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Dirk Kock-Rohwer

GRÜNE 12.12.2025 Sitzungen 20/107

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich halte die Rede heute in Vertretung für den erkrankten Kollegen Oliver Brandt, dem ich von hier noch einmal gute Besserung wünsche. (Beifall) Wir haben es gehört: Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem November haben sich die Anforderungen an verfassungsgemäße Besoldung grundlegend geändert. Das Gericht hat sämtliche A‑Besoldungen der Berliner Beamtinnen von der untersten Stufe A 5 bis zur obersten Stufe A 16 für unvereinbar mit dem Alimentationsprinzip erklärt. Das hat für die Besoldung in Schleswig-Holstein, aber auch in vielen anderen Bundesländern Folgen. Der Beschluss ist in vielerlei Hinsicht eine wegweisende Entscheidung, denn die Parameter für eine Verletzung des Alimentationsgebots wurden erstmals erheblich weiterentwickelt und konkretisiert. Bekannt ist ja bereits die Mindestbesoldung, wir haben das hier schon ein paar Mal gehört. Die unterste Besoldungsstufe, das ist in Schleswig-Holstein zurzeit A 6, darf eine bestimmte absolute Untergrenze nicht unterschreiten, da die Beamt_innen nicht von Armut bedroht sein dürfen. Ich bin kein Beamter. Es ist für mich etwas Neues; ich habe vorher nicht gewusst, dass das auch drohen kann. Nach der bisherigen Rechtsprechung, an der wir unsere Besoldung in Schleswig-Holstein ausgerichtet haben, berechnete sich diese Grenze nach dem Grundsicherungsniveau. Das bedeutet aktuell, um einmal zu Zahlen zu kommen, 563 Euro Regelsatz plus Kosten der Unterkunft, Heizkosten et cetera plus circa 15 Prozent Sicherheitsabstand. Künftig sollen anstelle der Grundsicherung nun 80 Prozent, der Kollege Plambeck hat das gerade erklärt, des Median-Äquivalenzeinkommens der Maßstab sein. Bei Singlehaushalten im Jahr 2024 betrug dieses Äquivalenzeinkommen etwa 1.840 Euro netto. Das ist schon auf den ersten Blick erheblich mehr. Da sich das Abstandsgebot auch auf die Unterschiede zwischen den einzelnen Dienstgraden bezieht, hat dieser neue Maßstab weitreichende Auswirkungen auf alle Besoldungsstufen, vom einfachen Dienst bis zu Richtern, Richterinnen und Staatsanwälten und Staatsanwältinnen. Dieser Beschluss hat also massive Auswirkungen auf den Landeshaushalt. Dass die finanziellen Folgen von Entscheidungen zur Alimentation weitreichend sein könnten, war immer klar. Andere Entscheidungen, wie die zum Weihnachtsgeld seit 2007, werden seit Langem erwartet. Eine Vorsorge dafür zu treffen, war aber bislang nicht angezeigt, da zu unklar war, was auf uns zukommt. Doch das ändert sich nun. Die neuen Parameter müssen auf unsere Landesbesoldungen angewendet werden. Das Land muss sich zügig darauf einstellen, so gut es in der gegenwärtigen Haushaltssituation geht. Daher ermächtigen wir heute mit diesem Gesetz die Landesregierung, mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt dafür eine Rücklage von bis zu 250 Millionen Euro zu bilden, auch wenn noch nicht klar ist, in welcher Höhe der Haushaltsabschluss 2025 dies tatsächlich ermöglichen wird. Es ist in jedem Fall ein gutes und wichtiges Signal, dass unsere Finanzministerin zugesagt hat, die neuen Besoldungsmaßstäbe mit dem nächsten Anpassungsgesetz für alle Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen rückwirkend ab 2025 umzusetzen. Dadurch erübrigen sich Einzelanträge auf amtsangemessene Alimentation, die allen Beteiligten nur unnötigen Aufwand verursacht hätten. Es steht außer Frage: Unsere rund 48.000 Landesbeamt_innen, die gemeinsam mit den rund 27.000 Tarifangestellten in Schleswig-Holstein das Fundament unseres Landes bilden, haben Anspruch auf eine faire und angemessene Besoldung. Das ist auch in dem intensiven Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte unabdingbar. (Dirk Kock-Rohwer) Der Landtag und die Landesregierung haben in den letzten Jahren, insbesondere seit 2022, die Balance zwischen angemessener Besoldung und Haushaltsdisziplin bestmöglich gewahrt – mit mehreren Besoldungsanpassungen, teilweise über Tarifabschlüsse hinaus, jeweils im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten. Das werden wir auch diesmal schaffen, auch wenn es für den Landeshaushalt eine große Herausforderung wird. Heute machen wir den ersten Schritt. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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