Rico Gebhardt
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gleich zu Beginn: Die LINKE-Fraktion im Bundestag hatte gestern gegen das von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Dritte Bevölkerungsschutzgesetz gestimmt. Aus unserer Sicht zementiert es schwere Grundrechtseingriffe durch die Regierung ohne die notwendige demokratische Kontrolle durch die Parlamente. Das neue Infektionsschutzgesetz schafft aus unserer Sicht weder ausreichend Rechtssicherheit zur Bekämpfung der Pandemie noch ausreichendes Vertrauen in der Bevölkerung, aber genau das brauchen wir dringend. Nur, Herr Urban, für diese Positionierung benötigt die Linksfraktion keinen Antrag der AfD und schon gar nicht so einen schlecht gemachten, wie Sie ihn uns hier vorgelegt haben. Ich will Ihnen drei Gründe dazu nennen. (André Barth, AfD: Können Sie es besser?) Erstens. Mit Ihrer Formulierung in dem aktuellen Antrag, „sich dem geplanten Ermächtigungsgesetz entgegenzustellen“ – Zitat –, haben Sie nun endgültig Ihre Maske fallengelassen und sich auf eine Stufe mit der NSDAP gestellt, (Oh-Rufe von den LINKEN) die 1933 ein tatsächliches Ermächtigungsgesetz beschlossen und alle demokratischen Prinzipien über Bord geworfen hat. (Zurufe von der AfD) Sie relativieren einmal mehr die Verbrechen der Nazizeit. Das ist unverschämt und auch unerträglich! (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zurufe von der AfD) Zweitens. Niemand braucht Belehrungen einer Fraktion, die den Rechtsstaat mit Füßen tritt, geschweige denn überhaupt etwas von unserer Verfassung oder gar von der Geschäftsordnung des Landtags versteht. (Anhaltende Unruhe – Zurufe von der AfD) Drittens. Ihr Antrag ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig überflüssig. Das gestern von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz entspricht in großen Teilen nicht der von Juristen und Gerichten geforderten klaren gesetzlichen Grundlage. (Zuruf von der AfD: Aha!) Vielmehr bekommt dadurch Jens Spahn mit seinem Gesundheitsministerium weiterhin die Entscheidungsmacht, und damit bleibt das Parlament weiter außen vor. (Zuruf von der AfD: Deswegen stimmen Sie zu!) Mit anderen Worten: Das Parlament darf zustimmen, hat aber weiterhin nichts zu sagen. Das hat nichts mit demokratischer Mitbestimmung in der Coronakrise zu tun. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist meine und unsere feste Überzeugung, dass der aktuelle Lockdown light vermeidbar gewesen wäre, wenn die Bundes- und Landesregierung die Sommermonate intensiver dafür genutzt hätten, um alle technischen Möglichkeiten auszuschöpfen und tatsächlich zu realisieren, damit wir pandemiefest in den Herbst und Winter gehen können; zum Beispiel dadurch, die wirtschaftspolitische Steuerung der Produktion von Luftfiltern, die virenhaltige Aerosole aus der Luft filtern, hochzufahren oder durch geeignete Förder- und Leasingprogramme für Gastronomie und Kulturbetriebe sowie garantierte Abnahmezusagen für öffentliche Einrichtungen und Schulen entsprechende Anreize zu schaffen. Die Bundesregierung hat den Unmut mitbefeuert, indem sie zum Beispiel bei den Sozialhilfen sowohl die Ärmsten als auch die Freischaffenden und die Selbstständigen außen vor gelassen hat. Es gibt viele Gründe, die Corona-Politik der Bundes- und Landesregierung zu kritisieren. Die Linksfraktion tut das seit Beginn der Coronakrise – allerdings kritisieren wir sie nicht dafür, dass sie die Gefahren der Coronakrise ernst nimmt. (Beifall bei den LINKEN und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Aber aufgrund der Versäumnisse der Regierung stehen wir vor einer Situation, die direkt in eine Überlastung der Intensivstationen und damit des Gesundheitswesens insgesamt zu führen droht, in der aufgrund der immer noch drastisch hohen Infektionszahlen wahrscheinlich nur weitere Einschränkungen wirksame Abhilfe schaffen können. An die Adresse von „Querdenken“ & Co. sage ich jedoch: Wer meint, es sei nun Ausdruck von besonderer Widerständigkeit, den Infektionsschutz geringzuschätzen oder gar dazu aufzurufen, die Maske herunterzunehmen, der irrt. Vielmehr gefährdet er das Grundrecht der anderen auf Leben und körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz. Hier wird Unvorsichtigkeit und Unverstand auf dem Rücken anderer Menschen ausgetragen. Das ist einfach nur rücksichtslos! (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ich wiederhole daher, was ich bereits in meiner Erwiderung zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten gesagt habe: Es geht aktuell darum, eine größtmögliche Akzeptanz für notwendige Entscheidungen zu erreichen. Leider schaffen es die Staatsregierung und die Koalition bisher nicht, das im vollen Umfang zu gewährleisten. Die Debatte um die fehlende Parlamentsbeteiligung ist schon alt. Nun war und ist bei dieser Debatte Herrn Urbans Trupp weder zu hören noch zu sehen, geschweige denn mit konkreten Vorschlägen vertreten. Ihre heutige Sondersitzung ist ein völlig untauglicher Versuch, irgendwie beim Thema Parlamentsbeteiligung noch vorzukommen. Es ist mickrig und peinlich, was Sie uns hier vorlegen. Bis heute war Ihre besagte Fraktion, Herr Urban, nicht einmal in der Lage, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen. Das ist schon erstaunlich bei der Anzahl Ihrer Abgeordneten – aber Quantität ist ja nicht gleich Qualität. Wir als Linksfraktion streiten seit dem Frühjahr dieses Jahres mit aller Kraft dafür, dass der Freistaat, das sächsische Parlament selbst den Umgang mit den Verordnungsermächtigungen des Infektionsschutzgesetzes auf landesgesetzlicher Grundlage regelt; denn der Bundestag hat sich dabei auch bis gestern nicht als besonders hilfreich erwiesen. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Im Dezember-Plenum werden Sie die Gelegenheit haben, dem Entwurf eines Sächsischen Infektionsschutzbeteiligungsgesetzes meiner Fraktion mit unserem jüngsten Änderungsantrag zuzustimmen. Schneller und besser bekommen Sie kein Parlamentsvorbehalt für künftige Corona-Verordnungen der Staatsregierung, meine Damen und Herren der Koalition. Umso schlimmer ist, wenn dem Landtag solche sinnlosen Anträge wie die heutigen der AfD-Fraktion vorgelegt werden. Der Antrag sagt ja nichts außer: Stoppt das Gesetz! – ein Gesetz, das gestern beschlossen wurde. Also viel Papier um nichts. Ich habe selten so etwas Einfältiges und Hilfloses gelesen. Vielleicht hören jetzt sowohl die Staatsregierung als auch die Koalitionsfraktionen und die antragstellende Fraktion noch einmal genau hin und lernen dazu. Wie Sie bereits in unserem Entschließungsantrag zur Regierungserklärung des Ministerpräsidenten nachlesen können, hat meine Fraktion einen Plan: Erstens. Die Maßnahmen müssen zielgerichtet, konsistent und nachvollziehbar sein. Zweitens. Die Maßnahmen müssen einheitlicher sein, jede Woche auf jeder Ebene neue Maßnahmen stiften nur Verwirrung. Drittens. Jede Maßnahme braucht eine soziale Abfederung, die gesellschaftlichen Kosten müssen mitgedacht werden. Viertens. Die Maßnahmen müssen in den Parlamenten diskutiert werden. Fünftens. Sachsen und der Bund müssen jetzt in moderne technische Lösungen und Infrastruktur investieren, zum Beispiel in Luftfiltersysteme. Zum Schluss: Wir brauchen heute nicht über einen Antrag abzustimmen, dessen Antragsgegenstand und Inhalt seit gestern Geschichte und heute auch nur noch ein Anachronismus ist. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
