Dr. Joachim Keiler
Ja, eine kleine Einleitung werde ich ja machen dürfen. Genau darum geht es. Wir diskutieren mit dem Änderungsantrag über eine abstrakte Normenkontrolle darüber, ob dieses Gesetz, das gestern in Bundestag und Bundesrat durchgewunken worden ist, der Verfassungsrechtslage entspricht. Finden Sie den Mut, machen Sie die abstrakte Normenkontrolle, dann haben wir es ganz genau ausdefiniert. Die Bedenken haben wir formuliert. Es ist darüber hinaus so: In aller Munde ist die Rede von der Akzeptanz dieser gesetzlichen Maßnahmen bei den Bürgern. Meinen Sie, dass das akzeptanzförderlich ist, wenn ich um 9 Uhr im Bundestag ein Gesetz einbringe und am Nachmittag um 16 Uhr im Bundesrat durchprügle, (Zuruf von der SPD: Die erste Lesung war letzte Woche!) ohne die Möglichkeit einer parlamentarischen Diskussion? (Beifall bei der AfD) Ich glaube nicht. Darüber hinaus geht es genau bei diesem Gesetz um Grundrechtseingriffe. Es geht nicht um Akzeptanzweckung, sondern es geht um Kataloge, wann ich wie in Grundrechte eingreifen kann. Das ist – verdammt noch mal! – eine rein verfassungsrechtliche Diskussion. Auf der Plattform wird dieses Gesetz keinen Bestand haben. (Beifall bei der AfD)
