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Hannes Damm

GRÜNE 20.02.2023 Sitzungen 8/45

Noch mal, Herr Minister, da geht es um die Daten der genehmigten Anlagen und nicht um die Flächen, die sie haben an Acker und an Konversionsflächen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Landesregierung da keine Daten hat. Aber ich möchte das nicht ausweiten, deswegen stelle ich jetzt einfach stur die nächste Frage. (Heiterkeit bei Sabine Enseleit, FDP) Die Landesregierung hat im Rahmen der Debatte unseres Antrages zur Ausweitung der Zielabweichungsverfahren des Kontingents auf 23.000 Hektar angekündigt, dass das Kontingent auch zukünftig auf 5.000 Hektar begrenzt wird. In der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage jetzt hier im letzten Jahr hatte sich die Regierung noch keine abschließende Meinung gebildet, wie diese Begrenzung der Novelle des LEP umgesetzt werden soll. Abgesehen von der Ausführung gerade zu den EEG-Flächen frage ich mich, ob diese Meinungsbildung inzwischen abgeschlossen ist und welches Resultat dann vorliegt.

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