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David Wulff

FDP 20.02.2023 Sitzungen 8/45

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber mir fällt das wirklich schwer, zu dem Thema zu sprechen, insbesondere … (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Meine Tochter ist jetzt vier Monate alt, und diese ganzen elterlichen Fachsimpeleien, die wir jetzt auch am Rande des Plenums mit dem einen oder anderen immer geführt haben, daher weiß ich, dass die allermeisten hier im Hause auch Kinder zu Hause haben. Und wenn man sich dem Thema auf diese Art und Weise nähert und sich dann vorstellen muss, wie Pädophile auch beobachtend am Stadtbrunnen oder am Ostseestrand unterwegs sind, ist es schwer, sich dem Thema so zu nähern. Und deswegen muss man gucken, dass man bei der Bekämpfung dieser kriminellen und widerlichen Machenschaften wirklich alle Register ziehen kann, die wir haben. (Beifall Sabine Enseleit, FDP) Die CDU kommt aber doch immer wieder mit dem Thema Vorratsdatenspeicherung, und natürlich, wenn ich mit dem Argument Kindesmissbrauch an der Stelle komme, kann ich ja kaum dagegen argumentieren. Das ist inhaltlich ja an dieser Stelle schwer möglich. Aber was halt immer in diese ganze Debatte neu mit einbezogen wird, sind halt weitere schwere kriminelle Straftaten, sind im Zweifel auch einfach nur kriminelle Straftaten. Und wir haben das leider in anderen Debatten auch immer wieder erlebt, dass dann wirklich ein so hoch emotionales Thema wie der Missbrauch von Kindern dann immer dafür angeführt wird, auch rechtliche Eingriffe in ganz andere Bereiche mit zu bringen. Und deswegen wollen wir hier an dieser Stelle auch als FDP alles Mögliche tun, damit wir in der Verfolgung dieser Straftaten hinterherkommen. Wir glauben aber durchaus, dass es zielsicherer ist, darüber zu sprechen, wie wir halt Daten rechtssicher, anlassbezogen und nach richterlichem Beschluss speichern können. Nach einer Lösung brauchen wir da halt doch tatsächlich nicht so viel zu suchen. Das Thema Quick Freeze wurde ja schon eingangs auch bei der Einbringung erwähnt. Aber auch der Innenminister ist da mal drauf eingegangen, und auch der Bundesminister für Justiz, Marco Buschmann, hat am 25. Oktober letzten Jahres bereits einen Entwurf vorgelegt. Und lassen Sie uns doch lieber an dem vorgelegten Entwurf weiterarbeiten, zu gucken, wo wir sagen, na ja, das ist vielleicht nicht praxistauglich und das ist vielleicht zu tief bei den Eingriffen in den Grundrechten drin, dass wir da einen gemeinsamen Weg finden, wie wir da vorgehen können. Ich finde es aber, gerade beim Thema Quick Freeze zu sagen, das ist praxisuntauglich, nicht so einfach zu sagen und das irgendwie wegzuschieben. Denn vom Prinzip her ist es doch so, dass Ermittlungsbehörden bei Verdacht einer im Gesetz klar bestimmten schweren Straftat nach richterlichem Beschluss relevante Telekommunikationsdaten umgehend bei den Providern direkt einfrieren lassen können. Das heißt also, diese vorhandenen Daten dürfen zunächst nicht mehr gelöscht werden und alle neu anfallenden Daten, die werden auch gleich mitgespeichert. Heißt also, die Telekommunikationsanbieter, die speichern ja trotzdem für eine gewisse Zeit, nicht für sechs Monate, aber zumindest für ein paar Tage und manchmal auch für ein paar Wochen durchaus Daten, sei es halt auch einfach nur für die persönlichen Abrechnungen in der Geschäftsbeziehung mit dem jeweiligen Kunden. Kommen wir dann also zu einem Tatbestand, zu einem Tatverdacht, wo wir feststellen, die Ermittlungsbehörden sagen, da ist es jetzt relevant, diese Daten einzufrieren, dann können wir genau an dieser Stelle den Punkt machen und sagen, ja, die werden eingefroren, wir haben Daten in einem gewissen Zeitraum rückwirkend und wir haben alles, was ab diesem Zeitpunkt anfällt, eingefroren. Und im zweiten Schritt kommen wir dann auch wieder mit richterlichem Vorbehalt an die Stelle, wo wir sagen, jetzt können die Ermittlungsbehörden auch auf die Daten zugreifen, die überprüfen. Wir haben also einen richterlichen Vorbehalt, wir haben ein zweistufiges Verfahren, das es den Ermittlungsbehörden auf jeden Fall ermöglicht, die IP-Adressen und Verbindungsdaten entsprechend abzufragen, und auf der anderen Seite aber auch generell dafür zu sorgen, dass wir auch einen gewissen Schutz der Privatsphäre der Leute haben, die das Ganze benutzen. Und deswegen glauben wir einfach, dass wir über diese Quick-Freeze-Methode den grundrechtssicheren, aber trotzdem ermittlungserfolgversprechenden Weg wählen können. Und es wird keine Ermittlungsbehörde durch die Streichung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in der Handlungsfähigkeit eingeschränkt, denn effektives und rechtssicheres Instrument ist das, was ja den Ermittlungsbehörden fehlt, und das ist das, was sie brauchen, und deswegen gehen wir auch den Weg des Bundesjustizministers an der Stelle. Eine anlasslose massenhafte Datenspeicherung durch die Dienstanbieter darf es dabei nicht geben. Und kommen wir da noch mal auf die technische Ausstattung der Polizei zu sprechen. Wir haben das ganze Thema auch schon gehabt. Wenn wir Unmengen an Daten speichern, dann müssen die irgendwann ja auch ausgewertet werden. Und wenn wir uns dann mit der Ausstattung unserer Landespolizei einfach mal näher befassen, dann stellen wir fest, die Polizei hat ja noch nicht mal irgendwie Schmutzdatenrechner, also Daten, die man irgendwie groß gesammelt, irgendwie annehmen kann, hinterher noch mal auswerten kann, die jetzt nicht im direkten polizeilichen System mit drin sind, geschweige denn hinreichend Personal, geschweige denn weitere technische Ausstattung, um überhaupt mit den Daten etwas anfangen zu können. Wenn wir jetzt also in so ein Quick-Freeze-Verfahren reingehen, dann haben wir doch die Möglichkeit, zu sagen, wir haben hier einen konkreten Anfangsverdacht, wir haben hier einen konkreten Tatbestand, und dann kann man auch gezielt die Sachen auswerten, anstatt irgendwie Massendaten irgendwie auswählen zu müssen. Das heißt also, liebe CDU, aufgrund der Vorratsdatenspeicherung werden wir Ihren Antrag ablehnen, nicht aufgrund des Ansehens der Bekämpfung der Kriminalität der hier angeführten Gründe. Die Position der Freien Demokraten gerade in Bezug auf Vorratsdatenspeicherung ist bekannt und die wird sich auch nicht ändern. Die anlasslose Speicherung von personenbezogenen Daten lehnen wir strikt ab, und für die FDP sind die bürgerlichen Freiheitsrechte wichtige, wenn nicht sogar die wichtigsten Errungenschaften in unserer liberalen Demokratie. Und von daher freue ich mich auf eine konstruktive Debatte, auch beim Thema „Daten speichern“ auch in der Zukunft. Wir sind da konstruktiv unterwegs und hoffen auch auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit der CDU an der Stelle. – Danke schön! (Beifall Sabine Enseleit, FDP)

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