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Christian Dirschauer

SSW 12.12.2025 Sitzungen 20/107

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben es gerade gehört: Der vorliegende 3. Nachtragshaushalt schafft die Ermächtigung, bis zu 250 Millionen Euro in einer Rücklage zu bündeln, um künftige Anpassungen der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2025 und 2026 zu finanzieren. Diese Maßnahme – das wurde bereits angesprochen – ist die direkte Folge eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025. Das Bundesverfassungsgericht hat die Besoldungsordnung des Landes Berlin für verfassungswidrig erklärt, weil die amtsangemessene Alimentation nicht mehr gewährleistet war. Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns doch ehrlich sein: Dieses Urteil ist ein Urteil mit Ansage gewesen. (Beate Raudies [SPD]: So ist es! – Beifall Beate Raudies [SPD]) Die Landesregierung musste aufgrund der hierzu getroffenen Rechtsprechung erkennen, dass auch die Besoldungsordnung des Landes Schleswig-Holstein angepasst werden muss. Die Höhe der Rücklage von bis zu 250 Millionen Euro zeigt das Ausmaß des Handlungsbedarfes, der sich in den Jahren 2025 und 2026 im Bereich von Versorgung und Besoldung ergeben kann. Wenn wir weiter ehrlich sind, müssen wir nur noch on top damit rechnen, dass wir auch für die Jahre 2007 bis 2024 zu erheblichen Nachzahlungen verpflichtet werden, meine Damen und Herren. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Diesbezügliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stehen noch an – auch darauf sind schon Vorredner eingegangen; das kürze ich an der Stelle ab. Meine Damen und Herren, seit Jahren weist der Beamtenbund in Schleswig-Holstein auf eine massive Unteralimentierung hin und hat immer wieder dargelegt, dass die Besoldung nicht mehr dem verfassungsrechtlich gebotenen Mindestniveau entspricht. Das kann also hier wirklich an keinem vorbeigegangen sein; das kann keinen überraschen. Ganz ehrlich? Meiner Meinung nach ist der Verlauf dieser Verfahren schlichtweg beschämend. Die höchstrichterliche Klärung der Verfassungswidrigkeit der Berliner Besoldung, die die Grundlage für diese Anpassung bildet, zog sich über einen unerträglich langen Zeitraum hin. (Beifall SSW, FDP und Beate Raudies [SPD]) 18 Jahre lang musste ein Beamter auf eine Entscheidung warten – 18 Jahre, meine Damen und Herren! Da frage ich Sie ehrlich: Funktioniert der Rechtsschutz für unsere Beamtinnen und Beamten überhaupt noch, wenn ein Verfahren die Volljährigkeit erlangt? Ich finde das sehr, sehr schwierig. Diese unnötige Verzögerung, dieses jahrelange Fahren auf Sicht hat nicht nur massive Unsicherheit ausgelöst – sie hat das Vertrauen in die Verlässlichkeit des Dienstherrn untergraben und führt nun in der Summe zu dieser großen millionenschweren Rücklagenbildung. Hätte die Landesregierung – ehrlicherweise muss man sagen: hätten mehrere Landesregierungen – die Warnung der Gewerkschaften früher ernst genommen, wären wir nicht gezwungen, diesen Betrag kurzfristig einzustellen beziehungsweise diese Ermächtigung zu schaffen. Der Beamtenbund hat meines Erachtens zu Recht kritisiert – das ist ein Problem, finde ich –, dass das Land Verfassungsrecht erst umsetzt, wenn Karlsruhe das Land dazu zwingt. Und das darf es nicht sein, meine Damen und Herren. (Beate Raudies [SPD]: Es wurde gerade gesagt, dass sie das jetzt machen wollen!) – Da bin ich gespannt. Meine Damen und Herren, das Wort Verantwortung ist auch gefallen, und zwar von den regierungstragenden Fraktionen – das kam in der Opposition nicht nur gut an. Ich will aber auch sagen: Auch als SSW übernehmen wir Verantwortung, nämlich für unsere Beamtinnen und Beamten, und stimmen diesem Nachtrag heute zu, um die verfassungsrechtlichen Pflichten zu erfüllen. Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht sind wir als Landtag dazu verpflichtet. (Beifall SSW, CDU, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Die Landesregierung kündigt an, dass die Anpassungen im Zuge eines Besoldungsanpassungsgesetzes erfolgen sollen, was nach dem Tarifabschluss 2026 ohnehin vorgesehen ist. Das ist ein guter Ansatz, aber ich will auch sagen: Wir brauchen große Änderungen, und deshalb ist die Idee, ein gesondertes Besoldungsstrukturgesetz auf den Weg zu bringen, das eine vernünftige Systematik schafft, nicht der falscheste Weg. Die Beamtinnen und Beamten haben ein Recht, zeitnah an das Geld zu kommen, aber wir müssen das strukturell angehen. (Christian Dirschauer) Diese Mammutaufgabe müssen wir jetzt nutzen, um endlich Mut zur Entbürokratisierung im Besoldungsrecht zu zeigen. Wir müssen die Besoldungsstruktur verschlanken. Wir fordern die Abschaffung des komplizierten Familienergänzungszuschlags. Frau Raudies hat gerade das Allein- und Mehrverdienermodell dargestellt. Ganz ehrlich? Diese Familienergänzungszuschläge sind ein bürokratisches Monster, das nur unnötige Komplexität und damit weitere Unsicherheit bringt; das bleibt weiterhin anfällig. Letztendlich, meine Damen und Herren, muss vor allem die Grundbesoldung die verfassungskonforme Alimentation gewährleisten. Ausweichmanöver führen nur in die juristische und anschließend in die politische Sackgasse. Meine Damen und Herren, der SSW trägt diese Rücklagenbildung heute mit, um die Rechtssicherheit für unsere Beamtenschaft wiederherzustellen. Aber wir erwarten von der Landesregierung, dass sie das anstehende Besoldungsanpassungsgesetz nutzt, um vorausschauend, transparent und entbürokratisiert zu handeln. – Herzlichen Dank. Ihnen allen schöne Weihnachten. Tschüss. (Beifall SSW, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beate Raudies [SPD])

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