Beate Raudies
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal kurz auf den Kollegen Plambeck eingehen und sagen: Schön, Kollege Plambeck, dass die Regierungskoalition ihre verfassungsmäßige Verantwortung für unsere Beamtinnen und Beamten endlich einmal ausdrücklich anerkennt. Das haben wir lange vermisst hier in diesem Haus. Ich erinnere an vor zwei Tagen und die Entnahme aus dem Versorgungsfonds: Da war Ihnen Ihre verfassungsmäßige Verantwortung gegenüber den Beamtinnen und Beamten doch nicht ganz so wichtig, denn mit der Entnahme aus dem Versorgungsfonds nehmen Sie von den Beamtinnen und Beamten für ihre Altersversorgung angesammelte Gelder zur Haushaltskonsolidierung. Das ist nicht unbedingt die feine englische Art, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Zum 3. Nachtrag. Kurz vor dem Jahresende präsentiert uns die Finanzministerin nun also den 3. Nachtrag für 2025: Bis zu 250 Millionen Euro aus möglichen Überschüssen sollen also in eine Rücklage. Sie haben es selbst gesagt, Frau Finanzministerin: Vor drei Wochen haben wir den 2. Nachtrag beschlossen mit 50 Millionen Euro Defizit, macht einen Unterschied von 300 Millionen Euro – eine erstaunliche Ergebnisverbesserung. (Tobias Koch [CDU]: Das wissen wir noch gar nicht!) Da könnte man jetzt fragen: Hat die Finanzministerin das vor zwei Wochen schon gewusst, aber vergessen, es dem Landtag zu berichten? (Ole-Christopher Plambeck [CDU]: Das ist nicht Ende des Jahres!) Oder war diese Ergebnisverbesserung noch nicht abzusehen? Dann sollten wir uns im Finanzausschuss dringend über das Haushaltscontrolling unterhalten. Ich warte sehr gespannt auf den Haushaltsabschluss und das, was dann da drin steht. (Tobias Koch [CDU]: Wir auch!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung muss der Günther-Regierung zu denken geben. Immerhin wollen Sie sich jetzt ernsthaft damit befassen, welche Folgen das für die Besoldungsstruktur der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein hat. Schon heute sind unsere Landesbediensteten gegenüber ihren Kolleginnen in den Nachbarländern schlechter gestellt, und seit Jahren liegen Klagen beim Bundesverfassungsgericht. Nun ist die erste Entscheidung gefallen, die – man sieht es – gravierende Folgen für unseren Haushalt hat. In den nächsten Jahren drohen Nachzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe, und ein höheres Besoldungsniveau – das habe ich vor zwei Tagen schon gesagt – führt dann zu höheren Versorgungsbezügen. Frau Finanzministerin, Sie werden es noch bitter bereuen, dass Sie den Versorgungsfonds jetzt plündern. (Beifall SPD und SSW) Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, es droht noch weiteres Ungemach. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat kürzlich entschieden, unser Besoldungsgesetz 2022 dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Prüfung vorzulegen. Bereits als die Jamaikakoalition das Gesetz 2022 beschlossen hatte, haben wir im Parlament auf seine erheblichen Mängel hingewiesen. Die Expertinnen und Experten des Wissenschaftlichen Dienstes – unsere eigenen Juristinnen und Juristen – haben im parlamentarischen Verfahren sehr deutlich gemacht, dass dieses Gesetz verfassungsrechtlich bedenklich ist. Das Verwaltungsgericht bestätigt jetzt diese Befürchtungen. Nun werden wir mal sehen, was Karlsruhe da entscheidet, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich sage: Jetzt zeigt sich hier für uns alle das schwere Erbe von Monika Heinold. Denn nicht nur ihre Weigerung, die Besoldung zum Beispiel durch die Erhöhung des Weihnachtsgeldes rechtzeitig anzupassen, wie das der SSW und die SPD mehrfach auch in Zeiten guter Haushaltslagen gefordert haben, sondern auch ihre Entscheidung von 2022, (Beate Raudies) die Grundsätze der Alimentation in den unteren Besoldungsgruppen auf ein Zweiverdienerprinzip zu ändern, wird sich als schwerwiegender Fehler erweisen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD und SSW – Zurufe) – Ich wage diese Prognose. – Das Land wird mit der Haltung, dass hier ein Systemwechsel stattgefunden hat, nicht durchkommen. Sie, Frau Finanzministerin, wären gut beraten, Ihr Festhalten daran aufzugeben, denn sonst wird auch diese Realitätsverweigerung das Land noch sehr teuer zu stehen kommen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich erlaube mir auch die Aussage, Frau Finanzministerin: Was Sie hier vorgetragen haben, macht mir noch einmal deutlich, dass die Landesregierung über die Jahre hinweg die Risiken einer möglichen Niederlage vor Gericht ausgeblendet hat und das heute noch tut. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Anders, als Sie es einschätzen, Frau Ministerin, finde ich: Das Urteil war mehr als absehbar, und es wird auf die ausstehende Entscheidung zur Besoldung in Schleswig-Holstein tiefgreifende Konsequenzen haben. Dabei wäre Zeit gewesen, diese Niederlage vor Gericht abzuwenden. So droht – ich habe es schon gesagt – ein harter Aufschlag in der Realität. Noch vor ein paar Monaten sah man noch nicht einmal die Notwendigkeit einer Vorsorge im Haushalt. Nach dem Urteil in Schleswig habe ich eine Kleine Anfrage gestellt und die Regierung gefragt, was sie da zu tun gedenke. Da sagte man: Müssen wir uns nicht drum kümmern, erst wenn das Urteil da ist. – Hamburg, worauf Sie so schön verweisen, Frau Ministerin, hat schon seit Jahren mehr als 500 Millionen in eine Rücklage eingestellt, um auf den Fall vorbereitet zu sein, dass man vor dem Verfassungsgericht unterliegt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen für einen handlungsfähigen Staat. Unsere Landesbeschäftigten haben ein Recht auf zeitgemäße und anständige Arbeitsbedingungen, und dazu gehört selbstverständlich eine angemessene Besoldung. Das im Bundesvergleich niedrige Besoldungsniveau und die Wochenarbeitszeit von 41 Stunden machen unseren Landesdienst unattraktiv, und so merken wir den Fachkräftemangel in unserer Landesverwaltung inzwischen an allen Ecken und Enden. Die Günther-Regierung hat Jahre verstreichen lassen, ohne das Land als Arbeitgeber attraktiver zu machen. Dafür bekommt sie jetzt die Rechnung präsentiert. (Beifall SPD und SSW)
