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Dr. Michael Schunck

SSW 12.12.2025 Sitzungen 20/107

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Tierwohl und Tierschutz nehmen in der Gesellschaft einen steigenden Stellenwert ein. Die darunter gefassten Bereiche sind umfangreich und komplex. Es ist ein Zusammenspiel von gesetzlichen Vorgaben, staatlichen Förderprogrammen, gesellschaftlichem Engagement und wissenschaftlicher Forschung. Wenn wir über Tierwohl sprechen, geht es überwiegend um den Bereich der Nutztierhaltung. Das ist aus Sicht des SSW zu kurz gesprungen. Tierschutz ist weitreichender. Deswegen wollen wir eine landesweite Strategie für den Tierschutz. Das heißt, neben der Nutztierhaltung sollen auch die Bereiche der Heimtiere sowie der Wildtiere in einer solchen Strategie Berücksichtigung finden. Wir fordern daher die Landesregierung auf, für diese drei Säulen jeweils eine Gesamtstrategie für den Tierschutz zu entwickeln. Wir wissen, dass es in weiten Teilen des Tierschutzes immer noch hapert, obwohl wir entsprechende Gesetze und Verordnungen zum Tierschutz haben. Die Idee mit einer solchen Strategie ist, anhand jeweiliger Zielformulierung zu schauen, wo es konkrete Handlungsbedarfe gibt und wie diese Problemfelder gelöst werden könnten. (Beifall SSW und SPD) Gerade die Debatten in der Nutztierhaltung haben immer wieder gezeigt, dass wir dringend Förderprogramme zum Beispiel für Stallumbauten benötigen. Hier brauchen die Landwirtinnen und Landwirte Planungssicherheit und Verlässlichkeit; auf dieses Thema komme ich später noch einmal zu sprechen. Auch die Diskussion über Tiertransporte macht deutlich, dass dort noch vieles im Argen liegt. (Beifall SSW, SPD und FDP) In beiden Fällen ist das Veterinärwesen in der Verantwortung, der es aber nicht zufriedenstellend gerecht werden kann, weil es schlichtweg zu wenig Kapazitäten hat. Frau Kleinschmit und ich wissen, wovon wir reden; wir haben das im Kreis Rendsburg-Eckernförde am eigenen Leib erfahren dürfen. Auch der Schutz der Wildtiere ist unseres Erachtens in der Raum- und Umweltplanung stärker zu berücksichtigen. Im zuständigen Ausschuss haben wir zum Beispiel über die Notwendigkeit von Querungshilfen oder die Erstellung von Wildwegeplänen für wandernde Wildtiere wie dem Rothirsch gesprochen. Wie ist es mit den anderen Wildtierarten? Wo sind konkrete Probleme, und wie können sie angegangen werden? Gerade Wildtiere haben keine starke Lobby. (Beifall SSW, FDP und Birgit Herdejürgen [SPD]) Dies wird zum Beispiel anhand der Igel-Problematik deutlich. Für die nachtaktiven Tiere besteht die Gefahr, sich an selbstfahrenden Rasenmähern schwer bis tödlich zu verletzen. Ein Dämmerungsund Nachtnutzungsverbot von Rasenmäherrobotern mit entsprechenden rechtlichen Zielsetzungen zum Schutz von nachtaktiven Tieren wie den Igeln könnte in eine landesweite Tierschutzstrategie einfließen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja!) Das ist nur ein Beispiel, was explizit unsere heimischen Wildtiere betrifft. Richtig ist: Viele der angesprochenen Dinge werden zum Teil bereits umgesetzt beziehungsweise in konkreten Programmen berücksichtigt. Das ist auch gut so. Allerdings verschafft es keine Gesamtübersicht in Bezug auf den Schutz von Nutz‑, Heimoder Wildtieren. Deshalb soll eine Tierschutzstrategie als Instrument dienen, um Ziele zu formulieren und sich einen Überblick zu verschaffen, wo noch Bedarf und Probleme bestehen, aber auch aufzulisten, was erreicht wurde. In den Bereich des Tierschutzes gehört ganz klar die Veränderung von Qualzuchten. Vielen Dank deshalb an Annabell Krämer für diesen Antrag. (Beifall SSW und FDP) Zwar ist unter dem sogenannten Qualzuchtparagrafen – zur Erinnerung: Paragraf 11b des Tierschutzgesetzes – geregelt, dass es verboten ist, Tiere durch züchterische Maßnahmen so zu verändern, dass Nachkommen dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden ausgesetzt sind; auf den ersten Blick ist man daher geneigt zu sagen: Das ist doch schon geregelt. Nichtsdestotrotz wird der Paragraf wegen seiner Ungenauigkeit bei der Definition von Qualzuchten und der damit einhergehenden fehlenden rechtlichen Handhabung seit Langem von Tier- (Dr. Michael Schunck) schutzorganisationen kritisiert. Dem will die FDP mit ihrem Antrag gerecht werden und Qualzuchten entgegenwirken. Ich teile absolut den Ansatz der FDP, dass Qualzuchten verboten gehören. Es braucht klare Definitionen, welche spezifischen Merkmale als Qualzucht gelten. Ebenso müssen unsere Behörden in die Lage versetzt werden, entsprechend gegen Qualzuchten vorgehen zu können. (Beifall SSW und FDP) Aber genau dafür brauchen die Vollzugsbehörden klare und rechtssichere Grundlagen. Genau deshalb können wir dem Alternativantrag der Koalition nicht zustimmen – das tut mir furchtbar leid, Herr Kock-Rohwer. Er ist eher ein zahnloser Tiger als eine weitreichende Alternative für das Verbot von Qualzuchten. Züchter und Käufer sollen darüber aufgeklärt werden, dass sie den Tieren nichts Gutes tun, wenn sie bestimmte Merkmale wie verkürzte Hundeschnauzen, Haarlosigkeit oder Tränensäcke anzüchten. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja!) Echt jetzt? Glauben Sie das wirklich, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN? Warum gibt es diese große Palette an kleinwüchsigen, krummbeinigen, asthmatischen Vierbeinern mit Gon- und Coxarthrosen, Hautekzemen und dergleichen? Weil sich die Züchterinnen und Züchter unklar darüber sind, dass sie ihren Liebling durch solche Rassemerkmale Schmerzen und Leid zufügen? – Wohl kaum. (Beifall SSW, SPD und FDP) Eine untergesetzliche Aufklärungskampagne wird hier mit Sicherheit nicht helfen – so, wie es im Antrag der Koalition steht. Sonst würden solche Hunde, Katzen und Nagerrassen gar nicht mehr gezüchtet, geschweige denn gehandelt werden. Aber ich will kein Wasser in den Wein schütten. Gegen Qualzuchten vorzugehen, ist eine Mammutaufgabe. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ja!) Qualzuchten gibt es nahezu in allen Bereichen der Tierhaltung, ob es Heim- oder sogar Nutztiere sind. Selbst Zierfische, Vögel und Reptilien sind betroffen vom Züchterwahn und deren Buhlen um neue Farbvarianten mit Albinismus, Glubschaugen, Federpuscheln, die zum Fliegen eher ungeeignet sind und weder UV-Schutz noch einer gleichbleibenden Körperwärmeregulierung dienlich sind. Aber immerhin: Auf die Nutztiersituation und deren stetes Trimmen auf mehr Leistung, auf höheren Milchertrag, höheren Fleischansatz, rasches Wachstum und so weiter nimmt der Antrag der Koalition Bezug. Dafür vielen Dank auch der Koalition. Sie sehen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Liste an züchterischen Tierwohlgefährdungen ist zu lang – zu lang und zu umfangreich, um eine freiwillige Umsetzung der Qualzuchten zu erzielen. (Beifall SSW, SPD, FDP und Dirk KockRohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Daher kann ich nur sagen: Ein „Du! Du! Du!“, wie es die Koalition in ihrem Antrag formuliert, wird dem Tierwohl in keiner Weise gerecht. Deshalb müssen wir Qualzuchten identifizieren und genauer definieren, um diese schließlich zum Wohle unserer Lieblinge – Hund, Katze & Co. – beenden zu können. Auch bei den Nutztieren müssen wir genau hinschauen, was noch unter Leistungsaspekten und Wirtschaftlichkeit tolerierbar ist und was nicht mehr mit dem Tierwohl vereinbar ist. Deshalb unterstützen wir den ersten Aufschlag zu diesem Thema durch die FDP, obwohl der Antrag nach meinem Ermessen noch viele Fragen unbeantwortet lässt. Ich schlage deshalb eine Ausschussüberweisung des Antrages vor. Über die Verbesserung des Tierwohls in der Landwirtschaft wird immerhin seit Jahren diskutiert. Die eigens dafür eingesetzte Borchert-Kommission hat seinerzeit gute Vorschläge vorgelegt. Zentraler Punkt der Vorschläge war der schrittweise tierwohlgerechte Stallumbau in der Nutzierhaltung bis zum Jahr 2040 – das BUT-Programm. Durch staatliche Förderung sollten entsprechende Maßnahmen wie mehr Platz und Auslauf im Stall oder die Unterstützung der artgerechten Verhaltensweisen umgesetzt werden. Mit der Unterstützung der Landwirtschaft sollte zum einen dem Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem Tierwohl nachgekommen und zum anderen eine Verlagerung der Tierproduktion ins Ausland verhindert werden. Diesen Grundgedanken und die Empfehlungen hat der SSW aus den genannten Gründen unterstützt. Von vornherein war klar, dass das teuer wird. Aber wenn politisch gewollt ist, dass es eine Transformation in der Landwirtschaft geben muss, dann müssen wir diesen Schritt gehen; das ist nur konsequent. (Beifall SSW, SPD, FDP und Dirk KockRohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Hieraus geboren ist das eben von mir erwähnte Bundesprogramm für den Umbau der Tierhaltung. Ab 2024 war dafür eine Laufzeit von sieben Jahren (Dr. Michael Schunck) vorgesehen. Es sollten investive Maßnahmen sowie laufende Mehrkosten gefördert werden. Insgesamt wurden für das Programm und den Zeitraum bis zum Jahr 2030 1,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Die Aussage des Bundeslandwirtschaftsministers Alois Rainer im Herbst dieses Jahres, das Förderprogramm vorzeitig zu beenden, hat entsprechend für Unruhe in der Landwirtschaft gesorgt – und das nach meinem Ermessen zu Recht. (Beifall SSW, FDP und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Die Antragsfrist für die investive Förderung war nur noch bis April 2026 geplant. Mittlerweile wurde nachjustiert, und sie wurde bis zum 31. August 2026 verlängert. Anträge auf Zuwendung für konsumtive Förderung können mittlerweile – wie ursprünglich geplant – bis zum 31. März 2028 gestellt werden. Das ist schon mal ein wichtiger Teilerfolg. Die Kritik vonseiten der Landwirtschaft, insbesondere der schweinehaltenden Betriebe, blieb nicht aus. Angesichts der Vorgaben gemäß der Nutztierhaltungsverordnung für Sauen werden neue Regelungen bezüglich der Gruppenhaltung oder der Abschaffung des Kastenstandes erwartet; auch Ausstattung und Platzbedarf sind dann den neuen Regeln anzupassen. Das heißt, auf die betroffenen Landwirte kommen enorme Kosten zu, die jetzt noch durch BUT gefördert werden. Ich hatte jüngst mit unserer Landwirtschaftsministerin die Gelegenheit, mir den neuen Sauenstall im Lehr- und Versuchszentrum Futterkamp anzusehen. Dort wurden rund 1,8 Millionen Euro in den Neu- und Umbau investiert. Was dort zu sehen war, war durchaus beeindruckend, aber es zeigt auch, was das für Kosten sind, die von den Betrieben gestemmt werden müssen, um die Aspekte des Tierwohls zu erfüllen. Ohne Fördermittel ist das nicht leistbar. Wir reden hier über enorme Summen, die von den Betrieben gestemmt werden müssen. Nach Ansicht des Bundesministers habe BUT nach rund einem Jahr nicht die gewünschte Impulswirkung gehabt. Wie auch? Die Betriebe müssen solche Ausgaben langfristig planen. Daher halte ich es für ein vorgeschobenes Argument, die Förderung des Baus tiergerechter Schweineställe künftig über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz – GAK – laufen zu lassen; es wird sozusagen den Ländern aufs Auge gedrückt. Das bedeutet für das Land Schleswig-Holstein: Jegliche Investitionen in Um- und Neubauten von Ställen müssen dann entsprechend kofinanziert werden. Angesichts der Haushaltslage kann ich mir schwer vorstellen, wie wir das in Schleswig-Holstein wuppen sollen. Aus Sicht des SSW darf es daher keinen Schritt zurück gegenüber den ursprünglichen Fristen des BUT geben. (Beifall SSW, SPD, FDP und Dirk KockRohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Wenn der Bund es mit Tierwohl in der Landwirtschaft ernst meint, muss er zu seinem Wort stehen und das Bundesprogramm weiterlaufen lassen. Hier brauchen unsere Betriebe die Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Ich bitte daher um Zustimmung für unsere Anträge und erinnere noch einmal an die Ausschussüberweisung hinsichtlich der Qualzuchtanträge. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall SSW, SPD und FDP)

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