Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was die Polizeikolleginnen und -kollegen brauchen, vollkommen zutreffend, ist eine möglichst effiziente Möglichkeit, Straftaten im Internet zu verfolgen, aber was sie gleichermaßen brauchen, ist eine auf jeden Fall rechtskonforme, haltende, den rechtlichen Ansprüchen standhalte Regelung. Wir haben gemeinsam – Sie haben darauf hingewiesen – im Bund vor einem Jahr eine Regelung geschaffen, die binnen kürzester Zeit durch entsprechende Anordnung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und mit entsprechender Weisung an die Bundesnetzagentur von der Anwendung ausgeschlossen worden ist. Das heißt, sie steht im Gesetz, darf aber zurzeit nicht praktiziert werden. Und das finde ich die unbefriedigendste aller Varianten. Wenn wir eine gut gewollte, aber dann leider rechtlich nicht haltbare Regelung schaffen, die am Ende denen, die Sie völlig zu Recht in den Mittelpunkt stellen, nämlich Kinder und Jugendliche, die von sexuellem Missbrauch betroffen sind, wenn wir denen Schutz bieten wollen, nützen uns gut gemeinte, aber leider rechtlich nicht standhaltende Regelungen gar nichts. Und das Gleiche gilt für die Kolleginnen und Kollegen des Landespolizeidienstes der verschiedenen Polizeien in dieser Republik, die am Ende des Tages die Effizienz brauchen, aber mit der Effizienz auch was erreichen wollen. Sie wollen nämlich tatsächlich zur Aufklärung beitragen und zur rechtswirksamen Strafverfolgung. Deswegen ist unser höchstes Interesse, eine rechtlich tragfähige Lösung zu finden. Der EuGH, der Europäische Gerichtshof, hat in der Tat auf die deutsche Regelung bezogen einen Rahmen gesteckt, den er allerdings zuvor bereits einmal gesteckt hatte im Kontext der Überprüfung der Regelungen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Von daher gibt es einen Korridor, in dem wir uns bewegen können, der allerdings nicht so klar beschrieben ist, dass man ihn nur noch in einen Gesetzestext übernehmen muss, sondern da werden noch gehörige Bemühungen zu unternehmen sein, um das dann konkret zu fassen. Und ein Punkt findet sich in Ihrem Antrag auch wieder: Die Auslegung, dass die sechs Monate einer anlasslosen Speicherfrist tatsächlich vom EuGH gebilligt würden, ist mit dem, was er in seinen Ausführungen des Urteils dargetan hat, möglicherweise nicht deckungsgleich. Also der Teufel steckt extrem im Detail. Ich glaube von daher, dass es richtig ist, dass sich eine Bundesregierung mit ihren breiten Kapazitäten im Bundesinnenministerium und im Bundesjustizministerium um dieses Themenfeld kümmert und gemeinsam entlang dieser sehr klaren Linie, die aber leider nicht eins zu eins ins Gesetz übertragbar ist, sondern noch eine Vielzahl von Vorbereitungen braucht, umsetzt. Das, was ich jetzt gesagt habe, finden Sie im Übrigen auch in einstimmigen Beschlüssen der Innenministerkonferenz. Da gibt es innerhalb der Innenministerkonferenz zumindest keinen politischen Gegensatz, sondern es gibt die gemeinsame Erwartungshaltung, im Übrigen auch getragen von der Bundesinnenministerin, von 16 Landesinnenministerien, gemeinsam mit dem BMI, die gemeinsam getragene Erwartungshaltung, dass das, was der EuGH uns gestattet, tatsächlich auch in Bundesrecht umgesetzt wird. Es gibt mehrere Beschlüsse aus der letzten Innenministerkonferenz, die das klar vorgeben, die im Übrigen auch die Erwartungshaltung der Polizeien in unseren Ländern widerspiegeln. Aber noch einmal, das in einem Bundesratsverfahren mal eben hinzubekommen, halte ich für einen Klimmzug, der so schwer ist, dass ich ihn uns nicht mal eben zutraue, sondern ich glaube, dass wir die geballte Kraft von BMI und Bundesjustizministerium brauchen, um gemeinsam einen Kompromiss an der Stelle zu erarbeiten. Ich habe umgekehrt, da teile ich Ihre Kritik – und das ist im Übrigen auch die Kritik von 16 Landesministerien –, ich teile Ihre Kritik, dass die Begrenzung auf das Quick-Freeze-Verfahren uns nicht hinreichend hilft. Sie haben es wunderbar in Bilder gefasst. Ich glaube, den Quick-Freeze-Verfahren stecken Attentate wie auf die Twin Towers zugrunde, also eine Situation mit einer erkennbar sehr schwerwiegenden Straftat, die dazu führt, dass man sofort ab dem Moment für einen gewissen Zeitraum alle Daten festhält und man sagt, ich weiß, dass etwas passiert ist, worauf ich aufsetze. Der Frust, den die Kolleginnen und Kollegen, die tiefe Traurigkeit, die zum Teil in dieser Tätigkeit Platz greift, die Kolleginnen und Kollegen, die im Bereich von Kinderpornografie tätig sein müssen bei der Polizei, diejenigen haben eben eine Situation, dass meist sehr lange zurückliegende Straftaten im Raume stehen und ich nicht die Möglichkeiten hatte, mit Kenntnis einer Straftat auf einen Knopf zu drücken und alles einzufrieren, sondern ich zurückblicken müsste und damals eben nicht eingefroren habe. Von daher, ja, wir brauchen dringend das, was der EuGH uns eingeräumt hat und der im Übrigen ganz ausdrücklich in seinem Urteil den Bereich der kinderpornografischen Materialien, des Sexualstrafrechtes, als einen Grund gesehen hat, in einem gewissen Umfange zumindest die IP-Adresse einer Quelle festzuhalten und die jeweiligen die Person identifizierenden Daten. Dafür haben jetzt Bundesjustizministerium und Bundesinnenministerium die Aufgabe, genau das umzusetzen. Ich habe den Eindruck, dass es uns nicht gelingen wird, mit einem Bundesratsverfahren eine Grundspannung zwischen diesen beiden Bundesministerien, die losgelöst von den jeweiligen Bundesregierungen existiert – das sind Häuser, die mit einem unterschiedlichen Grundkompass, der immer wieder zusammengebracht werden muss –, dass es uns nicht gelingen wird, in einem Bundesratsverfahren das aufzulösen, zumindest nicht besser, als es eine Innenministerkonferenz mit 16 Bundesländern die einstimmig beschlossen haben kann gemeinsam mit der Bundesinnenministerin. Die Zielführung ist also klar. Die Zielführung muss aber lauten, es muss unbedingt eine effiziente, aber rechtskonforme Lösung erreicht werden, denn nur die hilft dann tatsächlich denen, denen wir gemeinsam helfen wollen, den Opfern von Sexualstraftaten, vor allem im Kinder- und Jugendalter, und umgekehrt, es hilft dann auch den Polizeikolleginnen und -kollegen, die in diesem Bereich tätig sind. Nichts ist frustrierender, als wenn sie größere Datenmengen finden, wenn sie rückverfolgen können, IP-Adressen, die dahinterstecken, aber hinterher nicht mehr die Möglichkeit haben, (Zuruf von Horst Förster, AfD) diesen IP-Adressen Namen und Personen zuzuordnen, weil sie wie in einem Schneeballsystem mit jedem neuen Rechner, den sie beschlagnahmen, in die Vergangenheit immer tiefer hineinschauen. Noch einmal, mit Quick Freeze ist das nicht erreichbar. Wir brauchen also genau das, was der EuGH uns zubilligen will. Allerdings Im Bundesrat werden wir das mit einem Einzelantrag nicht besser hinbekommen, als die Innenministerkonferenz das schon hinbekommen hat, die an der Stelle einstimmig ist. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
