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Beate Schlupp

20.02.2023 Sitzungen 8/45

Einen Moment, einen Moment! Wir sollten jetzt hier keine Verfahrensfragen klären, sondern es ist ja geregelt, dass bei nicht fristgerechter Beantwortung von Kleinen Anfragen Nachfragen möglich sind. Und wenn die Nachfragen mündlich nicht beantwortet werden können, werden wir sie schriftlich aufnehmen, und dann wird geprüft, was davon beantwortet werden kann oder nicht. Ich würde jetzt nicht über neue Kleine Anfragen diskutieren wollen. Das ist dann ein anderes Verfahren.

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