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Nikolaus Kramer

AfD 20.02.2023 Sitzungen 8/45

Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Ich denke, bei dem Thema „Sexueller Missbrauch von Kindern“ sind sich alle in diesem Parlament einig – und ich hoffe, dass das auch bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fall ist –, der Missbrauch von Kindern gehört zu den widerlichsten und verachtenswertesten Verbrechen in dieser Welt, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) ein Thema, das jeden emotional berührt, aufwühlt, verstört und wütend macht. Jeder Missbrauchsfall ist ein Fall zu viel, jedes zerstörte Kind eines zu viel, jede trauernde Mutter ist eine zu viel. Der Missbrauch von Kindern, meine Damen und Herren, ist besonders perfide und lässt so tiefe seelische Narben zurück, von denen sich kaum ein Mensch mehr erholen kann. Gerade Kinder, welche noch unseren Schutz und unsere Fürsorge benötigen und eine kindliche Unschuld mit sich tragen, werden durch diesen Missbrauch gebrochen und seelisch vernichtet. Für mich sind solche Taten schlimmer als Mord, denn sie quälen die Menschen, die Opfer dauerhaft. Aus diesem Grunde, meine Damen und Herren von der CDU, können wir uns Ihrer ersten Forderung vorbehaltlos anschließen. Der Kampf gegen Missbrauch und Vergewaltigung, der Kampf gegen diese Täter und Täterkreise muss für jeden Staat Priorität haben und mit allen Mitteln vorangetrieben werden. Der Schutz unserer Kinder muss einen unantastbaren Stellenwert in unserer Gesellschaft haben. Unsere Beamten leisten diesbezüglich Außergewöhnliches. Sie müssen verstörendes Videomaterial sichten, auswerten und analysieren. Ich, meine Damen und Herren, wöllte dies nicht. Umso größer sind meine Anerkennung und mein Respekt gegenüber den Kollegen, die diese unvorstellbare Aufgabe Tag für Tag wahrnehmen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Um sexualisierte Gewalt gegen Kinder effektiv bekämpfen zu können, braucht es unter anderem folgende Maßnahmen: mehr Polizeibeamte in den Ermittlungsbehörden. Und, Frau von Allwörden, Sie haben in Ihrer Einbringungsrede ja auch gesagt, dass Sie diese anlasslose Speicherung von sechs Monaten haben wollen. Bringt uns doch gar nichts, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Doch.) weil die Fälle werden viel länger bearbeitet, weil wir viel zu wenig Kollegen haben. Das schaffen wir gar nicht innerhalb von diesen sechs Monaten. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja, aber das ist der Rahmen, der möglich ist.) Also schon allein aus diesem Grund ist das ein Argument, Ihren Antrag abzulehnen. Zweitens brauchen wir die Unterstützung der Ermittler durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Sichtung dieses Videomaterials, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) ein europäisches Zentrum zur Bekämpfung von Missbrauch, um sich zu vernetzen, gegenseitig zu unterstützen und Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Behörden zu gewährleisten. Wir brauchen Prävention an Kitas und Schulen, niedrigschwellige Hilfsangebote und schützende Voreinstellungen im Internet und eine Veränderung, meine Damen und Herren, eine Veränderung des Bewusstseins zu diesem Thema, denn in der Regel sind die Täter bekannt. Und Letzteres, meine Damen und Herren, ist der springende Punkt. Auch wenn die Missbrauchsdarstellungen im Netz exorbitant angestiegen sind, so sind die eigentlichen Tatorte das Zuhause, institutionelle Einrichtungen oder andere den Kindern vertraute Orte. Diese Maßnahmen jedoch verfehlen ihre Wirkung, wenn sich in der Rechtsprechung nicht auch das Bewusstsein ändert. Frau von Allwörden hat es auch gesagt, Strafandrohung wurde angesetzt, aus Vergehen wurden Verbrechenstatbestände. Diese Maßnahmen, meine Damen und Herren, verfehlen ihre Wirkung jedoch, wenn sich das Bewusstsein nicht ändert, wie schon gesagt. Wie kann es sein, dass in Fällen von hundertfachem sexuellen Missbrauch, so wie im September 2021 in Ulm, nur Bewährungsstrafen ausgesprochen werden?! (Jens-Holger Schneider, AfD: Unglaublich!) Wie kann es sein, dass im Oktober 2021 ein einschlägig vorbestrafter Kinderschänder zwar erneut vor dem Landgericht Baden-Baden wegen schweren Missbrauchs von Kindern und der Verbreitung pornografischer Schriften verurteilt wird, aber weiterhin auf freiem Fuß bleibt?! Bewährung. Eingangs sagte ich Ihnen, dass ich diese Taten schlimmer finde als Mord, (Beifall Jens-Holger Schneider, AfD) denn Mord, meine Damen und Herren, verjährt nicht, sexueller Missbrauch gegen Kinder aber schon. Was aber Sie, liebe CDU, in Ihrem Antrag fordern, hat mit einer effektiven Bekämpfung von Kindesmissbrauch wenig zu tun. Im Gegenteil, Sie instrumentalisieren dieses so wichtige und sensible Thema, um durch die Hintertür das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einzuschränken, jeden einzelnen Bürger in diesem Land unter Generalverdacht zu stellen und anlasslos private Daten eines jeden Bürgers zu speichern und zu dokumentieren. Damit ist nicht nur Missbrauch Tür und Tor geöffnet, sondern dieser Antrag ebnet auch den Weg zum gläsernen Bürger in einer essenziellen Einschränkung der Freiheitsrechte. Im Antrag ist dann auch nicht mehr explizit von Kindesmissbrauch die Rede, sondern von schwerer Kriminalität. Eine Definition dazu lassen Sie jedoch offen. Im Bundestag sind Sie mit der gleichen Initiative im September krachend gescheitert, und auch heute hier im Landtag ist Ihr Plan mehr als durchsichtig. Sie spielen Datenschutz, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Kinderschutz gegeneinander aus. Mit Ihrem Antrag stellen Sie alle Nutzer des Internets unter Generalverdacht, quasi wie eine staatliche Führungsaufsicht. Und dann kommen Sie hier mit einem hinkenden Vergleich von amtlichen Kennzeichen und stellen die anlasslose Speicherung von Daten gegenüber. Das zeugt entweder von absoluter Unkenntnis der Rechtslage oder aber einem zweifelhaften Rechtsverständnis der CDU hier im Land. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) Hinzu kommt auch, dass der EuGH – der Innenminister hat es auch schon erwähnt – in dem von ihm zitierten Urteil die anlasslose Speicherung durch die Anbieter eben nicht als rechtssicher bezeichnet. Und ein weiteres Argument, einen schwerwiegenden grundsätzlichen Einwand: Die Tatsache, dass der Europäische Gerichtshof etwas ermöglicht oder für rechtlich machbar erklärt, heißt nicht, dass wir diese Möglichkeiten auch ausreizen müssen, meine Damen und Herren von der CDU. Aber anstatt ehrlich eine lückenlose Überwachung der eigenen Bürger zu fordern, schieben Sie das emotionale Thema des Kindesmissbrauchs einfach voraus. Das ist unredlich, meine Damen und Herren, das ist reinster Populismus. Ich könnte Ihnen noch weiter hier zehn Minuten lang erklären, wie das Internet funktioniert oder aber, dass Sie hier 15 Jahre lang das Innenministerium innehatten, aber dazu reicht meine Redezeit nicht. Und übrigens werden 90 Prozent, fast 90 Prozent aller Fälle, Sie haben es selbst angesprochen, Frau von Allwörden, durch Daten aufgeklärt, welche unsere Behörden durch die Zusammenarbeit mit US-amerikanischen Behörden, wie zum Beispiel das National Center for Missing & Exploited Children, bekommen. Es gibt also momentan neben all den von uns genannten, von mir genannten Gründen hier überhaupt gar keinen Bedarf zu dieser anlasslosen Datenkrake, wie die CDU sie hier fordert. (Daniel Peters, CDU: Das müssen Sie doch mal reflektieren, warum wir 90 Prozent von denen bekommen haben.) Dieses klare Zeichen, was die CDU für unsere Kinder hier im Land und für eine effektive Strafverfolgung einfordert, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) können Sie gerne von uns bekommen, Herr Peters, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) aber diesem Antrag können wir nicht zustimmen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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