioniert das komplett fraktionsübergreifend, egal wer gerade regiert und wer opponiert. So einen Fall durfte ich mit der Kollegin Redmann in meiner ersten Legislaturperiode erleben, die 2000 gestartet ist. Wir haben bei dem Verbot von Wildtieren in Zirkussen, bei den Verboten von Lebendtransporten für Schlachtvieh bis hin zum Pelztierverbot alles mögliche gemeinsam auf die Beine gestellt. Ich wünsche mir, dass wir das auch bei diesen Anträgen fraktionsübergreifend in diesem Landtag hinbekommen würden. (Dr. Heiner Garg) (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich will nur einen einzigen Aspekt herausgreifen, warum mir das so wichtig ist. Alle Katzenväter und Katzenmütter und andere Tierhalterinnen und Tierhalter unter Ihnen mögen mir das jetzt verzeihen. Ich durfte 45 Jahre meines Lebens mit Hunden verbringen. Zu unserer Familie gehören zwei Hunde. Die Entwicklung, wie Mensch und Hund zueinander gefunden haben, ist bis heute eine der faszinierendsten Geschichten überhaupt für mich. (Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Birgit Herdejürgen [SPD] und Sybilla Nitsch [SSW]) Was tun wir Menschen mit diesen Lebewesen, die uns völlig bedingungslose Liebe jeden Tag 24 Stunden gewähren, die vollkommen von uns abhängig sind? Was tun wir mit ihnen? – Wir verzwergen sie, damit sie in Teetassen passen. Damit sie in Teetassen passen! Kein Hund muss 800 Gramm Lebendgewicht auf die Waage bringen, wenn er erwachsen ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, SSW und Annabell Krämer [FDP]) Wir züchten ihnen die Nasen weg, damit sie nicht atmen können, aber niedlich aussehen. Wenn man sie im Genick anfasst, fallen ihnen die Augäpfel raus. Genau dagegen will der FDP-Antrag vorgehen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich weiß, Sie haben selber Hunde. (Rixa Kleinschmit [CDU]: Einen!) – Einen. Ich weiß ganz genau, dass auch von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN viele Kolleginnen und Kollegen was auch immer für Haustiere halten und total verrückt nach denen sind. Lassen Sie uns alle Anträge bitte in den Ausschuss überweisen und gemeinsam noch mal mit Fachgespräch oder Anhörung überlegen, wie wir den bestmöglichen Tierschutz für diejenigen hinbekommen, die uns jeden Tag so viel geben, denen wir es aber auch schuldig sind, sie zu beschützen und ihnen etwas zu geben. Lassen Sie uns gemeinsam darüber nachdenken, wie wir zum Ziel kommen. – Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Für die Landesregierung erteile ich das Wort der Ministerin für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Cornelia Schmachtenberg. (Zuruf Heiner Rickers [CDU]) – Entschuldigung, Herr Abgeordneter. Das haben wir zu spät gesehen. – Zunächst hat für einen Kurzbeitrag der Abgeordnete Heiner Rickers das Wort. (Zuruf: Es ist okay!)

Diese Rede einzeln zitieren

Heiner Rickers CDU

Es ist okay. Herr Dr. Garg, hier ist noch ein Heiner, der gedanklich gar nicht weit von dem entfernt ist, was wir hier bisher gemeinsam beschlossen oder diskutiert haben. Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nun kann ich auch mit einem großen Erfahrungsschatz aufwarten, was Tierhaltung angeht. Ich weiß, dass Tiere nicht wie Maschinen reagieren und dass sie entweder 365 Tage, 24 Stunden betreut werden müssen oder in ihrem Überlebenswillen in der freien Natur oft widrigen Dingen ausgesetzt sind. Ich möchte ich mich ausdrücklich bedanken, dass wir uns nicht wie in Debatten in vergangenen Legislaturperioden auf widrige Bedingungen in der Landwirtschaft und in der Massentierhaltung fokussiert haben, weil dort die meisten Tiere gehalten werden. Sie kennen die Diskussion. Heute war es sehr harmonisch und ausgeglichen, und wir sind uns alle in der Zielformulierung glücklicherweise einig. Wir sind uns alle einig in der politischen Zielbeschreibung, dass wir mehr Tierwohl wollen. Ich habe es eben gesagt: Die meisten Tiere werden nach wie vor in der Landwirtschaft gehalten. Da hat sich so viel mit unserer Mithilfe und mit unseren gemeinsam gefassten Beschlüssen verbessert. Ich nenne einmal den Runden Tisch Nutztierhaltung, der regelmäßig tagt, und der im Landwirtschaftsministerium insbesondere unter Robert Habeck – Herr Kock-Rohwer – fraktionsübergreifend mit den großen Verbänden für die Nutztierhalter für sehr viele Verbesserungen verantwortlich war, die er formuliert und letztendlich mit unserer Unterstützung oder Beschlusslage politisch umgesetzt hat. Da will ich einige Beispiele nennen. Wir waren vorhin schon einmal bei der Pelztierhaltung. Es wissen nur wenige, dass wir vor Jahren in Schleswig-Holstein noch Pelztiere unter wirklich widrigen Bedingungen gehalten haben. (Sybilla Nitsch [SSW]: Ja!) In Dänemark werden sie immer noch gehalten. (Sybilla Nitsch [SSW]: Ja!) (Heiner Rickers) Die Nerzzucht war ein Riesenproblem; das hat sich erledigt. Da hat sich viel verbessert, etwa der Transport. – Da dürfen Sie gerne klatschen. (Beifall CDU, FDP und SSW) – Vielen Dank.Der Transport von Rindern, die Bedingungen bei der Schlachtung, die Kontrollierbarkeit, die Überwachung, insbesondere bei den von mir genannten Dingen, sind wesentlich besser geworden. Sie wissen auch, dass sich durch die hohen Fleischpreise im Moment im Bereich des Tierwohls in den Bereichen Rinder- und Hähnchenhaltung unwahrscheinlich viel verbessert hat. Die Milchpreise haben dafür gesorgt, dass die erfolgreichen Betriebe heute insbesondere ins Tierwohl investieren, weil sie wissen, dass die hochleistenden Milchkühe langfristig nur dann gute Leistung gewährleisten können, wenn sie ein gutes Leben haben und gut gehalten werden. Es hat sich viel getan, ob bei den Pelztieren oder den tragenden Rindern, die nicht geschlachtet werden dürfen – das war sonst immer ein Graubereich –, den Kälbern, die nicht genetisch hornlos geboren werden, die nur noch mit Schmerzmitteleinsatz und unter Betäubung meist von fachkundigen Tierärzten enthornt werden, oder dem Kastrieren von männlichen Ferkeln, das heute nur noch mit Fachleuten unter Schmerzmitteleinsatz geht.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Herr Abgeordneter, denken Sie bitte an Ihre Redezeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Heiner Rickers CDU

Es ist viel gelungen, und der Lebensmitteleinzelhandel drängt immer wieder darauf, dass nur Tiere eingekauft werden und an die Ladentheke kommen, die einen hohen Tierwohlstandard erlebt haben.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Herr Abgeordneter, es tut mir sehr leid.

Diese Rede einzeln zitieren

Heiner Rickers CDU

Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

So, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann hat jetzt Ministerin Cornelia Schmachtenberg das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Cornelia Schmachtenberg

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben es jetzt in allen Debatten schon gehört: Tierschutz ist kein Randthema, sondern es betrifft uns alle. Wir haben alle ein Interesse daran, dass der Tierschutz hochgehalten wird. Er ist Ausdruck unseres Verständnisses von Verantwortung – Verantwortung für Tiere, die wir halten, Verantwortung in der Landwirtschaft, Verantwortung in einer Gesellschaft, die ethische Maßstäbe ernst nimmt. Diese Verantwortung umfasst die Nutztierhaltung, aber auch die Heimtier- und Hobbyhaltung. Wir haben es eben gehört; die beiden Bereiche stehen heute im Fokus; beide Bereiche wollen wir heute besprechen. Wir alle wollen, dass Tiere gut gehalten werden. Auch die Landwirtinnen und Landwirte wollen, dass ihre Tiere gut gehalten werden. Sie haben ein großes Interesse, dass es ihren Tieren gut geht, genauso wie die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Tierwohlstandards in der Landwirtschaft sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Das ist ein großer Erfolg und eine große Anstrengung, die wirklich Anerkennung verdient. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleichzeitig bleibt doch diese Diskrepanz bestehen. Wir merken es im Moment gerade an der Diskussion zu den Butterpreisen, die unsere Betriebe täglich spüren. Die gesellschaftlichen Forderungen nach höherem Tierwohl auf der einen Seite, die immer wieder wachsen, und auf der anderen Seite das Kaufverhalten, das letztendlich diese Erwartungshaltung nicht immer widerspiegelt und ihr entspricht. Das erzeugt Unsicherheiten in den landwirtschaftlichen Betrieben. Jeder Landwirt und jede Landwirtin überlegen, wie sie dann Investitionsentscheidungen treffen können. Genau diese Herausforderungen haben die Zukunftskommission Landwirtschaft und die Borchert-Kommission klar benannt. Auch das wurde heute in den Reden erwähnt. Beide Gremien haben aus meiner Sicht ein sehr schlüssiges Gesamtkonzept entwickelt – ein Konzept, das auf Förderung, auf nachhaltiger Finanzierung und einer klar verständlichen Kennzeichnung basiert. Nur wenn diese drei Elemente zusammenwirken, schaffen wir letztendlich Planungssicherheit, die für eine echte Transformation in der Tierhaltung notwendig ist. Nur dann können auch unsere Landwirtinnen (Ministerin Cornelia Schmachtenberg) und Landwirte die Höfe mit Zuversicht weiterentwickeln, die sie zu Recht von der Politik erwarten. Eins ist für mich in dieser ganzen Debatte um mehr Tierwohl und Finanzierung und Kennzeichnung ganz klar: Es darf keine Rosinenpickerei geben. Es darf nicht sein, dass ich mir das eine heraussuche und das andere liegenlasse. Dann schmeckt der gesamte Kuchen nicht. Es muss ein Gesamtkonzept sein. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vor dem Hintergrund finde ich es bedauerlich, dass die Förderung für den Umbau der Tierhaltung auf Bundesebene ausgelaufen ist oder ausläuft. Aus schleswig-holsteinischer Sicht wäre es aufgrund der begrenzten Mittel, die wir hier nun mal haben, sinnvoll gewesen, dass es weiterläuft. Gleichwohl wissen wir doch alle, wie es finanziell auch auf Bundesebene bestellt ist. Auch dafür habe ich Verständnis. Deswegen finde ich zumindest die Entscheidung gut, dass der Bund die Frist für die Antragstellung bis Herbst verlängert hat, und dass die Landwirtinnen und Landwirte dadurch eine längere Antragsfrist haben. Unabhängig von dieser Entscheidung bleibt für mich eines klar: Wenn wir Veränderungen in der Nutztierhaltung wollen und diese ernsthaft voranbringen wollen, brauchen wir weiterhin eine öffentliche Förderung. Sie ist kein Nice-to-have. Das müssen wir auch immer wieder in der Öffentlichkeit sagen. Sie ist Voraussetzung für eine gerechte und wirksame Transformation. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Woche hat sich am Mittwoch der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz zusammengesetzt und entschieden, dass die Tierhaltungsförderung wieder in die GAK-Förderung übernommen wird. Das heißt, die Schweineställe werden zukünftig, wenn das Bundesprogramm ausläuft, über die GAK-Förderung weiterlaufen. Deswegen arbeiten wir als Haus bereits intensiv daran, dass die Agrarinvestitionsförderung für Schweinehaltung in Schleswig-Holstein wieder aufgenommen wird, die zugunsten der Bundesförderung ausgesetzt worden ist, damit wir die Schweinehaltung in Schleswig-Holstein wieder unterstützen, auch wenn wir das nicht in der gleichen Weise werden tun können wie der Bund, weil wir nun mal andere finanzielle Mittel haben. Das ist klar. Wenn wir über Tierwohl und über Tierschutz sprechen, dann reden wir auch über Tiergesundheit. Das ist der zentrale Maßstab, wo wir sehen, ob es den Tieren gut geht oder nicht. In Schleswig-Holstein – das hat Kollegin Kleinschmit angesprochen – haben wir ein engmaschiges Kontroll- und Monitoringsystem in dem Bereich. Damit die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, kommen auf landwirtschaftliche Betriebe aus unterschiedlichen Quellen regelmäßig Kontrollen zu, und auch in Schlachthöfen gibt es Kontrollen. Das heißt, wir haben ein engmaschiges Kontrollsystem. Auch das Landeslabor leistet hier wertvolle Arbeit. Die Untersuchungen dienen nämlich nicht nur der Bestätigung dessen, was erreicht wurde, sondern sind auch ein schnelles Frühwarnsystem, das letztendlich ein schnelles Erkennen möglicher Risiken beinhaltet. Letztendlich funktioniert das. Das unterstützen wir als Land, und das wollen wir fortsetzen. Wenn wir über die Strukturen in der Nutztierhaltung sprechen und über das, was wir da als Staat und als Politik tun können, dann haben wir auch gesehen, dass die Herausforderungen in der Heimund Hobbytierhaltung wahnsinnig groß sind. Da gibt es große Herausforderungen. Der Zugang zu Heimtieren ist insbesondere durch den Online-Tierhandel leichter und schneller geworden als je zuvor. Auch wenn schon immer Tiere abgegeben worden sind – davor müssen wir ja auch nicht die Augen verschließen –, stellen wir doch fest, dass die Zahl an unüberlegten Entscheidungen, sich ein Tier anzuschaffen, mehr werden und die Tiere dann auch wieder schnell abgegeben werden. Das können wir alle insgesamt nicht wollen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der Online-Tierhandel spielt hier aus meiner Sicht eine ganz große Rolle, denn da ist die Hemmschwelle wahnsinnig gering, ein Tier spontan zu erwerben, sich durchzuklicken und zu sehen: Ach, das kann ich jetzt hier in der Nachbarschaft kaufen. Deswegen ist die Hemmschwelle, sich ein Tier zu kaufen, einfach gesunken. Daher bedanke ich mich noch einmal bei diesem Haus, dass wir vor ein oder zwei Jahren gemeinsam entschieden haben, den Online-Tierhandel zu begrenzen, dass wir mit unserer Entscheidung das deutliche Signal gesendet haben: Wir wollen das nicht, wir in Schleswig-Holstein wollen einen anderen Weg gehen. (Beifall ganzes Haus)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Frau Ministerin, gestatten Sie der Kollegin Annabell Krämer eine Zwischenfrage?

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer FDP

Sie haben mich gerade auf einen Gedanken gebracht, als Sie sich gerade beim Parlament dafür bedankt haben, dass wir das gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Wir haben ja vor fast einem Jahr gemeinsam die Katzenschutzverordnung auf den Weg gebracht. Ich frage Sie, ob Sie denn da ein Weihnachtsgeschenk für uns haben, wann die endlich in Kraft tritt. – Darauf wäre ich noch gekommen, aber wir machen ja nichts mit Weihnachtsgeschenken und Tieren zusammen. Deswegen wird es die Katzenschutzverordnung vor Weihnachten nicht geben. (Heiterkeit und Beifall CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Christian Dirschauer [SSW]) Aber sie wird auch nicht erst 2040 kommen, wie Sandra Redmann vielleicht prognostiziert hat, sondern sie wird Anfang des nächsten Jahres kommen. Wir sind da wirklich dran. Mir ist das außerordentlich wichtig. Ich bin noch nicht ewig im Amt. Wir sind in den letzten Zügen. Noch einmal zur Onlineplattform. Das Land Schleswig-Holstein hat eine Bundesratsinitiative dazu gestartet, und das hat gewirkt. Der Beschluss, der hier getroffen worden ist, hat auf Bundesebene gewirkt. Es liegt jetzt eine Verwaltungsvereinbarung zwischen allen Bundesländern vor, dass eine zentrale Recherchestelle dafür eingesetzt wird, die beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ein Instrument sein wird. Damit werden wir den Handel besser überwachen. Damit werden wir auch Aufklärung und Beratung stärken. Das ist auch dank dieses Parlaments so erreicht worden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein Thema, das damit unmittelbar zusammenhängt – das haben wir heute ja schon mehrmals gehört –, ist die Qualzucht. Kaum ein anderes Feld zeigt so schmerzhaft, was passiert, wenn ästhetische Vorlieben über das Wohl des Tieres gestellt werden: ob kurznasige Hunde – das haben wir schon gehört –, die ihr Leben lang nach Luft ringen, Katzen mit fehlenden Tasthaaren, die ihre Umwelt nicht richtig wahrnehmen können, oder Kleintiere, deren Körperbau sie lebenslang beeinträchtigt. All diese Tiere tragen Merkmale, die ihnen Leid verursachen, bevor sie ihr erstes Lebensjahr erreichen. Das kann nicht in unserem Sinne sein. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist bereits gesetzlich geregelt, dass die Zucht von Tieren mit Defekten, die Schmerzen und Leiden auslösen, verboten ist. Das ist schon jetzt die rechtliche Grundlage. Doch ein Verbot erzielt häufig ja nur dann Wirkung, wenn es verstanden wird, wenn darüber informiert wird und wenn es in der Praxis tatsächlich umgesetzt wird. Deswegen setzen wir auf Aufklärung und Dialog mit den Zuchtverbänden, Tierärztinnen und Tierärzten, Fachverbänden und Wissenschaft. Wir müssen gemeinsam definieren, wo die Grenzen verantwortungsvoller Zucht verlaufen, welche Merkmale eindeutig Leiden verursachen und wie wir rechtskonform und praxisnah handeln. Deshalb begrüße ich die Initiative der regierungstragenden Fraktion, eine Bundesratsinitiative zu stellen, um den Schutz von Haustieren mit Qualzuchtmerkmalen zu stärken und insbesondere die Züchtung mit extremen Merkmalen konsequent zu unterbinden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Frau Ministerin, gestatten Sie dem Herrn Abgeordneten Dr. Garg eine Zwischenfrage?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Heiner Garg FDP

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Frau Ministerin, ist Ihnen bekannt, dass bei über 90 Prozent der Welpen der Cavalier King Charles Spaniels, die inzwischen geboren werden, aufgrund der Kurzköpfigkeit das Gehirn nicht mehr in den Schädel passt und dass über 90 Prozent der Tiere dieser Rasse ihr ganzes Leben lang unter unendlichen Schmerzen leiden, neurologische Schäden haben, von Anfang an, und (Ministerin Cornelia Schmachtenberg) dass diese Hunde trotz aller Aufklärung und trotz § 11b des Tierschutzgesetzes nach wie vor auf jeder VDH-Ausstellung überall in Deutschland gezeigt werden, unter anderem, weil der Genpool inzwischen so minimal ist? Wären Sie deswegen möglicherweise mit mir einer Meinung, dass nur weitere Aufklärung an dieser Stelle nicht weiterhilft? – Ja, da bin ich mit Ihnen einer Meinung. Deswegen glaube ich auch, dass die Bundesratsinitiative durchaus ein Weg sein kann, dass wir hier klare Maßstäbe ansetzen und nicht nur über Aufklärung reden und dann eine bessere Rechtsgrundlage schaffen, als sie es jetzt ist. Ich glaube auch, dass wir nicht weit auseinander sind, was die Qualzucht angeht. Deswegen wird das ja auch an den Ausschuss überwiesen, damit wir hier gemeinsam etwas Gutes aus Schleswig-Holstein hinbekommen. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man kann natürlich fordern, Politik müsse dies machen, Politik müsse jenes machen. Das ist richtig, und das sehe auch ich. Aber eines ist auch wichtig: Wir müssen bei jedem Einzelnen anfangen und bei jedem einzelnen Menschen ansetzen. Denn auch eine Kaufentscheidung sendet ein Signal: Wenn man so einen Hund kauft, ist das eine bewusste Entscheidung. Deswegen appelliere ich an die zukünftigen Tierhalterinnen und Tierhalter eindringlich: Beschäftigen Sie sich bitte vor dem Kauf intensiv damit, was das für eine Rasse ist, was diese Rasse braucht, ob Sie ihren Bedürfnissen überhaupt gerecht werden können, wie die Züchtung verläuft, und kaufen Sie kein Tier, bei dem absehbar ist, dass es aufgrund seiner Zuchtmerkmale leiden wird! Kaufen Sie kein Tier aus dubiosen Quellen, und kaufen Sie bitte kein Tier aus einer Laune heraus! Tiere sind empfindsame Wesen und keine Ware. Das sollten wir alle beherzigen, gerade vor Weihnachten. (Beifall ganzes Haus) Ich freue mich daher über den konstruktiven Austausch und das Miteinander, das wir in diesem Bereich haben. Ich freue mich auch auf den Austausch, den wir im Ausschuss weiter haben werden, und bin mir ganz sicher, dass wir etwas Gutes auf den Weg bringen werden. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin, ich verweise auf die Vorlage.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin, ich verweise erneut auf die gute Vorlage.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies

Erneut danke ich dem Herrn Berichterstatter für seinen Bericht und frage, ob es Wortmeldungen gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst die Finanzministerin Dr. Silke Schneider. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sie beraten heute den Entwurf für einen 3. Nachtragshaushalt 2025. Ich danke ausdrücklich dem Finanzausschuss, der eine so kurzfristige Beratung ermöglicht hat. Mit seinem Beschluss vom 17. September 2025, veröffentlicht am 19. November 2025, hat das Bundesverfassungsgericht neue Maßstäbe bei der Berechnung der amtsangemessenen Alimentation für Beamtinnen und Beamte gesetzt. Das kurze Zeitfenster bis zum Jahresende möchten wir nutzen, um durch eine Ermächtigung die Möglichkeit zu haben, finanzielle Vorsorge für die Auswirkungen des Beschlusses zu treffen. Obwohl die Entscheidung konkret nur Berlin betrifft, hat sie bundesweite Signalwirkung. Ich habe darüber schon ausführlich im Finanzausschuss berichtet. Das Gericht hat die Maßstäbe für die Alimentation ganz grundsätzlich und damit für alle Länder und den Bund neu justiert. Im konkreten Umfang war das für keinen vorhersehbar und daher auch für keinen einplanbar. Richtig ist, dass die Tinte unter dem 2. Nachtrag noch nicht trocken war, da mussten wir uns mit dem 3. Nachtrag befassen. Das war auch für uns im Finanzministerium sehr kurzfristig. Die wichtigsten Änderungen für die Berechnung der amtsangemessenen Besoldungen: Das ist zum einen die Mindestbesoldung, die sich künftig nicht mehr am Abstand zur Grundsicherung orientiert, sondern an der sogenannten Prekariatsschwelle, die (Ministerin Dr. Silke Schneider) sich am regionalen Netto-Äquivalenzeinkommen ausrichtet. Das klingt theoretisch. Praktisch bedeutet das, dass dadurch die Mindestbesoldung höher ist als bisher berechnet. Zum anderen wurde die erste Prüfstufe verschlankt. Die Entwicklung des Besoldungsniveaus wird nun anhand der Lohn- und Preisentwicklung seit 1996 gemessen. Ein Ländervergleich entfällt. Diese Neuerungen durch das Bundesverfassungsgericht schaffen Klarheit und vereinfachen für uns die Berechnung. Unsere ersten Berechnungen zeigen: Auch in Schleswig-Holstein besteht voraussichtlich Nachsteuerungsbedarf. Deshalb schlagen wir Ihnen vor, einen möglichen rechnerischen Überschuss des Haushaltsjahres 2025 in Höhe von bis zu 250 Millionen Euro in eine zweckgebundene Rücklage zu überführen. Damit legen wir den finanziellen Grundstein für den Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes 2026, das die Anpassungen für 2025 und für 2026 berücksichtigen wird, die sich dann aus der Gerichtsentscheidung errechnen. Mit Überschuss ist der sogenannte Bodensatz gemeint, also die Summe aller Minderausgaben und Mehreinnahmen am Ende eines Jahres. Haushalterisch spiegelt sich der sogenannte Überschuss übrigens im Abstand zur Verfassungsgrenze wider, wie er sich zum Jahresende errechnet und dann auch im Datenblatt zu lesen ist. Ich bin mir dessen bewusst, dass der Begriff Überschuss in den Jahren mit struktureller Neuverschuldung wie schon in den Jahren mit Notkrediten nicht ganz exakt ist. Denn aufgrund des Prinzips der Gesamtdeckung – das steht im Haushaltsgrundsätzegesetz – wissen wir gar nicht, ob die übrigbleibenden Mittel noch Teil der Steuereinnahmen und der sonstigen Einnahmen, die das Land hat, oder eben Teil des strukturellen Kredits sind. Warum 250 Millionen Euro? – Trotz Unsicherheiten bei der Berechnung, die wir wie andere Länder aktuell noch haben, weil uns ganz bestimmte Parameter noch gar nicht vorliegen, müssen wir eine Obergrenze festlegen. Dafür haben wir die bisher festgestellten Korrekturbedarfe bei den einzelnen Besoldungsgruppen linear auf alle Beamtinnen und Beamten übertragen. Unter Berücksichtigung der bereits im Haushalt 2026 getroffenen Tarifvorsorge ergibt sich ein Betrag von rund 250 Millionen Euro. Die Höhe der Ermächtigung – das hier noch einmal zu sagen, ist mir wichtig – spiegelt allein die Höhe dieser erwarteten maximalen Nachzahlung und nicht des erwarteten Überschusses wider. Das kann auch gar nicht anders sein. Erst der Jahresabschluss wird uns zeigen, wie viele Mittel wir tatsächlich in diese Rücklage überführen könnten. Wichtig ist: Ob wir am Ende eine solche lineare Erhöhung für alle Besoldungsgruppen vorschlagen werden oder noch eine Binnendifferenzierung vornehmen können, die zu einer geringeren Belastung des Haushalts führen würde, müssen wir noch sorgfältig prüfen. Meine Damen und Herren, die Rücklage ist ein Instrument nachhaltiger Finanzpolitik. Alle Länder und der Bund nutzen dieses Instrument wie auch die Möglichkeit, Mittel in Sondervermögen zu sichern, auch in Zeiten struktureller Kreditaufnahmen. Ganz aktuell kann ich berichten, dass die Bürgerschaft in Hamburg erst vorgestern beschlossen hat, Mittel in Höhe von 400 Millionen Euro aus der strukturellen Neuverschuldung in ein Sondervermögen Verkehrsinfrastruktur für Schnellbahnausbau zu packen. Ich weiß, dass man darüber sehr trefflich und klug diskutieren kann; wir haben das ja auch im Finanzausschuss schon gemacht. Deswegen spreche ich Sie einmal an. Man kann das so und so sehen, ob das in Zeiten der strukturellen Neuverschuldung geht, (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) aber Länder und Bund agieren genauso. Deswegen spreche ich es hier ganz offen an, weil es da sehr unterschiedliche Auffassungen und Betrachtungen gibt. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Ganz allgemein, wir sichern heute ab, was morgen unumgänglich wird, und vermeiden so haushaltspolitische Engpässe – gerade jetzt, absehbar – für die Besoldung. Gleichzeitig bewahren wir uns Handlungsfähigkeit und Verlässlichkeit für das kommende Jahr. Was sind nun die nächsten Schritte? – Ich habe zugesagt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gesetzgeberisch umzusetzen, für alle ohne Antragsbedingungen für 2025. Sobald also die Tarifeinigung vorliegt und alle Parameter bekannt sind, wird die Landesregierung einen Gesetzentwurf für die Besoldung einbringen. Idealerweise verbinden wir die Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich mit den rückwirkenden Anpassungen in einem Gesetzesvorhaben. Falls notwendig, werden wir aber, wenn es sehr komplex wird, auch eine Zweiteilung des Verfahrens planen. (Ministerin Dr. Silke Schneider) Meine Damen und Herren, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist noch frisch. Wie andere Länder brauchen wir Zeit, um die Auswirkungen auf Schleswig-Holstein zu konkretisieren. Aber wir können und sollten heute vorausschauend handeln, um aus diesem Haushaltsjahr heraus Vorsorge zu treffen. Lassen Sie uns diesen Schritt gehen und mit dieser haushaltsgesetzlichen Ermächtigung die Grundlage, also die Möglichkeit für die notwendigen Anpassungen für 2026, zu schaffen. Das Bundesverfassungsgericht hat uns einen klaren Auftrag erteilt. Wir setzen ihn um. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um eine Minute 23 Sekunden ausgeweitet. Das steht jetzt auch den Fraktionen zu. Das Wort für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Ole-Christopher Plambeck.

Diese Rede einzeln zitieren

Ole-Christopher Plambeck CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den 3. Nachtragshaushalt 2025. Dies tun wir aus verfassungsrechtlicher Verantwortung. Denn aus Karlsruhe kam am 19. November 2025 das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September zur amtsangemessenen Alimentation. Der Kern dieser Entscheidung ist klar: Die bisherigen Maßstäbe der Besoldung reichen nicht mehr aus. Auch wenn der konkrete Anlass im Bundesland Berlin liegt, ist ebenso klar: Diese Entscheidung entfaltet Wirkung für alle Länder, auch für Schleswig-Holstein. Genau deshalb ist es richtig, dass unsere Finanzministerin unverzüglich reagiert hat und den 3. Nachtragshaushalt 2025 vorlegt, den wir heute beschließen werden. Mit diesem Nachtragshaushalt schaffen wir – so hat es die Ministerin auch gesagt – die haushaltsrechtliche Grundlage, um auf die absehbaren Mehrbedarfe, die definitiv bei der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2025 und 2026 entstehen werden, angemessen reagieren zu können. Mit diesem Nachtragshaushalt werden wir als Parlament das Finanzministerium ermächtigen, Mittel aus einem möglichen Haushaltsüberschuss bis zu einer Höhe von 250 Millionen Euro in eine zweckgebundene Rücklage einzustellen, das heißt ausschließlich für die Umsetzung dieser neuen Rechtsprechung. Jetzt ist die Frage: Warum ist dieser Schritt jetzt eigentlich notwendig? – Das Bundesverfassungsgericht hat sehr deutlich gemacht: Allen Beamtinnen und Beamten steht eine Mindestbesoldung zu. Sie brauchen eine Besoldung, mit der sie wirtschaftlich und persönlich unabhängig ihren Dienst für den Staat ausüben können. Ich glaube, das ist wichtig, auch gerade in diesen Zeiten, was das Thema Vertrauen in den Staat betrifft. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Rechtsprechung weiterentwickelt und klargemacht, dass die Berechnung der amtsangemessenen Alimentation neu gedacht werden muss. Die bisherigen Systeme vieler Länder – wir haben 16 verschiedene Systeme, auch unseres – werden den Anforderungen in der bisherigen Form nicht mehr in vollem Umfang gerecht. Das Bundesverfassungsgericht hat einen komplett neuen Bezugspunkt entwickelt. Bisher ging es um den Abstand zur Grundsicherung. Demnach musste bisher bei einer Musterfamilie von Beamtinnen und Beamten oder auch Richterinnen und Richtern in der niedrigsten Besoldungsgruppe der Abstand zur Grundsicherung einer Vergleichsfamilie mindestens 15 Prozent betragen. Das reicht nicht mehr aus. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht seine eigene Rechtsprechung, weil es das ja noch vor ein paar Jahren selbst entschieden hatte, weiterentwickelt: Künftig orientiert sich die Mindestbesoldung an der sogenannten Prekariatsschwelle, die sich am regionalen Netto-Äquivalenzeinkommen ausrichtet. Übersetzt bedeutet das, dass der neue Bezugspunkt 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens ist. Jetzt ist die Frage, was ist das Median-Äquivalenzeinkommen? – Es handelt sich hierbei um einen statistischen Ansatz, auch die OECD verwendet das, um die regionalen, nominalen Netto-Haushaltseinkommen einer Gesellschaft durch differenzierte Gewichtung nach Zahl und Alter der Haushaltsmitglieder vergleichbar zu machen. Ich glaube auch, dass das ein sehr klarer Punkt ist, der nachvollziehbar und besser anzusetzen ist als der Abstand zur Grundsicherung. Es ist wichtig, dass es objektiv nachvollziehbar ist, weil wir natürlich auch etwas haben wollen, was nicht ständig von dem Bundesverfassungsgericht angepasst wird. Klar ist, dass wir mit einem neuen Besoldungsgesetz diese Rechtsprechung im kommenden Jahr umsetzen werden. Wir beschließen heute mit dem neuen 3. Nachtragshaushalt also keine automatische (Ole-Christopher Plambeck) Ausgabenhöhe, keine pauschale Besoldungsanhebung, sondern wir schaffen Vorsorgefähigkeit. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Das ist solide Haushaltspolitik und eine gute Grundlage für das Besoldungsgesetz 2026. (Beifall CDU, Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich bitte um Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Dirk Kock-Rohwer das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Kock-Rohwer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich halte die Rede heute in Vertretung für den erkrankten Kollegen Oliver Brandt, dem ich von hier noch einmal gute Besserung wünsche. (Beifall) Wir haben es gehört: Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem November haben sich die Anforderungen an verfassungsgemäße Besoldung grundlegend geändert. Das Gericht hat sämtliche A‑Besoldungen der Berliner Beamtinnen von der untersten Stufe A 5 bis zur obersten Stufe A 16 für unvereinbar mit dem Alimentationsprinzip erklärt. Das hat für die Besoldung in Schleswig-Holstein, aber auch in vielen anderen Bundesländern Folgen. Der Beschluss ist in vielerlei Hinsicht eine wegweisende Entscheidung, denn die Parameter für eine Verletzung des Alimentationsgebots wurden erstmals erheblich weiterentwickelt und konkretisiert. Bekannt ist ja bereits die Mindestbesoldung, wir haben das hier schon ein paar Mal gehört. Die unterste Besoldungsstufe, das ist in Schleswig-Holstein zurzeit A 6, darf eine bestimmte absolute Untergrenze nicht unterschreiten, da die Beamt_innen nicht von Armut bedroht sein dürfen. Ich bin kein Beamter. Es ist für mich etwas Neues; ich habe vorher nicht gewusst, dass das auch drohen kann. Nach der bisherigen Rechtsprechung, an der wir unsere Besoldung in Schleswig-Holstein ausgerichtet haben, berechnete sich diese Grenze nach dem Grundsicherungsniveau. Das bedeutet aktuell, um einmal zu Zahlen zu kommen, 563 Euro Regelsatz plus Kosten der Unterkunft, Heizkosten et cetera plus circa 15 Prozent Sicherheitsabstand. Künftig sollen anstelle der Grundsicherung nun 80 Prozent, der Kollege Plambeck hat das gerade erklärt, des Median-Äquivalenzeinkommens der Maßstab sein. Bei Singlehaushalten im Jahr 2024 betrug dieses Äquivalenzeinkommen etwa 1.840 Euro netto. Das ist schon auf den ersten Blick erheblich mehr. Da sich das Abstandsgebot auch auf die Unterschiede zwischen den einzelnen Dienstgraden bezieht, hat dieser neue Maßstab weitreichende Auswirkungen auf alle Besoldungsstufen, vom einfachen Dienst bis zu Richtern, Richterinnen und Staatsanwälten und Staatsanwältinnen. Dieser Beschluss hat also massive Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Dass die finanziellen Folgen von Entscheidungen zur Alimentation weitreichend sein könnten, war immer klar. Andere Entscheidungen, wie die zum Weihnachtsgeld seit 2007, werden seit Langem erwartet. Eine Vorsorge dafür zu treffen, war aber bislang nicht angezeigt, da zu unklar war, was auf uns zukommt. Doch das ändert sich nun. Die neuen Parameter müssen auf unsere Landesbesoldungen angewendet werden. Das Land muss sich zügig darauf einstellen, so gut es in der gegenwärtigen Haushaltssituation geht. Daher ermächtigen wir heute mit diesem Gesetz die Landesregierung, mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt dafür eine Rücklage von bis zu 250 Millionen Euro zu bilden, auch wenn noch nicht klar ist, in welcher Höhe der Haushaltsabschluss 2025 dies tatsächlich ermöglichen wird. Es ist in jedem Fall ein gutes und wichtiges Signal, dass unsere Finanzministerin zugesagt hat, die neuen Besoldungsmaßstäbe mit dem nächsten Anpassungsgesetz für alle Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen rückwirkend ab 2025 umzusetzen. Dadurch erübrigen sich Einzelanträge auf amtsangemessene Alimentation, die allen Beteiligten nur unnötigen Aufwand verursacht hätten. Es steht außer Frage: Unsere rund 48.000 Landesbeamt_innen, die gemeinsam mit den rund 27.000 Tarifangestellten in Schleswig-Holstein das Fundament unseres Landes bilden, haben Anspruch auf eine faire und angemessene Besoldung. Das ist auch in dem intensiven Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte unabdingbar. (Dirk Kock-Rohwer) Der Landtag und die Landesregierung haben in den letzten Jahren, insbesondere seit 2022, die Balance zwischen angemessener Besoldung und Haushaltsdisziplin bestmöglich gewahrt – mit mehreren Besoldungsanpassungen, teilweise über Tarifabschlüsse hinaus, jeweils im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten. Das werden wir auch diesmal schaffen, auch wenn es für den Landeshaushalt eine große Herausforderung wird. Heute machen wir den ersten Schritt. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Beate Raudies das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Beate Raudies SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal kurz auf den Kollegen Plambeck eingehen und sagen: Schön, Kollege Plambeck, dass die Regierungskoalition ihre verfassungsmäßige Verantwortung für unsere Beamtinnen und Beamten endlich einmal ausdrücklich anerkennt. Das haben wir lange vermisst hier in diesem Haus. Ich erinnere an vor zwei Tagen und die Entnahme aus dem Versorgungsfonds: Da war Ihnen Ihre verfassungsmäßige Verantwortung gegenüber den Beamtinnen und Beamten doch nicht ganz so wichtig, denn mit der Entnahme aus dem Versorgungsfonds nehmen Sie von den Beamtinnen und Beamten für ihre Altersversorgung angesammelte Gelder zur Haushaltskonsolidierung. Das ist nicht unbedingt die feine englische Art, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Zum 3. Nachtrag. Kurz vor dem Jahresende präsentiert uns die Finanzministerin nun also den 3. Nachtrag für 2025: Bis zu 250 Millionen Euro aus möglichen Überschüssen sollen also in eine Rücklage. Sie haben es selbst gesagt, Frau Finanzministerin: Vor drei Wochen haben wir den 2. Nachtrag beschlossen mit 50 Millionen Euro Defizit, macht einen Unterschied von 300 Millionen Euro – eine erstaunliche Ergebnisverbesserung. (Tobias Koch [CDU]: Das wissen wir noch gar nicht!) Da könnte man jetzt fragen: Hat die Finanzministerin das vor zwei Wochen schon gewusst, aber vergessen, es dem Landtag zu berichten? (Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Das ist nicht Ende des Jahres!) Oder war diese Ergebnisverbesserung noch nicht abzusehen? Dann sollten wir uns im Finanzausschuss dringend über das Haushaltscontrolling unterhalten. Ich warte sehr gespannt auf den Haushaltsabschluss und das, was dann da drin steht. (Tobias Koch [CDU]: Wir auch!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung muss der Günther-Regierung zu denken geben. Immerhin wollen Sie sich jetzt ernsthaft damit befassen, welche Folgen das für die Besoldungsstruktur der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein hat. Schon heute sind unsere Landesbediensteten gegenüber ihren Kolleginnen in den Nachbarländern schlechter gestellt, und seit Jahren liegen Klagen beim Bundesverfassungsgericht. Nun ist die erste Entscheidung gefallen, die – man sieht es – gravierende Folgen für unseren Haushalt hat. In den nächsten Jahren drohen Nachzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe, und ein höheres Besoldungsniveau – das habe ich vor zwei Tagen schon gesagt – führt dann zu höheren Versorgungsbezügen. Frau Finanzministerin, Sie werden es noch bitter bereuen, dass Sie den Versorgungsfonds jetzt plündern. (Beifall SPD und SSW) Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es droht noch weiteres Ungemach. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat kürzlich entschieden, unser Besoldungsgesetz 2022 dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Prüfung vorzulegen. Bereits als die Jamaikakoalition das Gesetz 2022 beschlossen hatte, haben wir im Parlament auf seine erheblichen Mängel hingewiesen. Die Expertinnen und Experten des Wissenschaftlichen Dienstes – unsere eigenen Juristinnen und Juristen – haben im parlamentarischen Verfahren sehr deutlich gemacht, dass dieses Gesetz verfassungsrechtlich bedenklich ist. Das Verwaltungsgericht bestätigt jetzt diese Befürchtungen. Nun werden wir mal sehen, was Karlsruhe da entscheidet, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich sage: Jetzt zeigt sich hier für uns alle das schwere Erbe von Monika Heinold. Denn nicht nur ihre Weigerung, die Besoldung zum Beispiel durch die Erhöhung des Weihnachtsgeldes rechtzeitig anzupassen, wie das der SSW und die SPD mehrfach auch in Zeiten guter Haushaltslagen gefordert haben, sondern auch ihre Entscheidung von 2022, (Beate Raudies) die Grundsätze der Alimentation in den unteren Besoldungsgruppen auf ein Zweiverdienerprinzip zu ändern, wird sich als schwerwiegender Fehler erweisen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und SSW – Zurufe) – Ich wage diese Prognose. – Das Land wird mit der Haltung, dass hier ein Systemwechsel stattgefunden hat, nicht durchkommen. Sie, Frau Finanzministerin, wären gut beraten, Ihr Festhalten daran aufzugeben, denn sonst wird auch diese Realitätsverweigerung das Land noch sehr teuer zu stehen kommen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich erlaube mir auch die Aussage, Frau Finanzministerin: Was Sie hier vorgetragen haben, macht mir noch einmal deutlich, dass die Landesregierung über die Jahre hinweg die Risiken einer möglichen Niederlage vor Gericht ausgeblendet hat und das heute noch tut. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Anders, als Sie es einschätzen, Frau Ministerin, finde ich: Das Urteil war mehr als absehbar, und es wird auf die ausstehende Entscheidung zur Besoldung in Schleswig-Holstein tiefgreifende Konsequenzen haben. Dabei wäre Zeit gewesen, diese Niederlage vor Gericht abzuwenden. So droht – ich habe es schon gesagt – ein harter Aufschlag in der Realität. Noch vor ein paar Monaten sah man noch nicht einmal die Notwendigkeit einer Vorsorge im Haushalt. Nach dem Urteil in Schleswig habe ich eine Kleine Anfrage gestellt und die Regierung gefragt, was sie da zu tun gedenke. Da sagte man: Müssen wir uns nicht drum kümmern, erst wenn das Urteil da ist. – Hamburg, worauf Sie so schön verweisen, Frau Ministerin, hat schon seit Jahren mehr als 500 Millionen in eine Rücklage eingestellt, um auf den Fall vorbereitet zu sein, dass man vor dem Verfassungsgericht unterliegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen für einen handlungsfähigen Staat. Unsere Landesbeschäftigten haben ein Recht auf zeitgemäße und anständige Arbeitsbedingungen, und dazu gehört selbstverständlich eine angemessene Besoldung. Das im Bundesvergleich niedrige Besoldungsniveau und die Wochenarbeitszeit von 41 Stunden machen unseren Landesdienst unattraktiv, und so merken wir den Fachkräftemangel in unserer Landesverwaltung inzwischen an allen Ecken und Enden. Die Günther-Regierung hat Jahre verstreichen lassen, ohne das Land als Arbeitgeber attraktiver zu machen. Dafür bekommt sie jetzt die Rechnung präsentiert. (Beifall SPD und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat die Abgeordnete Annabell Krämer das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Dieser Nachtragshaushalt steht beispiellos dafür, wie wenig ernst es der Regierung mit der Haushaltswahrheit ist. Das muss ich leider in aller Deutlichkeit sagen. Ich habe noch die Debatte aus dem November im Ohr. Erst vor drei Wochen hat Schwarz-Grün hier den 2. Nachtragshaushalt mit einer Nettokreditermächtigung in Höhe von 675 Millionen Euro beschlossen. Wir als Opposition haben kritisiert, dass weder die Oktobersteuerschätzung noch die absehbaren Einsparungen und Mehreinnahmen in diesem 2. Nachtragshaushalt berücksichtigt wurden. Ich habe Ihnen allen auf Basis der Erkenntnisse aus den Haushaltsberatungen dargestellt, dass der Haushalt durch Minderausgaben und Mehreinnahmen in 2025 auf die Inanspruchnahme der strukturellen Verschuldungsmöglichkeit in Höhe von über einer halben Milliarde Euro verzichten könnte. Allein die Minderausgaben habe ich Ihnen mit mindestens 400 Millionen Euro beziffert; ich glaube, da wurde ich noch ausgelacht. Ich habe außerdem prognostiziert, dass wir zum Jahresende erhebliche Haushaltsreste sehen, die wahrscheinlich wieder zu einem großen Teil in Rücklagen überführt werden. Jetzt erlaube ich mir mal, aus meiner Haushaltsrede vom 19. November 2025 zu zitieren. (Zuruf CDU) Das wollte ich schon immer mal machen: Ich zitiere mich selbst. „Ich vermute, wir werden zum Jahresende erhebliche Haushaltsreste sehen, die wieder“ – völlig – (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Welch prophetische Gabe!) (Annabell Krämer) Zusätzliche Kreditermächtigung für 2026: „Das Spiel beginnt von vorn.“ (Beifall FDP) Das muss man sich mal vorstellen. – Ich betone: Lediglich 15 Tage nach Verabschiedung des 2. Nachtragshaushalts berichten Sie, Frau Finanzministerin, im Ausschuss, dass Sie sich heute, nur drei Wochen nach der Verabschiedung dieses zweiten Nachtrags, tatsächlich eine weitere Ermächtigung zur Bildung einer Rücklage in Höhe von bis zu 250 Millionen Euro genehmigen lassen wollen. Die Tinte unter diesem 2. Nachtrag ist noch nicht mal richtig trocken. (Zuruf) Machen wir uns mal ehrlich: Eine solche Ermächtigung, die Sie sich heute anschauen, würde es nicht brauchen, wenn das Finanzministerium davon ausginge, dass am Jahresende tatsächlich erhebliche Haushaltsreste bestünden. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Was bedeutet das konkret? – Das bedeutet, dass geringere Ausgaben in 2025 – jetzt wird es ernst – mitnichten zu einer geringeren Neuverschuldung in unserem Land führen. Nein! Was wird mit diesem 3. Nachtrag gemacht? – Sie übertragen die Kreditermächtigung, die Sie sich vor drei Wochen genehmigt haben und die nicht erforderlich war, einfach in das Haushaltsjahr 2026. Das ist Rücklagenbildung mit der Folge, dass die vorgestern beschlossene hohe Schuldenaufnahme für das Jahr 2026 heute schon veraltet ist, denn heute erhöhen Sie sich die Schuldenoption für 2026 noch einmal um satte 250 Millionen Euro. Das muss man sich wirklich mal vor Augen führen. Ganz ehrlich, liebe Kollegen, ich bekomme langsam das Gefühl, dass wir uns hier in einem finanzpolitischen Tollhaus befinden. (Beifall FDP) Es ist absolut absurd, dass diese Regierung ihren Haushalt nur durch äußere Einflüsse wie Gerichtsurteile oder durch Änderungen auf Bundesebene korrigiert. Erkenntnisse über Minderausgaben oder bessere Steuereinnahmen werden in den Nachträgen überhaupt nicht berücksichtigt. Damit das jetzt keinen falschen Schlag bekommt – verstehen Sie mich bitte nicht falsch –: Ich werfe Ihnen definitiv nicht vor, dass Sie die kürzlich geschaffenen Maßstäbe des Gerichts noch nicht berücksichtigt haben, und auch nicht, dass Sie darauf reagieren wollen, denn selbstverständlich haben unsere Beamten einen Anspruch auf eine amtsangemessene Alimentation. Was ich Ihnen aber vorwerfe, und das ist mir wirklich ernst: Sie hätten bereits vor drei Wochen wissen müssen, dass die im 2. Nachtrag genehmigte Kreditermächtigung in dieser Höhe nicht erforderlich war. Sie nutzen den unter anderen Bedingungen erteilten Verschuldungsspielraum aus, um erneut kreditfinanzierte Rücklagen zu bilden. Von einer Anpassung des Haushaltsplans an die Minderausgaben oder an die Steuerschätzung, was insbesondere die Kollegin Raudies im letzten Monat vehement gefordert hat, fehlt auch im 3. Nachtrag übrigens jede Spur. Keine Haushaltswahrheit, keine Haushaltsklarheit, (Beate Raudies [SPD]: Ja, das stimmt!) trotz der Bitte der Opposition. (Beate Raudies [SPD]: Ja, du hast recht!) – Ja, werte Kollegin, ich dachte, dass Sie sich freuen, wenn ich das noch einmal erwähne. – Sie machen sich den Haushalt, wie er Ihnen gefällt, und führen den Haushaltsgesetzgeber an der Nase herum. Das muss ich in aller Deutlichkeit so sagen. (Beifall FDP und Beate Raudies [SPD]) Wir lehnen diesen Nachtragshaushalt ab. Wir erwarten, dass sich der Haushaltsgesetzgeber, dieses Parlament darauf verlassen kann, dass die Informationen und Vorlagen der Grundsätze von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit entsprechen. Das scheint mir hier mitnichten der Fall zu sein. Wir machen diese Kreditpolitik nicht mehr mit. Es wird Zeit für eine generationengerechte Haushaltspolitik, auch in Schleswig-Holstein. Wenn man hier bei Rücklagen auch noch von nachhaltiger Finanzpolitik spricht, dann muss ich wirklich sagen: Es schlägt dem Fass den Boden aus, was Sie machen. Sie verfrühstücken die Zukunft unserer jungen Generation. Sie verfrühstücken die Gelder unserer Kinder und unserer Kindeskinder. Diese Regierung macht Schulden wie keine vor ihr, und Sie nennen es auch noch Rücklagenpolitik aus Haushaltsüberschüssen. Das sind keine Haushaltsüberschüsse – das ist eine geringere Inanspruchnahme einer Kreditermächtigung, die Sie sich genehmigt haben, obwohl Sie sie gar nicht benötigen. – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall FDP und SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben es gerade gehört: Der vorliegende 3. Nachtragshaushalt schafft die Ermächtigung, bis zu 250 Millionen Euro in einer Rücklage zu bündeln, um künftige Anpassungen der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2025 und 2026 zu finanzieren. Diese Maßnahme – das wurde bereits angesprochen – ist die direkte Folge eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025. Das Bundesverfassungsgericht hat die Besoldungsordnung des Landes Berlin für verfassungswidrig erklärt, weil die amtsangemessene Alimentation nicht mehr gewährleistet war. Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns doch ehrlich sein: Dieses Urteil ist ein Urteil mit Ansage gewesen. (Beate Raudies [SPD]: So ist es! – Beifall Beate Raudies [SPD]) Die Landesregierung musste aufgrund der hierzu getroffenen Rechtsprechung erkennen, dass auch die Besoldungsordnung des Landes Schleswig-Holstein angepasst werden muss. Die Höhe der Rücklage von bis zu 250 Millionen Euro zeigt das Ausmaß des Handlungsbedarfes, der sich in den Jahren 2025 und 2026 im Bereich von Versorgung und Besoldung ergeben kann. Wenn wir weiter ehrlich sind, müssen wir nur noch on top damit rechnen, dass wir auch für die Jahre 2007 bis 2024 zu erheblichen Nachzahlungen verpflichtet werden, meine Damen und Herren. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Diesbezügliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stehen noch an – auch darauf sind schon Vorredner eingegangen; das kürze ich an der Stelle ab. Meine Damen und Herren, seit Jahren weist der Beamtenbund in Schleswig-Holstein auf eine massive Unteralimentierung hin und hat immer wieder dargelegt, dass die Besoldung nicht mehr dem verfassungsrechtlich gebotenen Mindestniveau entspricht. Das kann also hier wirklich an keinem vorbeigegangen sein; das kann keinen überraschen. Ganz ehrlich? Meiner Meinung nach ist der Verlauf dieser Verfahren schlichtweg beschämend. Die höchstrichterliche Klärung der Verfassungswidrigkeit der Berliner Besoldung, die die Grundlage für diese Anpassung bildet, zog sich über einen unerträglich langen Zeitraum hin. (Beifall SSW, FDP und Beate Raudies [SPD]) 18 Jahre lang musste ein Beamter auf eine Entscheidung warten – 18 Jahre, meine Damen und Herren! Da frage ich Sie ehrlich: Funktioniert der Rechtsschutz für unsere Beamtinnen und Beamten überhaupt noch, wenn ein Verfahren die Volljährigkeit erlangt? Ich finde das sehr, sehr schwierig. Diese unnötige Verzögerung, dieses jahrelange Fahren auf Sicht hat nicht nur massive Unsicherheit ausgelöst – sie hat das Vertrauen in die Verlässlichkeit des Dienstherrn untergraben und führt nun in der Summe zu dieser großen millionenschweren Rücklagenbildung. Hätte die Landesregierung – ehrlicherweise muss man sagen: hätten mehrere Landesregierungen – die Warnung der Gewerkschaften früher ernst genommen, wären wir nicht gezwungen, diesen Betrag kurzfristig einzustellen beziehungsweise diese Ermächtigung zu schaffen. Der Beamtenbund hat meines Erachtens zu Recht kritisiert – das ist ein Problem, finde ich –, dass das Land Verfassungsrecht erst umsetzt, wenn Karlsruhe das Land dazu zwingt. Und das darf es nicht sein, meine Damen und Herren. (Beate Raudies [SPD]: Es wurde gerade gesagt, dass sie das jetzt machen wollen!) – Da bin ich gespannt. Meine Damen und Herren, das Wort Verantwortung ist auch gefallen, und zwar von den regierungstragenden Fraktionen – das kam in der Opposition nicht nur gut an. Ich will aber auch sagen: Auch als SSW übernehmen wir Verantwortung, nämlich für unsere Beamtinnen und Beamten, und stimmen diesem Nachtrag heute zu, um die verfassungsrechtlichen Pflichten zu erfüllen. Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht sind wir als Landtag dazu verpflichtet. (Beifall SSW, CDU, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Die Landesregierung kündigt an, dass die Anpassungen im Zuge eines Besoldungsanpassungsgesetzes erfolgen sollen, was nach dem Tarifabschluss 2026 ohnehin vorgesehen ist. Das ist ein guter Ansatz, aber ich will auch sagen: Wir brauchen große Änderungen, und deshalb ist die Idee, ein gesondertes Besoldungsstrukturgesetz auf den Weg zu bringen, das eine vernünftige Systematik schafft, nicht der falscheste Weg. Die Beamtinnen und Beamten haben ein Recht, zeitnah an das Geld zu kommen, aber wir müssen das strukturell angehen. (Christian Dirschauer) Diese Mammutaufgabe müssen wir jetzt nutzen, um endlich Mut zur Entbürokratisierung im Besoldungsrecht zu zeigen. Wir müssen die Besoldungsstruktur verschlanken. Wir fordern die Abschaffung des komplizierten Familienergänzungszuschlags. Frau Raudies hat gerade das Allein- und Mehrverdienermodell dargestellt. Ganz ehrlich? Diese Familienergänzungszuschläge sind ein bürokratisches Monster, das nur unnötige Komplexität und damit weitere Unsicherheit bringt; das bleibt weiterhin anfällig. Letztendlich, meine Damen und Herren, muss vor allem die Grundbesoldung die verfassungskonforme Alimentation gewährleisten. Ausweichmanöver führen nur in die juristische und anschließend in die politische Sackgasse. Meine Damen und Herren, der SSW trägt diese Rücklagenbildung heute mit, um die Rechtssicherheit für unsere Beamtenschaft wiederherzustellen. Aber wir erwarten von der Landesregierung, dass sie das anstehende Besoldungsanpassungsgesetz nutzt, um vorausschauend, transparent und entbürokratisiert zu handeln. – Herzlichen Dank. Ihnen allen schöne Weihnachten. Tschüss. (Beifall SSW, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beate Raudies [SPD])

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die CDUFraktion hat die Abgeordnete Annette Röttger.

Diese Rede einzeln zitieren

Anette Röttger CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ein herzlicher Dank, Ministerin von der Decken, für die vorgelegten Berichte und ein herzlicher Gruß an unsere Bildungsministerin. Neben einem umfangreichen Zahlen- und Datenmaterial geben die Berichte einen sehr facettenreichen und detaillierten Lagebericht zur Situation an unseren Schulen, verknüpft mit zahlreichen wirkungsvollen Maßnahmen, die zum Gelingen von schulischer Bildung beitragen. Gute Bildung kann dir niemand nehmen. – Dieser Satz hat meine Kindheit geprägt, denn Bildung ist von unschätzbar hohem Wert. Sie befähigt zu einem Leben in Eigenverantwortung. Gute Bildung erfordert in der Regel ein Maß an Ausdauer, ein gesundes Maß an Lernfreude, gepaart mit Leistungsbereitschaft und Disziplin. Die Sicherstellung des Erreichens der Schulabschlüsse ist daher auch nach wie vor ein prioritäres bildungspolitisches Ziel hier bei uns im Land. Denn Menschen ohne Bildungsabschluss sind eine wachsende gesellschaftliche Herausforderung. Intensive und vielschichtige bildungspolitische Bemühungen müssen stattfinden, damit diese Zahl möglichst gering gehalten wird. Der Bericht zeigt, dass von den 2.500 Schülerinnen und Schülern, die die Schule ohne ESA verlassen haben, also ohne ersten Schulabschluss, immerhin 1.700 den Schulabschluss im berufsbildenden Bereich nachholen – und das ist gut so. Die Ministerin hatte darauf hingewiesen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Gutachten der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK weist konkrete Maßnahmen aus, die Bildung besser machen. Drei wesentliche Empfehlungen sind die Grundlage für bildungspolitische Ziele hier in Schleswig-Holstein. Ich möchte drei nennen. Zum einen ist es die Stärkung der (Anette Röttger) basalen Kompetenzen. Im Lesen, Schreiben und Rechnen ist ein konkreter Handlungsplan hinterlegt. Beispielhaft möchte ich das Leseband MatheZeit LeA.SH zur Erfassung der Lernausgangslagen nennen. Für den Erwerb der deutschen Sprachkompetenz bis zum Erwerb von funktionaler mathematischer, sprachlicher und grundlegender berufsrelevanter Kompetenzen wird an unseren Schulen sehr viel getan. Die Alltags- und Bildungssprache Deutsch bleibt eine ganz zentrale Voraussetzung für eine gelingende Schullaufbahn, aber auch für den späteren Einstieg in den Beruf. Das Zweite ist die Gestaltung der Übergänge. Um Brüche in Bildungsbiografien zu vermeiden, schauen wir genau hin. Da geht es nicht nur um den Übergang vom Kindergarten in die Schule und von der Grundschule in die weiterführende Schule; es geht dann auch um den Einstieg in den Beruf. Stellvertretend nenne ich die jüngste Einführung der Viereinhalbjährigen-Untersuchung, die auf den Weg gebracht worden ist. Drittens nenne ich die verbesserten Berichtssysteme im Übergangssektor. Das hilft allen beteiligten Akteuren für passgenaue Angebote. Dennoch bleibt die Problemlage von vielen Jugendlichen ohne Abschluss vielschichtig. Der Bericht weist auf wesentliche Ursachen wie Sprachbarrieren, psychische Probleme, Leistungsverweigerung und extreme Schulunlust hin.

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Habersaat?

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Kollegin Röttger. – Ich bin voll bei Ihnen, was die Bedeutung von Übergängen angeht, und dass wir vor allem auf die jungen Leute achten müssen, die ohne Abschluss eine allgemeinbildende Schule verlassen müssen. Ich frage mich nur die ganze Zeit: Warum streichen Sie ausgerechnet in diesem wichtigen Übergangsbereich an den beruflichen Schulen die meisten Stellen? Sie haben bei Ihren Streichungen im Übergangsbereich einen Schwerpunkt gesetzt. – Die ergeben sich immer aus den Entwicklungen der Schülerzahlen, Herr Habersaat. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Frau Kollegin, gestatten Sie eine weitere Frage, Anmerkung des Herrn Abgeordneten Habersaat?

Diese Rede einzeln zitieren

Anette Röttger CDU

Ich würde jetzt gerne fortfahren. Vielleicht ergeben sich noch andere Themen. Mit dem Handy-Erlass haben wir ein klares politisches Signal für einen verantwortungsvollen Umgang mit Social Media auf den Weg gebracht. Für den Umgang mit künstlicher Intelligenz in der schulischen Realität gibt es gelungene Best-Practice-Beispiele an unseren Schulen. Unsere Lehrkräfte an den Schulen setzen sich tagtäglich für gelingende Bildung ein, indem sie mit einem hohen pädagogischen Geschick für guten Unterricht sorgen. Das ist ihre Passion an unseren Schulen. Ihr Engagement ist unverzichtbar. Bei Schulbesuchen wird mir immer wieder deutlich, mit wie viel Kreativität, gegenseitiger Wertschätzung in multiprofessionellen Teams agiert wird und passgenaue Lösungen entwickelt werden. Die Schulen können das. Dafür an dieser Stelle ein ganz herzlicher Dank. (Vereinzelter Beifall CDU) Schule gelingt, wenn Personal da ist, wenn guter Unterricht stattfindet, gute Bindungen und Vertrauen zwischen allen Beteiligten aufgebaut werden können. Es bleibt unser politisches Ziel in diesen herausfordernden Zeiten, alle an Schule Beteiligten zusammenzuhalten. Ich meine neben Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und multiprofessionellen Teams ausdrücklich auch die Eltern. Nur im Schulterschluss aller Akteure kann gute Bildung gelingen. Gute Bildung kann dir niemand nehmen. – Dieser Satz gilt auch heute noch. Ich beantrage Ausschussüberweisung und freue mich auf die weiteren Debatten zu diesem umfangreichen Thema. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Erst einmal vielen Dank für den Bericht des Bildungsministeriums. An dieser Stelle gute Besserung an Dorit Stenke! (Beifall) Ehrlicherweise hatte ich fest damit gerechnet, dass die Bildungsministerin heute selbst redet und überziehen wird, sodass ich dann mehr Zeit habe. Wir reden ja jetzt über zwei Berichte, die wirklich sehr umfangreich sind und zu denen man sehr viel sagen kann. (Zuruf Martin Habersaat [SPD]) – Ja, das stimmt. Vielleicht muss ich noch mal eine Zwischenfrage stellen oder einen Dreiminutenbeitrag nehmen. Anders als meine Vorredner fange ich mit dem zweiten Bericht an, nämlich mit dem Bericht von Schülerinnen und Schülern ohne den Ersten Schulabschluss. Hier müssen wir uns am Anfang einmal die Zahlen angucken. 2019 hatten wir 4,9 Prozent ohne Abschluss, 2024 haben wir 5,1 Prozent. Das sind 1.431 Schülerinnen und Schüler. Das ist also ein kleiner Anstieg. Dazu muss man natürlich sagen, dass dann noch die berufliche Bildung kommt. Die berufliche Bildung startet mit der Ausbildungsvorbereitung, der AV-SH. Da bekommen viele Schülerinnen und Schüler, die aus dem allgemeinbildenden Bereich kommen, eben noch einen Abschluss. Das ist vielen nicht bewusst. Das ist ärgerlich. Das Medium Funk hat dazu eine Übersicht gemacht und deutschlandweit gezeigt – –

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Krüger, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder eine Anmerkung des Herrn Abgeordneten Habersaat?

Diese Rede einzeln zitieren

Malte Krüger GRÜNE

Ich komme eh schon fast immer mit den Martins durcheinander. Das hilft jetzt nicht, aber natürlich lasse ich das zu. (Martin Habersaat [SPD]: Ich bin der Gute! – Beifall SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Herr Kollege. Ich dachte mir, ich probiere es von dieser Stelle aus, weil das dann eher zugelassen wird. – Ich wollte Sie fragen, ob es in Deutschland ein einziges Bundesland gibt, in dem nicht viele Schülerinnen und Schüler ihren Abschluss an der beruflichen Schule nachholen? Es wird immer so getan: Man kann diese Statistik nicht so ernst nehmen, man muss berücksichtigen, das wird an den beruflichen Schulen nachgeholt. – Das ist ja in allen Bundesländern so. Trotzdem bleibt die Diagnose, dass in Schleswig-Holstein besonders viele Schülerinnen und Schüler den Schulabschluss nicht an der allgemeinbildenden Schule schaffen. (Beifall SPD, FDP und SSW) – Sie haben erst einmal vollkommen recht. Es ist natürlich so, dass das deutschlandweit an sehr vielen Schulen passiert. Ich wollte hier überhaupt nicht den Eindruck erwecken, dass Schleswig-Holstein bei der beruflichen Bildung irgendwie etwas noch besonderer macht als andere Bundesländer. Ehrlicherweise komme ich nachher noch zu diesem ganzen Problem, auch zu der Frage, die Sie vorhin angesprochen haben, nach der Kürzung im berufsbildenden Bereich. Der Grund dafür ist, und das sehen Sie in dem zweiten Bericht, nämlich in dem Bericht zur Unterrichtssituation, dass wir massiv sinkende Schüler_innenzahlen haben. Das klammern Sie gern aus, aber wir haben gegenläufige Entwicklungen. Wir haben an den allgemeinbildenden Schulen einen wirklich rasanten Anwuchs an Schüler_innenzahlen. Im berufsbildenden Bereich haben wir die gegensätzliche Bewegung bis zum, ich glaube, Jahr 2032, wo sich die beiden Kurven dann wieder schneiden und wir wieder steigende Schüler_innenzahlen im berufsbildenden Bereich haben. Deswegen ist es richtig, dass wir in der Vergangenheit immer wieder darauf gucken, dass wir im berufsbildenden Bereich nicht einen massiven Kahlschlag haben. Wir werden da in naher Zukunft wieder viele Lehrkräfte brauchen. Jetzt aber zu sagen: Wir sehen diese Entwicklung nicht, wir wollen nichts für Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss machen und kürzen dann auch noch deswegen an den berufsbildenden Schulen, das stimmt nicht, sondern das hängt mit den sinkenden Schüler_innenzahlen zusammen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Martin Balasus [CDU]) Jetzt fahre ich mit der Funk-Sache fort. Funk hat zum Beispiel ein Sharepic gemacht und vergleicht (Malte Krüger) bundesweit die Abbruchzahlen. Da ist dann tatsächlich immer von zehn Prozent die Rede. Das finde ich problematisch, und das haben wir hier im Landtag auch schon im Sommer 2023 besprochen. In der Drucksache 20/979 haben wir die Forderung aufgestellt, dass die Kommission für Statistik bei der Kultusministerkonferenz anders vorgeht und die sonderpädagogischen Abschlüsse herausstellt. Ich weiß, dass das dem SSW und der Abgeordneten Waldinger-Thiering sehr wichtig ist. Ehrlicherweise halte ich auch das für sehr wichtig. Deswegen möchte ich hier noch einmal nachdrücklich die Forderung aufstellen, dass die Kommission das extra ausweist, meinetwegen auch für alle Bundesländer, natürlich, weil sonst der Eindruck entsteht, dass der Abschluss, den Schülerinnen und Schüler dort gemacht haben, nichts wert ist. Das ist super ärgerlich. Ich war neulich hier und hatte eine Gruppe von Freiwilligendienstleister_innen begleitet. Eine dieser Freiwilligendienstleister_innen kam im Anschluss auf mich zu und sagte: Herr Krüger, ich habe einen solchen Abschluss. Ich versuche jetzt, mich damit bei Unternehmen zu bewerben. Wir werben immer dafür, dass auch diese Abschlüsse eine Bedeutung haben. Diese Unternehmen haben das nicht ernst genommen. – Ich habe gesagt: Das kann ich verstehen. Wir versuchen immer und an allen Stellen, Unternehmen zu sagen, dass das natürlich auch etwas ist, womit man sich bewerben kann. Aber dann müssen wir das natürlich auch in unseren Statistiken berücksichtigen. Deswegen finde ich es komplett richtig, dass das Bildungsministerium diese Forderung schon lange aufstellt. Ich kann das von meiner Seite nur unterstützen, dass das passieren wird, und ich hoffe, auch wir als Landtag. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt SSW und Beifall Martin Balasus [CDU]) Ehrlicherweise ist das, was bundesweit an beruflichen Schulen passiert, ein echter Zauber. Wir wissen, dass ungefähr 2.500, die Ministerin sagte gerade 2.317, Schüler_innen die allgemeinen Schulen ohne Abschluss verlassen. Wir wissen, dass zeitgleich ungefähr 1.700 an den beruflichen Schulen einen Abschluss bekommen. Das heißt, 800 Schülerinnen und Schüler haben wir dann noch ohne Abschluss. Das müssen wir uns ganz genau anschauen. Das ist aber eine Riesenleistung der beruflichen Bildung, dass dort 1.700 von den Schülerinnen und Schülern noch einen Abschluss erhalten. Wir müssen in der Debatte immer wieder sehen, was dort Erfolgreiches passiert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Wir wissen, und das wird in dem Bericht auch deutlich gemacht: Jeder Schulabbruch muss individuell betrachtet werden. Es gibt viele Gründe. Sie wurden alle schon von Anette Röttger ausgeführt, das spare ich mir. Ich will nur auf eine Sache hinweisen: Es gibt diese psychischen Probleme. Darunter fallen natürlich auch Kriegserfahrungen. Das sind traumatische Erlebnisse, die passieren. Zum Beispiel ist TiK-SH total wichtig, weil man sich dort um diese Zielgruppe kümmert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dazu werden wir hoffentlich bald im Ausschuss einen Bericht für den Schulbereich bekommen. Was auch noch wichtig ist: Jeder dieser Verläufe ist individuell. Gerade deswegen brauchen wir die Schüler-ID. Ich habe es gerade gegenübergestellt. Das ist in der Statistik ehrlicherweise ein bisschen geschummelt. Mit der Schüler-ID hätten wir zwei Vorteile. Erstens bleibt das Wissen über die Schüler_innen und über die verschiedenen Schulformen da. Die Schule weiß dann etwas zu den Schüler_innen. Für uns als Politik ist besonders interessant, dass wir den Verlauf der Bildungsbiografien besser nachvollziehen können. Das hat riesige Vorteile. Deswegen auch da noch einmal die Forderung, dass wir endlich bei der Schüler-ID vorankommen müssen, damit wir dort mehr Zahlen haben. Jetzt habe ich nichts zu dem Bericht zur Unterrichtssituation gesagt. Das ist sehr schade, aber ich habe keine Zeit mehr. Ich hätte dazu gern noch viel gesagt, aber das machen wir dann hoffentlich im Ausschuss und befassen uns da noch damit. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Peer Knöfler [CDU])

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Mit der Schüler-ID ist das eine witzige Sache. Da hat sich Schleswig-Holstein lange auf den Standpunkt gestellt: Wir warten ab, was die Kultusministerkonferenz und der Bund machen, und (Martin Habersaat) schließen uns dem dann an. – Ab dem Zeitpunkt, an dem Karin Prien Verantwortung übernommen hat, wurde in Schleswig-Holstein gesagt: Oh, wir machen das doch lieber selbst und warten nicht auf den Bund. – Meine Damen und Herren, das hätte ich nicht besser formulieren können. (Beifall SPD) Herr Krüger, insofern: Dann man tau, machen Sie mal. In der Weihnachtszeit auf der Waage und angesichts dieser beiden Berichte bleibt uns eine traurige Erkenntnis nicht erspart, meine Damen und Herren: Zahlen lügen nicht. Wer diese Berichte liest und behauptet, die Lage an unseren Schulen sei in Ordnung, der will die Realität nicht sehen. (Beifall SPD, FDP und Jette WaldingerThiering [SSW]) In Schleswig-Holstein verlässt jeder Zehnte die Schule ohne Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss. Ja, sagt die Landesregierung, ja, sagt auch Herr Krüger, aber man muss differenzieren zwischen sonderpädagogischen Abschlüssen und Schülerinnen und Schülern ganz ohne Schulabschluss. – Das stimmt, das finde ich auch. Aber das macht ja der Bericht, der vorliegt. Wenn wir da reingucken, dann stellen wir fest: Auch wenn wir das differenziert betrachten, steht Schleswig-Holstein wesentlich schlechter da als alle anderen, und das ist doch traurig. Vor allem im Vergleich zu Hamburg ist das erschütternd, weil Hamburg mit einer wesentlich schwierigeren Schülerschaft antritt, als SchleswigHolstein das tut. Ja, sagt die Landesregierung dann immer, wir müssen aber auch berücksichtigen, dass an den berufsbildenden Schulen der Abschluss nachgeholt werden kann. – Das habe ich eben schon in der Zwischenfrage gefragt. Natürlich ist das so. Das ist aber auch in allen anderen Bundesländern so. Es ist also kein Grund, diese Statistik in irgendeiner Form zu verharmlosen. Nun kürzen Sie sehr wohl absichtlich im berufsbildenden Bereich. Es ist eine Sache, dass Schülerzahlen sinken. Natürlich tun sie das. Dann braucht man weniger Lehrkräfte. Aber es ist Ihre politische Schwerpunktsetzung und Entscheidung, die Berufsfachschule I zu streichen. Gucken Sie einmal in die Antworten zum Haushalt. Da steht drin, wie viele Lehrkräfte gestrichen werden im Übergang Schule–Beruf. Da streichen Sie bewusst und absichtlich, und das hat nichts mit den Schülerzahlen zu tun. Sie streichen auch im Bereich der Oberstufen, aber das ist ein anderes Thema.

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Krüger?

Diese Rede einzeln zitieren

Malte Krüger GRÜNE

Genau, es ist kurz vor Weihnachten. Ich will mich nicht streiten, aber ich will eine Sache verstehen. Sie argumentieren immer, dass die Zahlen zu den Schulabgängen ohne Abschluss bundesweit einheitlich sind. In dem Bericht, der vonseiten des Bildungsministeriums vorliegt, wird an sehr vielen Stellen argumentiert, dass die Ermittlung dieser Daten von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ist und man die Zahlen eben nicht miteinander vergleichen kann. Wie kommt Ihrer Meinung nach das Bildungsministerium dazu? Haben Sie da andere Erkenntnisse aus anderen Bundesländern, dass das alles gleich ermittelt wird? – Ich hab diesen Bericht sehr aufmerksam gelesen. Da wird auf einer Seite durchaus differenziert dargestellt, wie viele Schülerinnen und Schüler einen sonderpädagogischen Abschluss haben und wie viele keinen Abschluss haben. Da stelle ich fest: In Schleswig-Holstein liegen die Zahlen auf beiden Seiten deutlich über dem Bundesschnitt, und das finde ich fatal. Das müssen wir bildungspolitisch angehen. (Beifall SPD und FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Habersaat, gestatten Sie eine weitere Frage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Krüger?

Diese Rede einzeln zitieren

Malte Krüger GRÜNE

Jetzt haben Sie nicht auf meine Frage geantwortet, aber die zielte genau auf das, was Sie gerade gesagt haben. Jetzt sagen Sie, in dem Bericht steht, dass Schleswig-Holstein in den verschiedenen Bereichen über dem Bundesschnitt ist. (Martin Habersaat) Das Bildungsministerium argumentiert doch aber in dem gleichen Bericht damit, dass diese Zahlen nicht eins zu eins mit dem Bundesschnitt oder mit den anderen Bundesländern verglichen werden können. Wie kommt das Bildungsministerium Ihrer Meinung nach darauf, das zu sagen? Ich kann das sehr gut nachvollziehen: weil die anderen Bundesländer zum Teil komplett andere Abschlüsse und nicht das gleiche System wie wir haben. Dass das nicht vergleichbar ist, ist für mich sehr einleuchtend. – Also wenn Sie meine persönliche Einschätzung hören wollen, dann liegt das daran, dass das Bildungsministerium die erschütternde Bilanz Schleswig-Holsteins relativieren möchte; denn die Zahlen sind in den letzten Jahren schlechter geworden. (Beifall SPD) Besonders dramatisch ist die Lage für Jugendliche ohne deutsche Staatsangehörigkeit: 28,3 Prozent verlassen die Schule ohne ESA, 28,3 Prozent, das ist mehr als jeder Vierte. Jetzt komme ich wieder zu einer politischen Schwerpunktsetzung von Ihnen. Sie kürzen im DaZ-Bereich bewusst und absichtlich. Das trifft genau diese jungen Leute. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt FDP) Zweiter Punkt: Lehrkräftemangel. Sie reden von Stabilität, Sie liefern Prekariat. Wenn wir in den Bericht zur Unterrichtssituation gucken, sehen wir, die Zahl der Schüler_innen ist gestiegen. Wir haben es gehört, mehr Kinder, mehr Bedarf, mehr Verantwortung – sollte man meinen. Aber von 3.773 neuen Lehrkräften sind 81 Prozent befristet beschäftigt. Sie machen den Lehrerberuf zur Drehtür der Unsicherheit, meine Damen und Herren. (Beifall SPD und Annabell Krämer [FDP])

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Habersaat, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Knöfler?

Diese Rede einzeln zitieren

Peer Knöfler CDU

Kollege Habersaat, ich möchte eines verstehen: Sind Sie mit mir einer Meinung, dass es im berufsbildenden Bereich oder in dem Eingang zum berufsbildenden Bereich durchaus vorkommt, dass Schüler, die an den allgemeinbildenden Schulen keinen Abschluss gemacht haben, in das berufsbildende System einsteigen – nicht in die duale Ausbildung, das wäre der zweite Weg – und am Ende dieser beruflichen Schule einen allgemeinbildenden Abschluss machen, ESA oder MSA? Wenn dem so ist – das schließe ich aus dem Nicken –, dann sind die trotzdem in der Statistik erst mal Schüler ohne Abschluss. Das Gleiche habe ich, wenn ich mit einem allgemeinbildenden Abschluss, ESA, reingehe, beispielsweise in AV-SH, und im Laufe des ersten AV-SH-Jahres, bevor ich in die BFS-I-Oberstufe wechseln kann, aufhöre und in eine berufliche Ausbildung gehe; dann habe ich auf der Schule auch keinen weiteren allgemeinbildenden Abschluss erworben. Ich erwerbe dort keinen MSA, den würde ich am Ende der Berufsfachschule-Oberstufe erwerben. Das heißt, auch das ist jemand, der in der Statistik als Schulabbrecher auftaucht. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ist das eine Frage?) – Entschuldigung, ja, Asche auf mein Haupt. Ich würde das nur gerne mal als Denkbeispiel anfügen. Jedes Bundesland geht damit anders um. – Das war eine Erklärung, Entschuldigung. – Ich bin mit Ihnen völlig einer Meinung, dass es Schülerinnen und Schüler gibt, die die allgemeinbildenden Schulen ohne Abschluss verlassen, von denen viele einen Abschluss an der berufsbildenden Schule nachholen. Das ist aber grundsätzlich in allen Bundesländern so, ist meine Position. Da finde ich es interessant zu gucken: Wie viele sind es denn? Es sind in Schleswig-Holstein deutlich mehr als im Bundesschnitt, die nicht die allgemeinbildende Schule mit einem Schulabschluss verlassen. Das finde ich besorgniserregend. Nun kommen die an die beruflichen Schulen ins Übergangssystem Schule–Beruf, und da kürzen Sie Stellen, und zwar ganz massiv. Übergang Schule–Beruf, können Sie gucken, Antworten zum Haushalt, da werden Stellen rausgenommen. Es sind genau die Angebote – BFS I ist eins davon gewesen; das kennen Sie ja gut –, die gestrichen worden sind. Das finde ich persönlich falsch. (Beifall SPD, FDP und SSW) Die Antwort von Frau Prien darauf war, das macht sie, weil die Auszubildenden knapp werden – niedrige Geburtenraten und so weiter –, und die sollen das denn in der dualen Ausbildung nachholen. Ich glaube, es ist kein erfolgversprechender Weg, von (Martin Habersaat) den jungen Leuten zu verlangen, wir bringen euch erstens nicht genug Deutsch bei, zweitens verlasst ihr die allgemeinbildende Schule ohne Abschluss, und drittens stecken wir euch jetzt in die Betriebe, und da sollt ihr die Schulabschlüsse nachholen. Das wird nicht funktionieren. (Beifall SPD, FDP und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Habersaat, gestatten Sie eine weitere Frage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Knöfler?

Diese Rede einzeln zitieren

Peer Knöfler CDU

Sind Sie mit mir einer Meinung, dass die 95 Stellen, die zusätzlich in das System gegeben werden, die aber aufgrund der sinkenden Schülerzahlen eigentlich abgebaut werden müssten, eben nicht eine Senkung und ein Rausnehmen aus dem System sind? – Nein, überhaupt nicht. Denn diese 95 Stellen verbleiben zum ersten Teil im Bildungsministerium. Davon haben die beruflichen Schulen gar nichts. Zu einem zweiten Teil verbleiben diese Stellen an allgemeinbildenden Schulen. Davon haben die berufsbildenden Schulen auch nichts. Und zu einem dritten Teil, was ich sinnvoll finde, sollen die dazu dienen, den Masterplan umzusetzen. Dieser Masterplan ist jedoch ausdrücklich für den Bereich der dualen Ausbildung gedacht. Das heißt, von diesen 95 Stellen bleibt keine einzige in dem Bereich, über den wir gerade sprechen, in dem Schülerinnen und Schüler Schulabschlüsse nachholen können. (Beifall SPD, FDP und SSW) So, ich war beim Lehrkräftemangel. 17,3 Prozent der Grundschullehrkräfte an unseren Schulen haben keine abgeschlossene Lehramtsausbildung. An Förderzentren sind es 12,8 Prozent der Lehrkräfte und an Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe 11,3 Prozent. Da liegt vielleicht zum Teil auch die Erklärung dafür, warum so viele Schülerinnen und Schüler die allgemeinbildenden Schulen ohne Abschluss verlassen. (Vereinzelter Beifall SPD) Das sind Ihre Zahlen, meine Damen und Herren, nicht unsere.

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Habersaat, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Balasus?

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Habersaat SPD

Wenn es der Sache dient, immer gerne, Frau Präsidentin.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Balasus CDU

Immer gerne von diesem Mikro aus. Ja, vielen Dank, Kollege Habersaat. – Sie machen uns ja den Vorwurf, die berufliche Bildung liege uns zu wenig am Herzen. Deswegen möchte ich einmal eine Frage stellen. Als das Bildungsressort in SPD-Hand lag, zum Beispiel im Schuljahr 2015/16, (Heiterkeit SPD) lag die Unterrichtsversorgung an den beruflichen Schulen bei 91 Prozent. Wir sind jetzt bei 100 Prozent. Wie können Sie mir das erklären? Das finde ich etwas überraschend. Es scheint so, als wenn darauf in der Vergangenheit kein Schwerpunkt gelegt wurde. Wenn man nämlich genau hinschaut und die anderen Schulformen betrachtet, dann ergibt sich da schon eine Differenz. Da liegen die Zahlen deutlich höher, aber hier sind 91 Prozent vorherrschend. Das finde ich erschreckend. (Beifall CDU) – Wissen Sie, Herr Kollege Balasus, als die SPD 2012 die Regierung übernommen hat, war diese Zahl sogar noch niedriger. Wir haben es in den Jahren von 2012 bis 2017 geschafft, das jährlich zu steigern. Sie haben es dann weiter gesteigert. Das ist ein Verdienst, den ich Ihnen hoch anrechne. Jetzt steuern Sie aber gerade wieder in die falsche Richtung, nämlich zurück. Deswegen würde ich eigentlich den Appell an Sie richten wollen: Machen Sie so weiter, wie Sie es in der Jamaikazeit gemacht haben, meine Damen und Herren, und verbessern Sie weiterhin die Unterrichtsversorgung. (Beifall SPD, FDP und SSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung?

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Balasus CDU

Kollege Habersaat, also eine Anmerkung ist mir ja auch gestattet. Ich habe es noch mal genau nachgesehen. Es stimmt, dass sich die Unterrichtsversorgung in den Bereichen der anderen Schulformen erhöht hat. Aber über Jahre stagnierte die Unterrichtsversorgung an den beruflichen Schulen, als das Bildungsministerium in SPD-Hand war, bei 91 Prozent. – Und jetzt kommen Sie und erzählen den berufsbildenden Schulen: Wisst ihr was, das PZV gilt nicht mehr für euch. Ihr dürft keine Lehrkräfte mehr einstellen. Wir erzählen den jungen Referendar_innen, dass sie sich besser in Hamburg eine Stelle suchen, und wir kürzen im Übergangsbereich. – Da hilft es denen nicht, dass sie denen vorrechnen, was vor zehn Jahren gewesen ist, sondern es würde ihnen helfen, wenn wir nach vorne gucken und darauf achten, dass es besser wird, Herr Kollege. (Vereinzelter Beifall SPD) Ich habe die Zahlen jetzt nicht vorliegen. Aber ich verspreche Ihnen, ich gucke sie mir an, und nächstes Mal können wir uns dann genau Jahr für Jahr angucken und hinterfragen, welches die Gründe gewesen sein mögen.

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Habersaat, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Dolgner?

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Habersaat SPD

Ja. (Sybilla Nitsch [SSW]: Herr Dolgner kennt die Zahlen, glaube ich! – Weiterer Zuruf)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Kai Dolgner SPD

Genau, mein großes Vorbild. – Herr Kollege Habersaat, erinnern Sie sich auch noch daran, als wir 2012 die Regierungsverantwortung übernommen haben respektive zur regierungstragenden Fraktion geworden sind, dass die CDU-geführte Vorgängerregierung eine Vereinbarung mit dem Bund unterschrieben hatte, die uns nicht nur verbot, quasi neuen Stellen einzurichten, sondern auch vorgab, 5.000 Stellen abzubauen – über die Flüchtlingsbedingungen 2015 wollen wir gar nicht reden –, während unter Jamaika bei uns über 7.000 Stellen aufgebaut werden konnten, und dass das vielleicht keine vergleichbaren Ausgangslagen sind, die der Kollege von der CDU gerade präsentiert hat? (Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) – Daran erinnere ich mich sehr gut, Herr Kollege Dolgner. Ich hatte ja gestern schon mal erwähnt, dass ich mich auch daran erinnere, wie seinerzeit die Bildungsministerin von der CDU als Hexe im Land plakatiert und verfolgt wurde. Ich freue mich, dass wir heute zu einer sachlichen Auseinandersetzung in der Bildungspolitik gefunden haben und dass diese Zeiten vorbei sind. (Beifall SPD, FDP und SSW – Zuruf SPD: Hoffen wir!) Wir sind beim Unterrichtsausfall. Hier gibt es ein strukturelles Problem. Die Unterrichtsversorgung senken Sie aktiv, an den allgemeinbildenden Schulen jetzt auf 101 Prozent, an den berufliche Schulen auf 100 Prozent – theoretisch, denn zu dieser „Versorgung“ tragen nicht nur Stellen bei, die nicht besetzt sind, sondern auch solche, die zwar besetzt sind, deren Inhaber_innen aber in Elternzeit, im Sabbatjahr oder dauerhaft erkrankt sind. (Martin Balasus [CDU]: Wie es schon immer war!) Die Folge: 11,5 Prozent Unterrichtsausfall an allgemeinbildenden Schulen, 13,4 Prozent an berufsbildenden Schulen – deutlich mehr als damals in den Jahren, die Sie eben zitiert haben, Kollege Balasus, 80 Prozent mehr als damals. Selbst an Grundschulen, an denen per Definition eigentlich kein Unterricht ausfallen darf, fast zehn Prozent. EVA ist die prominenteste und auch die günstigste Lehrkraft in Schleswig-Holstein. Die wirksamste Maßnahme, die Sie dagegen ins Werk setzen, ist es, Stunden zu streichen, die gegeben werden sollen, denn es ist ja logisch: Wo weniger Stunden gegeben werden sollen, können auch weniger ausfallen. Ich freue mich auf Ihre Erfolgsmeldungen im nächsten Jahr. Vierter Punkt, Inklusion. Sie führen Schleswig-Holstein aktiv zurück ins letzte Jahrzehnt. Der Anteil inklusive beschulter Schüler_innen mit Förderbedarf 2017/2018 lag bei 70,2 Prozent, heute bei 65 Prozent. Das ist kein Betriebsunfall, das ist das Ergebnis einer Regierung, die Inklusion nicht gestaltet, sondern verwaltet, und zwar nach unten. (Beifall SPD – Martin Balasus [CDU]: Weit über dem Bund!) Das ist der Stand von 2014/2015: neun Jahre Fortschritt rückabgewickelt. All das, was ich Ihnen hier (Martin Habersaat) vortrage, sind ja nicht Oppositionszahlen, meine Damen und Herren, das sind Ihre eigenen Zahlen, Ihre eigenen Berichte, Ihre eigenen Befunde. Die zeigen: Wir verlieren in Schleswig-Holstein zu viele junge Menschen ohne Schulabschluss, (Widerspruch Peer Knöfler [CDU]) wir verlieren Lehrkräfte an Überlastung und an schlechte Arbeitsbedingungen, wir verlieren Unterricht, weil das System ächzt, wir verlieren inklusive Bildung, weil Sie die Strukturen dafür nicht stärken. Schleswig-Holstein verliert, und die GüntherRegierung tut nichts dagegen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat die Abgeordnete Annabell Krämer das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer FDP

Einmal müssen Sie mich dieses Jahr noch ertragen, dann ist es geschafft. (Zurufe) Ich halte die Rede in Vertretung für meine Kollegin Anne Riecke. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Die Berichte sind Dokumente des politischen Wegschauens, Berichte, die vorgaukeln, man habe alles im Griff, während vor Ort Strukturen bröckeln, Personal fehlt und sich Qualitätsverluste mehr als verfestigen. Es werden keine klaren Ziele, keine messbaren Kriterien, keine Prioritäten benannt. (Beifall SPD, Dr. Heiner Garg [FDP] und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Es gibt nicht einmal Aussagen darüber, wo wir im nächsten Schuljahr stehen wollen. Digitalisierung, DaZ, Inklusion: Alles wird genannt, nichts wird gesteuert. Ohne definierte Ziele produziert die Landesregierung Datennebel, aber keine Orientierung. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Noch gravierender: Es gibt keinerlei Evaluation. Die Landesregierung beschreibt Projekte als Selbstzweck. Aber welche Maßnahmen wirken eigentlich wirklich? Welche Projekte und Investitionen versanden? Welche Programme entlasten Schulen, und welche belasten sie vielleicht zusätzlich? – Ein Bericht ohne Wirkungskontrolle ist keine Grundlage für politische Entscheidungen, er ist ein – oh, Anne! – Selbstvergewisserungsdokument der Verwaltung. Während sich der Bericht in Selbstbeschreibung verliert, eskaliert gleichzeitig die Einstellungssituation. Der Kollege Habersaat sagte es bereits: Von rund 4.000 Neuanstellungen sind nur circa 700 unbefristet. Also sind fast 80 Prozent der Neuanstellungen befristet – darunter viele grundständig ausgebildete Lehrkräfte, die man aus regionalen Gründen in unsichere Verträge drängt. Wenn wir danach gehen, dass die Vertretungslehrkräfte keinen eigenverantwortlichen Unterricht in den Schulen geben, dann heißt das, es wurden im letzten Schuljahr circa 3.000 Maßnahmen in Schulen gegeben, die nach eigener Definition des Bildungsministeriums gar keinen vollwertigen Unterricht darstellen. Das war mir auch nicht bewusst. Das ist kein Mehrwert, das ist auch keine Personalentwicklung, das ist Verwaltungskosmetik. Doch besonders alarmierend, nahezu verharmlost ist für mich – auch für mich, Annabell Krämer, nicht nur für die Kollegin Anne Riecke – (Heiterkeit) die Entwicklung der Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss. Im Jahr 2024 verließen knapp zehn Prozent der Jugendlichen in SchleswigHolstein die allgemeinbildenden Schulen ohne mindestens den ESA. Fast zehn Prozent, das entspricht fast 3.000 jungen Menschen in einem Jahrgang. (Zuruf CDU) Das ist die höchste Quote seit fast einem Jahrzehnt, Herr Kollege Balasus. Das ist ein Warnsignal, das wirklich niemand von uns ignorieren sollte. (Beifall FDP, SSW, Martin Habersaat [SPD] und Marc Timmer [SPD]) Die Landesregierung spricht von Herausforderungen. In Wahrheit, liebe Kollegen, ist es ein strukturelles Versagen. Seit 2022 steigt die Zahl wieder an, nachdem sie während Jamaika gesunken war. Die regionale Lage ist, ehrlich gesagt, dramatisch. Insbesondere in Neumünster, Dithmarschen, Lübeck, Ostholstein, Flensburg und Nordfriesland verlässt mehr als jeder achte Jugendliche die Schule ohne Abschluss. Jeder achte Jugendliche, das muss man sich mal vorstellen. Noch deutlicher wird die soziale Schieflage. Jugendliche mit Migrationshintergrund betrifft es zu 23 Prozent. Wenn auch noch die deutsche Staatsbürgerschaft fehlt, verlassen 28,6 Prozent die Schule ohne ESA. (Annabell Krämer) (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Fast dreimal so häufig wie im Landesdurchschnitt. Rund 800 Jugendliche pro Jahrgang, also drei Prozent, bleiben dauerhaft ohne Abschluss, davon etwa 350 allein mit dem Förderstatus geistige Entwicklung.

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Frau Abgeordnete Krämer, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Balasus?

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer FDP

Ja, ich versuche mich mal auf bildungspolitischem Terrain. Mal sehen, ob das gut geht.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Balasus CDU

Ich mache auch nur eine Anmerkung. Wir haben eben darüber gesprochen, dass viele der Schülerinnen und Schüler den ESA, den sie nicht an der Regelschule machen, im beruflichen System nachholen. Deswegen finde ich es nicht richtig und unlauter, dass wir immer diese Zahl rauskloppen: So und so viele machen keinen Schulabschluss. – Es gehört zur Wahrheit, dass wir das insgesamt betrachten müssen. Wenn das so ist, dass jemand danach an der beruflichen Schule den Abschluss nachholt, dann ist es wunderbar, dann ist die Zahl deutlich geringer. Das gehört zur Wahrheit dazu. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Insgesamt sieht es auch nicht besser aus! Das ist eine Nebelkerze!) Wir feiern uns ja immer dafür, dass wir eins der durchlässigsten Bildungssysteme haben. Gestern oder vorgestern hat Kollege Vogt es gesagt. Wenn das Ausland auf Deutschland guckt, dann hört man: Wunderbar, dieses berufliche Bildungssystem ist ein Paradebeispiel. – Das ist hier ein Beleg dafür, wie gut das bei uns funktioniert. Das sollten wir auch anerkennen und nicht stetig mit falschen Zahlen um uns werfen. – Vielen Dank. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Bleiben Sie bitte stehen, ich will darauf antworten, denn auch darauf hat mich meine Lieblingskollegin vorbereitet. (Zuruf: Ah!) Wir haben durchschnittlich ungefähr 2.500 Jugendliche, die die Schule ohne ESA verlassen haben. Das war jetzt ein extrem krasses Jahr. Ja, Sie haben recht, 1.700 davon holen ihn im Durchschnitt nach. (Peer Knöfler [CDU]: Das ist doch kein Nachholen!) – Herr Knöfler, wenn für Sie 800 verlorene Jugendliche in jedem Jahrgang nicht 800 Jugendliche zu viel sind, dann weiß ich auch nicht. Das sind drei Prozent unserer Jugendlichen, die wir dauerhaft ohne Schulabschluss verlieren. Meine Damen und Herren, das ist einfach zu viel. (Beifall FDP, SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Sie dürfen sich wieder setzen. – Dieser Bericht, der diese Zahlen nur nennt, aber wieder Ziele – – Sie dürfen sich wieder setzen, ich bin fertig mit der Antwort. (Heiterkeit – Martin Balasus [CDU]: Ich warte auf die Präsidentin!)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

War das jetzt noch eine weitere Frage? (Zurufe)

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer FDP

Sechs, setzen! Bildung macht Spaß.

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Frau Krämer, Frau Abgeordnete, bitte!

Diese Rede einzeln zitieren

Annabell Krämer FDP

Ach so. – Das ist ein weiterer Bericht, der diese Zahlen nur nennt, aber weder Ziele, noch klare Maßnahmen, noch eine konkrete Evaluation zur Wirksamkeit vorlegt. Wer solche Entwicklungen nur beschreibt, statt sie entschlossen zu bekämpfen, nimmt den dauerhaften Bildungsabstieg ganzer Jahrgänge in Kauf. Ich sage es als Freie Demokratin mal ganz deutlich: Für mich ist jedes Kind ohne Schulabschluss ein Kind zu viel. (Vereinzelter Beifall FDP, SPD und SSW) Genauso bedrückend ist die Tatsache, dass ein erheblicher Teil der Jugendlichen, die statistisch nicht als ohne Abschluss geführt wird, lediglich einen sonderpädagogischen Abschluss erhält. Denn dieser Abschluss hat leider in unserer Gesellschaft faktisch keine Wertigkeit. Für viele Jugendliche bedeutet er nicht Anerkennung, sondern eigentlich Ausschluss. Das ist die ziemlich traurige Realität. (Annabell Krämer) Wenn wir Schulen nur verwalten, aber nicht dafür sorgen, dass jede Schülerin und jeder Schüler eine echte Chance erhält, dann machen wir Bildungspolitik an ihrem Kern vorbei. Wir müssen daran arbeiten, jungen Menschen wirkliche Perspektiven und nicht nur statistische Kategorien zu geben. Ein Abschluss, der im Leben nichts bedeutet, ist kein Abschluss, sondern eine Sackgasse. Wir sagen ganz klar: Jeder Jugendliche hat das Recht auf einen Abschluss, der Türen öffnet, auf eine Förderung, die trägt, für jedes Kind, für jeden Jugendlichen die für ihn am besten geeignete Bildung. Das muss unser aller Bestreben sein. Jetzt haben Sie es geschafft: Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit, und ich werde dieses Jahr nicht mehr reden, versprochen. Ich wünsche allen frohe Weihnachten. (Beifall FDP, SSW, vereinzelt CDU. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Jette Waldinger-Thiering SSW

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe jetzt erst einmal mein Manuskript umgedreht, (Beifall SSW und FDP – Dr. Heiner Garg [FDP]: Jetzt wird es gefährlich!) denn ich glaube, jeder von uns in diesem Saal hat schon ganz viel über die beiden Berichte und ganz viele Zahlen gehört. Unter Punkt a) ist für mich erst einmal ganz wichtig – Malte Krüger hat es auch schon gesagt –, dass wir einmal aufführen, dass Schülerinnen und Schüler ein Förderzentrum mit dem dazugehörenden Schulabschluss verlassen. Ich betone es noch einmal: Es ist ein Schulabschluss für ihre Schule. (Beifall SSW und SPD) Dass sie damit leider keine Aufstiegschancen auf dem Bildungsmarkt haben, etwa um einen Ausbildungsplatz zu kriegen und dann in die Berufsschule zu gehen, um zu versuchen, den ESA zu machen, mit dem sie dann ganz viele Möglichkeiten haben – Haken dran. Das ist für mich die eine Kategorie. Das ist super wichtig. Die andere Kategorie ist aber, dass die die Zahl der Schülerinnen und Schüler dermaßen gestiegen ist, die die allgemeinbildende Schule verlassen, ohne einen ESA zu haben. Das beunruhigt mich sehr. (Beifall SSW, SPD und FDP) Wir haben ganz viel über Unterrichtsversorgung gesprochen. Wir können uns die alle hoch und runter, kreuz und quer rechnen. Wir wissen: Wir brauchen vernünftig ausgebildete Lehrkräfte, stattgefundenen Unterricht und Kinder und Jugendliche, die aufnahmefähig sind. Dann haben diese ganzen Zauberworte wie: Lernen ist ganz wichtig, wir müssen sie motivieren. – Ja, das müssen wir alles, aber wir müssen auch Unterricht machen, der zu den modernen Kindern passt. (Beifall SSW, SPD und FDP) In der ganzen Diskussion über die basalen Kompetenzen, die dazugehören – das wissen alle, die hier sitzen und lesen, die einen Abschluss haben, eine Ausbildung gemacht haben –, haben wir vergessen, dass die Kinder, die jetzt die Schule ohne den Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss verlassen haben, genau die Kinder sind, die Corona erlebt haben, die von zu Hause Homeschooling hatten, als die Schulen geschlossen waren, die zum Teil nach Corona in der 7. Klasse noch nicht einmal richtig lesen konnten. So, und was ist nun? – Am Ende des Tages kann man mit diesen Kompetenzen keinen ESA erreichen. Wir sind den jungen Menschen immer noch diese Antwort schuldig. Wie holen wir das eigentlich nach Corona nach? Das hätte auch irgendwann mal in diesen Bericht zur Unterrichtssituation gepasst, weil die Spätfolgen immer noch spürbar sind. Wenn wir die beiden Berichte an den Bildungsausschuss überweisen und wir uns darüber unterhalten, dann müssen wir das ernst nehmen. Denn dieses Herumdoktern am System hilft überhaupt nichts. So. (Beifall SSW, SPD und FDP – Sybilla Nitsch [SSW]: Ja!) Ich finde es gut, dass wir ein funktionierendes duales System haben, sodass man, wenn man als junger Mensch den ESA, egal mit welchem Hintergrund, an der allgemeinbildenden Schule nicht geschafft hat, in das Berufsbildungszentrum wechseln kann. Aber das Berufsbildungszentrum bietet als Überbegriff Berufsbildung und nicht den Abschluss wie an einer allgemeinbildenden Schule. (Peer Knöfler [CDU]: Das stimmt doch nicht!) (Jette Waldinger-Thiering) Den Anspruch müssen wir haben, dass man, wenn man neun Jahre zur Schule geht, befähigt worden ist, dass man seinen Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss an der Schule machen kann. Insofern werden wir da im Ausschuss noch richtig viel drüber reden. Das freut mich. Lehrkräftegewinnung und Lehrerausbildung sind ein riesengroßes Thema. Ich will da gar nicht mehr dazu sagen. Ich freue mich auf die Einzeldiskussion im Ausschuss. Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern ab Ende nächster Woche richtig tolle Weihnachtsferien und euch und Ihnen natürlich auch. – Glædelig jul og tusind tak for opmærksomheden. (Beifall SSW, SPD und FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Zu einem Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Malte Krüger das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich will damit anfangen, dass ich es für ziemlich fatal halte, wenn wir jetzt anfangen, persönlich Notenvergabe an Abgeordnete zu machen. Das sollten wir an dieser Stelle nicht machen. Wir haben gestern schon viel dazu gehört. Das sage ich nur vorneweg. Ich will ehrlicherweise noch einmal etwas dazu sagen, dass Martin Habersaat vorhin gesagt hat, dass der Eindruck entsteht, das Bildungsministerium würde die Daten verzerrt darstellen. Ich möchte da eine Sache aus dem Bericht „Entwicklung der Quote der Schülerinnen und Schüler ohne Ersten Allgemeinen Schulabschluss (ESA) in SchleswigHolstein“ zitieren. Dort steht nämlich: „Grundsätzlich lässt sich im Ländervergleich feststellen, dass sich die Voraussetzung zum Erreichen des Ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses am Ende der Jahrgangsstufe 9 in den Bundesländern unter unterschiedlichen Voraussetzungen erreicht wird, teilweise auch ohne Abschlussprüfung. Somit haben die Zahlen je nach Land eine unterschiedliche Bedeutung und können nur eingeschränkt verglichen werden.“ (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Das ist doch der springende Punkt, den ich immer und immer wieder versucht habe, anzubringen. (Peer Knöfler [CDU]: Genau!) Ich habe Sie dazu gefragt. Da können Sie es nicht so darstellen, als ob das Bildungsministerium nur nicht will, dass eine Verschlechterung der Zahlen dargestellt wird. Denn es ist so, dass die Statistiken zwischen den Bundesländern sehr unterschiedlich sind und deswegen nicht eins zu eins miteinander verglichen werden können. Ich verstehe nicht, was so schwer daran ist, das einmal so darzustellen. (Beifall Peer Knöfler [CDU])

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Krüger, bevor Sie mit drittens fortfahren, frage ich, ob Sie einer Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Habersaat zustimmen?

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Herr Kollege Krüger. – Dass der Erste Allgemeinbildende Schulabschluss ohne Abschlussprüfung erreicht werden kann, ist in Schleswig-Holstein keine Ungewöhnlichkeit. Wenn Sie an einer weiterführenden Schule von Klasse 9 in Klasse 10 versetzt werden, haben Sie in der Regel den ESA erreicht. Das ist nicht in allen Bundesländern so. Das ist einer dieser Unterschiede, die ich persönlich in der Statistik für gar nicht so gravierend halte. Ich finde zwei Punkte gravierend: Erstens. in Schleswig-Holstein wird es in den letzten Jahren schlechter. Es geht bergab. Zweitens. Schleswig-Holstein liegt über dem Bundesschnitt. Das ist schon eine Aussage, die man verlässlich treffen kann. Zu der Aussage: „Ich vermute, dass das Ministerium da nicht so gerne drüber sprechen will“, haben Sie mich mit Ihrer Zwischenfrage gedrängt. Ich hätte es bei meinen Ausführungen belassen, die besagt haben: Es wird in Schleswig-Holstein schlechter. Schleswig-Holstein liegt in CDU-Verantwortung deutlich schlechter als der Bundesschnitt. Das finde ich falsch und schlimm und bearbeitenswert. (Beifall SPD, FDP und SSW) – Herr Habersaat, ich nehme wahr, dass Sie gerade in dem ersten Teil Ihrer Antwort jetzt endlich einmal gesagt haben: Ja, es gibt diese statistischen Unterschiede. Mir war vor allem wichtig, dass wir (Malte Krüger) das einmal festhalten. Zu den Herausforderungen komme ich jetzt. Mit den Herausforderungen ist es nämlich so, wie Jette Waldinger-Thiering es sehr gut dargestellt hat. Ich habe auch versucht, das vorhin gleich am Anfang meiner Rede zu machen. Wir haben diese Entwicklung von 4,9 Prozent aus dem Jahr 2019 hin zu 5,1 Prozent. Das sind die, die wir uns wirklich angucken müssen, wo wir auch gucken müssen, welche Maßnahmen wir ergreifen wollen. Sie tun immer so, als ob wir darüber nicht sprechen wollen. (Peer Knöfler [CDU]: Genau!) Wir sehen diese Zahlen. Da müssen wir natürlich gucken, wie wir es sehen. Ob das jetzt so ein super besorgniserregender Trend ist, weiß ich nicht. Es ist eine Entwicklung, die wir auf jeden Fall ernst nehmen müssen. Aber wir müssen da jetzt ehrlicherweise keine Panik machen. Frau Krämer, wenn Sie vorhin gesagt haben, 700 Schülerinnen und Schüler ohne einen Abschluss, dann ist es doch genau der Punkt, auf den wir immer und immer wieder hingewiesen haben. Unter diesen 700 Schülerinnen und Schülern ohne Abschluss sind welche, die einen sonderpädagogischen Abschluss haben. Also sie sind genau in den Fettnapf getreten, den wir immer und immer wieder darzustellen versucht haben. Das finde ich falsch. Ich möchte noch etwas zu dem Bericht zur Unterrichtssituation sagen. Es ist so, dass beide Martins ein Stück weit recht haben. Zum einen ist es so, dass die Küstenkoalition damals wirklich geliefert hat. Die Auswirkungen hat man ab 2017 gesehen. Die Unterrichtsversorgung ist deutlich besser geworden. Aber zur Wahrheit gehört doch auch, dass wir bei der Unterrichtsversorgung auf einem sehr hohen Niveau sind. Das können Sie nicht negieren, dass die Unterrichtsversorgung eben immer noch auf einem hohen Wert ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und SSW) Ein letzter Punkt: Wo wir uns wiederum einig sind, ist beim Thema Inklusion. Da würde ich mir auch wünschen, dass wir tatsächlich deutlich besser werden. Inklusion ist aber etwas sehr Teures. Ich hoffe, dass wir es hinbekommen, wenn wir eine bessere Haushaltslage haben, beim Thema Inklusion voranzukommen. Das ist auf jeden Fall etwas, das wir Grüne uns sehr wünschen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Kristina Herbst

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren, konzentrieren wir uns noch einmal auf den Bereich, in dem die Lage am dramatischsten ist. Das sind Jugendliche ohne deutsche Staatsangehörigkeit. 28,3 Prozent verlassen unsere Schulen ohne ESA, also mehr als jeder Vierte. Die Regierung entscheidet sich, bei DaZ zu kürzen und Lerngruppen zu vergrößern. Die Regierung entscheidet sich, die BFS Typ I zu streichen und alle diese jungen Menschen ins AV-SH zu stecken. Wenn wir uns angucken, wo wir Abbrecherinnen und Abbrecher besonders häufig verlieren, dann ist es genau das AV-SH, wo Sie jetzt alle reinstecken wollen. Das ist der Ausbildungsgang in unseren beruflichen Schulen, der die meisten jungen Menschen verliert. Da schicken Sie gerade alle hin. (Peer Knöfler [CDU]: Die gehen doch in eine Ausbildung! – Weitere Zurufe CDU) Ich habe noch einmal in den Haushalt geguckt. Wir reden nicht über sinkende Schülerzahlen, wir reden nicht über irgendwelche statistischen Effekte, sondern wir reden über politische Entscheidungen. Sie streichen mit dem Haushalt, den Sie Mittwoch beschlossen haben, 40 Stellen im Übergang Schule– Beruf. (Beifall Annabell Krämer [FDP] – Zuruf Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Sie nehmen den beruflichen Schulen 40 Lehrkräfte weg. Und dann kommen Sie hierher und versuchen, mit statistischen Tricks und Verschrobelungen die Dramatik der Situation zu vernebeln. (Malte Krüger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, falsch!) – Herr Kollege Krüger, es wäre nicht redlich, wenn es so wäre. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und Annabell Krämer [FDP])

Diese Rede einzeln zitieren

Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Ich verweise auf die Vorlage.

Diese Rede einzeln zitieren