Bernd Lange
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Herren! Natürlich müssen den Strafverfolgern wirksame Instrumente in die Hand gegeben werden, gerade in Fällen der Schwerstkriminalität – wie der Aufklärung von Kindesmissbrauch und der Bekämpfung der Kinderpornografie –, aber bei der sogenannten anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ergeben sich gravierende Probleme mit dem Schutz von Grundrechten. Ich habe an dieser Stelle schon das Volkszählungsurteil zitiert und sonstige. Jetzt zitiere ich mal die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Artikel 7: „Jede Person hat das Recht auf Achtung … ihrer Kommunikation.“ Artikel 8: „Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten.“ Am 20.09.22 hat der EuGH festgestellt, dass die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind. Ich weiß gar nicht, dass wievielte Urteil das dazu ist. Im Koalitionsvertrag von SPD, GRÜNEN und FDP steht, dass die Koalition die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung so ausgestalten will, dass die Daten rechtssicher, anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können. Das Wort „anlassbezogen“ betont, dass es eben keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung mehr geben soll. Die vom Bundesjustizminister vorgestellte Quick-Freeze-Lösung ist hier schon mehrfach besprochen worden. Frau Präsidentin, mit Ihrer Genehmigung zitiere ich mal den Bundesjustizminister vor dem Deutschen Anwaltstag: „Ich hielte das für einen Gewinn für Freiheit und Sicherheit zugleich – und, wie gesagt, für die Herstellung von Rechtsfrieden in einem Konflikt, der nun schon fast zwei Jahrzehnte andauert.“ Unsere Fraktion wird diesen Antrag ablehnen, nicht, weil die Kinder nicht geschützt werden sollen, sondern weil die anlasslose Vorratsdatenspeicherung keine Zukunft hat. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
