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Beate Raudies

12.12.2025 Sitzungen 20/107

Erneut danke ich dem Herrn Berichterstatter für seinen Bericht und frage, ob es Wortmeldungen gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst die Finanzministerin Dr. Silke Schneider. Dr. Silke Schneider, Finanzministerin: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sie beraten heute den Entwurf für einen 3. Nachtragshaushalt 2025. Ich danke ausdrücklich dem Finanzausschuss, der eine so kurzfristige Beratung ermöglicht hat. Mit seinem Beschluss vom 17. September 2025, veröffentlicht am 19. November 2025, hat das Bundesverfassungsgericht neue Maßstäbe bei der Berechnung der amtsangemessenen Alimentation für Beamtinnen und Beamte gesetzt. Das kurze Zeitfenster bis zum Jahresende möchten wir nutzen, um durch eine Ermächtigung die Möglichkeit zu haben, finanzielle Vorsorge für die Auswirkungen des Beschlusses zu treffen. Obwohl die Entscheidung konkret nur Berlin betrifft, hat sie bundesweite Signalwirkung. Ich habe darüber schon ausführlich im Finanzausschuss berichtet. Das Gericht hat die Maßstäbe für die Alimentation ganz grundsätzlich und damit für alle Länder und den Bund neu justiert. Im konkreten Umfang war das für keinen vorhersehbar und daher auch für keinen einplanbar. Richtig ist, dass die Tinte unter dem 2. Nachtrag noch nicht trocken war, da mussten wir uns mit dem 3. Nachtrag befassen. Das war auch für uns im Finanzministerium sehr kurzfristig. Die wichtigsten Änderungen für die Berechnung der amtsangemessenen Besoldungen: Das ist zum einen die Mindestbesoldung, die sich künftig nicht mehr am Abstand zur Grundsicherung orientiert, sondern an der sogenannten Prekariatsschwelle, die (Ministerin Dr. Silke Schneider) sich am regionalen Netto-Äquivalenzeinkommen ausrichtet. Das klingt theoretisch. Praktisch bedeutet das, dass dadurch die Mindestbesoldung höher ist als bisher berechnet. Zum anderen wurde die erste Prüfstufe verschlankt. Die Entwicklung des Besoldungsniveaus wird nun anhand der Lohn- und Preisentwicklung seit 1996 gemessen. Ein Ländervergleich entfällt. Diese Neuerungen durch das Bundesverfassungsgericht schaffen Klarheit und vereinfachen für uns die Berechnung. Unsere ersten Berechnungen zeigen: Auch in Schleswig-Holstein besteht voraussichtlich Nachsteuerungsbedarf. Deshalb schlagen wir Ihnen vor, einen möglichen rechnerischen Überschuss des Haushaltsjahres 2025 in Höhe von bis zu 250 Millionen Euro in eine zweckgebundene Rücklage zu überführen. Damit legen wir den finanziellen Grundstein für den Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes 2026, das die Anpassungen für 2025 und für 2026 berücksichtigen wird, die sich dann aus der Gerichtsentscheidung errechnen. Mit Überschuss ist der sogenannte Bodensatz gemeint, also die Summe aller Minderausgaben und Mehreinnahmen am Ende eines Jahres. Haushalterisch spiegelt sich der sogenannte Überschuss übrigens im Abstand zur Verfassungsgrenze wider, wie er sich zum Jahresende errechnet und dann auch im Datenblatt zu lesen ist. Ich bin mir dessen bewusst, dass der Begriff Überschuss in den Jahren mit struktureller Neuverschuldung wie schon in den Jahren mit Notkrediten nicht ganz exakt ist. Denn aufgrund des Prinzips der Gesamtdeckung – das steht im Haushaltsgrundsätzegesetz – wissen wir gar nicht, ob die übrigbleibenden Mittel noch Teil der Steuereinnahmen und der sonstigen Einnahmen, die das Land hat, oder eben Teil des strukturellen Kredits sind. Warum 250 Millionen Euro? – Trotz Unsicherheiten bei der Berechnung, die wir wie andere Länder aktuell noch haben, weil uns ganz bestimmte Parameter noch gar nicht vorliegen, müssen wir eine Obergrenze festlegen. Dafür haben wir die bisher festgestellten Korrekturbedarfe bei den einzelnen Besoldungsgruppen linear auf alle Beamtinnen und Beamten übertragen. Unter Berücksichtigung der bereits im Haushalt 2026 getroffenen Tarifvorsorge ergibt sich ein Betrag von rund 250 Millionen Euro. Die Höhe der Ermächtigung – das hier noch einmal zu sagen, ist mir wichtig – spiegelt allein die Höhe dieser erwarteten maximalen Nachzahlung und nicht des erwarteten Überschusses wider. Das kann auch gar nicht anders sein. Erst der Jahresabschluss wird uns zeigen, wie viele Mittel wir tatsächlich in diese Rücklage überführen könnten. Wichtig ist: Ob wir am Ende eine solche lineare Erhöhung für alle Besoldungsgruppen vorschlagen werden oder noch eine Binnendifferenzierung vornehmen können, die zu einer geringeren Belastung des Haushalts führen würde, müssen wir noch sorgfältig prüfen. Meine Damen und Herren, die Rücklage ist ein Instrument nachhaltiger Finanzpolitik. Alle Länder und der Bund nutzen dieses Instrument wie auch die Möglichkeit, Mittel in Sondervermögen zu sichern, auch in Zeiten struktureller Kreditaufnahmen. Ganz aktuell kann ich berichten, dass die Bürgerschaft in Hamburg erst vorgestern beschlossen hat, Mittel in Höhe von 400 Millionen Euro aus der strukturellen Neuverschuldung in ein Sondervermögen Verkehrsinfrastruktur für Schnellbahnausbau zu packen. Ich weiß, dass man darüber sehr trefflich und klug diskutieren kann; wir haben das ja auch im Finanzausschuss schon gemacht. Deswegen spreche ich Sie einmal an. Man kann das so und so sehen, ob das in Zeiten der strukturellen Neuverschuldung geht, (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) aber Länder und Bund agieren genauso. Deswegen spreche ich es hier ganz offen an, weil es da sehr unterschiedliche Auffassungen und Betrachtungen gibt. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Ganz allgemein, wir sichern heute ab, was morgen unumgänglich wird, und vermeiden so haushaltspolitische Engpässe – gerade jetzt, absehbar – für die Besoldung. Gleichzeitig bewahren wir uns Handlungsfähigkeit und Verlässlichkeit für das kommende Jahr. Was sind nun die nächsten Schritte? – Ich habe zugesagt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gesetzgeberisch umzusetzen, für alle ohne Antragsbedingungen für 2025. Sobald also die Tarifeinigung vorliegt und alle Parameter bekannt sind, wird die Landesregierung einen Gesetzentwurf für die Besoldung einbringen. Idealerweise verbinden wir die Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich mit den rückwirkenden Anpassungen in einem Gesetzesvorhaben. Falls notwendig, werden wir aber, wenn es sehr komplex wird, auch eine Zweiteilung des Verfahrens planen. (Ministerin Dr. Silke Schneider) Meine Damen und Herren, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist noch frisch. Wie andere Länder brauchen wir Zeit, um die Auswirkungen auf Schleswig-Holstein zu konkretisieren. Aber wir können und sollten heute vorausschauend handeln, um aus diesem Haushaltsjahr heraus Vorsorge zu treffen. Lassen Sie uns diesen Schritt gehen und mit dieser haushaltsgesetzlichen Ermächtigung die Grundlage, also die Möglichkeit für die notwendigen Anpassungen für 2026, zu schaffen. Das Bundesverfassungsgericht hat uns einen klaren Auftrag erteilt. Wir setzen ihn um. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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