Rixa Kleinschmit
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vorwegnehmend möchte ich mich bei der Opposition dafür bedanken, dass wir heute Morgen hier die Gelegenheit haben, das große und wichtige Thema Tierschutz in so großer Breite diskutieren zu können. Die verschiedenen Anträge zeigen sehr deutlich, wie umfassend und wie komplex dieser Bereich ist. Ich möchte ebenso deutlich sagen, dass die Antragslage erst einmal den Eindruck vermitteln könnte, als gebe es kaum oder gar keine Anstrengungen in diesem Bereich. Dies ist aber mitnichten der Fall, und ich bin sehr froh darüber, dass die beiden Vorredner das ganz deutlich gesagt haben. Wir haben umfassende gesetzliche Regelungen – von der europäischen bis zur kommunalen Ebene, ergänzt durch Gesetze, Verordnungen, Erlasse. Hinzu kommen verschiedenste Programme und Qualitätsmaßnahmen – freiwillig oder gefördert. Aber lassen Sie uns die vorliegenden Anträge der Reihe nach durchgehen. Die SSW-Fraktion fordert den Erhalt, die Verstetigung und die sofortige Kor- (Rixa Kleinschmit) rektur des Bundesprogramms zum Umbau der Tierhaltung. In diesem Punkt sind wir ganz bei Ihnen. (Beifall SSW, vereinzelt CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Wir haben in diesem Hohen Haus vor circa zwei bis drei Jahren über die Notwendigkeit der Förderung von Tierwohlställen gesprochen. Daher haben wir auch mit Sorge nach Berlin geschaut, als das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung aus haushalterischen Gründen befristet wurde. Dass diese Frist vom Bundesministerium Ende Oktober wieder verlängert wurde, war ein erstes wichtiges Signal. Dass wir nun hören, dass eine Weiterführung des Programms eine wesentliche Frage in der sogenannten Bereinigungssitzung des Bundes war und dass die Fortführung durch das Bundesministerium erarbeitet wird, ist erfreulich, und wir werden das sehr aufmerksam begleiten. Aus diesem Grund möchte ich dieses Thema gern im Ausschuss wieder aufrufen. Kommen wir zum zweiten Antrag der SSW-Fraktion. Der Titel lautet „Tierschutz umfassend stärken – Tierschutzstrategie für Schleswig-Holstein“. Wenn ich ehrlich bin und im Bild des Tierreichs bleibe, fällt mir zu diesem Antrag eigentlich nur die eierlegende Wollmilchsau ein. Von der kommunalen Ebene bis nach Brüssel wird in dem Antrag quasi alles miteinander vermischt. Bestehende Systeme werden ignoriert, Parallelstrukturen gefördert, und selbst Finanzierungsfragen in angespannten Haushaltslagen werden kaum beachtet. Daher drängt sich die Frage auf: Welchen Mehrwert hat dieser Ansatz? Was erhofft man sich von dieser Initiative? Zunächst zu den Zuständigkeiten: Wir haben klare Strukturen. Gesetze und Verordnungen regeln eindeutig, wer für welche Tiere, welche Fälle und welche Kontrollen verantwortlich ist. Auch die Ziele sind klar definiert – im Tierschutzgesetz, in der Landesverfassung, im Grundgesetz und in vielen Tierwohlkriterien, die die Branchen gemeinsam mit dem Handel vereinbart hat. Auch die Stärkung des Veterinärwesens, um die Kontrolldichte zu erhöhen, wurde angesprochen. Hier gilt: In der Nutztierhaltung kontrollieren nicht nur die unteren Veterinärbehörden. Landeslabor, Landesamt, betreuende Tierärzte sowie Audits durch QS oder Handelspartner sorgen für ein umfassendes Überwachungsnetz. Wer meint, es fehle an Kontrollen, irrt. Es fehlt nicht an Kontrollen in der Landwirtschaft. Wenn wir mit den Kreisveterinären sprechen, haben wir oftmals größere Probleme bei Fällen von Menschen, die ihre Haustiere nicht artgerecht halten, denen die Tiere abgenommen werden müssen, die dann aber innerhalb von ein paar Tagen oder Wochen wieder neue Tiere haben. Oder es gibt Fälle, bei denen bei der Beschlagnahmung Dutzende Tiere gefunden werden. Auch das ist ein großes Problem für die aufnehmenden Tierheime. Auch in diesem Bereich müssen wir ehrlich bleiben. Für die Finanzierung der Tierheime gilt: Wir diskutieren das hier seit Jahren, erst vor zwei Tagen wieder bei der Haushaltsdiskussion. Zu meinem persönlich sehr großen Bedauern muss ich wiederholen, was hier schon so oft gesagt wurde: Wir haben die investive Unterstützung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung gestrichen, weil wir sparen müssen und weil diese Aufgabe in der Verantwortung der Kommunen liegt. Wir haben aber auch in der Anhörung zum Hundeführerschein im Umwelt- und Agrarausschuss gehört, dass die Tierheime noch vor ganz anderen Problemen stehen. Zum Beispiel kann es sehr problematisch sein, wenn gefährliche Hunde Plätze langfristig blockieren, Mitarbeiter_innen gefährden und wirklich keine Aussicht auf eine erfolgreiche Vermittlung haben. Doch dafür eine rechtssichere und auch ethisch vertretbare Lösung zu finden, ist schwer und liegt aus meiner Sicht in der Hand des Bundes. Erfreulicherweise enthält der Antrag einige Punkte, die wir ausdrücklich unterstützen und zum Teil schon umgesetzt haben, etwa die Bundesratsinitiative zum Verbot des Online-Tierhandels zur Begrenzung des illegalen Welpenhandels, die SchleswigHolstein bereits am 2. Februar 2024 eingebracht hat, oder die Katzenschutzverordnung, die wir im Februar hier gemeinsam beschlossen haben und die durch das Landwirtschaftsministerium aktuell abgestimmt wird. Ebenso wichtig ist der Wildtierschutz, der hier angesprochen wurde. Deshalb haben wir hier im Februar den Antrag zur umweltfreundlichen Gestaltung von PV-Freiflächenanlagen eingebracht. Auch an unseren Hochschulen passiert schon sehr vieles in diesem Bereich. Das Rad muss nicht neu erfunden werden. Zusätzliche Strukturen sind nicht notwendig, und es wäre unsinnig, Steuergelder für Dinge auszugeben, die bereits funktionieren. Daher werden wir diesen Antrag ablehnen. Kommen wir nun zum Antrag der FDP „Einsatz für wirksame Verhinderung von Qualzucht“. Die Debatte um Qualzucht betrifft Haustiere und Nutztiere in unterschiedlicher Weise, und genau darauf zielt unser Alternativantrag ab. Bei Haustieren kön- (Rixa Kleinschmit) nen extrem ausgeprägte körperliche Merkmale ein echtes Gesundheitsrisiko darstellen. Die Kollegin Krämer hat es sehr anschaulich gemacht. Deshalb ist es richtig, dass wir die Thematik stärker in der Gesellschaft sichtbar machen und Tierhalterinnen und Tierhalter, Wissenschaft und Tierschutz einbinden, um mittelfristige und langfristige Lösungen zu entwickeln. Besonders im Bereich der Haustiere sollten bestehende Informations- und Beratungsmöglichkeiten genutzt werden, um für die potenziellen gesundheitlichen Risiken bestimmter Zuchtmerkmale zu sensibilisieren und verantwortungsvolle Kaufentscheidungen zu fördern. Aus diesem Grund wollen wir eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, um bei Haustieren die Definition und Erfassung von Qualzuchten klar zu regeln. Hier geht es um viel mehr als nur um Information.
