Ann Christin von Allwörden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kriminalität des 21. Jahrhunderts werden wir nur bekämpfen können, wenn unsere Strafverfolgungsbehörden Mittel des 21. Jahrhunderts nutzen können. Ein Internetkrimineller wird nämlich nicht durch Fingerabdrücke überführt, da braucht es schon etwas mehr. Aus dieser Überzeugung heraus haben wir als Union 2015 zusammen mit den Kollegen der SPD auf Bundesebene das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten verabschiedet. Ziel war damals, alle Möglichkeiten des Rechtsstaates zur Verbrechensbekämpfung auszuschöpfen. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 20. September 2022 zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung die Möglichkeiten aufgezeigt, die sich der Gesetzgebung jetzt noch bieten. Er hat geurteilt, dass die deutsche Version der Vorratsdatenspeicherung unvereinbar ist mit dem Unionsrecht. Gleichzeitig hat der Europäische Gerichtshof aber auch ganz eindeutig gesagt, dass die Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Kriminalität weiterhin möglich ist. Und genau darum geht es in unserem Antrag. Wir wollen, dass sich die Landesregierung mit einer Bundesratsinitiative dafür einsetzt, dass die IP-Adressen für eine Dauer von sechs Monaten von den Anbietern gespeichert werden müssen. Das ist notwendig, weil die IP-Adresse einem bestimmten Endgerät zugewiesen ist und daher eine Täterermittlung ermöglichen kann. Die IP-Adresse ist vergleichbar mit einem Autokennzeichen. Auch dort wird die Zuordnung zu einem bestimmten Gerät, aber nicht zu einer bestimmten Person ermöglicht. Deshalb muss ich Ihnen ehrlich sagen, dass mich angebliche datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Speicherung sehr irritieren. Niemand würde auf die Idee kommen, Autokennzeichen abzuschaffen, weil sie keinen Rückschluss auf den Fahrer ermöglichen können. (Nikolaus Kramer, AfD: Oh, das ist aber ein Vergleich, der hinkt.) Und auch in einem weiteren Punkt muss es darum gehen, die Verhältnisse geradezurücken. Es geht bei der Speicherung von IP-Adressen nicht um einen digitalen Lauschangriff mit massiven Grundrechtseinschränkungen. Vielmehr müssen sich Einwände gegen die Speicherung von IP-Adressen immer daran messen lassen, dass in Grundrechte nur in einem sehr geringen Ausmaß eingegriffen wird, ein Eingriff, den der Europäische Gerichtshof als verhältnismäßig ansieht, wenn die Daten zur Bekämpfung schwerster Kriminalität genutzt werden. Wenn der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil von schwerer Kriminalität spricht, dann geht es auch besonders um einen Bereich, nämlich den Bereich des Kindesmissbrauches. Das heißt, uns geht es mit diesem Antrag darum, effektiv gegen die Kriminellen vorzugehen, die Kinder im Internet zu Opfern machen. Wir müssen hier handeln, und das zeigen auch die Zahlen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik zeichnet für das Jahr 2021 in Deutschland ein erschreckendes Bild: 15.500 Fälle von Kindesmissbrauch, über 39.000 Fälle von Missbrauchsdarstellungen, 18.773 Tatverdächtige für Besitz oder das sich Verschaffen von Kinderpornografie, 14.956 Tatverdächtige für das Verbreiten von Kinderpornografie. Meine Damen und Herren, ich muss Ihnen sicherlich nicht erklären, dass hinter jeder dieser Taten mindestens ein Schicksal steckt. Ebenso wenig muss ich Ihnen erklären, dass die Dunkelziffer um ein Vielfaches größer ist. Auf Bundesebene wurde versucht, mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder von 2021 Verbesserungen im Kampf gegen diese Kriminalität zu erzielen. Unter anderem wurde die Strafandrohung vieler Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erhöht. So wurde etwa aus Paragraf 184b des Strafgesetzbuches, „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“, ein Verbrechen, also eine rechtswidrige Tat, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist. Die Erhöhung der Mindestfreiheitsstrafe für diese Tat war und ist meines Erachtens richtig. Richtig ist aber auch, dass eine Verschärfung des Strafrahmens nichts bringt, wenn die Taten nicht aufgeklärt werden können. Und genau diese erschreckende Lage, die einem Rechtsstaat unwürdig ist, haben wir. Verbrecher bleiben straffrei, weil wir keine Speicherfristen für IP-Adressen haben. Zu oft sind die IP-Adressen nicht mehr vorhanden, wenn eine Straftat aufgeklärt werden konnte. Dieser Zustand ist, so empfinde ich es, unerträglich. Deutschland ist auf Informationen aus anderen Ländern angewiesen. IP-Adressen werden häufig im Rechtshilfeweg gewonnen. Das amerikanische National Center for Exploited & Missing Children sammelt Hinweise über sexuellen Missbrauch im Internet, die in Deutschland ausgewertet werden. Internetprovider in den USA sind gesetzlich zur Zusammenarbeit mit diesem Zentrum verpflichtet. Ich möchte ganz klar sagen, etwas Vergleichbares brauchen wir zukünftig unbedingt auch in Deutschland. Die rechtlichen Möglichkeiten zur Speicherung von IP-Adressen komplett auszuschöpfen, ist ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit. Mir ist bewusst, dass es Stimmen gibt, die auf den Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verweisen, so etwa der Bundesjustizminister, der ein Quick-Freeze-Verfahren für Verkehrsdaten vorschlägt. Bei Quick Freeze werden Verkehrsdaten nach Entstehen eines Anfangsverdachtes aufgrund von Einzelfallanordnung eingefroren. Ich verstehe diese Überlegungen, aber ich teile sie nicht. Quick Freeze hat aus unserer Sicht zwei grundlegende Schwächen: Erstens, es ist nicht effektiv. Auf etwas, das gar nicht erst gespeichert wurde, können Sie im Nachhinein nämlich nicht mehr zugreifen. Und zweitens, es ist eine grundlose, unnötige und letztlich gefährliche Beschränkung effektiver Strafverfolgung. Warum sollten wir auf verfassungsmäßige Möglichkeiten verzichten? Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht, und die Menschen im Land verstehen das erst recht nicht. So sieht es übrigens auch die Bundesinnenministerin. Wir müssen also Druck machen bei diesem Thema und schnell die Speicherung ermöglichen. Diese Position nehmen wir nicht alleine ein. Ich zitiere den Vorsitzenden der 93. Justizministerkonferenz und bayerischen Justizminister Georg Eisenreich. Er sagt: „Ich will weder den gläsernen Bürger noch einen Überwachungsstaat. Aber bei schweren Straftaten“ (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber! Aber!) „brauchen unsere Ermittler einen befristeten Zugriff … auf die IP-Adressen.“ Dem ist meines Erachtens nichts mehr hinzuzufügen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Wir sehen sehr wohl, dass es in diesem Bereich ausgewogene Vorschläge braucht. Daher beantragen wir, dass die Abfrage der gespeicherten Daten unter Richtervorbehalt gestellt wird. Ein zweistufiges System; speichern der IP-Adressen für sechs Monate gewährleisten und die Abfrage der Daten im Ermittlungsverfahren nur mit richterlichem Beschluss ermöglichen, das ist aus unserer Sicht ein tragfähiger Kompromiss. Ich bitte Sie daher, heute ein klares Zeichen für die Kinder in unserem Land und eine effektive Verbrechensbekämpfung abzugeben. Bitte stimmen Sie unserem Antrag zu! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
