Martin Modschiedler
Ihr habt es verpennt!) Ihrer Meinung nach wäre die Teilnahme einer größtmöglichen Vielzahl von Abgeordneten nicht sichergestellt gewesen. Ihrer Meinung nach wäre eine Forderung aus unserem Antrag nicht erfüllbar. der Geschäftsordnung folgende Redezeiten vor: CDU 15 Minuten, AfD 12 Minuten, DIE LINKE 7 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 6 Minuten, SPD 5 Minuten und die Staatsregierung 10 Minuten. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Ich sehe auch keine weiteren Änderungsvorschläge für oder Widerspruch gegen die bestätigt. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den zu behandelnden – Ablehnung des Dritten Gesetzes einer epidemischen Lage von durch den Freistaat Sachsen Antrag der Fraktion AfD Dazu nur so viel: Erstens. Wir leben im digitalen Zeitalter, wir alle haben E-Mail-Adressen und Mobiltelefone. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wer erreichbar sein will, der ist erreichbar. Der Brandenburger Landtag hat gezeigt, dass es geht. (Martin Modschiedler, CDU: Sie können die GO auch lesen!) Zweitens, zur Erfüllbarkeit: Es ist richtig, dass der Landtag die Staatsregierung nicht rechtlich bindend verpflichten kann, im Bundesrat für oder gegen einen Gesetzentwurf zu stimmen. Das hat die AfD auch nicht beantragt. Im Sinne der politischen Meinungsbildung und der parlamentarischen Kontrolle halten wir es trotzdem für richtig, dass der Landtag als Volksvertretung die Regierung zum verfassungskonformen Handeln auffordert, wenn sich abzeichnet, dass die Regierung das nicht tun wird. (Beifall bei der AfD) Da der Bundesrat das Gesetz jedoch bereits beschlossen hat, haben wir darauf reagiert: Wir fordern nunmehr die Regierung auf, das Gesetz mittels einer Normenkontrolle prüfen zu lassen. Den Änderungsantrag dazu wird mein Kollege Dr. Weigand später einbringen. Wir wollten nicht, dass die Staatsregierung einem Gesetz zustimmt, welches von vielen Experten in weiten Teilen als verfassungswidrig angesehen wird. (Beifall bei der AfD) Wir wollten weiterhin keine unverhältnismäßige Einschränkung der Grundrechte und keine undefinierte Machterweiterung der Verordnungsgeber. (Beifall bei der AfD) Wir wollen eine politische Debatte, um genau das zu verhindern. Deshalb greift Ihre ablehnende Argumentation nicht, Herr Dr. Rößler. Meine Damen und Herren! Was steht konkret auf dem Spiel? Der neue § 28 a Infektionsschutzgesetz soll unter dem Deckmantel sogenannter Schutzmaßnahmen folgende Grundrechtseingriffe in Gesetzesform ermöglichen: Untersagung von Freizeit- und Kulturveranstaltungen, Untersagung von Sportveranstaltungen und Breitensport, Untersagung von Reisen und Übernachtungsangeboten, Schließung von Betrieben im Einzel- und Großhandel, Untersagung von Versammlungen, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im öffentlichen und privaten Raum und weitere Einschränkungen. Darüber haben nun Bundestag und Bundesrat im Eiltempo – mancher würde auch sagen: im Schweinsgalopp – in nicht einmal zwei Wochen entschieden. Dutzende wesentliche Änderungsanträge wurden noch in dieser Woche durchgewunken. Meine Damen und Herren! Fraktionsübergreifend wird das Gesetzgebungsverfahren zum Bevölkerungsschutzgesetz im Bundestag als undemokratisch bezeichnet. Konkret berichten Kollegen aus dem Bundestag, dass Sachverständige wegen der kurzen Fristsetzungen oft kaum Zeit hätten, sich auf die Anhörungen vorzubereiten, dass Sachverständige in den Online-Anhörungen kaum oder gar nicht akustisch zu verstehen seien und dass eine Flut von Änderungsanträgen bis kurz vor der Abstimmung in den Ausschüssen in die Postfächer schwappt. Und in Sachsen? Keine Debatte zum vielleicht wichtigsten Gesetzesvorhaben des Jahres. Dafür aber verkürzte Tagesordnungen, Kleine Anfragen, die erst nach wochenlangem Fristablauf beantwortet werden, Sammeldrucksachen, die nicht mehr öffentlich diskutiert werden sollen, und jetzt kein rechtzeitiges Sonderplenum. Meine Damen und Herren! Wir wollen und wir können so nicht weiterarbeiten. Das wäre der Verzicht auf parlamentarische Rechte, (Widerspruch von den LINKEN) das wäre ein Sichwegducken vor parlamentarischer Verantwortung, und dafür haben uns die Bürger nicht gewählt. (Beifall bei der AfD –
