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18. Sitzung (WP7)

19.11.2020 · 55 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (18)CDU (7)Die Linke (3)SPD (3)GRÜNE (1)

Dr. Matthias Rößler

Meine sehr verehrten 7. Sächsischen Landtags. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Hippold, Herr Kirmes, Frau Klepsch, Herr Kretschmer, Frau Schaper, Frau Nagel, Herr Patt, Herr Schmidt, Frau Wissel, Frau Kuge und Herr Kiesewetter. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor, und für den einzigen Tagesordnungspunkt schlage ich Ihnen gemäß § 78 Abs. 2 Tagesordnungspunkt Grundrechte und Freiheit schützen zum Schutz der Bevölkerung bei nationaler Tragweite im Bundesrat Drucksache 7/4595, Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Gleich zu Beginn hat die einbringende Fraktion der AfD das Wort, und ich erteile es Herrn Kollegen Urban.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Artikel 20 des Grundgesetzes heißt es: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“ Seit März dieses Jahres kann man das „ist“ durch ein „war“ ersetzen. (Och! von der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Denn mit Demokratie und Volkssouveränität im Sinne (Beifall bei der AfD) des Grundgesetzes haben die seitdem beschlossenen Bevölkerungsschutzgesetze sowie die Bundes- und Landesverordnungen nur wenig gemein. Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Dr. Rößler, Ihre Entscheidung, die von uns beantragte Sondersitzung des Landtags nicht am Dienstagabend vor dem Bundesratsbeschluss stattfinden zu lassen, hat der parlamentarischen Demokratie geschadet. (Beifall bei der AfD –

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Martin Modschiedler CDU

Ihr habt es verpennt!) Ihrer Meinung nach wäre die Teilnahme einer größtmöglichen Vielzahl von Abgeordneten nicht sichergestellt gewesen. Ihrer Meinung nach wäre eine Forderung aus unserem Antrag nicht erfüllbar. der Geschäftsordnung folgende Redezeiten vor: CDU 15 Minuten, AfD 12 Minuten, DIE LINKE 7 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 6 Minuten, SPD 5 Minuten und die Staatsregierung 10 Minuten. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Ich sehe auch keine weiteren Änderungsvorschläge für oder Widerspruch gegen die bestätigt. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den zu behandelnden – Ablehnung des Dritten Gesetzes einer epidemischen Lage von durch den Freistaat Sachsen Antrag der Fraktion AfD Dazu nur so viel: Erstens. Wir leben im digitalen Zeitalter, wir alle haben E-Mail-Adressen und Mobiltelefone. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wer erreichbar sein will, der ist erreichbar. Der Brandenburger Landtag hat gezeigt, dass es geht. (Martin Modschiedler, CDU: Sie können die GO auch lesen!) Zweitens, zur Erfüllbarkeit: Es ist richtig, dass der Landtag die Staatsregierung nicht rechtlich bindend verpflichten kann, im Bundesrat für oder gegen einen Gesetzentwurf zu stimmen. Das hat die AfD auch nicht beantragt. Im Sinne der politischen Meinungsbildung und der parlamentarischen Kontrolle halten wir es trotzdem für richtig, dass der Landtag als Volksvertretung die Regierung zum verfassungskonformen Handeln auffordert, wenn sich abzeichnet, dass die Regierung das nicht tun wird. (Beifall bei der AfD) Da der Bundesrat das Gesetz jedoch bereits beschlossen hat, haben wir darauf reagiert: Wir fordern nunmehr die Regierung auf, das Gesetz mittels einer Normenkontrolle prüfen zu lassen. Den Änderungsantrag dazu wird mein Kollege Dr. Weigand später einbringen. Wir wollten nicht, dass die Staatsregierung einem Gesetz zustimmt, welches von vielen Experten in weiten Teilen als verfassungswidrig angesehen wird. (Beifall bei der AfD) Wir wollten weiterhin keine unverhältnismäßige Einschränkung der Grundrechte und keine undefinierte Machterweiterung der Verordnungsgeber. (Beifall bei der AfD) Wir wollen eine politische Debatte, um genau das zu verhindern. Deshalb greift Ihre ablehnende Argumentation nicht, Herr Dr. Rößler. Meine Damen und Herren! Was steht konkret auf dem Spiel? Der neue § 28 a Infektionsschutzgesetz soll unter dem Deckmantel sogenannter Schutzmaßnahmen folgende Grundrechtseingriffe in Gesetzesform ermöglichen: Untersagung von Freizeit- und Kulturveranstaltungen, Untersagung von Sportveranstaltungen und Breitensport, Untersagung von Reisen und Übernachtungsangeboten, Schließung von Betrieben im Einzel- und Großhandel, Untersagung von Versammlungen, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum und weitere Einschränkungen. Darüber haben nun Bundestag und Bundesrat im Eiltempo – mancher würde auch sagen: im Schweinsgalopp – in nicht einmal zwei Wochen entschieden. Dutzende wesentliche Änderungsanträge wurden noch in dieser Woche durchgewunken. Meine Damen und Herren! Fraktionsübergreifend wird das Gesetzgebungsverfahren zum Bevölkerungsschutzgesetz im Bundestag als undemokratisch bezeichnet. Konkret berichten Kollegen aus dem Bundestag, dass Sachverständige wegen der kurzen Fristsetzungen oft kaum Zeit hätten, sich auf die Anhörungen vorzubereiten, dass Sachverständige in den Online-Anhörungen kaum oder gar nicht akustisch zu verstehen seien und dass eine Flut von Änderungsanträgen bis kurz vor der Abstimmung in den Ausschüssen in die Postfächer schwappt. Und in Sachsen? Keine Debatte zum vielleicht wichtigsten Gesetzesvorhaben des Jahres. Dafür aber verkürzte Tagesordnungen, Kleine Anfragen, die erst nach wochenlangem Fristablauf beantwortet werden, Sammeldrucksachen, die nicht mehr öffentlich diskutiert werden sollen, und jetzt kein rechtzeitiges Sonderplenum. Meine Damen und Herren! Wir wollen und wir können so nicht weiterarbeiten. Das wäre der Verzicht auf parlamentarische Rechte, (Widerspruch von den LINKEN) das wäre ein Sichwegducken vor parlamentarischer Verantwortung, und dafür haben uns die Bürger nicht gewählt. (Beifall bei der AfD –

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Andreas Nowak CDU

Das hättet ihr alles letzte Woche schon machen können!) Nun ganz konkret zum Antragsgegenstand. Wenn Rechtsprofessor Wollenschläger von der Universität Augsburg fordert, endlich die epidemische Lage von nationaler Tragweite konkret zu definieren, wenn Sachverständige, wie Prof. Dr. Krause vom Helmholtz-Zentrum, ausführen, dass der neu vorgeschlagene § 28 a Abs. 2 Infektionsschutzgesetz nicht geeignet ist, die erwünschte Rechtssicherheit für Schutzmaßnahmen zu schaffen, da der vorgeschlagene Indikator aus mindestens acht Gründen den Bezug zu diesen Schutzmaßnahmen nicht rechtfertigt – weder epidemiologisch noch durch allgemeine Logik –, wenn die Bundesärztekammer die geplante Erfassung von Daten kritisiert, die im Rahmen der geplanten Corona-Impfungen mit neuartigen Impfstoffen stattfinden soll, dann zeigt das doch überdeutlich, dass dieses Gesetz noch lange nicht beschlussreif ist. Meine Damen und Herren! Seit März dieses Jahres reagieren die Bundes- und Landesregierungen nun auf die Corona-Pandemie, und noch immer – acht Monate später – werden im Bundestag Bevölkerungsschutzgesetze im Krisenmodus durchgepeitscht, ohne eine nur im Ansatz ausreichende gesellschaftliche Debatte. Es geht auch anders. Ich erinnere an die Organspendendebatte zur doppelten Widerspruchslösung, als Abgeordnete aller Parteien monatelang in den politischen Talkshows diskutierten und eine breite öffentliche Debatte stattfand. Solch eine gesamtgesellschaftliche und ergebnisoffene Debatte ist auch heute notwendig, und sie ist möglich. (Beifall bei der AfD) Viele Bürger erwarten eine solche Debatte. Weil diese Debatte nicht stattfindet, weil die Regierenden sich abschotten, gehen in ganz Deutschland die Menschen auf die Straße. Diese Bürger als „Corona-Leugner“, „Covidioten“ oder „Aluhüte“ zu bezeichnen und damit die gesellschaftliche Debatte zu verhindern, ist das Gegenteil von demokratischem Verhalten. (Beifall bei der AfD) Hören Sie auf, Menschen mit anderen Ansichten zu ignorieren oder zu diffamieren! Verweigern Sie sich nicht länger dem Dialog mit den Bürgern! Stellen Sie sich der Debatte und stimmen Sie unserem Antrag zu! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Die Aussprache wurde durch die einbringende AfD-Fraktion, Herrn Urban, eröffnet. Jetzt kommt die CDU-Fraktion zu Wort. Das Wort ergreift Kollege Modschiedler.

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Martin Modschiedler CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren von der AfD, ich finde es – ehrlich gesagt – ein starkes Stück Verlogenheit und auch Scheinheiligkeit, was Sie uns heute hier präsentieren. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Proteste bei der AfD) Vergessen wir nicht – kein Wort hat er darüber verloren –: Das ganze Land steht in Anbetracht einer großen Krise solidarisch zusammen. (Zuruf von der AfD: Was war in Berlin?!) Es vermeidet Kontakte, wir halten Abstand, um Infektionsketten zu durchbrechen, und Sie ziehen hier ein parlamentarisches Schauspiel sondergleichen ab. Großartig! (Zuruf von der AfD: Siehe Leipzig und Berlin! Realitätsverweigerung!) Sie setzen die Gesundheit vieler Menschen, die wegen Ihrer Sondersitzungsidee – das ist Ihre Idee – heute hierherkommen müssen, unverantwortlich aufs Spiel. (Proteste von der AfD) Das ist eine Abwägung. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht Ihnen doch nicht wirklich um das Gemeinwohl; das war doch eben nur ein Lippenbekenntnis, Herr Urban. Es geht Ihnen allein darum – das kann man in den sozialen Medien lesen –, Ihre PRMaschine am Laufen zu halten, um politischen Profit daraus zu schlagen. Sie wollen Ihrer sogenannten sozialen Blase Ihre Märchen erzählen (Ivo Teichmann, AfD: Kennen Sie etwas anderes als Diffamierung?) und Ihre Ängste weiter schüren. Das haben Sie gestern getan, das tun Sie heute. Sie haben das wahrscheinlich schon wieder vorbereitet. Im Bundestag gab es zu dem Regierungsentwurf am 6. November 2020 – man bemerke, welches Datum wir heute haben – 12 Tage lang eine intensive Aussprache, übrigens auch mit Rednern und Anträgen der Bundes-AfD. Meine Frage an Sie: Reden Sie eigentlich miteinander? Offensichtlich nicht. (Ivo Teichmann, AfD: Mehr als Sie!) Sie wussten nämlich seit Wochen über den Gesetzentwurf zeitlich und auch inhaltlich Bescheid. Sie hätten seit Wochen dieses Thema auf die Tagesordnung dieses Hohen Hauses setzen und dort erörtern können. (Zuruf des Abg. Tobias Keller, AfD) Offensichtlich haben Sie das nicht getan. Wann ist es Ihnen aufgefallen? Montagmittag um 12 Uhr. (Ivo Teichmann, AfD: Ihre eigenen Leute …!) An diesem Montag um 12 Uhr kommen Sie auf die Idee, dass sich der Landtag jetzt mit einem Bundesgesetz befassen soll. Sie sind sich dann wirklich nicht zu blöd, in einer Pressemitteilung zu verbreiten, dass Parlamente nicht zum nachträglichen Abnicken da sind. Wissen Sie was? Das stimmt. Dafür sind sie wirklich nicht da. (Beifall des Abg. Ivo Teichmann, AfD) Es gibt Spielregeln, Herr Urban, die wir alle einzuhalten haben. Wenn Sie die Fristen nicht einhalten können, dann können Sie nicht wirklich von uns erwarten, dass das Parlament und die Verwaltung, die Polizei, unser Stenografischer Dienst, der Saaldienst, all diese Mitarbeiter der Verwaltung sich in Gänze mal eben so – entweder per WhatsApp oder wie auch immer – zusammentelefonieren, um die Defizite der AfD damit zu kompensieren und spontan eine Sitzung einzuberufen. Das hier ist kein Karnickelzüchterverein! (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD –

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Da müssen Sie sich mal ein bisschen bewegen!) Halten Sie sich einfach einmal an Recht und Gesetz, dann klappt es auch mit den Sitzungen. Das ist ganz einfach. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Flexibilität geht Ihnen ab!) Nur gut, dass glücklicherweise der Rest des Landes nicht so dilettantisch arbeitet wie Sie. Aber auch abseits Ihrer Unzulänglichkeiten finde ich es echt unerträglich, dass Sie sich nicht dafür zu schade sind, diesen Verschwörungsanhängern – denn es sind keine wissenschaftlichen Theorien, die hier verbreitet werden, sondern Mythen – in unserem Land eine parlamentarische Bühne zu bieten. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Das nennt man Opposition!) Wer die aktuellen Bemühungen um eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage im Infektionsschutzgesetz willentlich in den Kontext der nationalsozialistischen Ermächtigungsgesetze stellt, der will nur eines: Er will hetzen und diese Gesellschaft spalten. Das hat man gestern im Bundestag gesehen. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Proteste bei der AfD) Schauen wir uns doch an, was die AfD gestern im Bundestag gemacht hat, als sie die Störer sogar in den Bundestag hineingelassen hat. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Beweise?) Sie haben sie als Gäste eingeladen. Das ist unverantwortlich. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD –

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Sie sind Jurist, oder was sind Sie?) – Herr Zwerg, das haben sie sogar gefilmt. Das müssten Sie sich anschauen und sich ein bisschen mehr von denen distanzieren, die das dann auch noch ins Netz stellen. Das ist das Problem: Die Geister, die ich rief, werd ich irgendwann nicht mehr los. Sie kennen das. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Plumpe Propaganda!) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bundestag und Bundesrat haben gestern abschließend getagt. Das wissen wir. Der Antrag ist, wie die Antragstellerin selbst einräumt, dem Grunde nach schon überholt. Lassen Sie mich aber in gebotener Kürze zumindest noch mit drei verbreiteten Vorurteilen aufräumen, die auch die AfD immer wieder befeuert. Erstens: das sogenannte Ermächtigungsgesetz für den Bund. Das ist eine braune Suppe, die immer wieder über uns ausgegossen wird, (Proteste von der AfD) denn das Grundgesetz gibt dem Bundestag – das ist übrigens das Parlament – auf: Wenn Rechtsverordnungen durch die Regierung oder Ministerien erlassen werden sollen, dann müssen Zweck, Ausmaß und Inhalt bestimmt sein. Das schreibt übrigens Artikel 80 Abs. 1 Grundgesetz vor. Das ist kein Ermächtigungsgesetz, sondern eine Grundlage der Bestimmtheits- und Wesentlichkeitsgrundsätze. (Jörg Urban, AfD: Wir erklären Ihnen das noch einmal!) Die Kollegen bei Ihnen in der AfD müssten es eigentlich wissen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Wir erklären Ihnen das noch einmal!) Genau das macht nämlich dieses Bevölkerungsschutzgesetz, insbesondere in diesem § 28 a, den Sie erwähnt haben, Herr Urban. (Zuruf von der AfD: Haben Sie uns zugehört?) Er präzisiert die Befugnisse und erfasst sie auch klarer. Das halte ich übrigens für logisch und nachvollziehbar, nicht so wie Sie, Herr Urban. (Jörg Urban, AfD: Die Experten sagen etwas anderes!) – Ja, die Experten, die Sie benennen wollen. Das kennen wir aus dem Parlament. Die anderen, die etwas anderes gesagt haben, haben Sie kurz vergessen, die brauchen Sie nicht. Die Landesverfassungsgerichte – das wissen wir – haben dem Bundesgesetzgeber dies auch ins Buch geschrieben. Das ist etwas völlig anderes als ein Ermächtigungsgesetz. Sie haben ihm aufgegeben, das zu präzisieren. Das ist mit dem § 28 a unter anderem passiert. Zweitens. Sie sagen immer: Es werden die Grundrechte abgeschafft. Es werden keine Grundrechte abgeschafft, im Gegenteil. (Jörg Urban, AfD: Eingeschränkt! – Zurufe von der AfD) Bei jeder neuen Rechtsverordnung werden im Rahmen einer Güterabwägung soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit geprüft. Es ist Verfassungsrecht im ersten Semester für Juristen, dass wir das wissen; denn die Grundrechte – das ist wichtig – sind der Grundpfeiler unserer Verfassung und unserer Gesellschaft. Das bleibt auch so. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD –

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Jörg Urban AfD

Dann nehmen Sie uns auch ernst!) – Herr Urban, die Verfassungsväter haben sehr weise geurteilt, als sie damals dieses Grundgesetz zusammengebaut haben. Gerade in diesen Zeiten beweist es, dass es das ist, was es ist, nämlich unsere deutsche Verfassung und die Grundrechte. (Ivo Teichmann, AfD: Diese gilt es zu schützen!) – Diese schützen wir auch. Drittens. Das dritte Vorurteil – das ist das nächste Ammenmärchen – ist die Impfpflicht und das Eingreifen des Staates in die Privatsphäre. Ich weiß nicht, woher Sie das nehmen. Es ist nirgends geregelt und nirgends erwähnt. (Jörg Urban, AfD: Hören Sie einmal Kollegen Lauterbach zu! – Zurufe von der AfD) Keiner hat’s gesehen, keiner hat‘s gelesen. Sie behaupten es überall. Die Leute rennen durch die Gegend und sagen: Wir haben eine Impfpflicht. Das ist reine Angstmache. Ich kann es stetig wiederholen, dann wird es aber auch nicht besser. Es steht nirgends drin. Natürlich – und das ist der Punkt – ist es ein Wunsch unserer Gesellschaft, dass sich möglichst viele Menschen impfen lassen. Ja, es ist auch ein Wunsch, dass jeder zu Hause darauf achtet, dass das Virus nicht um sich greift. Aber auch dort gilt selbstverständlich immer wieder unser Grundgesetz und damit das Recht auf Integrität und Privatsphäre. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir Christdemokraten setzen uns einfach für Lösungen ein, wie wir die Kriterien und die Krise meistern wollen, und das wollen wir gemeinsam und das wollen wir auch miteinander. (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Ich will Fakten statt Fake News und – ganz ehrlich – ich bleibe dabei: machen statt meckern! Deswegen ist der Antrag abzulehnen. Danke. (Anhaltender Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Kollege Barth hatte sicher eine Zwischenfrage begehrt, aber jetzt kommt eine Kurzintervention am Mikrofon 7. Sie haben das Wort, bitte. (Zuruf von den LINKEN: Er hat die falsche Flagge auf!)

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Dr. Joachim Keiler AfD

– Ja, ja. Herr Modschiedler, zunächst mal eine kurze Korrektur. Sie sagten also, dass es im Bundestag am 06.11. in den Ausschüssen besprochen worden sei. Es gibt vier Änderungsanträge der AfD, die alle nach dem 06.11. eingebracht worden sind und die im Ausschuss negiert wurden. Sie haben jetzt drei Kriterien definiert, und das genau ist der Grund, weshalb wir heute diese abstrakte Normenkontrolle beantragen werden: weil wir der Meinung sind, man sollte in dem Fall wirklich das Bundesverfassungsgericht bemühen, dort einmal draufzuschauen, was da passiert ist. Seit um sechs in der Früh überbieten sich Ihre Protagonisten im Fernsehen, im Morgenmagazin, auf n-tv zu versichern: Ja, das ist nur eine provisorische Lösung. Wir wissen, dass wir nachbessern müssen. Wir werden das tun. Ich muss zu bedenken geben: Hier wird absichtlich wider bessere Kenntnis und wider besseren Rat einiger Sachverständiger – ich nenne gleich drei – ein Gesetz durchgeprügelt, das in der Form, so von vornherein erkennbar, verfassungswidrig ist. Es liegen Gutachten vor von Prof. Ferdinand Wollenschläger, von Prof. Thorsten Kingreen und von Prof. Christoph Möllers. Alle drei kommen zu dem Ergebnis, dass hier aufgrund der Eingriffstiefe die Legaldefinition, die in § 5 Infektionsschutzgesetz genannt ist, nicht ansatzweise ausreicht. Man sollte das doch einmal überdenken, wenn so namhafte Professoren wie Herr Möllers verfassungsrechtliche Bedenken anmelden, bis hin zur Möglichkeit der Individualverfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz, ob man das in einem Eilverfahren wegwischt, 9 Uhr in den Bundestag gibt und 16 Uhr im Bundesrat durchwinkt. Ich will noch kurz die einzelnen Positionen durchdefinieren, (Zurufe: Zwei Minuten!) warum Ermächtigungsgesetz. Der § 5 knüpft nur daran an, dass der Bundestag eine pandemische Notlage feststellt. Es ist völlig unbestimmt, welche Kriterien überhaupt heranzuziehen sind, wann eine pandemische Notlage vorliegt.

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Dr. Matthias Rößler

Kollege Dr. Keiler, die Redezeit für die Kurzintervention ist verstrichen. Bitte noch einen Satz!

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Dr. Joachim Keiler AfD

Einen Schlusssatz. Es sind vier Grundrechte, die im Artikel 7 der Novelle eingeschränkt sind – eingeschränkt werden acht. Das ist nicht genannt, das widerspricht dem Bestimmtheitsgrundsatz. In der abstrakten Normenkontrolle werden wir vom Verfassungsgericht genau das hören, was ich jetzt hier vorgetragen habe. Danke. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

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Dr. Matthias Rößler

Das war eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Dr. Keiler; sie bezog sich auf den vorhergegangenen Redebeitrag von Herrn Kollegen Modschiedler; Er könnte jetzt reagieren. (Zuruf von der CDU: Er macht es nicht! –

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Martin Modschiedler CDU

Wozu denn? – Heiterkeit) – Gut. Wir fahren fort in der Rednerreihe, und jetzt kommt für die Fraktion DIE LINKE Herr Kollege Gebhardt zu Wort.

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Rico Gebhardt Die Linke

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gleich zu Beginn: Die LINKE-Fraktion im Bundestag hatte gestern gegen das von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Dritte Bevölkerungsschutzgesetz gestimmt. Aus unserer Sicht zementiert es schwere Grundrechtseingriffe durch die Regierung ohne die notwendige demokratische Kontrolle durch die Parlamente. Das neue Infektionsschutzgesetz schafft aus unserer Sicht weder ausreichend Rechtssicherheit zur Bekämpfung der Pandemie noch ausreichendes Vertrauen in der Bevölkerung, aber genau das brauchen wir dringend. Nur, Herr Urban, für diese Positionierung benötigt die Linksfraktion keinen Antrag der AfD und schon gar nicht so einen schlecht gemachten, wie Sie ihn uns hier vorgelegt haben. Ich will Ihnen drei Gründe dazu nennen. (André Barth, AfD: Können Sie es besser?) Erstens. Mit Ihrer Formulierung in dem aktuellen Antrag, „sich dem geplanten Ermächtigungsgesetz entgegenzustellen“ – Zitat –, haben Sie nun endgültig Ihre Maske fallengelassen und sich auf eine Stufe mit der NSDAP gestellt, (Oh-Rufe von den LINKEN) die 1933 ein tatsächliches Ermächtigungsgesetz beschlossen und alle demokratischen Prinzipien über Bord geworfen hat. (Zurufe von der AfD) Sie relativieren einmal mehr die Verbrechen der Nazizeit. Das ist unverschämt und auch unerträglich! (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zurufe von der AfD) Zweitens. Niemand braucht Belehrungen einer Fraktion, die den Rechtsstaat mit Füßen tritt, geschweige denn überhaupt etwas von unserer Verfassung oder gar von der Geschäftsordnung des Landtags versteht. (Anhaltende Unruhe – Zurufe von der AfD) Drittens. Ihr Antrag ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig überflüssig. Das gestern von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz entspricht in großen Teilen nicht der von Juristen und Gerichten geforderten klaren gesetzlichen Grundlage. (Zuruf von der AfD: Aha!) Vielmehr bekommt dadurch Jens Spahn mit seinem Gesundheitsministerium weiterhin die Entscheidungsmacht, und damit bleibt das Parlament weiter außen vor. (Zuruf von der AfD: Deswegen stimmen Sie zu!) Mit anderen Worten: Das Parlament darf zustimmen, hat aber weiterhin nichts zu sagen. Das hat nichts mit demokratischer Mitbestimmung in der Coronakrise zu tun. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist meine und unsere feste Überzeugung, dass der aktuelle Lockdown light vermeidbar gewesen wäre, wenn die Bundes- und Landesregierung die Sommermonate intensiver dafür genutzt hätten, um alle technischen Möglichkeiten auszuschöpfen und tatsächlich zu realisieren, damit wir pandemiefest in den Herbst und Winter gehen können; zum Beispiel dadurch, die wirtschaftspolitische Steuerung der Produktion von Luftfiltern, die virenhaltige Aerosole aus der Luft filtern, hochzufahren oder durch geeignete Förder- und Leasingprogramme für Gastronomie und Kulturbetriebe sowie garantierte Abnahmezusagen für öffentliche Einrichtungen und Schulen entsprechende Anreize zu schaffen. Die Bundesregierung hat den Unmut mitbefeuert, indem sie zum Beispiel bei den Sozialhilfen sowohl die Ärmsten als auch die Freischaffenden und die Selbstständigen außen vor gelassen hat. Es gibt viele Gründe, die Corona-Politik der Bundes- und Landesregierung zu kritisieren. Die Linksfraktion tut das seit Beginn der Coronakrise – allerdings kritisieren wir sie nicht dafür, dass sie die Gefahren der Coronakrise ernst nimmt. (Beifall bei den LINKEN und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Aber aufgrund der Versäumnisse der Regierung stehen wir vor einer Situation, die direkt in eine Überlastung der Intensivstationen und damit des Gesundheitswesens insgesamt zu führen droht, in der aufgrund der immer noch drastisch hohen Infektionszahlen wahrscheinlich nur weitere Einschränkungen wirksame Abhilfe schaffen können. An die Adresse von „Querdenken“ & Co. sage ich jedoch: Wer meint, es sei nun Ausdruck von besonderer Widerständigkeit, den Infektionsschutz geringzuschätzen oder gar dazu aufzurufen, die Maske herunterzunehmen, der irrt. Vielmehr gefährdet er das Grundrecht der anderen auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz. Hier wird Unvorsichtigkeit und Unverstand auf dem Rücken anderer Menschen ausgetragen. Das ist einfach nur rücksichtslos! (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ich wiederhole daher, was ich bereits in meiner Erwiderung zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten gesagt habe: Es geht aktuell darum, eine größtmögliche Akzeptanz für notwendige Entscheidungen zu erreichen. Leider schaffen es die Staatsregierung und die Koalition bisher nicht, das im vollen Umfang zu gewährleisten. Die Debatte um die fehlende Parlamentsbeteiligung ist schon alt. Nun war und ist bei dieser Debatte Herrn Urbans Trupp weder zu hören noch zu sehen, geschweige denn mit konkreten Vorschlägen vertreten. Ihre heutige Sondersitzung ist ein völlig untauglicher Versuch, irgendwie beim Thema Parlamentsbeteiligung noch vorzukommen. Es ist mickrig und peinlich, was Sie uns hier vorlegen. Bis heute war Ihre besagte Fraktion, Herr Urban, nicht einmal in der Lage, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen. Das ist schon erstaunlich bei der Anzahl Ihrer Abgeordneten – aber Quantität ist ja nicht gleich Qualität. Wir als Linksfraktion streiten seit dem Frühjahr dieses Jahres mit aller Kraft dafür, dass der Freistaat, das sächsische Parlament selbst den Umgang mit den Verordnungsermächtigungen des Infektionsschutzgesetzes auf landesgesetzlicher Grundlage regelt; denn der Bundestag hat sich dabei auch bis gestern nicht als besonders hilfreich erwiesen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Im Dezember-Plenum werden Sie die Gelegenheit haben, dem Entwurf eines Sächsischen Infektionsschutzbeteiligungsgesetzes meiner Fraktion mit unserem jüngsten Änderungsantrag zuzustimmen. Schneller und besser bekommen Sie kein Parlamentsvorbehalt für künftige Corona-Verordnungen der Staatsregierung, meine Damen und Herren der Koalition. Umso schlimmer ist, wenn dem Landtag solche sinnlosen Anträge wie die heutigen der AfD-Fraktion vorgelegt werden. Der Antrag sagt ja nichts außer: Stoppt das Gesetz! – ein Gesetz, das gestern beschlossen wurde. Also viel Papier um nichts. Ich habe selten so etwas Einfältiges und Hilfloses gelesen. Vielleicht hören jetzt sowohl die Staatsregierung als auch die Koalitionsfraktionen und die antragstellende Fraktion noch einmal genau hin und lernen dazu. Wie Sie bereits in unserem Entschließungsantrag zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten nachlesen können, hat meine Fraktion einen Plan: Erstens. Die Maßnahmen müssen zielgerichtet, konsistent und nachvollziehbar sein. Zweitens. Die Maßnahmen müssen einheitlicher sein, jede Woche auf jeder Ebene neue Maßnahmen stiften nur Verwirrung. Drittens. Jede Maßnahme braucht eine soziale Abfederung, die gesellschaftlichen Kosten müssen mitgedacht werden. Viertens. Die Maßnahmen müssen in den Parlamenten diskutiert werden. Fünftens. Sachsen und der Bund müssen jetzt in moderne technische Lösungen und Infrastruktur investieren, zum Beispiel in Luftfiltersysteme. Zum Schluss: Wir brauchen heute nicht über einen Antrag abzustimmen, dessen Antragsgegenstand und Inhalt seit gestern Geschichte und heute auch nur noch ein Anachronismus ist. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Für die Fraktion DIE LINKE hörten wir gerade Kollegen Gebhardt. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Herr Kollege Lippmann.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich aktuell mit Ärztinnen und Ärzten, Pflegerinnen und Pflegern unterhält, wird deutlich, wie angespannt die Situation aufgrund der Corona-Pandemie mittlerweile auch im Freistaat Sachsen ist. Ärzte müssen für erkrankte oder in Quarantäne befindliche Kollegen einspringen, die Stationen sind personell chronisch unterversorgt, die Regelversorgung ist teilweise gerade noch so gegeben. Eine Situation, in der Ärzte über Leben und Tod entscheiden müssen, gibt es noch nicht, aber es heißt auch: Es darf nicht schlimmer werden. Auch wenn die Zahl der Intensivbetten noch ausreichend erscheint, nützen diese nichts, wenn kein Pflegepersonal mehr vorhanden ist oder Corona-Patienten nicht über wenige Tage, sondern über Wochen beatmet werden müssen. (Zuruf des Abg. Norbert Mayer, AfD) Leider gehen die Zahlen der Corona-Infizierten in Sachsen aktuell nicht zurück, und ein weiterer Anstieg der Anzahl der Menschen, die wegen des Virus im Krankenhaus behandelt werden müssen, steht zu befürchten. – Warum weise ich auf diese Situation hin? Weil wir GRÜNEN eine Bürgerrechtspartei sind. (Gelächter bei der AfD) Wir haben uns immer gegen die Beschneidung der Freiheitsrechte – auch in Zeiten der Pandemie – gewehrt. Wir haben uns daher seit Beginn der coronabedingten und in unseren Augen auch weitgehend erforderlichen Einschränkungen immer für Freiheitsrechte eingesetzt. Wir haben für die Wahrung des Versammlungsrechts gestritten, auf die zeitliche Begrenzung der Verordnung, auf die Möglichkeiten der Religionsausübung sowie auf den Besuch Angehöriger in Pflegeeinrichtungen gepocht. Wir als GRÜNE – und ja, auch die Verantwortlichen in der Regierung – haben dabei sicher nicht alles richtig gemacht; denn beim Kampf gegen ein Virus, dem das Grundgesetz nun einmal vollkommen egal ist, gilt es jeden Tag aufs Neue abzuwägen, was an Einschränkung gerade noch so zulässig, aber eben auch notwendig ist, um die Gefahr des Virus einzudämmen. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Ich denke, das Grundgesetz darf nicht egal sein?) Da gibt es kein Schwarz und kein Weiß, wie hier und heute auch wieder von der AfD mit diesem Antrag zu behaupten versucht wird, da gibt es nur Schattierungen von Grau. Vor diesem Hintergrund vonseiten der AfD mal wieder so zu tun, als sei man der größte Freiheitskämpfer, wenn man nur lange genug die Augen vor den Gefahren des Virus verschließt, und deshalb jede noch so gute und begründete Maßnahme zum Schutz der Gesundheit lächerlich zu machen, bis nur hinreichend viele nicht mehr an sie glauben oder sich daran halten, ist daher aberwitzig und verantwortungslos gegenüber der Bevölkerung dieses Landes. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung –

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Dr. Joachim Keiler AfD

Zuhören!) Den werten Kolleginnen und Kollegen der AfD geht es, wie dieser scheinheilige Antrag zeigt, nicht um Grund- und Freiheitsrechte. Sie stehen für die Leugnung wissenschaftlicher Erkenntnisse und – nun auch belegbar – für Geschichtsrevisionismus, (Gelächter bei der AfD –

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Dr. Joachim Keiler AfD

Das ist lächerlich!) wie der verharmlosende Vergleich mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 doch eindrucksvoll belegt. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Wehret den Anfängen!) Der bewusst gewählte Vergleich zum endgültigen Ende der Weimarer Demokratie im Jahr 1933 ist nicht nur schäbig und grottenfalsch, er ist auch der bewusste Versuch der AfD, sich der Verantwortung für dieses Land endgültig zu entziehen. Wenn es zum öffentlich propagierten Selbstzweck wird, sich mit allem, was man hat, gegen eine herbeifantasierte Diktatur zu stellen, die es nicht gibt, dann macht man es sich sehr, sehr einfach; denn dann muss man im Glauben, dass nur der Systemsturz die Lösung sei, auch keine Lösungen mehr anbieten, um Menschenleben und (Lachen bei der AfD) die Freiheitsrechte des Grundgesetzes gleichsam wirksam zu schützen. Genau das wäre aber Ihre Verantwortung als gewählte Volksvertreter in diesem Land. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung – Zuruf von der AfD) Vor diesem Hintergrund noch einige Worte zu dem Gesetz, das Sie mit Ihrem Antrag vergeblich aus den Angeln zu heben versuchen. Darin steht sicher einiges, was kritisiert werden kann. Mich persönlich überzeugen beispielsweise die starren Stellenwerte als Voraussetzung für konkrete Einschränkungen nicht; aber Verfassungsrechtler und Gerichte haben seit Beginn des Corona-Geschehens darauf hingewiesen, dass die Ermächtigungsgrundlage für die Verordnungen der Länder – gerade mit Blick auf die Einschränkung von Grundrechten – eben nicht hinreichend bestimmt ist. Die AfD hat überdies keine Gelegenheit ausgelassen, die Unbestimmtheit des § 28 Infektionsschutzgesetz auch hier, in diesem Plenum, zu geißeln. (Dr. Joachim Keiler, AfD: Eben nicht, Herr Lippmann, eben nicht!) Jetzt, da dieser verfassungsrechtlich fragwürdige Zustand und Makel abgestellt wird, ist es Ihnen auch nicht recht. Auch das ist ein eindrucksvoller Beleg dafür, dass es Ihnen nie um Infektionsschutz oder Grundrechte, sondern einzig und allein um agitatorische Selbstproduktion geht. Dies zeigt auch der Umgang mit diesem Parlament. Sie lassen nun die Abgeordneten zusammenkommen, um darüber zu befinden, ob der angeblich größte Schlag gegen die Demokratie, wie Sie in Ihrer wahrheitswidrigen Polemik behaupten, vielleicht dadurch hätte verhindert werden können, dass Sie vor Einreichung Ihres untauglichen Antrags einmal in den Kalender geschaut hätten. Na, herzlichen Glückwunsch! Grotesker geht es nicht, absurder wird es nicht. Wenn Sie dieses Parlament vorführen wollen, dann müssen Sie früher aufstehen, zumindest aber einmal in die Geschäftsordnung sehen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung –

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Ivo Teichmann AfD

Sie sind doch selbst in der Regierung, Herr Lippmann!) Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit den gestern beschlossenen Änderungen im Infektionsschutzgesetz werden die grundrechtsbeschränkenden Maßnahmen auf eine Rechtsgrundlage gestellt, die Anforderungen an sie konkretisiert und zeitliche Begrenzungen festgelegt. Zudem werden die Voraussetzungen für die Festlegung und das Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite konkretisiert. Damit werden die Befugnisse der Exekutive nicht ausgeweitet, sondern eingeschränkt; aber das, werte Kolleginnen und Kollegen, reicht nicht. Ich möchte für uns GRÜNE betonen, dass wir eine Beteiligung des Landtags bei der Verabschiedung von Verordnungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes nach wie vor für verfassungsrechtlich geboten und erforderlich halten, und ich möchte nachdrücklich dafür werben, in Sachsen entsprechende Rechtsgrundlagen zu schaffen. Gerade die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes im jeweiligen Bundesland bedarf einer parlamentarischen Kontrolle und einer öffentlichen Diskussion über die Verhältnismäßigkeit – sowohl mit dem Blick auf den Umfang der Beschränkung der Grundrechte als auch auf die wirtschaftliche Auswirkung. Das sind wir nicht zuletzt gerade jenen schuldig, die sich derzeit solidarisch zeigen und mit ihrem Verzicht gerade die Schwächeren in unserer Gesellschaft schützen. – Diesen Antrag gilt es abzulehnen und zurück zu einer sachlichen Debatte zu finden. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Für die BÜNDNISGRÜNEN sprach Kollege Lippmann. Nun hat die SPD-Fraktion das Wort. Es wird ergriffen von Frau Kollegin Kliese.

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Hanka Kliese SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Tagen las ich einen Aufruf in der Stadt Chemnitz: Man solle sich auf dem Marktplatz versammeln, um Decken zu spenden; Decken für Schülerinnen und Schüler, die jetzt an unseren Schulen frieren müssten, da zweimal pro Stunde gelüftet werde. – Diese Deckensammlung ist für mich symptomatisch für eine Vielzahl von Vorgängen aus den letzten Monaten und Wochen, die mir regelrecht absurd erscheinen; denn ich gehe doch davon aus, dass die Kinder – zumindest jene, die ich morgens zur Schule gehen sehe – alle eine Jacke haben und es ihnen möglich ist, diese auch anzuziehen, und dass wir uns im Herbst 2020 befinden und nicht im Winter 1945. Aber genau das ist es, was von Ihrer Seite der Politik gerade versucht wird zu projizieren. Da gibt es Menschen, die auf eine von einem unabhängigen Gericht genehmigte Demonstration gehen, um dort wiederum zu erzählen, dass sie sich in einer Diktatur befänden. Da gibt es Menschen, die sich, weil sie gegen ein Stück Stoff aufbegehren, das andere schützen soll, in der Tradition der Geschwister Scholl fühlen. Da gibt es ein Mädchen, das mit seinen Eltern und Geschenken in einer warmen Wohnung seinen Geburtstag feiert und sich wie in einem Konzentrationslager fühlt. – Wann ist es eigentlich in diesem Land aus der Mode gekommen, Maß und Mitte zu halten und seine eigenen Privilegien in einem der reichsten und liberalsten Länder der Welt noch zu empfinden? (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Oder, um in der Sprache der Zeit zu bleiben: Wann wird Vernunft great again? – Es gibt Diskussionen, die tatsächlich geführt werden müssen und die auch wir führen müssen. Das ist zum Beispiel die Diskussion über die Grundrechte, und zwar nicht über deren Abschaffung, sondern über vorübergehende Grundrechtseinschränkungen. Auch hier dürfen wir in der Sprache genau bleiben, denn das macht einen Unterschied. (Zuruf von der AfD: Gehirn einschalten!) Wir müssen auch darüber sprechen, was verhältnismäßig ist, denn der Begriff der Verhältnismäßigkeit ist sehr, sehr dehnbar. Darüber müssen wir diskutieren. (Zuruf von der AfD) Wir müssen auch über den Inzidenzwert diskutieren und darüber, ob es sinnvoll ist, ihn in ein Gesetz direkt hineinzuschreiben oder nicht. Dies alles sind Dinge, über die jeder mit uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten – ich denke, dies gilt auch für andere Fraktionen hier im Hause – diskutieren muss, der kein „Covidiot“ oder sonst irgendwas ist. Das sind Diskussionen, die wir führen müssen. Wir müssen auch darüber reden, ob es sinnvoll ist, zu diesem Zeitpunkt Kulturstätten zu schließen, oder ob Kulturstätten nicht vielleicht auch soziale Einrichtungen sind usw. usf. (Zuruf von der AfD) Da wir Demokratinnen und Demokraten sind, sind wir in der Lage einzugestehen, dass wir fehlbar sind und dass wir noch nicht genügend über die Pandemie wissen. Und genau das unterscheidet eine Demokratie von einer Diktatur: dass man eine Fehlerkultur hat, dass man Fehler eingestehen kann, dass man darüber spricht und auch bereit ist, den Kurs zu korrigieren. Das werden wir in Zukunft, so leid es mir tut, noch häufiger tun müssen. Wer so tut, als sei die Pandemie allein ein politisches Problem, der führt nichts Gutes im Schilde und der hat auch keine Lösungen anzubieten. Meistens gipfelt das in dem Vorwurf, es ginge uns allein um einen Machtanspruch. (Zuruf des Abg. Norbert Mayer, AfD) Das Absurdeste, was ich in den letzten Monaten gehört habe, war, dass die Politik daran interessiert sei, mithilfe der Corona-Pandemie ihre Machtbefugnisse auszubauen; als würde es uns Spaß machen, dass wir Betriebe gerade den Bach heruntergehen sehen; als würde es uns ein Vergnügen bereiten, dass die Krankenhäuser kurz vor dem Kollaps sind. Das macht keiner Fachpolitikerin und keinem Fachpolitiker Freude – das kann ich Ihnen sagen. Ich kann es Ihnen aufgrund der wenigen Redezeit nur kurz beschreiben (Zurufe von der AfD) aus der Perspektive meines Bereiches, (Zuruf von der AfD: Erzählen Sie das mal den Gastronomen! Das ist doch Quatsch!) als ein Mitglied der regierenden Fraktionen, dem Thema Inklusion. Was diese Menschen momentan durchmachen müssen durch die Beschränkungen, die auch zu ihrem Schutz notwendig sind, das ist etwas, worüber wir sprechen müssen. Das ist etwas, was Aufmerksamkeit verlangt, und zwar nicht derjenigen, die hier am lautesten schreien, sondern der Leute, die jetzt nicht mehr in ihren Tagestreff gehen können, weil dieser geschlossen hat, weil sie aus infektiologischen Gründen geschützt werden müssen, und die nicht die Möglichkeit haben, mit ihren psychischen Erkrankungen, mit ihren Behinderungen die Pflege und die Aufmerksamkeit zu erfahren. Das ist etwas, bei dem ich mir dringend wünsche, dass wir diesen Menschen schnell wieder helfen können. Auf diese Leute sollten wir die Debatte einmal fokussieren und nicht auf irgendwelche Schreihälse, die sich anmaßen, dass sie in der Tradition der Geschwister Scholl stehen würden. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Abschließend ein Zitat – – (Zurufe von der AfD: Jeder sieht das anders!) – Das ist eine Anmaßung, dass Sie meinen, dass Sie hier die Deutungshoheit über die Geschwister Scholl hätten. Die haben Sie definitiv nicht! (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung – Zurufe von der AfD) Meine Zeit ist durch die Zwischenrufe jetzt ein wenig minimiert worden. Ich hoffe, dass ich trotzdem noch das letzte Zitat hier anbringen darf.

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Hanka Kliese SPD

Es stammt von William Shakespeare aus seinem bisher nicht veröffentlichten Manuskript, was er Thomas Morus, dem Prediger, in den Mund gelegt hat. Morus sagt in dieser Predigt: „Gesetzt“ … „gesetzt, dass euer Lärm ganz Englands Recht und Würde niederschrie. Dann stellt euch vor, ihr seht die Fremden, elend“ … „Kinder auf dem Rücken, wie sie zu Küsten und zu Häfen trotten. Und ihr sitzt da, als König eurer Wünsche, die Staatsmacht starr verstummt vor eurer Wut, und ihr gespreizt im Protzornat eures Dünkels. Was habt ihr dann?“ (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung – Zurufe von der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Frau Kollegin Kliese für die SPD-Fraktion, die damit die erste Rederunde beschloss. Wir könnten und werden eine zweite Rederunde eröffnen. Für die einbringende AfD-Fraktion ergreift Herr Kollege Dr. Weigand hier am Pult das Wort.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Modschiedler, Sie haben gesagt, es bestehe Gefahr für Leib und Leben, dass wir heute hier zusammenkommen. Jetzt schaue ich mir diesen Raum an: klimatisiert, Abstand ohne Ende. Erklären Sie das bitte dem Bäcker, dem Handwerker, der Ihre Diäten jeden Monat erwirtschaften muss, dass wir hier dafür zusammenkommen müssen – das ist einfach schäbig! (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Holger Mann, SPD – Weitere Zurufe von den LINKEN) Sie sind doch selbst an diesem Verfahren schuld. Erst letzte Woche Donnerstag wurde die Sondersitzung des Bundesrates einberufen. Wir haben das am Freitag gesehen. Wir müssen auch intern gewisse Dinge klären. (Zurufe von der CDU und der SPD) Am Montag ist der Antrag von uns eingegangen. Ihre Fraktionen CDU und SPD haben am Montag eine Stunde vor der Ausschusssitzung im Bundestag 36 Änderungsanträge reingeflutet. Das ist keine vernünftige parlamentarische Arbeit. (Starker Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD – Weitere Zurufe von der CDU und den LINKEN) Herr Lippmann, wenn Sie sagen, Sie sind immer kritisch mit der ganzen Sache umgegangen, dann frage ich: Warum hat Ihre Fraktion gestern im Bundestag zugestimmt? Sie sind auch ein Heuchler mit Ihrer Partei; das geht doch nicht! (Beifall bei der AfD) Schauen Sie doch genau in das Gesetz: „schwerwiegende Maßnahmen“ – diese Begrifflichkeit wurde kritisiert, wurde umgeschrieben in „umfassende Maßnahmen“. „Einfache Schutzmaßnahmen“ wurden kritisiert und sind jetzt „breit angelegte Maßnahmen“. Doch wie werden sie definiert? Sie finden dazu nichts im Gesetz. Es ist weiterhin unbestimmt und damit unbrauchbar, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Zu Herrn Gebhardt von den LINKEN: Sie schwingen sich hier auf als Retter der Nation. (Heiterkeit bei der AfD) Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Sie haben gestern im Bundestag dagegen gestimmt, und danach haben Sie im Bundesrat zugestimmt. Das ist doppelmoralisch, das ist „keine Meinung haben“, meine Damen und Herren. (Starker Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Anna Gorskih, DIE LINKE) Wenn Sie uns zugehört hätten – – (Zurufe von den LINKEN) Wir haben schon im April Schutzmaßnahmen für ältere Menschen gefordert. Das alles haben Sie immer wieder abgelehnt. Sie hatten acht Monate Zeit. (Ivo Teichmann, AfD: Großes Kino! –

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Kerstin Köditz Die Linke

Wegsperren wollten Sie! – Zurufe von der CDU und der SPD) Sie diskutieren jetzt über die FFP2-Masken. Das alles hätten Sie schon organisieren können; das kostet Sie übrigens – ich habe es für Sie ausgerechnet – für die 1,4 Millionen Menschen in Sachsen, die zu einer Risikogruppe aufgrund des Alters oder von Vorerkrankungen zählen – wenn Sie denen 15 Masken geben zu einem Einkaufspreis von 1,22 Euro, das haben wir ja schon mal in Sachsen geschafft –, 25,6 Millionen Euro. Setzen Sie es endlich um, meine Damen und Herren, und machen Sie das! (Beifall bei der AfD) Wenn die Kapazitäten im Gesundheitssystem nicht ausreichen sollten, weil uns das Personal fehlt – und Sie sagen, es sei eine nationale Tragweite –, dann setzen Sie bitte die Bundeswehr, die Ärzte und die Sanitäter ein. Das alles finden Sie in unserem Fünfpunkteplan, den wir am Montag vorgestellt haben, meine Damen und Herren. Jetzt komme ich zu den Gründen, warum wir es ablehnen. Herr Modschiedler, Sie haben gesagt, dass das alles Fake News seien. Wir kritisieren in unserem Antrag den Schwellenwert von 50. Jetzt sage ich Ihnen – ich bin ja Ingenieur, ich habe viel gemessen, Keramiken auf Verschleiß –: Wenn ich zu meinem Doktorvater gegangen wäre und gesagt hätte, ich habe jetzt hier 50 Proben, die länger halten, und dabei verschwiegen hätte, wie viele ich insgesamt gemessen habe, dann hätte er mich zu Recht vom Hof gejagt, weil es völlig unwissenschaftlich gewesen wäre. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN) Sie müssen nämlich die Gesamtmenge mit nennen. Und wenn Sie es auf das Gesundheitssystem beziehen, dann müssen Sie natürlich auch schauen: Wie sieht es dort aus? Wie sieht es in den Krankenhäusern aus? Wie viel muss behandelt werden? Wo fehlen uns die Kapazitäten? Diesen Wert 50 kritisieren nicht nur wir, sondern auch die böse WerteUnion; da soll es ja einige in Sachsen geben. (Heiterkeit und vereinzelt Beifall bei der AfD) Sie finden das dort in einem Papier; der Wert ist abhängig von der Anzahl der Tests und hat eine Schwankungsbreite. Er ist nicht geeignet für die Verhältnismäßigkeitsprüfung. Das finden Sie bei der WerteUnion. Ich glaube, Sie müssen im eigenen Laden ein bisschen aufräumen, meine Damen und Herren. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Wir haben noch einen erheblichen Forderungsanteil in unserem Antrag, denn wir fordern, dass eine unabhängige ständige Epidemiekommission eingerichtet wird, die das objektiv betrachtet. Wir haben auf der einen Seite die WHO, die das global betrachtet – dort können Sie aber nicht die Situation in Deutschland mit der in Indien vergleichen –, und wir haben das RKI, das dem Bundesgesundheitsministerium angegliedert ist, also ist da auch keine Unabhängigkeit gegeben. Auch hier brauchen wir eine unabhängige Institution. (Beifall bei der AfD) Wo finden Sie das noch? – Auch das finden Sie bei der WerteUnion oder auch bei Prof. Dr. Möllers von der Universität Berlin, der genau das sagt: Es muss ein unabhängiges, interdisziplinär besetztes Gremium sein, meine Damen und Herren. Schaffen Sie endlich Unabhängigkeit! Seien Sie mutig! Es gibt noch mutige CDU-Abgeordnete wie Herrn Vaatz, der gestern gegen dieses Dritte Bevölkerungsschutzgesetz gestimmt hat, (Beifall bei der AfD) der gemeinsam mit der AfD gegen dieses Gesetz gestimmt hat. Deswegen fordere ich Sie und Ihr Gewissen auf: Haben Sie Gewissen! Stimmen Sie heute zu, damit wir diese Sache noch ändern. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Herr Kollege Dr. Weigand hat für die AfD-Fraktion die zweite Rederunde eröffnet. Jetzt könnte die CDU-Fraktion das Wort ergreifen, sie hat noch Redezeit. Alle anderen Fraktionen haben ihre Redezeit weitestgehend aufgebraucht. Ein paar Sekunden Redezeit gibt es noch für die Fraktion DIE LINKE. Möchte noch jemand? – Nein. Dann kommt jetzt die Staatsregierung zu Wort. Das Wort ergreift Frau Staatsministerin Köpping. (Ivo Teichmann, AfD: Jetzt kommt geballte Kompetenz!) Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! 1 513 Neuinfektionen, 1 551 Menschen im Krankenhaus, 307 auf der Intensivstation, 20 Verstorbene vom 17. auf den 18. November – das ist die aktuelle Corona-Lage in Sachsen. Die Zahlen stammen von gestern, und die Anzahl, was Neuinfektionen betrifft bzw. auch Menschen, die medizinisch versorgt werden müssen, liegt, ehrlich gesagt, ganz vorn im Bundesdurchschnitt. Wir befinden uns mitten in einer Pandemie und diese Pandemie bedroht Menschenleben in der Welt, in Deutschland, in Sachsen. Die Krankheit kann schlimme Folgewirkungen haben, die auch junge Menschen treffen können. Ich lege Ihnen diese Fakten noch einmal vor, weil das der Rahmen ist, in dem wir uns alle gerade bewegen, im Alltag und im politischen Handeln. Und das ist auch der Rahmen, für den wir Rechtsverordnungen erlassen. Das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz ist gestern nicht deshalb beschlossen worden, weil man eben mal etwas beschließen wollte. Das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz wurde beschlossen, um die Corona-Pandemie zu bekämpfen. Ich will noch einmal auf den Anlass zurückkommen. Mit diesem Gesetz wird das Infektionsschutzgesetz angepasst. So werden die Länder, die Gesundheitsämter, die Krankenhäuser sowie die Pflege-, Versorgungs- und Rehabilitationseinrichtungen besser unterstützt. Darum geht es in diesem Gesetz. Vorab möchte ich Ihnen schon einmal sagen: Das, was wir als Staatsregierung bisher beschlossen haben, auch was die Einschränkung von Rechten angeht, haben wir uns nie leichtgemacht; Frau Kliese hat darauf hingewiesen. Es gibt keine Regierung, die so etwas gern oder leichtsinnig macht. (Och! von der AfD) Es lag und liegt immer ein schwerer Abwägungsprozess dahinter. Aber auf die Fragen und Diskussionen der Grundrechte wird nachher meine Kollegin Frau Katja Meier eingehen. Das gibt mir die Möglichkeit, noch einmal besondere Punkte des Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes herauszugreifen. Besonders wichtig ist für mich, dass jetzt die rechtlichen Grundlagen für den zweiten Rettungsschirm der Krankenhäuser geschaffen wurden. Die Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser werden im Zeitraum vom 18. November 2020 bis zum 31. Januar 2021 fortgeführt und modifiziert. Gleichzeitig haben wir eine Protokollnotiz gefertigt, dass wir noch einmal eine Verbesserung für diesen Bereich erreichen, dass diese Möglichkeiten für alle Krankenhäuser vorhanden sind und die Personaluntergrenzen noch einmal nachgefragt werden. Ich habe Ihnen die Zahlen zu Beginn genannt: 1 551 Menschen im Krankenhaus, 307 Menschen auf der Intensivstation. Die zweite Welle rollt gerade auch durch die Krankenhäuser. Sie behandeln zunehmend Covid-19- Patienten und müssen dafür die notwendigen Kapazitäten freihalten. Die Ausgleichszahlungen sind wichtig. Wir sind zugegebenermaßen – das erwähnte ich gerade – damit noch nicht hundertprozentig zufrieden; denn noch nicht alle Krankenhäuser profitieren davon. Wir bleiben dort dran und wollen erreichen, dass kein Krankenhaus, welches mit der Bewältigung der Pandemie befasst ist und deswegen Kapazitäten freihält, negative finanzielle Folgen erleidet oder gar Liquiditätsengpässe hat. Das Gesetz ist außerdem für die weitere Pandemiebekämpfung erforderlich. Es werden die Rechtsgrundlagen für die Ausgestaltung der Schutzimpfung konkretisiert. Es werden die Voraussetzungen für eine digitale Einreisemeldung geschaffen. Es wird die befristete Entschädigung für Eltern fortgeführt, die einen Verdienstausfall haben, weil die Kita geschlossen werden musste. Es werden beim Robert KochInstitut neue Überwachungsinstrumente geschaffen. Auf zwei Punkte aus Ihrem Antrag möchte ich noch einmal gesondert eingehen, um sie einfach zurechtzurücken, weil Sie seit Monaten in verschiedenen Formen immer wieder falsche Dinge behaupten, und das, obwohl Sie es öffentlich und nicht öffentlich erklärt bekommen haben. Dazu gehört, dass angeblich nur die Neuinfektionen der Richtwert für unser Handeln seien. Die Zahl der festgestellten Neuinfektionen ist ganz wesentlich, um die aktuelle Lage zu beurteilen. Je besser das Testgeschehen ist, desto besser stellt es den tatsächlichen Umfang des Infektionsgeschehens dar. Aber das ist natürlich nicht der einzige Wert, den wir betrachten. Genauso betrachten wir, wie sich die schweren Verläufe und mögliche Komplikationen entwickeln. Das lässt Schlüsse zu, ob die Kapazitäten unseres Gesundheitssystems bei ungebremster Entwicklung an ihre Grenzen kommen. Das sind einige der Faktoren, die wir aus gesundheitlicher Sicht einbeziehen. Diese Sicht wird natürlich um die wirtschaftliche und soziale Sicht ergänzt. Außerdem fordern Sie ja eine ständige Epidemie-Kommission. So, wie Sie die Aufgabe dieser Kommission beschreiben, möchte ich Sie gern auf das Robert Koch-Institut verweisen. Anscheinend haben Sie davon noch nichts gehört. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Das ist die zentrale wissenschaftliche Bundeseinrichtung für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Das Robert Koch-Institut hat den gesetzlichen Auftrag, wissenschaftliche Erkenntnisse als Basis für gesundheitspolitische Entscheidungen zu erarbeiten. Es arbeitet selbstverständlich mit den nationalen Referenzzentren und weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen und Fachgesellschaften zusammen. Ihre ständige EpidemieKommission würde also die gleiche Arbeit noch einmal machen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns mitten in einer Pandemie. Unsere politische Verantwortung ist, dass wir uns als Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auch so verhalten. In diesem Sinne kann ich nur eine Ablehnung dieses Antrages empfehlen. (Beifalls bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Für die Staatsregierung sprach als Erstes Frau Staatsministerin Köpping. Jetzt spricht Frau Staatsministerin Meier; bitte, Sie haben das Wort.

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Katja Meier

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, die AfD-Fraktion hat heute Morgen noch einen Änderungsantrag eingebracht. Es wäre ja ansonsten reichlich absurd gewesen nach dem Beschluss des Bundestages und des Bundesrates am gestrigen Tag. Vielleicht ist Ihnen auch aufgegangen, dass Sie die Staatsregierung aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zwingen können, im Bundesrat bestimmten Anträgen zuzustimmen oder diese abzulehnen. Es ändert aber schlicht nichts an der Tatsache, dass mit dem vorliegenden Antrag bewusst und gezielt der Eindruck erweckt wird, als ob das dritte Epidemiegesetz ein Ausbund an Willkür und Obrigkeit wäre und uns in eine Diktatur führen würde. Das stimmt mit keiner Silbe. Das Gesetz soll den Landesregierungen und den Behörden vor Ort Leitplanken geben, welche Schutzmaßnahmen unter welchen Voraussetzungen zulässig sind oder auch nicht. Das Gesetz sichert Freiheit, indem es für die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen sorgt, (Thomas Thumm, AfD: Freiheit für die Regierung!) und damit wird die Bekämpfung der Pandemie demokratisch stärker legitimiert und hat nun eine solide gesetzliche Grundlage. Der Rahmen wird im Gesetz beschrieben, innerhalb dessen die Bundesregierung und die Landesregierungen agieren können, und damit sind unsere Grundrechte besser geschützt. (Norbert Mayer, AfD: Die Mauer hat auch geschützt! – Gegenruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Nun gibt es endlich klare gesetzliche Vorgaben für die Exekutive. Doch Sie stellen sich nicht nur hier hin und diskreditieren das, nein, Sie verhöhnen unsere Demokratie auch damit, dass Sie hier von einem Ermächtigungsgesetz sprechen. Das ist nicht nur geschichtsvergessen, nein, das ist sogar unerhört. Denn das Gegenteil ist der Fall. Die Befugnisse der Exekutive werden eingegrenzt, Maßnahmen werden im Gesetz auf vier Wochen befristet. Zudem sind sie an die Feststellung der nationalen Pandemielage durch das Parlament geknüpft und damit insgesamt befristet. (Thomas Thumm, AfD: Das stimmt doch überhaupt nicht!) Ja, richtig ist, dass der Ursprungsentwurf von CDU und SPD auf Bundesebene vonseiten der Opposition, aber auch bei einigen Sachverständigen viel Kritik hervorgerufen hat. Dies wurde aber nicht nur öffentlich diskutiert und in einen demokratischen Prozess eingebracht, sondern hat am Ende auch Eingang in dieses Gesetz gefunden. Das nennt man einen demokratischen Prozess, der zeigt, dass es starke Parlamente braucht in diesem Land. (Beifalls bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE – Beifall bei der Staatsregierung) Doch wenn ich die Begründung zu Ihrem Antrag lese, dann werde ich den Verdacht nicht los, dass Sie wollen, dass die Staatsregierung sofort Entwarnung gibt und alle verfassungsrechtlichen Schutzpflichten über Bord wirft. Nichts sehen, nichts hören, nichts tun – das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist keine verantwortungsvolle Option. Natürlich erleben wir aktuell die größten Grundrechtseinschränkungen seit 1990. (Ah! von der AfD) Aber alle drei Staatsgewalten – Legislative, Exekutive und Judikative – behalten im Blick, dass diese Einschränkungen geeignet, erforderlich und angemessen sind und eben auch bleiben. Das Grundgesetz garantiert unsere bürgerlichen Freiheiten und schützt sie vor staatlichen Übergriffen. Aber das Grundgesetz lässt – wir haben es gehört – Beschränkungen von Grundrechten zu, wenn dies erforderlich ist, um eine Seuchengefahr zu bekämpfen. (Zuruf von der AfD: Das haben wir gestern schon erlebt!) Diese Beschränkungen müssen selbstverständlich verhältnismäßig sein, das heißt geeignet, erforderlich und angemessen. Welche Schutzmaßnahmen im Umgang mit dem Coronavirus geeignet und erforderlich sind, darüber ist die Politik mit der Wissenschaft in ständigem Austausch. Wir wissen leider noch viel zu wenig, um das Virus vollständig in den Griff zu bekommen. Aber was wir in den letzten Monaten gelernt haben, ist, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche nicht. Dann steht schließlich die Frage der Angemessenheit. Welches Maß an Beschränkungen ist zumutbar? Sind abgestufte Schutzkonzepte möglich? Lässt sich über Ausnahmeregelungen Einzelfallgerechtigkeit schaffen? Dabei kommen wir zu den Entscheidungsträgern vor Ort und zu unseren Gerichten. Meine Damen und Herren, was wir, glaube ich, trotz aller Unkenrufe in den letzten Monaten gelernt haben: Ja, unser Rechtsstaat funktioniert. Die Justiz hat sich in den zurückliegenden Monaten der Pandemie durch einen schnellen, effektiven Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger bewährt, und insbesondere die Verwaltungsgerichte haben in unzähligen Fällen die Corona-Beschränkungen nicht nur überprüft, sondern nötigenfalls auch korrigiert. Es sei an dieser Stelle noch einmal mit aller Deutlichkeit gesagt: Die von den Gerichten gefundenen Ergebnisse mögen dem einen oder anderen nicht passen, aber auf jeden Fall haben sie gezeigt: Unabhängige Gerichte sind eine Garantie dafür, dass Grundrechte gewahrt bleiben und Eingriffe nicht äußerlich in Gefahr geraten, meine sehr verehrten Damen und Herren. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU, den LINKEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Frau Staatsministerin Meier sprach ebenfalls für die Staatsregierung. Herr Dr. Keiler, eine Kurzintervention? – Bitte, Herr Dr. Keiler für die AfD-Fraktion.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Herzlichen Dank. Frau Ministerin Köpping, Sie haben gerade so getan bei Ihrem Redebeitrag, als ob – – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Kurzintervention auf den Vorredner!) – Seien Sie doch einfach mal ruhig jetzt, ich habe eine Kurzintervention. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Meine Güte, Sie sind Jurist! Lesen Sie doch mal die Geschäftsordnung!) – Ja und ich mache jetzt eine Kurzintervention. Quatschen Sie mich nicht tot hier, verdammt noch mal! (Weitere Zurufe – Starke Unruhe) – Ich habe das Wort jetzt hier! (Zuruf von den LINKEN: Herr Präsident, er kann nur auf die Vorrednerin reagieren! – Weitere empörte Zurufe – Glocke des Präsidenten) Es wird hier so getan, als ob die AfD – –

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Dr. Matthias Rößler

Kollege Keiler, Sie haben Ihre Kurzintervention – tragen Sie sie bitte vor.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Es wird hier so getan, als ob wir mit unserem Antrag irgendwelche Maßnahmen, die sinnvoll sind in dieser Pandemie-Bekämpfung, verhindern wollten. Mitnichten, das ist mitnichten der Fall. Wir sind sehr dafür, dass hier die erforderlichen und sinnvollen Maßnahmen getroffen werden. Volker Bouffier hat gestern im Bundesrat in seiner Rede gesagt, Pandemiezeiten sind nicht die Zeiten für juristische Oberseminare. Dem Grunde nach hat er sich – –

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Dr. Matthias Rößler

Herr Keiler, beziehen Sie sich mit Ihrer Kurzintervention auf den Redebeitrag von Frau Staatsministerin Meier (Jörg Urban, AfD: Oder Köpping!) – und nicht Frau Köpping; sie hielt den vorhergehenden Redebeitrag.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Ja, eine kleine Einleitung werde ich ja machen dürfen. Genau darum geht es. Wir diskutieren mit dem Änderungsantrag über eine abstrakte Normenkontrolle darüber, ob dieses Gesetz, das gestern in Bundestag und Bundesrat durchgewunken worden ist, der Verfassungsrechtslage entspricht. Finden Sie den Mut, machen Sie die abstrakte Normenkontrolle, dann haben wir es ganz genau ausdefiniert. Die Bedenken haben wir formuliert. Es ist darüber hinaus so: In aller Munde ist die Rede von der Akzeptanz dieser gesetzlichen Maßnahmen bei den Bürgern. Meinen Sie, dass das akzeptanzförderlich ist, wenn ich um 9 Uhr im Bundestag ein Gesetz einbringe und am Nachmittag um 16 Uhr im Bundesrat durchprügle, (Zuruf von der SPD: Die erste Lesung war letzte Woche!) ohne die Möglichkeit einer parlamentarischen Diskussion? (Beifall bei der AfD) Ich glaube nicht. Darüber hinaus geht es genau bei diesem Gesetz um Grundrechtseingriffe. Es geht nicht um Akzeptanzweckung, sondern es geht um Kataloge, wann ich wie in Grundrechte eingreifen kann. Das ist – verdammt noch mal! – eine rein verfassungsrechtliche Diskussion. Auf der Plattform wird dieses Gesetz keinen Bestand haben. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Dr. Keiler. Die Staatsregierung könnte reagieren. – Kein Bedarf. Wir sind jetzt am Ende der Rederunden angekommen. Die Staatsregierung hat sich positioniert, und jetzt kommen wir zum Schlusswort. Das hat natürlich die einbringende AfDFraktion. Es wird jetzt vorgetragen von Herrn Kollegen Urban.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch wenn einige Kollegen versucht haben, vom Anliegen unseres Antrages abzulenken, so geht es heute nicht um die Gefährlichkeit des Coronavirus, es geht nicht um Kapazitäten der Intensivmedizin und auch nicht um Zahlenspiele mit Neuinfizierten und nicht um vergangene oder zukünftige Impfschäden. Es geht heute um die gesetzliche Einschränkung von Grundrechten aller Bürger, und zwar im Eiltempo, (Beifall bei der AfD) und es geht um die fehlende gesellschaftliche und parlamentarische Debatte dazu. Ich habe in der ersten Rederunde auf die doppelte Widerspruchslösung bei der Organspende verwiesen und Kritik an der gegenwärtig mangelnden Bürgerbeteiligung geübt. Wissen Sie, was an der Organspenden-Debatte wirklich gut war? Es war nicht nur der breite gesellschaftliche Diskurs, es war ganz wesentlich auch die Entbindung vom Fraktionszwang und die freie Gewissensentscheidung. Gäbe es diese auch bei den Bevölkerungsschutzgesetzen, hätten wir vermutlich mehr Qualität in der Gesetzgebung, (Beifall bei der AfD) weil sich jeder Abgeordnete unabhängig von Parteipolitik und mit Aussicht auf den Erfolg seiner Argumente einbringen könnte. Solange wir aber den Fraktionszwang haben, (Sabine Friedel, SPD: Es gibt keinen Fraktionszwang!) sollten sich auch alle Fraktionen für die beste Lösung einsetzen und keine Gesetze zulassen, die schlecht und provisorisch und in vielen Punkten höchstwahrscheinlich verfassungswidrig sind. Meine Damen und Herren, früher haben SPD-Politiker demonstrierende Bürger nicht beleidigt, sondern sie haben sich folgendermaßen geäußert: Wer mit dem Notstand spielen sollte, um die Freiheit einzuschränken – so Willy Brandt –, der werde ihn auf den Barrikaden zur Verteidigung der Demokratie finden. Und dies sei wörtlich gemeint. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Hört, hört! – Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Sehr geehrte Damen und Herren von der SPD! Sehr geehrte Abgeordnete des Sächsischen Landtags! Ich fordere Sie heute nicht auf, Barrikaden vor dem Landtag zu errichten. (Oh-Ruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Ich fordere Sie auf, Ihre demokratischen Rechte als Parlamentarier wahrzunehmen. Ich fordere Sie auf, nicht schweigend hinzunehmen, dass die sächsische Landesregierung ein stümperhaftes Gesetz abnickt, dem eine Vielzahl von Experten bescheinigt, nicht verfassungskonform zu sein. Ich fordere Sie auf, eine gesellschaftliche Debatte darüber zu führen – und zwar auch außerhalb des Landtags –, ob wir wirklich wollen, dass die Regierung direkt und indirekt fast alle unsere Grundrechte außer Kraft setzen kann. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Das stimmt doch überhaupt nicht!) Seien Sie Demokraten, seien Sie Parlamentarier! Stimmen Sie unserem Antrag zu! Ich beantrage namentliche Abstimmung. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war das Schlusswort von Kollegen Urban. Sie haben jetzt namentliche Abstimmung beantragt für den Antrag. Aber zunächst kommen wir zu einem Änderungsantrag, der uns hier vorliegt, und zwar in der Drucksache 7/4619, Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Er wird jetzt eingebracht von Ihnen, Herr Dr. Weigand, bitte.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben es heute in der Hand. Wir können heute hier eine abstrakte Normenkontrollklage einlegen. Auch Sie, liebe Abgeordnete aller Fraktionen, können sich jetzt nicht mehr hinter dem Bundestag verstecken und sagen, die haben das da oben so entschieden oder die haben das im Bundesrat durchgenickt. (Beifall bei der AfD) Wenn Sie Kritik an diesem Gesetz vor Ihren Wählern aussprechen, dann sollten Sie auch immer darauf verweisen, wie Sie heute hier abgestimmt haben, ob Sie einer neutralen Prüfung zugestimmt haben, meine Damen und Herren. Warum sollten Sie das tun? Weil Sie den Menschen erklären müssen, warum eine Gesetzesänderung dieser Tragweite, erstens, in zwölf Tagen durchgeprügelt wurde, erste Beratung, Anhörung und dann noch Unterschrift vom Bundespräsidenten, in zwölf Tagen solche Grundrechtseingriffe; zweitens, warum die Parlamente und besonders der Sächsische Landtag nicht ausreichend eingebunden wurden. Nur dank der AfD sitzen wir heute hier und behandeln das. Wir sind die letzte Rechtsstaatspartei hier in diesem Parlament, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Heiterkeit bei der CDU) Zum Dritten fehlt uns die breite Diskussion in der Gesellschaft. Wo waren denn die Diskussionen in den Talkshows? Wo waren denn die Gesprächsrunden mit dem Volk genau zu dieser Gesetzesänderung? Deswegen müssen wir das machen; und viertens, weil es eben auch Kritik der Verfassungsrechtler gibt, und diese müssen wir beachten. Herr Ministerpräsident Kretschmer, der heute anscheinend nicht zugegen ist, (Empörte Zurufe: Er ist in Quarantäne! – So ein Schauspieler! – Unerträglich!) hat hier in seiner Regierungserklärung am 4. November gesagt – ich habe das nicht gewertet –, wir müssen Akzeptanz bei der Bevölkerung wecken und auf mehr Freiwilligkeit setzen. Meine Damen und Herren, heißt Akzeptanz erhöhen, dass man eine Ermächtigungsnorm in dieser Zeit, in dieser Zeitspanne an einem Tag durch Bundestag und Bundesrat prügelt? Sind die Ausweitung der Maskenpflicht auf Parkplätzen vor Supermärkten, Schulen und Kitas mehr Freiwilligkeit, meine Damen und Herren? Meine Kleine Anfrage zu Parkplatz-Infektionen liegt Ihnen bereits vor. Sie müssen sich auch anschauen, dass die Bevölkerung Ihrer Politik nicht mehr folgt. Es gibt eine aktuelle Allensbach-Umfrage, die zeigt, dass die Kritik an den CoronaMaßnahmen von 15 auf 28 % gestiegen ist. 28 % der Bevölkerung kritisieren die Maßnahmen! Ich denke, in Sachsen sind es noch viel mehr, meine Damen und Herren. (Beifall von der AfD) Zwei Drittel haben übrigens den kompletten Überblick Ihrer Verordnungsorgien verloren. Das zeigt also auch, dass Sie mit Ihrer Politik nicht ankommen. Schaffen Sie Akzeptanz in der Bevölkerung und lassen Sie uns das neue Bevölkerungsschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen! Hören Sie heute auf Ihr Gewissen! Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! Ich beantrage namentliche Abstimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Für die AfD sprach Herr Dr. Weigand; er hat den Änderungsantrag eingebracht. Gibt es dazu Redebedarf aus den Fraktionen? Es geht um den Änderungsantrag. – Herr Kollege Modschiedler für die CDU-Fraktion, bitte.

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Martin Modschiedler CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist besser, von hier zu sprechen als mit Mundschutz aus den Reihen heraus. Es geht im Grunde mit diesem Änderungsantrag um eine AnnexKompetenz. Sie haben sich ausgetauscht und gesagt, man müsse darüber reden. Wie machen wir das? Wie gießen wir das am besten in ein System, woraus man etwas machen kann an diesem heutigen Tag, damit wir nicht völlig umsonst gekommen sind, und sagen: Wir machen jetzt eine abstrakte Normenkontrollklage eines Bundesgesetzes. Ihre AfD im Bund – ich hatte es bereits vorhin gesagt –: Man redet überhaupt miteinander, man kann es jederzeit tun. Jetzt sollen wir in dieses System mit hineingezogen werden, und das auch noch in einem Eilverfahren. Nach dem ganzen Ablauf, den Sie uns schon einmal dargelegt haben, ergibt es wenig Sinn, hier auch noch hinterherzurennen, zumal Sie es nicht einmal hinbekommen haben, sich in Ihrer Fraktion über WhatsApp oder Ähnliches darüber auszutauschen, was Sie denn wollen, was Sie uns als Parlament später in Ihrer Rede vorschreiben wollten. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Dafür brauchen Sie eine gewisse Mehrheit!) Das ist nun einmal das Ganze. Machen Sie, was Sie wollen; Sie haben die Möglichkeit. Rechtliche Möglichkeiten bestehen, machen Sie das. Aber das ist Ihre Sache. Wissen Sie, was ich genauso schlimm fand? Das war der Zwischenruf. Als die Justizministerin gesprochen hat, hat Herr Mayer dazwischengebrüllt. Als sie sagte, dass uns unsere Verfassung schützt, brüllte er: Ja, die Mauer hat uns in der DDR auch geschützt! – Mein Gott, wie unseriös! (Norbert Mayer, AfD: Das war die Wahrheit!) Schalten Sie doch einmal Ihren Kopf ein, bevor Sie das Mundwerkzeug bewegen, das wäre viel sinnvoller für eine seriöse Debatte. Das war wieder einmal peinlich, tut mir leid. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Wie gesagt, Herr Mayer, ich habe nicht immer Lust, mich fremdzuschämen; und es ist mir unendlich peinlich, wenn so etwas dabei herauskommt – auch wenn es von Ihnen stammt. Es ist Ihre Annex-Kompetenz, Sie wollen das hier machen. Wir werden das nicht mitverfolgen und haben uns, denke ich, in diesem Plenum innerhalb der letzten zwei Runden ausgetauscht. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Gibt es weitere Stellungnahmen aus den Fraktionen zum Änderungsantrag? – Herr Kollege Gebhardt.

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Rico Gebhardt Die Linke

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns liegt der Änderungsantrag vor, dass wir die Staatsregierung beauftragen sollen, eine Normenkontrollklage einzureichen. Ich habe vorhin in meiner Rede davon gesprochen, dass der Antrag, den Sie uns vorgelegt haben, mickrig und peinlich ist. – Entschuldigung, aber Ihr Änderungsantrag beweist, dass es noch mickriger und peinlicher geht. Wenn wir die Staatsregierung beauftragen sollen, Grundrechtseingriffe, die Sie hier irgendwie sehen, mit einer Normenkontrollklage zu begleiten, dann sollten Sie doch wenigstens einmal aufschreiben, an welcher Stelle es diese Eingriffe gibt. Wo sind sie denn? Sie sagen, wir wollen das Infektionsschutz- bzw. das Bevölkerungsschutzgesetz mit einer Normenkontrollklage begleiten. Ich frage mich manchmal, was Ihre Juristen eigentlich von Beruf sind, wenn Sie uns solch ein Wurstblatt auf den Tisch legen. Das ist doch absolut absurd, was Sie uns hier vorlegen. Wenn Sie wenigstens einmal aufgeschrieben hätten, (Zuruf von der AfD: Die stehen da drin!) wo die Grundrechtseingriffe sind. Sie haben sie überhaupt nicht erwähnt. Sie haben nur gesagt, es gibt pauschal welche. Aber Sie haben überhaupt keinen Einzigen aufgezählt. Wenn ich solch einen Änderungsantrag bekomme, dann ist das nichts weiter als ein Wurstblatt. Deshalb kann man ihn nur ablehnen. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Kollege Gebhardt. Frau Kollegin Friedel, Sie möchten ebenfalls nach vorn kommen und für die SPDFraktion sprechen? – Bitte.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. Wir lehnen den Änderungsantrag der AfD ab, weil wir auch den Antrag der AfD ablehnen. (Das Rednerpult wird desinfiziert. – Zuruf von der AfD: Corona-Regeln einhalten!) – Vielen Dank. Ich war zu stürmisch, aber es hielt mich nicht auf dem Platz, da mir die Ablehnung des Änderungsantrags Gelegenheit gibt, das Zitat von Willy Brandt, das Herr Urban vorhin zum Besten gab, noch einmal in einen Kontext zu stellen, und ich werde es gleich wiederholen. Was ist der Kontext? Das Zitat stammt von 1968, damals hat der Bundestag in der Großen Koalition die Notstandsgesetze verabschiedet. (Zuruf von der AfD: Das überrascht nicht!) – Genau. – Große Koalition, das heißt, CDU und SPD haben gemeinsam regiert, und Willy Brandt war in dieser Situation Außenminister und Vizekanzler. Er war also Angehöriger jener Regierung, die die Notstandsverfassung verabschiedet hat. Zweck des Ganzen war, Regelungen zu treffen, wie das politische Leben, wie die Grundrechte auch im Falle einer Naturkatastrophe, eines Krieges oder sonstiger Notstände aufrechterhalten und geschützt werden können. Das Zitat lautete im Ganzen wie folgt. Willy Brandt sagte: – – (Dr. Joachim Keiler, AfD: Sie reden gar nicht zum Änderungsantrag!) – Herr Weigand hat auch nicht nur zum Änderungsantrag gesprochen. Auch Ihr Änderungsantrag befasst sich mit Grundrechtseinschränkungen. (Thomas Prantl, AfD: Hört, hört!) Das ist Ihr fortwährendes Thema; deshalb möchte ich Ihnen ebenso zum Besten geben, (André Barth, AfD: Zum Änderungsantrag!) was Willy Brandt als Vizekanzler zum Thema Grundrechtseinschränkungen gesagt hat. (Unruhe bei der AfD –

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Jörg Urban AfD

Wir reden jetzt zum Änderungsantrag! –

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Dr. Rolf Weigand AfD

Herr Rößler, die missbrauchen die Redezeit! Die SPD kennt die Geschäftsordnung gar nicht! –

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André Barth AfD

Wir sprechen vom Änderungsantrag!) Das Zitat lautet vollständig: „Ich bin davon überzeugt, dass jeder auch nur entfernt ausdenkbare Versuch zu einem Missbrauch der Notstandsgesetze auf unseren leidenschaftlichen Widerstand treffen wird. Wer einmal mit dem Notstand spielen sollte, um die Freiheit einzuschränken, wird meine Freunde und mich auf den Barrikaden zur Verteidigung der Demokratie sehen.“ – Das hat er als Regierungsangehöriger gesagt, und das gilt, denke ich, nach wie vor. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Denn diese Staatsregierung, dieser Bundestag, der das Infektionsschutzgesetz beschlossen hat, hat dies nicht getan, um mit einem Notstand zu spielen oder Notstandsgesetze zu missbrauchen, sondern um unsere Demokratie und die notwendige Einschränkung von Grundrechten zur Aufrechterhaltung anderer Grundrechte auf sichere rechtliche Füße zu stellen und zu schützen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Gibt es bei den Fraktionen weitere Stellungnahmen zum vorliegenden Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung über den in der Drucksache 7/4619 vorliegenden Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Es wurde namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag beantragt. Wir bereiten diese jetzt vor. Ich verweise darauf, dass über den Antrag an sich eine weitere namentliche Abstimmung beantragt worden ist. Die Zwischenzeit möchte ich für einige Hinweise dazu nutzen, die sich aus § 105 unserer Geschäftsordnung ergeben: Nach dem Aufruf Ihres Namens durch unseren Schriftführer Herrn Kollegen Dr. Meyer antworten Sie als jeweils aufgerufenes Mitglied des Landtags laut mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“. Der amtierende Schriftführer wird die Antwort wiederholen und im Zweifelsfall nach nochmaliger Namensnennung rückfragen. Erfolgt keine Antwort, so stellt der amtierende Schriftführer fest, dass sich das entsprechende Mitglied nicht an der Abstimmung beteiligt hat. Vor Schluss der Abstimmung fragt der amtierende Schriftführer nach, ob ein anwesendes Mitglied des Landtags nicht aufgerufen worden ist. Ist dies der Fall, so wird das betreffende Mitglied des Landtags nach seiner Stimmabgabe befragt. Dann stellen die amtierenden Schriftführer das Ergebnis fest, das danach von mir verkündet wird. So verfahren wir jetzt, und ich erteile unserem Schriftführer, Herrn Kollegen Dr. Meyer, das Wort.

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Dr. Stephan Meyer CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. 19. November 2020, zunächst über die Drucksache 7/4619, beginnen wir beim Aufruf mit dem Buchstaben C. (Namentliche Abstimmung – Ergebnis siehe Anlage 1) Befindet sich eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter im Raum, der noch nicht aufgerufen wurde? – Das kann ich nicht feststellen, Herr Präsident.

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Dr. Matthias Rößler

Vielen Dank. Dann stellen die amtierenden Schriftführer jetzt das Ergebnis fest. (Kurze Unterbrechung)

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Dr. Matthias Rößler

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Änderungsantrag, der Ihnen in der Drucksache 7/4619 vorliegt, verkünden. Es gab 38 Jastimmen, 70 Neinstimmen und keine Stimmenthaltung, und 11 Kolleginnen und Kollegen haben sich an der Abstimmung nicht beteiligt. Damit ist der in der Drucksache 7/4595 vorliegende Änderungsantrag abgelehnt. – Ich darf korrigieren: Die soeben abgelehnte Drucksache trägt die Nummer 7/4619. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion, der Ihnen in der Drucksache 7/4595 vorliegt. Wir werden jetzt ebenso verfahren wie gerade eben. Bitte, Herr Kollege Meyer.

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Dr. Stephan Meyer CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. Aufgerufen ist die namentliche Abstimmung in der 18. Sitzung am 19.11.2020, jetzt über die Drucksache 7/4595. Ich beginne mit dem Buchstaben Z. (Namentliche Abstimmung – Ergebnis siehe Anlage 2) Damit habe ich alle Namen vorgelesen. Befindet sich eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter hier im Saal, den ich nicht vorgelesen habe, der nicht aufgerufen wurde? – Das kann ich nicht feststellen. Herr Präsident, damit ist die Abstimmung beendet.

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Dr. Matthias Rößler

Die amtieren Schriftführer stellen jetzt – wie schon vorhergehend – das Ergebnis fest. Ich bitte um ein Weilchen Geduld. (Kurze Unterbrechung) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Unsere amtierenden Schriftführer – bei denen ich mich ausdrücklich für die sehr schnelle Errechnung des Ergebnisses bedanke – haben das Ergebnis festgestellt und ich darf es verkünden: Mit Ja haben 38 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. (Beifall bei der AfD) Es gab 70 Neinstimmen und 11 Kolleginnen und Kollegen haben nicht teilgenommen. Damit ist der Antrag der AfD – vorliegend in der Drucksache 74595 – nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der woch, den 16. Dezember 2020, 10 Uhr, festgelegt. Einlades 7. Sächsischen Landtags ist geschlossen. (Schluss der Sitzung: 11:48 Uhr) Namentliche Gegenstand der Abstimmung: Drucksache 7/4619 Namensaufruf durch den Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU, beginnend Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Anton, Rico x Barth, André x Beger, Mario x Mann, Böhme, Marco x Breitenbuch v., Georg-Ludwig x Mayer, Brünler, Nico x Buddeberg, Sarah x Čagalj Sejdi, Petra x Meyer, Dierks, Alexander x Dietrich, Eric x Dombois, Andrea x Nagel, Dornau, Jörg x Dringenberg Dr., Volker x Dulig, Martin x Feiks, Antje x Firmenich, Iris x Otto, Flemming, Ingo x Pallas, Friedel, Sabine x Panter, Fritzsche, Oliver x Patt, Gahler, Torsten x Penz, Gasse, Holger x Gebhardt, Rico x Gemkow, Sebastian x Piwarz, Gerber, Dr. Daniel x Pohle, Gorskih, Anna x Prantl, Hahn, Christopher x Hammecke, Lucie x Ritter, Hartmann, Christian x Hein, René x Rößler, Heinz, Andreas x Rost, Hentschel, Holger x Hippold, Jan x Homann, Henning x Hösl, Stephan x Hütter, Carsten x Jost, Martina x Keil, Wolfram x Keiler Dr., Joachim x Keller, Tobias Martin x Kiesewetter, Jörg x Kirmes, Svend-Gunnar x Kirste, Thomas x Klepsch, Barbara x Kliese, Hanka x Köditz, Kerstin x Kretschmer, Michael x Kuge, Daniela x Urban, Kuhfuß, Kathleen x Voigt, Kühne, Jörg x Kuhnert, Roberto x Kummer, Ines x Wendt, Kumpf, Mario x Kuppi, Lars x Lang, Simone x Leithoff, Susan x Wissel, Liebscher, Gerhard x Wöller, Lippmann, Valentin x Löffler, Jan x Löser, Thomas x Zwerg, Lupart, Ulrich x Jastimmen: 38 Neinstimmen: 70 Stimmenthaltungen: 0 Gesamtstimmen: 108 Anlage 1 Abstimmung am 19.11.2020 mit dem Buchstaben C Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Mackenroth, Geert x Maicher, Dr. Claudia x Holger x Markert, Jörg x Norbert x Melcher, Christin x Mertsching, Antonia x Dr. Stephan x Mikwauschk, Aloysius x Modschiedler, Martin x Juliane x Neuhaus-Wartenberg, Luise x Nicolaus, Kerstin x Nowak, Andreas x Oberhoffner, Jens x Gerald x Albrecht x Dirk x Peter Wilhelm x Romy x Peschel, Frank x Petzold, Gudrun x Christian x Ronald x Thomas x Richter, Frank x Kay x Rohwer, Lars x Dr. Matthias x Wolf-Dietrich x Saborowski, Ines x Schaper, Susanne x Schaufel, Frank x Schenderlein, Dr. Christiane x Schiemann, Marko x Schmidt, Thomas x Schreyer, Timo x Schubert, Franziska x Schultze, Mirko x Schwietzer, Doreen x Sodann, Franz x Springer, Ines x Tändler-Walenta, Marika x Teichmann, Ivo x Thumm, Thomas x Ulbrich, Roland x Jörg x Sören x Wähner, Ronny x Weigand Dr., Rolf x André x Wiesner, Alexander x Winkler, Volkmar x Wippel, Sebastian x Patricia x Prof. Dr. Roland x Zickler, Hans-Jürgen x Zschocke, Volkmar x Jan-Oliver x Namentliche Gegenstand der Abstimmung: Drucksache 7/4595 Namensaufruf durch den Abg. Dr. Stephan Meyer, CDU, beginnend Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Anton, Rico x Barth, André x Beger, Mario x Mann, Böhme, Marco x Breitenbuch v., Georg-Ludwig x Mayer, Brünler, Nico x Buddeberg, Sarah x Čagalj Sejdi, Petra x Meyer, Dierks, Alexander x Dietrich, Eric x Dombois, Andrea x Nagel, Dornau, Jörg x Dringenberg Dr., Volker x Dulig, Martin x Feiks, Antje x Firmenich, Iris x Otto, Flemming, Ingo x Pallas, Friedel, Sabine x Panter, Fritzsche, Oliver x Patt, Gahler, Torsten x Penz, Gasse, Holger x Gebhardt, Rico x Gemkow, Sebastian x Piwarz, Gerber, Dr. Daniel x Pohle, Gorskih, Anna x Prantl, Hahn, Christopher x Hammecke, Lucie x Ritter, Hartmann, Christian x Hein, René x Rößler, Heinz, Andreas x Rost, Hentschel, Holger x Hippold, Jan x Homann, Henning x Hösl, Stephan x Hütter, Carsten x Jost, Martina x Keil, Wolfram x Keiler Dr., Joachim x Keller, Tobias Martin x Kiesewetter, Jörg x Kirmes, Svend-Gunnar x Kirste, Thomas x Klepsch, Barbara x Kliese, Hanka x Köditz, Kerstin x Kretschmer, Michael x Kuge, Daniela x Urban, Kuhfuß, Kathleen x Voigt, Kühne, Jörg x Kuhnert, Roberto x Kummer, Ines x Wendt, Kumpf, Mario x Kuppi, Lars x Lang, Simone x Leithoff, Susan x Wissel, Liebscher, Gerhard x Wöller, Lippmann, Valentin x Löffler, Jan x Löser, Thomas x Zwerg, Lupart, Ulrich x Jastimmen: 38 Neinstimmen: 70 Stimmenthaltungen: 0 Gesamtstimmen: 108 Anlage 2 Abstimmung am 19.11.2020 mit dem Buchstaben Z Ja Nein Stimm- nicht enth. teilg. Mackenroth, Geert x Maicher, Dr. Claudia x Holger x Markert, Jörg x Norbert x Melcher, Christin x Mertsching, Antonia x Dr. Stephan x Mikwauschk, Aloysius x Modschiedler, Martin x Juliane x Neuhaus-Wartenberg, Luise x Nicolaus, Kerstin x Nowak, Andreas x Oberhoffner, Jens x Gerald x Albrecht x Dirk x Peter Wilhelm x Romy x Peschel, Frank x Petzold, Gudrun x Christian x Ronald x Thomas x Richter, Frank x Kay x Rohwer, Lars x Dr. Matthias x Wolf-Dietrich x Saborowski, Ines x Schaper, Susanne x Schaufel, Frank x Schenderlein, Dr. Christiane x Schiemann, Marko x Schmidt, Thomas x Schreyer, Timo x Schubert, Franziska x Schultze, Mirko x Schwietzer, Doreen x Sodann, Franz x Springer, Ines x Tändler-Walenta, Marika x Teichmann, Ivo x Thumm, Thomas x Ulbrich, Roland x Jörg x Sören x Wähner, Ronny x Weigand Dr., Rolf x André x Wiesner, Alexander x Winkler, Volkmar x Wippel, Sebastian x Patricia x Prof. Dr. Roland x Zickler, Hans-Jürgen x Zschocke, Volkmar x Jan-Oliver x Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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