Michael Noetzel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Hoffnung, dass Totgesagte länger leben würden, legt uns die CDU-Fraktion zum dritten Mal in Folge diesen aktionistischen Schaufensterantrag vor. Warum halte ich diesen Antrag allein aus formellen Gründen für überflüssig? Weil die Bundesregierung ist verpflichtet, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes umzusetzen. Punkt! Darüber hinaus hat die Bundesinnenministerin Nancy Faeser bereits vor der Verkündung des Urteils angekündigt, den Spielraum voll auszunutzen, den der EuGH ihr zur Vorratsdatenspeicherung lässt. Ich denke, über die Möglichkeiten und Ausgestaltung zur Speicherung von IP-Adressen wird innerhalb der Bundesregierung schon rege, vielleicht auch etwas angespannt diskutiert. Der Innenminister hat das ja angedeutet. Aber wichtig ist, es wird bereits diskutiert und insofern ist Punkt 1 Ihres Forderungsteils obsolet. Darüber hinaus wollen Sie unter Punkt 2 des Forderungsteils offenbar eine Regelung wiederbeleben, welche gerade erst wieder höchstrichterlich begraben wurde. Ich kann nicht erkennen, dass Sie die engen Leitplanken, die der EuGH der Vorratsdatenspeicherung gesetzt hat, berücksichtigt sehen wollen. Würden wir Ihrem Vorschlag einer sechsmonatige IP-Adressenspeicherungspflicht folgen, wäre das der nächste Anlauf, der abrupt an der Mauer der Verhältnismäßigkeit zerschellen würde. Meine Damen und Herren, ich habe das jüngste und hier in Rede stehende Urteil des EuGH begrüßt. Es schiebt der anlasslosen Massenüberwachung einen Riegel vor und stellt die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger über das Sicherheitsinteresse von konservativen Innenpolitikern. Insofern ist dieses Urteil ein wichtiges Signal für die Grundrechte und insbesondere für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie meine politische Bewertung des Urteils ruhig beiseite. Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist schlichtweg rechtswidrig. Und das müssen auch Sie zur Kenntnis nehmen, auch wenn Ihnen das nicht gefällt. Was es also braucht, sind rechtssichere Instrumente, um Opfern von schwerster Kriminalität zu helfen. Der Antrag erfüllt dieses Kriterium ebenso wenig wie die Bundesratsinitiative, die Herr Caffier der Länderkammer im September 2020 vorlegte. Dort wäre die Möglichkeit der CDU gewesen, ihre Vorstellungen einer rechtsicheren Vorratsdatenspeicherung in die Realität umzusetzen. Stattdessen – und da hat auch mein geschätzter Kollege Peter Ritter bereits seinerzeit darauf hingewiesen – wurde damals ein Entwurf vorgelegt, der sich auf Mutmaßungen und fragwürdige Zahlenwerke stützte, und deswegen ist er auch schlussendlich gescheitert. Meine Damen und Herren, ich gehe fest davon aus, dass wir hier im Landtag einen Konsens haben. Wir wollen Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen. Das kann und muss mit verschiedensten Ansätzen geschehen – durch Prävention, Aufklärung und auch durch Ermittlungsinstrumente, die eine effektive Strafverfolgung ermöglichen. Und auch wenn dieses Thema keinen Grund zur Freude bieten kann, aber es ist gut und wichtig, dass die Ermittler in diesem Kriminalitätsbereich eine hohe Aufklärungsquote verzeichnen können. Der immense Anstieg der Fälle im vorvergangenen Jahr, der laut BKA im Wesentlichen auf ein erhöhtes Hinweisaufkommen, also eine Erhellung des Dunkelfeldes zurückzuführen ist, stellt die Ermittler jedoch vor ganz andere Herausforderungen. So würden laut Homepage des BKA die Polizeien mit Hochdruck daran arbeiten, ich zitiere, „die technischen und personellen Ressourcen auszubauen und Verfahrensabläufe im polizeilichen Verbund weiter zu verbessern, um Missbrauch frühzeitig zu erkennen und zu verhindern“. Das eigentliche Problem sei die effektive Auswertung der schieren Datenmenge. Darüber hinaus seien präventive Maßnahmen und Unterstützungsleistungen für Kinder von größter Bedeutung. Den Wunsch nach Vorratsdatenspeicherung kann ich auf der Seite des BKA nicht finden. Meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, Sie haben Ihre sicherheitspolitische Agenda, das ist völlig in Ordnung, aber der Hinweis sei mir gestattet: Ich halte es für unredlich, das so wichtige wie schreckliche Thema des Kindesmissbrauchs immer dort ins Feld zu führen und prominent zu platzieren, wo es Ihnen ganz allgemein darum geht, den Instrumentenkasten der Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden reichlich zu bestücken. Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich nehme Ihnen definitiv ab, dass Sie Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen wollen. Aber ich würde es begrüßen, wenn wir alle künftig sensibel mit diesem Thema umgehen. Und Studien aus der Zeit, als Vorratsdatenspeicherung noch möglich war – erlaubt war sie auch damals nicht, weil sie dann im Nachhinein für rechtswidrig empfunden wurde –, aber auch diese Studien belegen eben gerade nicht, dass es trotz Vorratsdatenspeicherung zu einer höheren Aufklärungsquote gekommen ist. Und das müssen Sie auch einmal zur Kenntnis nehmen! Das hier in Rede stehende EuGH-Urteil nimmt in exakt einer seiner 131 Randnummern Bezug auf die Verbreitung von Kinderpornografie und verweist hierfür auf ein Urteil vom 5. April 2022. Darin heißt es, dass die IP-Adresse der einzige Anhaltspunkt sein kann, der es ermöglicht, die Identität der Personen zu ermitteln, der diese Adresse zugewiesen war, als die Tat begangen wurde. Es ist jedoch mitnichten so, dass es der einzige Ermittlungsansatz ist. Demgegenüber stellt der EuGH in seinem aktuellen Urteil in derselben Randnummer fest, dass die allgemeine Speicherung von IP-Adressen einen, ich zitiere, „schweren Eingriff in die in den Art. 7 und 8 der Charta verankerten Grundrechte darstellt, da diese IP-Adressen es ermöglichen können, genaue Schlüsse auf das Privatleben des Nutzers des betreffenden elektronischen Kommunikationsmittels zu ziehen, und abschreckende Wirkung in Bezug auf die Ausübung der in Art. 11 der Charta garantierten Freiheit der Meinungsäußerung haben kann“, Zitatende. Und gerade deswegen, Frau von Allwörden, hinkt auch Ihr Vergleich mit dem Kennzeichen an einem Kfz. Und gerade letzte Woche Donnerstag, als das Bundesverfassungsgericht die Polizeigesetze Hamburgs und Hessens teilweise für verfassungswidrig erklärt hat, ging es auch wieder um die Rechte von unbescholtenen Bürgern, die in das Visier von Strafverfolgungsbehörden geraten. Ich zitiere: „Unter anderem bemängelten die Richterinnen und Richter, dass die Art und die Menge der einsetzbaren Daten kaum begrenzt sei: ,Die Vorschriften unterscheiden insbesondere nicht nach Daten von Personen, die einen Anlass für die Annahme geben, sie könnten eine Straftat begehen oder in besonderer Verbindung zu solchen Personen stehen, und anderen Personen. Sie lassen eine breite Einbeziehung von Daten Unbeteiligter zu, die deshalb polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen unterzogen werden könnten.ʻ“ Zitatende. Wir haben also gerade, wenn es um die Aufklärung von Kindesmissbrauch und anderen schweren Straftaten geht, die äußerst schwierige Situation, widerstreitende Rechte und berechtigte Interessen miteinander in Einklang zu bringen. Genau das wird die Herausforderung für die Zukunft sein, und dieser Herausforderung wollen und müssen wir uns auch stellen. Ihr Antrag ist dabei leider keine Hilfe, und deswegen werden wir ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
