landtag.sachsen.de ↗

Jan-Oliver Zwerg

AfD 19.11.2020 Sitzungen 7/18

Sie sind Jurist, oder was sind Sie?) – Herr Zwerg, das haben sie sogar gefilmt. Das müssten Sie sich anschauen und sich ein bisschen mehr von denen distanzieren, die das dann auch noch ins Netz stellen. Das ist das Problem: Die Geister, die ich rief, werd ich irgendwann nicht mehr los. Sie kennen das. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Plumpe Propaganda!) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bundestag und Bundesrat haben gestern abschließend getagt. Das wissen wir. Der Antrag ist, wie die Antragstellerin selbst einräumt, dem Grunde nach schon überholt. Lassen Sie mich aber in gebotener Kürze zumindest noch mit drei verbreiteten Vorurteilen aufräumen, die auch die AfD immer wieder befeuert. Erstens: das sogenannte Ermächtigungsgesetz für den Bund. Das ist eine braune Suppe, die immer wieder über uns ausgegossen wird, (Proteste von der AfD) denn das Grundgesetz gibt dem Bundestag – das ist übrigens das Parlament – auf: Wenn Rechtsverordnungen durch die Regierung oder Ministerien erlassen werden sollen, dann müssen Zweck, Ausmaß und Inhalt bestimmt sein. Das schreibt übrigens Artikel 80 Abs. 1 Grundgesetz vor. Das ist kein Ermächtigungsgesetz, sondern eine Grundlage der Bestimmtheits- und Wesentlichkeitsgrundsätze. (Jörg Urban, AfD: Wir erklären Ihnen das noch einmal!) Die Kollegen bei Ihnen in der AfD müssten es eigentlich wissen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Wir erklären Ihnen das noch einmal!) Genau das macht nämlich dieses Bevölkerungsschutzgesetz, insbesondere in diesem § 28 a, den Sie erwähnt haben, Herr Urban. (Zuruf von der AfD: Haben Sie uns zugehört?) Er präzisiert die Befugnisse und erfasst sie auch klarer. Das halte ich übrigens für logisch und nachvollziehbar, nicht so wie Sie, Herr Urban. (Jörg Urban, AfD: Die Experten sagen etwas anderes!) – Ja, die Experten, die Sie benennen wollen. Das kennen wir aus dem Parlament. Die anderen, die etwas anderes gesagt haben, haben Sie kurz vergessen, die brauchen Sie nicht. Die Landesverfassungsgerichte – das wissen wir – haben dem Bundesgesetzgeber dies auch ins Buch geschrieben. Das ist etwas völlig anderes als ein Ermächtigungsgesetz. Sie haben ihm aufgegeben, das zu präzisieren. Das ist mit dem § 28 a unter anderem passiert. Zweitens. Sie sagen immer: Es werden die Grundrechte abgeschafft. Es werden keine Grundrechte abgeschafft, im Gegenteil. (Jörg Urban, AfD: Eingeschränkt! – Zurufe von der AfD) Bei jeder neuen Rechtsverordnung werden im Rahmen einer Güterabwägung soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Einzelnen und die Allgemeinheit geprüft. Es ist Verfassungsrecht im ersten Semester für Juristen, dass wir das wissen; denn die Grundrechte – das ist wichtig – sind der Grundpfeiler unserer Verfassung und unserer Gesellschaft. Das bleibt auch so. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD –

Alle Reden von Jan-Oliver Zwerg Protokoll ↗