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Dr. Matthias Rößler

19.11.2020 Sitzungen 7/18

Gibt es bei den Fraktionen weitere Stellungnahmen zum vorliegenden Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung über den in der Drucksache 7/4619 vorliegenden Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Es wurde namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag beantragt. Wir bereiten diese jetzt vor. Ich verweise darauf, dass über den Antrag an sich eine weitere namentliche Abstimmung beantragt worden ist. Die Zwischenzeit möchte ich für einige Hinweise dazu nutzen, die sich aus § 105 unserer Geschäftsordnung ergeben: Nach dem Aufruf Ihres Namens durch unseren Schriftführer Herrn Kollegen Dr. Meyer antworten Sie als jeweils aufgerufenes Mitglied des Landtags laut mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“. Der amtierende Schriftführer wird die Antwort wiederholen und im Zweifelsfall nach nochmaliger Namensnennung rückfragen. Erfolgt keine Antwort, so stellt der amtierende Schriftführer fest, dass sich das entsprechende Mitglied nicht an der Abstimmung beteiligt hat. Vor Schluss der Abstimmung fragt der amtierende Schriftführer nach, ob ein anwesendes Mitglied des Landtags nicht aufgerufen worden ist. Ist dies der Fall, so wird das betreffende Mitglied des Landtags nach seiner Stimmabgabe befragt. Dann stellen die amtierenden Schriftführer das Ergebnis fest, das danach von mir verkündet wird. So verfahren wir jetzt, und ich erteile unserem Schriftführer, Herrn Kollegen Dr. Meyer, das Wort.

Protokoll ↗