Katja Meier
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, die AfD-Fraktion hat heute Morgen noch einen Änderungsantrag eingebracht. Es wäre ja ansonsten reichlich absurd gewesen nach dem Beschluss des Bundestages und des Bundesrates am gestrigen Tag. Vielleicht ist Ihnen auch aufgegangen, dass Sie die Staatsregierung aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zwingen können, im Bundesrat bestimmten Anträgen zuzustimmen oder diese abzulehnen. Es ändert aber schlicht nichts an der Tatsache, dass mit dem vorliegenden Antrag bewusst und gezielt der Eindruck erweckt wird, als ob das dritte Epidemiegesetz ein Ausbund an Willkür und Obrigkeit wäre und uns in eine Diktatur führen würde. Das stimmt mit keiner Silbe. Das Gesetz soll den Landesregierungen und den Behörden vor Ort Leitplanken geben, welche Schutzmaßnahmen unter welchen Voraussetzungen zulässig sind oder auch nicht. Das Gesetz sichert Freiheit, indem es für die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen sorgt, (Thomas Thumm, AfD: Freiheit für die Regierung!) und damit wird die Bekämpfung der Pandemie demokratisch stärker legitimiert und hat nun eine solide gesetzliche Grundlage. Der Rahmen wird im Gesetz beschrieben, innerhalb dessen die Bundesregierung und die Landesregierungen agieren können, und damit sind unsere Grundrechte besser geschützt. (Norbert Mayer, AfD: Die Mauer hat auch geschützt! – Gegenruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Nun gibt es endlich klare gesetzliche Vorgaben für die Exekutive. Doch Sie stellen sich nicht nur hier hin und diskreditieren das, nein, Sie verhöhnen unsere Demokratie auch damit, dass Sie hier von einem Ermächtigungsgesetz sprechen. Das ist nicht nur geschichtsvergessen, nein, das ist sogar unerhört. Denn das Gegenteil ist der Fall. Die Befugnisse der Exekutive werden eingegrenzt, Maßnahmen werden im Gesetz auf vier Wochen befristet. Zudem sind sie an die Feststellung der nationalen Pandemielage durch das Parlament geknüpft und damit insgesamt befristet. (Thomas Thumm, AfD: Das stimmt doch überhaupt nicht!) Ja, richtig ist, dass der Ursprungsentwurf von CDU und SPD auf Bundesebene vonseiten der Opposition, aber auch bei einigen Sachverständigen viel Kritik hervorgerufen hat. Dies wurde aber nicht nur öffentlich diskutiert und in einen demokratischen Prozess eingebracht, sondern hat am Ende auch Eingang in dieses Gesetz gefunden. Das nennt man einen demokratischen Prozess, der zeigt, dass es starke Parlamente braucht in diesem Land. (Beifalls bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE – Beifall bei der Staatsregierung) Doch wenn ich die Begründung zu Ihrem Antrag lese, dann werde ich den Verdacht nicht los, dass Sie wollen, dass die Staatsregierung sofort Entwarnung gibt und alle verfassungsrechtlichen Schutzpflichten über Bord wirft. Nichts sehen, nichts hören, nichts tun – das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist keine verantwortungsvolle Option. Natürlich erleben wir aktuell die größten Grundrechtseinschränkungen seit 1990. (Ah! von der AfD) Aber alle drei Staatsgewalten – Legislative, Exekutive und Judikative – behalten im Blick, dass diese Einschränkungen geeignet, erforderlich und angemessen sind und eben auch bleiben. Das Grundgesetz garantiert unsere bürgerlichen Freiheiten und schützt sie vor staatlichen Übergriffen. Aber das Grundgesetz lässt – wir haben es gehört – Beschränkungen von Grundrechten zu, wenn dies erforderlich ist, um eine Seuchengefahr zu bekämpfen. (Zuruf von der AfD: Das haben wir gestern schon erlebt!) Diese Beschränkungen müssen selbstverständlich verhältnismäßig sein, das heißt geeignet, erforderlich und angemessen. Welche Schutzmaßnahmen im Umgang mit dem Coronavirus geeignet und erforderlich sind, darüber ist die Politik mit der Wissenschaft in ständigem Austausch. Wir wissen leider noch viel zu wenig, um das Virus vollständig in den Griff zu bekommen. Aber was wir in den letzten Monaten gelernt haben, ist, welche Maßnahmen sinnvoll sind und welche nicht. Dann steht schließlich die Frage der Angemessenheit. Welches Maß an Beschränkungen ist zumutbar? Sind abgestufte Schutzkonzepte möglich? Lässt sich über Ausnahmeregelungen Einzelfallgerechtigkeit schaffen? Dabei kommen wir zu den Entscheidungsträgern vor Ort und zu unseren Gerichten. Meine Damen und Herren, was wir, glaube ich, trotz aller Unkenrufe in den letzten Monaten gelernt haben: Ja, unser Rechtsstaat funktioniert. Die Justiz hat sich in den zurückliegenden Monaten der Pandemie durch einen schnellen, effektiven Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger bewährt, und insbesondere die Verwaltungsgerichte haben in unzähligen Fällen die Corona-Beschränkungen nicht nur überprüft, sondern nötigenfalls auch korrigiert. Es sei an dieser Stelle noch einmal mit aller Deutlichkeit gesagt: Die von den Gerichten gefundenen Ergebnisse mögen dem einen oder anderen nicht passen, aber auf jeden Fall haben sie gezeigt: Unabhängige Gerichte sind eine Garantie dafür, dass Grundrechte gewahrt bleiben und Eingriffe nicht äußerlich in Gefahr geraten, meine sehr verehrten Damen und Herren. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU, den LINKEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung)
