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Ole-Christopher Plambeck

CDU 12.12.2025 Sitzungen 20/107

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den 3. Nachtragshaushalt 2025. Dies tun wir aus verfassungsrechtlicher Verantwortung. Denn aus Karlsruhe kam am 19. November 2025 das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September zur amtsangemessenen Alimentation. Der Kern dieser Entscheidung ist klar: Die bisherigen Maßstäbe der Besoldung reichen nicht mehr aus. Auch wenn der konkrete Anlass im Bundesland Berlin liegt, ist ebenso klar: Diese Entscheidung entfaltet Wirkung für alle Länder, auch für Schleswig-Holstein. Genau deshalb ist es richtig, dass unsere Finanzministerin unverzüglich reagiert hat und den 3. Nachtragshaushalt 2025 vorlegt, den wir heute beschließen werden. Mit diesem Nachtragshaushalt schaffen wir – so hat es die Ministerin auch gesagt – die haushaltsrechtliche Grundlage, um auf die absehbaren Mehrbedarfe, die definitiv bei der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2025 und 2026 entstehen werden, angemessen reagieren zu können. Mit diesem Nachtragshaushalt werden wir als Parlament das Finanzministerium ermächtigen, Mittel aus einem möglichen Haushaltsüberschuss bis zu einer Höhe von 250 Millionen Euro in eine zweckgebundene Rücklage einzustellen, das heißt ausschließlich für die Umsetzung dieser neuen Rechtsprechung. Jetzt ist die Frage: Warum ist dieser Schritt jetzt eigentlich notwendig? – Das Bundesverfassungsgericht hat sehr deutlich gemacht: Allen Beamtinnen und Beamten steht eine Mindestbesoldung zu. Sie brauchen eine Besoldung, mit der sie wirtschaftlich und persönlich unabhängig ihren Dienst für den Staat ausüben können. Ich glaube, das ist wichtig, auch gerade in diesen Zeiten, was das Thema Vertrauen in den Staat betrifft. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Rechtsprechung weiterentwickelt und klargemacht, dass die Berechnung der amtsangemessenen Alimentation neu gedacht werden muss. Die bisherigen Systeme vieler Länder – wir haben 16 verschiedene Systeme, auch unseres – werden den Anforderungen in der bisherigen Form nicht mehr in vollem Umfang gerecht. Das Bundesverfassungsgericht hat einen komplett neuen Bezugspunkt entwickelt. Bisher ging es um den Abstand zur Grundsicherung. Demnach musste bisher bei einer Musterfamilie von Beamtinnen und Beamten oder auch Richterinnen und Richtern in der niedrigsten Besoldungsgruppe der Abstand zur Grundsicherung einer Vergleichsfamilie mindestens 15 Prozent betragen. Das reicht nicht mehr aus. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht seine eigene Rechtsprechung, weil es das ja noch vor ein paar Jahren selbst entschieden hatte, weiterentwickelt: Künftig orientiert sich die Mindestbesoldung an der sogenannten Prekariatsschwelle, die sich am regionalen Netto-Äquivalenzeinkommen ausrichtet. Übersetzt bedeutet das, dass der neue Bezugspunkt 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens ist. Jetzt ist die Frage, was ist das Median-Äquivalenzeinkommen? – Es handelt sich hierbei um einen statistischen Ansatz, auch die OECD verwendet das, um die regionalen, nominalen Netto-Haushaltseinkommen einer Gesellschaft durch differenzierte Gewichtung nach Zahl und Alter der Haushaltsmitglieder vergleichbar zu machen. Ich glaube auch, dass das ein sehr klarer Punkt ist, der nachvollziehbar und besser anzusetzen ist als der Abstand zur Grundsicherung. Es ist wichtig, dass es objektiv nachvollziehbar ist, weil wir natürlich auch etwas haben wollen, was nicht ständig von dem Bundesverfassungsgericht angepasst wird. Klar ist, dass wir mit einem neuen Besoldungsgesetz diese Rechtsprechung im kommenden Jahr umsetzen werden. Wir beschließen heute mit dem neuen 3. Nachtragshaushalt also keine automatische (Ole-Christopher Plambeck) Ausgabenhöhe, keine pauschale Besoldungsanhebung, sondern wir schaffen Vorsorgefähigkeit. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Das ist solide Haushaltspolitik und eine gute Grundlage für das Besoldungsgesetz 2026. (Beifall CDU, Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Ich bitte um Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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