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Annabell Krämer

FDP 12.12.2025 Sitzungen 20/107

Sie haben mich gerade auf einen Gedanken gebracht, als Sie sich gerade beim Parlament dafür bedankt haben, dass wir das gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Wir haben ja vor fast einem Jahr gemeinsam die Katzenschutzverordnung auf den Weg gebracht. Ich frage Sie, ob Sie denn da ein Weihnachtsgeschenk für uns haben, wann die endlich in Kraft tritt. – Darauf wäre ich noch gekommen, aber wir machen ja nichts mit Weihnachtsgeschenken und Tieren zusammen. Deswegen wird es die Katzenschutzverordnung vor Weihnachten nicht geben. (Heiterkeit und Beifall CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Christian Dirschauer [SSW]) Aber sie wird auch nicht erst 2040 kommen, wie Sandra Redmann vielleicht prognostiziert hat, sondern sie wird Anfang des nächsten Jahres kommen. Wir sind da wirklich dran. Mir ist das außerordentlich wichtig. Ich bin noch nicht ewig im Amt. Wir sind in den letzten Zügen. Noch einmal zur Onlineplattform. Das Land Schleswig-Holstein hat eine Bundesratsinitiative dazu gestartet, und das hat gewirkt. Der Beschluss, der hier getroffen worden ist, hat auf Bundesebene gewirkt. Es liegt jetzt eine Verwaltungsvereinbarung zwischen allen Bundesländern vor, dass eine zentrale Recherchestelle dafür eingesetzt wird, die beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ein Instrument sein wird. Damit werden wir den Handel besser überwachen. Damit werden wir auch Aufklärung und Beratung stärken. Das ist auch dank dieses Parlaments so erreicht worden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein Thema, das damit unmittelbar zusammenhängt – das haben wir heute ja schon mehrmals gehört –, ist die Qualzucht. Kaum ein anderes Feld zeigt so schmerzhaft, was passiert, wenn ästhetische Vorlieben über das Wohl des Tieres gestellt werden: ob kurznasige Hunde – das haben wir schon gehört –, die ihr Leben lang nach Luft ringen, Katzen mit fehlenden Tasthaaren, die ihre Umwelt nicht richtig wahrnehmen können, oder Kleintiere, deren Körperbau sie lebenslang beeinträchtigt. All diese Tiere tragen Merkmale, die ihnen Leid verursachen, bevor sie ihr erstes Lebensjahr erreichen. Das kann nicht in unserem Sinne sein. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist bereits gesetzlich geregelt, dass die Zucht von Tieren mit Defekten, die Schmerzen und Leiden auslösen, verboten ist. Das ist schon jetzt die rechtliche Grundlage. Doch ein Verbot erzielt häufig ja nur dann Wirkung, wenn es verstanden wird, wenn darüber informiert wird und wenn es in der Praxis tatsächlich umgesetzt wird. Deswegen setzen wir auf Aufklärung und Dialog mit den Zuchtverbänden, Tierärztinnen und Tierärzten, Fachverbänden und Wissenschaft. Wir müssen gemeinsam definieren, wo die Grenzen verantwortungsvoller Zucht verlaufen, welche Merkmale eindeutig Leiden verursachen und wie wir rechtskonform und praxisnah handeln. Deshalb begrüße ich die Initiative der regierungstragenden Fraktion, eine Bundesratsinitiative zu stellen, um den Schutz von Haustieren mit Qualzuchtmerkmalen zu stärken und insbesondere die Züchtung mit extremen Merkmalen konsequent zu unterbinden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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