Ivo Teichmann
Sie sind doch selbst in der Regierung, Herr Lippmann!) Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit den gestern beschlossenen Änderungen im Infektionsschutzgesetz werden die grundrechtsbeschränkenden Maßnahmen auf eine Rechtsgrundlage gestellt, die Anforderungen an sie konkretisiert und zeitliche Begrenzungen festgelegt. Zudem werden die Voraussetzungen für die Festlegung und das Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite konkretisiert. Damit werden die Befugnisse der Exekutive nicht ausgeweitet, sondern eingeschränkt; aber das, werte Kolleginnen und Kollegen, reicht nicht. Ich möchte für uns GRÜNE betonen, dass wir eine Beteiligung des Landtags bei der Verabschiedung von Verordnungen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes nach wie vor für verfassungsrechtlich geboten und erforderlich halten, und ich möchte nachdrücklich dafür werben, in Sachsen entsprechende Rechtsgrundlagen zu schaffen. Gerade die Umsetzung des Infektionsschutzgesetzes im jeweiligen Bundesland bedarf einer parlamentarischen Kontrolle und einer öffentlichen Diskussion über die Verhältnismäßigkeit – sowohl mit dem Blick auf den Umfang der Beschränkung der Grundrechte als auch auf die wirtschaftliche Auswirkung. Das sind wir nicht zuletzt gerade jenen schuldig, die sich derzeit solidarisch zeigen und mit ihrem Verzicht gerade die Schwächeren in unserer Gesellschaft schützen. – Diesen Antrag gilt es abzulehnen und zurück zu einer sachlichen Debatte zu finden. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung)
