Plenarprotokoll 8/45
20.02.2023 · 97 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: GRÜNE (30)AfD (4)CDU (3)Die Linke (2)FDP (2)SPD (2)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Platz zu nehmen, damit wir mit der Sitzung beginnen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 45. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Mit Schreiben vom 1. Februar 2023 haben die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP gemäß Paragraf 72 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Landtages eine Sondersitzung zur Behandlung der abgesetzten Tagesordnungspunkte der Januarlandtagssitzung beantragt. Als Sitzungstermin wurde der 1. März 2023 vorgeschlagen. Ich habe den Ältestenrat davon in Kenntnis gesetzt und das Benehmen hergestellt, am 20. Februar 2023 eine Sondersitzung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern einzuberufen. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 45. Sitzung liegt Ihnen vor. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, gestatten Sie mir noch einen Hinweis. Der Abgeordnete Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, hat zwischenzeitlich die Aufsetzung der Antworten der Landesregierung auf den Drucksachen 8/1394 und 8/1532 zurückgezogen. Damit entfallen die Tagesordnungspunkte 10 und 12 der heutigen Sitzung. Wird der so geänderten vorläufigen Tagesordnung widersprochen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 45. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Meine Damen und Herren, mit Datum vom 31. Januar 2022 ist Eva-Maria Kröger aufgrund ihres Mandatsverzichts aus dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern ausgeschieden. Als Listennachfolger der Landesliste der Partei DIE LINKE ist Herr Dirk Bruhn festgestellt worden. Herr Bruhn ist gemäß Paragraf 46 Absatz 5 in Verbindung mit Paragraf 34 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern seit dem 1. Februar 2023 Mitglied des 8. Landtages. Ich heiße Sie, lieber Herr Bruhn, in unserem Hause herzlich willkommen und wünsche Ihnen alles Gute für die Arbeit hier im Landtag. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Enrico Schult, AfD, und auf der Regierungsbank) Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige Sitzung den Abgeordneten Christian Albrecht zum Schriftführer. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Zuwendungen an Auszubildende in Berufen mit Fachkräfteengpass, Drucksache 8/1571. Antrag der Fraktion der AfD Zuwendungen an Auszubildende in Berufen mit Fachkräfteengpass – Drucksache 8/1571 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Meister.
Michael Meister AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sollte ich heute hier mal einen Hustenanfall kriegen, bitte ich das zu entschuldigen. Ich bin etwas angeschlagen. Der vorliegende Antrag zur Erlassung einer Richtlinie zur Förderung von Auszubildenden in Engpassberufen ist ein weiterer Baustein unseres bildungs-, arbeitsmarkt- und wirtschaftspolitischen Portfolios, um die Leistungsfähigkeit unseres Landes hier in Mecklenburg-Vorpommern schrittweise wieder nach vorne zu bringen. In den letzten Monaten ist in den Medien in Deutschland ein Thema besonders präsent, der Fachkräftemangel. Allerdings ist dieser Fachkräftemangel mittlerweile auch zu einem Arbeitskräftemangel geworden. Insbesondere im Handwerk, im verarbeitenden Gewerbe, im Tourismussektor sowie im Gesundheits- und Sozialwesen können freie Ausbildungsstellen oft nicht im gewünschten Umfang besetzt werden. Die Bundesagentur für Arbeit führt in ihrer Fachkräfteengpassanalyse für Mecklenburg-Vorpommern die Berufszweige auf, die von einem Engpass bei uns besonders betroffen sind. In der Landwirtschaft, dem Metallbau, der Schweißtechnik, der Schiffbautechnik, der Lebensmittel- und Genussmittelherstellung, dem Hoch- und Tiefbau, dem Sanitär- und Heizungsbau, der Klimatechnik, der Gastronomie, in Pflegeberufen und der Energietechnik gibt es einen erheblichen Mangel an Fachkräften. Und weitere elf Berufszweige stehen kurz davor, ebenfalls in diesen Engpass hineinzurutschen. Der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften kann erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und die Wirtschaft hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern haben. Wenn Unternehmen nicht genügend qualifizierte Mitarbeiter finden können, müssen sie ihre Geschäftstätigkeit einschränken oder sogar einstellen. Dies kann zu einem Mangel an Produkten und Dienstleistungen führen, was wiederum die Wirtschaft beeinträchtigen kann. Gleichzeitig kann es zu einer Reduzierung der Produktivität führen. Das kann dann wiederum dazu führen, dass die Unternehmen nicht in der Lage sind, ihre wirtschaftlichen Strategien umzusetzen und Geschäftsziele zu erreichen. Das Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, Ausbildungsberufe, die in Mecklenburg-Vorpommern von einem Fachkräftemangel beziehungsweise einem Engpass betroffen sind, finanziell zu fördern und damit die Aufnahme einer Berufsausbildung in diesem Bereich attraktiver zu gestalten. Durch das Setzen finanzieller Anreize besteht die Möglichkeit, Ausbildungswillige von Berufen wegzuführen, die derzeit keinen Fachkräftemangel aufweisen beziehungsweise nicht zu erwarten ist, dass dieser zukünftig eintreten wird. Welche Berufe unter die Förderung fallen, legt in dem Moment die Landesregierung in Abstimmung mit den Tarifparteien einmal jährlich fest. Als Beurteilungsgrundlage für die Mangellage bietet sich beispielsweise die bereits erwähnte Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit an, in der detailliert aufgeschlüsselt wird, in welchen Berufen die Besetzung von gemeldeten Stellen aufgrund von Fachkräftemangel relativ schwerfällt. Gleichzeitig ist das Setzen eines solchen Lenkungsanreizes auch vor dem Hintergrund des von der Berliner Ampelkoalition eingeführten Bürgergeldes dringend angezeigt. Es besteht die Gefahr, dass dieses Bürgergeld Mittel beziehungsweise langfristig massive Fehlanreize im Hinblick auf die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme bis hin zur Verweigerung einer Ausbildungsaufnahme setzen wird. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Der Regelsatz des Bürgergeldes kann möglicherweise dazu führen, dass eine ausreichende Motivation zur Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit fehlt. Mit der Richtlinie zur Förderung von Auszubildenden soll daher ein Anreiz geschaffen werden, sich für eine Berufsausbildung zu entscheiden und damit langfristig auf dem Arbeitsmarkt hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern Fuß zu fassen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Maßnahmen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, wie zum Beispiel „anheuern in mv“, „Durchstarten in MV“ und das sogenannte Zukunftsbündnis Mecklenburg-Vorpommern sind bislang nur begrenzt erfolgreich. Immerhin gibt es auch aktuell noch über 1.500 offene Ausbildungsstellen bei uns hier in Mecklenburg-Vorpommern. Und obwohl das am 01.01.2020 bundesweit in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung die Bedeutung der dualen Ausbildung unterstreicht, reicht auch dieses offensichtlich nicht aus, um Jugendliche für Ausbildungen in Engpassberufen zu begeistern. Heute aktuell sind 60.000 Ausbildungsplätze in Deutschland unbesetzt. Daher ist es dringend erforderlich, durch finanzielle Anreize und Förderung die duale Ausbildung attraktiver zu gestalten und somit dem Fachkräftemangel hier in Mecklenburg-Vorpommern entgegenzuwirken. Diese Förderrichtlinie soll dazu beitragen, den Fachkräftemangel in Mecklenburg-Vorpommern zu bekämpfen und gleichzeitig den Bürgern des Landes eine Perspektive auf eine qualifizierte Ausbildung und eine erfolgreiche Karriere zu bieten. Durch eine monatliche, nicht rückzahlbare Förderung in Höhe von 100 bis 200 Euro wird den Auszubildenden eine zusätzliche finanzielle Unterstützung während ihrer Ausbildung geboten, was dazu beitragen kann, dass sich mehr junge Menschen für eine Ausbildung in einem Engpassberuf interessieren. Die Verpflichtung der Auszubildenden, nach Abschluss der Ausbildung für fünf Jahre in Mecklenburg-Vorpommern in dem erlernten Mangelberuf tätig zu sein, kann auch dazu beitragen, dass diese ausgebildeten Fachkräfte im Land bleiben und somit den Fachkräftemangel in bestimmten Bereichen reduzieren. Gleichzeitig ist aber auch zu betonen, dass diese Richtlinie alleine für sich nicht ausreicht, das Problem des Fachkräfteengpasses zu lösen. Sie ist ein Teil des Lösungsansatzes. Es ist auch von nicht unerheblicher Bedeutung, dass Unternehmen ermutigt werden, in die Ausbildung und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu investieren, denn nur so kann nachhaltig der Mangel an Fachkräften gelöst werden. Ich bin davon überzeugt, dass diese Maßnahmen langfristig positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die Wirtschaft und die Gesellschaft hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern haben werden. – Vielen Dank. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung in Vertretung für den Wirtschaftsminister der Finanzminister Herr Dr. Geue.
Dr. Heiko Geue
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die duale betriebliche Berufsausbildung ist ein Grundpfeiler des wirtschaftlichen Erfolgs von Betrieben und Unternehmen in Deutschland. Das duale System der beruflichen Bildung ermöglicht es Jugendlichen, eine breit angelegte, hochwertige berufliche Qualifikation zu bekommen, sichert den Unternehmen auch einen hervorragenden Fachkräftenachwuchs. Mehr noch: Fachkräfte sichern Innovation und Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung, Wohlstand und Lebensqualität. Vor allen Dingen angesichts der demografischen Entwicklung und der damit notwendigen Sicherung des Fachkräftebedarfs ist gerade die berufliche Ausbildung extrem wichtig. Man kann sagen, wenn es die duale berufliche Ausbildung nicht schon gäbe, sie müsste spätestens heute erfunden werden. Allerdings – das teile ich mit dem Wirtschaftsminister –, nach seiner Einschätzung bietet der Antrag der AfD keinen adäquaten Beitrag, um diesen Fachkräftemangel hier zu bewältigen. Ich will das auch gerne mit einigen Fakten untermauern: Wir haben bisher schon eine Vielzahl von Unterstützungsinstrumenten wie die Berufsausbildungshilfe, das Azubi-Ticket oder auch den Fahrt- und Übernachtungskostenzuschuss für Berufsschüler. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Insbesondere die Berufsausbildungsbeihilfe wird während einer Berufsausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses durch den Bund gewährleistet, geleistet, wenn die Auszubildenden während der Berufsausbildung noch bei den Eltern wohnen. Das Land unterstützt die Berufsschülerinnen und Berufsschüler durch Fahrt- und Übernachtungskostenübernahmen. Ein finanzieller Zuschuss – der ist erst hier für das Ausbildungsjahr 2022/2023 von 600 auf 750 Millionen brutto angehoben worden –, also ein finanzieller Zuschuss durch das Land, um dort auch noch mal zu helfen. Und seit dem 1. Februar 2021 gibt es das landesweit gültige Azubi-Ticket MV – Voraussetzung: qualifizierte Berufsausbildung oder Vorbereitungsdienst für eine Beamtenlaufbahn der Laufbahngruppe 1 oder auch ein Freiwilligendienst. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Dadurch können diejenigen, die dadurch dazu berechtigt sind, für rechnerisch 1 Euro am Tag den öffentlichen Nahverkehr im ganzen Land benutzen. Ich verdeutliche das hier noch mal, diese ganzen Maßnahmen, um zu zeigen, was bisher schon alles existiert und was gemacht wird, um den Fachkräftemangel ... Und Sie haben es ja selbst eben in der Rede gesagt, wir haben die Situation des Fachkräftemangels. Wir werden ja auch heute weiter uns über dieses Thema auseinandersetzen. Es ist deutschlandweit ein Problem, und natürlich muss alles hinterfragt werden, wo man mehr machen kann. Aber wenn man das tut, wird auch deutlich, es ist nicht nur das Gehalt. Es ist natürlich die Entlohnung, keine Frage, aber nicht nur die Höhe der Vergütung, auf die es ankommt. Es kommt immer auch auf die Work-Life-Balance an, es kommt auf die Wertschätzung des Berufsbildes an und auch zunehmend auf den Sinn der Tätigkeit, der auch vermittelt wird und vermittelt werden kann. Alle Unternehmen im Land stehen vor der Herausforderung von älterwerdenden Belegschaften, viele vor der Sicherung der Unternehmensnachfolge oder auch fehlender geeigneter Bewerber.
Birgit Hesse
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Dr. Heiko Geue
Ich gestatte sie und schaue dann mal, inwiefern ich sie beantworten kann.
Birgit Hesse
Bitte, Herr Schult!
Enrico Schult AfD
Ja, vielen Dank, Frau Landtagspräsidentin! Vielen Dank, Herr Minister! Ich komme nicht umhin, noch mal eine Nachfrage zu stellen, auch wenn Sie natürlich nicht der erste Ansprechpartner sind. Aber Sie haben diverse Dinge angeführt, wo das Land wirklich schon auf einem guten Weg ist. Das Azubi-Ticket sprachen Sie an. Zur Wahrheit gehört aber auch dazu, dass das wirklich sehr sporadisch in Anspruch genommen wird wegen des nicht ausgebauten öffentlichen Nahverkehrs. Sie sprachen an die Fahrtkostenrichtlinie für Berufsschüler – wir haben da als AfD einen Antrag eingebracht –, die ist auf dem Stand von 2015. Also das kann sozusagen die Teuerung, die Kostensteigerung ja überhaupt nicht wettmachen oder ausgleichen. Hinzu kommt natürlich die Ungleichbehandlung zwischen Berufsschülern und Studenten. Das werden Sie als Finanzminister wissen, dass, wie gesagt, für die Studenten doppelt so viel ausgegeben wird. Da würde ich Sie konkret jetzt fragen: Also diese Dinge, diese anderen Dinge, die Sie ansprachen, die sind meines Erachtens nicht geeignet, um den Fachkräftemangel zu beheben, wo sind denn jetzt konkret die Ansätze der Landesregierung? Weil das Thema ist präsent und das Thema müssen wir definitiv angehen. Mal was Neues würde ich jetzt gerne von Ihnen hören, Herr Minister. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Dr. Heiko Geue
Ja, vielen Dank! Herr Abgeordneter, Sie fragen mich, stellen mir jetzt eine Frage zur Hälfte der Rede, die ich halte, und da können Sie mal von ausgehen, dass ich da das eine oder andere noch zu sagen werde. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Es ist klar, ich will darauf hinaus mit den ersten Bemerkungen, dass Fachkräftemangel da ist, dass es ein komplexes Thema ist, dass es nicht nur auf das Land ankommt, sondern auch der Bund mit Finanzmitteln da zur Verfügung steht und auch stehen muss, aber es auch auf die Unternehmen selbst ankommt. Es kommt darauf an, wie wir uns auch darstellen, übrigens auch als Bundesland darstellen, wie wir in der Politik über unser Land reden: Ist das hier ein Land, bei dem die Menschen gerne bleiben oder auch zu uns kommen, gerade Fachkräfte, oder stellen wir uns nach außen eher so dar, dass wir alles in dunklen Farben hier malen? Das sollte sich jeder auch selbst mal überlegen. (Zuruf von Petra Federau, AfD) Und was Sie zu ÖPNV und anderes gesagt haben, da gibt es ja viele Maßnahmen, die jetzt auch auf dem Weg sind, Deutschlandticket nur als Beispiel, die sicher da auch noch mal unterstützend wirken werden. Wir sind ein Flächenland, dünn besiedelt, und es ist eine besondere Herausforderung, auch für Auszubildende den ÖPNV so zu stricken, dass sie ihn verstärkt auch nutzen können. Das bleibt aber auch Thema der Landesregierung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich kann jetzt ganz gut anknüpfen: Es kommt nicht nur auf den Bund und das Land an, es kommt auch auf die Arbeitgeber selbst an, die Unternehmen, Anreize zu setzen, zum Beispiel über Zusatzqualifikationen während der Ausbildung, zum Beispiel mit Fremdsprachen – das interessiert viele jüngere Menschen –, aber auch Abkürzung von Ausbildungszeiten oder Aufzeigen von Karrieremöglichkeiten im eigenen Unternehmen. Wir wissen auch, viele Unternehmerinnen und Unternehmer suchen auch perspektivisch in der Nachfolge. Das sind alles Themen, Möglichkeiten, Perspektiven, um junge Menschen zu motivieren. Kreative und innovative Ansätze sind da gefragt. Da werden auf jeden Fall die Ansätze auch unterstützt durch das Wirtschaftsministerium. Aber natürlich sind die Arbeitgeber, die Unternehmen auch selbst sehr stark daran, haben eine eigene Verantwortung. Wichtig ist natürlich auch, vor Ausbildungsbeginn auf die Jugendlichen zuzugehen. Da sind wir uns, denke ich, auch einig. Berufsvorbereitung zum Beispiel, die Möglichkeit, ein halbjähriges Praktikum zu machen, wenn der Einstieg nach der Schule nicht direkt funktioniert, auch Berufsfrühorientierungen, also das Thema stärker in die Schulen zu tragen, das ist sicher weiter ein Thema, aber auch die Zusammenarbeit mit den Berufsberaterinnen und Berufsberatern in der Bundesagentur für Arbeit und, wie gesagt, mit dem Unternehmensnetzwerk in der Region. Das wird zum Teil auch schon gemacht. Zum Beispiel das Bildungsministerium zusammen mit der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit setzt außerschulische Berufsorientierungsmaßnahmen an allgemeinbildenden Schulen des Landes um. Ich denke, alle Eltern hier im Saal wissen auch, dass so was immer wieder passiert. Da kriegen wir auch Unterstützung durch den Europäischen Sozialfonds, Finanzierung. Also auch die EU hat erkannt, dass das ein Thema ist. Festhalten möchte ich, die Unternehmen im Land haben ihr Angebot an dualen Ausbildungsplätzen in Berufen mit Fachkräfteengpässen in den vergangenen fünf Jahren deutlich erhöht. Es ist also schon einiges passiert. Und deswegen möchte ich zusammenfassen, die bereits bestehenden Unterstützungsinstrumente von Bund und Land, wenn die von allen Jugendlichen voll ausgeschöpft würden, wenn die Berufsfrühorientierung in den Schulen in Verbindung mit den Unternehmen verbessert und die Unternehmen ihre Attraktivität durch verschiedenste individuelle Angebote für alle Jugendlichen sichtbarer darstellen würden, dann bedarf es derzeit keiner weiteren Zuwendung und Unterstützung durch das Land, wie es mit dem Antrag der Fraktion der AfD vorgeschlagen worden ist und wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Waldmüller.
Wolfgang Waldmüller CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will ausschließlich auf den Antrag eingehen. Ich will jetzt nicht, wie wir es schon so oft gemacht haben, das Thema „Duale Ausbildung“, ich sage mal, generell wieder beleuchten, was da der Umstand ist. Und dass wir eine Attraktivitätssteigerung wie bei der dualen Ausbildung brauchen, dass wir da ein Riesenproblem haben, glaube ich, das ist oftmals gesagt worden. Sie sagen, mit dem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, eine Richtlinie zu verfassen, die anerkannten Ausbildungsberufe, also wo es Fachkräfteengpass gibt, welche das sein sollen, das soll mit den Tarifparteien festgelegt werden. Und es soll einen nicht rückzahlbaren monatlichen Zuschuss geben, und die antragsberechtigten Personen können in einem laufenden Ausbildungsverhältnis das beantragen. Das ist schon mal grob der Kern Ihres Antrages. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Na ja, ob er so gut ist, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) das will ich mal dahingestellt sein lassen, weil er ist eigentlich nichts. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Das will ich gleich mal vorwegsagen, und deswegen werden wir ihn auch ablehnen dann. Ich will Ihnen das aber auch erklären, warum Sie, warum das so ist. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Passen Sie auf! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wenn Sie schon keinen politischen Aschermittwoch mehr machen, müssen Sie heute nicht damit anfangen, Herr Waldmüller.) Hören Sie erst mal zu, warum das nichts ist, und dann werden Sie mir sicherlich zustimmen und werden Ihren eigenen Antrag ablehnen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD, DIE LINKE und Julian Barlen, SPD – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Ich versuche es. Also der Fachkräftemangel ist überhaupt kein Thema. Sie gehen in diesem Antrag darauf aus, dass gewisse Berufe in der dualen Ausbildung, die einen Mangel haben, dass Sie die bezuschussen wollen, 100 bis 200 Euro, je nach Mangel – höherer Mangel, mehr Zuschuss. So habe ich das verstanden, das wollen Sie haben. Ich würde Ihnen nicht recht geben. Ich gebe Ihnen recht, dass wir Mangel haben. Ich gebe Ihnen auch recht, dass in manchen Ausbildungsberufen ein größerer Mangel ist. Aber ich sage grundsätzlich, dass wir in der gesamten dualen Ausbildung, in allen Ausbildungsberufen einen Mangel haben. Und deswegen halte ich nichts davon, wenn wir Teile dieser Ausbildungsberufe priorisieren und die anderen lassen wir hintenanstehen. (Daniel Peters, CDU: Richtig!) Das halte ich nicht für den richtigen Weg. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Sie sagen weiterhin, dass Sie den, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Zumindest haben Sie einen Zustimmer hier.) welcher Mangelberuf es ist, den wollen Sie mit den Tarifpartnern abstimmen. Das habe ich nicht verstanden, warum Sie das möchten, weil ich sage mal, die wenigsten Handwerksbetriebe sind also tarifgebunden. Zuständig sind eigentlich – und wenn Sie das machen, dann hätten Sie 80 Prozent ausgeschlossen, wenn Sie das aber dahin gehend sehen, wenn Sie das so sehen, dann ist es schon mal daneben –, und ich frage mich, warum Sie da nicht als Ansprechpartner die HWKs, das sind diejenigen, die die Lehre durchführen, warum Sie nicht mit denen sprechen. Die sind doch der Fachverband dafür. Darüber müssen … (Enrico Schult, AfD: Haben wir doch gemacht, Herr Waldmüller.) Nein, ich rede davon, was Sie in Ihrem Antrag stehen haben. Und da steht nichts davon drin, von Handwerkskammern. Da steht etwas, da steht nicht einmal mehr die BA mit drinnen, die die Mangelberufe ja festlegt, da stehen die Tarifpartner mit drin, und das ist der falsche Weg. Das muss man einfach so sagen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Jawoll! – Zuruf von Petra Federau, AfD) Dann sagen Sie weiterhin, dass antragsberechtigt ist, wer bereits sozusagen in einem laufenden Ausbildungsverhältnis ist. Da ist doch der komplette Anreiz weg, wenn ich die Berufswahl schon getroffen habe und schon in der Ausbildung bin, was soll denn dann der Antrag jetzt, Geld, ich sage mal, zusätzlich zu bekommen?! Das ist doch kein Anreiz. Wenn, dann ist doch ein Anreiz, im Vorfeld, im Vorfeld zu sagen, bei diesem Beruf, wenn du den wählst, dann kriegst du einen Zuschuss sozusagen, geschweige denn, ob jetzt Geld darüber entscheiden soll, welche Berufswahl ich wähle, das ist wieder was anderes, (Zuruf von Horst Förster, AfD) aber die Logik, die Sie dahinter haben, die passt hinten und vorn, die passt hinten und vorne nicht. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Enrico Schult, AfD) Wenn ein Zuschuss, dann muss er im Vorfeld gewährt werden (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) und dann muss vorher klar sein, den und den Zuschuss bekomme ich bei dem Beruf und so weiter. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Diese unterschiedlichen, (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) diese unterschiedlichen Ausbildungsvergütungen, die Sie da anführen, von 100 bis 200, ich weiß nicht, wie Sie das umsetzen wollen, was auch Gleichberechtigung angeht und so weiter, weil – ich spinn mal, das ist jetzt vielleicht nur zur Klarstellung – dann als Tischler kriege ich 200 Euro und als Kfz-Mechatroniker krieg ich dann 100 Euro. Wie wollen Sie das umsetzen? Wie wollen Sie das den Leuten klarmachen? Das funktioniert alles nicht. Zudem soll die Förderdauer drei Jahre dauern. Was machen wir mit den Ausbildungsberufen, die dreieinhalb Jahre dauern, die vier Jahre dauern? Das gibt es. Das haben wir alles. Sie reden hier von drei Jahren. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Also von grundwegs, grundwegs können wir diesen aufgrund dessen, was ich Ihnen gesagt habe – das passt hinten und vorne nicht zusammen, das ist nicht durchdacht, das hat keinen roten Faden –, deswegen kann man diesen Antrag nur ablehnen. Was wir brauchen, was wir brauchen, ist die Erhöhung der Attraktivität der dualen Ausbildung. Da haben wir oft drüber gesprochen, ich will es nicht alles aufzählen, (Thore Stein, AfD: Haben Sie da Vorschläge?) aber beispielsweise … Ja, klar haben wir ein Beispiel. Sie haben ja, Sie haben ja in der vergangenen Sitzung auch einzelne Vorschläge gemacht. Ja, aber die sind alle nicht zielführend, weil sie zu eng gefasst sind und so weiter und nicht insgesamt die duale Ausbildung. Es sind nur immer Teilstücke, die im Gesamtwerk aber nichts helfen. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Nein, machen Sie einfach ordentliche Anträge, gute Anträge, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) und dann funktioniert das vielleicht. (Zurufe von Jens-Holger Schneider, AfD, und Thore Stein, AfD) Ich will Ihnen sagen, was eine Attraktivität natürlich erhöht, wenn Sie innerhalb der dualen Ausbildung schon, ich sage mal, Aufstiegschancen haben. Für mich persönlich der kostenlose Meister, der gleichgesetzt ist mit dem Studium, mit dem Bachelor, das ist für mich eigentlich das Ziel. Und was müsste man denn dann tun dazu? (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Na, Moment einmal! Ihr Antrag … (Zuruf von Petra Federau, AfD) Nein, Sie haben in Ihrem Antrag geschrieben, (Zuruf von Thore Stein, AfD) dass Sie „Meister-Extra“ dann abschaffen wollen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das stimmt nicht.) Und Sie haben reingeschrieben, dass die … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein.) Natürlich steht das drin. Da steht sogar in Ihrem Antrag drin. Lesen Sie nach, wenn Sie nicht lesen können, oder dann ist es sowieso wurscht. Und Sie haben die Zugänglichkeit von außerhalb, von Gesellen von außerhalb nach Mecklenburg-Vorpommern durch die Dreijahresfrist eben beschränkt. Das ist alles nicht zielführend. Das war Ihr Antrag und deswegen haben wir den abgelehnt, weil er nicht umsetzbar ist. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Aber wenn wir dazu kommen, dass wir den Meister auf drei, dass wir den Meister grundsätzlich … Was ist dazu notwendig? (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Die Initiative von Bayern zeigt es. Was machen die? (Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Die sorgen oder wollen gerne, dass im Bund das Bundesprogramm Aufstiegs-BAföG dementsprechend geändert wird und im eigenen Beritt sozusagen 50 Prozent der Ausbildungskosten – 50 Prozent Bund/50 Prozent das Land –, eben dann sozusagen der Meister bezahlt wird. Das ist zielführend. Das würde bei uns bedeuten, dass wir das „Meister-Extra“ und so weiter, dass wir das eben dementsprechend dann aufstocken müssten, aber ohne diese Bedingungen, die Sie formuliert haben, wo es nicht funktioniert. Und das andere ist, wenn man schon so … Sie stellen einen Antrag und sagen, diese eine Berufsgruppe soll mehr bekommen, und missbilligen, dass alle anderen in der dualen Ausbildung genauso Mangelberufe sind. Wenn, dann müssen Sie über alle Ausbildungsberufe in der dualen Ausbildung ein Ausbildungsextra, so wie beim „Meister-Extra“, ein Ausbildungsextra ... Unser Fraktionsvorsitzender hat das nachher im Gespräch mit den Präsidenten der Handwerkskammern, auch in seiner Pressemitteilung formuliert. So etwas wäre dann in der Tat zielführend für die duale Ausbildung, aber nicht das, was Sie hier vorlegen. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Daniel Peters, CDU: Sehr richtig!)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Waldmüller! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Foerster. Meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere von der AfD-Fraktion, es beginnt jetzt der nächste Redner und ich gehe davon aus, dass Sie großes Interesse daran haben, dem Redner zu folgen. Danke schön! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Herr Foerster, Sie haben das Wort.
Henning Foerster Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wenn dieser Antrag ja jetzt schon einige Wochen alt ist, das Thema Fachkräftesicherung und hier im Speziellen auch die Gewinnung und das Halten von Auszubildenden, dies ist selbstverständlich nach wie vor topaktuell. Ich möchte darauf verweisen, dass ja erst in der vergangenen Woche die DGB-Jugend ihren Ausbildungsreport vorgestellt hat, und bei dem kommen ja dann traditionell die in Ausbildung befindlichen jungen Leute selbst zu Wort. Und die Ergebnisse, die zeigen vor allem eines: Auch in den Unternehmen selbst sind insbesondere in Sachen Ausbildungsqualität noch einige Dinge zu verbessern. Wenn mehr als ein Viertel der Auszubildenden regelmäßig Überstunden machen, viele Aufgaben erledigen müssen, die nichts mit ihrer originären Ausbildung zu tun haben, oder 23 Prozent der Auszubildenden in M-V eine Ausbildung in einem Beruf machen, der so nicht geplant war, dann sind das Ergebnisse, die aus meiner Sicht durchaus aufhorchen lassen. Und insofern kann ich sagen, dass Bestrebungen der Landesregierung, zum Beispiel die Berufsorientierung zu optimieren, in die richtige Richtung gehen. Doch nun konkret zum heute vorliegenden Antrag der AfD. Er kommt im Wortlaut zwar etwas anders daher, hat aber eine ähnliche Zielrichtung wie frühere Initiativen von Ihnen, über die wir bereits im Plenum beraten haben. Wie komme ich jetzt zu dieser Einschätzung? Mit dem vorliegenden Antrag soll erwirkt werden, dass zwischen 12 und 36 Millionen Euro jährlich aus dem Landeshaushalt für Zuschüsse an Auszubildende bereitgestellt werden, wenn sie einen Beruf ergreifen, in dem es aktuell einen Fachkräfteengpass gibt. Und mein Problem damit ist, anstatt also die Unternehmen in die Verantwortung zu nehmen, deren vornehmste Pflicht es ja zunächst einmal ist, eigene Aktivitäten zu entfalten, um junge Leute für sich zu begeistern, soll es der Staat mit Millionen von Zuschüssen richten. Ich möchte hier nicht missverstanden werden. Selbstverständlich muss auch Politik auf die unbestritten schwierige Lage am Ausbildungs- und teilweise auch am Arbeitsmarkt reagieren. Und das tut sie ja wie erwähnt auch schon, im Übrigen immer gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Sozialpartnern, zum Beispiel auch in dem von Ihnen, Herr Meister, angesprochenen Zukunftsbündnis. Dort werden seit Jahren sogenannte Steckbriefe zu besonders relevanten Themen gemeinsam erarbeitet, und die sind dann auch Arbeitsgrundlage. Ich möchte einfach beispielhaft mal einige Themen aus den letzten beiden Runden nennen. Da war zum Beispiel die Entwicklung eines industriepolitischen Konzeptes, das Thema Ausbau von Wertschöpfungsketten, Stärkung von Forschung und Entwicklung, Umsetzung der norddeutschen Wasserstofftechnologie und Potenziale zur Rückgewinnung von Pendlern, Steigerung der Attraktivität der Berufsausbildung, Sicherung der Berufsschulstrukturen oder die flächendeckende Schaffung von Jugendberufsagenturen Thema. Was will ich damit sagen? Flankierende Maßnahmen vor allen Dingen struktureller Art sind also absolut richtig und notwendig. Die AfD-Fraktion geht hier allerdings einen komplett anderen Weg. Sie schlägt vor, jährlich einen großen Batzen Geld in die Hand zu nehmen, um die Unternehmen um 100 bis 200 Euro zu entlasten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie wollen den Unternehmen das Geld wegnehmen.) Und mir stellt sich da die Frage, warum das die Unternehmen nicht selbst machen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Gucken Sie sich mal die hohen Nebenkosten an!) Denn wenn der absolute Mangel bereits bei den Auszubildenden besteht, Herr Meister, dann ist es doch wirklich eine Frage, ob 100 oder 200 Euro mehr im Monat ausschlaggebend sind oder ob es nicht andere Gründe gibt, die relevanter sind an der Stelle. Mein für Wirtschaft zuständiger Referent und ich haben uns daher in Vorbereitung auf diese Debatte einmal die Mittelfristprognose 2026 der Bundesregierung zum Thema Fachkräftemangel genauer angeschaut. Und wenn man sich das anschaut, dann stellt man fest, dass mittelfristig wahrscheinlich insbesondere ein Mangel an IT-Berufen und solchen der technischen Forschung besteht, dazu auch an Berufen im Gesundheits- und Pflegesektor oder in der Hotellerie, teilweise auch im Baugewerbe. Schon diese Bandbreite zeigt doch, dass es offensichtlich nicht an 100 oder 200 Euro mehr Ausbildungsvergütung liegt. Also wenn wir uns mal anschauen, was man im Baugewerbe oder in IT-Berufen auch schon als Azubi an Vergütung bekommt, dann sind die ja durchaus in der oberen Skala. Und schon deshalb greift Ihr Ansatz, hier pauschal mit diesen 100 beziehungsweise 200 Euro Zuschuss zu arbeiten, aus unserer Sicht zu kurz. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) In Deutschland wie in vielen anderen Industrienationen führt der demografische Wandel dazu, dass es in bestimmten Branchen weniger Beschäftigte gibt, als Arbeit vorhanden ist, und es wird folglich einen Punkt geben, an dem es einfach unmöglich wird, Stellen zu besetzen, weil schlicht die Leute fehlen. Die rot-rote Landesregierung wird dieser Herausforderung dahin gehend gerecht, dass sie verschiedenste Mittel und Wege sucht, um das vorhandene Potenzial zu erschließen. Und dabei wird unsererseits auch keine Gruppe ausgeblendet, weder die im Übergangssystem gestrandeten Jugendlichen noch die älteren arbeitslosen Akademiker oder die abgewanderten Landeskinder, nicht die Tagespendler und auch nicht die Langzeitarbeitslosen. Meine Damen und Herren, unsinnig und unnötig finde ich hingegen die in Ihrer Begründung zum Antrag zu findende wiederholte undifferenzierte Kritik an den 50 Euro Inflationsausgleich für Bürgergeldbeziehende. Wer behauptet, damit würden massive Fehlanreize gesetzt und das Fachkräfteproblem noch erheblich verschärft, der tritt nach den Schwächsten, und das lehnen wir ausdrücklich ab. Schon das würde für uns im Grunde ausreichen, diesen Antrag abzulehnen. Deshalb nur noch einmal der kurze, aber ernst gemeinte Hinweis auf unendlich viele Studien, die belegen, dass die meisten arbeitslosen Menschen wieder arbeiten wollen, wenn sie denn können. Und eines möchte ich noch anfügen: Menschen in Armut zu lassen, sorgt nun wirklich nicht für mehr Auszubildende oder für mehr Fachkräfte. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Dafür braucht es gute tarifliche Löhne, gute Arbeitsbedingungen, gute Ausbildungsbedingungen, eine gute Vereinbarkeit von Leben, Familie und Arbeit. Mehr junge Menschen brauchen passgenaue Ausbildungsplätze. Und wer im Berufsleben steht, benötigt Weiterbildung und Qualifizierung, um fit für sich verändernde Arbeitswelten zu werden. Meine Damen und Herren, dieser Antrag hilft uns bei der zweifelsohne bestehenden Herausforderung der Fachkräftesicherung nicht weiter. Wir werden ihn deshalb ablehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Foerster! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Wegner. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die geballte Wirtschaftskompetenz der GRÜNEN.) Einen Moment bitte, Frau Wegner! Herr de Jesus Fernandes, wir haben uns vor einiger Zeit im Ältestenrat darauf verständigt, dass wir nicht kommentieren, wenn Rednerinnen und Redner ans Rednerpult gehen. Das haben Sie gerade eben gemacht, und ich würde darum bitten, dass Sie davon zukünftig Abstand nehmen. Bitte schön, Frau Abgeordnete!
Jutta Wegner GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, das Thema „Handwerk und Ausbildung“ beschäftigt uns nun schon einige Sitzungen, und wir alle sind uns bewusst, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Und wieder legt uns die AfD einen völlig unzureichenden Antrag vor, der dem Thema nicht ansatzweise gerecht wird. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Das müssen die GRÜNEN gerade sagen!) Heute ist Thema der Fachkräfteengpass. In vielen Branchen ist es schon zu spüren, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Bei den GRÜNEN besonders.) in anderen Branchen ist fehlendes Personal nur noch eine Frage der Zeit. Spätestens, wenn die Babyboomer 2025 sukzessive in Rente gehen, werden wir nicht nur in einigen Branchen einen Fachkräfte-, sondern flächendeckend einen Arbeitskräftemangel vorfinden. Die wesentlichen Stellschrauben, um der drohenden Lücke bei der Zahl der Erwerbspersonen grundsätzlich entgegenzuwirken, sind bekannt: Steigerung der Erwerbsquoten dort, wo die Erwerbsbeteiligung noch vergleichsweise niedrig ist, noch stärkere Aktivierung der Arbeitslosen, Begleitung aller Schulabsolventen in eine Ausbildung, mehr Zuwanderung in Verbindung mit einer verbesserten Bleibebereitschaft (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau das!) und eine Erhöhung der Arbeitszeit bei all denjenigen, die gerne mehr arbeiten möchten. (Thore Stein, AfD: Funktioniert ja super! Drei Millionen.) Die Lösung der AfD ist, bestimmte Ausbildungsberufe gezielt finanziell zu fördern. Gefordert wird, Auszubildende durch die Gewährung einer Förderung für den Abschluss von Ausbildungsverträgen in Berufe zu gewinnen, die einem Fachkräftemangel unterliegen. Das klingt zunächst einleuchtend. Ausbildungsberufe, auf die sich zu wenig junge Menschen bewerben, durch finanzielle Anreize attraktiver zu machen, das lockt natürlich. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Aber haben wir nicht bereits jetzt genau dieses Konzept schon? Werden nicht genau die Ausbildungsplätze gut nachgefragt, in denen neben einem attraktiven Arbeitsumfeld auch eine gute Ausbildungsvergütung lockt? Gute Tarifverträge bieten genau das. Und was passiert mit diesem Modell in einer Zeit, in der wir einen Bewerber/-innenmarkt und keinen Arbeitgeber/- innenmarkt haben, wo mehr Ausbildungsplätze angeboten werden, als Auszubildende suchen? Wenn die Decke zu kurz ist, ist es immer irgendwo zu kalt. Ziehe ich an der einen Ecke, fehlt es an der anderen. Und wie hoch soll die Förderung sein? Sie schlagen abgestufte Werte vor und wollen eine Abstufung je nach Mangelintensität und jährlich neu überprüfen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thore Stein, AfD) Eine Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Welcher Ausbildungsbetrieb, der jetzt nur ein eher bescheidenes Ausbildungsentgelt zahlt, geht dieses Risiko ein? Was passiert, wenn sich die Mangelintensität in der Ausbildung ändert? Was passiert mit den Fördergeldern, wenn die Ausbildung abgebrochen wird? Was also, wenn die jungen Leute dem Ruf des Geldes folgen, wie die AfD sich das vorstellt, und dann merken, dass sie eigentlich ganz andere Interessen und Fähigkeiten haben? Was passiert, wenn angesichts der anstehenden Verrentung der Babyboomer-Jahrgänge die Liste der Berufe mit Fachkräfteengpass immer länger wird? Werden die verfügbaren Mittel dann immer weiter ausgeweitet (Enrico Schult, AfD: Lassen Sie uns doch erst mal anfangen!) oder müssen sie aufgeteilt werden? Und gehen manche Ausbildungsberufe dann trotz Fachkräfteengpass leer aus? Und wenn nicht alle Mangelberufe eine Förderung erhalten, welche Ausbildungsberufe haben denn dann das Glück, eine Förderung zu bekommen? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Bei den Fragen?!) Kann man wirklich festlegen, … (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Warten Sie doch erst mal ab, Herr de Jesus, Herr …! … wo der Mangel am größten ist? Und zum Schluss noch die Frage: Ab wann wird man davon sprechen können, dass die Förderung erfolgreich war? Wann fließt keine Förderung mehr? Wer legt fest, wann keine Mangellage mehr vorherrscht? (Michael Meister, AfD: Das Bundesamt für Arbeit.) Und warum bezieht sich der Antrag nur auf den handwerklichen Bereich? Was ist mit den IHK-Berufen, mit der Pflege, mit der Landwirtschaft und den übrigen Bereichen? (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ganz genau.) Die sind der AfD offensichtlich egal. Dieser Antrag, meine Damen und Herren, enthält keine Lösung für das Problem des Fachkräfteengpasses. Uns fehlen ausreichend junge Menschen mit einem qualifizierenden Schulabschluss und diese Lücke wird immer größer. In dieser Situation hilft es nicht, einzelne Ausbildungsberufe gezielt zu fördern, weil die Decke, die zu kurz ist, eben an einer anderen Stelle dann fehlt. Ausreichend Auszubildende, um dem bereits vorhandenen Fachkräfteengpass zu begegnen, bekommen wir nur, wenn wir schnellstens dafür sorgen, dass möglichst jeder Schüler die Schule mindestens mit der Berufsreife verlässt und wir in der Schule eine frühzeitige und hochwertige Berufsvorbereitung anbieten, wenn wir das Potenzial der jungen Migrant/-innen nicht jahrelang in Unsicherheit halten, sondern sie mit ausreichenden Sprachkursen und guter Unterstützung in der Schule so schnell wie möglich berufsreif machen. Es kann nicht angehen, dass ein junger Mann mit Masterabschluss im Maschinenbau obendrein bei uns eine Ausbildung machen muss, damit er überhaupt eine Ausbildungserlaubnis bekommt. (Beifall vonseiten der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So sieht es aus.) Wenn wir Zuwanderung erleichtern, besonders in den Arbeitsmarkt, das vermeidet Flucht und lange Verfahren, weil man legal ins Land kommen kann. Liebe AfD, Ihren Antrag, der die Vielschichtigkeit der Problematik nicht im Ansatz erfasst, lehnen wir deshalb ab, aber das haben Sie nicht anders erwartet. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Frau Enseleit.
Sabine Enseleit FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Pflegeberufe, Berufe in der Steuerberatung, Versicherungskaufleute, Berufe im Verkauf von Back- und Konditoreiwaren, Berufe im Verkauf im Allgemeinen und so weiter, und so weiter – die Liste der Berufe, die in der Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit aufgelistet sind, ist sehr lang und umfasst offenbar sämtliche Ausbildungsberufe. Allein die Auflistung der Mangelberufe sagt aber noch nichts darüber aus, inwieweit diese Berufe überhaupt zukunftsfähig sind. Die Liste beinhaltet auch keine Berufe, die wir in Zukunft brauchen werden, die es heute aber noch gar nicht gibt, denn Digitalisierung, Modernisierung und Technisierung der Arbeitswelt schreiten in einem enormen Tempo voran. Experten gehen davon aus, dass Berufsfelder, die sich auf menschliche Interaktion gründen, besonders zukunftsfähig sind, nämlich in den Berufsfeldern Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung, Unternehmensführung und Organisation sowie Recht und Verwaltung, wohingegen Berufe aus den Berufsgruppen Metallbearbeitung oder auch Lebensmittel- und Genussmittelherstellung als weniger zukunftsträchtig betrachtet werden, da diese in Zukunft vergleichsweise leicht durch Technologien zu ersetzen sind. Doch auch aus diesem Berufsfeld finden sich Berufe in der Fachkräfteengpassanalyse. Ich finde daher nicht, dass wir gut beraten sind, diese Liste allein zur Grundlage einer besonderen Förderung zu machen. Es ist zudem die Frage, ob 100 Euro mehr im Monat wirklich ein Anreiz sind, einen bestimmten Ausbildungsberuf zu wählen. Geld allein stellt, wie wir alle wissen, keinen Anreiz dar und in der von Ihnen vorgesehenen Höhe wahrscheinlich ohnehin nicht. Dann wollen Sie in Ihrem Antrag eine zusätzliche Behörde einrichten, die über die Gewährung dieser Zuwendungen entscheidet. (Horst Förster, AfD: Wo steht das denn?) Dass wir als Liberale nicht laut Hurra rufen, wenn zusätzliche Behörden und damit zusätzliche Bürokratie geschaffen werden sollen, dürfte allen bekannt sein. (Horst Förster, AfD: Wo steht das? Das stimmt doch gar nicht.) Spätestens an der Stelle bin ich raus aus Ihrem Antrag. Und dieser Vorschlag macht auch überhaupt keinen Sinn, denn dann müssen Sie ja auch wieder um Beschäftigte für die Behörde werben und eventuell auch dort 100 Euro zusätzlich zahlen, (Horst Förster, AfD: Davon war doch gar keine Rede.) damit diese an der Stelle die Arbeit aufnehmen. Und auch ein weiterer Punkt ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und damit tragbar, der bislang noch nicht erwähnt wurde, denn Sie wollen die Förderung auf ein Lebensalter von maximal 45 Jahren begrenzen. Wir entwickeln uns immer mehr zu einer Wissensgesellschaft. Lebenslanges Lernen sollte zur Normalität gehören, und dafür gibt es keine Grenze. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Wenn jemand also mit 46 entscheidet, vielleicht nachdem die Kinder aus dem Haus sind, noch einmal etwas Neues anzufangen, sollte er das genauso tun können wie jemand mit Anfang 20. (Horst Förster, AfD: Das sind ja Sonderbeispiele, hervorgeholte Sonderbeispiele.) Immerhin sind es dann auch noch ganze 20 Jahre, in denen man sich in die Wertschöpfung unserer Volkswirtschaft einbringen (Enrico Schult, AfD: Da müssen Sie doch selber drüber lachen!) und die eigenen Ziele verwirklichen kann. Nein, Ihr Antrag überzeugt uns nicht. Zwar sehen auch wir, dass Handlungsbedarf besteht, was die Attraktivitätssteigerung bestimmte Berufe angeht, aber unser Ansatz wäre ein ganz anderer. Statt den Menschen erst etwas wegzunehmen, um es ihnen dann großzügig nach Abzug der Bearbeitungspauschale „öffentliche Verwaltung“, also in summa weniger wieder zurückzugeben, wie es die Parteien im linken Spektrum und offenbar auch Sie, liebe AfD, gerne tun, sollten wir den Menschen ihr Geld lieber gleich lassen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Das stimmt.) In diesem Sinne ist zum Beispiel die höhere Zuverdienstgrenze beim Bürgergeld gerade für Menschen in Ausbildung eine hervorragende Sache. So schafft man Anreize. Grundsätzlich sind wir also für weitere Entlastungen, statt über neue Bürokratie weitere Zuwendungen zu organisieren. Außerdem vergessen wir die wichtigsten Spieler in der Partie, die Tarifparteien. Diese legen die Höhe der Löhne und Gehälter, aber auch der Ausbildungsvergütung fest. Hier wirkt der Markt, man muss ihn nur lassen. Ewas gegen den Fachkräfteengpass unternehmen, ja, aber nicht mit Ihrem Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Enseleit! Das Wort wird jetzt für die Fraktion der SPD Herr Winter.
Christian Winter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, die prägende Sorge von Unternehmen – und da muss ich gleich schon der Einbringungsrede widersprechen –, nicht erst jüngst, sondern insbesondere in Westmecklenburg ist das schon seit Jahren die Sorge der Unternehmen hier vor Ort, (Jens-Holger Schneider, AfD: Tja, da seid ihr ja sehr erfolgreich.) die Fach- und Arbeitskräfteproblematik, der Mangel an Fach- und Arbeitskräften. Und dem wird ja auch schon in gemeinsamen Gesprächen begegnet, wie ich das auch gleich ausführen werde. Nun haben wir uns immer wieder mit verschiedenen Anträgen, die auch von unterschiedlichen Fraktionen kamen, damit beschäftigt. Und ich möchte aber auch noch mal ganz klar machen, dass sowohl von der MV-Koalition im Land, aber eben, weil diese Problematik ja durchaus auch auf anderen politischen Ebenen angekommen ist, eben auch bundespolitisch wird das Ganze schon seit Jahren flankiert und auch versucht, dem entgegenzuwirken. Ganz entscheidend ist natürlich bei den Vielschichtigkeiten, wir haben hier gerade in den letzten Wochen und Monaten gesprochen über die Zuwanderung von Fachkräften, haben auch gesprochen über das Heben von Erwerbspotenzialen bei den älteren Beschäftigten, bei Leuten mit einer Einschränkung, haben auch gesprochen darüber, wie wir Leute, die arbeitslos sind, wieder für den Arbeitsmarkt fit machen. Aber eine der wertvollsten Ressourcen ist ganz klar, das sind die Schulabgänger und sind die jungen Arbeitsuchenden. Die AfD-Fraktion schlägt nun also vor, mit einer Art monetärem Engpassbonus die Ausbildungsuchenden in Engpassberufe zu locken. Wollte die AfD-Fraktion Ende letzten Jahres noch landestypische, kulturprägende Berufe mit einer Subvention sozusagen unterstützen, nun kommt dieser marktverzerrende Zuschuss also für alle Berufe, die nach der Analyse der Agentur für Arbeit als Engpassberuf bewertet und definiert werden. Diese partikuläre Bevorteilung bestimmter Ausbildungsberufe geht aber genau in die falsche Richtung, weil es ist natürlich so, mit diesem monetären Anreiz vonseiten der Landesebene würde es einen ganz klaren Fehlanreiz geben, nämlich einen Fehlanreiz für die Unternehmen, auf eigene Werbemaßnahmen auch eigene Investitionen – das wurde ja von den Vorredner/-innen eben auch schon angesprochen –, selbst eben eine Schippe draufzupacken bei den Ausbildungsvergütungen. Das würde das konterkarieren und daher braucht es diese Fehlanreize nicht, sondern stattdessen braucht es Personalmaßnahmen seitens der Unternehmen, aber vor allem natürlich auch gute Bedingungen für Ausbildung und Beschäftigung allgemein. Auch das habe ich hier schon oft ausgeführt, dass die MV-Koalition, aber auch der Bund auf höhere Attraktivität der Berufsausbildung in Gänze setzt, dass es vor allem auch darum gehen muss, mehr Schulabsolventen, aber auch zum Beispiel andere Potenziale junger Leute, Studienabbrecher/-innen, Quereinsteigende, vielleicht Leute, die schon eine erste Berufsausbildung hinter sich gebracht haben, diese von einer Berufsausbildung zu überzeugen. Und da setzen eine Vielzahl von Maßnahmen an bis hin auch zu den unterstützenden monetären Leistungen, wenn es zum Beispiel um die Mobilität für Auszubildende geht oder auch um das Wohnen, mit solchen besseren Rahmenbedingungen für das BAföG, mit einer starken Mindestausbildungsvergütung, wie sie ja die letzte Bundesregierung schon eingeführt hat – so viel noch mal zu dem Thema, da wird dran gearbeitet –, mit dem Azubi-Ticket, was auch die letzte Landesregierung schon eingeführt hat, mit weiter verstetigen Investitionen in die Berufsschulen. Ich hatte letzte Woche hier auch eine Berufsgruppe von einer Rostocker Berufsschule, die ganz fantastisch ausgestattet war, was die Schülerinnen und Schüler gelobt haben. Auch hier in Schwerin und überall im Land wird stetig in gute Berufsschulstandorte investiert. Und das ist natürlich ein entscheidender Hebel auch der Landespolitik. Und nicht zu guter Letzt, das ist ja gerade bundespolitisch in der Diskussion und da bin ich sehr glücklich, dass sich die Ampelfraktionen das auf die Fahne geschrieben haben, dass eine Ausbildungsgarantie kommen soll. Die Art, wie diese ausgestaltet wird, das ist kritisch. Das wird aber, so habe ich das Gefühl, auch gerade von den Tarifparteien, insbesondere von den Gewerkschaften, sehr produktiv begleitet. Und das ist der richtige Weg auch, den wir gehen müssen. Und wir haben ja im Januar auch mit Bertelsmann, mit dem Ausbildungsmonitor der Bertelsmann-Studie gesehen, wo die Problematik ist – und es ist ja nicht so, wie auch oft von Ihrer Fraktion verbreitet wurde schon, dass die Akademisierung das große Problem ist –, warum es zu einem Mangel bei den Auszubildenden kommt. Denn tatsächlich, das hat diese Studie ja aufgezeigt, ist der Anteil der Leute, die mit dem Abitur eine Berufsausbildung anfangen, von 2002 bis 2021, also in den letzten 20 Jahren, massiv gestiegen von ursprünglich etwa 30 Prozent auf nun etwa 47 Prozent, also fast die Hälfte. Da ist eine ganze Menge getan. Was hingegen zurückgegangen ist, ist die Anzahl der Leute, die mit einem Hauptschulabschluss eine Berufsausbildung angefangen haben, und auch die Schülerinnen und Schüler, die aus welchen Gründen auch immer keinen Abschluss haben, auch da stagniert die Zahl bei nur 35 Prozent Anteil derjenigen, die eine Berufsausbildung anfangen. Und bundesweit hochgerechnet auf die Altersgruppe bis 35 Jahre wird es beziffert auf zwei Millionen Menschen, dieses Erwerbspersonenpotenzial. Und ich denke, da müssen wir zu allererst ran, weil ohne Ausbildung, das ist ganz klar, landet man in prekärer Beschäftigung und hat schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt, um überhaupt eine gute Beschäftigung zu erhalten. Also auch mit Kampagnen und Programmen, die zusammen mit den Kammern auf den Weg gebracht wurden und mit anderen Interessenvertretungen, beispielsweise SCHULEWIRTSCHAFT MV oder „Zeig, was du kannst!“, passiert hier eine ganze Menge. Und das ist auch ein Zeichen dafür, dass es starke und verantwortungsbewusste Sozialpartnerschaft auch braucht für eine starke Berufsausbildung. Und das ist mit Sicherheit besser, als wenn hier politisch festgelegt wird, was sind denn nun Engpassberufe. Das hat ja zum Beispiel eben auch Frau Enseleit dargestellt, dass das abzulehnen ist, dass nun politisch darüber entschieden wird, wer jetzt hier etwas bekommt. Und ich möchte auch noch mal sagen, auch hier ein weiterer Fehlanreiz von Unternehmen in so einem Bereich, also es würde dann ja sozusagen den Anreiz geben, sich schlechtzurechnen, dass man in den Genuss dieser Förderung kommt, in den Genuss dieser Subvention kommt, und das kann es nicht sein. Ganz klar muss auch noch einmal herausgestellt werden, in dem DGB-Ausbildungsreport wurde ja auch dargestellt, was bringt denn junge Leute dazu, eine Berufsausbildung zu machen. Der erste Faktor, warum, was die meisten jungen Leute angeben mit 62,4 Prozent, ist das Interesse am Beruf. Und ich denke, da müssen wir ansetzen. Zum Vergleich, auf Platz fünf kommt erst die Höhe der Ausbildungsvergütung und wird nur von einem Viertel der befragten Ausbildungsanfänger/-innen hier als relevant genannt. Und das, denke ich, ist gerade auch der entscheidende Faktor. Eine Ausbildung, die ich aus intrinsischen Motiven anfange, die halte ich auch durch, und in diesem Beruf arbeite ich dann auch gerne mein ganzes Leben lang. In diesem Sinne, glaube ich, ist klar, es muss investiert werden in die Berufsausbildung, in die Rahmenbedingungen, auch in die Beratung bei Konflikten, damit Berufsausbildungen auch zu Ende geführt werden. Und da sind die MV-Koalition und die Landesregierung auf einem guten Weg – auch hier wieder mit einem Dreiklang: attraktive Bedingungen, bessere Berufsorientierung eben an der Schnittstelle zwischen Schule, aber auch Hochschule und Berufseinstieg und die Befähigung zur Ausbildung. Da sind bildungspolitisch sicherlich noch Hausaufgaben zu machen, gerade auch nach Corona. Ich möchte gerne schließen mit einem Motto, was das „handwerk magazin“ zum Ausbildungsstart im letzten Jahr herausgab, und zwar: „Kümmern ist das neue Geld“. In diesem Sinne, wir kümmern uns politisch und lehnen daher Ihren überflüssigen und sogar kontraproduktiven Antrag ab. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Sehr gut!)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der AfD Herr Meister.
Michael Meister AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst einmal, ich finde es schon ziemlich bemerkenswert von der SPD, dass Sie immer dann klatschen, wenn man den Azubis kein Geld geben will. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das nur mal so vorneweg. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Um es jetzt noch mal ganz deutlich zu machen: Dieser Antrag ist, (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) dieser Antrag ist ein Motivator für einige, nicht für alle, das habe ich gesagt, um unter Umständen einen Beruf in einem Engpass-Beruf aufzugreifen. Dass wir damit nicht alle offenen Lehrstellen besetzen können, das ist mir auch klar. Es ist ein kleiner Teil im großen Rädchen, ein kleiner Teil im großen Getriebe, um die Wirtschaft hier in Mecklenburg-Vorpommern wieder flott zu machen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Schön!) Dass wir das duale Bildungssystem, die Infrastruktur, die gesamten Rahmenbedingungen verbessern müssen, das steht hier gar nicht heute zur Disposition, das ist doch klar. Das wurde schon des Öfteren angesprochen, und von daher ist die Ausführung des Herrn Geue nicht wirklich etwas Neues für mich. Also das habe ich beim Meister-Booster auch schon gehört vom Herrn Wirtschaftsminister Meyer, und ich möchte jetzt nicht sagen, dass das Dampfplauderei war seinerzeit, aber mir kam das halt so vor. Da hört man eben wirklich nichts Neues, nichts wirklich Konstruktives. Und auch all diese Dinge, wie gesagt, die Rahmenbedingungen, die Infrastruktur, die Berufsschulen, dass die gefördert werden, das steht eben in diesem Gesetz, welches am 01.01.2020 in Kraft trat, Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung, drin. Und seit drei Jahren ist dieses Gesetz aktiv und es hat sich nicht so wirklich viel geändert, denn noch mal, wir haben in Mecklenburg-Vorpommern über 1.500 freie Ausbildungsstellen. Wenn dieses Gesetz funktionieren würde, dann hätten wir nicht diese freien Ausbildungsstellen – schlicht, einfach und ergreifend. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) So, jetzt arbeiten wir mal die Fraktionen ab. Herr Waldmüller sitzt dahinten, den sehe ich da gerade. Wenn Sie etwas zu bemängeln haben, stellen Sie einen Änderungsantrag! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Dann können wir doch gemeinsam, dann können wir doch gemeinsam hier etwas … (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Ja, das ist ja gar kein Problem. (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD) Dann kommen Sie auf unseren PGF zu, dann schreiben wir gemeinsam einen Antrag. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Das ist doch das Einfachste. (Zurufe von Nikolaus Kramer, AfD, und Enrico Schult, AfD) Ja, das ist wahr. (Nikolaus Kramer, AfD: Da haben die das doch schon wieder vergessen, was die eigentlich wollen.) Das ist wohl wahr, ja. Zu Herrn Foerster: Herr Foerster möchte ja gerne die Unternehmer dann in finanzielle Mithaftung nehmen. Das Problem dabei ist bloß, dass die Unternehmer ja nun schon die Ausbildungsvergütungen, die übrigens seit diesem Jahr, seit 01.01.2023, bei mindestens 620 Euro pro Monat liegen, schon finanzieren müssen. (Henning Foerster, DIE LINKE: Das ist auch gut so.) Ja, da habe ich auch keine Probleme mit. Das ist auch vollkommen in Ordnung. Natürlich, klar. Nur, wir entlasten damit natürlich die Unternehmer, wenn wir jetzt natürlich aus Steuermitteln finanziert so etwas forcieren wollen. Ganz einfach, es ist eine Motivation. Zu den GRÜNEN: Ja, da fällt mir ehrlich gesagt nicht wirklich viel ein, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Enrico Schult, AfD) denn aus Ihrem Mund habe ich noch nicht einen einzigen Fachkräftemangelbewerkstelligungsantrag gehört. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Also ich habe von Ihnen noch keinen wirklichen Wirtschaftsantrag gehört, der dieses Land vorantreibt. Das Einzige, was, und da bin ich jetzt sogar bei Ihnen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) was wirklich, was wirklich gut ist: Sie möchten ja, dass Flüchtlinge hier bei uns ausgebildet werden, da sage ich Ihnen, ja, da bin ich dabei. Die Zertifikate „Made in Germany“, sie sind weltweit anerkannt. Und ich persönlich habe kein Problem damit, wenn Flüchtlinge, zum Beispiel aus Syrien, hier bei uns eine Berufsausbildung bekommen, denn dann können sie ihr Land irgendwann wiederaufbauen und können ihre Familien da vor Ort selbst ernähren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Horst Förster, AfD) Zur FDP ganz kurz: Anträge lesen! Also wir wollen keine Behörde hier irgendwo neu aus dem Boden stampfen. Also wie Sie darauf kommen, das tut mir leid, das ist für mich nicht greifbar. (Enrico Schult, AfD: Das haben die schon öfter gemacht, falsche Behauptungen in den Raum stellen.) Ja, das mag sein. Kurz und gut, dieser Antrag ist ein Motivator, um einige zu animieren, einen Beruf auszuüben, der einen Fachkräfteengpass darstellt – schlicht, einfach und ergreifend. Nicht alle, aber einige. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1571. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1571 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen und schwerste Kriminalität effektiv bekämpfen – rechtssicheres Speichern von IP-Adressen ermöglichen, Drucksache 8/1475. Antrag der Fraktion der CDU Kinder vor sexuellem Missbrauch Schützen und schwerste Kriminalität effektiv bekämpfen – rechtssicheres Speichern von IP-Adressen ermöglichen – Drucksache 8/1475 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau von Allwörden.
Ann Christin von Allwörden CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kriminalität des 21. Jahrhunderts werden wir nur bekämpfen können, wenn unsere Strafverfolgungsbehörden Mittel des 21. Jahrhunderts nutzen können. Ein Internetkrimineller wird nämlich nicht durch Fingerabdrücke überführt, da braucht es schon etwas mehr. Aus dieser Überzeugung heraus haben wir als Union 2015 zusammen mit den Kollegen der SPD auf Bundesebene das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten verabschiedet. Ziel war damals, alle Möglichkeiten des Rechtsstaates zur Verbrechensbekämpfung auszuschöpfen. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 20. September 2022 zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung die Möglichkeiten aufgezeigt, die sich der Gesetzgebung jetzt noch bieten. Er hat geurteilt, dass die deutsche Version der Vorratsdatenspeicherung unvereinbar ist mit dem Unionsrecht. Gleichzeitig hat der Europäische Gerichtshof aber auch ganz eindeutig gesagt, dass die Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität weiterhin möglich ist. Und genau darum geht es in unserem Antrag. Wir wollen, dass sich die Landesregierung mit einer Bundesratsinitiative dafür einsetzt, dass die IP-Adressen für eine Dauer von sechs Monaten von den Anbietern gespeichert werden müssen. Das ist notwendig, weil die IP-Adresse einem bestimmten Endgerät zugewiesen ist und daher eine Täterermittlung ermöglichen kann. Die IP-Adresse ist vergleichbar mit einem Autokennzeichen. Auch dort wird die Zuordnung zu einem bestimmten Gerät, aber nicht zu einer bestimmten Person ermöglicht. Deshalb muss ich Ihnen ehrlich sagen, dass mich angebliche datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Speicherung sehr irritieren. Niemand würde auf die Idee kommen, Autokennzeichen abzuschaffen, weil sie keinen Rückschluss auf den Fahrer ermöglichen können. (Nikolaus Kramer, AfD: Oh, das ist aber ein Vergleich, der hinkt.) Und auch in einem weiteren Punkt muss es darum gehen, die Verhältnisse geradezurücken. Es geht bei der Speicherung von IP-Adressen nicht um einen digitalen Lauschangriff mit massiven Grundrechtseinschränkungen. Vielmehr müssen sich Einwände gegen die Speicherung von IP-Adressen immer daran messen lassen, dass in Grundrechte nur in einem sehr geringen Ausmaß eingegriffen wird, ein Eingriff, den der Europäische Gerichtshof als verhältnismäßig ansieht, wenn die Daten zur Bekämpfung schwerster Kriminalität genutzt werden. Wenn der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil von schwerer Kriminalität spricht, dann geht es auch besonders um einen Bereich, nämlich den Bereich des Kindesmissbrauches. Das heißt, uns geht es mit diesem Antrag darum, effektiv gegen die Kriminellen vorzugehen, die Kinder im Internet zu Opfern machen. Wir müssen hier handeln, und das zeigen auch die Zahlen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik zeichnet für das Jahr 2021 in Deutschland ein erschreckendes Bild: 15.500 Fälle von Kindesmissbrauch, über 39.000 Fälle von Missbrauchsdarstellungen, 18.773 Tatverdächtige für Besitz oder das sich Verschaffen von Kinderpornografie, 14.956 Tatverdächtige für das Verbreiten von Kinderpornografie. Meine Damen und Herren, ich muss Ihnen sicherlich nicht erklären, dass hinter jeder dieser Taten mindestens ein Schicksal steckt. Ebenso wenig muss ich Ihnen erklären, dass die Dunkelziffer um ein Vielfaches größer ist. Auf Bundesebene wurde versucht, mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder von 2021 Verbesserungen im Kampf gegen diese Kriminalität zu erzielen. Unter anderem wurde die Strafandrohung vieler Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erhöht. So wurde etwa aus Paragraf 184b des Strafgesetzbuches, „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“, ein Verbrechen, also eine rechtswidrige Tat, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist. Die Erhöhung der Mindestfreiheitsstrafe für diese Tat war und ist meines Erachtens richtig. Richtig ist aber auch, dass eine Verschärfung des Strafrahmens nichts bringt, wenn die Taten nicht aufgeklärt werden können. Und genau diese erschreckende Lage, die einem Rechtsstaat unwürdig ist, haben wir. Verbrecher bleiben straffrei, weil wir keine Speicherfristen für IP-Adressen haben. Zu oft sind die IP-Adressen nicht mehr vorhanden, wenn eine Straftat aufgeklärt werden konnte. Dieser Zustand ist, so empfinde ich es, unerträglich. Deutschland ist auf Informationen aus anderen Ländern angewiesen. IP-Adressen werden häufig im Rechtshilfeweg gewonnen. Das amerikanische National Center for Exploited & Missing Children sammelt Hinweise über sexuellen Missbrauch im Internet, die in Deutschland ausgewertet werden. Internetprovider in den USA sind gesetzlich zur Zusammenarbeit mit diesem Zentrum verpflichtet. Ich möchte ganz klar sagen, etwas Vergleichbares brauchen wir zukünftig unbedingt auch in Deutschland. Die rechtlichen Möglichkeiten zur Speicherung von IP-Adressen komplett auszuschöpfen, ist ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit. Mir ist bewusst, dass es Stimmen gibt, die auf den Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verweisen, so etwa der Bundesjustizminister, der ein Quick-Freeze-Verfahren für Verkehrsdaten vorschlägt. Bei Quick Freeze werden Verkehrsdaten nach Entstehen eines Anfangsverdachtes aufgrund von Einzelfallanordnung eingefroren. Ich verstehe diese Überlegungen, aber ich teile sie nicht. Quick Freeze hat aus unserer Sicht zwei grundlegende Schwächen: Erstens, es ist nicht effektiv. Auf etwas, das gar nicht erst gespeichert wurde, können Sie im Nachhinein nämlich nicht mehr zugreifen. Und zweitens, es ist eine grundlose, unnötige und letztlich gefährliche Beschränkung effektiver Strafverfolgung. Warum sollten wir auf verfassungsmäßige Möglichkeiten verzichten? Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht, und die Menschen im Land verstehen das erst recht nicht. So sieht es übrigens auch die Bundesinnenministerin. Wir müssen also Druck machen bei diesem Thema und schnell die Speicherung ermöglichen. Diese Position nehmen wir nicht alleine ein. Ich zitiere den Vorsitzenden der 93. Justizministerkonferenz und bayerischen Justizminister Georg Eisenreich. Er sagt: „Ich will weder den gläsernen Bürger noch einen Überwachungsstaat. Aber bei schweren Straftaten“ (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber! Aber!) „brauchen unsere Ermittler einen befristeten Zugriff … auf die IP-Adressen.“ Dem ist meines Erachtens nichts mehr hinzuzufügen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Wir sehen sehr wohl, dass es in diesem Bereich ausgewogene Vorschläge braucht. Daher beantragen wir, dass die Abfrage der gespeicherten Daten unter Richtervorbehalt gestellt wird. Ein zweistufiges System; speichern der IP-Adressen für sechs Monate gewährleisten und die Abfrage der Daten im Ermittlungsverfahren nur mit richterlichem Beschluss ermöglichen, das ist aus unserer Sicht ein tragfähiger Kompromiss. Ich bitte Sie daher, heute ein klares Zeichen für die Kinder in unserem Land und eine effektive Verbrechensbekämpfung abzugeben. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau von Allwörden! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich höre und sehe keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was die Polizeikolleginnen und -kollegen brauchen, vollkommen zutreffend, ist eine möglichst effiziente Möglichkeit, Straftaten im Internet zu verfolgen, aber was sie gleichermaßen brauchen, ist eine auf jeden Fall rechtskonforme, haltende, den rechtlichen Ansprüchen standhalte Regelung. Wir haben gemeinsam – Sie haben darauf hingewiesen – im Bund vor einem Jahr eine Regelung geschaffen, die binnen kürzester Zeit durch entsprechende Anordnung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und mit entsprechender Weisung an die Bundesnetzagentur von der Anwendung ausgeschlossen worden ist. Das heißt, sie steht im Gesetz, darf aber zurzeit nicht praktiziert werden. Und das finde ich die unbefriedigendste aller Varianten. Wenn wir eine gut gewollte, aber dann leider rechtlich nicht haltbare Regelung schaffen, die am Ende denen, die Sie völlig zu Recht in den Mittelpunkt stellen, nämlich Kinder und Jugendliche, die von sexuellem Missbrauch betroffen sind, wenn wir denen Schutz bieten wollen, nützen uns gut gemeinte, aber leider rechtlich nicht standhaltende Regelungen gar nichts. Und das Gleiche gilt für die Kolleginnen und Kollegen des Landespolizeidienstes der verschiedenen Polizeien in dieser Republik, die am Ende des Tages die Effizienz brauchen, aber mit der Effizienz auch was erreichen wollen. Sie wollen nämlich tatsächlich zur Aufklärung beitragen und zur rechtswirksamen Strafverfolgung. Deswegen ist unser höchstes Interesse, eine rechtlich tragfähige Lösung zu finden. Der EuGH, der Europäische Gerichtshof, hat in der Tat auf die deutsche Regelung bezogen einen Rahmen gesteckt, den er allerdings zuvor bereits einmal gesteckt hatte im Kontext der Überprüfung der Regelungen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Von daher gibt es einen Korridor, in dem wir uns bewegen können, der allerdings nicht so klar beschrieben ist, dass man ihn nur noch in einen Gesetzestext übernehmen muss, sondern da werden noch gehörige Bemühungen zu unternehmen sein, um das dann konkret zu fassen. Und ein Punkt findet sich in Ihrem Antrag auch wieder: Die Auslegung, dass die sechs Monate einer anlasslosen Speicherfrist tatsächlich vom EuGH gebilligt würden, ist mit dem, was er in seinen Ausführungen des Urteils dargetan hat, möglicherweise nicht deckungsgleich. Also der Teufel steckt extrem im Detail. Ich glaube von daher, dass es richtig ist, dass sich eine Bundesregierung mit ihren breiten Kapazitäten im Bundesinnenministerium und im Bundesjustizministerium um dieses Themenfeld kümmert und gemeinsam entlang dieser sehr klaren Linie, die aber leider nicht eins zu eins ins Gesetz übertragbar ist, sondern noch eine Vielzahl von Vorbereitungen braucht, umsetzt. Das, was ich jetzt gesagt habe, finden Sie im Übrigen auch in einstimmigen Beschlüssen der Innenministerkonferenz. Da gibt es innerhalb der Innenministerkonferenz zumindest keinen politischen Gegensatz, sondern es gibt die gemeinsame Erwartungshaltung, im Übrigen auch getragen von der Bundesinnenministerin, von 16 Landesinnenministerien, gemeinsam mit dem BMI, die gemeinsam getragene Erwartungshaltung, dass das, was der EuGH uns gestattet, tatsächlich auch in Bundesrecht umgesetzt wird. Es gibt mehrere Beschlüsse aus der letzten Innenministerkonferenz, die das klar vorgeben, die im Übrigen auch die Erwartungshaltung der Polizeien in unseren Ländern widerspiegeln. Aber noch einmal, das in einem Bundesratsverfahren mal eben hinzubekommen, halte ich für einen Klimmzug, der so schwer ist, dass ich ihn uns nicht mal eben zutraue, sondern ich glaube, dass wir die geballte Kraft von BMI und Bundesjustizministerium brauchen, um gemeinsam einen Kompromiss an der Stelle zu erarbeiten. Ich habe umgekehrt, da teile ich Ihre Kritik – und das ist im Übrigen auch die Kritik von 16 Landesministerien –, ich teile Ihre Kritik, dass die Begrenzung auf das Quick-Freeze-Verfahren uns nicht hinreichend hilft. Sie haben es wunderbar in Bilder gefasst. Ich glaube, den Quick-Freeze-Verfahren stecken Attentate wie auf die Twin Towers zugrunde, also eine Situation mit einer erkennbar sehr schwerwiegenden Straftat, die dazu führt, dass man sofort ab dem Moment für einen gewissen Zeitraum alle Daten festhält und man sagt, ich weiß, dass etwas passiert ist, worauf ich aufsetze. Der Frust, den die Kolleginnen und Kollegen, die tiefe Traurigkeit, die zum Teil in dieser Tätigkeit Platz greift, die Kolleginnen und Kollegen, die im Bereich von Kinderpornografie tätig sein müssen bei der Polizei, diejenigen haben eben eine Situation, dass meist sehr lange zurückliegende Straftaten im Raume stehen und ich nicht die Möglichkeiten hatte, mit Kenntnis einer Straftat auf einen Knopf zu drücken und alles einzufrieren, sondern ich zurückblicken müsste und damals eben nicht eingefroren habe. Von daher, ja, wir brauchen dringend das, was der EuGH uns eingeräumt hat und der im Übrigen ganz ausdrücklich in seinem Urteil den Bereich der kinderpornografischen Materialien, des Sexualstrafrechtes, als einen Grund gesehen hat, in einem gewissen Umfange zumindest die IP-Adresse einer Quelle festzuhalten und die jeweiligen die Person identifizierenden Daten. Dafür haben jetzt Bundesjustizministerium und Bundesinnenministerium die Aufgabe, genau das umzusetzen. Ich habe den Eindruck, dass es uns nicht gelingen wird, mit einem Bundesratsverfahren eine Grundspannung zwischen diesen beiden Bundesministerien, die losgelöst von den jeweiligen Bundesregierungen existiert – das sind Häuser, die mit einem unterschiedlichen Grundkompass, der immer wieder zusammengebracht werden muss –, dass es uns nicht gelingen wird, in einem Bundesratsverfahren das aufzulösen, zumindest nicht besser, als es eine Innenministerkonferenz mit 16 Bundesländern die einstimmig beschlossen haben kann gemeinsam mit der Bundesinnenministerin. Die Zielführung ist also klar. Die Zielführung muss aber lauten, es muss unbedingt eine effiziente, aber rechtskonforme Lösung erreicht werden, denn nur die hilft dann tatsächlich denen, denen wir gemeinsam helfen wollen, den Opfern von Sexualstraftaten, vor allem im Kinder- und Jugendalter, und umgekehrt, es hilft dann auch den Polizeikolleginnen und -kollegen, die in diesem Bereich tätig sind. Nichts ist frustrierender, als wenn sie größere Datenmengen finden, wenn sie rückverfolgen können, IP-Adressen, die dahinterstecken, aber hinterher nicht mehr die Möglichkeit haben, (Zuruf von Horst Förster, AfD) diesen IP-Adressen Namen und Personen zuzuordnen, weil sie wie in einem Schneeballsystem mit jedem neuen Rechner, den sie beschlagnahmen, in die Vergangenheit immer tiefer hineinschauen. Noch einmal, mit Quick Freeze ist das nicht erreichbar. Wir brauchen also genau das, was der EuGH uns zubilligen will. Allerdings Im Bundesrat werden wir das mit einem Einzelantrag nicht besser hinbekommen, als die Innenministerkonferenz das schon hinbekommen hat, die an der Stelle einstimmig ist. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.
Nikolaus Kramer AfD
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Ich denke, bei dem Thema „Sexueller Missbrauch von Kindern“ sind sich alle in diesem Parlament einig – und ich hoffe, dass das auch bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fall ist –, der Missbrauch von Kindern gehört zu den widerlichsten und verachtenswertesten Verbrechen in dieser Welt, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) ein Thema, das jeden emotional berührt, aufwühlt, verstört und wütend macht. Jeder Missbrauchsfall ist ein Fall zu viel, jedes zerstörte Kind eines zu viel, jede trauernde Mutter ist eine zu viel. Der Missbrauch von Kindern, meine Damen und Herren, ist besonders perfide und lässt so tiefe seelische Narben zurück, von denen sich kaum ein Mensch mehr erholen kann. Gerade Kinder, welche noch unseren Schutz und unsere Fürsorge benötigen und eine kindliche Unschuld mit sich tragen, werden durch diesen Missbrauch gebrochen und seelisch vernichtet. Für mich sind solche Taten schlimmer als Mord, denn sie quälen die Menschen, die Opfer dauerhaft. Aus diesem Grunde, meine Damen und Herren von der CDU, können wir uns Ihrer ersten Forderung vorbehaltlos anschließen. Der Kampf gegen Missbrauch und Vergewaltigung, der Kampf gegen diese Täter und Täterkreise muss für jeden Staat Priorität haben und mit allen Mitteln vorangetrieben werden. Der Schutz unserer Kinder muss einen unantastbaren Stellenwert in unserer Gesellschaft haben. Unsere Beamten leisten diesbezüglich Außergewöhnliches. Sie müssen verstörendes Videomaterial sichten, auswerten und analysieren. Ich, meine Damen und Herren, wöllte dies nicht. Umso größer sind meine Anerkennung und mein Respekt gegenüber den Kollegen, die diese unvorstellbare Aufgabe Tag für Tag wahrnehmen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Um sexualisierte Gewalt gegen Kinder effektiv bekämpfen zu können, braucht es unter anderem folgende Maßnahmen: mehr Polizeibeamte in den Ermittlungsbehörden. Und, Frau von Allwörden, Sie haben in Ihrer Einbringungsrede ja auch gesagt, dass Sie diese anlasslose Speicherung von sechs Monaten haben wollen. Bringt uns doch gar nichts, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Doch.) weil die Fälle werden viel länger bearbeitet, weil wir viel zu wenig Kollegen haben. Das schaffen wir gar nicht innerhalb von diesen sechs Monaten. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja, aber das ist der Rahmen, der möglich ist.) Also schon allein aus diesem Grund ist das ein Argument, Ihren Antrag abzulehnen. Zweitens brauchen wir die Unterstützung der Ermittler durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Sichtung dieses Videomaterials, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) ein europäisches Zentrum zur Bekämpfung von Missbrauch, um sich zu vernetzen, gegenseitig zu unterstützen und Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Behörden zu gewährleisten. Wir brauchen Prävention an Kitas und Schulen, niedrigschwellige Hilfsangebote und schützende Voreinstellungen im Internet und eine Veränderung, meine Damen und Herren, eine Veränderung des Bewusstseins zu diesem Thema, denn in der Regel sind die Täter bekannt. Und Letzteres, meine Damen und Herren, ist der springende Punkt. Auch wenn die Missbrauchsdarstellungen im Netz exorbitant angestiegen sind, so sind die eigentlichen Tatorte das Zuhause, institutionelle Einrichtungen oder andere den Kindern vertraute Orte. Diese Maßnahmen jedoch verfehlen ihre Wirkung, wenn sich in der Rechtsprechung nicht auch das Bewusstsein ändert. Frau von Allwörden hat es auch gesagt, Strafandrohung wurde angesetzt, aus Vergehen wurden Verbrechenstatbestände. Diese Maßnahmen, meine Damen und Herren, verfehlen ihre Wirkung jedoch, wenn sich das Bewusstsein nicht ändert, wie schon gesagt. Wie kann es sein, dass in Fällen von hundertfachem sexuellen Missbrauch, so wie im September 2021 in Ulm, nur Bewährungsstrafen ausgesprochen werden?! (Jens-Holger Schneider, AfD: Unglaublich!) Wie kann es sein, dass im Oktober 2021 ein einschlägig vorbestrafter Kinderschänder zwar erneut vor dem Landgericht Baden-Baden wegen schweren Missbrauchs von Kindern und der Verbreitung pornografischer Schriften verurteilt wird, aber weiterhin auf freiem Fuß bleibt?! Bewährung. Eingangs sagte ich Ihnen, dass ich diese Taten schlimmer finde als Mord, (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) denn Mord, meine Damen und Herren, verjährt nicht, sexueller Missbrauch gegen Kinder aber schon. Was aber Sie, liebe CDU, in Ihrem Antrag fordern, hat mit einer effektiven Bekämpfung von Kindesmissbrauch wenig zu tun. Im Gegenteil, Sie instrumentalisieren dieses so wichtige und sensible Thema, um durch die Hintertür das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einzuschränken, jeden einzelnen Bürger in diesem Land unter Generalverdacht zu stellen und anlasslos private Daten eines jeden Bürgers zu speichern und zu dokumentieren. Damit ist nicht nur Missbrauch Tür und Tor geöffnet, sondern dieser Antrag ebnet auch den Weg zum gläsernen Bürger in einer essenziellen Einschränkung der Freiheitsrechte. Im Antrag ist dann auch nicht mehr explizit von Kindesmissbrauch die Rede, sondern von schwerer Kriminalität. Eine Definition dazu lassen Sie jedoch offen. Im Bundestag sind Sie mit der gleichen Initiative im September krachend gescheitert, und auch heute hier im Landtag ist Ihr Plan mehr als durchsichtig. Sie spielen Datenschutz, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Kinderschutz gegeneinander aus. Mit Ihrem Antrag stellen Sie alle Nutzer des Internets unter Generalverdacht, quasi wie eine staatliche Führungsaufsicht. Und dann kommen Sie hier mit einem hinkenden Vergleich von amtlichen Kennzeichen und stellen die anlasslose Speicherung von Daten gegenüber. Das zeugt entweder von absoluter Unkenntnis der Rechtslage oder aber einem zweifelhaften Rechtsverständnis der CDU hier im Land. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) Hinzu kommt auch, dass der EuGH – der Innenminister hat es auch schon erwähnt – in dem von ihm zitierten Urteil die anlasslose Speicherung durch die Anbieter eben nicht als rechtssicher bezeichnet. Und ein weiteres Argument, einen schwerwiegenden grundsätzlichen Einwand: Die Tatsache, dass der Europäische Gerichtshof etwas ermöglicht oder für rechtlich machbar erklärt, heißt nicht, dass wir diese Möglichkeiten auch ausreizen müssen, meine Damen und Herren von der CDU. Aber anstatt ehrlich eine lückenlose Überwachung der eigenen Bürger zu fordern, schieben Sie das emotionale Thema des Kindesmissbrauchs einfach voraus. Das ist unredlich, meine Damen und Herren, das ist reinster Populismus. Ich könnte Ihnen noch weiter hier zehn Minuten lang erklären, wie das Internet funktioniert oder aber, dass Sie hier 15 Jahre lang das Innenministerium innehatten, aber dazu reicht meine Redezeit nicht. Und übrigens werden 90 Prozent, fast 90 Prozent aller Fälle, Sie haben es selbst angesprochen, Frau von Allwörden, durch Daten aufgeklärt, welche unsere Behörden durch die Zusammenarbeit mit US-amerikanischen Behörden, wie zum Beispiel das National Center for Missing & Exploited Children, bekommen. Es gibt also momentan neben all den von uns genannten, von mir genannten Gründen hier überhaupt gar keinen Bedarf zu dieser anlasslosen Datenkrake, wie die CDU sie hier fordert. (Daniel Peters, CDU: Das müssen Sie doch mal reflektieren, warum wir 90 Prozent von denen bekommen haben.) Dieses klare Zeichen, was die CDU für unsere Kinder hier im Land und für eine effektive Strafverfolgung einfordert, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) können Sie gerne von uns bekommen, Herr Peters, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) aber diesem Antrag können wir nicht zustimmen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Noetzel.
Michael Noetzel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Hoffnung, dass Totgesagte länger leben würden, legt uns die CDU-Fraktion zum dritten Mal in Folge diesen aktionistischen Schaufensterantrag vor. Warum halte ich diesen Antrag allein aus formellen Gründen für überflüssig? Weil die Bundesregierung ist verpflichtet, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes umzusetzen. Punkt! Darüber hinaus hat die Bundesinnenministerin Nancy Faeser bereits vor der Verkündung des Urteils angekündigt, den Spielraum voll auszunutzen, den der EuGH ihr zur Vorratsdatenspeicherung lässt. Ich denke, über die Möglichkeiten und Ausgestaltung zur Speicherung von IP-Adressen wird innerhalb der Bundesregierung schon rege, vielleicht auch etwas angespannt diskutiert. Der Innenminister hat das ja angedeutet. Aber wichtig ist, es wird bereits diskutiert und insofern ist Punkt 1 Ihres Forderungsteils obsolet. Darüber hinaus wollen Sie unter Punkt 2 des Forderungsteils offenbar eine Regelung wiederbeleben, welche gerade erst wieder höchstrichterlich begraben wurde. Ich kann nicht erkennen, dass Sie die engen Leitplanken, die der EuGH der Vorratsdatenspeicherung gesetzt hat, berücksichtigt sehen wollen. Würden wir Ihrem Vorschlag einer sechsmonatige IP-Adressenspeicherungspflicht folgen, wäre das der nächste Anlauf, der abrupt an der Mauer der Verhältnismäßigkeit zerschellen würde. Meine Damen und Herren, ich habe das jüngste und hier in Rede stehende Urteil des EuGH begrüßt. Es schiebt der anlasslosen Massenüberwachung einen Riegel vor und stellt die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger über das Sicherheitsinteresse von konservativen Innenpolitikern. Insofern ist dieses Urteil ein wichtiges Signal für die Grundrechte und insbesondere für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie meine politische Bewertung des Urteils ruhig beiseite. Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist schlichtweg rechtswidrig. Und das müssen auch Sie zur Kenntnis nehmen, auch wenn Ihnen das nicht gefällt. Was es also braucht, sind rechtssichere Instrumente, um Opfern von schwerster Kriminalität zu helfen. Der Antrag erfüllt dieses Kriterium ebenso wenig wie die Bundesratsinitiative, die Herr Caffier der Länderkammer im September 2020 vorlegte. Dort wäre die Möglichkeit der CDU gewesen, ihre Vorstellungen einer rechtsicheren Vorratsdatenspeicherung in die Realität umzusetzen. Stattdessen – und da hat auch mein geschätzter Kollege Peter Ritter bereits seinerzeit darauf hingewiesen – wurde damals ein Entwurf vorgelegt, der sich auf Mutmaßungen und fragwürdige Zahlenwerke stützte, und deswegen ist er auch schlussendlich gescheitert. Meine Damen und Herren, ich gehe fest davon aus, dass wir hier im Landtag einen Konsens haben. Wir wollen Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen. Das kann und muss mit verschiedensten Ansätzen geschehen – durch Prävention, Aufklärung und auch durch Ermittlungsinstrumente, die eine effektive Strafverfolgung ermöglichen. Und auch wenn dieses Thema keinen Grund zur Freude bieten kann, aber es ist gut und wichtig, dass die Ermittler in diesem Kriminalitätsbereich eine hohe Aufklärungsquote verzeichnen können. Der immense Anstieg der Fälle im vorvergangenen Jahr, der laut BKA im Wesentlichen auf ein erhöhtes Hinweisaufkommen, also eine Erhellung des Dunkelfeldes zurückzuführen ist, stellt die Ermittler jedoch vor ganz andere Herausforderungen. So würden laut Homepage des BKA die Polizeien mit Hochdruck daran arbeiten, ich zitiere, „die technischen und personellen Ressourcen auszubauen und Verfahrensabläufe im polizeilichen Verbund weiter zu verbessern, um Missbrauch frühzeitig zu erkennen und zu verhindern“. Das eigentliche Problem sei die effektive Auswertung der schieren Datenmenge. Darüber hinaus seien präventive Maßnahmen und Unterstützungsleistungen für Kinder von größter Bedeutung. Den Wunsch nach Vorratsdatenspeicherung kann ich auf der Seite des BKA nicht finden. Meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, Sie haben Ihre sicherheitspolitische Agenda, das ist völlig in Ordnung, aber der Hinweis sei mir gestattet: Ich halte es für unredlich, das so wichtige wie schreckliche Thema des Kindesmissbrauchs immer dort ins Feld zu führen und prominent zu platzieren, wo es Ihnen ganz allgemein darum geht, den Instrumentenkasten der Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden reichlich zu bestücken. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich nehme Ihnen definitiv ab, dass Sie Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen wollen. Aber ich würde es begrüßen, wenn wir alle künftig sensibel mit diesem Thema umgehen. Und Studien aus der Zeit, als Vorratsdatenspeicherung noch möglich war – erlaubt war sie auch damals nicht, weil sie dann im Nachhinein für rechtswidrig empfunden wurde –, aber auch diese Studien belegen eben gerade nicht, dass es trotz Vorratsdatenspeicherung zu einer höheren Aufklärungsquote gekommen ist. Und das müssen Sie auch einmal zur Kenntnis nehmen! Das hier in Rede stehende EuGH-Urteil nimmt in exakt einer seiner 131 Randnummern Bezug auf die Verbreitung von Kinderpornografie und verweist hierfür auf ein Urteil vom 5. April 2022. Darin heißt es, dass die IP-Adresse der einzige Anhaltspunkt sein kann, der es ermöglicht, die Identität der Personen zu ermitteln, der diese Adresse zugewiesen war, als die Tat begangen wurde. Es ist jedoch mitnichten so, dass es der einzige Ermittlungsansatz ist. Demgegenüber stellt der EuGH in seinem aktuellen Urteil in derselben Randnummer fest, dass die allgemeine Speicherung von IP-Adressen einen, ich zitiere, „schweren Eingriff in die in den Art. 7 und 8 der Charta verankerten Grundrechte darstellt, da diese IP-Adressen es ermöglichen können, genaue Schlüsse auf das Privatleben des Nutzers des betreffenden elektronischen Kommunikationsmittels zu ziehen, und abschreckende Wirkung in Bezug auf die Ausübung der in Art. 11 der Charta garantierten Freiheit der Meinungsäußerung haben kann“, Zitatende. Und gerade deswegen, Frau von Allwörden, hinkt auch Ihr Vergleich mit dem Kennzeichen an einem Kfz. Und gerade letzte Woche Donnerstag, als das Bundesverfassungsgericht die Polizeigesetze Hamburgs und Hessens teilweise für verfassungswidrig erklärt hat, ging es auch wieder um die Rechte von unbescholtenen Bürgern, die in das Visier von Strafverfolgungsbehörden geraten. Ich zitiere: „Unter anderem bemängelten die Richterinnen und Richter, dass die Art und die Menge der einsetzbaren Daten kaum begrenzt sei: ,Die Vorschriften unterscheiden insbesondere nicht nach Daten von Personen, die einen Anlass für die Annahme geben, sie könnten eine Straftat begehen oder in besonderer Verbindung zu solchen Personen stehen, und anderen Personen. Sie lassen eine breite Einbeziehung von Daten Unbeteiligter zu, die deshalb polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen unterzogen werden könnten.ʻ“ Zitatende. Wir haben also gerade, wenn es um die Aufklärung von Kindesmissbrauch und anderen schweren Straftaten geht, die äußerst schwierige Situation, widerstreitende Rechte und berechtigte Interessen miteinander in Einklang zu bringen. Genau das wird die Herausforderung für die Zukunft sein, und dieser Herausforderung wollen und müssen wir uns auch stellen. Ihr Antrag ist dabei leider keine Hilfe, und deswegen werden wir ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die Fraktion der CDU möchte mit Ihrem Antrag die Landesregierung dazu auffordern, sich mit einer Bundesratsinitiative für einen Gesetzentwurf einzusetzen, der das rechtssichere Speichern von IP-Adressen ermöglicht und dadurch dazu beiträgt, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Sehr geehrte Kolleg/-innen von der CDU, uns eint das Ziel, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Der sexuelle Missbrauch von Kindern und die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen gehören zu den schwersten Straftaten, die es gibt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist bei Ihnen doch Parteiprogramm.) Was uns trennt, sind die von Ihnen in Ihrem Antrag vorgeschlagenen Mittel. Um es auf den Punkt zu bringen: Die anlasslose Speicherung von IP-Adressen für eine Dauer von sechs Monaten schützt Kinder nicht vor sexuellem Missbrauch und ist auch nicht mit der von Ihnen ins Feld geführten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vereinbar. Um sexuellen Missbrauch von Kindern zu verhindern, braucht es Aufklärung, Qualifizierung, altersgerechte Präventionsprogramme und gelebte Schutzkonzepte so- wie die Kooperation aller Akteur/-innen überall dort, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten und betreut werden. Basiswissen über Kinderrechte, insbesondere Beteiligung, Sensibilisierung und Schutz bei Kindeswohlgefährdung (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ihre Sensibilisierung kennen wir, die Sie vorhaben.) und sexualisierter Gewalt gehören in die Lehrpläne für Jurist/-innen, Mediziner/-innen, Pädagog/-innen und Polizist/-innen. Alle zivilgesellschaftlichen und politischen Ebenen und Kräfte müssen den Einsatz gegen die sexualisierte Gewalt an Kindern zu einem zentralen Thema machen. Organisationen, die Kinder betreuen, tragen dabei eine besondere Verantwortung. Von alledem ist in Ihrem Antrag, sehr geehrte Kolleg/- innen von der CDU-Fraktion, nichts zu lesen. Sie greifen reflexhaft zu mehr Massenüberwachung und meinen, dies auf das letzte Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung stützen zu können: Damit liegen Sie jedoch falsch. In seinem Urteil vom 20. September 2022 in den verbundenen Rechtssachen SpaceNet und Telekom Deutschland hat der Europäische Gerichtshof, und ich zitiere das hier mal wörtlich, entschieden, „dass Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation dahin auszulegen ist, dass er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, die präventiv zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten vorsehen“. Kurz: Die Vorratsdatenspeicherung ist und bleibt vom Tisch, und das nicht ohne Grund, denn, so der EuGH, die von einer solchen Vorratsdatenspeicherung erfassten Verkehrs- und Standortdaten können Informationen über eine Vielzahl von Aspekten des Privatlebens der Betroffenen enthalten, einschließlich sensible Informationen, wie politische Meinungen, religiöse, philosophische, gesellschaftliche oder andere Überzeugungen sowie den Gesundheitszustand. Aus der Gesamtheit dieser Daten können sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen, deren Daten gespeichert wurden, gezogen werden, etwa auf Gewohnheiten des täglichen Lebens, ständige oder vorübergehende Aufenthaltsorte, ausgeübte Tätigkeiten und auf das soziale Umfeld, in dem sie verkehren. Diese Daten ermöglichen die Erstellung eines Profils der Betroffenen, das im Hinblick auf das Recht auf Achtung des Privatlebens eine ebenso sensible Information darstellt, wie der Inhalt der Kommunikation selbst. Soweit die CDU-Fraktion in Ihrem Antrag nun die gesetzliche Anordnung einer sechsmonatigen Speicherung von IP-Adressen fordert, ist dazu zu sagen, dass der EuGH in der Tat zur Bekämpfung schwerer Kriminalität ausnahmsweise eine Speicherung von IP-Adressen zulässt, allerdings nur solche IP-Adressen, die der Quelle einer Verbindung zugewiesen sind. Zudem lässt sich die beantragte sechsmonatige Speicherverpflichtung nicht mit dem vom EuGH formulierten Erfordernis einer Speicherung für einen auf das absolut Notwendige begrenzten Zeitraum vereinbaren, waren doch schon die Speicherungen nach dem vom EuGH verworfenen Telekommunikationsgesetz nur für bis zu zehn Wochen zulässig. Übrigens hat sich in der Zwischenzeit die Konferenz der Justizminister/-innen mit dem Urteil des EuGH befasst. Die Justizminister/-innen befürworten eine gesetzliche Regelung, die eine rechtssichere, anlassbezogene und jeweils durch richterlichen Beschluss angeordnete Speicherung von Verkehrsdaten ermöglicht. Sie sehen in dem sogenannten Quick-Freeze-Verfahren, bei dem die bei den Telekommunikationsanbietern gespeicherten Daten bei Vorliegen eines Tatverdachts auf richterlichen Beschluss hin umgehend eingefroren und damit gespeichert werden, um Täter/-innen zu identifizieren, eine grundrechtsschonende und verfassungskonforme Lösung, die die bestehenden Ermittlungsinstrumente effektiv ergänzen würde. Dem Antrag der CDU-Fraktion können wir nach alledem nicht zustimmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Herr Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber mir fällt das wirklich schwer, zu dem Thema zu sprechen, insbesondere … (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Meine Tochter ist jetzt vier Monate alt, und diese ganzen elterlichen Fachsimpeleien, die wir jetzt auch am Rande des Plenums mit dem einen oder anderen immer geführt haben, daher weiß ich, dass die allermeisten hier im Hause auch Kinder zu Hause haben. Und wenn man sich dem Thema auf diese Art und Weise nähert und sich dann vorstellen muss, wie Pädophile auch beobachtend am Stadtbrunnen oder am Ostseestrand unterwegs sind, ist es schwer, sich dem Thema so zu nähern. Und deswegen muss man gucken, dass man bei der Bekämpfung dieser kriminellen und widerlichen Machenschaften wirklich alle Register ziehen kann, die wir haben. (Beifall Sabine Enseleit, FDP) Die CDU kommt aber doch immer wieder mit dem Thema Vorratsdatenspeicherung, und natürlich, wenn ich mit dem Argument Kindesmissbrauch an der Stelle komme, kann ich ja kaum dagegen argumentieren. Das ist inhaltlich ja an dieser Stelle schwer möglich. Aber was halt immer in diese ganze Debatte neu mit einbezogen wird, sind halt weitere schwere kriminelle Straftaten, sind im Zweifel auch einfach nur kriminelle Straftaten. Und wir haben das leider in anderen Debatten auch immer wieder erlebt, dass dann wirklich ein so hoch emotionales Thema wie der Missbrauch von Kindern dann immer dafür angeführt wird, auch rechtliche Eingriffe in ganz andere Bereiche mit zu bringen. Und deswegen wollen wir hier an dieser Stelle auch als FDP alles Mögliche tun, damit wir in der Verfolgung dieser Straftaten hinterherkommen. Wir glauben aber durchaus, dass es zielsicherer ist, darüber zu sprechen, wie wir halt Daten rechtssicher, anlassbezogen und nach richterlichem Beschluss speichern können. Nach einer Lösung brauchen wir da halt doch tatsächlich nicht so viel zu suchen. Das Thema Quick Freeze wurde ja schon eingangs auch bei der Einbringung erwähnt. Aber auch der Innenminister ist da mal drauf eingegangen, und auch der Bundesminister für Justiz, Marco Buschmann, hat am 25. Oktober letzten Jahres bereits einen Entwurf vorgelegt. Und lassen Sie uns doch lieber an dem vorgelegten Entwurf weiterarbeiten, zu gucken, wo wir sagen, na ja, das ist vielleicht nicht praxistauglich und das ist vielleicht zu tief bei den Eingriffen in den Grundrechten drin, dass wir da einen gemeinsamen Weg finden, wie wir da vorgehen können. Ich finde es aber, gerade beim Thema Quick Freeze zu sagen, das ist praxisuntauglich, nicht so einfach zu sagen und das irgendwie wegzuschieben. Denn vom Prinzip her ist es doch so, dass Ermittlungsbehörden bei Verdacht einer im Gesetz klar bestimmten schweren Straftat nach richterlichem Beschluss relevante Telekommunikationsdaten umgehend bei den Providern direkt einfrieren lassen können. Das heißt also, diese vorhandenen Daten dürfen zunächst nicht mehr gelöscht werden und alle neu anfallenden Daten, die werden auch gleich mitgespeichert. Heißt also, die Telekommunikationsanbieter, die speichern ja trotzdem für eine gewisse Zeit, nicht für sechs Monate, aber zumindest für ein paar Tage und manchmal auch für ein paar Wochen durchaus Daten, sei es halt auch einfach nur für die persönlichen Abrechnungen in der Geschäftsbeziehung mit dem jeweiligen Kunden. Kommen wir dann also zu einem Tatbestand, zu einem Tatverdacht, wo wir feststellen, die Ermittlungsbehörden sagen, da ist es jetzt relevant, diese Daten einzufrieren, dann können wir genau an dieser Stelle den Punkt machen und sagen, ja, die werden eingefroren, wir haben Daten in einem gewissen Zeitraum rückwirkend und wir haben alles, was ab diesem Zeitpunkt anfällt, eingefroren. Und im zweiten Schritt kommen wir dann auch wieder mit richterlichem Vorbehalt an die Stelle, wo wir sagen, jetzt können die Ermittlungsbehörden auch auf die Daten zugreifen, die überprüfen. Wir haben also einen richterlichen Vorbehalt, wir haben ein zweistufiges Verfahren, das es den Ermittlungsbehörden auf jeden Fall ermöglicht, die IP-Adressen und Verbindungsdaten entsprechend abzufragen, und auf der anderen Seite aber auch generell dafür zu sorgen, dass wir auch einen gewissen Schutz der Privatsphäre der Leute haben, die das Ganze benutzen. Und deswegen glauben wir einfach, dass wir über diese Quick-Freeze-Methode den grundrechtssicheren, aber trotzdem ermittlungserfolgversprechenden Weg wählen können. Und es wird keine Ermittlungsbehörde durch die Streichung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in der Handlungsfähigkeit eingeschränkt, denn effektives und rechtssicheres Instrument ist das, was ja den Ermittlungsbehörden fehlt, und das ist das, was sie brauchen, und deswegen gehen wir auch den Weg des Bundesjustizministers an der Stelle. Eine anlasslose massenhafte Datenspeicherung durch die Dienstanbieter darf es dabei nicht geben. Und kommen wir da noch mal auf die technische Ausstattung der Polizei zu sprechen. Wir haben das ganze Thema auch schon gehabt. Wenn wir Unmengen an Daten speichern, dann müssen die irgendwann ja auch ausgewertet werden. Und wenn wir uns dann mit der Ausstattung unserer Landespolizei einfach mal näher befassen, dann stellen wir fest, die Polizei hat ja noch nicht mal irgendwie Schmutzdatenrechner, also Daten, die man irgendwie groß gesammelt, irgendwie annehmen kann, hinterher noch mal auswerten kann, die jetzt nicht im direkten polizeilichen System mit drin sind, geschweige denn hinreichend Personal, geschweige denn weitere technische Ausstattung, um überhaupt mit den Daten etwas anfangen zu können. Wenn wir jetzt also in so ein Quick-Freeze-Verfahren reingehen, dann haben wir doch die Möglichkeit, zu sagen, wir haben hier einen konkreten Anfangsverdacht, wir haben hier einen konkreten Tatbestand, und dann kann man auch gezielt die Sachen auswerten, anstatt irgendwie Massendaten irgendwie auswählen zu müssen. Das heißt also, liebe CDU, aufgrund der Vorratsdatenspeicherung werden wir Ihren Antrag ablehnen, nicht aufgrund des Ansehens der Bekämpfung der Kriminalität der hier angeführten Gründe. Die Position der Freien Demokraten gerade in Bezug auf Vorratsdatenspeicherung ist bekannt und die wird sich auch nicht ändern. Die anlasslose Speicherung von personenbezogenen Daten lehnen wir strikt ab, und für die FDP sind die bürgerlichen Freiheitsrechte wichtige, wenn nicht sogar die wichtigsten Errungenschaften in unserer liberalen Demokratie. Und von daher freue ich mich auf eine konstruktive Debatte, auch beim Thema „Daten speichern“ auch in der Zukunft. Wir sind da konstruktiv unterwegs und hoffen auch auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit der CDU an der Stelle. – Danke schön! (Beifall Sabine Enseleit, FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Lange.
Bernd Lange SPD
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! Natürlich müssen den Strafverfolgern wirksame Instrumente in die Hand gegeben werden, gerade in Fällen der Schwerstkriminalität – wie der Aufklärung von Kindesmissbrauch und der Bekämpfung der Kinderpornografie –, aber bei der sogenannten anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ergeben sich gravierende Probleme mit dem Schutz von Grundrechten. Ich habe an dieser Stelle schon das Volkszählungsurteil zitiert und sonstige. Jetzt zitiere ich mal die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Artikel 7: „Jede Person hat das Recht auf Achtung … ihrer Kommunikation.“ Artikel 8: „Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.“ Am 20.09.22 hat der EuGH festgestellt, dass die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind. Ich weiß gar nicht, dass wievielte Urteil das dazu ist. Im Koalitionsvertrag von SPD, GRÜNEN und FDP steht, dass die Koalition die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten will, dass die Daten rechtssicher, anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können. Das Wort „anlassbezogen“ betont, dass es eben keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung mehr geben soll. Die vom Bundesjustizminister vorgestellte Quick-Freeze-Lösung ist hier schon mehrfach besprochen worden. Frau Präsidentin, mit Ihrer Genehmigung zitiere ich mal den Bundesjustizminister vor dem Deutschen Anwaltstag: „Ich hielte das für einen Gewinn für Freiheit und Sicherheit zugleich – und, wie gesagt, für die Herstellung von Rechtsfrieden in einem Konflikt, der nun schon fast zwei Jahrzehnte andauert.“ Unsere Fraktion wird diesen Antrag ablehnen, nicht, weil die Kinder nicht geschützt werden sollen, sondern weil die anlasslose Vorratsdatenspeicherung keine Zukunft hat. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der CDU Frau von Allwörden.
Ann Christin von Allwörden CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss sagen, damit habe ich so in dem Ausmaß nicht gerechnet. Ich stehe jetzt hier richtig mit einem flauen Magen und mit einem Kloss im Hals, bin ich ganz ehrlich. Aber Ihnen war es auf jeden Fall wichtig, den Antrag so niederzuschmettern, dass Sie mir hier oder mir und meiner Fraktion vorwerfen, ich würde Kindesmissbrauch, die Thematik hier instrumentalisieren, einen Schaufensterantrag hier einreichen, weil ich hier, weil wir hier Lösungen aufzeigen, wie wir mit diesem Problem umgehen wollen. Das mag Ihnen nicht gefallen, aber mir diesen oder mir und meiner Fraktion den Vorwurf zu machen, dass wir hier etwas instrumentalisieren, das ist schon echt ein starkes Stück. Wir legen hier eine Lösung vor, die wir für pragmatisch, die wir als pragmatisch empfinden. Und zumindest diese Anerkennung wäre mal schön gewesen. Dass Ihnen das nicht gefällt, wie gesagt, ist in Ordnung, damit kann ich ja leben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das Thema haben alle anerkannt.) Und ich finde die Rede von, von Herrn Pegel, die war auch wirklich sehr, sehr sachlich und hat auch das Problem noch mal deutlich gemacht, auch, was dieses Problem, das wir in der Landespolizei haben, die Kollegen, die diese, die diese Fälle von schwerem Kindesmissbrauch nicht aufklären können, was das auch mit den Kollegen hier macht. Und wir bringen diesen Antrag hier nicht ein, weil wir gerne einfach nur in alle möglichen Grundrechte hier eingreifen wollen oder Menschen überwachen wollen. (Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD: Na ja, anders geht es ja wohl nicht.) Wir wollen Kinderpornografie im Internet bekämpfen! Das ist unser Anliegen. Und wenn Sie sich mal mit den Ermittlern unterhalten, ist das Problem genau da, wo wir es benannt haben. Wir können die Täter nicht ermitteln. Und, Frau Oehlrich, Entschuldigung, aber wenn Sie mir hier vorwerfen, dass wir mit diesem Antrag überhaupt keine Lösung anbieten würden und dass das überhaupt keine Kinder schützt, da muss ich Ihnen sagen, doch, das tut es. Denn wenn wir es durch Ermittlungsarbeit schaffen, dass wir Täter ermitteln, die dann nicht länger Täter sind und Kinder nicht weiter zu Opfern machen können, dann schützen wir Kinder vor Kindesmissbrauch, Frau Oehlrich. Das tun wir mit diesem Antrag sehr, sehr wohl! Und ich möchte Ihnen auch noch mal sagen, nur, weil wir all die anderen Dinge, die Sie richtigerweise ja aufgeführt haben – Prävention, das Umfeld betreuen, es gibt so viele Sachen –, Sie haben, das war alles richtig, alles richtig, hat aber doch nichts damit zu tun, dass diese Sache hier falsch ist. Das hat überhaupt rein gar nichts damit zu tun. Und, Herr Kramer, mal ganz ehrlich, ich habe das auch erklärt – ist er überhaupt noch da, ne –, die sechs Monate, die haben wir benannt, weil das der Rahmen ist, den uns der Europäische Gerichtshof gegeben hat. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) In diesen Rahmen möchten wir das gerne setzen, und das ist unser Ansatz. Und dass man dann sagt, auch da ist ja der nächste Fehlschlag vorprogrammiert, das finde ich, finde ich ein starkes Stück. Es ist zumindest, es ist zumindest ein Vorschlag, den wir machen, wie wir im Rahmen, der uns gegeben wurde, etwas gegen Kindesmissbrauch tun wollen. Von Ihnen kam kein Vorschlag. Ich habe genau hingehört, von Ihnen haben überhaupt kein Vorschlag, wie Sie denn mit diesem Problem jetzt umgehen wollen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Doch!) Nein, kam nicht! Nein, kam nicht! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Doch! Es geht um Strafverfolgung von Straftaten. Auch wenn ich mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht einverstanden bin, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Reden Sie nicht die Unwahrheit hier!) aber da kamen Vorschläge – immerhin! (Zuruf von Thore Stein, AfD) Von Ihnen kam kein Vorschlag, auch von Herr Noetzel nicht. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Lesen Sie mal nach und dann schicken wir Ihnen das Protokoll zu!) Also von rechts und links, das waren freche Reden, das muss ich schon sagen, Reden, die ich wirklich, die ich null, aber auch wirklich null verstehen kann. Und, Herr Noetzel, wir haben auch diesen Antrag nicht dreimal eingebracht, sondern er wurde immer wieder geschoben, Herr Noetzel, das ist ein Unterschied. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Ja.) Das ist ein Unterschied. Wir haben ihn einmal eingebracht, (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) und wenn wir ihn in einer Landtagssitzung nicht behandeln können aus zeitlichen Gründen, dann wird er in die nächste Sitzung verschoben, und wir bringen ihn dann nicht noch mal ein, (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) sondern wir wollen ihn dann endlich mal behandeln, Herr Noetzel. Das ist ein Unterschied. (allgemeine Unruhe) Und da brauchen Sie auch nicht dazwischenzuquaken, sondern das ist genau das, was Sie gesagt haben, was einfach nicht stimmt. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Frau von Allwörden, ich würde Sie bitten, nicht zu kommentieren, wenn jemand dazwischenredet. Das würde ich dann übernehmen. Nichtsdestotrotz bitte ich alle doch etwas ruhiger jetzt zu sein und der Rednerin zu folgen. Bitte, Frau von Allwörden! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber quaken war jetzt okay.) Ann Christin von Allwörden , CDU: Und dann, Herr Noetzel, haben Sie, haben Sie gemeint, die CDU möge doch bitte mal sensibel mit dem Thema umgehen. Was meinen Sie denn damit? Wir legen hier eine Lösung vor, die das Problem bekämpfen soll. Ich finde das schon sehr sensibel. Ich weiß nicht, was daran unsensibel ist, wenn man einen Vorschlag zur Kriminalitätsbekämpfung macht. Ja, das mag Ihnen nicht gefallen. Das ist ja alles in Ordnung, dürfen Sie ja hier auch sagen, aber es ist ein Unding, dann hier uns vorzuwerfen, wir würden unsensibel mit dem Thema umgehen, nur, weil Ihnen unsere Lösung nicht gefällt. Das ist eine Frechheit, Herr Noetzel, das ist eine Frechheit. Aber das ist so typisch, das machen Sie immer so, dass Sie auf der, auf der, auf dieser Ebene unsere Anträge niederschmettern, aber das argumentativ überhaupt nicht belegen können. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das haben Sie vorher so gemacht.) Was noch, welche Rede ich auch noch vernünftig fand, war Ihre, Herr Wulff. Ich weiß, Sie stehen zu dieser Möglichkeit dieses Quick-Freeze-Verfahrens, und auch das ist zumindest, und das muss man auch anerkennen, das ist zumindest auch ein Vorschlag. Es ist ein Vorschlag. Sie haben sich zumindest mit der Thematik auseinandergesetzt, und Sie haben, Sie haben eine Lösung vorgelegt, die jetzt auch, die ich jetzt auch für unpragmatisch halte und auch Ermittler, wenn Sie die mal fragen. Die sagen nämlich, ja, genau da liegt ja das Problem, ich brauche einen Anfangsverdacht. So. Und wenn ich im Rahmen einer Ermittlung bin und dann erst im Nachgang eine IP-Adresse ermittelte, dann ist es ja bereits zu spät, denn dann ist sie ja schon gelöscht, dann brauche ich ja auch nichts mehr einzufrieren. Verstehen Sie, was ich meine? Also der Richtervorbehalt, über den brauchen wir uns gar nicht zu streiten, weil immer, wenn Polizei- und Ermittlungsbehörden in ein Grundrecht eingreifen, gibt es den Richtervorbehalt, den gibt es ja immer. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nö.) Das ist ja auch jetzt nichts Neues. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nö.) Natürlich. Ja natürlich, Frau Oehlrich. Ich weiß, dass Sie das auch immer, immer wieder anprangern, dass das vermeintlich so nicht ist, aber es steht auch im SOG so drin, Sie verstehen es nur einfach nicht. (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist wie mit der unmittelbar bevorstehenden Gefahr oder der konkreten Gefahr, die Sie auch nicht verstehen. Aber es ist in Ordnung, Sie dürfen das hier auch gerne so äußern. Also ich muss ganz ehrlich sagen, ich bin wirklich massiv enttäuscht, dass dieses Parlament, obwohl die Polizeien der Länder dieses Problem bekämpfen müssen – die Polizeien der Länder haben hier einen Auftrag, und wir als Parlament haben einen Auftrag, eine Lösung anzubieten, wie wir dem Problem Herr werden –, und dieses Parlament möchte dieser Aufgabe nicht gerecht werden. Aber ich finde es schön, dass Sie alle noch mal betont haben, Sie lehnen den Antrag alle ja nicht ab, weil Ihnen Kindesmissbrauch ja doch ein wichtiges Thema ist. Aber einen eigenen Vorschlag haben Sie dazu nicht, zu Potte kommen Sie auch nicht, und uns werfen Sie hier echt so was Unmoralisches vor, also ich bin entsetzt und traurig darüber. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1475. Wer dem zuzustimmen wünscht, bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1475 bei Zustimmung durch die Fraktion der CDU, teilweise Enthaltungen aus der Fraktion der AfD und Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, GRÜNE, FDP und teilweise Mitglieder der Fraktion der AfD abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Hybride Sitzungen kommunaler Gremien dauerhaft ermöglichen, Drucksache 8/1751. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1792, ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1794 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1859 vor. Antrag der Fraktion der FDP Hybride Sitzungen kommunaler Gremien dauerhaft ermöglichen – Drucksache 8/1751 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/1792 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Drucksache 8/1794 – Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/1859 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der FDP Herr Wulff. David Wulff , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir alle haben ganz spannende Erfahrungen in den letzten drei Jahren in diesem Politikbetrieb gemacht. Auf kommunaler Ebene, aber auch hier im Landtag ist es uns irgendwie gelungen, Sitzungen nicht nur in Präsenz, sondern auch einfach mal hybrid oder komplett digital abzuhalten. Völlig neue Erfahrungen, das, was vorher irgendwie als undenkbar galt, ist irgendwie plötzlich möglich geworden. Und siehe da, wir haben festgestellt, das geht, das geht vielleicht nicht immer, aber in den allermeisten Fällen. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Aber müssen wir denn wirklich immer darauf warten, dass irgendeine Pandemie kommt, dass irgendein Starkregenereignis, ein Hochwasser oder irgendwelche anderen Naturkatastrophen über uns hereinbrechen, damit wir dann auch in Zukunft uns wieder digital zusammenschalten können, um hier unserer Arbeit nachzugehen? Oder damit unsere kommunalen Vertreter ihrer Arbeit nachgehen können? Und die allermeisten hier im Haus haben ja auch noch irgendwo auf kommunaler Ebene ein Mandat, welches sie ganz gerne auch ausführen wollen. Das heißt also, wir haben hier einen Antrag vorgelegt, mit dem wir dauerhaft ermöglichen wollen, auf der kommunalen Ebene – also Gemeindevertretungen, Stadtvertretungen, Kreistage – hybride Sitzungen zu machen. Bis jetzt war das immer nur auf einer Sonderregelung für die Pandemiezeit begründet, aber es hat sich doch gezeigt, dass wir hier viel, viel mehr können, dass wir hier viel, viel mehr für unsere ehrenamtlich Tätigen auf der kommunalen Ebene tun können. Also schauen wir in andere Bundesländer, wie die das zum Beispiel gemacht haben. Und gerade in Nordrhein-Westfalen, da haben sie die Kommunalverfassung einfach so geändert, dass die Möglichkeit hybrider Sitzungen standardmäßig möglich ist, also nicht unter Gegebenheit einer besonderen Naturkatastrophe oder irgendeines Ereignisses höherer Natur, sondern einfach als Standard, völlig normal. Und ich finde auch, die Vorteile liegen an dieser Stelle auf der Hand. Hybride Sitzungen können einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, die parlamentarische Demokratie in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern, die kommunale Selbstverwaltung zu verbessern. Modernisieren wir die kommunalpolitische Gremienarbeit und gehen wir mit der Zeit! Reden wir nicht nur darüber, sondern tun wir auch etwas für die Verbesserung von Vereinbarkeit von Familie, Arbeit und Ehrenamt! Denn nichts anderes ist es doch am Ende gerade auf kommunaler Ebene: Das ist ein Ehrenamt. Und das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ befasst uns gerade auch im Rahmen der Planungen dieser Landtagssitzungen stetig. Für die Kommunalvertreter stellt sich doch auch das gleiche Problem: Nicht nur Familie und Beruf, sondern auch das ehrenamtliche politische Engagement müssen unter einen Hut gebracht werden, und das gerade auf der Landkreisebene bei diesen riesengroßen Kreisen. Das haben wir bei der Kreisgebietsreform hoch und runter diskutiert, und hinterher haben wir das immer wieder bemängelt, und immer wieder wurden auch Anpassungen, gerade, was die Entschädigungen angeht, gemacht. Aber die Größe der Landkreise in diesem Bundesland, die kriegen wir nicht mehr wegdiskutiert. Und wenn ich jetzt von Greifswald zur Kreistagssitzung nach Pasewalk fahre, fahre ich genauso lange, als wenn wir die Kreistagssitzung in Rostock gemacht hätten. Ich fahre immer mindestens eine Stunde. Und genauso andersrum ist das, wenn wir das nämlich, das Wechselmodell machen: Wir treffen uns in Greifswald zur Kreistagssitzung, dann fahren halt alle aus dem Pasewalker-/ Uecker-Randower-Raum auch eine Stunde bis nach Greifswald und wieder nach Hause. Das sind elendig lange Fahrzeiten. Und ja, es gibt häufig Möglichkeiten, das Ganze digital zu machen – nicht immer, das gebe ich an der Stelle zu. Aber das kann man doch miteinander besprechen, und gerade im gemeinsamen Miteinander findet man da immer Mittel und Wege. Und inzwischen ist ein semiprofessionelles kommunalpolitisches Ehrenamt entstanden auf der Landkreisebene, und dies bindet Zeit und Kosten. Und beides ist am Ende endlich. Wir haben immer noch Landkreise mit Haushaltssicherungskonzept. Und ist uns eigentlich bewusst, was wir denjenigen zumuten, die auf Familie, auf Freizeit, auf Karriere, Vereinsleben verzichten, um sich für die Gemeinde zu engagieren? Wie ist denn das mit denjenigen, die vielleicht nicht zu Hause arbeiten, die auswärts arbeiten, vielleicht auf Montage sind? Das sind doch auch Zielgruppen, die wir ansprechen wollen. Die können nicht irgendwie abends noch bei einer Sitzung teilnehmen, wenn sie gerade irgendwo unterwegs sind. Bieten wir aber die Möglichkeit einer hybriden Sitzung an, dann schaffen wir doch gerade auch für diese Leute, die nicht ständig abends zu Hause sind, die Möglichkeit. Genau das Gleiche gilt halt für das ganze Thema Familie. Das Thema Kinder haben wir gerade gehabt bei der vorherigen Debatte. Diejenigen, die gerne ihre Kinder abends zu Hause ins Bett bringen wollen – manche machen das vielleicht erst um 21:00 Uhr, manche um 17:00 Uhr, über Erziehungs- und Schlafensgehzeiten muss man im politischen Raum ja nicht diskutieren –, aber es eröffnet doch viel mehr Möglichkeiten zu sagen, so, da haben wir jetzt irgendwie unsere Ins-Bett-geh-Zeiten, wir haben gemeinsame Abendbrotzeiten, und dann schalte ich mich noch mal in eine Ausschusssitzung meinetwegen dazu, kann noch mal über den aktuellen Haushalt mitdiskutieren oder nehme einfach noch mal die aktuellen Informationen des Landrates mit und gebe noch mal meine Meinung kund und habe auch meinen Dienst an der Gesellschaft an der Stelle getan. Das alles wollen wir doch, und das alles brauchen wir doch auch. Denn wir haben doch bald wieder Kommunalwahlen, ist nicht mehr lange hin. Und ich weiß ja nicht, wer hier schon die Listen und die Mandate voll hat. Ich bin mir sicher, dass uns das alle trifft, dass wir Gemeinden haben, dass wir Kreise haben, wo wir alle noch händeringend nach Kandidatinnen und Kandidaten suchen. Das ist Arbeit in einem Ehrenamt, und viele sagen so, hm, boah, dann immer noch eine Stunde hin, drei Stunden diskutieren, eine Stunde zurück, manchmal eine Stunde hin, manchmal zehn Minuten diskutieren und wieder eine Stunde zurück, das macht das Ganze doch unattraktiv. Da müssen wir doch alle ein gemeinsames Interesse dran haben, diese Unattraktivität aufzuheben. Denn wir reden ganz oft über demokratische Kultur, wir reden ganz oft über ein demokratisches Miteinander. Ganz häufig wird das immer nur auf das Thema Wahlen abgeschoben, aber Demokratie bedeutet doch für uns in allererster Linie, jeder kann sich einbringen. Demokratie bedeutet Teilhabe möglichst aller Menschen in unserer Gesellschaft. Und wenn wir jetzt ein politisches System haben und wenn wir bürokratische, rechtliche Vorschriften haben, wie, wir müssen uns immer in Präsenz treffen, dann schließen wir doch große Teile der Bevölkerung von dieser demokratischen Teilhabe aus. Und das ist doch etwas, was wir unbedingt verhindern wollen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Im zweiten Teil unseres Antrages gehts auch noch mal um das Thema „Öffentlichkeit von Sitzungen und Bild- und Tonaufnahmen“. Ich bin seit 2011 im Kreistag Vorpommern-Greifswald, davor war ich noch als sachkundiger Einwohner im Kreistag Parchim damals noch tätig. Und seitdem ich mich in kommunalpolitischen Gremien engagiert habe, war das Thema „Bild- und Tonaufnahmen“ immer eine Debatte. Ganz häufig wurde das immer mal weggewischt: Nein, das wollen wir nicht, und dann ist da doch jemand, der sich mal verspricht, und dann können wir den doch jetzt irgendwie nicht in der Öffentlichkeit im Internet zeigen. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Da sind wichtige Entscheidungen, die auf kommunaler Ebene getroffen werden. Und natürlich sind das nicht Tausende, die dem Ganzen jetzt am Abendbrottisch nebenbei noch folgen auf dem Smartphone oder am Bildschirm irgendwie im Arbeitszimmer, aber es gibt hier und da immer wieder Menschen, die sich dafür interessieren, was in ihrer Gemeinde, was in ihrem Kreis passiert. Und auch das wollen wir standardmäßig ermöglichen, damit wir die Diskussion auch nicht in jedem Kreistag einzeln am Beginn einer jeden neuen Wahlperiode führen müssen, dass das einfach möglich ist und Standard ist, Bild- und Tonaufnahmen – auch bekannt als Livestream – in diesem Internet für jeden zu ermöglichen, und auch da eine demokratische Teilhabe für alle ermöglichen. Nichts anderes möchte unser Antrag hier bezwecken, und ich hoffe auf breite Zustimmung. – Danke sehr! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Innenminister Herr Pegel. Minister Christian Pegel: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst war die Frage im Raum stehend: Brauchen wir eine Pandemie, um so etwas zu tun? Lieber David Wulff, brauchen wir nicht. Ich habe im Übrigen nach meiner Erinnerung vor acht oder zwölf Wochen in diesem Hohen Hause auch gesagt – in einer Diskussion, als wir die coronaspezifischen Gesetzgebungen noch einmal erneut beschlossen haben –, habe ich für meinen Teil zumindest hier schon aus der Sicht des Ministeriums mitgeteilt, dass ich davon ausgehe, fest davon überzeugt bin, dass das zwischenzeitlich ein Standard geworden ist, der mit der Kommunalverfassungsreform, die kommenden Jahres ohnehin in den Landtag unsererseits eingebracht werden soll, ebenfalls Berücksichtigung gefunden werden wird. So, „wird“ ist, glaube ich, die richtige Endung für den Satz. Also es war schon klar mitgeteilt, dieses Thema kommt. Von daher ist, glaube ich, die Besorgnis, die du ausgedrückt hast, man braucht erst eine Pandemie, eine neue, um mal wieder drüber zu reden, nicht das – und meiner Erinnerung nach haben das auch Beteiligte anderer Reden aufgegriffen –, war das nicht das, was diese Landtagsdebatte wiedergab, sondern es war sehr klar, dass mit der nächsten Novellierung der Kommunalverfassung diese Frage im Raume steht. Das, was ihr jetzt vorgelegt habt, ist mir gleichwohl ein bisschen zu schlank. Ich bin vielleicht auch ein schlechter Politiker. Ich bin immer so im Detail unterwegs, weil ich glaube, am Ende steckt der Teufel meistens dort. Es geht um die Umsetzung, und das Thema ist nicht ganz ohne. Ich kann mich im Übrigen bei der AfD an durchaus erheblichen Widerspruch erinnern in der Frage, (Jens-Holger Schneider, AfD: Zu Recht.) im Übrigen schon in der letzten Legislatur … Ob zu Recht – (Jens-Holger Schneider, AfD: Zu Recht.) außen vor. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Ich bin da anders unterwegs, aber ich glaube, schon in der letzten Legislatur hat es dazu Diskussionen gegeben, war die Frage, wie viel Unmittelbarkeit oder wie viel Mittelbarkeit braucht Debatte. Und wie verändert Mittelbarkeit Debatte auch, weil natürlich medial weniger Wahrnehmungskanäle des Menschen in der Diskussion bedient werden, als wenn ich die Person direkt sehe. Ich will mir die Kritik ausdrücklich nicht zu eigen machen, weil ich glaube, dass es uns extrem hilft, wenn wir diese Erweiterung vornehmen, und ich bin ganz bei den gebrachten Argumenten. Ich bin überzeugt davon, dass wir kommunalpolitische Arbeit familientauglicher und familienmöglicher machen – für Väter und für Mütter im Übrigen. Ich glaube, dass es da keine Geschlechterunterscheidung gibt. Ich glaube, dass wir arbeitende Bevölkerung anders einbeziehen können. Ich finde dein Beispiel vollkommen richtig. Wer natürlich durchaus weitere Wege von der Arbeit nach Hause hat, ist im Zweifel schon deshalb gehindert, überhaupt auch in einer kleinen Gemeinde – da gehts gar nicht um die größeren Kreise –, in einer kleinen Gemeinde ein Mandat wahrzunehmen. Und ich glaube auch, dass wir im mittleren Altersbereich in den Kommunalparlamenten eher weniger Beteiligte haben. Wir repräsentieren diese Altersgruppe nicht wieder. Ich zumindest kann das für unsere parteilichen Kontexte durchaus ganz gut wiedergeben in Greifswald. Wir hatten so eine junge Garde, die da frei von war, sich in solchen Bindungen zu befinden, die gerne mitgemacht hat. Und da gibts eine Altersgruppe, der es wieder leichter fällt, weil die Kinder so weit sind, dass sie abends im Zweifel alleine bleiben. Aber dazwischen gibt es einen schwierigen Bereich. Also von daher, Unterstützung – haben wir auch früh signalisiert – auf ganzer Linie. Ich bitte bloß, vorsichtig zu sein, daraus eine Hauruckaktion zu machen und sich zweitens zu früh auf ein oder zwei Bundesländer festzulegen. Wenn Nordrhein-Westfalen angesprochen worden ist, hat Nordrhein-Westfalen relativ viele Ausnahmen. Es gibt aktuell fünf Bundesländer, die im Übrigen auch im Zuge der Pandemie Sonderregeln hatten, die sie jetzt versuchen zu perpetuieren, dauerhaft zu gestalten. Bayern hat im Übrigen nur eine befristete Regelung geschaffen, weil sie erst mal ausprobieren wollen, wie es geht. Aber NRW hat mehrere Ausnahmen, bei denen ich nicht bei allen überzeugt bin, dass sie hier im Lande gelten sollen. Die Ausnahme lautet: nicht für den Hauptausschuss, nicht für den Finanzausschuss, nicht für den Rechnungsprüfungsausschuss, wenn ich es richtig sehe, auch nicht für die eigentliche Gemeindevertretung, sondern nur für die Ausschüsse. Das ist in anderen Bundesländern nun wiederum anders. Eine der weitreichendsten Regelungen hat im Übrigen Brandenburg, die das sehr weit öffnen, Bayern, wie gesagt, zeitlich befristet. Ich glaube, dass man mal gucken muss, wie unterschiedlich es ist. Und wir müssen ein Stück weit wissen, was wollen wir eigentlich. Und wenn ich mir die aktuelle wissenschaftliche Literatur anschaue, die erst in den letzten eineinhalb Jahren entstanden ist, weil die Debatte jetzt überall aufbrennt, ist diese Frage der Unmittelbarkeit nicht ganz ohne. Und die wirft ein paar Fragen auf, von denen ich auch nicht glaube, dass man sie innerhalb von zwei/drei Monaten im Vorbeigehen macht, sondern würde sehr dafür werben – das war schon mein Versprechen vor einigen Wochen –, mit der Novellierung der Kommunalverfassung im nächsten Jahr auch diese Frage mitzugestalten, aber dann nach einer Diskussion, die wir mit den kommunalen Spitzenverbänden aktuell als Ministerium führen. Und noch mal, eine spannende Diskussion dabei bleibt, ob es eigentlich ein Einzelrecht ist, ob es in einem Ausschuss reicht, wenn einer sagt, ich will hybrid dabei sein, dass er dann hybrid dabei sein können muss, oder ist es – ich glaube, in Bayern war das – nur mit einer Zweidrittelmehrheit möglich. Wenn eine Zweidrittelmehrheit beschließt, ab sofort ist in diesem Ausschuss, in dieser Gemeindevertretung öffentlich die digitale Teilnahme möglich, passiert es. Reicht eine einfache Mehrheit oder entscheidet der Ausschussvorsitzende/die Ausschussvorsitzende, entscheidet eine Hauptsatzung das generell? Zweite große Frage: Was ist mit denen, die es technisch nicht können? Also nicht jedes Amt ist dazu in jeder Gemeinde, in jeder Gemeindevertretung ohne Schwierigkeiten in der Lage. Gibt es Ausnahmen? Die konstituierende Sitzung, muss die wenigstens einmal durch alle in Person stattfinden, gilt das für den Beschluss der Hauptsatzung, gilt es für den Haushalt? Ich finde, da gibts eine Menge nicht falscher Fragen, die in der öffentlichen Debatte angeklungen sind, die in aller Ruhe anzugehen, sinnvoll ist. Noch einmal, ich bin dem Grunde nach ganz dicht dabei, habe ich hier schon vor einigen Wochen ja deutlich gesagt. Ich hätte gerne diese hybride Sitzung, die rein digital ist – verfassungsrechtlich hochschwierig und vermutlich nur für Katastrophenfälle –, die trotzdem klugerweise langfristig in der Kommunalverfassung zu verankern. Aber für die hybride Sitzung als etwas, was regelmäßig möglich ist, sind wir, glaube ich, relativ breit unterwegs, gemeinsam das zu tun. Aber lassen Sie uns das bitte in einem geordneten Prozess tun, weil es eben so neu ist, dass man nicht woanders abschreibt und sagt, da hat einer schon alle Fragen geklärt, sondern es klug ist, die mal durchzudeklinieren und gerade auch mit den kommunalen Spitzenverbänden sich Stück für Stück anzuschauen. Ich wäre im Übrigen, will ich deutlich bekunden, für eine sehr weitreichende Regelung. Ich würde ungern den Kreistag oder die Gemeindevertretung ausnehmen. Ich halte es auch nicht für sinnvoll, einzelne Ausschüsse auszunehmen. Aber wenn man das tut, muss man überlegen, wer legt eigentlich fest, dass es stattfindet, zweitens, wer sorgt dafür, dass die technische Ausstattung da ist, ohne dass wir sofort alle das Wort „Konnexität“ hören oder manchen auch einfach in die Unmöglichkeit treiben, und, zu guter Letzt, in welchem zeitlichen Rhythmus tun wir das. Ich werbe sehr dafür, dies mit der ohnehin vorgesehenen umfangreichen Novellierung im ersten Halbjahr kommenden Jahres zu tun und dann zur Kommunalwahl nächsten Jahres gleichwohl eine klare Bestimmung an der Stelle vor Augen zu haben, wie wir es gemeinsam umsetzen – in der Sache gerne, ja, aber bitte nicht zu hektisch. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schneider. Jens-Holger Schneider , AfD: Wertes Präsidium! Werte Abgeordnete! Liebe Landsleute! Um es vorwegzunehmen, wir haben auch lang und breit darüber diskutiert, und wir werden uns bei der heutigen Abstimmung zu dem Thema enthalten. Ich will Ihnen das begründen. Es gibt Vorteile, durchaus, aber es gibt erhebliche Nachteile. Fangen wir mal mit den Nachteilen an. Der Breitbandausbau im ländlichen Raum ist derart mangelhaft, dass wir das regelmäßig erlebt haben während hybrider Sitzungsformen, dass es bei einigen Teilnehmern dann nicht möglich war, diese hybride Sitzung in Gänze durchzuführen, sondern da war entweder das Bild ausgeschaltet, damit man wenigstens die Leute hört, manche mussten sich mit dem Telefon einschalten, ganz klassisch. Also da sind Dinge, die noch tatsächlich einer erheblichen Veränderung und Verbesserung bedürfen, bevor wir das, bevor wir über so was flächendeckend reden können. Dann ist eine Detailfrage, der Minister hat es angesprochen – ich bin in Teilen tatsächlich beim Minister auch an der Stelle –, aber beratende Ausschüsse mit einer überschaubaren Tagesordnung, da ist das durchaus möglich. Bei beschließenden Ausschüssen geht es nach meinem Dafürhalten nicht, weil wir eine Debatte Auge in Auge haben müssen, die, wenn die breiter geführt wird, sich hybrid schlecht moderieren lässt. Wir haben es erlebt: In Wismar haben wir eine hybride Bürgerschaftssitzung durchgeführt, und dann war es durch ein Versäumnis vorne im Präsidium nicht möglich, alle Wortmeldungen derjenigen, die hybrid sich digital haben zuschalten lassen, zu beachten. Und das hat dann für erhebliche Verwirrungen gesorgt, und das geht eben nicht. Dann haben wir das Spannungsfeld „Öffentlichkeit – Nichtöffentlichkeit“. Wenn wir nicht öffentliche Sitzungen hatten, haben wir es erlebt, dass zum Beispiel eben Personen sich aufgehalten haben bei einzelnen Teilnehmern, die dort nicht hingehören, weil es nicht öffentliche Sitzungen sind, wo die Leute höchstpersönlich und nur alleine teilnehmen müssen. Das sind so Dinge, die ausgesprochen fragwürdig sind. Und es gibt für mich Ausschüsse, wo eine hybride Sitzung tatsächlich sich verbietet. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist angesprochen worden, Hauptausschüsse, Kreisausschüsse, das sind Dinge, da müssen sich die Leute persönlich hinsetzen, gerade, wenn es um Reizthemen geht. Da kann man das nicht hybrid machen oder nur schlecht machen, weil sich eben einfach die gesamte Diskussion nicht so breit abbilden lässt. Das ist ein Problem, was ich sehe. Und die Kommunalverfassung wird überarbeitet, und dann nicht in Einzelteilen, sondern dann die gesamten Änderungen. Beispielsweise habe ich jetzt erlebt, dass wir bei, ich sage mal, bei einer Dringlichkeit über einen Antrag im Kreistag über eine qualifizierte Mehrheit reden müssen, aber bei Sachen von erheblicher finanzieller Bedeutung oder langfristiger Bedeutung sind andere Mehrheiten nötig, nur der Anwesenden. Das ist ein Missverhältnis, das passt nicht mehr, das ist nicht mehr zeitgemäß, da müssen genauso qualifizierte Mehrheiten sein. Also ich bin gespannt auf das, was das Ministerium vorlegt in den geplanten Änderungen der Kommunalverfassung. Und insofern haben wir da auch Anregungen, was wir anders machen müssen. Und Sie wollen das generell haben. Wir haben einen Änderungsantrag dazu geschrieben, wo wir reingeschrieben haben, dass hybride Sitzungen auch möglich sein sollen und dass wir eine Option wählen, dass wir – die Option soll raus und wir wollen eine Ebene haben –, dass das ermöglicht wird. Und ich sage mal zu den Änderungsanträgen der SPD an der Stelle, ja, dann haben Sie zumindest den Kreistag mit reingenommen und generell eben auch durch „auch“ ersetzt und dann die Onlineübertragung, Ton- und Bildübertragung ersetzt. Also bei dem Antrag werden wir uns enthalten. Und ich sage mal, zu dem GRÜNEN-Antrag hat der Minister ausgeführt, bis zum Ende des zweiten Quartals wird das also schwierig mit dem Gesetz zur Änderung der Kommunalverfassung, weil ja die breite Beteiligung, meines Wissens sind wir – korrigieren Sie mich, Herr Minister –, wir sind in den Arbeitsgruppen, die beim Ministerium angesiedelt sind, mit den Spitzenverbänden. Das heißt, es war auch noch nicht ein kommunaler Vertreter dabei bei dieser Diskussion. Das machen jetzt die Spitzenverbände in den Arbeitsgruppen mit dem Ministerium derzeit aus. Also es ist noch ein viel zu früher Zeitpunkt, sich darüber dezidiert Gedanken zu machen. An der Stelle müssen wir tatsächlich – ich sage mal, mich ärgert es auch, ich wäre gerne als kommunaler Vertreter schon dabei gewesen, um da mitzudiskutieren –, an der Stelle müssen wir dann halt auf den Entwurf warten, auf den Referentenentwurf, der da kommt, und dann uns das angucken. Und dann können wir das breit diskutieren und dann können wir über diese Dinge eben auch diskutieren, an der Stelle halt noch nicht, das ist verfrüht. Es gibt natürlich Sachen, die dafürsprechen, ganz klar. Ich habe es angesprochen, bei einer überschaubaren Tagesordnung in einem beratenden Ausschuss, dafür bietet sich das tatsächlich dann an, statt eine Stunde hin und her zu fahren für eine Tagesordnung, die zehn Minuten umfasst. Das ist tatsächlich so, dass man darüber nachdenken kann. Auch über Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben wir gesprochen, Hauptamt/Ehrenamt, das Spannungsfeld, in dem wir uns befinden. Also es gibt tatsächlich auch Argumente dafür, auch eben, als wir es diskutiert haben in der Fraktion, eben auch aus unserer Fraktion, einfach aus den Erfahrungswerten. Das ist eben eine Entwicklung, die sich nicht mehr aufhalten lässt. Aber wir müssen eben die Voraussetzungen schaffen, und da ist beispielsweise der Breitbandausbau das Kernthema, dass das auch flächendeckend funktionieren kann. Und solange das eben nicht sichergestellt ist, halte ich das für schwierig, weil, wenn wir gerade in der wichtigen Debatte sind und dann bricht die Übertragung ab, was machen wir denn dann. Wie oft wollen wir denn diesem Redebeitrag dann noch lauschen? Einmal, zweimal, dreimal, fünfmal? Also schwierig! Und insofern, meine Rede war ursprünglich auch, ich sage mal, der Zeitökonomie wegen auf fünf Minuten abgestellt. Ich könnte jetzt noch, aber auch im Sinne einer vernünftigen Sitzungsökonomie spare ich mir jetzt den Rest, weil das Wesentliche gesagt ist. Der Minister hat ausgeführt. Wir werden uns bei dem Antrag enthalten. Für unseren eigenen Antrag bitte ich trotz…, unseren Änderungsantrag bitte ich trotzdem um Zustimmung, und bei den restlichen Anträgen werden wir uns enthalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Diener. Thomas Diener , CDU: Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch ich nehme ein bisschen Abstand von meinem Manuskript, ob wir diskutieren, ob wir hybride Sitzungen brauchen oder ob wir Livestream brauchen. Ich denke, wenn man die Änderungsanträge sieht, steht das Ob gar nicht so sehr im Vordergrund, sondern mehr das Wie, und insbesondere nach hinten heraus die Fristigkeit, das heißt, wie muss man das umsetzen und wann kann man es umsetzen. Wie man hier oben über der Tür sieht, sind zwei Kameras – also Livestream für uns ist völlig normal. Wir haben es also bis Ende 2022 in den kommunalen Gremien, insbesondere im Kreistag, in vielen auch gehabt, nicht in jedem, aber es war zumindest die Möglichkeit eröffnet worden, aufgrund der Corona-Pandemie sowohl hybride Sitzungen als auch Livestream durchführen zu können. Ich muss sagen, es hat auch keinem wirklich geschadet an der Stelle. Insofern unterstützen wir das Ansinnen, beides zukünftig, ob im Rahmen der Kommunalverfassung, ob die Fristigkeit stimmt, an der Stelle auch fortzuführen aus verschiedensten Gründen. Da brauchen wir also nicht nur Corona oder – ich glaube, das Ahrtal war hier angeführt – Katastrophen, sondern das ganz normale Leben ist ja gelegentlich schon so, dass es eine Teilnahme am politischen Leben schwierig macht. Also wer heute zum Beispiel hinter Malchow hergefahren ist, also Mecklenburgische Seenplatte nach Schwerin, braucht etwas mehr als anderthalb Stunden. Wenn man hinter Malchow, sage ich mal, im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte über Neubrandenburg zur Ausschusssitzung nach Friedland dahinter fahren will, braucht man zweieinhalb Stunden. Das ist eine Stunde länger, als wenn man nach Schwerin vom selben Ort fahren wollte. Das zeigt schon mal die Schwierigkeit an der Stelle. Das ist nicht in jedem Landkreis so, aber für einige Ausschüsse, beratende Ausschüsse ist das schon eine Möglichkeit, dort Teilhabe zu machen. Und es wird sicherlich Ihnen auch schon so gegangen sein, dass Sie aus der Landtagssitzung, die dann da manchmal drei Tage dauert, auch die eine oder andere Sitzung in der Stadtvertretung oder im Kreistag mitverfolgt haben oder auch mitgemacht haben. Das ist eine Möglichkeit, die sonst gar nicht gegeben wäre. Insofern können wir uns dem Grundanliegen des FDP-Antrags anschließen und auch noch ein bisschen weitergehend. Es gibt ja darüber hinaus Änderungsanträge, zum einen der SPD. Da darf ich an dieser Stelle schon mal ziffernweise Abstimmung beantragen, weil wir das durchaus strittig sehen, das unter Punkt 1 zusammen mit der Kommunalverfassung zu machen. Sicherlich gibts gute Gründe dafür, das zu tun, aber es gibt eben auch noch keinen Zeitplan dafür, wann die Kommunalverfassung geändert wird. Insofern würden wir also den anderen Punkten des Antrages von SPD und LINKEN folgen können bis auf die Zeitplanung letzten Endes. Damit ist auch bei einer Formulierung, die dann übernommen wird, der Antrag der AfD nicht mehr erforderlich. Und wir könnten auch – das ist natürlich ein bisschen kurz gesprungen – in Wirklichkeit die Zeitschiene beim Änderungsantrag der GRÜNEN, also das zweite Quartal diesen Jahres, in Teilen mittragen. Allerdings, wenn man den Worten jetzt von Herrn Minister Pegel folgt, ist es natürlich schwierig, das in einem Quartal wirklich effizient umzusetzen. Angesprochen waren eine ganze Reihe von Bundesländern, die schon umgesetzt haben, unter anderem Bayern, also Nordrhein-Westfalen. Einige andere Bundesländer haben es schon auf der Agenda. Insofern, wie gesagt, zum Zeitplan könnten wir uns auch den GRÜNEN an der Stelle anschließen, um etwa da mal ein bisschen mehr Druck vielleicht, Zeitdruck in die ganze Angelegenheit zu bringen. Ansonsten hat sich das Verfahren als Ausnahmeverfahren bewährt. Es soll ja nicht die Regel werden, sondern den jeweiligen Kommunen, insbesondere Landkreisen soll die Möglichkeit gegeben werden, in eigener Befassung das zu machen oder auch nicht zu tun. Und es gibt, ich sage mal, Erfahrungen von Landkreisen, da lief es nicht so gut. Also den Landkreis, den ich hier vertreten darf – Mecklenburgische Seenplatte –, dort also mit mehreren Bildschirmen zu arbeiten, ist nicht praktikabel. Ausschüsse gehen, aber auch das Umlaufverfahren, das wir mehrfach durchgeführt haben in den Landkreisen, war nicht praktikabel, wo 100 Prozent zustimmen mussten. Auch das hat man in aller Regel nicht erreicht, das hat also viel Aufwand gebracht. Und der Landkreis, kann ich an der Stelle sagen, oder der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat im vergangenen Jahr schon einen Beschluss gefasst, der also die Vertreter des Landkreises unter anderem mit dazu beauftragt hat, dieses Verfahren auch oder für dieses Verfahren auch zu werben im Landkreistag. Und es ist auch vielleicht kein Geheimnis, dass vonseiten der Verwaltung das durchaus kritisch gesehen wird. Das ist mit Aufwand verbunden, das müssen wir auch wissen. Man kann also nicht in jedem Saal, in jedem Dorf sozusagen Ausschuss dann durchführen mit Vor-Ort-Begehung, weil man da auch die technischen Möglichkeiten in der Regel nicht hat, also angefangen bei den Hardwarevoraussetzungen bis hin zum Breitband. Aber ich habe auch schon an Onlinesitzungen teilgenommen, wo also Menschen aus dem Auto auch während der Fahrt zugeschaltet wurden, durchaus auch mobil – nicht die beste Lösung. Ich glaube, das haben wir alles schon versucht und durchgehabt. Aber es ist zumindest eine Lösung, bevor man gar keine Lösung hat. Dann muss man also auch ein bisschen differenzieren an der Stelle. Auf alle Fälle ist das eine Möglichkeit, die wir für grundsätzlich sinnvoll erachten, die wir auch für grundsätzlich machbar erachten. Und das jeweilige kommunalpolitische Gremium muss sich dann in eigener Befassung dafür oder darüber entscheiden, ob sie das machen wollen und vor allen Dingen, wie sie es machen wollen. Der Einwand, das kostet eben auch ein bisschen Geld, das ist so, in der Tat, Demokratie kostet immer Geld. Und wir haben ja im nächsten Jahr Kommunalwahlen zu erwarten, und da ist bei der Listenaufstellung schon interessant, ob jemand, sage ich mal, wie in so einem Spiegeleieffekt, was unseren Landkreis betrifft, in Neubrandenburg oder fünf Kilometer um Neubrandenburg herum wohnt oder aber durchaus bis zu 100 Kilometer von Neubrandenburg weg wohnt und das auf sich nehmen will. Also gerade diejenigen, die es also nicht mal, nicht mal nur aus dem Blick der Familienfreundlichkeit, die, die es schon länger machen – vielleicht zehn, zwanzig Jahre und darüber hinaus –, die sagen, tue ich mir das mit 65 oder 70 noch an, will ich mir das Ganze antun. Insofern ist es eine Möglichkeit, die muss keiner nutzen, die kann man nutzen, und die Möglichkeit sozusagen zu öffnen, halte ich für sinnvoll. Und, wie gesagt, noch mal – Einzelabstimmung für den Antrag von BÜNDNIS, von, Entschuldigung, von SPD und LINKEN. Ansonsten stimmen wir dem zu. – Haben Sie vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und David Wulff, FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DE LINKE der Abgeordnete Herr Noetzel. Michael Noetzel , DIE LINKE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der FDP kommt nicht ganz überraschend. Der Minister hat es ja auch schon erwähnt, dass wir da ja schon drüber debattiert haben. Vor dem Hintergrund des Pandemiegeschehens konnten wir gesetzliche Grundlagen schaffen, Gremiensitzungen und Verbandsversammlungen mittels Ton- und Bildübertragung zu ermöglichen. Durch das Abflachen der epidemischen Lage greift diese Ausnahmeregelung derzeit nicht mehr. Eigentlich möchte man meinen, zum Glück, vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich doch recht dramatischen Corona-Lage. Dennoch können wir feststellen, dass sich die hybride Sitzungsweise, die uns gewissermaßen durch Corona aufgezwungen wurde, als praxistaugliche Regelung für die Zukunft erwiesen hat. Wir sind überzeugt, dass wir eine dauerhafte Anpassung über die Kommunalverfassung anstreben sollten. Hinsichtlich des Gefahrenpotenzials anderer Krisenarten wie Naturkatastrophen oder Kriege oder vor dem Hintergrund des Ausbaus einer digitalen Infrastruktur in einem Flächenland wie M-V oder der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt müssen hybride Gremiensitzungen dauerhaft ermöglicht werden. Insbesondere im letzten Punkt – die Vereinbarkeit von Privatleben, Erwerbsleben und Ehrenamt – sehen wir gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf. Seien es Gremienmitglieder mit Elternauftrag oder ständig pendelnde Ehrenamtler, jeder und jedem sollte das Recht auf politische Partizipation gewährt werden. Wir senken mit einer entsprechenden Regelung die Hürde, sich kommunalpolitisch zu engagieren. Auch wenn wir dies gerne schnell umsetzen würden, müssen wir mögliche verfassungsrechtliche Fallstricke dieser Regelung beseitigen. Uns erscheint eine kleinteilige Anpassung vor dem Hintergrund der bevorstehenden Novellierung der Kommunalverfassung Ende 2023/Anfang 2024 daher wenig sinnvoll. Wir halten einen großen, großflächigen Optimierungsprozess für den effizienteren Weg. Nichtsdestotrotz haben wir in unseren Änderungsantrag reinformuliert, spätestens diese Regelung mit der Novellierung der Kommunalverfassung, sozusagen diese Regelung dann dort aufzunehmen. Falls es schneller gehen sollte, sind wir natürlich sehr dafür, das dann auch schnellstmöglich umzusetzen. Aber diese, ja, diese zeitliche Flexibilität, sage ich mal, die werden wir brauchen vor dem Hintergrund der Probleme. Denn nur unter Wahrung der rechtlichen Anforderungen in Kombination mit den zu erbringenden Digitalisierungsstandards können Regelungen zur Gestaltung hybrider Sitzungen dauerhaft konkretisiert werden. Darunter fallen vor allem die organisatorischen, technischen, datenschutzrechtlichen und IT-sicherheitstechnischen Anforderungen, die es in einem koordinierenden Rahmen zu bewerkstelligen gilt. Gerade unter Berücksichtigung des Öffentlichkeitsprinzips sollten die Partizipation an Sitzungen und die Gewährleistung der allgemeinen Zugänglichkeit keinem Bürger und keiner Bürgerin verwehrt bleiben. Der Öffentlichkeitsgrundsatz als maßgebender Bestandteil des in Artikel 28 Grundgesetz verankerten Demokratieprinzips gehört zu den unverzichtbaren Verfahrensweisen des Kommunalrechts. Er hat eine Repräsentations-, eine Integrations- und Kontrollfunktion, die möglicherweise durch hybride Sitzungen nicht gleichermaßen erfüllt werden können. Die Kommentierung geht dahin gehend so weit, dass sie eine physische Präsenz beziehungsweise Wahrnehmbarkeit der Gremienmitglieder als Regelfall für unverzichtbar hält. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Denn auch Körpersprache, Rhetorik und Darbietung prägen die Diskussions-, Überzeugungs- und Entscheidungskultur“. Als aktuelles und positives Beispiel ist hier die Kreistagssitzung in Grevesmühlen zu der geplanten Unterkunft für Geflüchtete in Upahl zu nennen. Die Präsenz vor Ort mit der Möglichkeit für Bürger, vor den gewählten Abgeordneten zu sprechen, und die Möglichkeit, seine Meinung mittels einer Versammlung vor Ort kundzutun, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) sind Kernelemente einer lebhaften Demokratie und nur schwer in den digitalen Raum zu übertragen. In Anlehnung daran bedarf es aber außerdem einer intensiven Auseinandersetzung mit der rechtlichen sowie technischen Umsetzbarkeit von geheimhaltungspflichtigen Beratungen. Diesbezüglich heißt es zum Beispiel in der Digitalisierungsverordnung Nordrhein-Westfalens, auf die Sie ja mit Ihrem Antrag auch Bezug nehmen, dass Gremienmitglieder im Sinne der Verschwiegenheitsverpflichtung laut Paragraf 30 Absatz 1 für den erforderlichen Datenschutz eigenverantwortlich sind. Ob das die optimale Lösung ist, kann ich nicht abschließend beurteilen, hätte ja da jedoch so meine Bedenken. Als aktuelles negatives Beispiel kann dann erneut die bereits benannte Kreistagssitzung genannt werden, wo selbst in Präsenz es offenbar nicht gelungen ist, die Aufnahme und Verbreitung von Fotos der geheimen Abstimmung zu verhindern. Wenn dies also hier schon nicht funktioniert, wie soll das dann in Eigenverantwortung möglich sein, wenn das Durchstechen geheimzuhaltender Informationen in die politische Agenda passt? Deswegen muss geklärt werden, wie geheime Abstimmungen und Wahlen durch den Einsatz digitaler Abstimmungssysteme durchgeführt werden können und dürfen. Die Einhaltung und Entwicklung von einheitlichen Standards der IT-Sicherheitstechnik halten wir für eine herausfordernde und dennoch machbare Hürde. Und mit Verlaub – Herr Domke ist leider nicht da –, deswegen, Herr Wulff, spreche ich Sie an. Die Bemühungen der Hansestadt Wismar für eine sichere digitale Abstimmung in allen Ehren, aber im Moment glaube ich noch nicht, dass es irgendetwas Digitales gibt, was nicht zumindest angreifbar wäre. Und da würde ich gerne das Votum der Experten und Expertinnen erst mal abwarten, bevor ich dem Versprechen der maximalen Sicherheit glaube. Aber richtig ist, wir wünschen uns genau solche Lösungen. Diese Problemstellungen müssen geklärt werden, um eine verfassungsrechtlich konforme Rechtssicherheit zu gewährleisten. Daher möchte abschließend gesagt sein, dass unsere kommunale Familie, die kommunale Selbstverwaltungshoheit sowie die demokratische Partizipation im digitalen Zeitalter nur geschützt und krisenfest gemacht werden können, wenn die Kommunalverfassung vollumfänglich angepasst wird. Und daher haben wir unseren Änderungsantrag geschrieben und werden Ihren Antrag mit diesem dann gebührend berücksichtigen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Wegner. Jutta Wegner , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den Corona-Lockdowns hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern mit dem Gesetz zur Aufrechterhaltung – Entschuldigung, das muss ich ablesen, weil es so kompliziert ist – der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie den Kommunen die digitale Durchführung kommunaler Sitzungen ermöglicht. Wir haben darüber schon viel gehört. Anfangs war das noch holprig. Schon die technischen Voraussetzungen zu schaffen, war für viele Verwaltungen eine Herausforderung. Nicht alles lief immer glatt, aber es klappte immer besser. Vieles haben meine Vorredner/-innen dazu schon gesagt. Am Ende muss man aber sagen, dass die Durchführung digitaler Sitzungen inzwischen zur Routine geworden ist und vielen kommunalen Vertreter/-innen die Teilnahme an Sitzungen erleichtert hat. Nicht nur konnten gerade in den Kreistagen weite Wegstrecken vermieden werden, sondern für viele wurde die Wahrnehmung des Mandats unter Berücksichtigung familiärer Bedürfnisse erheblich erleichtert. Herr Wulff hat dazu ausführlich auch schon berichtet. Nachdem das Gesetz die Handlungsfähigkeit in der Corona-Pandemie aufrechterhalten half, zeigt es uns nun Handlungsmöglichkeiten für Kommunen. Dieses Gesetz hat für die Kommunen einen Digitalisierungsschub gebracht. Wir sollten nicht hinter dem Erreichten zurückbleiben! Nachdem die kommunalen Spitzenverbände noch in der 7. Wahlperiode bei der Einführung dieser Regelung verhalten ob des zu erwartenden Aufwandes mitten in der Pandemie reagierten, haben sie in der kürzlich erfolgten Anhörung zum Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie ab dem Jahr 23 und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mit Energie die Aufnahme dieser Regelung anlässlich der Novellierung der Kommunalverfassung empfohlen. Auch die Landesregierung plant – Herr Pegel hat es berichtet – die Aufnahme dieser Regelung in die Novelle der Kommunalverfassung. Es besteht also eine große Einigkeit zu diesem Verfahren. Streitig ist, und nun komme ich zu unserem Änderungsantrag, wer eigentlich Gesetze beschließt und wer sie gegebenenfalls in den Landtag einbringt. Und hier kann aus unserer Sicht die Formulierung nur lauten, dass der Landtag die Landesregierung auffordert, dem Landtag einen entsprechenden Änderungsantrag vorzulegen. Das ist der eine Teil unseres Antrags. Und, ich glaube, da sind wir uns sehr einig, (Jens-Holger Schneider, AfD: Nee, einen Gesetzentwurf wollt ihr haben.) dass der Gesetzgeber wir sind und dass der Entwurf von der Verwaltung der Regierung zu kommen hat. Der zweite Konflikt – und der ist nach dem, was wir alle hier bislang gesagt haben, glaube ich, der größere – ist die zeitliche Komponente. Wir wollen diese Änderung nicht irgendwann im Laufe des nächsten Jahres, sondern wir wollen sie schnell, so schnell wie möglich. Und aus unserer Sicht muss das auch möglich sein zum Ende des zweiten Quartals, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil – die Gründe kann ich auch nur wiederholen, wie sie Herr Wulff genannt hat – wir sind in dem Verfahren zur Aufstellung der kommunalen Listen, und es ist natürlich ein Argument, um Kandidierende zu werben, die an diesen Sitzungen teilnehmen müssen. Und deshalb brauchen wir diese Regelung vor der Kommunalwahl, (Horst Förster, AfD: Na, wenn das so schnell gehen soll, dann hätten Sie doch einen vernünftigen Antrag stellen können.) und die findet im nächsten Jahr statt. Und deshalb bitte ich (Jens-Holger Schneider, AfD: Nein.) um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag, und mit diesem Änderungsantrag wären dann auch die anderen Anträge für uns zustimmungsfähig. Ansonsten will ich das jetzt nicht im Einzelnen sagen. Also Sie haben eine ziffernmäßige Abstimmung beantragt, aber ansonsten sind wir im Wesentlichen bei Enthaltung, bei einigen bei Zustimmung – vielen Dank – und bei dem AfD-Antrag Ablehnung. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jens-Holger Schneider, AfD: Das ist ja wieder sehr logisch und sehr konsequent.) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Eine Nachfrage: Sie meinten die ziffernweise Abfrage durch, … Jutta Wegner , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Habe ich das vorhin nicht gesagt?! (Jens-Holger Schneider, AfD: Unfassbar!) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Nee. … beantragt durch die CDU?! Jutta Wegner , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Genau. Das gilt bloß zur Klärung. Wir müssen das ja alles genau aufnehmen. Gut, danke! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Tegtmeier. Martina Tegtmeier , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe jetzt ja viel Zeit. Ich könnte auch noch mal meine beiden Beiträge, die ich zu diesem Thema in der Vergangenheit schon gehalten habe, noch mal wiederholen. Aber ich werde das nicht tun. Ich denke mal, Pro und Kontra sind schon hinreichend und vollumfänglich ausgetauscht worden, und erfreulicherweise haben jetzt ja alle Fraktionen erklärt, dass hybride Sitzungen in Zukunft möglich sein müssen. Wo die Geister sich so ein bisschen scheiden, ist der Antrag der Fraktion der FDP und bei eigentlich den Wortbeiträgen aller anderen, was die Generalität, sage ich mal, angeht. Und, Herr Wulff, als ich Sie sprechen hörte, habe ich gedacht: Oh, Herr Wulff spricht ja befürwortend zu unserem Änderungsantrag, weil er selber ja mehrfach gesagt hat, dass es ja nicht immer möglich ist und unser Änderungsantrag ja eben genau dieses Wort „generell“ abschwächt, indem wir hier eine andere Formulierung vorschlagen, nämlich, dass es möglich sein soll. Aber dieses „generell“, das fanden wir auch zu stark. Und Sie haben das in Ihrem Beitrag mindestens zweimal gesagt, dass es ja nicht immer geht, aber dass es möglich sein soll, soweit es eben, soweit es geht, so ungefähr. Und in unserem zweiten Punkt unseres Änderungsantrags – und da haben Sie auch selber die Wortwahl genommen – haben wir Ihre „Onlineübertragung“ durch die Wörter „Ton- und Bildübertragung“ ersetzt, weil das dem Sprachgebrauch in unserer Kommunalverfassung, der derzeitigen, entspricht. Also es ist eigentlich nur redaktionell. Substanziell ist natürlich der erste Punkt, dass wir dieses Wort „generell“ durch „auch“ ersetzt haben und uns auch davon gelöst haben, nach dem Vorbild Bayerns und Nordrhein-Westfalens hier zu verfahren. Und ich denke mal, dass der Minister Pegel uns hier sehr viel an die Hand gegeben hat, warum wir das auch nicht tun sollten, was übrigens auch dem Rest Ihres Antrags da widerspricht, weil dann von „generell“ ja auch nicht mehr die Rede sein kann, wenn wir die ganzen Ausnahmeregelungen da berücksichtigen. Ansonsten haben wir unseren Änderungsantrag eigentlich als Signal gesehen, dass wir es ernst meinen, dass wir es ernst meinen bei der Änderung der Kommunalverfassung, hybride Sitzungen zu ermöglichen, weil ich hatte so den Eindruck, als der Antrag hier auf den Tisch gelegt wurde, dass das, was wir schon mehrfach erklärt haben, nämlich, dass wir mit der Novellierung der Kommunalverfassung genau das machen wollen, dass Sie uns das nicht glauben. Und deswegen haben wir gesagt, natürlich, hiermit sagen wir ganz klar aus, wir wollen das tun und werden das tun. Diese Zeitvorgabe, über die hier viel gesprochen wurde, hat die FDP ja nicht gemacht, das haben die GRÜNEN gemacht und vom zweiten Quartal dieses Jahres gesprochen. Ich finde diesen Zeitrahmen zu kurz, weil die Bedenken, die man haben muss, und die Fallstricke, die man unbedingt beachten muss, die sind schwerwiegend. Alleine die Regelung bei der Beschlussfähigkeit, die immer von einer Anwesenheit ausgeht, aber auch natürlich andere, die Herr Noetzel schon genannt hat, die aber auch der Minister schon genannt hat, sind hier rechtlich sehr, sehr sauber zu formulieren, damit man damit nicht gleich wieder vorm Verfassungsgericht landet. Deswegen bitte ich Sie alle darum, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Damit sind wir, glaube ich, auf einem sehr guten Weg. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der FDP der Abgeordnete Herr Wulff. David Wulff , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank für die doch konstruktiven und wohlmeinenden Wortbeiträge zu unserem Antrag. Ich freue mich sehr über die Unterstützung und auch das gemeinsame politische Ziel, was wir hier verfolgen an der Stelle. Nichtsdestotrotz haben wir natürlich diesen Antrag gestellt, weil nur, weil mal ein Minister mal sagt, wir machen das mal, (Jens-Holger Schneider, AfD: Oha! Wenn ein Minister das sagt.) ist das für uns als Opposition jetzt ja immer noch nicht so gleich der Punkt, wo wir sagen, na dann kommt das ja auch bestimmt, dann brauchen wir nichts weiter zu machen. Da erwarten wir natürlich auch Taten am Ende, und deswegen haben wir auch diesen Antrag vorgelegt. Herr Minister hat auch noch gleich gesagt, der Antrag ist etwas zu schlank. Und da dachte ich mir so, na ja, natürlich ist der schlank – ist ja bürokratiearm, (Heiterkeit bei Jens-Holger Schneider, AfD) leicht nachvollziehbar, nicht zu sehr verklausuliert und für jeden irgendwie verständlich. Denn … (Torsten Koplin, DIE LINKE: „Schlank“ könnte auch für „dünn“ stehen.) Na ja, (Heiterkeit bei Jens-Holger Schneider, AfD) gute Prozesse sind schlanke Prozesse. Und das Beispiel Bayern und Nordrhein-Westfalen, da würde ich ganz gerne durchaus noch mal drauf eingehen, denn insbesondere in Bayern hat sich die Lage mittlerweile geändert. Das ist mittlerweile nicht mehr befristet. Die haben das entfristet, das ist da auch der Standard. Und gerade dieses „Wir müssen uns ja noch ganz intensiv mit dem Thema auseinandersetzen“, ja, natürlich, ich habe aber durchaus den Eindruck, dass wir uns alle schon sehr intensiv in der Vergangenheit mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Und hätte Frau Tegtmeier ihre kompletten Redebeiträge noch mal vorgetragen, dann hätten wir wahrscheinlich auch schon das Ergebnis der kompletten Expertenkommission dagehabt. Das heißt also, das Wissen und die Meinungsbildung ist ja alles hier schon da, und in Nordrhein-Westfalen gabs dafür auch extra noch mal Gutachten der parlamentarischen Dienste, die sich auch da noch mal intensiv mit auseinandergesetzt haben. Heißt also, halten wir es doch schlank! Wir wissen doch, wo wir hinwollen, wir wissen, wo die Fallstricke sind, und arbeiten wir jetzt weiter an den Lösungen! Und die Argumente von Herrn Schneider, die Sitzungsleitung ist ja auch digital manchmal schwierig. Ja, gebe ich zu, hängt aber auch oft an der Sitzungsleitung. Und das sehen wir auch häufig bei analogen Sitzungen, und das unterscheidet sich auch von kommunalem Gremium zu kommunalem Gremium und von jeweiligem Vorsitzenden und jeweiliger Vorsitzender. So. Thema „öffentlich/nicht öffentlich“ ist digital schwer überprüfbar. Ja, das ist tatsächlich ein Problem. Man sieht nicht, wer auf der anderen Seite hinterm Bildschirm ist und wer nicht. Da muss man drauf eingehen in der Ausgestaltung nachher. Und die mangelnde digitale Infrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern als Ausrede zu nehmen, das lasse ich an der Stelle nicht gelten. (Jens-Holger Schneider, AfD: Das ist keine Ausrede, das ist ein Argument.) Na, das kann man auch als Ausrede vorschieben. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Wir müssen auch dieses Thema intensiv angehen. Und der heutige Innenminister war ja auch in der Vergangenheit mal dafür zuständig, das Thema voranzutreiben. (Jens-Holger Schneider, AfD: Ist ja immer noch.) Auch da werden wir auch weiter hinterherbleiben, dass das möglich ist, um auch in den letzten Winkeln die Teilnahme an kommunalen Gremien hybrid möglich zu machen. (Jens-Holger Schneider, AfD: Da freu ich mich.) Herr Diener hatte noch mal das Thema „Technische Ausstattung“ angesprochen, insbesondere, was Abstimmungsverfahren und Co angeht. Das stimmt. Das ist auch etwas, was mir immer aufgefallen ist. Da müssen wir dran wachsen. Wir müssen auch bei den Softwarelösungen dran wachsen, ob das jetzt irgendwie ein System ist und wir sagen, okay, wie stimmen wir jetzt drüber ab oder auch nicht. Da wird es Lösungen geben, wenn wir sagen, das ist ein Standard, es ist standardmäßig möglich, auch online abzustimmen. Und das hatte Herr Noetzel auch noch mal mit eingeworfen, so, diese sichere Abstimmungstechnik: Ja, insbesondere bei geheimen Wahlen bin ich dabei. Da bin ich kein Freund davon, geheime Wahlen, gerade öffentliche große geheime Wahlen irgendwie digital abzuhalten. Aber wenn am Ende eh alles mehr oder weniger namentlich abgestimmt wird, dann ist das immer nachvollziehbar, und jeder kann sagen, also nein, das ist nicht das Ergebnis, was ich abgestimmt habe. Das heißt also, da sind die sicherheitstechnischen Anforderungen, möchte ich es mal salopp formulieren, an der Stelle nicht ganz so hoch zu legen, wie zum Beispiel bei einer Landtags- oder bei der Bundestagswahl. Und einen Punkt möchte ich noch mal mit anfügen. Wenn wir jetzt erst 2024 mit der Novellierung das Ganze einbinden, ist das noch ein Jahr hin. Was machen wir denn in dem Jahr?! Dann erwarte ich wenigstens, dass wir eine Übergangsregelung bis dahin schaffen, die es weiterhin ermöglicht, hybride Sitzungen in kommunalen Gremien anbieten zu können. Denn, auch wenn wir das in der Vergangenheit immer schon mal gehört haben, dass es ja irgendwie möglich sein soll, Taten sprechen zu lassen, ist für uns da der relevante Punkt. Und die Semantik: Ich habe das zuerst fälschlicherweise vielleicht das letzte Mal abgetan – „generell“ oder „möglichst“ –, Frau Tegtmeier. Das ist eine grundsätzlich andere Herangehensweise. Denn wenn wir sagen, wir lassen etwas pauschal zu, und definieren dann Ausnahmen, wann es nicht möglich ist, ist technisch etwas anderes, als wenn wir sagen, wir lassen es pauschal nicht zu und definieren die Möglichkeiten, wann etwas zulässig ist. Und deswegen bleiben wir auch schon bei dem Ansatz, wo wir sagen, das muss generell möglich sein, also als Standardeinstellung, und dann diskutieren wir darüber, wann das vielleicht nicht der Fall sein könnte. Aber ich bin gespannt auf die Abstimmung und denke, das wird nicht das letzte Mal sein, dass wir uns mit diesem Thema auseinandergesetzt haben. Daher vielen Dank für die Debatte, und ich hoffe auf breite Zustimmung. (Beifall Sandy van Baal, FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1792 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1792 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1794 abstimmen. Hierzu ist im Rahmen der Debatte beantragt worden, die Ziffern des Änderungsantrages einzeln abzustimmen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich rufe auf in Ziffer I die Nummer 1 des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Ziffer I Nummer 1 des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1794 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, … (Schriftführer Hannes Damm: Nein.) Nein. (Unruhe im Präsidium) Ja, ja. … Ablehnung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU und Stimmenthaltung durch die Fraktion der AfD und der FDP angenommen. Ich rufe auf in Ziffer I die Nummer 2 des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Ziffer I Nummer 2 des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1794 bei Stimmenthaltungen durch die Fraktionen der AfD und FDP, ansonsten Zustimmung angenommen. Ich rufe auf in Ziffer I die Nummer 3 des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Ziffer I Nummer 3 des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1794 bei Ablehnung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Stimmenthaltungen durch die Fraktionen der AfD und FDP, ansonsten Zustimmung angenommen. Ich rufe auf die Ziffer II des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist Ziffer II des Änderungsantrages der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/1794 bei Stimmenthaltungen durch die Fraktionen der AfD und FDP, ansonsten Zustimmung angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1859. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1859 bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP, ansonsten Gegenstimmen abgelehnt. Wer dem Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1751 mit den soeben beschlossenen Änderungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/1751 bei Stimmenthaltungen durch die Fraktionen der AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ansonsten Zustimmung angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Einführung einer jährlichen Berichterstattung zu den Beteiligungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und den Vorstands- und Geschäftsführervergütungen privatrechtlicher und öffentlichrechtlicher Landesbeteiligungen sowie der Sparkassen, Drucksache 8/1572. Antrag der Fraktion der AfD Einführung einer jährlichen Berichterstattung zu den Beteiligungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und den Vorstands- und Geschäftsführervergütungen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Landesbeteiligungen sowie der Sparkassen – Drucksache 8/1572 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schmidt. Martin Schmidt , AfD: Ja, sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Bürger, wie Sie wissen, die AfD-Fraktion ist auch die Fraktion der finanziellen Transparenz. Das haben wir oft genug auch schon bewiesen mit unseren Anträgen, mit unseren Vorstößen zum MV-Schutzfonds und unseren zahlreichen Anfragen, wo wir schauen, was mit dem Steuergeld der Bürger passiert. Mit dem Ihnen nun vorliegenden Antrag wollen wir wieder eine regelmäßige Berichterstattung über die Landesbeteiligungen und Vergütungen der Geschäftsführungen erreichen. Der vorletzte Beteiligungsbericht des Landes erschien Ende 2017, und damit war es der interessierten Öffentlichkeit zuletzt vor sechs Jahren möglich, sich einen halbwegs aktuellen Überblick aller Landesunternehmen und Beteiligungen zu Gemüte führen zu können. Ebenso ist es schon länger her, genauer gesagt jetzt seit 2019, dass der letzte sogenannte Vergütungstransparenzbericht erschienen ist. Dort wurden die Gehälter auch beispielsweise der Chefs der Landesunternehmen oder der Chefs der öffentlich-rechtlichen Sparkassen aufgelistet. Mittlerweile, also zeitlich etwas nachdem der vorliegende Antrag hier erstmalig eingereicht wurde, hat sich jetzt schon ein bisschen was getan. Leider mussten wir ja die Debatte vom Dezember auf den Januar verlegen und von Januar noch mal auf heute, auf das Sonderplenum. Also nach fast sechs Jahren ist dann doch endlich ein neuer Beteiligungsbericht publiziert worden. Finanzminister Dr. Geue stellte ihn kurz vor Weihnachten auf einer Landespressekonferenz vor. Der war zwar einigermaßen aktuell, aber wirkte irgendwie zusammengeschustert. Seit 2017 war eigentlich eine Menge passiert, und die gute Idee von damals sollte transparent und verbessert eigentlich fortgesetzt werden. Die Kritik von den Journalisten kam prompt schon bei der LPK: Nicht alle Beteiligungen sind drin, wie zum Beispiel die Unikliniken, es fehlen Gehaltsbeträge, beispielsweise der Eichdirektion Nord. Man wurde irgendwie enttäuscht. In den vergangenen Jahren war es sowieso etwas still, und man hatte den Eindruck gewinnen können, dass dies mit dem spektakulären Ausscheiden des ehemaligen Finanzministers Mathias Brodkorb zu tun gehabt hat. Der war für seine konservative und transparente Haushaltsführung dem Anschein nach damals hier abgestraft worden, und seit Brodkorbʼs Zeiten war quasi kaum etwas zu hören von einem Beteiligungsbericht. Deshalb war es sehr überraschend, als ich nachhakte und es in der Antwort auf meine Kleine Anfrage hieß, dass Dezember 22 spontan noch einer erscheinen soll. Das war erst mal zu begrüßen, auch wenn es schon ein interessanter Zufall ist. Das Einzige, was man bei Google vorher fand, war übrigens ein Interview von Finanzminister Dr. Geue, der über ein verbessertes Beteiligungsmanagement sprach, in der „Ostsee-Zeitung“ am 26.11.2021 erschienen. Und das war im Prinzip zwar erfreulich, so gelobte der Minister mehr für die Transparenz zu tun. Ich zitiere: „Das ist kein neues Modell, es braucht aber mehr Transparenz. Es gibt zum Beispiel seit 2018 keinen neuen Beteiligungsbericht mit Informationen über diese Unternehmen. Es gibt keine Standards bei Gremien- und Geschäftsführerbesetzung. Da sind andere Länder viel weiter.“ Zitatende. Aber nun wurde quasi nur eine Neuauflage vom alten Beteiligungsbericht vorgelegt, etwas bunter, aber enttäuschend. Kaum neue Inhalte, und auf jeden Fall soll er nur alle zwei Jahre erscheinen, so Geue auf der Landespressekonferenz. Andere Länder sind da, wie gesagt, viel weiter. Deshalb brauchen wir nun diesen Antrag. Meine Fraktion will einen Schritt weiter gehen. Wir stellen hier den Antrag, dass dieser Bericht eben jährlich zur Verfügung gestellt werden soll. Wir wollen wieder mehr Transparenz in unserer Demokratie erreichen. Es geht darum, dass die interessierte Öffentlichkeit, die Presse und auch die Opposition klarer und eindeutiger nachvollziehen können, was in den Beteiligungen des Landes vor sich geht. Es geht darum, dass auch beispielsweise Investoren, die überlegen, in M-V zu investieren, auf einen Blick sehen können, ob es hier transparente DK-3- Deponien und Häfen gibt oder ob hier sozialistische Traumtänzer nur Feiertage einführen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit bei Torsten Koplin DIE LINKE) Diese Erkenntnisschranken wollen wir öffnen. Da sind die kommunalen Unternehmen teilweise bestens ausgestattet und berichten transparent und verständlich über Probleme, Fehler oder eben, was gut lief, sogar mit ausführlichen Bilanzen der kommunalen Unternehmen, und das in der Regel jährlich. Auf Landesebene vermisst man das. Deswegen können wir den Landtag hier nur auffordern, dass man mit unserem Antrag eine jährliche Regelmäßigkeit in die Berichterstattung einbringt. Auf den ersten Blick schafft so ein Bericht und so ein Zahlenwerk erst mal natürlich etwas Arbeit, aber drei fundamentale Gründe sprechen natürlich dafür, den Bericht jährlich zu publizieren: Erstens. Ein ausführlicher Bericht spart Nachfragen in Ausschüssen und im Schriftverkehr, bei den Anfragen, wo wir viele haben. Zweitens. Ein möglichst allumfassender Bericht ohne Lücken schafft einen transparenten Staat und Vertrauen in die Demokratie. Die Bürger fühlen sich mitgenommen. Drittens. Man schafft eine Diskussionsgrundlage für andere Experten, die Opposition oder die Presse. Man kann dies mit anderen Haushalten besser vergleichen, wenn es jährliche Zahlen gibt. Wichtig wäre vor allem diese jährliche Kontinuität. Länder wie Sachsen-Anhalt machen es schon lange vor. Seit 2013 erscheint dort jährlich der Bericht, und man kann nachvollziehen, welche Entwicklungen die verschiedenen Unternehmen und Beteiligungen genommen haben oder welche gar neu gegründet wurden oder geschlossen. Man kann etwa Anlagevermögen, Umsätze, Mitarbeiterzahl, Vorstandsbesetzung jederzeit nachvollziehen, und das seit 2013, meine Damen und Herren. Wir haben das Jahr 2023, Sachsen-Anhalt ist uns zehn Jahre voraus. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Stehen die besser da? – Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, die letzten drei Jahre haben eigentlich auch gezeigt, wie schnell es rauf- und runtergehen kann in der Wirtschaft und in der Finanzpolitik. Das kann auch immer von extern kommen durch Pandemien, durch Kriege. Da sind zwei Jahre für uns ein zu großer Turnus. Wir brauchen einen kontinuierlichen jährlichen Beteiligungsbericht. Dort müssen alle Beteiligungen des Landes, gleich welcher Rechtsform, gelistet sein. Wir brauchen eine Transparenz bei der Vergütung. Niemand soll sich mehr rausmogeln können, und das gilt auch für die Sparkassen-Chefs, die den wichtigen öffentlichrechtlichen Banken unseres Landes vorstehen. Das gilt auch für die etwaigen Sitzungsgelder in den Gremien dieser Beteiligungen. Ob das dann letztendlich in einer PDF zusammengeführt wird oder in zwei mit unterschiedlichen Bezeichnungen, das spielt eigentlich keine Rolle. Wir schlagen aber vor, dass beide Berichte weiter getrennt werden, um mehr Übersichtlichkeit zu generieren. Wir wollen hier den klaren Auftrag des Landtages erteilen, damit das Finanzministerium/die Staatskanzlei hier auch künftig keine Lücken lassen, so, wie das jetzt in den vergangenen Jahren leider der Fall war. Dies ist in der Vergangenheit passiert, und deswegen bitten wir um Zustimmung zu diesem Antrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Finanzminister Herr Geue. Minister Dr. Heiko Geue: Vielen Dank, sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Landtagsabgeordnete! Herr Schmidt, ja, Sie sind schlecht informiert und Ihr Antrag ist veraltet. (Tilo Gundlack, SPD: Aber ganz schlecht. – Jens-Holger Schneider, AfD: Was?!) Ja. Also zum einen haben wir einen Landtagsbeschluss, einen Finanzausschussbeschluss vom 6. September 2019 aus der letzten Legislaturperiode – da hatten Sie sogar mitgestimmt –, dass für das Berichtsjahr 2021 ein Beteiligungsbericht vorzulegen ist und der auch zweijährig dann vorzulegen sei. Zum anderen waren Sie ja bei der Landespressekonferenz im letzten Jahr mit dabei, Sie waren dabei, Sie haben eben sogar davon gesprochen, und trotzdem wiederholen Sie jetzt hier Dinge, die im Antrag stehen. Sie haben ihn noch nicht mal aktualisiert. Das verwundert mich schon wirklich sehr. Unser vorliegender Beteiligungsbericht, der stellt die Unternehmen vor, in denen unser Land beteiligt ist, und zwar in diesen wichtigen Bereichen der Daseinsvorsorge, der Wirtschafts-, Struktur- und Standortpolitik des Landes. Die Landesbeteiligungen sind nicht wegzudenken, sie sind wichtig für die maritime Wirtschaft, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung, Bildung, Wissenschaft, Kultur, Digitalisierung, Energie, Gesundheit und Landwirtschaft. Es sind also all die Bereiche, die für uns ja, unser Land, auch strategisch wichtig sind. Und der Bericht ist ja nur der Ausfluss dessen, was wir beteiligungspolitisch eigentlich machen und vorhaben. Und deswegen möchte ich ihn gerne auch hier mal einordnen in das, was wir gerade machen. Und auch da hätte man ja darauf eingehen können. Das ist ja jetzt doch nur ein Teil dessen, was wir vorhaben mit dem kooperativen Beteiligungsmanagement, das wir im letzten Jahr eingeführt haben und damit das 30 Jahre alte restriktive, dezentrale, dezentral organisierte Beteiligungsmanagement, die Beteiligungspolitik des Landes modernisiert haben, und zwar nicht in Richtung eines zentralen Beteiligungsmanagements, das Finanzministerium macht alles und darf alles, sondern in Richtung Kooperation. Das heißt, wir haben die Gesellschafterrechte. Wir können also Standards jetzt auch durchsetzen. Jetzt haben wir ja erst die Möglichkeit dadurch, aber die Aufsichtsratsvorsitzenden bleiben bei den fachlich zuständigen Ressorts. Deswegen kooperativ, das geht nur kooperativ zwischen Finanzministerium und Fachressorts. Mehr Standards, mehr Transparenz, dafür bin ich auch, klare Strukturen, aber fachliche Steuerung nicht durch das Finanzministerium, sondern weiter durch die zuständigen Ressorts – ganz wichtig. Wir wollen damit mehr Effizienz und Transparenz erreichen, aber nicht nur, Transparenz nicht für sich nur alleine, einen Wert, sondern es geht doch darum, welche Strategie haben wir eigentlich als Landesregierung, welche Strategie haben wir als Bundesland in dem Wettbewerb mit anderen Bundesländern. Und da wollen wir die Beteiligung viel stärker mit an den Tisch holen und mit entsprechender Qualität das hinbekommen, dass die Zukunftsinteressen des Landes sowohl mit der Landespolitik als auch mit den Beteiligungen vorangebracht werden. Und dazu planen wir in diesem Jahr ja einiges mehr als nur den Beteiligungsbericht. Wir planen die Einführung eines Beteiligungshandbuchs, wenn, sobald es vorliegt, die Etablierung eines Lenkungsausschusses auf Ministerebene nach Vorlage des Beteiligungshandbuchs, Schulungen für alle Aufsichtsratsmitglieder, Beteiligungskonferenz im Herbst, wo wir uns austauschen wollen bezogen darauf, welche Erfahrungen machen denn eigentlich die Beteiligungen, wo gibt es Handlungsbedarfe, Beginn der Erarbeitung eines MV-Corporate-Governance-Kodex, den wir auch noch nicht haben. Also wir holen die Beteiligungspolitik hier aus der stiefmütterlichen Ecke heraus, in der sie mit diesem dezentralen Ansatz in den letzten Jahren stand. Ob dann vor diesem Hintergrund – das, was jetzt der AfD so wichtig ist – eine jährliche Berichterstattung wirklich das Zentrale ist, das möchte ich hier infrage stellen. Aus meiner Sicht reicht das erst mal, jetzt am Anfang zumindest, einen zweijährigen Rhythmus, mit diesem zu informieren. Wir haben im jetzigen Beteiligungsbericht über die 29 wesentlichen Landesbeteiligungen sehr ausführlich und mit einer neuen Beteiligungssoftware generiert alle Informationen für die wesentlichsten Beteiligungen, die wir haben. Wir sehen zum Beispiel dadurch, dass wir eine Tarifbindung bei den Beteiligungen von über 90 Prozent der Beschäftigten haben, wir streben natürlich die 100 Prozent an, bei der Frauenquote sehen wir 39 Prozent in den Aufsichtsräten, 8 Prozent Geschäftsführung. Das kann nicht zufriedenstellen, das ist weit entfernt von den Zielen, die die Landesregierung hat, aber wir sehen zum Beispiel, dass die Landesregierung in die Aufsichtsräte selber 62 Prozent Frauen schickt. Das kann ja dann auch nicht der Sinn und Zweck sein, dass wir über die Landesregierung versuchen, die Frauenquote zu erreichen von rund 50 Prozent, und andere handeln nicht mit. Da müssen wir strukturierter miteinander arbeiten. Und das gilt natürlich auch für die Offenlegung der Bezüge der Geschäftsführung. Es ist das klare Ziel der Landesregierung, dass die Bezüge offenzulegen sind, das ist das klare Transparenzziel. Dementsprechend haben wir ja schon auch ein Vergütungstransparenzgesetz. Für die öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmen ist damit die Pflicht gegeben, da haben wir dann auch zu 100 Prozent die Informationen. Bei den privatrechtlichen Unternehmen gibt es – in Anführungsstrichen – nur eine Hinwirkungspflicht, und da fehlen uns noch zwei Unternehmen, die aber auch im Rahmen des Beteiligungsberichts noch mal angeschrieben worden sind, noch mal darauf hingewirkt worden ist von mir und vom Wirtschaftsminister, dass entsprechend hier auch die Vergütung offengelegt wird. Und bei den Sparkassen gibt es lediglich eine Hinwirkungspflicht der Träger, und deswegen haben wir da überhaupt noch gar keine Transparenz. Mit den Ausnahmen Sparkasse Müritz und Sparkasse Mecklenburg-Schwerin ist das noch nicht gegeben, und deswegen sehe ich da auch klaren Handlungsbedarf. Für dieses Jahr kündige ich hier schon mal den Vergütungstransparenzbericht an. Den wünschen Sie sich ja auch seitens der AfD. Der ist auch deswegen wichtig, noch mal, weil er über die Beteiligungen, die wir haben, hinausgeht, noch mal breiter Unternehmen in den Blick nimmt. Und ich kündige auch an, dass wir das Sparkassengesetz beginnen werden zu novellieren. Das werden wir wahrscheinlich nicht in diesem Jahr schon auch abschließen können, aber wir werden es beginnen. Und das wird dann auch zum Ergebnis haben, da wird dann auch drinstehen, dass die Vergütungsvolumina der Vorstände in den Sparkassen auch offenzulegen sind. Das kündige ich hiermit schon mal an und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Finanzminister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Berg. Christiane Berg , CDU: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Man könnte meinen, der Antrag ist ein bisschen aus der Zeit gefallen. Im Dezember war er ja auf der Tagesordnung, da mag er noch berechtigt gewesen sein, mittlerweile liegt der Bericht vor. Aber meine Fraktion wird sich trotzdem noch zu diesem Antrag äußern, denn er bietet zumindest die Gelegenheit, hier im Plenum einmal den vom Finanzminister vorgelegten Beteiligungsbericht zu thematisieren. Das klang hier schon an, der damalige Finanzminister Mathias Brodkorb hat für die Geschäftsjahre 14 bis 16 dem Finanzausschuss im Frühjahr 19, in mehreren Sitzungen wurde dieser Beteiligungsbericht intensiv besprochen und er hat ihn vorgelegt. Das wurde schon gesagt. Ergebnis der Beratungen war unter anderem, dass das Finanzministerium aufgefordert wurde, zukünftig mehr Informationen in den Beteiligungsbericht einfließen zu lassen. Betont wurde von den Parlamentariern aller Fraktionen, dass der Finanzausschuss sich mehr und detailliertere Auskünfte wünscht. Wenn wir nun den aktuellen Beteiligungsbericht ansehen, lässt sich zwar feststellen, dass einige der geforderten Daten, wie die Zahl der Mitarbeiter und Auszubildenden, aufgenommen wurden, der Beteiligungsbericht des Landes aber weiterhin hinter mancher großen Stadt zurückbleibt. Im Jahr 17 wurden zumindest noch Aussagen zu Geschäftsverlauf und Ausblick getroffen. Der aktuelle Bericht beschränkt sich doch auf Zahlenwerk, auf eine extrem knappe und sehr oberflächliche Beschreibung des Unternehmenszwecks. Für mich war das Beispiel IAG in Selmsdorf eine Sache, wo man sagen muss, mit einem Satz kann man solch ein Unternehmen schlecht beschreiben. Also, so, wie Sie sagten, sehr ausführlich ist der Bericht nicht. Meine Damen und Herren, ein ernst zu nehmender Beteiligungsbericht enthält auch für jedes Unternehmen neben dem Zahlenwerk zusätzlich Angaben zu gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen, zur Geschäftstätigkeit, zur aktuellen wirtschaftlichen Lage, zu Zielen und Strategien des Unternehmens, zur Prognose der zukünftigen Entwicklung sowie zu Chancen, Risiken und Strategien. Sie sagten es. Ohne diese Informationen, lediglich auf Basis des Zahlenwerks, ist ein Beteiligungsbericht kaum das Papier wert, auf dem es gedruckt wurde. Wir haben also noch sehr viel Luft nach oben. Ein solcher Berichtsteil muss nicht für jede Beteiligung des Landes gleichermaßen ausführlich sein, aber in dem jetzigen Bericht gegenüber der sehr knappen Darstellung des letzten Beteiligungsberichts ist es in diesem Fall schon nicht gut. Sie als Finanzminister müssen sich deshalb fragen lassen, welchen Wert dieser Beteiligungsbericht hat, wenn dieser letztlich kaum tiefer gehende Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Lage und überhaupt keine auf die Perspektiven der Unternehmen und Beteiligungen zulässt. Und Transparenz sieht anders aus. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Also ist unser Antrag doch gut?!) Eine letzte Anmerkung: Sowohl die Corona-Pandemie als auch die Einführung des kooperativen Beteiligungsmanagements mögen als Begründung angeführt werden, warum für die Jahre 17 und 18 kein Beteiligungsbericht vorgelegt wurde. Allerdings erlaube ich mir den Hinweis, eine solche Lücke muss nicht entstehen, wenn die Entstehung dieses Berichts – so, wie Sie es auch anführten beziehungsweise ansprachen – organisiert oder automatisiert entstehen könnte. Das heißt Eingabemasken, wo man die Daten eingeben kann, ich denke, das ist kein Hexenwerk, das kann man machen. Und dass dies möglicherweise – würden wir so sehen – für einen Doppelhaushalt, also für zwei Jahre vorgelegt wird, das, denke ich, ist eine gute Alternative. Meine Damen und Herren, meine Fraktion hat die Beratung des Beteiligungsberichtes im Finanzausschuss beantragt. Wir werden wie 2019 die Beteiligungen prüfen, einzeln prüfen, wie sie geführt werden und ob sie, wie von der Landesregierung gefordert, einen Beitrag zur Wirtschafts-, Struktur- und Standortpolitik des Landes leisten. Ich kann nur hoffen, dass der Finanzausschuss so wie 2019 parteiunabhängig seiner Aufgabe nachgeht und dem Finanzministerium klare Vorgaben macht, wie der nächste Beteiligungsbericht aufgebaut sein soll, damit eben dieser zukünftig tatsächlich Transparenz über diese Beteiligungen unseres Landes schafft. Ja, der aktuelle Bericht ist ein Rückschritt gegenüber dem vorherigen, aber wir gehen davon aus, dass diese Entwicklung nicht sinnbildlich für das weitere Wirken dieser Landesregierung hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes wird, und hoffen und denken an die Zukunft. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin. Torsten Koplin , DIE LINKE: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Redebeiträge der antragstellenden Fraktion und auch von Frau Berg sind schon ein Stückchen weit irritierend. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Ja.) Ich teile diese Auffassungen überhaupt nicht, aber der Reihe nach. Also auch wir seitens der Linksfraktion sind davon ausgegangen, dass Sie Ihren Antrag, der durchaus eine Berechtigung hat, modifizieren, nachdem der zweite Beteiligungsbericht im Dezember vergangenen Jahres vorgelegt wurde. Er wäre es wert gewesen, darauf abzustellen. Hingegen haben Sie jetzt so wie eine tibetanische Gebetsmühle immer wiederholt: einjährigen Bericht, einjährigen Bericht. Auch ein einjähriger Bericht wäre ein Blick ins Geschichtsbuch, der wichtig ist, gar keine Frage, aber – jetzt bin ich bei Frau Berg – zu erwarten, jetzt im Dezember unter diesen also wirklich schwierigen und in Teilen unklaren ökonomischen, makroökonomischen Verhältnissen jetzt Prognosen mit abgebildet zu bekommen und in diesen Beteiligungsbericht hineinzuschreiben, das halte ich persönlich für nicht zielführend. Hingegen das Gute an diesem Beteiligungsbericht, genauso wie sein Vorgänger auch – also diese Unterschiede, es wäre jetzt ein Rückfall, auch da wieder dieser Phantomschmerz, damals waren wir beteiligt, jetzt sind wir nicht mehr beteiligt am Beteiligungsbericht, schönes Wortspiel, und das wäre jetzt ein Rückschritt, kann ich gar nicht finden –, die Grundstruktur ist die gleiche. Es gibt aber qualitativ einen bedeutenden Unterschied, gehe ich noch mal drauf ein. Aber es ist jetzt auch der Zeitpunkt, noch mal deutlich zu machen, wie wichtig die Beteiligungen des Landes für die Wirtschaftspolitik und für die Sozialpolitik in unserem Land sind. Diese Unternehmen, die dort aufgelistet sind, leisten – es ist darauf hingewiesen worden, ich gehe mal davon aus, Herr Gundlack wird noch was zu den Universitätsmedizinen sagen –, aber die Unternehmen, die aufgeführt sind, leisten einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge in unserem Land, und sie sind durchaus profilbildend für die Wirtschafts- und Sozialstruktur unseres Landes in verschiedenen Bereichen: maritimer Bereich, im sozialen und Gesundheitsbereich, in den Fragen der Daseinsvorsorge schlechthin. Und damit ist der Beteiligungsbericht ein Steuerungsinstrument. Und darauf kommt es an, Herr Schmidt. Nicht, dass wir faktisch in ganz kurzatmigen Abständen informiert werden, ob sich eine Personalie im Aufsichtsrat verändert hätte, sondern für uns muss doch entscheidend das Moment sein: Wohin geht es strategisch? Wo sind die langen Linien? Wie steuern wir? Nicht … (Heiterkeit und Zuruf von Christiane Berg, CDU) Bei kurzatmigen Berichten, Frau Berg, besteht die Gefahr, dass man ins operative Geschäft einwirken möchte. Und das ist nicht das Ziel, das machen andere. Dafür sind Personen auch beauftragt und entsandt worden in den Aufsichtsrat. Und damit bin ich bei der neuen Qualität. Das kooperative Beteiligungsmanagement ist etwas Neues, was auch seinesgleichen sucht. Wir müssen nicht immer in andere Länder schauen. Ich finde es hervorragend. Es ist auch im Übrigen sehr anspruchsvoll, zu sagen, wir steuern das zentral, das Management, aber die Verantwortung, die fachliche, bleibt in den Ressorts. Das ist auch nicht ganz ohne, so einen Anspruch letztendlich zu leben, denn es sind immer noch die Kommunikationen, es sind immer noch die Interessenlagen einerseits fachlich und andererseits, was das Gesamtmanagement betrifft. Und da ist es hilfreich zu sagen, wir werden ein Handbuch haben, um dann d’accord zu handeln über die Ressorts hinweg. Und darauf kommt es an, dann diese Strategien auch zu analysieren und diese Strategien durchaus auch mit Empfehlungscharakter über den Ausschuss zu steuern. Insofern ist es gut, wenn wir … – ich hab nichts anderes erwartet, wir hätten auch nichts anderes gewollt –, zu sagen, ja, das wird Gegenstand im Finanzausschuss sein. Muss es auch! Und nun etwas zu dem Antrag der AfD, weil Sie ja hervorheben, Sie stehen für Transparenz und so. Wenn man sich Ihren Antrag anschaut, den Sie, wie gesagt, nicht verändert haben, dann sind zwei Dinge auffällig: Erstens, ganz formal, wir wollen einen Beteiligungsbericht haben und dann die Abstände. Und zweitens wollen Sie etwas über die Gehälter der Geschäftsführenden haben, und mehr nicht. Mehr ergibt sich aus Ihrem Antrag nicht. Da ist nichts drüber, dass Sie ein Interesse haben, zum Beispiel, wie ist denn die Situation für die Beschäftigten in den Unternehmen. Wie entwickeln sich die Beschäftigtenzahlen? Wie sind die Rahmenbedingungen für die Beschäftigten in den Unternehmen? Wie ist es eigentlich mit der tariflichen Entlohnung? Dazu steht übrigens, zu all dem steht etwas im Beteiligungsbericht drin. Wie steht es um die Gleichstellung in den Unternehmen? Eine Sache, die verständlicherweise nicht von Ihnen kommt, aber für uns eine wichtige Frage darstellt, die auch in diesem Beteiligungsbericht mit abgebildet ist. Und insofern ist es ein Beteiligungsbericht, den wir als gutes Arbeitsinstrument für uns nutzen können und nutzen wollen, der uns die Chance gibt, strategisch zu steuern und entsprechend auf diesem Gebiet unser Land weiter voranzubringen. Wir begrüßen das, dass es diesen Bericht gibt. Wir haben ganz klar immer den Anspruch, uns weiterzuentwickeln, auch in diesen Fragen. Ich finde es sehr wohl aussagekräftig, was dargelegt wurde im Beteiligungsbericht. Das sind die entsprechenden betriebswirtschaftlichen Kennziffern. Das sind auch Aussagen zu den Strukturen, zu den Unternehmensprofilen. Und wenn man sich einzelne Unternehmen mal anschaut, ich bin sehr stolz darauf, was da geleistet wird. Und auf eine Sache, da wollte ich heute auch mal abstellen, weil ich auch stolz bin auf das, was unsere Fraktion vor Jahren gewollt hat und was sich an diesem Beteiligungsbericht ablesend zeigt als eine positive Entwicklung. Und zwar ist das die vom Mecklenburgischen Staatstheater. Vielleicht können sich einige noch daran erinnern, dass es 2008 die Bestrebungen gab vom damaligen Bildungsminister Tesch, zwei Theater-Kombinate zu bilden, rechts und links der Autobahn. Und da gab es viele, die sich dagegengestemmt haben. Wir haben auch gesagt, wollen wir so nicht, wir haben nach Alternativen gesucht. Und in dem Konzept, das wir damals vorgestellt haben, fand sich auch die Überlegung, das Mecklenburgischen Staatstheater, das sich damals in der Zuständigkeit und im Eigentum der Stadt Schwerin maßgeblich befand, dann in ein Staatstheater, das seinen Namen verdient hat, umzuwandeln. Das hat eine Weile gedauert. Dann ist es in einem schwierigen Prozess aber zum Erfolg geführt worden. Und wenn man sich im Beteiligungsbericht mal anschaut, welchen Weg gerade in den letzten Jahren das Mecklenburgische Staatstheater unter Corona-Bedingungen vollzogen hat, dann finde ich das äußerst beeindruckend. Sowohl die betriebswirtschaftlichen Zahlen, die sich von minus 17.000 oder minus 12.000, müsste man noch mal nachgucken, in einen sechsstelligen Plusbereich entwickelt haben, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) dann sich gleichzeitig das Personal erhöht hat, also mehr Menschen, die sich mit Kultur beruflich befassen und für die Menschen im Land und für die Gäste unseres Landes hier etwas darbieten, was anregend ist, das ist eine ganz tolle Entwicklung. Also Chapeau allen, die dort am Mecklenburgischen Staatstheater tätig sind, den Beschäftigten, den Künstlerinnen und Künstlern und auch Christian Schwandt als Geschäftsführer, der ja in Neubrandenburg und in Lübeck schon erfolgreich gearbeitet hat. Das alles liest sich aus dem Beteiligungsbericht heraus. Also durchaus etwas, was gut ist und was wir weiterentwickeln wollen in strategischer Hinsicht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe. Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eine Berichterstattung zu den Beteiligungen des Landes und den Vorstands- und Geschäftsführervergütungen privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Landesbeteiligungen ist selbstverständlich opportun und im öffentlichen Interesse. Erinnern wir uns: Vor zehn Jahren, 2013, hatte die damalige bündnisgrüne Fraktion hier im Landtag einen Gesetzentwurf eingebracht, der weit mehr forderte als das, was heute hier zur Diskussion steht. Weitgehende Informationspflichten der Landesregierung in insgesamt 25 Punkten war damals das Thema, nicht nur, was die öffentlichen Unternehmensbeteiligungen und damit verbundene Vergütungen angeht. Als Beispiele seien die Veröffentlichungen von Gutachten oder Rechtsgutachten im öffentlichen Auftrag oder Geodaten zur Unterstützung, zum Beispiel von Planungen, und so weiter und so fort genannt. Aber wir sind ja heute nur bei diesem Teil der Unternehmensbeteiligungen, und da muss man ja sagen, dass das geregelt worden ist. Es hat damals zwar drei Jahre gedauert, aber dann ist ein Gesetzentwurf vorgelegt worden 2016, welcher die angesprochene Transparenz bei Beteiligungen und Geschäftsführervergütungen hergestellt hat. Und das wissen Sie auch, von der AfD, dass das so ist. Sie haben ja selbst danach gefragt und den Bericht und vor einem Vierteljahr Antwort bekommen, dass der Bericht kommt. Allerdings muss man ja darauf hinweisen – und das ist ja auch nicht meine Aufgabe, die Regierung hier zu verteidigen –, dass wir fünf Jahre auf den erst zweiten Beteiligungsbericht überhaupt gewartet haben. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Da ist aber die AfD auch schon im Landtag gewesen und hätte natürlich da auch schon ein bisschen darauf hinwirken können, dass sie das ein bisschen früher kriegen. Jetzt ist es, glaube ich, wirklich so, dass der Antrag da aus der Zeit gefallen ist. Und das ist ja nun auch in den Berichten, in den Beiträgen schon genannt worden. Ja, Sie fordern eine jährliche Vorlage des Berichtes, während die Landesregierung einen Zweijahresrhythmus avisiert und auch öffentlich in den Medien angekündigt hat. Wer weiß, wie häufig sich Beteiligungen und Geschäftsführungen verändern, und auch mitberücksichtigt, dass wir hier uns für einen Doppelhaushalt entschieden haben, dem ist klar, dass die angekündigte zweijährige Berichterstattung für den Transparenzgedanken angemessen ist. Was Ihren Punkt 2 betrifft, hat der Landesgesetzgeber mit dem Transparenzgesetz 2016, das war damals ein Artikelgesetz, eine Änderung auch des Sparkassengesetzes vorgenommen, in Paragraf 19, und da die möglichen Hinwirkungspflichten geregelt. Denn ich weise in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass gerade, was die Sparkassen betrifft, ja die Verantwortung auch der kommunalen Vertretungen und Körperschaften ja eine Rolle spielt, und es ist richtig, dass der Landesgesetzgeber dort über die Hinwirkungsmöglichkeiten natürlich auch einfordert, dass man auch bei den Sparkassen Transparenz herstellt. Ich glaube, der Finanzminister hat dazu etwas gesagt. Und offensichtlich ist es ja gelungen, bei den meisten Sparkassen das hinzukriegen. Ich habe, ich glaube, meine Heimatsparkasse hier vermisst. Da müssten wir als Rostocker dann auch noch mal nacharbeiten, weil es ist ja tatsächlich im Verantwortungsbereich der kommunalen Körperschaften. Summa summarum einen Antrag zu stellen, der lediglich fordert, was eh passiert, ist keine konstruktive Oppositionsarbeit, das ist eher Politsimulation. Ich weise in diesem Zusammenhang auch noch mal darauf hin, dass man den Transparenzgedanken nicht mit Skandalisierung verwechseln darf. Also Transparenz ist ein ganz seriöses Anliegen, darf aber niemals zur Skandalisierung genutzt werden. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) In diesem Sinne, wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau van Baal. (Schriftführerin Mandy Pfeifer: FDP! FDP! – Vizepräsidentin Beate Schlupp spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: FDP!) Sandy van Baal , FDP: Ich bin schon öfter mal … SPD, also ich bin es gewohnt. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Rainer Albrecht, SPD: Kann ja mal passieren.) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Ich habe vielleicht nicht deutlich gesprochen, aber falls die SPD Probleme hat (Christine Klingohr, SPD: Überhaupt nicht! Überhaupt nicht!) und sich selbst gehört haben mag, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) sage ich noch mal, (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) dass jetzt Frau van Baal für die FDP spricht. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Sandy van Baal , FDP: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für die Klarstellung, war ja nicht das erste Mal. Ich scheine begehrt zu sein. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Tilo Gundlack, SPD: Wofür sprechen Sie jetzt, SPD oder FDP? – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Zum Thema. Der Wunsch der FDP nach einem transparenten und aussagekräftigen Beteiligungsbericht über die wirtschaftlichen Beteiligungen des Landes ist so alt wie die wirtschaftliche Betätigung des Landes über Beteiligungen selbst. Es gibt viele und gab viele kritische Entwicklungen – ob nun im Zusammenhang mit parlamentarischen Untersuchungen oder Gegenstand von Ermittlungs- und Gerichtsverfahren oder Feststellungen vom Landesrechnungshof oder des Bundes der Steuerzahler, die immer wieder Gegenstand von Berichterstattungen in den Medien sind, sie hätten frühzeitiger wahrgenommen werden können vom Landtag und auch von der Öffentlichkeit, wenn diese in der gebotenen Transparenz und vor allem frühzeitiger dargestellt worden wären. Im Jahr 2016 hat der Landtag das Gesetz zur Erhöhung der Transparenz bei der Vergütung der Geschäftsleitung öffentlicher Unternehmen im Land M-V beschlossen. Kurz zusammengefasst hat man mit diesem Schritt beschlossen, dass das Land bei all seinen mehrheitlichen Beteiligungen auf größtmögliche Transparenz hinwirken soll. Auch die Sparkassen beziehungsweise deren Zweckverbände sollen diese Transparenz an den Tag legen, auch wenn das Land nicht beherrschend beteiligt ist. Was konkret geregelt wurde, haben die Kollegen im Vorfeld schon alles super und vorschriftsmäßig genannt. Das begrüßt meine Fraktion ausdrücklich. Auf die Kleine Anfrage 8/1447 reagierte die Landesregierung mit der Ankündigung, in nahezu allen Punkten entsprechend einen Beteiligungsbericht und einen Vergütungstransparenzbericht zusammengefasst in einem Bericht vorzulegen. Mittlerweile hat die Landesregierung genau diesen angekündigten Bericht vorgelegt. Und, meine Damen und Herren, er erfüllt seine Versprechen leider nicht, trotzdem er so lange erwartet wurde. Angekündigt hat die Landesregierung einen Beteiligungsbericht, der drei Punkte darstellt: erstens das Portfolio der Beteiligungen, zweitens aktuelle Themen der Beteiligungsverwaltung und drittens die Darstellung der wirtschaftlichen Entwicklung der Beteiligungen. Dies ist alles weit oder eng auslegungsfähig, das stimmt schon, aber ich persönlich habe doch mehr erwartet. Ich habe auch erwartet, dass auch wirklich alle Beteiligungen erwähnt werden. Es gibt keinen plausiblen Grund, die Universitätsmedizinen und ihre Tochtergesellschaften hier außen vor zu lassen. Ich habe vernommen, Herr Gundlack wird dazu noch was sagen. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Das freut mich. Ich bin mal gespannt, was da noch an zusätzlichen Informationen kommt. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Und Ihre aktuellen Themen sind auch keine aktuellen Themen. Es handelt sich hierbei um eine Sachbestandsbeschreibung dessen, was zwischen 2019 und 2022 passiert ist – mehr nicht. Und warum immer überall diese halbgaren Darlegungen? Beim Steuerzahler und übrigens auch bei uns entsteht so immer der Eindruck, da muss doch etwas faul sein. Ich glaube nicht, und das glaube ich auch wirklich nicht, dass das Ihr Ziel und Ihr Anspruch ist. Das Höchstmaß an Transparenz würden wir aber ohnehin nur in einer Art Konzernbilanzierung feststellen können, denn gerade bei den öffentlich beherrschten Unternehmen gibt es viele Verflechtungen, Abhängigkeiten, Wechselwirkungen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die sind ganz besonders stark meistens. – Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) die aufgrund der kameralistischen Haushaltsführung des Landes und der doppelten Buchführung der Unternehmen selbst immer einen erhöhten Erläuterungs- und Überleitungsbedarf haben. Man kann ja eben aus einem Bericht der von Ihnen vorgelegten Art halt nicht ableiten, welche tatsächlichen Risiken für den Landeshaushalt bestehen, wenn diese in den Beteiligungen schlummern. Aber leider steht meine Fraktion alleine mit der Forderung, einen doppischen Konzernabschluss vorzulegen, (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) wie es zum Beispiel in Hamburg praktiziert wird. Das würde so Etliches vereinfachen. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Es freut mich zu hören, was Herr Finanzminister Geue alles plant, um mehr Transparenz zu schaffen. Wir werden das kritisch-konstruktiv begleiten. Allerdings kann aus unserer Sicht der von der AfD vorgelegte Antrag nicht weiterhelfen, er ist aus unserer Sicht zu unkonkret. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Und jetzt hat – für die Fraktion der SPD! – der Abgeordnete Herr Gundlack das Wort. (Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Tilo Gundlack , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich muss schon sagen, die Debatte war ein bisschen schwierig, weil, ich kann es ja verstehen, dass, glaube ich, ich das einzige Überbleibsel bin des alten Finanzausschusses, (Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP: Oh Gott!) der ein bisschen jetzt tatsächlich Herrschaftswissen hat. (Heiterkeit bei Christine Klingohr, SPD, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber ich hätte mir eigentlich auch vom Antragssteller erhofft, dass er ein bisschen tiefer gehend auf den Beteiligungsbericht eingeht und was eigentlich daraus geworden ist. Aber ich komme noch dazu. Meine Damen und Herren Abgeordnete, erneut debattiert der Landtag über einen oder den Beteiligungsbericht der Landesregierung. Der Landtag soll heute beschließen, erstmalig für 2021 einen Beteiligungsbericht vorzulegen, der den Informationsgehalt des Beteiligungsberichtes der Jahre 2014 bis 2016 beinhaltet. Dies widerspricht sich schon an sich, denn es wäre somit kein erstmaliger, sondern ein Folgebericht. Weiterhin muss erwähnt werden, dass bereits für das Jahr 2021 ein Beteiligungsbericht existiert, was dem Antragsteller bekannt sein sollte und auch, wann er erscheinen sollte. Somit hat da wohl jemand beim Antragschreiben nicht aufgepasst, oder es war ihm auch egal oder er wollte mit Absicht hier Sand in die Augen streuen. Meine Damen und Herren, der Finanzminister Dr. Heiko Geue hat vor geraumer Zeit den Beteiligungsbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Geschäftsjahre 2019 bis 2021 vorgestellt und er sollte daher allen Mitgliedern des Landtages bereits bekannt sein. Wenn nicht, empfehle ich Ihnen ein paar Klicks auf die Seite der Landesregierung, dann weiter zum Finanzministerium, weiter auf die Beteiligung, und dann findet der geneigte Leser unter „Publikationen“ den bereits angesprochenen Bericht. Einigen Kolleginnen und Kollegen reichen oder reichten die gemachten Angaben im Beteiligungsbericht nicht, gerade in Bezug auf die Universitätsmedizinen im Land oder den tatsächlichen Anteil an männlichen und weiblichen Mitarbeiter/-innen auf den verschiedenen Ebenen. Hier empfehle ich eine Befassung im Finanz- und/oder Wissenschaftsausschuss, vielleicht auch im Wirtschaftsausschuss. Meine Fraktion hat jedenfalls eine Beratung der Unimedizin im Finanzausschuss beantragt. Hier werden wir uns mit den Jahresabschlüssen auseinandersetzen, wie es vor Corona auch jährlich war. Das gehört nämlich auch zur Wahrheit dazu, dass die Unimedizinen immer einen speziellen Platz im Finanzausschuss eingenommen haben und wir uns immer den Jahresabschluss im Finanzausschuss angeschaut haben und mit den Vorständen beraten haben. Und deswegen, wenn man schon etwas vermisst, dann sollte man das auch so vermissen, dass man das auch ordentlich nachvollziehen kann. Meine Damen und Herren, zum zeitlichen Intervall des Beteiligungsberichtes gab es bereits Beratungen und Beschlüsse, denn der Finanzausschuss hat sich in der letzten Legislatur sehr intensiv mit dem ersten Beteiligungsbericht und auch einzelnen Beteiligungen auseinandergesetzt. Nachlesbar ist dies in der Beschlussempfehlung auf Landtagsdrucksache 7/4163. Vielleicht merken Sie sich das mal, (Sandy van Baal, FDP: Schreiben wir uns auf.) denn da ist der Beteiligungsbericht des Landtages drin, da wurde er auch befasst oder wurde auch darüber beraten, und die Beschlussempfehlung sagt einiges da auch zu aus. In der Beschlussempfehlung findet man auch den Antrag von SPD und CDU auf Ausschussdrucksache 7/671, ich zitiere, Zitatanfang, Ziffer 2: „Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag künftig, beginnend im Jahr 2022, grundsätzlich alle zwei Jahre einen Beteiligungsbericht vorzulegen. Dabei sollte der Bericht möglichst nicht in einem Haushaltsaufstellungsjahr vorgelegt werden.“ Also guckt ein bisschen da rein, hilft manchmal, wenn man das so lesen will. Dieser Antrag wurde dann offenbar bei Zustimmung der Fraktion der SPD, der CDU, der AfD und DIE LINKE sowie Enthaltung seitens der Fraktion Freie Wähler/BMV einvernehmlich angenommen, wie auch die Beschlussempfehlung hier im Plenum. Also Sie können sich hier nicht rausreden. Sie hätten das nachlesen können, wann dieser Bericht erscheinen soll erstmalig, und das ist 2022 gewesen. Warum nun von einem Zweijahresrhythmus auf jährlich zurückgehen, tja, das hat der Antragsteller nicht gesagt, zumindest nicht stichhaltig und für mich nachvollziehbar. Daher soll es aus unserer Sicht beim bestehenden Verfahren bleiben. Meine Damen und Herren, zum Vergütungstransparenzgesetz ist anzumerken, dass es nicht ganz so einfach ist, wie es scheinen mag, bleibt bei einigen Unternehmen doch letztlich nur eine Hinwirkungspflicht. Es muss da zwischen Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform und nach privatrechtlichen Unternehmen und nach Sparkassen unterschieden werden. Auf die einzelnen Punkte und Schwierigkeiten ist der Finanzminister bereits eingegangen. Also Ziffer 1 und 2 des Antrages sind erledigt, bleibt nix mehr übrig. Meine Damen und Herren, ich würde uns wirklich empfehlen, die Beratungen, die ja die CDU beantragt hat, vielen Dank dafür, dass das im Finanzausschuss behandelt wird. Und dann können wir uns auch im Vorfeld darauf einigen, welche Beteiligungen wir tatsächlich hier haben wollen und mit wem wir darüber reden wollen. Und ich muss sagen, alles das, was dieses Plenum reinhaben wollte in der letzten Legislaturperiode, ist drin, ist drin. Das können Sie auch nachlesen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: In der letzten.) Ja, in der letzten Legislaturperiode, ja. Und auch die AfD-Fraktion, auch die AfD-Fraktion hat dem zugestimmt. Herr Dr. Jess, den werden Sie ja wohl noch kennen, (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) hat hier auch ganz klar gesagt, warum er da mitgehen kann, dass es alle zwei Jahre ist, auch mit dem Problem der Haushaltsaufstellung. Das fand er sogar gut und hat uns noch bestärkt darin. Also, meine Damen und Herren, vielen Dank für die Aufmerksamkeit, wir lehnen den Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schmidt. Martin Schmidt , AfD: Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Bürger, also ich versuche es noch mal: Uns liegt hier ein Beteiligungsbericht jetzt inzwischen vor, nachdem wir den Antrag damals gestellt hatten, für die Jahre 2019 bis 2021. Wir haben jetzt das Jahr 2023, und eigentlich müsste uns jetzt der Beteiligungsbericht für das Jahr 2022 durch den Dokumentenversand geschickt werden, aber wir reden hier immer noch über eine wirklich lange zurückliegende Vergangenheit, und deswegen stellen wir hier diesen Antrag auch noch mal im Plenum. (Tilo Gundlack, SPD: Falsch!) Und wenn Sie darauf abzielen, der Finanzminister hat es auch getan, dass irgendwie vor Jahren im Finanzausschuss nicht öffentlich da einer Beschlussempfehlung zugestimmt worden ist, (Tilo Gundlack, SPD: Im Plenum, im Plenum!) die wir natürlich mittragen, dann ist das doch eine völlig andere Situation als jetzt. (Tilo Gundlack, SPD: Im Plenum!) Also das ist doch jetzt drei Jahre her. Wenn Sie sagen, ich habe gerade nachgeguckt, Herr Gundlack, Ausschussdrucksache 7/4163, das ist vom 18.09.2019. Ich weiß nicht, ob Sie es mitbekommen haben, aber wir hatten zwischendurch eine Pandemie, wir haben einen Krieg, wir haben viele Veränderungen in der Wirtschaft und bei den Finanzen. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Also das weiß ich auch nicht, warum Sie das nicht verstehen. Und, ja, es ist ohnehin, das wurde ja auch mehrfach gesagt, mehr als kritikwürdig, dass zwischen 2017 und 2022 kein Beteiligungsbericht im stets von der SPDgeführten Finanzministerium erschienen ist. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Da war man natürlich auch aufseiten der AfD froh, dass überhaupt irgendwann mal was kommen soll. Mit Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit und Opposition hatte das sehr wenig zu tun. Und auch von Frau Berg wurde es angesprochen: Wo bleiben denn jetzt eigentlich die Jahre 2017 und 2018? Die sind ja scheinbar spurlos verschwunden in der Chronologie. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Getilgt.) Und da müssen Sie sich nicht wundern, wenn die Leute vielleicht einerseits irgendwie Misstrauen entwickeln und wir darüber nachdenken, ja, wollen die uns da irgendwas verschweigen, oder ob man vielleicht denkt, ja, irgendwie sind die im Finanzministerium mit der Arbeit nicht hinterhergekommen und haben jetzt unter Publikationsdruck was schnell noch mal herausgegeben. Also das lädt doch quasi dazu ein, da mal nachzufragen oder diese Gedanken zu entwickeln. Von daher, wir sehen das Bemühen auf jeden Fall, das ist ein Tippelschritt in die richtige Richtung, wenn jetzt zumindest auch der Wille besteht, sich einem modernen Beteiligungsmanagement anzunehmen und neue Berichte und Regelungen zu schaffen, so, wie der Minister das hier eben dargestellt hat, aber es ist halt auch klar, wenn von 71 Landesbeteiligungen nur sage und schreibe 46 im Bericht erwähnt werden, dann ist das eben nur ein Tippelschritt und kein klarer Marsch in die richtige Richtung zum Ziel der Öffentlichkeitsarbeit und Transparenz, wie wir sie uns, von der AfD, wünschen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ja, und, wie gesagt, der Minister erklärte, es soll nur alle zwei Jahre erscheinen. Und da sind wir wirklich fast die einzigen Bundesländer, die das machen. Wenn das für viele andere hier okay ist, ich verstehe es nicht, Herr Dr. Terpe. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich verstehe es.) Also in nahezu allen grün mitregierten Bundesländern erscheint dieser Bericht vorbildlich, und zwar jährlich. Und das ist ja jetzt auch nicht die große Kunst oder so. Wer denn auf Digitalisierung setzt und das alles, die Zahlen müssen ja eh gemacht werden, die Abschlüsse und alles von den Unternehmen, das muss doch dann nur reinkopiert werden. Und, Herr Gundlack, das Gleiche gilt ja dann auch für die Uniklinika. Wenn eh darüber geredet wird, wo ist das Problem, das in dem Bericht noch mal mit aufzunehmen? (Tilo Gundlack, SPD: Das ist einfach zu groß.) Das ist nicht zu groß, wir haben Dateien hier durch den Dokumentenversand gejagt, gerade die Haushaltsvermögensauflistungen oder so was da sind, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie sollen doch Ihre Steuererklärung auch immer pünktlich abgeben. Was anderes ist es doch auch nicht.) das sind Hunderte von Seiten. Das geht doch! An die, die sich dafür interessieren, die die Suchfunktion kennen bei Adobe, (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) die verstehen das schon, Herr Gundlack, kein Problem. Und, ja, und dann wurde hier auch gesagt, dass da zu wenig über die inhaltlichen Ausgestaltungen des Berichts zu finden ist. Also auch da, wir haben ja in Nummer 1 geschrieben, dass es mindestens das von 2014 bis 2016 beinhalten soll, was ja schon quasi, Herr Koplin, einen Mindestwert vorgibt und dann nach oben hin offen ist. Und hätte ich das jetzt wieder so gemacht wie beim Landespersonalbericht, den wir damals gefordert haben, über den wir ja auch nachher noch mal sprechen werden, und hätte ich da detailliert die einzelnen Kennzahlen wieder aufgeschrieben, dann wären Sie wahrscheinlich wieder nach vorne gekommen und hätten uns vorgeworfen, warum soll das denn jene Kennzahl sein, und weil XY da steht, müssen wir das ablehnen. Also es wird sich ja sowieso immer zurechtgebogen, das wissen wir, das kennen wir. Dazu sind Sie ja auch alle rhetorisch geschult, und das finden wir auch alle lustig. Aber machen Sie sich gerade und sagen Sie, Sie lehnen das Ding einfach nur ab, weil es von der AfD kommt. Das wäre die Wahrheit. Und, ja, wir wollen im Prinzip, unsere Vision von einem transparenten Bericht wäre dann auch, dass mehr Zahlen und Fakten natürlich präsentiert werden, auch zum Beispiel die Sitzungsgelder all dieser Gremien, die selten aufgelistet werden. Das ist für uns wichtiger, als jetzt beispielsweise die Aufteilung der Geschlechter, sofern es ja Geschlechter überhaupt noch gibt. Das weiß man ja bei vielen auch nicht. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Reiner Voyeurismus ist das.) Ebenso wären auch mehr Fakten über den Renaturierungsprozess und die Finanzrücklagen zum Beispiel der Ihlenberger Abfallgesellschaft wünschenswert. Solche langfristigen Dinge müssten wir uns ansehen. Darüber sollte die Öffentlichkeit informiert werden. Es sollte nicht darauf gewartet werden, dass irgendeiner von der Presse mal irgendwie was aus diesen Geheimniskrämern in der Landesregierung da mal abschwatzen kann. Ja, die Zahl der Betriebsräte und Tarifbindungen bleibt auch derweilen ziemlich weit unbekannt, und es entbehrt, wie gesagt, quasi der formalen Logik, dass Uniklinika als Anstalten des öffentlichen Rechts nicht aufgeführt werden, aber zum Beispiel der Landesforst, was jetzt nicht hoffentlich dazu führt, dass der Landesforst auch rausgestrichen wird, sondern in Zukunft, dass wir vielleicht dann alles in diesem Bericht mit hineinbringen können. Alles zusammen, auch mehr als schräg, ist es, wenn man bedenkt, dass die Landesregierung über Details ihrer Beteiligungen anscheinend jahrelang keine wirklich detaillierte Kenntnis hatte und selbst zum heutigen Stand sich weiterhin das Recht vorbehält, dahin gehend vorsichtig und zurückhaltend zu berichten. Unsere Gesellschaft samt Steuerzahler dürfen und sollen nicht nur wissen, was im Haushalt eingeplant wird, sondern auch, was konkret in den Landesunternehmen und Beteiligungen geplant wird und was dort an Spitzengehältern gezahlt wird und was an Landtagsbeschlüssen beispielsweise umgesetzt worden ist und wie. Es kann auch nicht sein, dass weiterhin Landesbeteiligungen wie der Fährhafen Sassnitz oder die Eichdirektion Nord, ich hatte das in der Einbringung schon erwähnt, bei der Offenlegung ihrer Managergehälter mauern. Wir sind hier der Gesetzgeber und deswegen ein kleines Lob an den Finanzminister dann doch, wenn er sagt, das Sparkassengesetz will er sich vorknöpfen. Da kommen Sie uns diesmal zuvor, wenn Sie das hier sagen. Wir haben uns das auch schon aufs Tableau für dieses Jahr gestellt. Vielleicht informieren Sie uns dann noch im Finanzausschuss, wann das Ganze kommen soll, dann können wir da vielleicht noch mit Änderungsanträgen hinzustoßen. Wir sind auf jeden Fall gespannt. Und, ja, wir jedenfalls haben eher den Eindruck gewonnen, dass die Landesregierung durch die dezentrale, ja, quasi Laissez-fair-Verwaltung der vergangenen Jahrzehnte etwas planlos war, jetzt panisch diesen Bericht veröffentlicht hat. Wir hoffen, dass man jetzt zustimmt und wenigstens sich darauf einigen kann, dass wir einmal im Jahr einen Bericht bekommen. Dann hat man die Gelegenheit, gleich zum nächsten Jahr noch einiges zu verbessern, und deswegen erwarte ich jetzt Ihre Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1572. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/1572 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Erhöhung der Studienplätze in der Humanmedizin unverzüglich realisieren, Drucksache 8/1745. Antrag der Fraktion der CDU Erhöhung der Studienplätze in der Humanmedizin unverzüglich realisieren – Drucksache 8/1745 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Hoffmeister. Katy Hoffmeister , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt ein Antrag, wo Sie am Ende des Tagesordnungspunktes sagen werden, ja, geht doch, und darüber würde ich mich jedenfalls sehr freuen. Und als ersten Schritt dahin, liebe Kolleginnen und Kollegen, würde ich mich gerne eines Zitates bedienen: Wir teilen die Einschätzung, „dass die Fachkräftesituation für Ärztinnen und Ärzte, bei Ärztinnen und Ärzten bei uns im Land angespannt ist, und übrigens nicht nur bei uns im Land,“ sondern „in ganz Deutschland. … Und wir wissen auch, dass viele der praktizierenden Ärzte bei uns im Land in den kommenden Jahren in den Ruhestand gehen werden. Auch um diese Herausforderung wissen“ Sie. Ich sagte, ein Zitat, und es handelt sich dabei um ein Zitat der Ministerin für Forschung, Wissenschaft und Lehre, zuständig für die Hochschulen in unserem Land, zuständig für das wissenschaftliche Angebot in unserem Land, zuständig für die Einrichtung, den Erhalt und den Ausbau von Studienplätzen im Bereich auch der Medizin. Und dieses Zitat, liebe Kolleginnen und Kollegen, stammt aus dem Jahr 2021 zum Antrag meiner Fraktion zum Ausbau unter anderem von Studienplätzen im Bereich der Humanmedizin. (Daniel Peters, CDU: Hört, hört!) Wenn ich das Ergebnis allerdings zusammenfassen sollte zu diesem Antrag, dann würde ich sagen, das heißt, das Problem kenne ich und ich kümmere mich, und diesen Antrag brauchen wir nicht. „Wohlfeil“ hat den die Ministerin damals bezeichnet, allerdings nicht ausschließlich zielführend. Meine liebe Kolleginnen und Kollegen, und diesmal ist der Antrag in gewisser Weise, würden Sie sagen, noch schlanker, denn er bezieht sich ausschließlich auf die Erhöhung der Studienplatzkapazitäten. Aber, sehr geehrte Koalitionäre der rot-roten Fraktion, Sie haben es jetzt noch einfacher, Sie haben es nämlich nicht nur mit mir zu tun, sondern einem starken Fürsprecher, nämlich aus der Bundesregierung. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir gucken zurück. Dieses Zitat, was ich eben genannt habe, stammt von der Ministerin, und es sind inzwischen 13 Monate vergangen. Was ist denn aus „ich kümmere mich“ geworden? Ihren Antrag brauchen wir nicht?! Das bedeutet so viel wie, wir haben dieselbe Studienplatzanzahl wie 2021, nämlich genau 400. Und in den vergangenen 13 Monaten, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist damit wie viel dazugekommen? Nichts, absolut nichts! Es gibt keinen zusätzlichen Studienplatz in der Humanmedizin. Und, meine Damen und Herren, die Zeit drängt. Es wird nämlich Zeit, und jetzt mehr denn je. Es gibt einen aktuell dringenden Appell, nämlich des Bundesgesundheitsministers, sein Appell in Richtung der Länder: mehr Studienplätze für Humanmedizin schaffen. Korrigieren Sie mich, aber Mecklenburg-Vorpommern hat er in diesem Zusammenhang nicht ausgenommen und nicht etwa auch für seine – das, was Sie ja so gerne anführen – überdurchschnittliche Ausbildungsquote pro Kopf gelobt. Oder unser Bundesland ist gar von dem Appell ausgenommen worden, nein, ist es eben nicht. Wir haben bundesweit ein Studienplatzproblem und damit auch in MV, und das bedeutet, wir sind handlungsfähig und notwendig, meine Damen und Herren. Die Analyse von Karl Lauterbach lautet, 5.000, 5.000 Studienplätze bundesweit. Das wären nach dem Königsteiner Schlüssel 100 zusätzliche Studienplätze für Mecklenburg-Vorpommern. Und ein Satz macht es besonders deutlich, und an dem kommen Sie, meine Damen und Herren, nicht vorbei, weil er die Brisanz noch zusammenfasst: Wenn wir nicht die Zahl der Studienplätze um 5.000 erhöhen, werden wir die Baby-Boomer-Generation in Zukunft nicht mehr angemessen versorgen können. Das kann doch keiner wollen, das können doch Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht wollen! Sie konnten sich im Dezember 21 nicht zu 200 neuen Studienplätzen durchringen. Herr Albrecht sprach damals sogar davon, er könne den hohen Bedarf nicht erkennen. Gut, Sie wollten mir nicht glauben, Sie wollten den Vertretern der Ärztekammer nicht glauben, weder vom Bund noch vom Land, und Sie wollen offensichtlich auch den Deutschen Ärztetag nicht hören. Vielleicht hilft Ihnen ja jetzt Ihre Bundesregierung, ich würde jetzt mal sagen, Frau Ministerin, von Sozialdemokrat zu Sozialdemokratin. Glauben und Vertrauen könnten Sie möglicherweise ja ihm schenken. Wir brauchen die Studienplätze. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da wäre ich aber vorsichtig.) Die Zahlenbasis, meine Damen und Herren, ist doch Ihnen allen klar. 2019 beispielsweise hieß es, 5.200 Ärztestellen sind unbesetzt. Und jetzt, die aktuelle Prognose heißt, in 2035 werden allein in Deutschland 11.000 unbesetzte Hausarztstellen vorhanden sein. 11.000, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das entspricht einer Unterversorgung von 40 Prozent in allen Landkreisen. Und was passiert nun in Deutschland bundesweit? Die meisten Bundesländer haben sich auf den Weg gemacht. Und ich weiß, wenn ich Ihnen jetzt wieder Bayern zitiere, dann mögen Sie das nicht. Aber in der Tat ist es so, dass Bayern zusätzliche Studienplätze aufgebaut hat und weiter aufbauen wird, und das, meine Damen und Herren, ist auch das Besondere, vor allem in den ländlichen Räumen. In Oberfranken und in Niederbayern sollen neue Medizincampi entstehen. Und ist das nicht etwas, was uns Ansporn sein muss?! Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet das 100 Studienplätze, nicht mehr und nicht weniger. Und ich kenne Ihre Gegenargumente, deswegen nehme ich sie gleich in meiner Einbringung vorweg, nicht, dass Sie mir das entgegenhalten wollen und Sie glauben, dass ich das in der Zusammenfassung dann noch mal zusammenfasse. Das Argument heißt, es gab noch nie so viele Ärzte wie derzeit. Es handelt sich nicht um ein Mengen-, sondern um ein Verteilproblem. Mal ganz abgesehen davon, dass ich menschliche Bedürfnisse und Lebensvorstellungen nicht statistisch in Prozentzahlen drücken kann und diese dann auch hin- und herschieben kann, aufgrund von arbeitszeitrechtlichen Regelungen, insbesondere im stationären Sektor, kann heute auch einfach weniger Arbeitszeit pro Ärztin oder Arzt abgebildet werden als noch vor 15 oder 20 Jahren. Und dazu das Thema Work-Life-Balance, das kennen wir alle, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Wunsch nach einem Feierabend, bessere Arbeitsbedingungen – alles Dinge, die wir auch wollen, damit wir uns nicht missverstehen, aber die zeigen, wir brauchen mehr Ärzte. Und ich komme gleich mit dem weiteren Vorbehalt. Sie werden mir gleich entgegenhalten, es liegt ja gar nicht an der Menge, liebe Frau Kollegin Hoffmeister, die ausgebildeten Ärzte bleiben ja gar nicht bei uns in MV. Da möchte ich Ihnen exemplarisch mal etwas Besonderes sagen, würden Sie sagen, nämlich einen Experten, den wir im Wissenschaftsausschuss hatten, nämlich einen Studenten, der meinte, er käme nicht aus Mecklenburg-Vorpommern, er habe sich aber bewusst für Greifswald als Studienort entschieden. Das Meer, die familiäre Atmosphäre am Studienort und aus seiner Sicht die geringen Lebenshaltungskosten hätten den Ausschlag damals für Greifswald gegeben. Und was ist passiert? Er bezeichnet sich mittlerweile als Greifswalder und plane seine Zukunft in Mecklenburg-Vorpommern. Also Studenten können sich emotional in einer Region binden lassen. (Zuruf von Bernd Lange, SPD) Dann lassen Sie uns das doch versuchen, selbst das spräche für mehr Studienplätze in MV. Und dann, und dann: Der Ausbau von Medizinstudienplätzen kostet Geld. Laut dem aktuellen Statistischen Bundesamt, allerdings aus dem Jahr 2021, liegt der Durchschnitt bei 240.000 Euro. Ja, meine Damen und Herren, das ist meiner Fraktion klar, und, ja, meine Damen und Herren, originär ist das Land dafür zuständig. Das ist uns auch klar. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Aber mittlerweile reden wir doch über ein Problem, welches sich auch auf die gesamte Gesellschaft auswirkt. Und gerade, wenn diese Forderung jetzt nach mehr Studienplätzen aus dem Bund kommt, dann sollten wir es jedenfalls mal versuchen, mit dem Bund über die Finanzierung zu reden. Das jedenfalls wäre der Vorschlag, den wir Ihnen unterbreiten müssen. Nur eines müssen wir in jedem Fall tun, nämlich anfangen und damit beginnen, die Studienplatzkapazitäten zu erhöhen. Und wenn das so ist, meine Damen und Herren, dann dürfte ich zum Augenblick sagen, geht doch! – Vielen Dank. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und David Wulff, FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Um das Wort gebeten hat, für die Landesregierung und in Vertretung der Wissenschaftsministerin die Sozialministerin Frau Drese. Ministerin Stefanie Drese: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In Vertretung von Wissenschaftsministerin Bettina Martin spreche ich für die Landesregierung zum Antrag. Als Gesundheitsministerin passt das thematisch sehr gut, sodass auch Einschätzungen meines Ministeriums in die Rede einfließen. Zunächst einmal, in der Analyse der Situation sind wir uns einig. Wir haben, wie in vielen Bereichen, in Mecklenburg-Vorpommern eine angespannte Fachkräftesituation bei den Ärztinnen und Ärzten, wobei die Lage regional je nach Fachrichtung doch recht unterschiedlich ist. Insbesondere im ländlichen Raum und leider gerade auch in so wichtigen Bereichen wie der Kinder- und Jugendmedizin stehen wir vor großen Herausforderungen. Und wir wissen gemeinsam, dass diese Situation nicht nur Mecklenburg-Vorpommern, sondern ganz Deutschland betrifft. Wir befinden uns damit im knallharten Konkurrenzkampf mit anderen Bundesländern, auch mit attraktiven Metropolen wie Berlin, Hamburg, Köln oder München. Ein Weg zur Deckung des Fachkräftebedarfs ist die Einrichtung von mehr Studienplätzen in der Humanmedizin durch die Bundesländer, wie es Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Anfang des Jahres gefordert hat. Dabei fällt aber auf, dass die derzeitige Situation in den Bundesländern bei den Studienplätzen in der Humanmedizin höchst unterschiedlich ist, denn es gibt Bundesländer, die weit unter Bedarf ausbilden. Zu diesen Bundesländern gehört Mecklenburg-Vorpommern eindeutig nicht. Ganz im Gegenteil, unsere Universitätsmedizinen bildet derzeit 3.385 angehende Humanmedizinerinnen und Humanmediziner aus, hinzu kommen 520 angehende Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner. Das bedeutet, unser Land investiert heute überproportional viel Geld und bildet weit über Bedarf aus, gemessen an unserer Einwohnerzahl fast doppelt so viel wie im Bundesdurchschnitt. Auf 1.000 Einwohner, kommen in Mecklenburg-Vorpommern 2,25 Medizinstudierende, im Bundesdurchschnitt sind es nur 1,26 Medizinstudierende. Mal zum Vergleich: Ein reiches Land wie Bayern – das haben Sie ja erwähnt, dass dort aufgeholt wird, müssen sie auch –, ein reiches Land wie Bayern bildet gerade einmal 1,22 Medizinstudierende auf 1.000 Einwohner aus, Hessen 1,34, Sachsen 1,25. Wir würden in Deutschland bei der ärztlichen Versorgung insgesamt wesentlich besser dastehen, wenn Bundesländer wie diese ihre Kapazitäten erhöhen würden und sich nicht darauf verließen, dass andere Bundesländer, wie beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern, den Job für sie machen. Mecklenburg-Vorpommern jedenfalls liegt in diesem Ländervergleich nach Hamburg an zweiter Stelle. Wir bilden bereits heute überproportional Ärzte aus, und diese Ausbildung, in diese investieren wir viel, (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) zwischen 180.000 und 200.000 Euro pro Studienplatz, und das ist auch richtig so, denn wir brauchen die jungen Ärzte dringend. Das bloße Mehr an Medizinstudienplätzen hilft wenig, vor allem mit Blick auf die Bedarfe eines dünn besiedelten Flächenlandes wie Mecklenburg-Vorpommern. Ich sage mal ganz deutlich, wenn wir 100 zusätzliche Humanmedizinstudienplätze zur Verfügung stellen, würden wir damit das Problem der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum allein leider nicht lösen. Einige Altvordere von Ihnen wissen das natürlich. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung stellt sich der Verantwortung, den Fachkräftemangel in der Ärzteschaft zu bekämpfen, und dafür investieren wir überproportional in die Ausbildung. Dieses Commitment erhalten wir aufrecht, auch angesichts der bestehenden Änderung der ärztlichen Approbationsordnung für Humanmedizin. Der Masterplan „Medizinstudium 2020“ fordert eine stärkere praxisbezogene Ausbildung, insbesondere die Ausbildung am Bett, bereits ab dem ersten Semester. Die klinisch-praktischen Anteile sollen steigen, gleichzeitig auch Klein- und Kleinstgruppen als Lernformate gestärkt werden. Das wird unwiderruflich zu höheren Kosten in der Ausbildung führen. Die Debatte um die neue ärztliche Approbationsordnung dauert zwar noch an, die Länder kämpfen dafür, dass der Bund bei den zusätzlichen Kosten Verantwortung übernimmt, aber wir haben in Mecklenburg-Vorpommern auch bereits Vorkehrungen für Mehrkosten getroffen. In den aktuellen Zielvereinbarungen zwischen den Universitäten Greifswald und Rostock und dem Land Mecklenburg-Vorpommern ist festgehalten, dass das Land bei einer geänderten Approbationsordnung weitere Mittel zur Verfügung stellen wird, um mindestens die gegenwärtige Ausbildungskapazität aufrechterhalten zu können, wenn der Curricularnormwert erhöht wird. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Studierendenzahlen an beiden Universitätsmedizinen zeigen, dass die Standorte Rostock und Greifswald attraktiv sind. Die Studienerfolge sind gut, und trotzdem wiederhole ich, dass damit allein das Problem des Ärztemangels nicht gelöst werden wird. Vor allem der demografische Wandel sorgt auch in Mecklenburg-Vorpommern dafür, dass es in Teilen einen Ärztemangel gibt, insbesondere auf dem Land. Die Menschen werden zum Glück älter, sie brauchen deshalb aber auch mehr medizinische Versorgung. Und auch unsere Ärztinnen und Ärzte im Land werden älter. Viele gehen in den nächsten Jahren in den wohlverdienten Ruhestand. Hinzu kommt, durch die Rechtsprechung europäischer und bundesdeutscher Gerichte zur Anrechnung von Arbeitszeiten von in Not- und Bereitschaftsdienst tätigen Ärztinnen und Ärzten sank die Arbeitszeit pro Ärztin und Arzt, die zur Verfügung gestellt werden konnte, erheblich. Außerdem, zu viele Absolventinnen und Absolventen bleiben nach dem erfolgreichen Abschluss als Ärzte nicht bei uns im Land. Hier setzen wir an und müssen uns noch mehr anstrengen. Dabei geht es auch ganz entscheidend um die sogenannten weichen Standortfaktoren. Wir können Ärztinnen und Ärzten mit ihren Familien kein Weltstadtfeeling bieten, aber viele Hochqualifizierte suchen genau das, was wir in MV haben. Unser Land ist ein Land zum Leben und zum Arbeiten. Die wunderschönen Landschaften, Städte und Dörfer, die vielen Wälder, Seen und die Ostsee sowie die abwechslungsreichen Freizeitangebote in den Regionen bieten vielfältige Möglichkeiten, Berufs- und Privatleben gut miteinander zu vereinbaren. Arbeiten, wo andere Urlaub machen, das ist Mecklenburg-Vorpommern. Auch die soziale Infrastruktur, die von kostenlosen Kindertagesstätten über landesweit ambulante Versorgungsstrukturen bis zu einer modernen Krankenhauslandschaft reicht, ist ein Anreiz, nach Mecklenburg-Vorpommern zu kommen. Hier gilt es, unsere nordostdeutsche Bescheidenheit abzulegen und genau mit diesen Pfunden zu wuchern, meine sehr geehrten Damen und Herren. Darüber hinaus greift das Land bereits heute steuernd ein – mit der Landarztquote, die die Große Koalition in der vergangenen Legislatur eingeführt hat. In Mecklenburg-Vorpommern wird die Landarztquote dieses Jahr zum dritten Mal angewendet. Zusätzlich zu den rund 60 bereits vergebenen Studienplätzen werden dieses Jahr weitere rund 30 Studienplätze über die Landarztquote vergeben. Die Studierenden haben sich dabei verpflichtet, nach dem Abschluss zehn Jahre im ländlichen Raum zu praktizieren. Zur Ergänzung und Sicherung der ambulanten medizinischen Versorgung, gerade im ländlichen Bereich, werden in Mecklenburg-Vorpommern weitere Maßnahmen durchgeführt. So wurde eine Richtlinie zur Förderung von Gesundheitszentren und Haus- und Kinderarztpraxen aufgelegt, nach der das Land Zuschüsse für den Bau von Gesundheitszentren und Haus- und Kinderarztpraxen gewährt. Die Kassenärztliche Vereinigung bemüht sich ebenfalls darum, neue Hausärztinnen und Hausärzte zu gewinnen. Die KV verfügt über viele Instrumente, die zur Gewinnung und Unterstützung von Ärztinnen und Ärzten beitragen können. Es gibt zum Beispiel Investitionsförderungen für Baumaßnahmen und Sicherstellungszuschläge sowie eine ganze Reihe von anderen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten. Nicht nur beim Landarztgesetz, sondern auch bei anderen Unterstützungsprojekten zur Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten arbeiten KV und Land zusammen. So beteiligt sich das Land zum Beispiel finanziell an Projekten der KV, die darauf abzielen, junge Medizinstudierende frühzeitig mit Hausarztpraxen in Kontakt zu bringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, da wir aber wissen, dass in den kommenden Jahren viele Ärztinnen und Ärzte in den Ruhestand gehen werden, und alle Prognosen darauf hinweisen, dass es nicht leichter, sondern schwieriger werden wird, Ärzte zu gewinnen, wollen wir unsere Anstrengungen verstärken. Gemeinsam sind Wissenschafts- und Gesundheitsseite in der Landesregierung aktuell dabei, weitere Maßnahmen zu prüfen, um Absolventen und ausgebildete Fachärzte besser hier im Land halten zu können, denn das ist das eigentliche Thema. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die sogenannte Vorabquote, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Vorabquote für den Bedarf an Landärzten erhöht werden kann. Es ist unser Ziel, dass, wenn die Quoten für die anderen Gruppen nicht ausgeschöpft sind, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) das Kontingent für die Landarztquote dementsprechend erhöht werden darf, denn die Landarztquote in Mecklenburg-Vorpommern ist auf einen bestimmten Schlüssel per Beschluss aller Bundesländer festgelegt. Eine Erhöhung dieses Anteils kann nicht einseitig durch M-V erfolgen, denn die Obergrenze für die Vorabquoten ist in einem Staatsvertrag geregelt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau. Da haben Sie eine Obergrenze.) Wissenschaftsministerin Martin und ich werden deshalb jeweils in unseren Zuständigkeitsbereichen im Rahmen der Kultus- beziehungsweise Gesundheitsministerkonferenz auf den Bund und die anderen Länder zugehen. (Harry Glawe, CDU: Ja.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist unsere Aufgabe, alles dafür zu tun, dass die ärztliche Versorgung im ganzen Land (Zuruf von Harry Glawe, CDU) und insbesondere in den ländlichen Räumen sichergestellt werden kann. Deshalb wollen wir mehr über die Motivation der Studierenden nach ihrem Abschluss erfahren, möglichst durch eine Studie, die in einer Befragung der Studierenden und der Ärzte in Weiterbildung beinhaltet. Das halten wir in der Landesregierung angesichts der sehr hohen Ausbildungszahlen für eine wichtige Grundlage, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) um den sogenannten Klebeeffekt von Absolventinnen und Absolventen des Medizinstudiums im Land zu verbessern. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und erlauben Sie mir an dieser Stelle einen Hinweis: Die Selbstverwaltung der Ärzteschaft ist bei der Problemanalyse genauso gefordert wie die Landespolitik. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir einen regelmäßigen Datenaustausch etablieren können. Lassen Sie uns also gemeinsam weiter an Lösungen arbeiten, simple Botschaften allein (Harry Glawe, CDU: Ja, simple Botschaften.) helfen bei diesem komplexen Thema nicht. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Ministerin! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Paul-Joachim Timm. Paul-Joachim Timm , AfD: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir haben es hier erneut mit einem Antrag der CDU zu tun, der im Kern der Sache zustimmungswürdig ist. Wer würde jemals, wenn man die Zahlen betrachtet, auch gegen die auskömmliche Versorgung mit Medizinern sprechen?! Dennoch handelt es sich wieder um einen dieser Anträge, bei denen man für einen kurzen Moment doch am Gedächtnis der CDU gut zweifeln kann. Die CDU hat vergessen, dass sie noch bis vor Kurzem insgesamt 15 Jahre in diesem Land mitregiert hat – okay, vielleicht dick aufgetragen –, zumindest dabei war. Im Jahr 2021 stimmte der Landtag den Zielvereinbarungen des Landes mit den Hochschulen zu. Der damalige Gesundheitsminister Harry Glawe und der Koalitionspartner CDU wären doch durchaus in der Lage gewesen, sich für mehr Studienplätze einzusetzen. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig! – Zuruf von Harry Glawe, CDU) Das Kleinere-Partner-Argument wollen wir an dieser Stelle einfach mal nicht gelten lassen. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Es spräche nicht für die CDU, Herr Glawe, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) denn sonst müssten wir Ihnen, ja, auch Ihnen als Minister, Ex-Minister, mangelndes Durchsetzungsvermögen bescheinigen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Harry Glawe, CDU) Ein Jahr zuvor, chronologisch richtig, also 2020, verabschiedete der Landtag das sogenannte Landarztgesetz, eingebracht von der Landesregierung, im Ausschuss für Wirtschaft und Gesundheit federführend behandelt. Als kleine Gedächtnisstütze für die Damen und Herren hier Anwesenden, die Kurzform des Gesetzes: Es wird eine Landarztquote für die Interessenten eines humanmedizinischen Studiums eingerichtet, die sich nach Abschluss des Studiums für zehn Jahre zur hausärztlichen Versorgung eines unterversorgten Gebietes im ländlichen Raum verpflichten. Dieses Gesetz, meine Damen und Herren, ist eines der vielen Bausteine in der Medizinerausbildung des Landes, wie uns Frau Ministerpräsidentin Schwesig damals selbst erzählte. Ich zitiere: „Wir haben in den letzten Jahren immer wieder Maßnahmen ergriffen, um insbesondere die Frage Landarzt/Landärztin attraktiver zu machen. Wir haben dafür gesorgt, dass wir Professuren bekommen, also Studienprofessuren an den Universitäten für Allgemeinmedizin. Wir haben dafür gesorgt, dass die Allgemeinmedizinerausbildung attraktiver geworden ist.“ (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) „Wir haben mit einem zusätzlichen Stipendienprogramm dafür gesorgt, dass es attraktiver wird, sich als Landarzt und Landärztin niederzulassen. … was nützt es, dass wir für sehr viel Geld viele Medizinstudienplätze finanzieren, aber niemand dabei ist von den Studierenden, der eigentlich Interesse hat, dann“ hier im Land „Landarzt zu werden.“ Zitatende. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie merken, eine Wahl und einen Statusverlust weiter fällt der CDU erneut auf, dass wir einen Ärztemangel haben, nicht allein in den allgemeinmedizinischen Bereichen, sondern in vielen weiteren. Finden Sie einfach mal einen Kinderarzt im ländlichen Raum, es wird Ihnen schwerlich gelingen. Ich erlaube mir, hier auf den damaligen Sprecher für Gesundheit der AfD-Fraktion in der 7. Wahlperiode einzugehen, meinen Kollegen Dr. Gunter Jess, der als zentrales Problem bei der ärztlichen Versorgung unseres Landes eben nicht den Mangel an Plätzen sah, sondern die Neigung der Absolventen, das Land zu verlassen. Stumpf gesagt, kostengünstig Studieren in M-V ist in, Geld machen woanders leider auch. Die Kosten für die Ausbildung trägt unser Land, Nutznießer sind durch die Abwanderung leider andere. Ob Ihr Antrag an diesem Phänomen grundlegend etwas ändert, mag bezweifelt werden. Glücklicherweise sind die Kassenärztlichen Vereinigungen etwas wacher als die CDU und gehen die Problematik verschiedentlich an: Anreize setzen und höhere Quoten beispielsweise in Gegenden mit vielen älteren Menschen, spezialisierte Ärzte an gut erreichbaren Knotenpunkten. Hier sehen wir auch von der Alternative für Deutschland einen Hebel, um ergänzend zum oben genannten Gesetz wirksam zu werden. Die Landkreise und Gemeinden besitzen einen bunten Blumenstrauß als kommunale Familie und können Möglichkeiten generieren, um für Ärzte, die ansiedlungswillig sind, attraktiv zu werden. Niedrige Grundsteuern, gute Immobilien, einen flüssigen Nahverkehr, schnelles Internet sind für die Telematikinfrastruktur durchaus vonnöten, Letzteres seit 2021 übrigens Pflicht für die Arztpraxen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, letztlich bleibt das Problem virulent in unserem Bundesland und wird das Hohe Haus auch weiter beschäftigen, beim nächsten Mal dann auch gerne in Form gehaltvollerer Anträge. Doch wer kann, wie eingangs vorgebracht, schon was gegen die Ärzteausbildung vorbringen?! Finden Sie mal einen Kinderarzt im ländlichen Raum! (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Wir stimmen Ihrem Antrag zu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Christian Albrecht. Christian Albrecht , DIE LINKE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag versucht die CDU ein Update des Antrages, den sie im Dezember 2021 schon einmal vorgelegt hat, (Katy Hoffmeister, CDU: Stimmt.) reduziert um die Forderung von damals 200 zusätzlichen Studienplätzen in der Humanmedizin auf jetzt 100. Aufhänger für den Antrag sind die Aussagen des Bundesgesundheitsministers, wonach bundesweit circa 5.000 zusätzliche Ärzte gebraucht würden. Nach Königsteiner Schlüssel ergäbe das für unser Land 100 zusätzliche Studienplätze. Und immerhin haben Sie diesen Hinweis aus der letzten Debatte aufgenommen und sich am Königsteiner Schlüssel orientiert und nicht wieder willkürlich Zahlen in den Raum gestellt. Ansonsten, Frau Hoffmeister, könnte ich es mir jetzt relativ einfach machen, die wesentlichen Gegenargumente haben Sie ja genannt. Aber die Gegenargumente zu antizipieren, entkräftet sie ja noch nicht, ne!? Also deswegen werde ich es jetzt trotzdem noch einmal an der Stelle durchexerzieren, denn bemüht man das Statistische Landesamt, so kann man für das Jahr 2021 feststellen, dass 625 Abschlussprüfungen in M-V für den Bereich Humanmedizin bestanden wurden. 2020 waren es 556, 2019 589. Kurzum, beide Universitäten verlassen im Schnitt um die 600 Absolventinnen und Absolventen der Humanmedizin pro Jahr. Man kann also nicht behaupten, dass unser Land wenig Humanmediziner ausbilden würde. Ganz im Gegenteil, denn setzt man die Absolventenquoten in Relation zu unseren Einwohnern, dann haben wir hier einen deutlich besseren Wert als viele, viele andere Bundesländer, und das kam ja hier auch an verschiedenen Stellen schon zur Sprache. Wir sind hier also vorne mit dabei. Unser Anteil an der bundesweiten Medizinerausbildung leistet also schon, und das ist wörtlich zu nehmen, ja, einen ganz hohen Anteil, so. Unser eigentliches Problem ist jedoch, dass von den rund 600 Absolvent/-innen jedes Jahr zu wenige im Land bleiben. Auch das ist hier jetzt schon erschöpfend diskutiert worden. Aber trotzdem kann ich Ihnen das nicht ersparen, denn auch da sind wir schnell wieder bei der Debatte um Fachkräftesicherung, Attraktivität, vor allem des ländlichen Raumes, die Debatte darum, die wir immer wieder führen und die wir auch im Rahmen der letzten Landtagssitzung, der letzten Befassung mit diesem Antrag und auch in vielen, vielen anderen Kontexten immer wieder führen. Auch im Rahmen der letzten Befassung zum Thema hat dieser Aspekt der Debatte, ne, also diese Attraktivität, eine große Rolle gespielt. Und daher erspare ich mir mit Blick auf die Uhr und darauf, dass Frau Ministerin gerade diesen Anteil noch mal erschöpfend ausgeführt hat, eine vertiefte Befassung damit. Und Sie haben ja selber auch die wesentlichen Argumente noch mal vorgetragen. Die Argumente sind also bekannt und ausgetauscht und auch an der Stelle hier gar nicht so, glaube ich, so wichtig, denn Ihr Antrag geht ja gar nicht in diese Richtung, wie schaffen wir es, Medizinerinnen/Mediziner im Land zu halten, sondern Sie haben ja hier diese bundesweite Sicht, spielt also streng genommen gar keine Rolle. Ein bisschen schräg finde ich allerdings, wie Sie dann Frau Ministerin hier zitiert haben, bezugnehmend auf die letzte Debatte, sagen, na ja, wir haben das ja beantragt, Frau Ministerin hat was gesagt, und es hat tatsächlich kein Studienplatzaufwuchs stattgefunden, denn auch in der letzten Debatte haben wir ja gesagt, dass ein Studienplatzaufwuchs gar nicht das Mittel der Wahl ist und wir eben diese anderen Faktoren für deutlich zielführender und wichtiger erachten. Also da dann zu kommen und zu sagen, ja, Frau Ministerin, es hat kein Studienplatzaufwuchs stattgefunden, obwohl wir als Koalitionäre gesagt haben, das ist nicht das Mittel der Wahl, finde ich etwas seltsam, wollte ich an dieser Stelle noch einmal geraderücken, so. Doch selbst, wenn es so wäre, liebe CDU, dass wir quantitativ unter dem Niveau ausbilden würden, was an Humanmedizinerinnen/Humanmedizinern pro Jahr in den wohlverdienten Ruhestand geht, muss ich abermals die ketzerische Frage stellen, warum fällt Ihnen das erst jetzt so auf. Ich habe es im Dezember 21 schon einmal gesagt, sage ich jetzt wieder: Sie haben das zuständige Ministerium 15 Jahre lang geleitet, (Katy Hoffmeister, CDU: Das stimmt nicht.) Sie waren Koalitionspartnerin (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) oder Sie waren mit beteiligt, Sie waren auf jeden Fall lang genug dabei, um entsprechende Weichenstellungen vorzunehmen. Sieht man jedoch in die Zielvereinbarungen mit den Hochschulen, müssen wir feststellen, dass auch da ein Studienplatzaufwuchs überhaupt nicht miteinander vereinbart war. Die entsprechende Regelung, die es reingeschafft hat, hat auch hier Frau Ministerin noch mal genannt. Also muss ich an dieser Stelle feststellen, also entweder war Ihnen das nicht wichtig an der Stelle oder Sie haben bei den entsprechenden Vereinbarungen, den Zielvereinbarungen nicht aufgepasst, so. Ich weiß, auch hier wiederhole ich mich, aber mit Blick auf den Haushalt und die Finanzen fordert die CDU hier Dinge, die sie in Verantwortung ja selber immer abgelehnt hätte, ne, und uns wahrscheinlich ein solcher Antrag um die Ohren gehauen würde links und rechts. Mindestens 200.000 Euro kostet es, einen einzigen Humanmediziner auszubilden, Sie hatten das auch genannt, 240.000 im Schnitt. Ich habe auch mit Menschen gesprochen, die gesagt haben, da kann auch schon mal eine Drei vorne stehen. Das bedeutet, hier kommt also für 100 Plätze eine zusätzliche Belastung von 20 Millionen Euro jährlich auf uns zu. Folgt man Ihrem Vorschlag der Pari-pari-Finanzierung mit dem Bund, sind es dann 10 Millionen, bei 240.000 dann, wenn ich das jetzt rechne, so ungefähr 12 Millionen. Wohlgemerkt, das in einer Zeit, in der wir harte Debatten über die finanzielle Bewältigung der Corona-Pandemie führen, die Energiekrise, ihre Folgen Dauerthema sind, inklusive der Minderausgaben, die im nächsten Haushalt allein im Wissenschaftsressort anfallen. Wir haben mit den Hochschulen vereinbart, dass diese 14 Millionen Euro Minderausgaben aus ihren Rücklagen entnehmen, um das laufende Haushaltsjahr abzusichern, ohne an die Substanz gehen zu müssen. Auch wenn das unterm Strich eine gute Lösung war, hätten wir es natürlich gerne anders geregelt, wenn wir die entsprechenden Mittel zur Verfügung gehabt hätten. Also was ich sagen möchte, wenn wir einfach mal 10 Millionen Euro plus X im Wirtschafts- oder im Wissenschaftsressort rumliegen hätten, dann hätten wir das auch schon entsprechend eingesetzt und haben wir natürlich dann auch für andere wichtige Vorhaben nicht so einfach verfügbar. Ansonsten finde ich Ihr Agieren wie so oft spannend und freue mich auf die nächsten Reden zur Haushaltsdebatte, wo dann wahrscheinlich Ihr Kollege Herr Reinhardt wieder dann der Gralshüter der haushaltspolitischen Seriosität sein möchte und PMs die Haushaltsdebatte begleiten, dass Rot-Rot ja nur Geld ausgeben könnte, während Sie jetzt mittlerweile – und das habe ich auch noch mal überflogen – in den letzten Landtagssitzungen regelmäßig Anträge einbringen, die zweistellige/dreistellige Millionenbeträge umfassen, ohne halt zu sagen, wo das herkommen soll. Kann man natürlich trotzdem machen, aber an der Stelle möchte ich noch mal darauf verweisen, wie die CDU in der Vergangenheit in Verantwortung immer wieder agiert und auch argumentiert hat. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und last, but not least, es gibt eine breit angelegte Kooperationsvereinbarung zwischen Bund und Ländern namens „Zukunftsvertrag ,Studium und Lehre stärkenʻ“. In diesem Kontext haben wir uns schon darauf verständigt, die Bundesmittel aus diesem Vertrag für die Verbesserung der akademischen Lehrkräfteausbildung und der Gesundheitsberufe zu verwenden. Allein im Jahr 23 kofinanziert das Land M-V diese Mittel mit 22,35 Millionen Euro. Also auch hier gibt es auf der Ebene der Bund-Länder-Kooperation schon durchaus Anstrengungen, die wir auch mit erheblichen Mitteln dann unterstützen. Und auch da müssen wir sagen, gut, da jetzt noch mal in substanzieller Menge oben draufzuhauen, ist dann vielleicht einfach aktuell nicht abbildbar, zumal wir ja dabei bleiben, dass die wesentlichen Faktoren eigentlich andere sind und nicht die Anzahl der Studienplätze. Lange Rede, kurzer Sinn: Wir reden über mindestens 10/12 Millionen Euro mehr aus dem Landeshaushalt für die Aufstockung einer Ausbildung, die an sich genug Absolventinnen/Absolventen für das Land produzieren würde, die wir jedoch im Land nicht halten können. Wir sollten uns also Gedanken darüber machen, warum junge, gut ausgebildete Menschen in andere Bundesländer oder – volkswirtschaftlich noch schlimmer – ins europäische oder Nicht-EU-Ausland gehen, um mit der hier erworbenen Qualifikation zu arbeiten. Das sollte uns beschäftigen, und zwar nicht nur im Bereich der Humanmedizinerinnen und Humanmediziner, sondern quer über alle Qualifikationen und Ausbildungen. Und ansonsten, glaube ich, habe ich ja die wesentlichen Punkte genannt, und es wird Sie nicht verwundern, dass wir diesen Antrag dann ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Dr. Harald Terpe. Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was mich an den Diskussionen häufig zu Gesundheitsthemen massiv stört hier im Landtag, ist diese Schwarz-Weiß-Debatte. Also wir sind ja jetzt schon wieder in so einer Konfrontationshaltung, ohne zu erkennen, dass wir gemeinsame Anstrengungen dafür machen müssen, wie wir vorgehen, um die Gesundheitsversorgung in der Zukunft hier zu sichern. Und da ist es völlig klar, und da trage ich auch keine Eulen nach Athen, dass es da nicht nur eine Lösung gibt. Aber wenn die eine Seite immer nur die einen oder die paar Lösungen, die opportun sind, nennen und die andere Seite die anderen opportunen, dann kommen wir nicht auf einen grünen Zweig an der Stelle. Natürlich ist es klar, dass wir Anstrengungen unternehmen müssen, dass Absolventen möglichst zu hundert Prozent hier im Land bleiben. Machen sie nicht! Aber klar muss man da Anstrengungen, natürlich muss man Anstrengungen unternehmen und sagen, wenn wir Landärzte brauchen, dass wir besonders Landärzte vielleicht auch fördern. Und da kann man ja wirklich auch mal Herrn Glawe loben, da hat er sich ja sehr engagiert. Das ist aber nach dem Studium, und fürs Studium, also für die Ausbildung der Mediziner, war er nicht zuständig. Das ist immer das Wissenschaftsministerium gewesen. Also das muss man auch mal zur Kenntnis nehmen, dass es so ist. Und deswegen plädiere ich dafür – das sollte eigentlich mein letzter Satz sein –, dass wir wirklich in Zukunft gemeinsame Anstrengungen auch im entsprechenden Wissenschaftsausschuss unternehmen, uns einen Masterplan zurechtzulegen, wie wir auch natürlich mehr Absolventen hier halten, aber wie wir auch zu mehr Studienplätzen für Medizin hier kommen. Das Ding an der Stelle ist – und das sage ich Ihnen voraus –, wir werden an dieser Aufstockung der Medizinstudienplätze bei uns im Bundesland auch nicht vorbeikommen. Und da lügt die Statistik auch nicht, und zwar in zweierlei Hinsicht: Natürlich kann man sagen, die anderen Bundesländer liegen oder lagen in der Vergangenheit, was pro Kopf der Bevölkerung betrifft, zurück mit ihren Studienplatzzahlen. Das ist ja auch völlig normal, weil inzwischen nach 30 Jahren deutscher Einheit die jüngsten Bundesländer im Südwesten liegen und die ältesten, sagen wir mal, mit dem demografischen Alter, im Nordosten liegen. Das heißt, dass wir in Zukunft mehr medizinisches Personal brauchen werden, auch pro Kopf der Bevölkerung. Und daraus entsteht natürlich auch die Situation, dass wir vielleicht auch pro Kopf der Bevölkerung mehr ausbilden, was ja schon der Fall ist. Frau Drese hat es ja gesagt. Trotzdem muss man doch mal zur Kenntnis nehmen, dass wir hier eine regionale Besonderheit auch haben, dass eben 30 Prozent, und das haben wir schon vor ein paar Jahren gesagt, in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand gehen. Das hat etwas mit der deutschen Einheit zu tun, weil seinerzeit sozusagen besonders viele Ärztinnen und Ärzte sich auch hier niedergelassen haben. Da haben wir auch profitiert von den AIPs, die insgesamt in Deutschland sozusagen zur Verfügung standen, aber diese Zahlen müssen ausgeglichen werden. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich hatte mir eigentlich für meine Rede hier zunächst vorgenommen, auch die Situation der Patienten zu Anfang zu sagen. Wir haben erhöhte, und zwar massiv erhöhte Patientenzahlen in Zukunft zu erwarten, bei uns im Bundesland, wie gesagt, mehr noch als woanders, weil wir demografisch das älteste Bundesland sind. Und das ist eigentlich irgendwie so ein Paradox, das hat ja mit der medizinischen Qualität und mit der medizinischen Versorgung und mit dem medizinischen Forschungsstand zu tun. Wir haben erhöhte Patientenzahlen, weil wir in einer alternden Gesellschaft leben, gerade, weil wir wegen der medizinischen Errungenschaften gesünder altern, später sterben, aber trotzdem eine hohe Zahl und anwachsende Zahl von Patienten haben, weil alle diese Patienten auch betreut werden müssen, damit sie sozusagen altern. Das ist ja was Schönes, aber wir müssen darauf reagieren. Das mit den Arbeitszeiten für die Ärztinnen und Ärzte ist ja schon gesagt worden. Das hat zur Folge – ich weiß es aus der Familie selbst –, dass es eine Flucht in Teilzeit gibt unter den Ärztinnen und Ärzten und eine Flucht aus dem Dienstsystem. Und was bedeutet denn das für die, die im Dienstsystem bleiben, und für die Leute, die sozusagen nicht fliehen aus der Teilzeit? Bei denen ist die Arbeitsverdichtung viel größer geworden. Es sind praktisch die Restlichen, die noch die Kohlen aus dem Feuer holen. Und das verschlimmert gerade auch bei uns im Bundesland die Situation erheblich. Zu Bürokratie/Dokumentationsaufwand will ich jetzt nichts sagen, das führt immer weg vom Weg. Und jetzt komme ich auf den CDU-Antrag noch mal zurück, die Situation für den Ärztebedarf. Die Statistik lügt tatsächlich nicht, ja, wenn man sagt, 30 Prozent scheiden in den nächsten fünf bis zehn Jahren aus, dann müssen wir erheblich Leute binden hier im Land, und wir werden, wie gesagt, das ist meine Voraussage, auch an einer Erhöhung der Studienplätze nicht vorbeikommen. Aber die Situation ist so, und da brauchen wir bloß nach Greifswald zu gucken, der Studiendekan, mit dem ich darüber geredet habe, hier auch in Schwerin und auch schon woanders, der sagt, wir könnten gar nicht mehr Studienplätze sozusagen anbieten jetzt, und zwar nicht nur, weil die Finanzen vom Land vielleicht nicht zur Verfügung gestellt werden, das Personal vielleicht nicht zur Verfügung gestellt werden kann oder will, die könnten es mit der baulichen Situation nicht machen. Also das hieße, wenn man an Bauen denkt und an Seminarräume und so weiter, das ist nicht in ein/zwei Jahren zu machen. Das heißt also, wir können Greifswald für eine Ausweitung sozusagen der Studienplatzzahl aktuell auch aus baulicher Situation überhaupt nicht nutzen. Also müssten wir gucken, und das, wie gesagt, gemeinsam, wie wir einen Masterplan für dieses Land aufstellen, denn es muss verhältnismäßig schnell gehen, wo können wir Kapazitäten vielleicht durch Finanzen und Personal kurzfristig schaffen und längerfristig sozusagen diesen Prozess verstetigen. Und deswegen bin ich so unzufrieden mit dem CDU-Antrag. Natürlich, statistisch 100 Studienplätze, ist aber aktuell absolut nicht möglich. Warum wird nicht auch von der CDU sozusagen das Signal gegeben, lasst uns jetzt anfangen, mit einem Prozess starten, der relativ schnell zu einem moderaten Anstieg an Studienplätzen führt, denn jeder Studienplatz wird uns helfen, auch wenn die Leute aus dem Land rausgehen. Es wird trotzdem, das ist ja auch Statistik und sagt das, wenn du die Studienplatzzahl erhöhst, bleiben trotzdem auch mehr im Lande. Also das ist schon so. Und noch mal zum Abschluss der Rede der Appell dafür, dass wir das gemeinsam versuchen, und zwar nicht nur Studienplatzerhöhung, sondern alles andere auch, aber eben gemeinsam und nicht immer dieses Konfrontative. Ich danke für die Aufmerksamkeit und wünsche mir, dass wir darüber im Ausschuss sozusagen diskutieren. Und mir wäre es nur recht, wenn man den sogar in die Ausschüsse nehmen würde, den Antrag, weil wir in Zukunft natürlich noch mal wieder Anträge zu erwarten haben, die dann vielleicht etwas realistischer sind als aktuell der CDU-Antrag. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! War das jetzt ein Antrag, (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, war es.) in den Ausschuss zu verweisen? (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Habe ich doch gesagt.) Vielen Dank! Als Nächste hat das Wort für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Sandy van Baal. Sandy van Baal , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion stellt erneut die Forderung nach mehr Studienplätzen in der Humanmedizin. Wir alle wissen, es fehlen Ärzte, sie werden nicht vom Himmel fallen und mit Seiteneinsteigern ist der Mangel an Ärzten wohl auch nicht zu beheben. Ich darf Sie daran erinnern, dass wir die gleiche Thematik hier im Plenum bereits in der Sitzung im Dezember 21 diskutiert haben. Auch damals haben wir umfangreich die Situation im Land analysiert und verschiedenste Lösungswege debattiert. Aber ich möchte hier keine Vergangenheitsschau betreiben, sondern den Blick in die Zukunft richten. Was fordert der Antrag? 100 Studienplätze in der Humanmedizin mehr. Das können wir nachvollziehen, auch wenn, wie wir alle wissen, Studienplätze in der Medizin sind grundsätzlich mit viel höheren Kosten verbunden als in anderen Studiengängen. Deswegen wird ja im Antrag auch zu Recht gefordert, sich auf Bundesebene für eine finanzielle Beteiligung von Bund und Ländern zu gleichen Teilen einzusetzen. Auch das tragen wir als Fraktion mit. Wo sollen denn die Ärzte und Ärztinnen herkommen, wenn sie nicht ausgebildet werden? Wir reden über eine qualitätsgerechte gesundheitliche Versorgung in unserem Flächenland, auch in der Zukunft. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die bezahlbar ist, haben Sie vergessen.) Ja, wer soll sie denn leisten, wenn schon heute händeringend Nachfolger für Arztpraxen gesucht werden, ganz zu schweigen von der Work-Life-Balance, die auch das Leben von Ärztinnen und Ärzten bestimmt. Es gehört allerdings auch zur Wahrheit dazu, dass die Zahl der Studienplätze in der Humanmedizin und die Anzahl der Ärzte im Land nicht unmittelbar miteinander zusammenhängen. Die Gründe sind uns bekannt. In M-V studieren viele Menschen Medizin, das ist auch gut so – wir liegen pro Einwohner runtergerechnet deutlich über dem Bundesdurchschnitt –, viele der Absolventinnen und Absolventen entscheiden sich nach dem Studium aber nicht dafür, im Land zu bleiben. Noch nicht! Also bedarf es der Verbesserung der Standortfaktoren für junge Ärzte und Ärztinnen, wenn wir hier einfach mal endlich Fortschritte machen wollen. Das ist eine Kernforderung übrigens auch des Abschlussberichtes der Enquete-Kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“. Hier ist ein genauer Blick vonnöten, um die Situation im Land zu erfassen und auch entsprechende Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Wir müssen also die Problematik der Ärzteversorgung und insbesondere der Landärzte ganz genau betrachten, dies aber nur als Marker für die kommenden Debatten. Aber die Bedingungen können noch so ideal sein, wenn keiner da ist, der sie geboten haben möchte, nice to have sozusagen. Die Forderungen des Antrages sind aus unserer Sicht sinnvoll. Es muss ausgebildet werden. Zudem müssen aus unserer Sicht neben der bestehenden Landarztquote deutliche Anreize geschaffen werden, insbesondere finanzieller Natur, um die ländlichen Räume besser zu versorgen. Wir sind daher also gut beraten, die Ergebnisse der Enquete-Kommission weiterhin zu berücksichtigen und die Arbeit der darauf aufbauenden Kommission zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in M-V eng zu begleiten. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Ach, Herr Renz, bitte, ich bin gleich fertig. Ich höre Sie bis hier, finde ich ein bisschen unangenehm. Wenn wir jetzt Möglichkeiten für die Ausbildung schaffen, stehen diese Menschen in sieben bis zehn Jahren als gut ausgebildete und ambitionierte Fachkräfte zur Verfügung. Das ist eine lange Zeit, aber diese Zeit müssen wir jetzt endlich mal anfangen zu nutzen. Wie gesagt, wie Sterntaler zu stehen und zu schauen, was vom Himmel fällt, wird nicht funktionieren. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Dirk Stamer. Dirk Stamer , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In dem vorliegenden Antrag der CDU fordern Sie, mindestens 100 zusätzliche Studienplätze in der Humanmedizin in M-V zu schaffen. Es ist nicht verwunderlich, dass Sie diesen Antrag nach rund einem Jahr in ähnlicher Art und Weise erneut stellen, wo doch jüngst Anfang des Jahres Bundesminister Lauterbach die Erhöhung der deutschlandweiten Studienplatzkapazitäten im Bereich der Humanmedizin gefordert hat. Ich will Ihnen kurz sagen, warum die Forderung nach mehr Studienplätzen in der Humanmedizin republikweit richtig sein mag, für M-V aber eben nicht, und wir Ihren Antrag deswegen ablehnen müssen. Es ist, wie wir auch schon gehört haben, zu erwarten, dass sich ein deutschlandweiter Ärztemangel aufgrund des demografischen Wandels in den nächsten Jahren verschärfen wird, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) bedingt durch eine schneller alternde Bevölkerung als auch durch eine große Anzahl an Ärztinnen und Ärzten, die in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen wird. Auch M-V wird davon selbstverständlich betroffen sein, insbesondere die ländlichen Regionen, diese jedoch eher teilweise aus anderen Gründen. Aus diesen Tatsachen allerdings einen Mehrbedarf an Studienplätzen in der Humanmedizin in Mecklenburg-Vorpommern abzuleiten, ist falsch und löst das Problem nicht. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Eine pauschale Erhöhung der Studienplatzkapazitäten ist derzeit nicht sinnvoll, da M-V aktuell im bundesweiten Vergleich schon jetzt den zweithöchsten Anteil nach Hamburg an Medizinstudierenden je 1.000 Einwohner hat. (Torsten Renz, CDU: Das ist noch keine Begründung.) Auf 1.000 Einwohner kommen in M-V bereits heute 2,25 Studierende der Humanmedizin. (Torsten Renz, CDU: Na die Frage ist ja der Bedarf.) Im Bundesvergleich sind es 1,26 Studierende pro 1.000 Einwohner. (Torsten Renz, CDU: Vielleicht haben wir einen höheren Bedarf.) Eine zweite Relation, Herr Renz, bringt auch weitere Klarheit, und zwar das Verhältnis von Medizinstudierenden beziehungsweise berufstätigen Ärzten jeweils zur Gesamtbevölkerung. In M-V sind 1,91 Prozent aller Ärzte in Deutschland tätig, ähnlich zum Königsteiner Schlüssel, aber es werden hier 3,45 Prozent der deutschen Ärzte ausgebildet, ja? Aus diesen Kennzahlen ist sehr schön zu sehen, dass M-V heute bereits schon überproportional viele Ärzte im Vergleich mit anderen deutschen Ländern ausbildet. (Zuruf von Katy Hoffmeister, CDU) Um es deutlich zu sagen, bildet M-V derzeit Mediziner für andere deutsche Länder aus. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Das Problem ist also nicht, dass wir zu wenige Ärzte ausbilden würden, sondern dass zu viele Absolventen der Humanmedizin dieses Landes nach dem Studium das Land verlassen und nicht hier bei uns ihrem Beruf nachgehen. Das ist das Kernproblem, ja? Das heißt, wir bilden genug aus, aber sie wandern schlicht und ergreifend ab. Und dann einen Vorschlag zu machen, 100 Studienplätze mehr zu schaffen: Stellen Sie sich einen Eimer vor, aus dem es raustropft, da ist ein Loch drin. Was machen Sie zur Lösung? Sie kippen oben mehr Wasser rein, dass mehr Wasser im Eimer bleibt. (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Torsten Renz, CDU) Ich möchte allerdings gerne das Loch flicken, damit eben nichts rauströpfelt. Das ist, glaube ich, etwas sinniger. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Mehr Studienplätze sind demnach ohne ein bundesweites Finanzausgleichssystem, um diesen Mangel zu kompensieren, schlicht und ergreifend nicht notwendig. Eine bundesweite Diskussion über ein Finanzausgleichssystem wäre allerdings sinnvoll, so etwas anzustoßen. Eine Knappheit von Ärztinnen und Ärzten ist also in der Tat ein Verteilungsproblem. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Auch wenn Sie es nicht hören wollen, es ist ein Verteilungsproblem der vorhandenen Mediziner, mehr als ein Ausbildungsproblem. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich glaube, das ist eine finanzielles Verteilungsproblem, was wir hier haben.) M-V trägt seinen Anteil zur Ausbildung von Medizinerinnen und Medizinern bereits heute bei. Auch aufgrund der hohen Ausbildungskosten in der Humanmedizin, der angespannten Haushaltslage und der, wie bereits erwähnt, sehr hohen Ausbildungsquote ist der Antrag abzulehnen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Die SPD will doch Steuererhöhungen, haben wir gerade gelesen.) Zum anderen muss bedacht werden, dass es auch eine Vielzahl von Faktoren gibt, die zu einer Abwanderung von Absolventen der Humanmedizin in andere Ländern führen. Die Attraktivität des Berufes und auch des ländlichen Raumes insgesamt muss gestärkt werden, um diesem Fachkräfteproblem zu begegnen. Und da stimme ich Herrn Terpe zu, wir müssen das Problem allumfassend betrachten und nicht nur singulär mit einer einzigen Lösung, ja? (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau. Also da stimme ich Ihnen vollkommen zu. Und die Koalitionspartner der SPD und der LINKEN haben dies auch schon längst erkannt und im Koalitionsvertrag auch schon viele Maßnahmen vereinbart, die die Lebensqualität und auch diesen Klebeeffekt des ländlichen Raums deutlich stärken und noch stärken werden. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Ein gutes Instrument dazu ist auch die Landarztquote, an der Sie auch mitgewirkt haben, ja, die Absolventen an dieses Land zu binden. Und wir setzen uns als Land dafür ein, dass wir hier diese Flexibilität bei der Vergabe der Studienplätze für die Universitäten unseres Landes noch weiter erhöhen auf Bundesebene, das heißt also gegebenenfalls eine Ausweitung dieser Quote. Den Vorschlag allerdings, 100 Studienplätze pauschal ins System zu geben, halten wir nicht für sinnvoll, und wir lehnen deshalb den Antrag ab. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat noch einmal das Wort die Abgeordnete Katy Hoffmeister. Katy Hoffmeister , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe viel gehört, viel, aber nichts Neues, und schon gar nichts, was mich überzeugt hat, diesen Antrag etwa nicht weiterzuverfolgen. Und ich habe gesagt, „geht doch“ wäre mein Wunsch nach der Einbringung der heutigen Rede und nach der Diskussion dazu, und ich bin sicher, dass wir an diesen Punkt noch kommen werden, wie Sie es gerade noch mal auch ausgeführt haben, Herr Terpe, weil „geht doch“ ist einer der Sprüche, die das Wissenschaftsministerium sich offensichtlich zu eigen machen will. Da geht es um die Planungssicherheit für die Hochschulen, da geht es um die Frage der Finanzierung der Studierenden und der Studierendenwerke. Aber jetzt, meine Damen und Herren, geht es um die Frage, wie schaffen wir es, mehr Medizinstudienplätze in M-V zu halten. Und, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht, dass mir unklar wäre, dass das nur ein Baustein sei. Sie erinnern sich an den Dezember 2021, da habe ich Ihnen ein paar mehr Bausteine hingelegt. Ich habe gedacht, Sie tun sich leichter, wenn Sie nur einen Baustein zu bearbeiten haben, nämlich die Zahl der Studienplätze, und Sie tun sich noch leichter, wenn Sie auf Ihren Kollegen Lauterbach treffen, der genau diese Formulierung für die Erhöhung der Medizinstudienkapazitäten trifft. Und Sie haben ja gemerkt – und deswegen ist es Ihnen auch so schwergefallen, eine Gegenargumentation aufzubauen, meine Damen und Herren –, dass es nämlich Argumente gibt, die schon längst ausgetauscht sind, die aber aus meiner Sicht in diesem Fall überhaupt nicht zählen: Wir bilden überproportional aus, wir haben mehr Abschlüsse, als wir brauchen. Ja, meine Damen und Herren, wir haben aber die Situationsschilderung beispielsweise unseres Kollegen Terpe gehört, der uns noch mal ausdrücklich auch darauf hingewiesen hat, dass wir hier in M-V eine besondere Situation haben, nämlich, dass wir hier Altersabgänge haben, die weit über Bundesdurchschnitt liegen, und deshalb allein der Verweis auf „Wir bilden mehr aus, als wir brauchen“ nicht zieht. Und man könnte die Theorie aufnehmen, sehr geehrter Herr Kollege, wir kippen mehr rein, als wir brauchen und als rauskommt. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie davon ausgehen, dass Sie deshalb Studienplätze streichen werden, aber man könnte auch zu einem anderen Ergebnis kommen: Ja, dann kippen Sie noch mehr rein, dann bleiben am Ende mehr kleben, wenn ich mir Ihre Sprache zu eigen machen möchte, was ich in der Regel versuche zu verhindern. Ich würde Sie bitten, noch mal bitte auf den Kern zurückzukommen. Natürlich ist es so, dass die Medizinstudienplatzerhöhung nicht ein Allheilmittel ist. Das wissen wir alle. Und wir wissen auch, dass wir nicht allein die Landesregierung dafür verantwortlich machen können, sondern dass viele Beteiligte wirken. Das ist die Ärztekammer, das ist die Kassenärztliche Vereinigung, das ist die Krankenhausgesellschaft, das ist jeder Arbeitgeber, der im Gesundheitswesen tätig ist, und ja, das sind auch die Kommunen. Aber unsere Verantwortung hier im Landtag besteht darin, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, dass alle, die überhaupt in ihren Wirkmodus kommen können, nämlich, dass die Studienabgänger möglicherweise eben tatsächlich hier in diesem Land verbleiben können, und dazu bedarf es nun zunächst erst mal der Erhöhung der Studienplatzkapazitäten. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Sehr richtig!) Und um mehr geht es in diesem Fall nicht. Und natürlich gehört dazu mehr, als zu sagen, ich hätte gerne mehr Studienplätze, nämlich 100 in dem Falle oder 200 oder welchen Königsteiner Schlüssel Sie auch bei jeweiliger Forderung ansetzen. Natürlich ist klar, dass damit nicht nur personelle Voraussetzungen geschaffen werden müssen, sondern auch bauliche und technische an unseren Universitäten. Und wenn Sie sich den Antrag ansehen, dann ist der auch nicht auf die Erhöhung der Studienplatzkapazitäten beschränkt, und gegen einen Masterplan in diesem Falle spricht erst recht nichts. Insofern unterstreiche ich den Antrag, diesen Antrag jedenfalls in den Ausschuss zu verweisen. Und deshalb würde ich Sie gerne bitten, sich übergreifend dieses Themas anzunehmen. Und insofern unterstützen wir selbstverständlich die Landesregierung, aber sich des einen nicht zu versperren, nämlich, die Studienplatzkapazitäten zu erhöhen. Wir brauchen sie, und ich gehe davon aus, dass Sie deshalb mit mir alle zu einem „Geht doch“ kommen werden, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1745 zur federführenden Beratung an den Wissenschafts- und Europaausschuss sowie zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Vielen Dank! Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Überweisungsantrag bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, AfD und Ablehnung der übrigen Fraktionen abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1745. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/1745 bei Zustimmung der Fraktionen der CDU, FDP, AfD, bei Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE, SPD und Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Beratung des Antrages der Fraktionen der FDP und CDU – Umfassendes Personalkonzept zur nachhaltigen Sicherung der Handlungsfähigkeit der Landesverwaltung, auf Drucksache 8/1566. Antrag der Fraktionen der FDP und CDU Umfassendes Personalkonzept zur nachhaltigen Sicherung der Handlungsfähigkeit der Landesverwaltung – Drucksache 8/1566 – Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete David Wulff. David Wulff , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern hoch qualifizierte und motivierte Mitarbeiter in den öffentlichen Verwaltungen. (Horst Förster, AfD: Nicht nur.) Und das war jetzt nicht der Witz zum Anfang einer Rede, so gern man auch ganz gerne mal ein bisschen Verwaltungsbashing machen möchte, sondern das ist mein voller Ernst, denn die Grundlage erfolgreicher Erledigung der Aufgaben des Landes ist eine leistungsstarke, kompetente und effiziente Verwaltung. Und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Verwaltungen auf Landesebene, aber auch auf den kommunalen Ebenen, die machen eine hervorragende Arbeit, ersticken leider nur allzu häufig in Bürokratie und unnützen Aufgaben. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Wir stellen fest, dass die Landesverwaltung vor riesigen Herausforderungen steht. Zum einen gehen in der nächsten Zeit sehr viele Mitarbeiter in ihren wohlverdienten Ruhestand und zum anderen gibt es aktuell einfach nicht genug Menschen, die dem Arbeitsmarkt insgesamt zur Verfügung stehen, also nicht nur der Landesverwaltung, sondern natürlich auch allen Unternehmen hier im Land. Die Verwaltung steht mit anderen Arbeitgebern in einem Wettbewerb um die Gewinnung von gut qualifiziertem oder überhaupt qualifizierbarem Nachwuchs, hat aber nur begrenzte Möglichkeiten, in diesem Wettbewerb Akzente zu setzen. Und da hatten wir in der letzten Woche gerade eine Besuchergruppe hier gehabt aus der Berufsschule in Rostock. Und da gabs auch mal die Überlegung aus deren Reihen, warum man nicht auch bei den öffentlichen, also bei öffentlichen Verwaltungen oder öffentlichen Unternehmen nicht mal einen Deckel bei den Azubi-Gehältern reinzieht, damit nicht die ganzen öffentlichen Verwaltungen, die ja so viel mehr bezahlen können als viele private Unternehmen, gerade im Handwerksbereich, die Azubis einfach wegklauen. (Torsten Renz, CDU: Ist das ein neuer Antrag gerade?!) Das ist nur mal eine Perspektive eines Schülers in der Berufsschule, während wir ja auf unserer Seite immer gucken, ja, wir müssen die Bedingungen attraktiver machen, wir müssen die Gehälter entsprechend anpassen im öffentlichen Dienst. Und was passiert natürlich? Diese Leute entziehen wir dem freien Arbeitsmarkt. Die Decke ist an allen Ecken und Enden einfach zu kurz, an der wir da nur ziehen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und in diesem Wettbewerb hat die Landesregierung leider nur begrenzte Möglichkeiten, die Akzente zu setzen. Und zumindest das Grundproblem scheint die Landesregierung aber erkannt zu haben. Der Finanzminister hatte seine Strategie zur Sicherstellung der staatlichen Handlungsfähigkeit und Maßnahmen zur Personalgewinnung und Personalentwicklung vorgestellt. In vielen Teilen unterstützen wir dieses Konzept auch. Das ist für einen SPD-Finanzminister sogar ein gar nicht so unliberales Papier an der Stelle, aber – das „Aber“ muss da jetzt hinterherkommen – im Wesentlichen ist das ja zum einen nur die Beschreibung der Notlage, die wir in der öffentlichen Verwaltung haben, und zum anderen guckt dieses Papier nur darauf, wie wir mit unseren Personalressourcen entsprechend hinkommen. Aber die eine Möglichkeit ist doch, entweder mehr Personal oder überhaupt gleichbleibend viel Personal in die öffentliche Verwaltung reinzukriegen, die andere Variante, und da geht unser Antrag mit hin, ist, die Arbeit zu reduzieren. Wie wärs, wenn wir mal die Arbeitsbelastung in der öffentlichen Verwaltung reduzieren? (Beifall und Zuruf von Torsten Renz, CDU: Sehr richtig!) Kommen wir gleich noch mal drauf zu, wie wir das machen wollen. Meine Damen und Herren, aus vielen Berichten des Landesrechnungshofes und aus den Ergebnissen von Anfragen wird deutlich, dass in Sachen Digitalisierung von Arbeitsabläufen auf dem Weg zur Modernisierung von Verwaltung noch erheblich Luft nach oben ist. Gleichzeitig gelingt es uns in weiten Teilen nicht, die Arbeitsbelastung zu senken, wobei dies doch geboten wäre angesichts der bevorstehenden Probleme des Fachkräftemangels. Vor allem Gesetz- und Verordnungsgeber neigen dazu, die Abläufe zu verkomplizieren, statt sie zu entschlacken. Ich erinnere kurz an die Debatte zum sehr schlanken Antrag zum Thema „Hybride Sitzung auf kommunaler Ebene“ heute früh ja schon. Und wenn wir uns an dieser Stelle hier mal selbst hinterfragen, wie wir nicht Prozesse schlanker machen können und Prozesse entschlacken können, dann ist es doch am Ende das, was wir hier reingeben an Verordnungen, an Gesetzen, was denn unsere Mitarbeiter in den Verwaltungen alles ausbaden müssen. Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen wünschen sich eine gut aufgestellte, kompetente und dienstleistungsorientierte Verwaltung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen auch Anerkennung und Wertschätzung erfahren können, und diese drückt sich nicht aus in veralteten Strukturen, nicht angepassten Stellenprofilen und jahrzehntealten Stellenbewertungen, uneinheitlichen Maßstäben und mangelnden Entwicklungsmöglichkeiten. Da haben wir an anderen Stellen oft genug drüber gestritten. Unser Antrag greift auf, dass die Landesregierung einen Personalbericht erstellt, was aber, so war unsere Befürchtung, den konzeptionellen und zukunftsorientierten Gedanken wenig berücksichtigt. Herr Geue wird sicherlich noch mal ein bisschen mehr ausführen nachher zum Personalentwicklungskonzept beziehungsweise zum Bericht dazu. Aber die Bevölkerung als auch die Beschäftigten selbst sollten erwarten können, dass die Landesregierung einen Plan verfolgt, wie die Aufgaben heute und in Zukunft wirklich gut bewältigt werden können, dass das kein Durchwurschteln wird. Der Landesrechnungshof hat in den vergangenen Jahren und explizit in den letzten Landesfinanzberichten die Landesregierung zur Erstellung eines neuen Personalkonzepts aufgefordert. Ganz offensichtlich liegt dieser bis jetzt noch nicht vor. Auch Zwischenschritte sind zumindest seit Beginn dieser Wahlperiode nicht vorgestellt worden, und die bisherigen Ausführungen des Finanzministers zum angekündigten Personalkonzept lassen darauf schließen, dass der Inhalt von der Landesregierung nicht den Anforderungen des Parlaments entsprechen wird. In der 7. Wahlperiode hat dieses Parlament dazu auch schon mal einen Beschluss gefasst. Wahrscheinlich wird jemand aus der letzten Periode nachher dazu noch mal ausführen. Das Dokument wird vermutlich eher den Charakter eines Sachstandsberichts haben und nicht den eines Zukunftsberichts oder einer Zukunftsvision, wo wir hinwollen. Die generelle Personalstruktur in der Landesverwaltung wurde seit Bestehen des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern keiner grundsätzlichen Untersuchung unterzogen, und somit bleiben Potenziale ungenutzt, sie bleiben liegen. Zudem werden notwendige Schritte zur Anpassung nicht unternommen. Andere Bundesländer haben jedenfalls tiefgründigere Untersuchungen ihrer Landesverwaltung vorgenommen und erstellen zumindest regelmäßig Personalberichte zum jeweiligen Sachstand. Und das muss auch bei uns im Bundesland Normalität werden. Wir müssen uns kontinuierlich mit dieser Thematik beschäftigen. Wir können nicht einmal was reingeben und hoffen, dass es dann läuft. Mit dieser Erwartungshaltung sehen wir, wo wir hinkommen. Unser Antrag zielt darauf ab, dass eine allumfassende Analyse der Landesverwaltung vorgenommen wird. Unter Zuhilfenahme Dritter sollen Stellenbeschreibungen und Stellenbewertungen angepasst werden. Es müssen Synergieeffekte und Optimierungspotenziale identifiziert und genutzt werden. Es sollen neue Erkenntnisse aus Verwaltungswissenschaft und technische Möglichkeiten beachtet und genutzt werden. Und es ist vermutlich auch nicht so, dass es gar keine Überlegungen gibt, aber diese laufen wahrscheinlich alle parallel und unkoordiniert. Und der Landtag als Haushaltsgesetzgeber und damit auch Herr über den Stellenplan weiß davon in großen Teilen einfach nichts, die Informationen liegen nicht vor. Eine solche Personalkonzeption kann auch nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn sie als ständiger Prozess begleitet und angepasst wird. Und nichts ist so beständig wie die Unbeständigkeit, vor allem im Personalwesen. Grundlage jeder weiteren Entscheidung ist die Analyse, eine ehrliche und schonungslose Analyse. Auf einzelne Punkte des Antrags möchte ich jetzt vielleicht noch eingehen. Ein paar Minuten habe ich noch. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich habe ja gesagt, externe Analysen, gerade bei den Personalbeschreibungen, aber da können wir gerne noch mal rein. Aber – auch das habe ich eingangs gesagt – die Beamten können auch selbst ihre eigenen Aufgaben reflektieren. Wir haben gutes, motiviertes Personal. Viele in den Apparaten in der Verwaltung, die wollen eine moderne Verwaltung, die wollen einen schlanken Staat. Die machen das doch nicht, um sich selbst zu beschäftigen, sondern die machen das, weil sie einen Dienst an unserer Gesellschaft tun. Und deswegen brauchen wir eine grundlegende Analyse – extern und intern. Und wenn wir dann eine solche Personalkonzeption haben und die auch erfolgreich umsetzen, dann glaube ich schon, dass wir zukunftsmäßig korrekt aufgestellt sind. Das heißt also, wir fangen mit der Aufgabenkritik an: Ist das überhaupt richtig, was wir hier machen?! Dann müssen wir noch mal gucken, was Prozessoptimierung betrifft. Das sage ich jedes Mal, wenn wir zum Thema Digitalisierung hier sprechen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Estland. Kopieren Sie es einfach!) Ein Beispiel ganz … Ist ja auch mein Reden. Wir können gerne Estland kopieren. Und die sagen nämlich auch, die haben ja auch wenig Leute, und die machen ja auch Digitalisierung, weil sie gar nicht so viel Personal in der öffentlichen Verwaltung haben. Das heißt also, mit schlanken Prozessen können wir auch endlich die Digitalisierung gut vorantreiben. Und wenn wir dann noch mal über das Thema Digitalisierung weiter nachdenken, müssen wir auch in so einer Konzeption mal überlegen, was bedeutet denn das Thema Digitalisierungsrendite. Natürlich, das muss jedem bewusst sein, wir sind nicht da, wo wir sein wollen. Und wenn wir da Schritte machen wollen, dann kostet das erst mal Geld. Das Geld müssen wir in den Haushalt einstellen, wir müssen die Prozesse kritisch analysieren, wir müssen die Prozesse entschlacken und schlanker machen und dann digitale Lösungen da raufpacken. Und dann kriegen wir auch eine Entlastung unseres Personals entsprechend hin, und dann kann man noch mal gucken, was bringt das tatsächlich an Rendite hintenraus, was sparen wir dadurch an Personal. Und wenn ich sage „Sparen an Personal“, heißt es nicht, dass wir Leute entlassen, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) sondern hier geht es wirklich nur darum, dass wir diese Stellen, die wir haben, gar nicht mehr besetzt bekommen. Wir müssen Entlastung schaffen an den Stellen. Und das Gleiche gilt also auch für das Gesundheitsmanagement. Gucken wir uns doch mal die Kleinen Anfragen an, die so bisher gelaufen sind. Aber das gilt auch für die kommunale Ebene genauso. Wie siehts denn aus mit dem Krankenstand? Machen wir uns doch nichts vor, wenn wir einen hohen Krankenstand haben, heißt das doch, dass die Leute, die noch da sind und nicht gerade krank zu Hause sind, entsprechend mehr arbeiten müssen. Und sobald dann diejenigen, die aus dem Krankenstand wieder zurückkommen, an ihrer Stelle sind, sind die anderen, die die Vertretung machen mussten, danach wieder krank, weil die danach irgendwie erst mal eine Überlastung haben. Das heißt also, beim Gesundheitsmanagement müssen wir auch unbedingt nachziehen. Und wenn wir dann interdisziplinäre Ansätze fahren und den Stellenbedarf vernünftig analysieren, dann kommen wir auch zu einem guten Prozess, zu einem guten Miteinander und entwickeln erfolgreich das Landespersonal hier im Land. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Finanzminister Dr. Heiko Geue. Minister Dr. Heiko Geue: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! M-V, Mecklenburg-Vorpommern ist besonders stark vom demografischen Wandel und der damit einhergehenden Alterung betroffen. Wir haben mittlerweile schon ein Durchschnittsalter von 47,5 Jahren, damit die drittälteste Bevölkerung in Deutschland. Der Anteil der unter Zwanzigjährigen ist im Vergleich zum Jahr 1990 von 28 auf 17 Prozent nur noch gesunken und der Anteil der älteren Menschen hat sich seit damals fast verdoppelt. Gegenwärtig sind 57 Prozent der Einwohner zwischen 20 und 64 Jahre alt. 2050 wird sich dieser Anteil vermutlich halbiert haben. Aktuell haben wir schon die Situation, dass jedes Jahr 10.000 Fachkräfte verlorengehen in Mecklenburg-Vorpommern. Das sind ist jedes Jahr 1 Prozent des Fachkräftepotenzials, und damit kann man es ja locker hochrechnen, in 10 Jahren 10 Prozent weniger, wenn nicht erfolgreich gegengesteuert wird und werden kann. Für die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, für den Arbeitgeber Land sieht es so aus, dass wir von den 33.000 unbefristet Beschäftigten – wenn ich alle zusammenzähle, komme ich auf 38.000 –, aber von 33.000 unbefristet Beschäftigten werden bis zum Jahr 2035 rund 15.000 in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Von daher ist es ja nur logisch, und darauf hatte auch Herr Wulff eben abgestellt, dass das ein großes Thema ist. Das ist aber aus unserer Sicht, aus der Sicht der Regierungsfraktionen und der Regierung logisch, dass wir das als wesentlichen Schwerpunkt in der Koalitionsvereinbarung, das Thema haben, dass Personalgewinnung, Personalentwicklung und Modernisierung der öffentlichen Verwaltung strategische Schwerpunkte für die aktuelle Regierung sind, und dass es ein explizites Ziel der Regierung ist, das Land als attraktiven Arbeitgeber weiter zu stärken. Von daher brauchen wir aus meiner Sicht auch kein weiteres Personalkonzept. Sie haben es jetzt so im Antrag genannt. Der Begriff „Personalkonzept“ ist aber mit etwas anderem verbunden, nämlich mit aktiver Personaleinsparung. Das wollen Sie ja gerade auch nicht. Das haben Sie hier gerade ausgeführt, dass es nicht Ihr Ziel ist. Sondern aus unserer Sicht, aus meiner Sicht, und deswegen haben wir ja schon auch geliefert, brauchen wir ein Personalgewinnungsverfahren, und da ist die Frage, wie das aussehen kann. Wir haben am 18. Januar im Kabinett das zentrale Nachbesetzungsverfahren gehabt. Ich habe das den Fraktionen auch vorgestellt und möchte hier gerne noch mal etwas ausführen, möchte aber doch am Anfang hier sagen, dass wir das haben, dieses zentrale Nachbesetzungsverfahren, ging und geht auch nur in der jetzigen Landesregierung. In der letzten Landesregierung ging es nicht, und da gucke ich jetzt Herrn Renz stellvertretend als ehemaligen Minister an. (Heiterkeit und Zuruf von Torsten Renz, CDU: Ich warte schon, was kommt.) Sie haben damals aus meiner Sicht, deswegen finde ich das nicht glaubwürdig, dass Sie hier Mitantragsteller sind – bei der FDP kann ich das aus einer Position „schlanker Staat“ heraus nachvollziehen, das ist nicht unsere Position, wir wollen einen handlungsfähigen, starken Staat haben, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) aber in manchen der Maßnahmen treffen wir uns dann –, aber dass die CDU jetzt sagt, jetzt müsste man mal und wir wollen: Ich habe Sie nicht wahrgenommen in der letzten Legislaturperiode als diejenigen, die bei dem Thema Gas gegeben hätten. Im Gegenteil ist meine Wahrnehmung, dass das jetzt so möglich ist, dass das mit der aktuellen Landesregierung zu tun hat. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das zentrale Verfahren, (Torsten Renz, CDU: Welcher Minister sollte das denn entwickeln? – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sie!) um Personal zu gewinnen, (Torsten Renz, CDU: Ein Blödsinn!) wollen wir über das zentrale Nachbesetzungsverfahren hinbekommen. (Torsten Renz, CDU: Also hat Herr Meyer in der letzten Legislaturperiode nichts gemacht?!) Wir wollen gerne jedes Jahr, jedes Jahr setzt der Finanzminister 20 Millionen Euro ein, um dieses Konzept auch zu unterfüttern. Ab Ende 2024 sollen 1,2 Prozent der freien Stellen in einen zentralen Demografie-Stellenpool und Modernisierungsfonds umgeswitcht werden, damit dann tatsächlich das passiert, was ja im Grunde Herr Wulff auch gesagt hat, Mensch, ihr müsst euch doch auch bewegen als staatliche Verwaltung, ihr müsst doch auch die Verfahren hinterfragen, die Organisation hinterfragen, bevor das dann alles digitalisiert wird. Da bin ich vollkommen bei Ihnen, und deswegen kommt man an diese 20 Millionen pro Jahr – das sind immerhin 80 Millionen Euro für mehr Personal, für Sachmittel und anderes –, kommt man nicht ran in dieser Legislaturperiode, ohne ein Modernisierungskonzept vorgelegt zu haben. Und das passt jetzt so richtig, dass Herr Renz hier steht, wenn ich das gerade sage. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister? Minister Dr. Heiko Geue: Ja. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Bitte schön, Herr Renz! Torsten Renz , CDU: Danke, Herr, ach nee, Kollege sind Sie ja nicht, Herr Minister! Ich habe jetzt nicht richtig mitbekommen, ob wir die Blockierer waren oder nicht der Motor. Insofern würde ich Sie ganz gerne noch mal vor dem Hintergrund bitten, wenn ich sage, Richtlinienkompetenz in diesem Lande liegt bei der Staatskanzlei, die Personalhoheit, die Entwicklung von Personalkonzepten – oder wie Sie das jetzt auch immer bezeichnen – beim Finanzministerium, was Sie als Chef der Staatskanzlei, auch die Rolle von Herrn Meyer als Finanzminister et cetera, was Sie uns konkret jetzt öffentlich in dieser Debatte vorwerfen und inwieweit – Teil zwei der Frage – DIE LINKEN jetzt Motor dieser Entwicklung sind, dass Sie sozusagen zum Jagen getragen werden. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Minister Dr. Heiko Geue: Also, lieber Herr Abgeordneter, … Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Sie möchten darauf antworten, Herr Minister? Minister Dr. Heiko Geue: Genau. … mantramäßig tragen Sie ja vor sich her, dass die Ministerpräsidentin Sie zu Positionen in der alten Regierung gezwungen hat, die Sie nicht vermeiden konnten. Das müssen Sie selber mit sich ausmachen, ob das eine Position der Stärke ist. Ich kann nur sagen, die Ressorts haben natürlich ein hohes Mitspracherecht, ob Modernisierungskonzepte gemacht werden oder nicht, ob die umgesetzt werden oder nicht, und ich habe die CDU in der letzten Legislaturperiode – da war ich nicht Mitglied der Landesregierung, ich war nur Chef der Staatskanzlei –, ich habe Sie im Bremserhäuschen bei diesen Themen gesehen und wahrgenommen. Vielleicht werde ich Ihnen da nicht richtig gerecht, ich kann es nur sagen, wie ich es wahrgenommen habe, und deswegen finde ich es wenig glaubwürdig, wenn Sie jetzt sagen, damals, als wir gebremst haben. Wir haben jetzt einen Partner, der nicht bremst. Wir brauchen keinen Motor, sondern wir sind uns sehr einig, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig!) beide Parteien sind sich da sehr einig, bei diesem Thema weiter voranzukommen. Das passt jetzt ganz gut. Wenn Sie da vielleicht Ihre Position verändert haben, dann freuen wir uns darauf, dass Sie das erläutern, inwiefern das tatsächlich stattgefunden hat. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Gestatten Sie eine zweite Nachfrage, Herr Minister? Minister Dr. Heiko Geue: Eine zweite würde ich jetzt nicht gern, sonst habe ich keine Zeit mehr für meine Rede. (allgemeine Unruhe) Ach so gut, ja, doch. Ich, ich hab … Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Sie haben noch … Minister Dr. Heiko Geue: … die Möglichkeit. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: … die Möglichkeit, ja. Minister Dr. Heiko Geue: Dann können Sie gerne. Dann machen Sie, machen Sie! Torsten Renz , CDU: Danke für die Nachfrage, Herr Finanzminister! Aus meiner Erinnerung heraus als Parlamentarischer Geschäftsführer habe ich teilgenommen an einer Klausurtagung der Staatssekretäre in Vorbereitung der Ministerrunde, und da ging es explizit und ausdrücklich um Personalentwicklung in diesem Lande. Und aus meiner Erinnerung war das sehr konstruktiv, und es gab nie Differenzen in der Auffassung, was die Personalentwicklung in diesem Lande betrifft, insbesondere, dass die Staatssekretäre in Anwesenheit der PGFs der Fraktionen diesen Kurs ausdrücklich unterstützt haben, in Zusammenarbeit auch mit dem Staatssekretär für Vorpommern, Herrn Dahlemann. Ist Ihnen bekannt, dass es nie Differenzen in dieser fachlichen Frage gab? Minister Dr. Heiko Geue: Das frage ich mich jetzt auch. Also Sie fragen mich jetzt nach einer Staatssekretärsrunde in der letzten Legislaturperiode. Vielleicht ist das eine von denen, bevor ich selbst im Land war. Ich weiß nur, dass es über das Thema „Personal/Personalentwicklung/Personalkonzept“ immer enorme Auseinandersetzungen gab, immer wenig Einigkeit gab. Und es gab schon gar keine Einigkeit darüber, wie wir eigentlich vorangehen könnten, also gerade das, was Herr Wulff ja auch ausgeführt hat vorhin, dieses, wie modernisieren wir uns eigentlich, was machen wir denn jetzt hier an zum Beispiel zentralen Nachbesetzungsverfahren. Wir geben ein bisschen, ein bisschen was geben wir ab an Einfluss seitens der Ressorts für so ein zentrales Verfahren. Da war meine Wahrnehmung immer, fairerweise muss ich sagen, nicht nur von der CDU – ich möchte es jetzt nicht hier, dass das einseitig dasteht –, da gab es auch natürlich in der SPD Ministerinnen und Minister, die nicht so begeistert davon gewesen sind, von der Vorstellung, einen Teil der Entscheidungsgewalt abzugeben, um fürs Ganze etwas zu gewinnen. Aber bei der CDU war wirklich niemand dabei, der gesagt hat, klar, komm, lass es uns genauso machen. – Danke! Gut, also kommen wir wieder zu dem zentralen Nachbesetzungsverfahren, weil wir sind eigentlich genau an dem Punkt, der auch so schwierig ist. Das sind Widerstände und dicke Bretter, die da zu bohren sind, diese Modernisierungskonzepte. Es gibt in jeder Verwaltung Widerstände gegen Modernisierungskonzepte. Und das Interessante ist jetzt mit diesen 20 Millionen pro Jahr, man kommt an das Geld und die Personalmöglichkeiten nur ran, wenn man tatsächlich Modernisierungskonzepte macht. Wir haben ein paar Maßnahmen schon festgelegt, wie Traineeprogramm oder Aufstiegsstellen, was mir sehr wichtig ist, weil wir auch eine wirklich sehr motivierte, ausgezeichnete Belegschaft haben. Also entsprechend haben wir diese Maßnahmen schon festgelegt, auch ein Rotationsprogramm mit der Staatskanzlei, aber vieles ist auch noch offen. Die Ressorts können die „MV-Beratung“ nutzen, sie können auch anders sich aufstellen, um tatsächlich nicht das, was jetzt abgearbeitet wird, in der Form, in der es abgearbeitet wird, mit den Verfahren, mit der Organisation, dass das nicht digitalisiert wird – da bin ich bei Ihnen, Herr Wulff –, sondern dass tatsächlich das alles erst mal hinterfragt wird und auch geschaut wird, dass interne Bürokratie und damit auch externe Bürokratie abgebaut wird. Aus meiner Sicht ist es ein explizites Ziel – Modernisierung des Staates –, dass Bürokratie nach innen und nach außen abgebaut wird, dass die Motivation der Stammbelegschaften erhöht wird und wir als attraktiver Arbeitgeber auch wahrgenommen werden. Da gehört meiner Meinung nach auch dazu – ich habe das vorhin schon mal in der, bei der anderen Thematik gesagt –, wie wir als Politikerinnen und Politiker über unser Land reden. Das ist ganz zentral, wie wir uns darstellen, weil Fachkräftemangel wird zum Teil auch nur bewältigbar sein, wenn mehr Menschen ins Land kommen, zum Beispiel auch zurückkommen, Menschen, die uns auch mal verlassen haben. Ich möchte jetzt gar nicht auf die weiteren Maßnahmenbereiche mit eingehen. Vieles von dem, was Sie im Antrag haben, wird auch schon gemacht, zum Gesundheitsmanagement, Führungsinstrumente und so weiter. Ich will nur sagen, das Zentralnachbesetzungsverfahren, das ich jetzt gerade benannt habe, das ein wichtiger Baustein ist, ist aber auch nicht mehr als ein wichtiger Baustein. Vieles andere gehört dazu, wie zum Beispiel übers Handy, über karriere-in-mv.de sich bewerben zu können und anderes, also barrierefrei die jungen Leute da zu erreichen. Und dass wir nicht bei null anfangen müssen, und auch das ist noch mal, möchte ich wirklich allen sehr ans Herz legen: Mecklenburg-Vorpommern ist nicht schlecht, ist nicht schlecht als Arbeitgeber. Im Gegenteil, wir hatten die Situation, dass im letzten Jahr die ZEIT Verlagsgruppe das hat untersuchen lassen, und wir sind von allen 16 Bundesländern das Bundesland geworden mit dem besten Platz bei „Attraktivität Arbeitgeber“. Also wir müssen auch nicht bei null anfangen. Wir haben viel zu tun, viel vor uns, viele Aufgaben. Das wird auch nicht von heute auf morgen zu leisten sein. Aber ich habe das auch so wahrgenommen, dass es da auch viel Einigkeit gibt in Richtung des Weges, den wir da einschreiten müssen. Und da bitte ich auch um Ihre Unterstützung, bitte um Verständnis, dass ich empfehle, trotzdem dem Antrag, so dem nicht zuzustimmen, aber dass wir an diesem Thema gemeinsam weiterarbeiten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat die Redezeit um zwei Minuten und 30 Sekunden überschritten. Als Nächstes hat das Wort für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Martin Schmidt. Martin Schmidt , AfD: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Ich habe das mit Freude zur Kenntnis genommen, dass die FDP- und die CDU-Fraktion endlich verstanden haben, dass nach all den Jahren ein Handlungsbedarf beim Landespersonal aufklafft – bei der CDU besonders verwunderlich, es kam hier schon zur Sprache, nachdem sie 15 Jahre mitregiert hat. Und ich habe das Gefühl, dass so ein bisschen das Ganze so ist wie bei diesem Film „Men in Black“ – passt ja auch zur Parteifarbe –, dass Sie sich gegenseitig diese Blitzdings-Dinger ins Gesicht gehalten haben, und (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Enrico Schult, AfD) nicht nur vergessen, was in den letzten 15 Jahren in der Regierung gelaufen ist, wo Sie mitregiert haben, sondern auch, dass bei der FDP vergessen wurde, was in dieser Legislaturperiode (Zuruf von Enrico Schult, AfD) schon an Anträgen, an hervorragenden Anträgen durch die AfD-Fraktion hier eingebracht wurde. Deshalb legen Sie jetzt einen ähnlichen Antrag erneut hier vor, und dabei haben die Mitarbeiter der FDP- und CDU-Fraktion anscheinend Zeilenhonorar bekommen, wenn man sich die Fülle ansieht. Dieser Eindruck drängt sich mir jedenfalls auf. (Torsten Renz, CDU: Wie sprechen Sie über unsere Mitarbeiter, sagen Sie mal?!) Ja, die entwickeln Sie ja nicht selber, Ihre Anträge, glaube ich, bei der CDU. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Man hätte mehr mit weniger Worten sagen können. Das hat die AfD-Fraktion jedenfalls bewiesen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Unser Antrag auf der Drucksache 8/93 zur Vorlage eines neuen Personalkonzepts vom 01.12.2021 (Zuruf von Torsten Renz, CDU) dürften bei der Erstellung dieses Antrags sicherlich bekannt gewesen sein. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD) Weiterhin verweise ich auf unseren Antrag 8/647 – die Drucksache zur Einführung eines jährlichen Personalberichts – vom 04.05.2022, ebenfalls abgelehnt worden von der CDU-Fraktion und von der FDP-Fraktion, sowieso von allen Fraktionen. Und da hätten wir es ja haben können, ein gutes Personalkonzept von damals (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) wird fortgesetzt und ein Landespersonalbericht wird eingeführt. Und wenn hier alle vom dünnen Staat, vom schlanken Staat, vom starken Staat reden, da hätten Sie einen klugen Staat haben können, aber Sie wollten das nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Finanzminister Dr. Geue hat ja immerhin damals in der Debatte überraschend versprochen, dass ein Landespersonalbericht bald kommen soll. Darauf warten wir gespannt. Und beide genannten AfD-Anträge, wie gesagt, überschneiden sich mit dem wesentlichen Kern des hier vorliegenden Antrags. Deswegen werden wir zähneknirschend dennoch diesem Antrag zustimmen. Leicht wird einem diese Zustimmung aber wahrlich nicht gemacht, darauf will ich jetzt kurz eingehen. (Torsten Renz, CDU: Oha!) Zu den Punkten „Verpflichtung zur Aufgabenkritik“ und „zur Geschäftsprozessoptimierung“ und „Digitalisierung von Geschäftsprozessen“ zitiere ich aus dem Haushaltsrunderlass 2022/2023 der Landesregierung vom 11. Februar 2021 – ja, nachdenken, wer damals noch regiert hat –, Zitat: Es „… hat eine übergreifende Aufgabenkritik mit anschließender Geschäftsprozessoptimierung zu erfolgen. Dabei wird es vor allem darauf ankommen, mittels Digitalisierung von Verwaltungsabläufen weitere Optimierungspotentiale zu erzeugen und umzusetzen.“ Zitatende. Die damalige Landesregierung hat sich also schon selbst diese Pflichten auferlegt. Wenn nichts oder zu wenig auf diesem Gebiet passiert, liegt das offensichtlich nicht an einer fehlenden Verpflichtung, also an einem niedergeschriebenen Text. (Torsten Renz, CDU: An der CDU kann es auch nicht liegen.) Ich würde behaupten, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) es liegt einfach an der politischen Führung – wer auch immer das ist –, die sich derzeit lieber um Onlineshops und Podcasts kümmert statt um eine effiziente digitale Verwaltung. Wieso glauben Sie, liebe CDU und FDP, dass eine nicht durchzusetzende Verpflichtung durch den Landtag jetzt mehr bewirkt als die Selbstverpflichtung von damals? Übrigens eine Selbstverpflichtung aus Ihrer Zeit, für deren Umsetzung die CDU-Minister ja noch viele Monate Zeit gehabt haben und hätten Pflöcke einschlagen können. (Torsten Renz, CDU: Von wann war das Konzept noch mal? Sagen Sie mal! Weil Sie sagten, viele Monate.) Ja, da müssen Sie schon zuhören. (Torsten Renz, CDU: Ja, ich habe zugehört.) Ja, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) aber es wird ja wohl auch noch davor Dinge gegeben haben. Daran werden Sie sich erinnern, Herr Renz – Sie können gerne gleich noch nach vorne kommen, das werden Sie sicherlich tun –, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) zusammen mit Ihren anderen Ex-Ministerkollegen. Und dann erklären Sie mal, was Sie die letzten, all die Jahre getan haben für einen schlanken Staat, für eine moderne digitale Verwaltung! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Wenn jetzt alles so schlecht ist, wo war dann Ihre Umsetzung?! (Torsten Renz, CDU: Da können wir gerne drüber reden.) Also, Herr Renz, kommen Sie nach vorne, erklären Sie uns, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) was die sogenannte Digitalisierungsrendite ist, wie Sie es in Ihrem Antrag nennen! Ich verstehe darunter eine Produktivitätssteigerung durch Digitalisierung. Da haben einige Fraktionen anscheinend völlig abseitige Vorstellungen von dem, was tatsächlich möglich ist. Da behauptet zum Beispiel Ihre Fraktion von der CDU in einem Antrag zum Nachtragshaushalt 2023 allen Ernstes, dass ohne Produktivitätssteigerung von mittelfristig 20 bis 30 Prozent weite Teile der Landesverwaltung nicht mehr arbeitsfähig sein werden. Und, um mal einen Vergleich heranzuziehen, im Zeitraum 92 bis 2021, das heißt, in 29 Jahren wuchs das preisbereinigte deutsche BIP je Erwerbstätigen – quasi eine Kennzahl für die Arbeitsproduktivität, wenn man so will – um rund 24 Prozent, wofür also unter Wettbewerbsdruck handelnde Unternehmer fast 30 Jahre brauchen. Das will zumindest eine Fraktion hier im öffentlichen Dienst mittelfristig übertreffen, weil sonst alles zusammenbräche. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das ist Ihre Sichtweise, so sehen wir das nicht. Wenn dem so wäre, dann können wir hier eh einpacken. Es ist aber nicht so. Solche Prognosen sind für uns einfach nur verantwortungsloser Quatsch. Wer so etwas behauptet, weckt maßlose Befürchtungen und maßlose Erwartungen, um sich aufzuspielen, um aus Angst und Sorge und falscher Hoffnung politischen Profit zu ziehen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Fakt ist, die Verwaltung wird hier nicht zusammenbrechen. Aber Fakt ist auch, das Land muss zukünftig mit weniger Personal und Bürokratie auskommen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Dazu brauchen wir ein Personalkonzept und eine fortlaufende, aussagekräftige Personalberichterstattung. Das haben wir hier bereits eingebracht. Deshalb stimmen wir Ihrem Antrag auch, wie gesagt, zähneknirschend zu. (Zuruf aus dem Plenum: Aah!) Wir suchen immer die Gemeinsamkeiten, wir sind die wahren Demokraten, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Jawoll! – Zuruf von Torsten Renz, CDU) auch wenn die Antragsteller sich redlich bemühen, die Zustimmung zu Ihrem Antrag durch groben Unfug zu verhindern. (Torsten Renz, CDU: Enthalten Sie sich doch einfach!) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Renz, CDU: Enthalten Sie sich doch einfach!) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort die Abgeordnete Frau Ann Christin von Allwörden. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Einen Moment bitte, Frau Abgeordnete! Es ist vorhin schon mal darauf hingewiesen worden, wenn jetzt hier jemand zum Rednerpult geht, gibt es keine Kommentare dazu. Das haben wir so besprochen, (Torsten Renz, CDU: Aha!) und ich bitte, dass das nun auch endlich mal eingehalten wird. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Vielen Dank! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort. Ann Christin von Allwörden , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein umfassendes Personalkonzept für die Landesverwaltung – mancher auf den rot-roten Koalitionsbänken wird denken, oh, schon wieder, denn alle paar Monate schlägt die Opposition mit diesem oder einem verwandten Thema hier im Landtag auf. Nun, wenn die Landesregierung in Person des zuständigen Finanzministers die Entschließung des Landtages zum Landesfinanzbericht 2020 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 7/5579 umgesetzt und zeitnah ein Personalkonzept erarbeitet hätte, bräuchte es diesen Antrag nicht. Da aber der SPD-Finanzminister zwar wiederholt die zeitnahe Vorlage eines neuen Personalkonzeptes angekündigt hat, gleichzeitig seinen Verlautbarungen aber zu entnehmen ist, dass es sich dabei eher um einen Sachstandsbericht handeln wird, der keine nennenswerten Veränderungen herbeiführt, müssen wir SPD und Linkspartei offenbar erst noch die Augen öffnen für das, was auf die Landesverwaltung in den kommenden zehn Jahren zukommt. (Beifall Torsten Renz, CDU, und David Wulff, FDP) Immerhin, dem Finanzministerium kann man nicht vorwerfen, das Problem nicht erkannt zu haben. Klar ist, dass der Rückgang des Angebots an Arbeits- und Fachkräften sich in den nächsten zwei Jahrzehnten weiter verschärfen wird. Die Anzahl der erwerbsfähigen Personen in M-V wird in den kommenden zehn Jahren jährlich um mehr als 10.000 Personen pro Jahr beziehungsweise mehr als ein Prozent jährlich sinken. Machen Sie sich das klar: 10.000 Personen pro Jahr! Für die Landesverwaltung wird die laufende Dekade durch hohe Altersabgänge von über 1.000 Beschäftigten pro Jahr geprägt sein. Etwa jeder dritte Beschäftigte der Landesverwaltung geht in den kommenden zehn Jahren in den Ruhestand. Nun könnten naive Köpfe meinen – und einige Äußerungen, beispielsweise des Kollegen Koplin im Finanzausschuss, gingen in diese Richtung –, das Land müsse einfach nur als Arbeitgeber attraktiv genug sein, dann würde die Landesverwaltung schon genug Nachwuchs gewinnen können, um die Stellen nachbesetzen zu können. Ein Blick auf den Arbeitsmarkt zeigt allerdings, dass diese Rechnung nicht aufgeht. Im Jahr 2021 beanspruchte das Land einen relativen Anteil von 3,86 Prozent des Erwerbspersonenpotenzials unseres Landes. Eine vollständige Nachbesetzung aller altersbedingten Abgänge würde eine indirekte Erhöhung dieses Anteils bis 2030 um circa 0,5 Prozent auf 4,3 Prozent bedeuten. Das mag sich nach wenig anhören, bezogen auf Bildungsstand und Qualifikation allerdings würde sich der Anteil an Fachkräften, die das Land für sich beansprucht, um das Zweieinhalb- bis Dreifache erhöhen. Damit würden allen weiteren Sektoren – Handwerk, Gastwirtschaft, Industrie, aber auch andere Verwaltungen – Fachkräfte entzogen, was zu sinkender Wertschöpfung und letztlich zu Einnahmeverlusten für die öffentliche Hand führen würde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn sich alle Fachleute darin einig sind, dass dies keine Option ist, muss man die Frage beantworten, wie die Landesverwaltung ihre Aufgaben mit weniger Personal erfüllen kann. Die Antwort liegt auf der Hand und ist nicht nur in der freien Wirtschaft seit Jahrhunderten geübt: Wenn der Personaleinsatz schrumpfen muss, der Aufgabenumfang aber nicht geringer wird, müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Durchschnitt je Zeiteinheit mehr Aufgaben erfüllen können oder – vereinfacht ausgedrückt – Sie müssen effizienter arbeiten. Natürlich liegt das nicht in erster Linie in der Verantwortung des einzelnen Mitarbeiters oder der einzelnen Mitarbeiterin, sondern in der Verantwortung des Arbeitgebers, in unserem Fall also in der Verantwortung der Landesregierung. Wenn nun der frühere Finanz- und heutige Wirtschaftsminister, Herr Meyer, oder der finanzpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Torsten Koplin, wiederholt und mit vollem Ernst die Auffassung vertreten, durch Digitalisierung könne man weder Personal noch Geld sparen, weil mehr personeller und finanzieller Bedarf für IT die Einsparungen an anderer Stelle übersteigen, dann muss man sich nicht wundern, warum die rot-rote Landesregierung unter Ministerpräsidentin Schwesig all die Themen, die in unserem Antrag benannt sind, nicht ernsthaft angeht. (Beifall Torsten Renz, CDU, und David Wulff, FDP) Aufgabenkritik, Organisationsanalyse, Geschäftsprozessoptimierung, Digitalisierung und Automatisierung der Geschäftsprozesse, Einsatz Künstlicher Intelligenz, Optimierung der Aufbauorganisation, Stellenbewertung und Stellenbedarfsermittlung, all das, was man unter dem Stichwort „Organisationsentwicklung“ zusammenfassen kann, ist mit Aufwand, Unruhe, Widerständen, vor allem aber mit Veränderungen verbunden. Und Veränderungen scheinen etwas zu sein, was diese Landesregierung nicht angehen möchte, nicht nur, aber ganz besonders beim Thema „Organisationsentwicklung der Landesverwaltung“ nicht. Meine Damen und Herren, wenn bei den im Kapitel 1108, Titel 542.01 „Maßnahmen zur Verbesserung der Verwaltungseffizienz“ in den Jahren 2020 bis 2022 bereitgestellten Mitteln in Höhe von rund 100 Millionen Euro – noch mal auf der Zunge zergehen lassen: 100 Millionen Euro! – bis jetzt praktisch kein Mittelabfluss zu verzeichnen ist, dann ist das ein eindrucksvoller Beleg dafür, wie weit der Prozess der Verwaltungsmodernisierung und -optimierung hierzulande bisher vorangeschritten ist, nämlich gar nicht. (Beifall Torsten Renz, CDU, und David Wulff, FDP) Leider bietet auch das kürzlich vom Finanzminister vorgestellte zentrale Nachbesetzungsverfahren als Instrument der Personalgewinnung, mit dem die Landesregierung zur Verwaltungsmodernisierung beitragen und die Arbeitsfähigkeit der Landesverwaltung dauerhaft sicherstellen will, keinerlei Antworten auf die Frage des abnehmenden Erwerbspersonenpotenzials. Ich nehme dem Finanzminister durchaus ab, dass er das Problem erkannt hat und mit den Modernisierungskonzepten, die die Ressorts jetzt kurzfristig erstellen sollen, die Verwaltungsmodernisierung in den Ministerien und allen Landesbehörden vorantreiben möchte, leider aber fehlt hinsichtlich dieser Modernisierungskonzepte jegliche Verbindlichkeit. Der entscheidende Punkt aber ist ein anderer. Der Finanzminister sagt zwar richtigerweise, dass aufgrund der demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren nicht jede frei werdende Stelle wiederbesetzt werden kann, die Landesregierung aber bleibt die konkrete Antwort darauf schuldig, wie die Arbeitsfähigkeit der Landesverwaltung zukünftig mit weniger Beschäftigten aufrechterhalten werden kann. Eines möchte ich zum Abschluss noch mal betonen. Mein Kollege Marc Reinhardt hat es schon bei unserem Antrag „Zukunft der Landesverwaltung beschreiten – Modernisierung beschleunigen – effiziente und serviceorientierte Verwaltungsprozesse umsetzen“ erläutert: Die Einsparung von Stellen ist nicht das vorderste Ziel der von uns geforderten Verwaltungsmodernisierung. Der Druck zu Stelleneinsparungen muss in den nächsten Jahren nicht mehr vonseiten der Finanzpolitik kommen. Diese Aufgabe übernimmt der demografische Wandel, wahrscheinlich sogar weitaus wirksamer als manch ein personalkostenkonsolidierungsbemühter Finanzminister. Das vordringliche Ziel des vorliegenden Antrags und der unumgänglichen Verwaltungsmodernisierung ist es, die Verwaltung unseres Landes trotz des abnehmenden Erwerbspersonenpotenzials handlungsfähig zu halten und vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in vielen Bereichen längst unter der Mehrbelastung aufgrund unbesetzter Stellen zu leiden haben, wirksam zu entlasten. Daher appelliere ich an Sie: Stimmen Sie dem vorliegenden Antrag zu! Zeigen Sie, dass auch Sie die beschriebenen Probleme erkannt haben, vor allem aber, dass Sie bereit sind, darauf die erforderlichen Antworten zu geben und den Prozess zur Modernisierung unserer Landesverwaltung hin zu mehr Effizienz endlich ernsthaft zu beginnen. Denn eines muss an dieser Stelle konstatiert werden: Im Augenblick sind wir davon nicht nur meilenweit entfernt, im Augenblick trennen diese Landesregierung davon mehrere Lichtjahre. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Torsten Koplin. Torsten Koplin , DIE LINKE: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Offensichtlich gibt es sehr unterschiedliche Vorstellungen von dem, was man Personalkonzept nennt. Das, was sehr wortreich beschrieben wurde im Antrag, der hier zur Diskussion steht, ist eine Sichtweise für unser Dafürhalten auf Personalmanagement und auf eine Form des Personalkonzepts, wie sie in den späten 90er-Jahren und in den 00er-Jahren üblich war. Und die Entwicklung, die hier jetzt allenthalben beschrieben wurde – und die Beschreibungen sind durchaus zutreffend –, verlangt aber eine andere Qualität von Personalmanagement, und die ist mit den althergebrachten Instrumentarien, mit den althergebrachten auch Managementmethoden nicht mehr zu haben. Was wir uns vorstellen, und insofern ist das, was wir als Personalkonzept verstehen, klar beschrieben in der Koalitionsvereinbarung und im Haushaltsgesetz – einige Fakten, die hier jetzt eine Rolle spielen, sind ja genau daraus –, dass wir mit dem letzten Haushaltsgesetz, also nicht Nachtragshaushalt, sondern regulärer Haushalt, beschrieben haben, wie die Situation ist und wie sie sich absehbar zeigen wird. Und insbesondere Frau von Allwörden hat jetzt Zahlen benannt, wie wir sie seinerzeit abgeschätzt haben. Um darauf zu reagieren, kannst du nicht mit dem klassischen Personalkonzept, sondern du brauchst eine Form der Verwaltungsmodernisierung, die zuvorderst auf Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit abstellt. Und natürlich, auch wenn das hier ein bisschen, ja, es sollte auch eine Verletzung sein, ist auch angekommen, also, dass es so ins Lächerliche gezogen wird, wie wichtig es ist, Attraktivität als Arbeitgeber oder als Landesverwaltung herzustellen, die schwer errungen werden muss, weil sie aus vielen verschiedenen Komponenten sich zusammensetzt. Also, um das noch mal deutlich zu machen, die technische/technologische Entwicklung, der demografische Wandel, auch der Wandel in den Lebensentwürfen und Ansprüchen, was das Arbeitsleben betrifft und was die Freizeit und was das Familienleben und das Ausleben von Hobbys und Interessen betrifft, das hat sich so sehr gewandelt, dass man Dinge, die vordem in Konzepte geschrieben wurden und auch einen gewissen Bestand hatten über Jahre, so nicht mal als ein Instrument der Steuerung nutzen kann. Hinzu kommt noch – mir scheint immer so der Blick auch auf vorherige Personalkonzepte eine Rolle gespielt zu haben –, damals bei dem ersten Personalkonzept, damals, auch unter SPD und PDS, waren die Rahmenbedingungen gänzlich andere. (Torsten Renz, CDU: Von der SPD und CDU.) Die waren so, dass ein massiver Druck auf die Verwaltung und auf die Beschäftigtensituation entstand hinsichtlich deren Größe und deren Finanzierbarkeit bei einem – das war 2002 –, bei einem Defizit von 1,9 Milliarden Euro. Und wir wollten eben keine Entlassungen, wir wollten keine sozialen Verwerfungen, sondern ein Konzept … (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Nein, nein, das will ich Ihnen auch gar nicht unterstellen. Ich will nur sagen, dass die Rahmenbedingungen, die damals gegolten haben und unter denen wir den Begriff „Personalkonzept“ definiert haben, jetzt eben andere sind. Und in der Tat haben wir das deutlich gemacht und haben nunmehr Fragen der Modernisierung der Landesverwaltung und der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit eben durch ein solches zentrales Nachbesetzungsverfahren in den Mittelpunkt gerückt. Also das ist qualitativ ein anderer Ansatz, weil uns die Rahmenbedingungen dazu auch herausfordern. Und das wiederum fordert, in zweierlei Zielrichtungen aus unserer Sicht aktiv zu werden, einmal mit Blick auf die derzeitigen beziehungsweise potenziellen Beschäftigten und zum anderen mit Blick auf die Nachfrage, also das, wo wir die Arbeiten realisieren müssen, die Verwaltungstätigkeiten, im Interesse der Entwicklung des Landes. Was also die Kandidatinnen und Kandidaten, die Beschäftigten, die potenziellen, auch betrifft, hat in der Tat etwas mit der Attraktivität zu tun. Und ich denke, wir sind über die Jahre attraktiv als Landesverwaltung gewesen und werden das auch weiterhin sein wollen. Und das würden wir auch den Kritikern der jetzigen Arbeit der Koalition, der Regierungsparteien überhaupt nicht absprechen, das ist immer nur eine Frage des Wie: Quereinstiege erleichtern, Quereinstiege auch so zu vollziehen, dass es passfähig ist mit denen, die in der Verwaltung bereits beschäftigt sind, Renten- und Pensionseintritt sanktionsfrei zu flexibilisieren, Zuwanderung fördern unter den Gesichtspunkten nicht des ökonomischen Nutzens – das halten wir für völlig abwegig –, sondern unter Gesichtspunkten der kulturellen und interkulturellen Bereicherung. Und was uns betrifft, dann Effizienzstärkung/Effizienzerhöhung, schnellere Digitalisierung, dazu sind eine ganze Reihe Maßnahmen auf den Weg gebracht worden. Ich möchte nämlich keine, möchte keine Verteidigungsrede halten. Wir werden an anderen Stellen noch über diese Aktivitäten und Maßnahmen sprechen, dass Sie, und das war der Punkt, deswegen sage ich, das schmerzt mich dann schon, wenn es so dargestellt wird, als würden wir da traumtänzerisch unterwegs sein. Es ist doch klar, das kostet erst mal Geld und das kostet erst mal Ressourcen. Und diejenigen, die zur Digitalisierung der Landesverwaltung ihren Anteil beibringen, die müssen hoch spezialisiert sein, gut ausgebildet sein, die muss man erst mal finden. Das ist also schon eine Herausforderung. Und worum es uns auch geht, ist eben die Frage der Kooperation. Ich bin sehr – ein anderer Aspekt –, ich bin sehr bei Herrn Wulff, wenn er sagt, also betriebliches Gesundheitsmanagement spielt da eine Rolle. Das sehen wir auch so. Da haben wir auf alle Fälle noch Luft nach oben. Allein, wenn man sich die Krankenstände anschaut, das ist in keiner Interesse. Wir haben unsere Vorhaben deutlich gemacht, und wir haben deutlich gemacht, dass wir in zweierlei Hinsicht jetzt aktiv sein müssen. Wir haben uns auf den Weg gemacht im vorvergangenen Herbst und ziehen das durch, einmal in struktureller Hinsicht und einmal in qualitativen Maßnahmen gesehen. Einmal strukturell sind es Fragen der Standardisierung von IT-Arbeitsplätzen – auch das hat schon im Finanzausschuss eine Rolle gespielt –, eben um die Prozesse zu vereinfachen, zu entschlacken, zu entbürokratisieren. Das wissen wir alle, dass das nicht ganz einfach ist. Aber da dranzubleiben, das ist unser erklärtes Ziel, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das muss man nur wollen.) und mit aller Hartnäckigkeit. Was qualitative Maßnahmen betrifft, da geht es uns – der Minister hat es gesagt – um solche Sachen wie Rotationsprinzip, um zu schauen, wo können welche Beschäftigten ihre Fähigkeiten am besten zum Tragen bringen. Und auch das Traineeprogramm: Also wenn ich das richtig mitgekriegt habe, ist auf das Traineeprogramm der Landesverwaltung regelrecht ein Run entstanden, dass wir, ich glaube, eine 40-fache Überzeichnung haben, ein 40-fach hohes Interesse, an diesem Programm teilzunehmen gegenüber den Plätzen, die wir im Moment anbieten können. Und insofern sind das Dinge, die schon erste Früchte tragen. Zu den qualitativen Maßnahmen gehören auch einheitliche flexible Regelungen zum Homeoffice und nicht zuletzt erleichterte Aufstiege für diejenigen, die in der Landesverwaltung tätig sind, um auch eine berufliche Perspektive aufzuzeigen. Soweit das, was ich Ihnen gerne sagen wollte. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Gestatten Sie am Ende noch eine Zwischenfrage? Torsten Koplin , DIE LINKE: Ja. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Bitte schön! Torsten Koplin , DIE LINKE: Herr Renz, wenn ich darauf antworten kann. Torsten Renz , CDU: Herzlichen Dank, Herr Kollege! Ich möchte noch mal zum Grundansatz zurückkommen und daraus eine Frage ableiten. Wir gehen jetzt davon aus aufgrund der demografischen Entwicklung, dass wir in soundso viel Jahren pro Jahr 10.000 Arbeitnehmer weniger im Arbeitsmarkt zur Verfügung haben. Insofern, viele Bereiche streiten dann um die kleiner werdende Menge. Da würde mich vom Grundsatz noch mal Ihre Position interessieren, ob es dann richtig ist, zu sagen, dass wir als öffentlicher Dienst Mecklenburg-Vorpommern, als Landesregierung sozusagen, den Status dann annehmen, die Zielstellung, dass wir weiter unseren Bestand an Arbeitnehmer/-innen, also Beamte, Angestellte et cetera, halten wollen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das hat er so bestätigt, mehrfach.) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Möchten Sie antworten, Herr Koplin? Torsten Koplin , DIE LINKE: Ich möchte darauf antworten und verweisen auf das, was wir – ich habe das vorhin schon gesagt – im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen an Dokumenten vorgelegt hatten. Wir haben da gar keine Illusionen, dass wir nicht jede Stelle neu besetzen können. Wir haben aber den Anspruch, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und insofern dafür Sorge zu tragen, dass wir möglichst viele Positionen wiederbesetzen. Denn, welche Nachteile es mit sich bringt, wenn wir Lücken haben, wenn bestimmte Sachen, die auch wir in Auftrag geben, nicht abgearbeitet werden können, was das alles nach sich zieht, … Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Herr Koplin, bitte zum Schluss! Die Redezeit ist leider um. Torsten Koplin , DIE LINKE: Ach, Entschuldigung! … ja, das liegt dann auf der Hand. Ich hoffe, ich habe es trotzdem beantwortet. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Jutta Wegner. Jutta Wegner , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe mir mit Blick auf den Antrag, auf diesen Antrag den Landesfinanzbericht 2022 angesehen. Die Aussagen, die dort zu lesen sind, sind unmissverständlich. Und ich zitiere, auf Seite 39 steht: „Der Landesrechnungshof hatte bereits in seinen Landesfinanzberichten 2019 und 2020 gefordert, dass die Landesverwaltung ein neues tragfähiges Personalkonzept für die Landesverwaltung erarbeiten solle. Der Landtag hatte eine entsprechende Entschließung verabschiedet. Ein solches Konzept liegt jedoch noch nicht vor. Der kontinuierliche Anstieg der Stellenzahl seit 2014 zeigt, dass ein solches Personalkonzept dringend notwendig ist. Dieses sollte aufzeigen, wie die Aufgaben der Landesverwaltung wahrgenommen werden können, ohne dass sich der Trend zum Stellenaufwuchs verfestigt. Die Landesregierung sollte umgehend ein Personalkonzept erarbeiten.“ Zitatende. Das sind eindeutige Worte, die keinen Spielraum zur Deutung lassen, meine Damen und Herren. Und das, was der Landesrechnungshof hier mit Nachdruck fordert, hat ja seine Gründe. Über lange Zeit gewachsene Strukturen zu überprüfen, ist generell sinnvoll. Man muss nicht Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Personalwesen studiert haben, um zu verstehen, dass es infolge eines ungeordneten Stellenaufwuchses auch ein Zuviel an Personal oder Personal an den falschen Stellen geben kann, was Abläufe, Strukturen und Entscheidungen am Ende des Tages eventuell sogar verlangsamt. Ein Personalkonzept ist aber nicht nur hilfreich, um in der Vergangenheit gewachsene Strukturen zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu justieren, sondern auch, um sich über zukünftige Bedarfe Gedanken zu machen. Und genau das ist dringender denn je, meine Damen und Herren. Die demografische Entwicklung wird sich auch in der Verwaltung – wir haben das ja nun in allen Redebeiträgen gehört – zunehmend bemerkbar machen. Weil gleichzeitig Nachwuchs immer mehr zur Mangelware wird, werden folglich in den kommenden Jahren mehr und mehr Probleme bei der Besetzung der frei werdenden Stellen auftreten. Und ich lehne mich wirklich nicht weit aus dem Fenster mit der These, dass die Verwaltung über kurz oder lang mit weniger Personal wird auskommen müssen als derzeit, schlicht und ergreifend, weil keine Leute mehr da sind, um frei werdende Stellen zu besetzen. Vor diesem Hintergrund ist es zwingend erforderlich, sich zu überlegen, wie sich Abläufe in der Verwaltung in Zukunft weniger personalaufwendig gestalten lassen. Nur so wird es gelingen, trotz der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung auch in Zukunft, sprich in 10, 20 oder 30 Jahren, eine handlungsfähige Landesverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern aufrechtzuerhalten. Und genau das muss das Ziel sein, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine handlungsfähige Landesverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern. Deswegen ist jetzt Handeln angesagt. Die Maßnahmen zur Personalgewinnung und Personalentwicklung, die das Finanzministerium jüngst vorgestellt hat, sind zumindest ein Anfang. Das Problem scheint erkannt. Trotzdem brauchen wir endlich ein Personalkonzept, aus dem hervorgeht, wie die Verwaltung trotz eines geringeren Personalbestandes ihre Aufgaben erfüllen kann. Dabei wird es darum gehen, Doppelstrukturen abzubauen, Abläufe zu digitalisieren und die vorhandenen Mitarbeitenden gut einzusetzen, weiterzubilden und optimal zu unterstützen, damit die anfallenden Aufgaben auch in Zukunft bewältigt werden können. Wo es sinnvoll ist, sollte zudem der Quereinstieg erleichtert werden, und auch Menschen mit einer beruflichen Ausbildung jenseits der Laufbahnbeamten sollten bei der Personalsuche in Betracht gezogen werden. Im Grunde brauchen wir – und auch das ist schon gesagt worden – ein Personalkonzept, das eher einem Verwaltungsmodernisierungskonzept gleicht. Nicht Rationalisierung, sondern Zukunftsorientierung lautet die Marschrichtung. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie schaffen wir es, mit weniger Leuten eine leistungsfähige Verwaltung zu erhalten? Diese Frage muss im Personalkonzept der Landesregierung unbedingt beantwortet werden. An diesem Punkt also volle Unterstützung für den Antrag von CDU und FDP. So sehr wir diese Forderung im Antrag auch unterstützen, ein paar Punkte gibt es dann doch, die uns stören. Zunächst möchte ich anmerken, dass unserer Fraktion die Wertschätzung gegenüber den Mitarbeitenden in der Landesverwaltung fehlt. Worte der Anerkennung oder des Respekts gegenüber den Mitarbeitenden gehen dem Antrag leider vollständig ab. Ich möchte die Worte, die Sie, Herr Geue, vorhin gefunden haben, ein bisschen abwandeln. Sie sagten, es ist ganz zentral, wie wir Politikerinnen und Politiker über unser Land reden. Und ich möchte im Zusammenhang mit diesem Antrag sagen, es ist ganz zentral, wie wir über das Personal der Landesverwaltung reden. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir hätten uns einen wertschätzenderen Ton gewünscht. Stattdessen erinnert der Zungenschlag, mit dem der Antrag geschrieben ist, eher an die nüchterne Analyse einer Unternehmensberatung. Davon zeugen Begriffe wie „Synergieeffekte“, „Optimierungspotenzial“, „Einsparpotenziale“ oder aber Formulierungen wie zum Beispiel „schädliche Verzerrung innerhalb des Personalkörpers“. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ganz genau.) Neben dem doch sehr betriebswirtschaftlich angehauchten Duktus schießt der Antrag an einzelnen Stellen auch über das Ziel hinaus, etwa, wenn es darum geht, Krankenstatistiken und gesundheitliche Auffälligkeiten im Personalkörper auswerten zu wollen. Aus unserer Sicht dominiert hier die rein betriebswirtschaftliche Perspektive etwas zu sehr. Dieser letzte, nicht wirklich gelungene Teil und die bestehende Beschlusslage im Landtag haben meine Fraktion dazu bewogen, sich zu diesem Antrag zu enthalten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Tilo Gundlack. Tilo Gundlack , SPD: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Nach summarischer Prüfung wird der Antrag abgelehnt. Ausrufezeichen! Beim Durcharbeiten des Antrages musste ich schon öfters meine Stirn runzeln. Am besten gefiel mir, gefiel mir die Terminsetzung in Ziffer II.2.: „spätestens Ende des Jahres 2023“. Heute ist ja Rosenmontag. aber meinen Sie dies tatsächlich und ernsthaft?! Ist doch wohl nicht wirklich Ihr Ernst! Werte Kolleginnen und Kollegen der einreichenden Fraktionen, Sie wollen von der Landesregierung, dass sie alle Punkte unter II. abarbeiten, und dann noch unter Zuhilfenahme Dritter, und dies für die gesamte Landesverwaltung, also für das Jahr 2022 mit insgesamt 34.657 Stellen oder für das Jahr 2023 mit insgesamt 34.817 Stellen, und das alles bis Ende 2023. Meine Damen und Herren, Sie haben jetzt sehr wortgewaltig einen Antrag geschrieben, dessen Umsetzung ja bereits erfolgt, siehe hierzu die Beschlussempfehlung auf Landtagsdrucksache 7/5579. Wenn ich beide Sachen, also Ihren Antrag und die bereits angesprochene Beschlussempfehlung nebeneinanderlege und vergleiche, dann könnte man auf den Verdacht kommen, man hat einfach Teile der Beschlussempfehlung abgeschrieben, noch einige Worte hinzugetan, und zack, fertig ist der gewaltigste Antrag seit der Entstehung dieses Landtages. Oder auch nicht. Und außerdem, meine Damen und Herren, steht nichts in der Beschlussempfehlung von „zur Erstellung eines umfangreichen Personalkonzepts aufgefordert“, sondern wird die Landesregierung gebeten, ein neues Personalkonzept zu erarbeiten, und dies auch zeitnah. Also immer schön beim genannten Text und den Worten bleiben! Allerdings konnten Sie sich auch beim Sprachgebrauch nicht einmal auf eine Wortwahl einigen. Im Betreff heißt es „umfassend“, und dann ein wenig tiefer heißt es eben „umfangreich“ und zu guter Letzt dann noch, ja, „umfassend“. Was denn nun?! Haben beide Worte doch dieselbe Bedeutung. (Unruhe vonseiten der Fraktion der FDP) Hört sich wohl schicker an. Na ja, was soll es, so kennen wir Sie halt. Meine Damen und Herren Abgeordnete, der Finanzminister hat ganz klare Ausführungen zur personellen Situation der Landesregierung – Landesverwaltung, Entschuldigung – und deren künftige demografische Herausforderung gemacht. Allerdings hat er auch gesagt, wie er sie angehen will, diese Herausforderung. Hier greift ein Personalkonzept einfach nicht. Die letzten Personalkonzepte waren immer auf Einsparungen ausgelegt. Diese Einsparungen oder diese Epoche der Personalkonzepte ist auch jetzt zu Ende. Dies sollten Sie langsam auch mal merken und zur Kenntnis nehmen. Wir stehen mitten im Wettbewerb um Arbeitskräfte. Die vom Finanzminister vorgelegte Strategie der staatlichen Handlungsfähigkeit und die daraus resultierenden Maßnahmen zur Personalgewinnung und Personalentwicklung sind ein sehr guter erster Aufschlag. Ich habe nur gehört von der CDU, die haben was nicht verstanden. Vielleicht muss der Finanzminister noch mal in die CDU gehen und es noch mal erklären. Sie aber wollen, dass es Untersuchungen gibt – von Dritten auch noch – mit ebenfalls wortgewaltigen Gutachten oder Handlungsempfehlungen, die dann meist doch nicht umgesetzt werden oder nicht umgesetzt werden können, weil sie aber nicht taugen. Dritte betrachten in der Regel nur die Zeit und ein Produkt, nicht das Tiefgründige in der Stelle. Der Antragsteller möchte oder die Antragsteller möchten die Stellen hinsichtlich der Nutzung von Synergieeffekten und Optimierungspotenzialen durchforstet wissen. Wie wollen Sie dies zum Beispiel bei der Polizei oder der Lehrerschaft oder bei der Justiz durchführen? Soll der Polizist gleich zulangen, wenn der Bürger es nicht gleich versteht?! (Nikolaus Kramer, AfD: Ja.) Soll die Lehrerin dem Schüler gleich eine Sechs geben? Oder soll der Richter keine Haftstrafe mehr vergeben? Bei diesen drei Beispielen spart man viel Zeit, viel Geld und optimiert dann auch noch seinen Arbeitsalltag. Dies wird dann schön von der Mitarbeiterschaft von PwC oder KPMG notiert und in ein Gutachten geschrieben und der Landesregierung und dem Parlament zur Umsetzung vorgelegt. Super, kann ich da nur sagen! Dies wird Millionen kosten, und der liebe Gutachter übernimmt natürlich keine Haftung, weil er ja nur das beurteilen kann, was er vorgelegt bekommt oder was der Mitarbeiter ihm sagt, wenn er denn mal gefragt wird. Und zu guter Letzt vergessen Sie dann noch – von CDU und FDP natürlich –, noch die Personal- und Betriebsrätebeteiligung und deren Mitbestimmungsrechte. Ebenso vergessen Sie die Gewerkschaften, denn damit haben Sie ja nun gar nix am Hut. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU und FDP, die Gewerkschaften sollen sich ja lieber in Zurückhaltung üben und nichts sagen und mit Brotkrumen zufrieden sein. Oder habe ich das falsch verstanden, was der Kollege Waldmüller jetzt die letzten Tage so gesagt hat? (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Ja.) Meine Damen und Herren, eine Landesverwaltung für die Zukunft zu wappnen, ist eine Mammutaufgabe. In der Landesregierung wird ständig daran gearbeitet, einen Strukturwandel, vielleicht auch einen Kulturwandel hin zu einer modernen, bürgerfreundlichen und in Teilen flexiblen Landesverwaltung einzuleiten. Dies ist nun aber auch kein Sprint, sondern ein Marathon, und er läuft bereits. In der so viel gepriesenen freien Wirtschaft gestaltet sich so eine, so ein Prozess auch schwierig und über viele Jahre und auch ohne Garantie auf einen Erfolg. Dafür gibt es auch reichlich Beispiele, denn wenn Firmen sich verändern, restrukturieren oder auch versuchen, sich zu digitalisieren, wird oft der Faktor Mensch unterschätzt. Darum immer schön vorsichtig und immer schön die Menschen mitnehmen! Verehrte Damen und Herren, bei allem, was Sie und auch wir wollen, müssen wir daran denken, wie junge Arbeitskräfte ticken und wie wir sie in die Landesverwaltung bekommen oder auch in die Landesverwaltung locken können. Das kann und wird uns passieren, dass wir statt weniger eher mehr Geld in die Hand nehmen oder mehr Personal einstellen müssen, nicht, weil sie alle unbedingt mehr Geld anstreben, sondern weil sie Forderungen aufmachen wie keine Vollzeit, Homeoffice als Regel, flexible Arbeitszeiten, und die Work-Life-Balance muss natürlich auch noch stimmen. Jeder, glaube ich, kennt das von uns aus Gesprächen mit Unternehmen und aus anderen Verwaltungen. Meine Damen und Herren, das sind die Herausforderungen, denen müssen wir begegnen. Da können Sie noch so viele tolle Konzepte fordern, diese ganzen Konzepte werden gnadenlos krachen gehen, wenn wir nichts anderes, wenn wir nicht anders reagieren. Hier möchte ich noch mal auf den Finanzminister eingehen und sein Konzept – das ist ein wirklich guter erster Aufschlag –, und damit können wir auch gut umgehen. Und vielleicht ziehen Sie sich das noch einmal zu Gemüte. Und, meine Damen und Herren, was wir noch brauchen, ist ein Einwanderungsgesetz. Wir müssen die Menschen, die zu uns kommen wollen, um zu arbeiten, mit offenen Armen empfangen und nicht mit bürokratischen Schranken verärgern, denn dann ziehen sie in ein anderes Land mit einem besseren und unbürokratischeren Einwanderungsrecht. (Thore Stein, AfD: Keine Sorge, die bleiben alle hier!) Ihr Antrag trägt zu all dem nicht wirklich bei, deshalb lehnen wir ihn ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP hat noch mal das Wort der Abgeordnete David Wulff. David Wulff , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Gundlack, ich habe ja das Gefühl, wir haben Sie geärgert, dass wir Sie so früh aus den Ferien zurückgeholt haben, hier bei dem letzten Wortbeitrag. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der FDP und Ann Christin von Allwörden, CDU) Also, dass Sie sich bei dem Antrag darüber echauffieren, dass wir nicht ständig das gleiche Wort benutzen, sondern mal „umfangreich“ und mal „umfassend“ benutzen, und das der Kern Ihrer Argumentation ist, verwundert mich dann doch ein wenig. Aber vielleicht können Sie da durchaus in den nächsten Ferien einen kleinen Aufsatz schreiben, was nun der Unterschied zwischen den beiden Begrifflichkeiten ist und wo vielleicht die Gemeinsamkeiten sind. Ich finde es aber schön, ich finde es durchaus schön, (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) dass Sie den Umfang unseres Antrages hervorgehoben haben. Da ist schon einiges mit dabei. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Dass Sie dann am Ende aber doch noch meckern, dass doch noch was gefehlt hat, das ärgert mich dann doch ein wenig. Denn wenn Sie sagen, das ist ein Marathon, der bereits läuft, habe ich den Eindruck, ja, das ist ein Marathon. Und worüber debattieren wir gerade? Über die Streckenführung! So, wir haben einen ordentlichen Vorschlag vorgelegt, wie die Streckenführung für diesen Marathon aussehen kann, und Herr Gundlack sagt, na ja, das ist jetzt vielleicht etwas zu umfassend, aber da fehlt noch eine Ecke, da müssen wir noch eine Schleife laufen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der FDP und Ann Christin von Allwörden, CDU) Also das finde ich so nicht in Ordnung. Frau Wegner, ich habe mir wirklich bei der Einbringung allergrößte Mühe gegeben, gerade bei der Verwaltung das sehr wertschätzend und sehr lobend hervorzuheben. Dass der Antrag jetzt ein Arbeitspapier ist, geschenkt, aber die Verwaltung und die Bedeutung der Verwaltung für dieses Land, die habe ich bei der Einbringung, denke ich, doch mehrfach hervorgehoben. (Heiterkeit bei Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das „Verwaltungsbashing“ war das Stichwort.) Ja, und das habe ich nicht getan. Ansonsten bitte ich, das noch mal zu korrigieren, wann das gewesen sein soll. Aber das war mir besonders wichtig, hier auch noch mal die Leistungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung hier lobend hervorzuheben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) So, jetzt musste ich noch mal kurz ein bisschen recherchieren bei Herrn Koplin, was er denn mal vielleicht studiert hat, und bei Wikipedia steht: Diplom-Kaufmann (FH). Und das ist insofern ganz spannend, weil der Begriff „Effizienz“ bei vielen Beiträgen, nicht nur hier, sondern auch in verschiedenen Beiträgen mit dabei ist. Aber Effizienz heißt ja erst mal nur, etwas richtig tun. Ich kann auch was völlig Falsches sehr, sehr gut erledigen. Das, was wir hier wollen, ist erst mal, die Effektivität reinzubekommen in die Verwaltung, also erst mal auf den Trichter zu kommen, das Richtige zu tun. Und dann gucken wir, dass wir das Richtige auch richtig machen, also effizient tun an der Stelle. Und das ist natürlich etwas, das ist auch in der Volkswirtschaftslehre, Herr Geue, auch im Studium, da wahrscheinlich im Grundstudium, gleich erstes oder zweites Semester, sollte das überall mit drin sein. Und deswegen hat es mich bei Ihnen, geehrter Kollege Koplin, doch ein wenig gewundert, insbesondere, weil Sie gesagt haben, unser Personalkonzept, das sei eine Idee aus den 90ern, vielleicht noch aus Anfang der 2000er, und haben dann noch mal reflektiert auf die Personalpolitik von Rot-Rot, also der damaligen Rot-Rot-Regierung 1998 bis 2002, (Nikolaus Kramer, AfD: Katastrophal!) also 90er/Anfang der 2000er trifft ungefähr das. Ich glaube, wenn man mit unserer Idee eines umfassenden Personalkonzepts inklusive Aufgabenkritik und Digitalisierung vor über 20 Jahren darangegangen wäre, würden wir heute besser dastehen, als wir es tatsächlich tun. (Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) Und zu guter Letzt, Herr Schmidt, unser Antrag, den wir geschrieben haben, der ist sehr umfangreich, ja, und der ist umfangreicher als das, was die AfD in der Vergangenheit hier vorgelegt hat. Deswegen haben wir auch in der Vergangenheit die AfD-Anträge meistens mit der Begründung, da fehlt uns noch was, abgelehnt. Und wenn wir so etwas sagen, dann halten wir natürlich auch Wort und sagen, was ist denn unser Konzept, was ist denn unsere Alternative. Und nein, unsere Mitarbeiter haben hier keinen Zeilenbonus bekommen für den Umfang dieses Antrages. Hier schreibt der Chef noch selber, und deswegen sind auch sehr viele Erfahrungen aus der Verwaltung heraus miteingeflossen, sehr viel Praxiswissen miteingeflossen. Und so konnten wir mithilfe der CDU hier wirklich einen sehr guten, umfangreichen Antrag vorlegen, wo ich glaube, dass das die Streckenführung für den Marathon „Personal hier im Land“ gut beschreibt. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der FDP und CDU auf Drucksache 8/1566. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Danke! Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Antrag der Fraktionen der FDP und CDU auf Drucksache 8/1566 bei Zustimmung der Fraktionen CDU, FDP, AfD, bei Ablehnung der Fraktionen DIE LINKE, SPD und Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Beratung des Antrages der Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lebensmittelverschwendung entgegentreten, auf Drucksache 8/1752(neu). Antrag der Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Lebensmittelverschwendung entgegentreten – Drucksache 8/1752(neu) – Das Wort zur Begründung hat die Abgeordnete Sandy van Baal. Sandy van Baal , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht haben wir Sie mit diesem Antrag ein wenig überrascht, ein Antrag, der vielleicht verwundert, den man zumindest nicht unbedingt vonseiten der FDP erwartet. Warum also dieser Antrag? Ganz einfach: Im Koalitionsvertrag der Ampel ist vereinbart worden, mit allen Beteiligten die Lebensmittelverschwendung verbindlich branchenspezifisch zu reduzieren, haftungsrechtliche Fragen zu klären und steuerrechtliche Erleichterungen für Spenden zu ermöglichen. Maßnahmen wie diese sind sinnvoll und wichtig, um der Verschwendung von Lebensmitteln entgegenzutreten. Andere Länder machen es uns bereits vor. Ein probates Mittel, der Vernichtung von Tonnen von Lebensmitteln pro Tag entgegenzutreten, ist ferner die Überarbeitung der strafrechtlichen Reaktion auf das sogenannte Containern. Hier hat die Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz eine Änderung der Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren vorgelegt. Vorgeschlagen wird eine neue Nummer 235a in dieser Richtlinie, wonach im Fall von Containern regelmäßig die Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153 StPO in Betracht kommt. Die Verwaltungsanweisungen, die sich an Staatsanwälte und Staatsanwältinnen richten, sind von den Ländern und dem Bund gemeinsam einstimmig zu beschließen. Wir reden hier gerade nicht über die Änderung des Strafgesetzbuches. Hiergegen haben wir Freien Demokraten uns stets verwehrt. Eine pauschale Entkriminalisierung des sogenannten Containerns erachten wir für den falschen Weg. Zu viele Aspekte spielen hier hinein. Die Eigentumsaufgabe kann bestimmte Gründe haben und ist derzeit in vielen Bereichen nicht abschließend geklärt beziehungsweise unterliegt Sonderregelungen. Das wissen wir, darum geht es in diesem Antrag aber auch nicht. Unterstützt werden soll die Änderung der Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren. Dies erachte ich, dies erachten wir für sinnvoll, weil so im Einzelfall von der Staatsanwaltschaft geprüft werden kann, ob ein strafwürdiges Unrecht vorliegt oder nicht. Gleichzeitig wird der Fokus des gesellschaftlich jedenfalls tolerierten Verhaltens, dem kein entgegengesetzter Wille des Eigentümers entgegensteht, gewahrt. Um es noch einmal ganz deutlich zu machen – weil ich ahne schon, was gleich kommt –: Von einer Legalisierung des Containerns ist und war nicht die Rede. (Heiterkeit bei Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schade!) Auch geht es nicht um eine Legalisierung von Diebstahl, von Hausfriedensbruch, von Sachbeschädigung und so weiter. Das sogenannte Containern ist auch nach der Änderung der Richtlinie illegal. Geändert werden soll die Standardvorgabe für die Staatsanwälte auch nur im Hinblick auf die Frage, wann ein Fall des Paragrafen 153 StPO, das heißt, eine geringfügige Tat vorliegt. Das geltende Recht wird nicht verändert. Es handelt sich um Anweisungen an Staatsanwälte, die für den Regelfall gelten. Sie hat keine Gesetzeskraft. Durch Ausübung von Ermessen kann von ihr abgewichen werden. Mangels Gesetzeskraft ist kein Richter, keine Richterin an die besagte Richtlinie gebunden. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Richter und Richterinnen sind an das Gesetz gebunden. Der Staatsanwalt/die Staatsanwältin kann auch in Regelfällen des 235a der Richtlinie im Rahmen seines Ermessens anders entscheiden. Er hat sich lediglich mehr Gedanken zu machen bei der Ausübung seines Ermessens. Das Problem wird gerade nur auf Verfahrensebene und nur mit geringen Änderungen angegangen und eben auf der materiellen Ebene. Der neue 253 Absatz 1 soll eine In-der-Regel-Bestimmung enthalten. Absatz 2 sieht sodann für eine solche Verfahrensregel eine wichtige Klarstellung vor, wonach Fälle des gleichzeitigen Hausfriedensbruchs nicht zur Einstellung führen sollen. Eigentlich selbstverständlich, denn hier wird wohl ein entgegenstehender Wille des Berechtigten auch für den Containerden erkennbar gewesen sein, trotzdem sinnvoll. Ich hoffe, der Antrag wurde jetzt gut verstanden, und ich bitte um Unterstützung für diesen Antrag. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung die Justizministerin Frau Bernhardt. Ministerin Jacqueline Bernhardt: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Antrag von Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN reden wir heute über das Thema, was uns alle angeht, über Lebensmittelverschwendung. Jedes Jahr werden in Deutschland elf Millionen Tonnen an Lebensmitteln weggeworfen. Das ist eine immense Verschwendung von wertvollen Ressourcen wie Wasser, Energie, die zur Produktion der Nahrungsmittel benötigt werden, die zu Produktion und Transport von Lebensmittel verwendet werden. Das ist einfach eine immense Belastung unserer Umwelt. Wer also Lebensmittelverschwendung reduziert, der betreibt aktiven Ressourcen- und Klimaschutz. Und deshalb ist es eine gemeinsame Verantwortung von Bund, von den Ländern bis zu jedem selbst, Lebensmittelverschwendung entgegenzutreten. Von daher danke ich der Fraktion der FDP beziehungsweise BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass Sie heute dieses wichtige Thema aufgesetzt haben. Ein Baustein, eine Überlegung, Lebensmittelverschwendung zu begegnen, haben heute die Fraktionen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt. Beide Fraktionen fordern in ihrem Antrag die Landesregierung auf, eine Initiative der Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zu unterstützen. Die Initiative sieht die Änderung der Richtlinie für das Strafverfahren und Bußgeldverfahren, kurz RiStBV, vor, sprich, bei Diebstahl weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern soll eine regelmäßige Einstellung des Verfahrens nach 153 StPO in Betracht kommen. Was heißt das genau? Den Staatsanwaltschaften wird aufgegeben, dass sie regelmäßig das Verfahren einstellen sollen. Ausgenommen ist, und das wird in dem vorliegenden Antrag nicht erwähnt, der Fall, wenn es zu Hausfriedensbruch oder Sachbeschädigung kommt. Damit bliebe das Containern generell strafbewehrt. Und hier liegt genau der Knackpunkt, dass es zwar ein erster Schritt sein kann, Ihr Antrag, den Sie heute vorlegen, aber dass es zu wenig ist. Der Antrag betrifft die Änderung der bundesweiten Richtlinie. Wir sprechen also nicht nur über Mecklenburg-Vorpommern. Sehr geehrte Damen und Herren der Fraktionen von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, diese Überlegungen sind nicht neu. Seit Dezember 2022 besprechen wir unter den Minister/-innen genau diese Überlegung, wo wir da hinwollen. Um es vorwegzunehmen, diesem Vorschlag stehen wir als einem ersten Schritt – ich hatte es erwähnt, warum – positiv gegenüber und haben uns auch entsprechend der Bundesebene auf Arbeitsebene verhalten. Populär wurde der Vorschlag dann im Januar 2023, wo sich der Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann und der Bundesernährungsminister Cem Özdemir öffentlich in einem Brief an die Justizministerinnen und Justizminister und Senatorinnen und Senatoren für eben diesen Weg ausgesprochen haben. Sehr geehrte Damen und Herren, trotz des Umstandes, dass wir als Mecklenburg-Vorpommern diesem Vorschlag positiv gegenüberstehen, ist eine Änderung der RiStBV aus jetziger Sicht, aus meiner jetzigen Einschätzung heraus eher unwahrscheinlich. Ziel der RiStBV ist es, eine weitestgehende bundeseinheitliche Sachbehandlung sicherzustellen. Daher ist auch genau eine einstimmige Abstimmung der Bundesländer notwendig. Wie Sie der Presse entnommen haben, laufen da gerade auf Arbeitsebene die Abstimmungsrunden. Nun ist es aber beispielsweise so, dass aus Rheinland-Pfalz der FDP-Justizminister bereits im Januar 2023 hat verlautbaren lassen, er sehe das Vorhaben der Änderung der RiStBV als rechtspolitische Scharade. Auch andere Bundesländer sehen beispielsweise den Bundesgesetzgeber in der Pflicht, hier das StGB, das Strafgesetzbuch zu ändern und das Containern generell straffrei zu stellen. Das alles, wenn ich das so bewerten soll, klingt nicht nach einer Zustimmung zur Änderung der RiStBV. Deshalb mein Appell vielleicht an Sie als FDP-Fraktion, noch einmal mit Ihrem Justizminister zu sprechen und ihn vielleicht zu einem Umdenken zu bewegen, dass wir hier zu einem einstimmigen Beschluss zur Änderung der RiStBV kommen als einen ersten Weg zur Legalisierung des Containerns. Sehr geehrte Damen und Herren, ein anderer und weitergehender Weg wäre es tatsächlich, die Strafbarkeit des Containerns im Strafgesetzbuch auszuschließen. Der, der Lebensmittel vor der Verschwendung rettet, darf nicht zum Straftäter werden. Deshalb müssen wir uns gemeinsam der Frage widmen, wie wir einen legalen Zugang zu weggeworfenen und dennoch genießbaren Lebensmitteln sichern können und so natürliche Ressourcen schützen können. Diese Diskussion wird angesichts der derzeitigen Uneinigkeit zur Änderung der RiStBV und zur generellen Strafbefreiung weiter in den nächsten Monaten zu führen sein, bundesweit. Ich bin da aber optimistisch, weil ich generell bei allen Kolleginnen und Kollegen anderer Bundesländer sehe, dass sie den Handlungsbedarf, dass wir Lebensmittelverschwendung bekämpfen müssen, sehen und dass wir hier in nächster Zeit zu einer Meinung, zu einer einheitlichen Meinung kommen werden. Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heißt „Lebensmittelverschwendung entgegentreten“. Was mir so ein bisschen fehlte, war, dass Sie es tatsächlich nur aufs Containern und auf die Änderung der RiStBV eingeschränkt haben. Ich fand, und das haben wir uns insgesamt als rot-rote Landesregierung ins Hausaufgabenheft, in den Koalitionsvertrag geschrieben, dass wir entlang der gesamten Wertschöpfungskette schauen wollen, wie wir Lebensmittelabfälle verringern können. So heißt es im Koalitionsvertrag in Punkt 217: „Wir bekennen uns zu dem Ziel, die Lebensmittelabfälle entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu reduzieren. Um dies zu erreichen, muss die Entstehung von Lebensmittelabfällen bereits bei der Erzeugung, bei der Verarbeitung und im Handel vermieden werden. Die Koalitionspartner setzen sich auf Bundesebene für eine Abgabepflicht der Supermärkte für noch genießbare Lebensmittel an Tafeln und ähnliche Einrichtungen ein.“ Daraus folgend, aus dieser Aufgabe, aus diesem Auftrag an uns haben wir auf der Verbraucherschutzministerkonferenz im Juni 2022 in Weimar von Mecklenburg-Vorpommern einen Beschlussvorschlag gemacht, der den Titel „Reduzierung der Lebensmittelverschwendung: Einführung einer gesetzlichen Überlassungspflicht des Einzelhandels für aus dem Verkauf genommene, aber einwandfreie Lebensmittel“ trug. Den haben wir eingebracht und er wurde von allen Bundesländern einstimmig abgenommen. Und genau wenn wir hierzu kommen, könnte das ein weiterer Baustein sein, wie wir Lebensmittelverschwendung generell vermeiden und reduzieren können. Sehr geehrte Damen und Herren, um Lebensmittelverschwendung zu verhindern, braucht es ein Umdenken bei uns allen. Wir reden hier gerade über den Handel, wo 7 Prozent der Lebensmittelabfälle entstehen. Der weitaus größere Teil ist bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern in den Privathaushalten mit 59 Prozent der Lebensmittelabfälle, die hier entstehen. Deshalb finden wir es wichtig, dass wir gar nicht früh genug damit beginnen können, Kindern und Jugendlichen zu zeigen, wie einfach und wichtig es ist, Lebensmittel nicht zu verschwenden. Daher unterstütze ich als Verbraucherschutzministerin gerne Aktionen der DGE-Vernetzungsstelle Mecklenburg-Vorpommern, der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, wie zum Beispiel „Check die Tellerreste“. Hier lernen Kinder, wie sie bewusst Lebensmittelverschwendung vorbeugen können. Auch die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern leistet einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung und zur Sensibilisierung von Verbraucher/-innen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung. So klärten die Mitarbeiter/-innen der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise im Januar 2023 auf der „Grünen Woche“ auf, wie man Lebensmittelverschwendung bekämpfen kann. Es ging dort von praktischen Tipps, von bedarfsgerechter Einkaufsplanung über die richtige Lagerung von Lebensmitteln bis hin zu Ideen für eine clevere Resteverwertung. Und wir werden diese Aktion weiter stellen, auch weiterhin engagiert begleiten. Deshalb danke ich den Mitarbeiter/-innen der DGE-Vernetzungsstelle und auch der Verbraucherzentrale, dass sie mit uns gemeinsam als Landesregierung hier zur Sensibilisierung der Verbraucher/-innen beitragen und so auch gerade in dem größten Bereich, bei den Privathaushalten, bei einem Umdenken mitwirken und so letztendlich Lebensmittelverschwendung weiter reduzieren. Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen, die Landesregierung nimmt das Thema der Reduzierung der Lebensmittelverschwendung mit den verschiedensten Maßnahmen sehr ernst. Es ist uns aber auch bewusst, dass wir hier noch einen sehr weiten Weg gehen müssen, und es ist eben mehr, als nur das Containern anzusprechen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Timm. Paul-Joachim Timm , AfD: Nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, erst habe ich ja gedacht, als ich den Ursprungsantrag gelesen habe, dass die Drucksache als Absender von den GRÜNEN kommt, aber das war denn doch nicht so. Jamaika und das Ampel-Experiment in Berlin scheinen es doch zu ermöglichen, dass auch die FDP – eine Partei, (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die meiner Meinung nach immer für das Eigentum stand und das hochhielt – nun auch der woken Moral-Weltretter-Welle der GRÜNEN aufsitzt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die FDP und auch die Grün/-innen hätten unseren Antrag im April letztes Jahr unterstützen können, wo es um die Tafeln ging, die bekanntlich dafür da sind, das Problem der Lebensmittelverschwendung auf sinnvolle Art und Weise einzudämmen und diese Lebensmittel dann Bedürftigen sinnvoll zukommen zu lasse, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn es ist ja, denke ich, unumstritten, dass nicht das Containern Einzelner dazu dienen kann, das Problem zu beheben, sondern einzig und allein das zuverlässige Zuführen solcher Lebensmittel an die Tafeln. Diese geben die Lebensmittel organisiert und zuverlässig weiter an die Bedürftigen. Und genau da gehören diese Lebensmittel auch hin. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir reden hier laut Bundesagrarministerium von jährlich elf Millionen Tonnen Lebensmitteln – die Justizministerin hat es ja eben auch erwähnt –, die deutschlandweit im Jahr verschwendet werden. Aber auf den Handel entfallen eben nur 7 Prozent dieser Lebensmittel, die unnötigerweise entsorgt werden. Sage und schreibe 59 Prozent der zur Entsorgung bestimmten, aber noch verzehrbaren Lebensmittel fallen in den privaten Haushalten an, wie wir aus der OZ vom 12. Januar entnehmen konnten. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der FDP und von den Grün/-innen, damit stellt sich schon die Frage, ob die Sensibilisierung für dieses Thema nicht einfach an anderer Stelle erfolgen muss, denn, und da sind wir uns einig, es ist nicht zufriedenstellend, wenn Tonnen verzehrbarer Lebensmittel entsorgt werden und gleichzeitig Menschen in diesem Land hungern und sich Grundnahrungsmittel nicht mehr leisten können. Wogegen, aber wofür richtet sich nun Ihr Antrag konkret, Frau van Baal? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dagegen noch mal, darauf noch mal eingehen. Richtet er sich nun konkret gegen die Wegwerfmentalität, für den Klimaschutz, für Bedürftige? Nun, spätestens juristisch dürfte die Sache klar sein. Seit dem Beschluss des Bayerischen Oberlandesgerichts vom 2. Oktober 2019 ist klar, dass es sich beim Containern ungeachtet damit zusammenhängender Straftaten um einen Diebstahl handelt. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der Eigentümer die Sache später der Entsorgung zuführen möchte. Indem nun die Straftat des Containerns in der Regel nicht verfolgt würde, so, wie Sie es beabsichtigen, belohnen Sie die Straftäter, die eben nicht eine gemeinwohlfördernde Sache tun, wie sie eben durch die Tafeln gewährleistet werden. Das Strafprozessrecht bietet vielfach Möglichkeiten, ein Verfahren einzustellen, aber im Bereich des Containerns muss eben auch der jeweilige Einzelfall weiterhin geprüft werden dürfen. Die Strafandrohung hat auch aus gesundheitlichen Gründen einen konkreten Zweck. Wer Lebensmittel aus Müllbehältern holt, setzt sich einer Gesundheitsgefahr aus. Neben dem natürlichen Verfallsprozess, mit oder ohne Kühlkette, sind kontaminierte Lebensmittel hier als aktuellstes Beispiel, hier als Beispiel zu nennen. Das aktuellste Beispiel konnten wir am 12. Januar aus der OZ entnehmen. Da ging es um einen Rückruf von 10.000 Dosen aus einer Fischfabrik, bei denen eine Kontamination durch Salmonellen vermutet wurde. Oder wir erinnern uns an die berühmten Fälle von Glas- oder Metallsplittern in Babynahrung. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie vielleicht noch ein paar andere Fragen in Ihrer Erwiderung klären würden, beispielsweise: – Wer haftet, wenn sich beim Klettern in die Container jemand verletzt? Die Allgemeinheit in Form der gesetzlichen Krankenversicherung mit der Begründung, der Verletzte habe aus einem guten Motiv heraus gehandelt, oder gar der Supermarktbetreiber? – Dürfen denn zukünftig alle Container durchwühlt werden oder nur die, die Lebensmittel enthalten? – Wer räumt denn eigentlich auf, wenn die Verpackungen zerrissen werden, nachdem der große Müll-Tornado denn vor Ort getobt hat? – Was ist, wenn die Tonnen zur Müllentsorgung Privater herhalten müssen, nachdem eben diese sich bedient haben? – Und würde eine De-facto-Legalisierung des Containerns im dann nächsten Schritt nicht vielleicht möglicherweise die mitbegangenen Straftaten von Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung legalisieren und am Ende gar straflos stellen in diesem Zusammenhang? Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, die Liste der Fragen kann beinahe endlos fortgesetzt werden. Und um eins klarzustellen: Es geht uns nicht darum, drakonische Strafen für eine Tat, deren Strafwürdigkeit in der Regel als vernachlässigbar anzusehen ist, zu verhängen. Nein, aber wir treten dafür ein, dass die Entscheidung im Einzelfall doch weiterhin bei den Staatsanwälten und Gerichten bleibt, denn die sind die richtige Stelle, um die Tatumstände zu würdigen. Geltendes Strafrecht soll nicht weitergehend außer Kraft gesetzt werden können bei einer Tat, die eben kein gemeinwohlförderndes Interesse erkennen lässt. Sie erahnen es, Ihr Antrag geht für uns in den Papiercontainer. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau Berg. Christiane Berg , CDU: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich fang mal anders an: Stellen Sie sich einen Menschen aus unserem Land vor, Herrn Meier. Er ist Inhaber von Lebensmittelmärkten und hat das Problem, das Mindesthaltbarkeitsdatum auf einigen Waren ist abgelaufen. Was tun? An die Tafeln spenden. Das tut er und ist gerne bereit dazu, was für den Einzelhandel generell gilt, denn laut Handelsverband Nord geben knapp 90 Prozent aller Geschäfte im Lebensmittelhandel noch verkehrsfähige Waren an zum Beispiel Organisationen wie die Tafeln weiter. Zu beachten ist dabei nur der Leitfaden für die Weitergabe von Lebensmitteln – Rechtliche Aspekte des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, Stand April 2022. Herr Meier muss sich bei den Waren sicher sein, ob man sie noch verzehren kann, denn er haftet als weitergebende Einrichtung. Er will nicht das Risiko eingehen, dass Menschen nach dem Verzehr von abgelaufenen Waren krank werden und ihn auf Schadensersatz verklagen. Und da beginnt dann die Realität. Mit Umsetzung der Warenkaufrichtlinie der EU in deutsches Recht wurde der Sachmangelbegriff im BGB letztes Jahr erweitert, indem zur üblichen Beschaffenheit nunmehr auch die Haltbarkeit gehört. (Zuruf von Horst Förster, AfD) War bis dahin der tatsächliche Zustand der Ware ausschlaggebend, kann jetzt die reine Angabe des MHD, also das Mindesthaltbarkeitsdatum, ein Ansatzpunkt für die Frage sein, ob ein Sachmangel vorliegt. Das MHD wird also praktisch mit einer Garantie gleichgesetzt. Und machen wir uns nichts vor, das übt natürlich einen enormen Druck auf die Händler aus, abgelaufene Ware aus ihren Regalen zu entfernen. Das gilt für Supermarktketten, für Restaurants und jeden Kiosk. Mir ist es ein Anliegen, in der heutigen Debatte die Perspektive derjenigen auch mal darzulegen, die immer nur als die Verursacher von Lebensmittelabfällen angesehen werden. Wir haben es vorhin gehört: 11 Millionen Tonnen im Jahr weggeworfene Lebensmittel, davon 6,5 Millionen Tonnen, 6,5 Millionen Tonnen in Privathaushalten verworfen und im Vergleich dazu „nur“ 800.000 Tonnen im Handel. Das möchte ich nicht kleinreden. Jedes Gramm, jede Tonne ist eine zu viel, aber Selbstbedienung bei den Tonnen der Unternehmen, das kann auch keine Lösung sein. Auffallend ist, dass die meisten Handelsunternehmen ihre Mülltonnen mittlerweile einschließen, einhausen oder wie man das nennt. Das machen die bestimmt nicht, weil der Müll so wertvoll ist, nein, dafür gibt es gute Gründe. Drei habe ich mal rausgesucht: Erstens, die Händler führen ihr Eigentum so einer sachgerechten Entsorgung zu. Ich komme aus dem Nordwestkreis, dort gibt es eine Firma, die heißt ABV. Das ist die Altbackwarenverwertung in Groß Stieten, da wird wertvolles Tierfutter gemacht. Zweitens, mit dem Abschließen beugen sie einer Vermüllung dieses Bereiches vor, denn es ist leider nicht so, dass diese Tonnen dann oder beziehungsweise diese Bereiche sauber und ordentlich verlassen werden. Und als Drittes, sie bewahren andere davor, durch das Essen von Abfällen krank zu werden. Das sind in meinen Augen alles verständliche Gründe, und dazu kommt, dass dieses vielerorts verbreitete Narrativ von der Wegwerfgesellschaft, in der die Handelskonzerne die Ressourcen plündern und alles in den Müll werfen, einem Faktencheck nicht standhält. Besagter Herr Meier zum Beispiel hat in seinen Läden die Angestellten angewiesen, die Wurst nicht mehr als Aufschnittscheiben vorzuschneiden, sondern nach Bedarf zu schneiden. Das heißt, der Kunde muss dafür eine halbe Minute oder eine Minute länger einplanen, aber er hat abends halt nicht so viel, was er wegwerfen muss. Eine Idee. Im Handel fallen lediglich 7 Prozent der Lebensmittelverluste an, das hatte ich schon gesagt, im Privathaushalt 59 Prozent. Wir müssen also insbesondere vermehrt bei den Privathaushalten ansetzen. Und das nimmt Bezug auf das, was ich eingangs sagte: Wir müssen dem Mindesthaltbarkeitsdatum den Anschein des Absoluten nehmen. Da gibt es schon Kampagnen, die stehen auf einigen Verpackungen. Stichwörter „Sehen, Riechen, Schmecken“, im Gewerbe die „Beste-Reste-Box“, „To Good To go“, das sind alles Ansätze, die auf eine Lösung des Problems zielen, entscheidend weniger Lebensmittel wegzuwerfen. Den Ansatz, Containern durch die Staatsanwaltschaften immer nach Paragraf 153 der Strafprozessordnung, also wegen Geringfügigkeit einzustellen, den lehnen wir ab, ebenso, wie im Antrag ausgeführt, die Einfügung einer neuen Ziffer 235a. Ich zitiere mal aus Absatz 1: „In einem Verfahren wegen eines Diebstahls (§ 242 StGB) bzw. eines Diebstahls geringwertiger Sachen (§ 248a StGB) von weggeworfenen Lebensmitteln aus Abfallcontainern … kommt regelmäßig eine Einstellung nach § 153 StPO in Betracht, insbesondere wenn sich durch die anschließende Verwendung der Lebensmittel keine Gesundheitsgefahren oder Haftungsrisiken des Eigentümers realisiert haben.“ Das lese ich so, dass auch da immer noch derjenige, der diese Abfälle da reingeworfen hat, in der Haftung ist. In Absatz 2 wird klargestellt – das hat meine Kollegin Frau van Baal auch schon erklärt –, dass bei Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung keine Einstellung möglich ist. Ja, im Januar gab es in der SVZ so einen Bericht „Menü aus der Tonne“. Dort wurden Studentinnen bei ihrem, wie sie es nennen, „Wocheneinkauf“ in Greifswald begleitet. Aus dem Artikel geht hervor, dass die Damen organisiert sind, dass es eine Containerkultur in Greifswald gäbe, dass es Einführungstouren für die neuen Studenten gäbe, wo man lerne, Mülltonnen nach Essbarem oder in Mülltonnen nach Essbarem zu suchen. Ich zitiere die Arbeitsweise: „Sie überklettern Zäune, schlüpfen unter Absperrungen hindurch, öffnen Schlösser, wühlen im Müll der Supermärkte.“ Meine Damen und Herren, abgesehen davon, dass im Müll wühlen keine Alternative ist, das ist nicht mehr einfacher Diebstahl, dass hier verschlossene Behältnisse aufgebrochen werden. Hier befinden wir uns im Bereich eines schweren Diebstahls. Von Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch reden wir jetzt nicht. Und deshalb muss mir mal jemand erklären, warum wir dem zustimmen sollen, warum die gesetzestreuen Menschen im Land das anerkennen sollen, dass es eine Geringfügigkeit ist. Sowohl das Bundesministerium für Justiz als auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in der Ampel sind bemüht, Lösungen zu finden, denn es ist eine ressortübergreifende Lage. Die FDP im Bund sieht einen Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum, die SPD im Bund begegnet der Entkriminalisierung ebenfalls mit Zurückhaltung. Hier wird die am Allgemeinwohl orientierte Spendenverpflichtung der Supermärkte als Alternative ins Spiel gebracht – finde ich gut, das ist ein Vorschlag. Wir wollen, dass der Komplexität dieser Tatsachen bundeseinheitlich und zukunftssicher Rechnung getragen wird, indem eine entsprechende Regelung/Richtlinie alle angerissenen Belange einbezieht. Und ich denke, was uns unstrittig alle eint, ist das Ziel, so wenig wie möglich wegzuwerfen. Übrigens, den Herrn Meier gibt es wirklich. Er betreibt drei EDEKA-Märkte in Wismar und Umgebung, er ist mein Amtswehrführer, und ich habe ihn gefragt, was er von diesem Antrag hält. Das wiederhole ich jetzt nicht, was er gesagt hat, aber es ist eine Ablehnung, eine deftige. Und, meine Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit, wir lehnen auch ab! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Frau Dr. Rahm-Präger. Dr. Sylva Rahm-Präger , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lebensmittelverschwendung ist ein großes Thema in unserer Gesellschaft und es wurde in vielen vorangegangenen Debatten einseitig mit dem Blick auf die Container und die Lebensmittelabfälle aus dem Lebensmitteleinzelhandel und damit eher mit dem Blickwinkel des Strafrechts diskutiert. Das ist eine einseitige Sicht, mit der dieses Thema angegangen wird. Es ist ein großes Thema. Die Auswirkungen wurden hier schon genannt, auf das Klima und die Umwelt: elf Millionen Tonnen, 12 Prozent davon geschätzt aus der Landwirt, 18 Prozent aus der Verarbeitung, 14 Prozent aus der Außer-Haus-Verpflegung, über 50 Prozent aus den privaten Haushalten – die Angaben differieren hier zwischen der Verbraucherzentrale und dem Agrarministerium – und zwischen 2 und 6 Prozent aus dem Lebensmitteleinzelhandel. Aktuell gibt die REWE Deutschland einen Abfallwert von unter 2 Prozent an. Das bedeutet, dass weniger als 2 Prozent der verderblichen Ware im Abfall landen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir erzeugen in meinem Betrieb auf der Insel Rügen seit 25 Jahren frische Lebensmittel, und ich habe mir die Mühe gemacht, meine Kunden in der EDEKA, REWE, Kaufland, Bela und Netto anzufragen und mit mehr als 50 Telefonaten, ich sage mal, eine kurze Übersicht zusammenzustellen, zu diesen Läden, die wir hier haben. Das betrifft Greifswald, das betrifft die Insel Rügen, Stralsund und zum Teil auch Rostock. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Alle Partner arbeiten mit den regionalen Tafeln zusammen. Viele arbeiten gerade im Bereich Frische, also bei Obst und Gemüse und mit Thekenware, mit sogenannten Magic Bags – das war mir ganz neu, weil ich um diese Zeit wenig einkaufen gehe –, um ein Verwerfen der Lebensmittel zu vermeiden. Und wo es möglich ist, werden Obst und Gemüse vor dem Verwerfen an die örtlichen Tierparke abgegeben. Hinzu kommt, dass jedes verworfene Lebensmittel auch Verlust für den jeweiligen Händler bedeutet. Also der finanzielle Druck sorgt im B2B-Geschäft für vorsichtiges Einkaufen. Kein Händler möchte unnötige Abschriften produzieren. Abschriften sind im Preis gesenkte Lebensmittel kurz vor Ablauf des MHD oder eben ganz aussortierte Lebensmittel. Und Lebensmittel, die abgeschrieben werden und im Müll landen, erzeugen natürlich keine Erlöse und wenn sie an die Tafel abgegeben werden auch nicht. Also insofern ist auch der LEH interessiert daran, den Einkauf so zu strukturieren, dass Abschriften geringgehalten werden. Das hat sich wirklich verbessert in den letzten Jahren, das ist auch eine Preisfrage, auch jetzt ein Ergebnis der Inflation. Also viele Regale in den Märkten des LEH sind am Freitagabend oder am Sonnabend schon oftmals leerer, als wir es noch gewohnt sind, und ich halte das für sehr sinnvoll. Aber auch nicht jeder Kunde hat dafür Verständnis, das muss man auch sagen. Und eines ist ganz außer Acht gelassen, das möchte ich hier an dieser Stelle sagen, und das verstehe ich nicht. Ich weiß nicht, ob einer von Ihnen weiß, was ein HACCP-Konzept ist. Die Kollegin Frau van Baal müsste das sicherlich wissen, weil in der Hotellerie und Gastronomie natürlich nach solchen Hygienekonzepten gearbeitet wird. Zu einem Hygienekonzept gehört die Sicherung des Betriebsgeländes, unter vielen anderen, aber auch die Sicherung des Betriebsgeländes und die Sicherung des Abfalls zur Vermeidung von Schadnagern. Also wir haben es in den vergangenen Jahrzehnten geschafft, die Schadnagerpopulation in den Städten im Griff zu behalten. Das funktioniert aber auch nur wirklich mit konsequenter Abfallsicherung. Und eine Anleitung zum Containern kann man sicherlich nicht herausgeben und erstellen, um dann zu sagen, dass alles wieder ordnungsgemäß verpackt nach der Suche werden soll und auch wieder ordnungsgemäß verschlossen werden soll. Das wird nicht funktionieren. Im Übrigen haben alle von mir befragten Märkte bestätigt, dass die Abfallbehälter sicher verschlossen und in den meisten Fällen entsprechend durch bauliche Vorrichtungen auch geschützt werden. Also der LEH, der reagiert schon darauf. Und über welche Abfälle sprechen wir letztendlich? Von der REWE wurde mir mitgeteilt, dass vornehmlich verdorbene Waren und Waren aus Rückrufaktionen im Abfall landen, also Waren, von denen eine gesundheitliche Gefährdung ausgeht. Wollen wir das zum Verzehr freigeben? Und noch ein Wort zum MHD – ein Reizthema, denn den Verbrauchern wird durch diverse Diskussion von nicht sachkundigen Bürgern immer wieder suggeriert, dass man ein solches Mindesthaltbarkeitsdatum eigentlich ja gar nicht bräuchte. Das mag für einige Konserven bis zu einem gewissen Grad auch zutreffen, da hier die Haltbarkeit der Umverpackung eine Rolle spielt, wie zum Beispiel Rost oder Ähnliches, aber für frische Lebensmittel, wie Wurst, Fisch und Milchprodukte, ist das MHD ein im Stresstest getestetes Datum, das heißt, dass ein paar wenige Tage Sicherheit eingepreist sind, aber mehr auch nicht. Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz sind ein hohes Gut, und um dieses Gut täglich zu sichern, arbeiten die Erzeuger von Lebensmitteln in ganz Europa und die Händler von Lebensmitteln nach hohen Standards. Dazu gehören Reinigung, Desinfektion, Kontrolle der Hände der Mitarbeiter mittels Abklatschproben – das ist normal in den Betrieben, da wird wirklich kontrolliert, sind die Handschuhe frisch oder die Hände desinfiziert –, Glasbruchkontrollen wurden hier schon genannt, Fremdkörperkontrollen mittels Detektoren, ständige Überwachung mittels Tupferproben. Selbst die Gullys werden getupfert, damit man einer Listerienansiedlung vorbeugen kann, falls man welche finden sollte. Eine Überwachung der Produkte, mikrobiologisch, das ist auch normal. Wir haben weltweit die höchsten Standards in der Lebensmittelproduktion, und dann reden wir darüber, dass wir ja auch diese Lebensmittel ungekühlt aus Containern entnehmen können?! Das ist für mich, die rote Linie fehlt mir dort. Mir fehlt die rote Linie! Wir haben so hohe Standards, und dann reden wir über die Container und sagen, ja, geht doch auch, also ist zwar ohne Kühlung, aber geht, ist verschmutzt, aber, ja, so what! Das ist mein Problem damit. Und noch einmal zur Überschrift: „Lebensmittelverschwendung“. Meine Damen und Herren, Reststoffverwertung ist ein Riesenthema. Also es ist wirklich ein ganz großes Thema, und dem müssen wir uns auch stellen. Und dem stellen wir uns auch, denn es gibt also sehr verschiedene Möglichkeiten, auch in der Produktion, die Reststoffe, die in den Produktionsprozessen anfallen, noch zu verwerten. Also da sind große Initiativen vorhanden. Aber der größte Appell, und das ist hier schon gesagt worden, geht an die privaten Haushalte, denn im Prinzip ist es so, dass die Leute die Lebensmittel ja erst kaufen, und nach dem Kaufen werden sie entsorgt eventuell und verderben dort. Also das wurde hier auch schon gesagt, Bildung und Wertschätzung ist einer der wesentlichen Punkte, die hier von Bedeutung sind. Ja, schwierig, Sie können sich ja gerne im Rechtsausschuss mit diesem Thema noch beschäftigen. Also da haben wir uns zumindest geeinigt, dass es vielleicht mit einer Überweisung in den Rechtsausschuss zu bereden wäre. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Oehlrich. Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Rund elf Millionen Tonnen Lebensmittel, das wurde ja auch schon gesagt, landeten laut Statistischem Bundesamt 2020 im Müll. Etwa 7 Prozent der Lebensmittelabfälle entstehen im Handel. Meist geht es dabei um Lebensmittel, die ohne Geschmacks- oder Qualitätsverluste noch genießbar wären. Weggeworfen werden die Waren als Überschuss oder wegen Druckstellen, weil das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist oder weil zum Beispiel ein Teil eines ansonsten noch guten Obstnetzes schlecht ist. Die Produktion von Lebensmitteln ist nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW für etwa ein Drittel der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wegen dem Netz oder wegen dem Gemüse?) und davon wird dann noch nicht einmal alles genutzt. Foodwaste ist also ein riesen Klimakiller. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Viele, viele Bürger/-innen wollen zu Recht das Thema Lebensmittelverschwendung mehr in den Fokus der Öffentlichkeit rücken. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Mit mehr oder weniger öffentlichkeitswirksamen Aktion holen sie essbare Lebensmittel aus Müllcontainern, bereiten sie gemeinschaftlich zu und essen sie gemeinsam. Außerdem holen sich viele Menschen noch genießbare Lebensmittel aus Müllcontainern, weil sie sich deren Kauf schlicht nicht leisten können. Das Problem daran ist, (Michael Meister, AfD: Das ist das Problem. Genau das ist das Problem.) das sogenannte Containern ist strafbar. Das hat sogar das Bundesverfassungsgericht bestätigt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Die beiden Beschwerdeführerinnen in dem Fall … (Glocke der Präsidentin) Die beiden Beschwerdeführerinnen in dem Fall hatten diverse Lebensmittel aus dem verschlossenen Abfallcontainer eines Supermarkts entwendet und waren deswegen vom zuständigen Amtsgericht wegen Diebstahls verwarnt worden. Mit ihren Verfassungsbeschwerden rügten die Beschwerdeführerinnen die Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie die Verletzung ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit. Der Supermarkt habe kein schutzwürdiges Interesse an den weggeworfenen Lebensmitteln, weswegen die Strafbarkeit der Entnahme gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstoße. Darüber hinaus sei im Lichte des Artikels 20a Grundgesetz der Gemeinwohlbelang eines verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgangs mit Lebensmitteln zu berücksichtigen. Die massenhafte und in vielen Fällen vermeidbare Verschwendung von Lebensmitteln durch Vernichtung sei in besonderer Weise sozial schädlich. Das Bundesverfassungsgericht stellte in seiner Entscheidung klar, dass es grundsätzlich Sache des Gesetzgebers sei, den Bereich strafbaren Handelns verbindlich festzulegen. Dem Gesetzgeber stehe es frei, das Eigentum mit den Mitteln des Strafrechts zu schützen, sogar dann, wenn es wertlos sei. Im vorliegenden Fall diene die Strafbarkeit des Verhaltens der Beschwerdeführerin dem Schutz des Eigentumsgrundrechts. Der Eigentümer der Lebensmittel wolle diese bewusst einer Vernichtung durch den Abfallentsorger zuführen, um etwaige Haftungsrisiken beim Verzehr der Ware auszuschließen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Bereits das Interesse des Eigentümers daran, etwaige rechtliche Streitigkeiten und Prozessrisiken auszuschließen, sei im Rahmen der Eigentumsfreiheit grundsätzlich zu akzeptieren. „Die im Wortlaut des § 242 StGB angelegte … kriminalpolitische Grundentscheidung des Gesetzgebers zur Strafbarkeit des Containerns“ sei „deshalb verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.“ Soweit das Bundesverfassungsgericht. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Der Gesetzgeber wäre jedoch aus Sicht meiner Fraktion genauso wenig daran gehindert, die Strafbarkeit des Containerns einfach abzuschaffen. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in ihrer Stellungnahme „Weniger ist mehr – den Rechtsstaat stärken durch Entkriminalisierung“ darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber das Strafrecht stetig daraufhin zu überprüfen habe, ob mit Strafe bedrohte Handlungen als Ausdruck einer rationalen Strafrechtspolitik tatsächlich weiterhin strafwürdig seien. Für das Containern gilt das aus Sicht meiner Fraktion definitiv nicht. Wir wären dafür, dass Containern zu entkriminalisieren (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und so der Verschwendung von Lebensmitteln auch mit den Mitteln des Strafrechts entgegenzuwirken. Dafür ist jedoch der Deutsche Bundestag zuständig. Wir hier im Landtag können nur an einer anderen Schraube drehen. Bis der Deutsche Bundestag das Strafgesetzbuch entsprechend geändert hat, muss zumindest die Einstellung von Strafverfahren wegen des Containerns von Lebensmitteln deutlich vereinfacht werden. Nach einer Initiative der Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina sollen die Staatsanwaltschaften diese Ermittlungsverfahren künftig wegen Geringfügigkeit einstellen, wenn sie weder mit einer Sachbeschädigung noch mit einem größeren Hausfriedensbruch einhergegangen sind (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) und sich durch den Verzehr der Lebensmittel auch keine Gesundheitsgefahren realisiert haben. Dazu soll in den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren RiStBV eine neue Nummer 235a verankert werden. Dieser Initiative, der sich kürzlich auch Bundesernährungsminister Cem Özdemir und Bundesjustizminister Marco Buschmann angeschlossen haben, soll mit dem Ihnen vorliegenden Antrag von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN neuer Schub verliehen werden. Die RiStBV ist eine gemeinsame Verwaltungsvorschrift der Länder, die für die Staatsanwaltschaften verbindlich ist. Änderungen der RiStBV sind nur im Konsens der Länder möglich. Das heißt, jede Stimme zählt! Gemeinsam mit der FDP fordern wir Bündnisgrüne daher die Landesregierung dazu auf, die Initiative aus Hamburg zu unterstützen. Und die Justizministerin hat ja schon angedeutet, dass das auf Arbeitsebene längst passiert ist. Liebe Koalition, hier handelt es sich um einen Rückenwindantrag für Ihre Justizministerin! Ihrem Abstimmungsverhalten sehe ich gespannt entgegen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Noetzel. Michael Noetzel , DIE LINKE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten hier einen Antrag, der da lautet: „Lebensmittelverschwendung entgegentreten“. Konkret soll es dann aber dabei darum gehen, eine Änderung der Richtlinie für das Strafverfahren, das Bußgeldverfahren sozusagen, durchzubringen. Sie möchten, dass sich Mecklenburg-Vorpommern einer Initiative Hamburgs anschließt, wonach in Fällen des sogenannten Containerns eine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommt. Meine lieben Kolleginnen von der FDP und den GRÜNEN, der Antragstitel ist insofern etwas verwirrend, weil es ja im eigentlichen Sinn um eine Art Entkriminalisierung des Containerns geht und nicht um Verschwendung von Lebensmitteln an sich. Und da bin ich auch, Frau Kollegin, nicht aus Ihrer Rede schlau geworden. Die StA soll das Containern nicht verfolgen, aber es soll trotzdem illegal bleiben. Also so ganz verstanden habe ich das nicht. Die grundsätzliche Stoßrichtung des Antrages finden meine Fraktion und ich gut, denn es kann nicht sein, dass in einer Zeit, in der weltweit jede Minute elf Menschen an Unterernährung sterben, der Verderb von Lebensmitteln gewollt ist, während die Rettung von Lebensmitteln strafrechtlich verfolgt wird. Hier zeigt sich ganz deutlich das menschenfeindliche Gesicht des Kapitalismus. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Deshalb ist auch der weit überwiegende Teil, der weit überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung für eine Entkriminalisierung des Containerns, Umfragen zufolge bis zu 80 Prozent. Die Entkriminalisierung des Containerns ist richtig und seit Jahren überfällig. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, so sehr mir Ihr Antrag sympathisch ist, ist er in der vorliegenden Form nicht zielführend, und zwar aus drei Gründen: Erstens ist es bereits jetzt in M-V Praxis, dass die Staatsanwaltschaften solche Verfahren für gewöhnlich einstellen, insbesondere dann, wenn keine weiteren Straftaten wie Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch hinzukommen. Ihr Antrag würde also zumindest in M-V nicht viel ändern. Zweitens muss eine Änderung der RiStBV von den Ländern und dem Bund gemeinsam einstimmig beschlossen werden. Leider – und darauf hat die Justizministerin schon hingewiesen – hat Ihr Parteikollege, der Justizminister von Rheinland-Pfalz, Herbert Mertin, bereits vorher gesagt, dass er von einer strafrechtlichen Scharade ausgeht und diesen Antrag nicht unterstützen will. Also, liebe Kollegen von der FDP, was soll denn dann bitte Ihr Antrag hier heute? Sie wissen, er hat im Bundesrat keine Chance, und trotzdem stellen Sie ihn. Das finde ich doch etwas unseriös, wenn es doch Ihr eigener, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) wenn es doch Ihr eigener Parteikollege ist. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und von daher, liebe Frau van Baal, ist Ihr Antrag dann eben doch eine Überraschung. Drittens wirkt eine Änderung der RiStBV nicht entkriminalisierend im eigentlichen Sinne, die Straftat wird nur nicht weiterverfolgt. Möchte man wirklich – und so sieht es unsere Fraktion –, wirklich eine Entkriminalisierung erreichen, muss man das Strafgesetzbuch ändern. Und darauf zielt Ihr Antrag gerade nicht ab. Das haben Sie ja auch hier gesagt, dass Sie das eigentlich gar nicht wollen. Aber, und das ist das Gute, es gibt einen Gesetzentwurf der Linksfraktion im Bundestag auf Drucksache 20/4421, der genau auf diese Änderung im Strafgesetzbuch abzielt und der im Januar in die Ausschüsse verwiesen wurde. Wenn es Ihnen also, Frau Oehlrich, ernst ist mit dem Thema, können Sie gerne Einfluss auf Ihre Kollegen im Bundestag nehmen, (Heiterkeit bei Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das brauchen sie nicht.) damit dann dieser Gesetzentwurf durchkommt. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und wir freuen uns auf Ihre Zustimmung. Dem vorliegenden Antrag der FDP können wir so in der Form nicht zustimmen, würden ihn aber gerne in den Rechtsausschuss und in den Ausschuss für Verbraucherschutz überweisen, um uns dort intensiver mit dem Thema befassen zu können und mal zu sehen, was auf Bundesebene noch passiert. Die FDP hat ja bereits angekündigt, dass ihnen dieses Thema irgendwie dann doch nicht so wichtig ist, aber vielleicht können Sie uns im Ausschuss ja auch noch mal erklären, was das mit der RiStBV und der Entkriminalisierung oder auch dem Nichtentkriminalisieren, was das alles soll. Ich freue mich da auf die Diskussion. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter, auch für Ihr Votum für einen Überweisungsvorschlag, der ja noch nicht gestellt worden ist. Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der AfD Herr Förster. Horst Förster , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag ist, wenn wir uns nur mit ihm befasst hätten, nun wirklich überflüssig. Das ergab sich bereits aus Ihrer Begründung, Frau van Baal. Sie haben nämlich genau das, was von vielen beanstandet wird, ja im Grunde ausgeklammert. Sie meinen also, das sei notwendig, um irgendeinen armen Schlucker, der jetzt an den Container geht, sich da was rausholt, um den vor Strafe zu schützen. Wenn Sie wüssten, was alles unter dem Gesichtspunkt oder unter der Vorschrift des Paragrafen 153 StPO eingestellt wird in der Praxis, dann würde Ihnen schlecht werden. Ich kann mir in der Tat kein Gericht in dieser Republik vorstellen, wenn man die Praxis betrachtet für solche Fälle, wie Sie sie im Auge haben, dass da einer hingeht, der hungrig ist und holt sich da irgendwas raus, dass dem ein Strafverfahren droht. Es droht ihm nur dann, wenn die Fälle vorliegen, die Sie allesamt beschrieben haben, die Sie auch ganz fürchterlich finden, wenn nämlich der Container verschlossen ist oder da ein Zaun ist und Hausfriedensbruch begangen wird. Sie haben es ja auch, von der SPD die Kollegin, sehr deutlich beschrieben, welche sachlichen Argumente, und mein Vorgänger Paul Timm hat es ja auch beschrieben, welche Gründe dagegensprechen, welche Bedeutung das Ablaufdatum hat. Aber um die Fälle geht es ja nicht. Und deshalb ist Ihr Antrag wirklich komplett überflüssig, weil die Fälle, nochmals, die Sie im Auge haben, dass einer also nicht professionell, nicht im Auftrag einer Gruppe, nicht ständig und nicht den Container aufbricht, sondern der da einfach hergeht und sich da irgendwas rausholt, dem passiert überhaupt nichts, es sei, er hat eine riesen Vorstrafe. Dem passiert gar nichts. Und deshalb ist Ihr Antrag wirklich völlig überflüssig. Und deshalb habe ich gedacht, wir wären hier in fünf Minuten fertig. Sie haben das zum Anlass genommen, die meisten hier, eine große Debatte zu führen eben über Lebensmittelverschwendung. Das kann man machen, das ist auch ein großes Thema, das fängt in der Erziehung an. Ich bin also noch so groß geworden, meine Mutter, im Krieg, sage ich mal, ja, sozialisiert, die konnte bis zu ihrem Tode, bis kurz vor dem 91. Lebensjahr konnte sie kein Brot wegschmeißen. Und ich kenne es auch noch als Kind, dass man bei Brot, wenn ein bisschen Schimmel ist, das abgeschnitten hat und hat es trotzdem gegessen. Geht alles! Aber das, was jetzt auch hier Herr Noetzel macht, das fand ich ja ganz bemerkenswert. Das war wieder ein schönes Beispiel, wie man mit Begriffen doch arbeitet und die Sprache missbraucht. (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Er spricht nicht von der „Wegnahme von Lebensmitteln“, sondern von der „Rettung von Lebensmitteln“. Er möchte da bei uns die Vorstellung erzeugen, dass dort eine Heldentat, dass dort Leben irgendwie gerettet wird. Die Rettung von Lebensmitteln, Aufhänger für eine grundsätzliche Kapitalismuskritik. Und deshalb, Herr Noetzel, halte ich es auch für völlig überflüssig, diesen Antrag in den Ausschuss zu verweisen, weil Sie offensichtlich vorhaben, dort ein Thema zu bespielen, was mit dem Antrag eigentlich überhaupt nichts zu tun hat. Also nochmals: Er ist völlig überflüssig. Es besteht keinerlei Befürchtung – können Sie alle völlig ruhig schlafen –, jemand, der sich nur da das wegnimmt für den Eigenbedarf, dem passiert gar nichts, und diejenigen, die das professionell auch aus weltanschaulichen Gründen vielleicht betreiben, die werden über die Zäune klettern, die Container aufbrechen, die dann auch andere gefährden, die würden ja auch nach Ihrem Antrag bestraft. Im Übrigen, auch der Antrag mit der Einschränkung „keine Gefährdung“, wissen Sie, was das wieder für die Praxis heißten würde? Dann müssen Sie in all diesen Kleckerfällen jetzt konkret nachprüfen, ob denn Gefährdung, Ablaufdatum, all dieses vorläge oder nicht. Völlig lebensfremd, völlig absurd! Deshalb gehört dieser Antrag in der Tat, was sagte mein Kollege, in den Papierkorb. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der FDP Frau van Baal. Sandy van Baal , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß jetzt gar nicht, wo ich anfangen soll – erst mal mit dem allgemeinen Fall, es wurde ja viel erwähnt, dass Lebensmittel, die nicht mehr verkauft werden können, beispielsweise an die Tafel gespendet werden können und auch werden. Dabei ist immer noch zu beachten, dass Tafeln oftmals keine Lebensmittel annehmen, wo das Mindesthaltbarkeitsdatum, also das MHD, schon abgelaufen ist. Und das hat einen ganz einfachen Grund: Weil sie einfach nicht möchten, dass ihre Kunden, die zur Tafel kommen, sich als Menschen dritter Klasse fühlen. Das ist ein Grund, warum die Tafeln oftmals Lebensmittel auch nicht annehmen, wo das MHD abgelaufen ist. Dann sicherlich, da war einmal das Thema, wo die meisten Lebensmittel verschwendet werden, das ist der private Bereich, das ist richtig. Und um der Lebensmittelverschwendung wirksam entgegenzutreten, bedarf es eines grundsätzlichen Umdenkens. Da sind wir uns auch alle einig. Das ist auch ein sehr weitreichendes Thema. Die Änderung der Richtlinie kann dazu nur einen kleinen Beitrag leisten. Das war unser Ansatz, zusammen mit den Kollegen der GRÜNEN, dieses Thema hier einmal einzubringen. Wir müssen uns da für die Zukunft viel mehr Gedanken drum machen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: In welcher Gesellschaft wir hier leben, wo arme Leute den Müll durchwühlen müssen.) und die Änderung der Richtlinie kann diesen kleinen Beitrag leisten. Punkt, aus! (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Also warum sollte er nicht genutzt werden? Auch müssen wir uns Gedanken darüber machen, wie Lebensmittel, die nach Ansicht der Supermärkte nicht mehr verkauft werden können, stärker gespendet werden im Allgemeinen. Das ist natürlich auch ein ganz doll wichtiges Thema. Ich weiß jetzt gar nicht, wer es hier angesprochen hat. Es gibt bereits Start-ups, die sich darauf verlegt haben, nicht mehr verkaufbare Lebensmittel an Menschen weiterzugeben. Es gibt Tauschbörsen – ich glaube, Frau Rahm-Präger hatte das erwähnt – in den Supermärkten. Aber all dies spricht nicht gegen unseren Antrag. Es ist weitreichendes Thema. Zu Herrn Timm, der hatte glaube ich, direkte Fragen gestellt, zwei: einmal, wogegen sich unser Antrag überhaupt richtet, also im Allgemeinen gegen die Lebensmittelverschwendung, um das Thema einmal groß aufzumachen. Es ist keine Legalisierung von Diebstahl, von Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Das hatte ich auch in meinem Antrag gesagt. Herr Noetzel hatte auch Verständnisprobleme mit dem Antrag. Vielleicht konnte ich das jetzt im Nachgang ein bisschen klarstellen, worum es uns einmal geht. Das ist ein erster Schritt, ein wichtiges Thema, ein großes Thema und ein weitreichendes Thema. Und, Herr Förster, der Antrag ist nicht überflüssig, weil das hat die Debatte hier gezeigt, (Zuruf von Horst Förster AfD) wie wichtig dieses Thema im Allgemeinen ist. Vielen Dank für die Einladung zur Überweisung. Also ich stelle hiermit den Antrag auf Überweisung in den Rechtsausschuss, und ich bitte alle, noch mal in sich zu gehen und unserem Antrag trotzdem zuzustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Im Rahmen der Debatte ist eben beantragt worden, den Antrag der Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/1752(neu) zur Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Gegenstimmen durch die Fraktionen der CDU und AfD und Zustimmung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gemäß Paragraf 64 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung – Personelle Stärkung zur Beschleunigung der Energiewende, Drucksache 8/1371. Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß § 64 Absatz 3 GO LT Personelle Stärkung zur Beschleunigung der Energiewende – Drucksache 8/1371 – Die Kleine Anfrage ist der Landesregierung am 23. September 2022 zugeleitet worden. Die Antwort auf die Kleine Anfrage ist dem Parlamentssekretariat am 10. November 2022 zugeleitet worden. Ich bitte den Finanzminister in Vertretung für den Wirtschaftsminister an das Rednerpult. Der Fragesteller Herr Damm hat signalisiert, dass er auf das Verlesen der Frage – da ist er ja schon – aus der Kleinen Anfrage verzichtet, da die Antwort der Landesregierung vorliegt. Der Abgeordnete hat jetzt die Möglichkeit, hierzu Nachfragen zu stellen. Bitte, Herr Damm! Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr stellvertretender Minister sozusagen, meine erste Nachfrage ist zur Frage Nummer 3, aus welchen Mitteln diese Stellen finanziert werden sollen. Wir haben Sie ja, denke ich, in der Haushaltsdebatte auch gehabt, diese 30 Stück. Und er soll kurzfristig ebenfalls, steht da in der Antwort, aus den 427er-Mitteln im Einzelplan 08 gedeckt und aus den Mitteln des Haushaltsgesetzgebers mit dem Haushalt 2024/25 über die negative Konnexität sowie aus Gebühren finanziert werden, die im Rahmen der Genehmigungsverfahren nach BImSch erhoben werden. Mit welchen Einnahmen – das ist ja auch ganz passend, dass Sie jetzt da stehen – aus Gebühren rechnet die Landesregierung denn für die Jahre 2024 und 2025 aus diesem BImSch-Genehmigungsverfahren? Denn wenn die in den Haushalt sollen, dann muss es ja da auch eine eigene gute Schätzung demnächst geben. Minister Dr. Heiko Geue: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Sie haben das zu Recht jetzt hier zitiert aus der Antwort, diese 30 Stellen, zum einen Gebührenfinanzierung, zum anderen aber auch negative Konnexität. Das soll ja hochgehoben werden von der kommunalen Ebene auf die Landesebene. Das heißt, die kommunale Ebene hat dann entsprechend weniger Belastung, weniger Kostenbelastung. Das ist dann ein Teil der Gegenfinanzierung. Der andere Teil soll über die Gebühren kommen, die ja noch festgesetzt werden sollen und müssen, um dann zu sehen, wie viel darüber reinkommt. Also ich kann das jetzt noch nicht abschätzen, wie viel über Gebühren dann an Einnahmen kommen wird. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Okay. Und ist es geplant, dass diese Gebühren ausschließlich für die Finanzierung dieser Stellen, die dann sozusagen festgelegt sind, verwendet werden sollen, also diese erhobenen Gebühren? Minister Dr. Heiko Geue: Bisher sind mir keine weitergehenden Planungen bekannt. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Okay. Vielen Dank! Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Da keine weiteren Nachfragen mehr zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegen, ist er damit erledigt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gemäß Paragraf 64 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung – Denkmalschutz und Windenergie, Drucksache 8/1392. Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gemäß § 64 Absatz 3 GO LT Denkmalschutz und Windenergie – Drucksache 8/1392 – Die Kleine Anfrage ist der Landesregierung am 28. September zugeleitet worden. Die Antwort ist dem Parlamentssekretariat am 5. Dezember zugeleitet worden. Ich bitte den Landwirtschaftsminister an das Rednerpult. Der Fragesteller Herr Damm hat signalisiert, dass er auch hier auf das Verlesen der Frage verzichtet, da die Antwort der Landesregierung mittlerweile vorliegt. Und er hat jetzt die Möglichkeit, hierzu Nachfragen zu stellen. Bitte, Herr Damm! Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister, erst mal vielen Dank, dass Sie hier sind! Ich habe heute Morgen von den gesundheitlichen Fragestellungen gehört. Insofern danke, dass Sie zur Verfügung stehen! Ich habe ein paar mehr Nachfragen. Die erste Nachfrage, die ich habe, bezieht sich sozusagen auf – Moment! –, auf die Datenlage allgemein. Also Sie haben ja zum einen in dieser Kleinen Anfrage „Denkmalschutz und Windenergie“, aber auch in der anderen „Windenergie/Naturschutz“, zu der ich jetzt natürlich nicht fragen kann, weil sie nicht auf der Tagesordnung ist, quasi, da habe ich die einfachen Daten zu den laufenden und beendeten Genehmigungsverfahren der aktuellen und letzten Legislaturperiode abgefragt. Ich kann auch die Maske abnehmen, ich glaube, verstehen Sie dann besser? (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Im Wesentlichen habe ich da die Anzahl der negativen Stellungnahmen der beteiligten Behörden und die daraus sich ergebenden Widersprüche und Klagen der Vorhabenträger abgefragt. Und die Antwort darauf war in allen Fällen, dass Ihnen als Landesregierung die nötigen Daten nicht vorliegen beziehungsweise es zu aufwendig wäre, die zu erfassen. Ich frage Sie daher, ob es tatsächlich keinerlei Monitoring über die Aufgabenerledigung in den Genehmigungsbehörden des Landes gibt, außer, wenn durch Kleine Anfragen öffentlich wird, dass inzwischen über 1.000 Windenergieanlagen im Genehmigungsstau des Landes stehen. Minister Dr. Till Backhaus: Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Damm, also aktuell kann ich Ihnen die Zahl definitiv sagen: Wir haben insgesamt im Verfahren 990 Windkraftanlagen. Und das kardinale Problem – Sie werden wahrscheinlich die Nachfrage noch stellen – sind tatsächlich die Stellungnahmen, die entweder nicht erteilt worden sind, oder mit dem aktuellen Urteil das Gericht der Auffassung ist, dass die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sich auch über bestimmte Stellungnahmen aufgrund der neuen Gesetzgebung des Bundes, nämlich des überragenden öffentlichen Interesses, hinwegsetzen sollen. Ich sehe das wirklich kritisch in dieser Situation, weil ich glaube, wir brauchen Rechtssicherheit für die Antragsteller, wir brauchen Rechtssicherheit für die Allgemeinheit. Und wir haben drei grundlegende Problemkreise insgesamt aus diesen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu genehmigenden Anlagen, die mehr als 50 Meter hoch sind, zu konstatieren: Das Hauptthema ist tatsächlich der Denkmalschutz. Da haben wir jetzt ein Urteil vorliegen. Das haben Sie zur Kenntnis genommen, gehe ich von aus. Daher kommt jetzt Bewegung rein. Ich will mal hier ausdrücklich sagen, ich habe darum gebeten, dass wir sehr schnell, sehr schnell jetzt zu einer einvernehmlichen Lösung mit dem zuständigen Ministerium kommen, was die Denkmalpflege anbetrifft und auch deren Umsetzung dann. Das Zweite ist immer wieder, dass wir von den Landkreisen – der Finanzminister hat auf das Thema, was die 30 Stellen anbetrifft, hingewiesen –, da sind wir auf einem sehr guten Weg, weil wir immer wieder auch fehlende Stellungnahmen im Artenschutz bekommen haben. Und da ganz konkret, ob uns eigene Daten komplett vorliegen: Wenn Sie Herrn Feige, den Sie wahrscheinlich auch kennen, sehr gut kennen, den ich persönlich auch sehr schätze, dann ist eins klar, dass wir die Daten, insbesondere was die Arten, den Artenschutz anbetrifft, dass wir hier sehr eng tatsächlich mit dem ornithologischen Landesverband des Landes Mecklenburg-Vorpommern kooperieren, wir ihn ja auch fördern und er uns diese Daten zur Verfügung stellt. Und der dritte große Komplex, der ja auch eine Rolle spielt, ist natürlich die Raumordnung. Und wir haben das Defizit innerhalb des Landes, dass wir nur in einer Region ein bestehendes Regionales Raumordnungsprogramm haben mit der Region Rostock, und alle anderen drei haben es nicht. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig!) Und jetzt stellen Sie sich bitte mal vor, ganz nüchtern und sachlich, Sie sitzen in einem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt und bekommen nicht die entsprechenden Stellungnahmen, wie würden Sie denn damit umgehen! Sie würden nachfordern, Sie würden nachfordern, Sie würden nachfordern, und das muss jetzt ein Ende haben. Ich glaube, die Komprimierung, die wir jetzt vorsehen mit dem Winderlass, im Übrigen auch mit dem Abwägungserlass, an dem wir jetzt intensiv mit dem Wirtschaftsministerium zusammenarbeiten, da gehen wir davon aus, im Übrigen am 30. 01. – im Übrigen noch mal, das Bundesnaturschutzgesetz ist geändert worden, mit Formulierungshilfe in Richtung des Bundes –, sodass wir hier davon ausgehen, dass wir zu einem Beschleunigungsprozess kommen, der dann auch diese berechtigten Sorgen, Hinweise des Artenschutzes, des Denkmalschutzes und letztendlich auch der Raumordnung aufnimmt. Und ich gehe davon aus, dass wir dann schneller vorankommen. Davon gehe ich fest aus. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, vielen Dank, Herr Backhaus! Zum Denkmalschutz, da haben wir ja einen Vorschlag, da können wir noch an anderer Stelle drüber diskutieren. Ich hatte Sie eigentlich gefragt, ob es niemanden gibt, der in der Behörde, oder kein Verfahren gibt in der Behörde, der diese Stellungnahmen und die Abarbeitung des Genehmigungsverfahrens – und darauf haben Sie jetzt noch nicht geantwortet in der ansonsten sehr umfangreichen Antwort –, der das sozusagen monitort. Also wird nicht aufgepasst, wie viele Genehmigungsverfahren sind hier offen, wo sind Stellungnahmen ausgeblieben, wo sind die überfällig? Es gibt ja Gesetzesfristen dafür. Wie wird das in den Behörden M-Vs gemacht? Minister Dr. Till Backhaus: Ja, natürlich wird das gemonitort, aber solange die Vollständigkeit – und das ist ein juristischer Fachbegriff –, solange die Vollständigkeit der Unterlagen nicht vorliegt, kann die Genehmigung nicht erteilt werden. Und daher rührt das Problem. Deswegen habe ich Ihnen ja versucht zu erläutern, dass wir jetzt in einem Prozess sind, um die Behörden auf der einen Seite natürlich auch zu stärken, auch personell und letzten Endes auch, was die Fachlichkeit anbetrifft. Und das Letzte in dem Zusammenhang, was das Monitoring anbetrifft, ist dann natürlich auch, dass die Behörde, die die endgültige Entscheidung trifft, nämlich das StALU, sie ist angewiesen auf die anderen Fachbehörden, die ihre Stellungnahmen abgeben müssen. Und wenn die nicht substanziell so unterlegt sind, wie das das Bundes-Immissionsschutzgesetz – in den einzelnen Paragrafen will ich das nicht aufführen –, aber wenn das nicht sauber unterlegt ist, können wir keine oder kann das StALU keine Genehmigung erteilen. Ich hoffe, das ist für Sie plausibel. Und an diesen Baustellen muss gearbeitet werden, und ich gehe davon aus, dass wir innerhalb der Landesregierung da eine einheitliche Position zu dem Thema haben und jedes einzelne Ressort auch seiner Verantwortung in dieser Frage „Beschleunigung“ jetzt weiter nachkommt. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielen Dank, Herr Backhaus! Ich hatte ja aber nicht nach den Gründen gefragt, warum es so lange dauert, sondern ich hatte gefragt, ob gemonitort wird. Jetzt haben Sie gesagt, es wird gemonitort. Jetzt möchte ich aus der Antwort zitieren, die ich sozusagen bei beiden Kleinen Anfragen jedes Mal geschrieben bekommen habe, und da steht hier: „Die … zur Beantwortung dieser Frage notwendigen Daten liegen nicht vollständig vor.“ So, jetzt wird es also nicht gemonitort, jedenfalls nicht ... Also ich würde Sie dann in einer Nachfrage fragen: Wenn Sie das monitoren, warum schreiben Sie dann in die Kleine Anfrage rein, dass die Daten nicht vorliegen? Warum bekommen wir die als Abgeordnete nicht? Minister Dr. Till Backhaus: Dann müssten wir doch – das ist das Problem gewesen –, dann müssten wir für jeden einzelnen Antrag, der jetzt in dem StALU für ein einzelnes Windrad oder auch in der Kombination mit mehreren … Jetzt nehmen wir einfach mal Mühlen Eichsen, Mühlen Eichsen, den Gerichtsprozess – ich will das nicht in die Länge ziehen hier heute –, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) aber da geht es um die Frage, ist es ein erheblicher Eingriff in den Denkmalschutz, wenn dort zwei oder drei, zwei oder drei Windräder aufgestellt werden, oder gegebenenfalls vier. So, und das kann ich nur noch mal sagen, die vollständigen Unterlagen sind uns nicht vorgelegt worden, und das bedeutet, dass bis dato die Vollständigkeit nicht erreicht worden ist und damit im Monitoring dieser Prozess erst mal durchfällt und es nachgefragt wird und die Unterlagen beigebracht werden müssen. Und das ist für mich ein Monitoring. Und das haben wir für jedes einzelne Projekt, was diese Genehmigungsverfahren anbetrifft. Und im Übrigen werden wir, wenn wir das hier jetzt auf die Landesebene ziehen, was den Artenschutz anbetrifft, werden wir dieses noch mal komprimieren, damit wir wissen, welche sind am weitesten, wo ist noch eine Hürde zu überspringen und wie kann man diesen Prozess tatsächlich deutlich beschleunigen. Aber das wird noch ein bisschen Zeit dauern. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielen Dank, Herr Backhaus! Ich wollte es auch nicht in die Länge ziehen, ich habe ja nur gefragt und noch keine Antwort erhalten, wenn Sie das Monitoring, warum wir dann in der Antwort nicht die Daten bekommen können. Minister Dr. Till Backhaus: Es sind 990 Anträge und davon ein Monitoring jetzt für jedes einzelne … So haben wir die Frage verstanden, dass Sie das praktisch zu jedem Prozess dieses Antrags erläutert haben möchten. Das haben wir nicht getan und das haben wir auch nicht vorgelegt. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und warum haben Sie dann keine Fristverlängerung beantragt, wenn das zu umfangreich ist? (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und AfD) Minister Dr. Till Backhaus: Da gucken Sie mal in die Verfassung, eine Kleine Anfrage, wie sie, erstens, was die Fristverlängerung anbetrifft und welchen Inhalt sie haben soll! Sie soll kurz, bündig und in der Sache orientiert beantwortet werden. Und das machen wir, permanent. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielen Dank! Ich habe unter Frage 4c explizit gefragt, wie viele Untätigkeitsklagen wegen ausbleibender Stellungnahmen gegen das Land vorliegen. Die Antwort zitiere ich jetzt nicht noch mal. Nun wurden Anfang dieses Monats – das haben Sie ja auch schon gehabt – die ersten Untätigkeitsklagen vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald da verhandelt. Laut Gerichtssprecher waren insgesamt 13 Klagen anhängig. Diese Auskunft wurde vom Gericht binnen Tagesfrist erteilt. Ist nach Ihrer Einschätzung tatsächlich durch ein Ministerium nicht zu leisten, diese Antwort innerhalb von vier Wochen bei den StÄLU und notfalls bei den Gerichten auf Anfrage eines Abgeordneten abzufragen? Minister Dr. Till Backhaus: Also noch mal, es sind auch noch andere anhängig, wo wir nicht genau wissen, erkennen können, ob sich daraus eine Untätigkeit entwickelt. Auch da gilt das Prinzip der Kleinen Anfrage, kurz und bündig zu antworten. Und in dieser kurzen Zeit Ihnen innerhalb von einer Wochenfrist diese Antwort praktisch zuzuarbeiten, dazu waren wir nicht in der Lage. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielen Dank! Dann haben Sie in der Antwort auf die Frage Nummer 7 ... (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Frau Präsidentin, ich kann kaum die Fragen, die Antworten manchmal verstehen. In der Antwort auf die Frage Nummer 7 betonen Sie, dass auch nach der Änderung des EEG, durch welche für die erneuerbaren ... Vizepräsidentin Beate Schlupp: Einen Moment! Einen Moment! Ich dachte, meine Herren – ich glaube, es sind die Herren, es wäre jetzt unfair, die Damen der Fraktion der SPD auch anzusprechen –, Sie haben ja gerade gehört, dass das wohl offensichtlich stört. Da wäre es doch nett, wenn die Gespräche vielleicht eingestellt werden und wir dann den letzten Tagesordnungspunkt hier auch noch diszipliniert absolvieren. Bitte schön! Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Also in der Frage auf Antwort Nummer 7 betonen Sie, dass nach Änderung des EEG, für welche die erneuerbaren Energien dann das überragende öffentliche Interesse ausgewiesen bekommen haben, dieses Interesse nicht automatisch zu einer Abwägung gegenüber dem Denkmalschutz, also durch ein Ausstechen sozusagen führt, und zudem wird auch in der Antwort auf Frage 4 ausgeführt: „Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt … sind nach §§ 3 und 4“ des Denkmalschutzgesetzes M-V „keine Denkmalschutzbehörden. Insofern ist es den StÄLU als Genehmigungsbehörde nicht möglich, sich eine fundierte ‚anders lautende Überzeugung‘ zu“ den Stellungnahmen „der Denkmalschutzbehörden zu bilden.“ So das Zitat aus der Kleinen Anfrage. Nun lautet meine Nachfrage: Werden die StÄLU jetzt in Zukunft durch das Land aufgefordert, selbst bei Beeinträchtigung des Denkmalschutzes die Vorhaben zu genehmigen, weil ein überragendes öffentliches Interesse den Ausbau der erneuerbaren Energien überwiegt und verlangt? Minister Dr. Till Backhaus: Also erstens: Das Gerichtsurteil liegt uns schriftlich noch nicht vor. Ich weiß nicht, ob Sie es schon gelesen haben, es liegt ja noch nicht schriftlich vor. Wir müssen uns das sehr genau anschauen und deswegen habe ich vorhin eingangs gesagt schon, dass wir in intensiven Gesprächen mit dem zuständigen Denkmalschutzministerium sind und es dort weitere Maßnahmen geben wird, diesen Prozess zu verschlanken und zu vereinfachen und dann zügiger umzusetzen. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Werden Sie dann also die Genehmigungsbehörden auffordern, zukünftig die Beurteilung des LAKD nachzuvollziehen, zu überprüfen und sich eine eigene Überzeugung dann zu bilden, die StÄLUs? Minister Dr. Till Backhaus: Wir haben/sind keine Fachbehörde für den Denkmalschutz – ich sage es noch mal –, sondern es gibt die Fachbehörde. Sie haben das LAKD angesprochen, und die haben die Verantwortung dafür, und das werden wir jetzt mit Frist belegen, das kennen Sie, dass wir innerhalb von vier Wochen aus dem LAKD oder von der unteren Denkmalschutzbehörde für das gegebenenfalls Denkmal, mit dem wir hier auch gerade sind, ob es hier eine erhebliche Beeinträchtigung gibt, ja oder nein, und dann wird das Urteil gefällt. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielen Dank! Letzte Frage zu dem Thema: Ich habe das Urteil auch noch nicht gelesen, das ist korrekt, es gibt aber eine Mitteilung des Gerichtes dazu. Das möchte ich auch zitieren und möchte dann fragen, wie sich die Landesregierung entsprechend dazu verhält, weil ich ja gerade zwei konkrete Fragen gestellt habe, insbesondere die Frage nach möglicherweise eigenen Meinungsbildungen der StÄLU. Das Gericht führt hier aus: „Die Genehmigungsbehörde habe die Beurteilung des LAKD nachvollziehend zu überprüfen und sich eine eigene Überzeugung zu bilden.“ Zitat: „Die Untätigkeitsklage“ ist „auch begründet“ – deswegen, also es geht ja um die Untätigkeitsklage. „Denn das Vorhaben werde das Erscheinungsbild der betroffenen Denkmäler … nicht erheblich beeinträchtigen.“ Und deshalb muss auch nicht nach dem Denkmalschutzgesetz“ Genehmigungsbedürftigkeit vorliegen. Selbst wenn „eine erhebliche Beeinträchtigung“ unterstellt würde, „wäre das Vorhaben zu genehmigen, weil“, und dann kommt das überragende öffentliche Interesse nach EEG, dann das aussticht, und zwar so zumindest ohne weitere Einschränkungen in jedem Fall. Also ich würde Sie fragen, wie Sie als Landesregierung gedenken, mit diesen schon sehr explizit geäußerten Tendenzen der Judikative hier umzugehen. (Philipp da Cunha, SPD: Das war in der letzten Woche, da war die Kleine Anfrage schon längst beantwortet.) Ja, richtig, und deswegen ... Vizepräsidentin Beate Schlupp: Also einen Moment! Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: … kann ich doch mal nachfragen. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Einen Moment, meine Herren! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Also wir sind hier in einer geregelten, in einem geregelten Verfahren. Fragesteller steht da, Antwortgeber steht hier und alle anderen hören zu. (Philipp da Cunha, SPD: Das hat aber nichts mit der Kleinen Anfrage zu tun.) Zwischen ... (Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) Also ich weiß nicht, ich kann ja gerne sagen, wenn Sie meinen, dass das nicht Gegenstand der Sache ist, dann können Sie einen Geschäftsordnungsantrag stellen. Das können Sie tun, aber in Diskussionen mit dem Fragesteller eintreten nicht. (Philipp da Cunha, SPD: Ich habe das nicht …) Jetzt fangen wir auch nicht an zu diskutieren. (Zuruf von Christian Brade, SPD) Also ich habe ja großzügig drüber weggesehen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) dass man meine Anmerkungen nicht kommentiert, ne?! Also ich würde sagen, wir lassen die Frage jetzt zu und der Minister antwortet. Ich denke, das kriegt er hin. Minister Dr. Till Backhaus: Ich strenge mich auf jeden Fall an. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Also das Urteil ist noch nicht verfügbar. Wir haben zurzeit intensive Gespräche auf der Fachebene. Eins ist für mich inhaltlich klar, wir brauchen, die fachliche Zuarbeit für ein solches komplexes Verfahren nach Bundes-Immissionsschutz werden wir auch in der Zukunft benötigen. Alles andere, glaube ich, wird das Gericht uns auch um die Ohren hauen, weil ansonsten gegebenenfalls jede einzelne Windkraftanlage in der Zukunft vor Gericht landet. Das wollen wir doch alle gemeinsam nicht. Und deswegen brauchen wir die Fachexpertise aus den verschiedenen Einrichtungen. Und der Witz oder das Gute an dem Prozess des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist ja, dass wir, wenn man so will, die konzentrierende Wirkung eines Genehmigungsverfahrens haben und damit alle Träger öffentlicher Belange die Sorgen, die Nöte, die Hinweise, die Bedenken aufnehmen, und am Ende wird die Entscheidung getroffen. Ich gehe davon aus – und das sehen Sie ja auch, dass die Fachbehörden jetzt an dem Thema arbeiten –, ich gehe da fest davon aus, dass wir auch das Urteil noch mal zum Anlass nehmen, um hier zu einer Straffung der Verfahren zu kommen, und dass damit der Denkmalschutz auch seine gebührende Wichtung behält und auf der anderen Seite aber nicht mehr blockieren kann. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Danke! Vizepräsidentin Beate Schlupp: Damit ist der Tagesordnungspunkt 9 erledigt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gemäß Paragraf 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages – Verfahrensbeschleunigung zur Genehmigung von Windenergieprojekten in den unteren Naturschutzbehörden, Drucksache 8/1432. Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gemäß § 64 Absatz 3 GO LT Verfahrensbeschleunigung zur Genehmigung von Windenergieprojekten in den unteren Naturschutzbehörden – Drucksache 8/1432 – Die Kleine Anfrage ist der Landesregierung am 17. Oktober 2022 zugeleitet worden, die Antwort auf die Kleine Anfrage ist dem Parlamentssekretariat am 5. Dezember 2022 zugeleitet worden. Der Landwirtschaftsminister wird die Fragen beantworten. Der Antragsteller hat ebenfalls signalisiert, dass er auf das Verlesen der Fragen verzichtet, da die Antwort vorliegt. Bitte schön, Herr Damm, Sie haben jetzt die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Backhaus, ich habe es mit dem Herrn Minister Geue gerade schon mal kurz angeschnitten, die Frage nach den Finanzierungen der zukünftigen Mitarbeitenden. Insbesondere hatte ich zu Frage 7 gefragt, wie viele Mitarbeitende beziehungsweise Vollzeitäquivalente sind für die Bearbeitung von Stellungnahmen in Genehmigungsverfahren in den unteren Naturschutzbehörden aktiv. Da haben Sie dann geantwortet – ich zitiere es jetzt nicht –, also jedenfalls, dass Sie diese Zahlen nicht kennen. In der Stellungnahme des Landkreistages zur Anhörung im Rahmen der Änderung des Naturschutzgesetzes, also was wir gerade quasi beschlossen haben, wird diese jedoch präzise auf sechs Vollzeitäquivalente beziffert. Meine Nachfrage ist daher: Warum ist diese Zahl der Regierung nicht bekannt? Minister Dr. Till Backhaus: Also wenn ich das richtig im Kopf habe, dann haben ja zurzeit in den Landkreisen insgesamt für alle, was den Artenschutz betrifft – und Sie haben nach dem Artenschutz gefragt –, für alle Projekte, die nach Bundes-Immissionsschutzgesetz im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt werden sollen, sind 8,25 Stellen insgesamt in den Landkreisen aktuell befasst mit dem Thema. Das ist aber nicht nur Wind, sondern das ist alles andere, von der Industrieanlage bis hin zu Windanlage oder auch Tierhaltungsanlagen, alles nach Bundes-Immissionsschutzgesetz. Und insofern kann ich Ihnen noch mal sagen, das sind die Vollzeitäquivalente, die aktuell in den Landkreisen mit dem Thema befasst sind. Und wir haben ja gesagt – das hat das Finanzministerium gerade auch noch mal gesagt –, wir stellen ja jetzt um auf Gebührenfinanzierung, was den Artenschutz anbetrifft, und da laufen die Einstellungen, das wissen Sie. Die ersten 15 Stellen sind wieder sehr, sehr weit. Ich gehe davon aus, dass wir auch zügig dann eben schon mal die erste Tranche, die 15, dass wir die im März zur Verfügung haben werden, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das sieht sehr gut aus, und dass wir damit quasi mehr als das Doppelte ausschließlich nur für die Wind-, in Klammern Artenschutzgenehmigung, dann zur Verfügung haben. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Okay. Also wir hatten das ausschließlich für Wind ausgewiesen, aber sei es drum. Dann die Nachfrage: Also welche Zahl wird denn jetzt angesetzt für die Anwendung des negativen Konnexes? Sie haben ja gesagt, da werden den unteren Behörden sozusagen im negativen Konnex entsprechend die Mittel gekürzt. Werden da jetzt dann die sechs Äquivalente abgezogen, die da ausgewiesen wurden vom Landkreistag, oder die acht, die Sie gerade gezogen haben, oder wie viel wird dann kommen? Minister Dr. Till Backhaus: Das werden wir im Rahmen der Haushaltsverhandlungen zu klären haben. Für mich ist eins klar, ich habe ein Interesse, wir haben als Haus ein Interesse, dass wir bei den Genehmigungen vorankommen. Und wir stellen um, nicht, wie das jetzt bei den Landkreisen ist. Das sind ja nicht über Gebühren finanzierte Stellen, sondern das sind Stellen, die im Rahmen des FAG seinerzeit beziehungsweise über die Aufgabenzuordnungen auf die Landkreise, (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) auf die Landkreise quasi übertragen worden sind, diese Äquivalente. Und da wird es eine Verrechnung geben müssen. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, genau. Also im Zuge der ersten Übertragung wurden sechs Vollzeitäquivalente an die Landkreise übertragen. Also wird das ungefähr die Zahl sein, die jetzt wieder rauskommt? Minister Dr. Till Backhaus: Ja. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Okay. Vielen Dank! Dann keine weiteren Nachfragen zu dieser Kleinen Anfrage. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Damit ist der Tagesordnungspunkt 11 erledigt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 : Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gemäß Paragraf 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages – Photovoltaik auf Liegenschaften des Landes, Drucksache 8/1591. Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gemäß § 64 Absatz 3 GO LT Photovoltaik auf Liegenschaften des Landes – Drucksache 8/1591 – Die Kleine Anfrage ist der Landesregierung am 29. November 2022 zugeleitet worden. Die Antwort auf die Kleine Anfrage ist dem Parlamentssekretariat am 11. Januar 2023 zugeleitet worden. Bitte schön, Herr Finanzminister! Der Fragesteller Herr Damm hat signalisiert, dass er auf das Verlesen der Fragen aus der Kleinen Anfrage verzichtet, da die Antwort der Landesregierung vorliegt. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen. Bitte schön, Herr Damm! Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Geue, die erste Nachfrage: Ich hatte unter 2.a) gefragt, wie viel Prozent der in der Bewirtschaftung der Landesverwaltung liegenden Gebäude mit PV-Anlagen ausgerüstet sind. Die Antwort: etwa 3,8 Prozent der Gebäude. Das ist jetzt nicht – also meine persönliche Bewertung –, nicht so besonders viel. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) In der Antwort auf Frage 1 betonen Sie aber noch mal das Ziel der Landesregierung, „PV auf jedes Dach“ zu bekommen, also wörtliches Zitat, voraussichtlich über dann eine Solarpflicht im Klimaschutzgesetz. Gleichzeitig wird die Installation von Solaranlagen auf 1,9 Prozent der Landesliegenschaften bis 2025 angekündigt. Damit kommt man im Land auf 5,7 Prozent der Landesliegenschaften bis 2025. Bis wann soll nach Planung der Landesregierung das für unser Bundesland selbst gesteckte Ziel „PV auf jedes Dach“ für die Landesliegenschaften, soweit technisch möglich, umgesetzt werden?
Dr. Heiko Geue
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abgeordneter! Sie haben es zu Recht zitiert, 3,8 Prozent, das ist noch nicht so viel. Man muss allerdings wissen, dass viele Landesgebäude, die wir haben, nun mal unter Denkmalschutz stehen. Das ist die Bausubstanz in Mecklenburg-Vorpommern, was auf der einen Seite schön ist, auf der anderen Seite uns natürlich in der Vergangenheit auch gebremst hat. Gebremst haben uns in der Vergangenheit natürlich aber auch zweitens Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, die so aussahen, dass Strom, der über die Photovoltaikdächer produziert worden wäre, nicht so wirtschaftlich gewesen ist wie der Strom, den man beziehen konnte. Jetzt haben wir eine andere Situation, das haben wir ja aber auch dargestellt in der Antwort der Kleinen Anfrage. Unser Ziel ist ja nicht nur klimaneutrale Verwaltung bis 2030, sondern tatsächlich 10 Prozent des Stromverbrauchs, den die Landesliegenschaften haben, sollen bis 2030 aus Photovoltaik erbracht werden. Wir haben jetzt ungefähr so 1.400 Kilowatt Peak auf den Dächern, mit diesen 3,8 Prozent in der konkreten Planung, also das, was jetzt in der Umsetzung ist, kommen noch mal 1.300 dazu, also fast eine Verdopplung – das sind die Zahlen, von denen Sie gesprochen haben – und jedes Jahr noch mal 1.000 Kilowatt Peak hinzu. Wenn – das sind ja dann Sie hier im Landtag –, wenn der Haushaltsgesetzgeber das dann entsprechend mitberücksichtigt, dann hätten wir bis 2030 10 Prozent. Ich gehe nicht davon aus, dass das dann alle Dächer der Landesliegenschaften sind, aber das Ziel ist ja ein klares, das ist ein politisches Ziel. Und dass wir das so schnell wie möglich auch umsetzen wollen, 10 Prozent – wenn wir das schon hätten, wären wir sehr froh –, das ist ein wichtiges Ziel.
Hannes Damm GRÜNE
Vielen Dank! Sie sind ja ein Mann der Zahlen. Können Sie sagen, wie viel Prozent, weil das war jetzt wirklich in der Kleinen Anfrage der Hauptgrund neben der Wirtschaftlichkeit, eben der Denkmalschutz, wie viel Prozent der Gebäude – wir haben jetzt immer über Gebäudeprozente gesprochen, nicht über Dachflächen – dann also unter Denkmalschutz stehen, die also dann im aktuellen Rahmen nicht so richtig gut mit PV-Anlagen belegt werden können?
Dr. Heiko Geue
Die Zahlen habe ich auch, vielen Dank für das Kompliment, aber die Zahlen habe ich tatsächlich nicht zur Verfügung. Aber wir wollen ja auch an das Denkmalschutzgesetz rangehen, um da auch mehr zu ermöglichen, bis hin, wir haben ja immer noch so diese Problematik mit der Photovoltaik auf Dachflächen, dass da eben diese Dinger auf die Dachflächen gepackt werden, (Minister Dr. Till Backhaus: Paneelen.) wenn wir vielleicht zunehmend auch Technik bekommen, (Minister Dr. Till Backhaus: Paneelen.) die ermöglicht, dass die … Paneelen. Vielen Dank! Der Fachminister hilft mir. Aber es gibt ja auch technische Entwicklungen, dass Dächer entsprechend mit Photovoltaik direkt gedeckt werden können. Das ist natürlich dann in der Investition noch mal teurer, das müssen wir uns dann anschauen, aber das sind dann natürlich auch noch mal Möglichkeiten, wie wir gegebenenfalls dann auch mit einem neuen Denkmalschutzgesetz, auf jeden Fall ist das Wissenschaftsministerium ja da dran, entsprechend das Gesetz zu überarbeiten, damit wir dann auch mehr machen können. Herr Abgeordneter, wenn wir mehr machen können, dann machen wir auch mehr!
Hannes Damm GRÜNE
Vielen Dank! Ich finde die Zahl so spannend, da könnte ich mir mal überlegen, eine Kleine Anfrage zu zu schreiben. Aber ich kann total verstehen, wenn Sie das jetzt nicht aus dem Stegreif haben.
Dr. Heiko Geue
Ich habe es nicht, ja, klar.
Hannes Damm GRÜNE
Unter 2.c) …
Dr. Heiko Geue
Das bin dann auch nicht ich, der das beantworten muss. Machen Sie ruhig! (allgemeine Heiterkeit – Zuruf von Philipp da Cunha, SPD)
Hannes Damm GRÜNE
Dann gucke ich da mal rein, Philipp. Danke! Unter 2.c) führen Sie unter Gründen – jetzt kommen wir also zu der Wirtschaftlichkeitsfrage – gegen PV auf Neubauten des Landes unter anderem auf: „keine Umsetzung aufgrund erforderlicher zusätzlicher Haushaltsmittel“. Sie geben jedoch auch an, dass die Anlagen auf Wirtschaftlichkeit geprüft werden oder die Investitionen. Und das war ja hier offensichtlich dann nicht der ausschlaggebende Grund. Da wäre meine Frage: Wäre es dann nicht im Sinne der nachhaltigen Haushaltsführung richtig, diese zusätzlichen Mittel kurzfristig aufzutreiben? Und gibt es für solche Fälle, wo die Haushaltsmittel nicht da sind, aber eigentlich die Investition wirtschaftlich sinnvoll wäre im Sinne einer nachhaltigen finanzwirtschaftlichen Bewirtschaftung, eine Strategie der Landesregierung, damit umzugehen in Zukunft?
Dr. Heiko Geue
Also ich lese jetzt gerade noch mal. Ich habe 2.c) anders gelesen, als Sie das jetzt hier darstellen. Das ist ja ein Blick in die Vergangenheit. Da ist tatsächlich dann auch, waren natürlich Haushaltsmittel, aber noch mal, auch die Wirtschaftlichkeit hat eine Rolle gespielt. Inzwischen sehen wir ja, wie wichtig ein stärkerer autarker Bezug von Strom und natürlich auch anderen Energieformen ist für das Land, für Mecklenburg-Vorpommern insgesamt. Von daher können wir jetzt auch noch mal anders mit den Wirtschaftlichkeitsüberlegungen umgehen als in der Vergangenheit. Da trägt auch dazu bei, dass natürlich ein anderes Preisniveau inzwischen vorherrscht, das ja auch nur teilweise wieder zurückgeht, also noch mal andere Möglichkeiten. Ich habe Ihnen ja schon signalisiert, wenn wir mehr PV-Anlagen auf Dächer packen können, als wir bisher das planen, wenn das denkbar ist, wenn das umsetzbar ist, soll es am Ende auch nicht an Haushaltsmitteln scheitern.
Hannes Damm GRÜNE
Ja, vielen Dank! Na Sie hatten, glaube ich, auch in der Antwort 4 dann gesagt, dass so eine Reevaluation auch regelmäßig stattfindet, dazu will ich auch gleich noch kommen. Aber trotzdem, vielleicht können Sie den Punkt mitnehmen, so eine Strategie für solche Gebäude, wo es keine Mittel konkret im Moment gibt, aber die wirtschaftliche Investition trotzdem möglich wäre, dass man dafür mal überlegen könnte, wie das funktioniert. Ein zweiter häufiger Ausschlussgrund ist „Investition unwirtschaftlich, zu geringe Dachfläche“, habe ich hier gelesen, mehrfach sogar, zum Beispiel bei Garagenneubauten. Das ist die gleiche Tabelle. Dabei gibt es doch aber jetzt sehr günstige kleine, steckerfertige Solaranlagen mit Flächenbedarfen so zwischen zwei und vier Quadratmetern, was ja kleiner ist als das Dach jeder noch so winzigen Garage. Also werden dann auch solche Balkon-PV-Anlagen da grundsätzlich geprüft oder sind das nur – in Anführungszeichen – große PV-Anlagen, die da geprüft werden?
Dr. Heiko Geue
Also auch angesichts der Planungs- und Personalkapazitäten, die wir haben, fangen wir natürlich mit den großen Vorhaben an, das ist keine Frage. Aber man kommt dann immer auch mehr in die kleineren Bereiche, und wenn technischer Fortschritt dazu führt, dass das möglich ist, dann wird das auch geprüft. Wir haben uns ja im Mai letzten Jahres unsere Energieeffizienzfestlegungen freiwillig gegeben, wir haben ja deutlich härtere Festlegungen für Mecklenburg-Vorpommern, als der Bund mit der Bundesgesetzgebung es vorgibt, unter anderem, bei Neubauten 75 Prozent des Energiebedarfs über erneuerbare Energien zu decken. Das ist ja dann noch mal auch eine Vorgabe, die irgend- wie auch erreicht werden muss, und da wird dann entsprechend auch geschaut, was kann über Photovoltaik, was kann über andere Erneuerbare-Energien-Zugänge dann auch geleistet werden, und entsprechend haben wir da dann dadurch auch einen Hebel. Also noch mal, auch kleinere Flächen können in der Zukunft geprüft werden, aber logischerweise fangen wir erst mal mit den größeren an und sehen dann, was wir weiter machen könnten.
Hannes Damm GRÜNE
Ja, ich hatte es so verstanden, dass Sie bei den großen schon relativ knapp auf Kante sind.
Dr. Heiko Geue
Nein, noch nicht.
Hannes Damm GRÜNE
Andere Frage, Wirtschaftlichkeitsrechnung: Werden da zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit auf den Landesliegenschaften immer Angebote für den konkreten Standort eingeholt oder werden da Standardannahmen getroffen, etwa Preis pro Quadratmeter, Kosten pro Anlage oder pro installierte Leistung?
Dr. Heiko Geue
Wie das genau gemacht wird, kann ich Ihnen jetzt hier nicht sagen.
Hannes Damm GRÜNE
Okay, dann können Sie also auch nicht meine mögliche Nachfrage beantworten, wann diese Datengrundlagen – also Sie kennen ja die Modulpreise, die Wechselrichter, das geht ja alles in den Keller in den letzten Jahren – aktualisiert werden.
Dr. Heiko Geue
Ich weiß es nicht genau. Ich würde jetzt eher davon ausgehen, dass das konkret gemacht wird, aber da ich es nicht genau weiß, will ich hier nichts sagen.
Hannes Damm GRÜNE
Zu Frage 7, hier wurde nach dem Bearbeitungsstand des Wind- und Solarerlasses gefragt. Leider wurde nur unvollständig Auskunft erteilt und die Frage nur mit Blick auf den Windplanungserlass beantwortet. Ich möchte daher die Frage wie folgt erneuern: Wann ist die Veröffentlichung des vor langer Zeit angekündigten Solarenergieerlasses geplant?
Dr. Heiko Geue
Da ich da nicht der Fachminister bin, muss ich leider auch bei dieser Frage passen.
Hannes Damm GRÜNE
Wir hatten das in der Vergangenheit, dass die Fachminister unterstützen. Ist das ...
Beate Schlupp
Einen Moment! Ich denke mal, dass das dann schriftlich nachgereicht werden kann. Das wird aufgenommen und dann wird die Antwort wohl aus dem Ministerium kommen.
Hannes Damm GRÜNE
Danke! Dann würde ich die Frage b) auch noch mal nachfragen zur schriftlichen Beantwortung, wenn das nicht absehbar ist, welche wesentlichen Punkte derzeit offen sind, die die Veröffentlichung weiter verzögern. Und das Gleiche würde ich abfragen für, Sie haben ja jetzt die Planungsebene nur bis jetzt veröffentlicht, wann denn auch für die, ob denn für die Genehmigungsebene auch ein entsprechender Erlass geplant ist. Wenn Sie das vielleicht schon beantworten können, innerhalb der Regierung gibt es ja auch einen Austausch, und wenn ja, die zwei anderen Fragen a) und b) analog. Also gibt es eine Planung für einen Windenergieerlass für die Genehmigungsebene, BImSch-Verfahren?
Dr. Heiko Geue
Das müssen wir nachreichen, bin ich nicht sprachfähig.
Hannes Damm GRÜNE
Okay. Vielen Dank! Das war es zu der Frage.
Beate Schlupp
Damit ist der Tagesordnungspunkt 13 erledigt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 : Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gemäß Paragraf 64 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages – Zielabweichungsverfahren Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen, Drucksache 8/1592. Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gemäß § 64 Absatz 3 GO LT Zielabweichungsverfahren Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen – Drucksache 8/1592 – Die Kleine Anfrage ist der Landesregierung am 29. November 2022 zugeleitet worden, die Antwort auf die Kleine Anfrage ist dem Parlamentssekretariat am 11. Januar 2023 zugeleitet worden. Ich bitte den Finanzminister, in Vertretung des Wirtschaftsministers die Fragen zu beantworten. Der Fragesteller hat ebenfalls signalisiert, dass er auf das Verlesen der Fragen aus der Kleinen Anfrage verzichtet, da die Antwort der Landesregierung vorliegt. Bitte schön, Herr Damm, Sie haben jetzt die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen!
Hannes Damm GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister, die erste Nachfrage richtet sich auf die Privilegierungen von PV-Freiflächen-Anlagen entlang eines 200-Meter-Streifens an Autobahnen und Schienen in Paragraf 35(1) Nummer 8 Baugesetzbuch. Nach dem sind die in diesen Bereichen privilegiert, bedürfen also keiner weiteren Bauleitplanung. Damit herrscht aber hier nicht nur eine Abweichung der landesrechtlichen Zulässigkeiten zum EEG, wo dann 500-Meter-Abstände sind, sondern auch zum Baugesetzbuch, denn in M-V gelten weiterhin die 110 Meter, weil die Novelle aussteht. Daher meine Frage: Benötigen die privilegierten PV-Anlagen weiterhin die Erlaubnis zur Abweichung von Zielen der Raumordnung über das Zielabweichungsverfahren in diesem 200-Meter-Radius, sticht also das LEP hier das Baugesetzbuch?
Dr. Heiko Geue
Zu der Antwort, die Sie hier in der Kleinen Anfrage erhalten haben, kann ich Ihnen nichts sagen.
Hannes Damm GRÜNE
Das ist sehr schade, weil ich, also wir haben ja dieses Mittel hier auch, weil man Nachfragen stellen können soll. Und wenn dann der Minister nicht da ist, ist es halt schwierig, wenn man dann die Antworten nicht bekommen kann. Aber da würde ich an der Stelle auch wieder um schriftliche Nachreichung bitten. In der Antwort auf Frage 1 wird geschrieben, dass eine Teilfortschreibung des LEP zur Anwendung der neuen PV-Freiflächenkontingente aus dem EEG etwa ein Jahr dauern würde. Zugleich hatten jetzt nicht Sie, sondern der Minister, auf eine frühere Frage meinerseits ausgeführt, dass das Mittel der Zielabweichungsverfahren gewählt wurde, weil eine Änderung des LEP zu lange gedauert hätte. Wie bewerten Sie rückblickend den Beschleunigungseffekt über das Mittel der Zielabweichungsverfahren mit dem Wissen, dass innerhalb des ersten Jahres nach deren Einführung kein einziges Zielabweichungsverfahren überhaupt abschließend bearbeitet worden ist?
Dr. Heiko Geue
Also, lieber Herr Abgeordneter, auch dazu kann ich nur sagen, was in der Kleinen Anfrage steht. Bis Ende 2023 soll das entsprechend kommen. Und ich kann keine Frage beantworten zu irgendwelchen Alternativszenarien.
Hannes Damm GRÜNE
Das ist ja eine politische Frage, und in der Frage 1 wird geschrieben, dass es bis 2023 dauern würde, wenn man nur eine Teilfortschreibung machen würde. Sie machen aber eine Fortschreibung, die wird entsprechend wahrscheinlich länger dauern. Wenn sie bis 2023 kommt, bin ich froh, aber das war leider nicht die Frage.
Dr. Heiko Geue
In der Antwort steht eine Teilfortschreibung …
Hannes Damm GRÜNE
Jaja!
Dr. Heiko Geue
… bis Ende 2023.
Hannes Damm GRÜNE
Genau. Ich würde dann auch da um schriftliche Nachreichung bitten. Unter 4a habe ich abgefragt, welche Flächen in M-V 500 Meter neben Autobahnen und Schienenwegen des übergeordneten Netzes Konversionsflächen, Landwirtschaftsflächen, Moore und Parkplätze in Mecklenburg-Vorpommern ausmachen. Diese Frage wurde nicht beantwortet. Liegen der Landesregierung wirklich keine einzigen dieser Zahlen vor, nicht wenigstens in Form von halbwegs genauen Schätzungen, also Straßenkilometer, Autobahnen in M-V zum Beispiel?
Dr. Heiko Geue
In der Antwort wird ja erläutert, dass es keine Berichtspflicht an die Landesregierung gibt. Entsprechend gibt es auch kein landesweites Register. Und entsprechend liegen der Landesregierung auch keine Daten vor, die sie weitergeben kann.
Hannes Damm GRÜNE
Moment, Herr Minister, Sie verkennen da die Frage! Also die Frage 4 ist die Frage danach, welche PV-Anlagen innerhalb dieser bezeichneten Flächen gebaut worden sind. Da gibt es keine Berichtspflicht, akzeptiere ich, das können Sie nicht abschließend vielleicht wissen oder nicht mit dem Aufwand von einer Kleinen Anfrage oder so, …
Dr. Heiko Geue
Genau.
Hannes Damm GRÜNE
… wie das geschrieben wird. Aber welche Flächen in M-V grundsätzlich bestehen, darüber müssen Sie doch Katasterdaten und Kappendaten haben. Also wie viele Autobahnkilometer, wie viele Schienenkilometer, wie viel Landwirtschaftsfläche, wie viel Konversionsflächen es gibt, dafür gibt es ja auch Förderungen entsprechend. Also wissen Sie jetzt die Frage? Das haben Sie jetzt sozusagen noch nicht ausführlich erklärt. Darüber hatten Sie keine Daten?
Dr. Heiko Geue
Genau, noch mal, also …
Beate Schlupp
Herr Damm, ich gehe davon aus, dass wir diese Frage schriftlich aufnehmen, und dann wird entschieden werden vom zuständigen Ministerium, ob die Frage weitergehend beantwortet werden kann oder nicht. Aber ich glaube, im Rahmen der jetzigen Befragung werden wir da zu keinem Ergebnis kommen.
Hannes Damm GRÜNE
Dann trage ich die Fragen formhalber vor, damit wir sie schriftlich aufnehmen können. Bei verschiedenen Autobahnen habe ich selbst eine entsprechende Recherche versucht und komme für Autobahnen auf 50.000 Hektar, bei Schienenwegen zu ähnlichen Größenordnungen. Das ist 20-mal mehr als das Kontingent der Zielabweichungsverfahren. Deswegen meine Frage: Hat die Landesregierung jemals, zumindest überschlägig, eine Berechnung für die nach aktuellem EEG in M-V möglichen Freiflächen, PV-Anlagenflächen durchgeführt?
Dr. Heiko Geue
Ich würde fast empfehlen, Sie stellen eine neue Kleine Anfrage bei den vielen Fragen, die Sie im Speziellen haben.
Hannes Damm GRÜNE
Na ja, wenn die Fragen also entsprechend beantwortet würden, die ich Sie frage, dann bräuchte ich das vielleicht nicht.
Beate Schlupp
Also ich glaube, wir sollten jetzt hier …
Dr. Heiko Geue
Na ja, aber …
Beate Schlupp
Einen Moment, einen Moment! Wir sollten jetzt hier keine Verfahrensfragen klären, sondern es ist ja geregelt, dass bei nicht fristgerechter Beantwortung von Kleinen Anfragen Nachfragen möglich sind. Und wenn die Nachfragen mündlich nicht beantwortet werden können, werden wir sie schriftlich aufnehmen, und dann wird geprüft, was davon beantwortet werden kann oder nicht. Ich würde jetzt nicht über neue Kleine Anfragen diskutieren wollen. Das ist dann ein anderes Verfahren.
Hannes Damm GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin!
Dr. Heiko Geue
Sehr geehrte Frau Präsidentin, das ist absolut richtig. Ich würde trotzdem noch mal darauf hinweisen wollen, dass die Frage beantwortet ist, nämlich noch mal, dass dem Land keine Daten vorliegen, weil das kommunale Aufgabe, kommunale Daten sind und wir nicht über die Daten verfügen, die in der kommunalen Ebene vorhanden sind.
Hannes Damm GRÜNE
Noch mal, Herr Minister, da geht es um die Daten der genehmigten Anlagen und nicht um die Flächen, die sie haben an Acker und an Konversionsflächen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Landesregierung da keine Daten hat. Aber ich möchte das nicht ausweiten, deswegen stelle ich jetzt einfach stur die nächste Frage. (Heiterkeit bei Sabine Enseleit, FDP) Die Landesregierung hat im Rahmen der Debatte unseres Antrages zur Ausweitung der Zielabweichungsverfahren des Kontingents auf 23.000 Hektar angekündigt, dass das Kontingent auch zukünftig auf 5.000 Hektar begrenzt wird. In der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage jetzt hier im letzten Jahr hatte sich die Regierung noch keine abschließende Meinung gebildet, wie diese Begrenzung der Novelle des LEP umgesetzt werden soll. Abgesehen von der Ausführung gerade zu den EEG-Flächen frage ich mich, ob diese Meinungsbildung inzwischen abgeschlossen ist und welches Resultat dann vorliegt.
Dr. Heiko Geue
Nein, die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Und von daher kann auch noch nichts weiter dazu gesagt werden.
Hannes Damm GRÜNE
Vielen Dank! Im Dezember waren noch nicht alle Anträge auf Zielabweichung, die bis zum 31.07.22 eingereicht wurden, intern an die Beteiligten oder zu beteiligenden Behörden weitergegeben. Ist zumindest dies, immerhin ein halbes Jahr später, bei insgesamt nun 66 Anträgen inzwischen erfolgt?
Dr. Heiko Geue
Dazu liegen mir keine Informationen vor.
Hannes Damm GRÜNE
Dann zur Frage 10b: Wie plant die Landesregierung die Vergabe des Kontingents bei Überschreitung des Antragsvolumens von 5.000 Hektar? Dazu hatte die Landesregierung sich im letzten Jahr auch noch keine Meinung gebildet, da waren ja auch die 5.000 Hektar noch nicht überschritten. Nun sind die aber weit überzeichnet. Also wie hat die Landesregierung hier post mortem sozusagen entschieden?
Dr. Heiko Geue
Auch hier ist die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen.
Hannes Damm GRÜNE
Die sind doch aber schon überzeichnet. Also entweder, wenn Sie keine Meinung sich bilden, ist es nach Windhundprinzip oder Sie bearbeiten jetzt keine Anträge. Was ist der Fall?
Dr. Heiko Geue
Herr Damm, ich merke, Ihnen gefallen meine Antworten nicht. Ich kann Ihnen nur sagen, dass das meine Informationen sind. Über das hinaus, was hier vorliegt, gibt es keine weiteren Informationen. Davon muss ich ausgehen und kann es Ihnen nur transportieren. Die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen, da müssen wir leider noch warten.
Hannes Damm GRÜNE
Vielen Dank, Herr Minister! Ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass das Recht von Abgeordneten relativ hoch aufgehängt ist, dieses Informationsrecht. Und weil Sie das als einzelner Minister nicht wissen, heißt das noch lange nicht, dass die Landesregierung das nicht weiß. Ich würde mal …
Beate Schlupp
Herr Damm, Herr Damm! Also ich habe hier weitgehend Spielräume gelassen. Wir machen das ja das erste Mal auch in dieser umfangreichen Form, aber, wie gesagt, es sind Fragestellungen. Ich habe Ihnen das zugesichert. Es gibt ein Protokoll, das Protokoll wird an das zuständige Ministerium gegeben, und dort wird dann geprüft, was von Ihren Fragen beantwortet werden kann. Ich glaube nicht, dass dort jemand das Recht der Abgeordneten – also ich hoffe es jedenfalls – infrage stellt, und dass dann alles, was einer Beantwortung zugeführt werden kann, Ihnen auch schriftlich schnellstmöglich mitgeteilt wird.
Hannes Damm GRÜNE
Vielen Dank!
Beate Schlupp
Danke schön! Damit ist der Tagesordnungspunkt 14 erledigt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind damit am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Mittwoch, den 22. März 2023, 10:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 17:37 Uhr
