Dr. Matthias Rößler
Herr Kollege Dr. Weigand hat für die AfD-Fraktion die zweite Rederunde eröffnet. Jetzt könnte die CDU-Fraktion das Wort ergreifen, sie hat noch Redezeit. Alle anderen Fraktionen haben ihre Redezeit weitestgehend aufgebraucht. Ein paar Sekunden Redezeit gibt es noch für die Fraktion DIE LINKE. Möchte noch jemand? – Nein. Dann kommt jetzt die Staatsregierung zu Wort. Das Wort ergreift Frau Staatsministerin Köpping. (Ivo Teichmann, AfD: Jetzt kommt geballte Kompetenz!) Petra Köpping, Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! 1 513 Neuinfektionen, 1 551 Menschen im Krankenhaus, 307 auf der Intensivstation, 20 Verstorbene vom 17. auf den 18. November – das ist die aktuelle Corona-Lage in Sachsen. Die Zahlen stammen von gestern, und die Anzahl, was Neuinfektionen betrifft bzw. auch Menschen, die medizinisch versorgt werden müssen, liegt, ehrlich gesagt, ganz vorn im Bundesdurchschnitt. Wir befinden uns mitten in einer Pandemie und diese Pandemie bedroht Menschenleben in der Welt, in Deutschland, in Sachsen. Die Krankheit kann schlimme Folgewirkungen haben, die auch junge Menschen treffen können. Ich lege Ihnen diese Fakten noch einmal vor, weil das der Rahmen ist, in dem wir uns alle gerade bewegen, im Alltag und im politischen Handeln. Und das ist auch der Rahmen, für den wir Rechtsverordnungen erlassen. Das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz ist gestern nicht deshalb beschlossen worden, weil man eben mal etwas beschließen wollte. Das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz wurde beschlossen, um die Corona-Pandemie zu bekämpfen. Ich will noch einmal auf den Anlass zurückkommen. Mit diesem Gesetz wird das Infektionsschutzgesetz angepasst. So werden die Länder, die Gesundheitsämter, die Krankenhäuser sowie die Pflege-, Versorgungs- und Rehabilitationseinrichtungen besser unterstützt. Darum geht es in diesem Gesetz. Vorab möchte ich Ihnen schon einmal sagen: Das, was wir als Staatsregierung bisher beschlossen haben, auch was die Einschränkung von Rechten angeht, haben wir uns nie leichtgemacht; Frau Kliese hat darauf hingewiesen. Es gibt keine Regierung, die so etwas gern oder leichtsinnig macht. (Och! von der AfD) Es lag und liegt immer ein schwerer Abwägungsprozess dahinter. Aber auf die Fragen und Diskussionen der Grundrechte wird nachher meine Kollegin Frau Katja Meier eingehen. Das gibt mir die Möglichkeit, noch einmal besondere Punkte des Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes herauszugreifen. Besonders wichtig ist für mich, dass jetzt die rechtlichen Grundlagen für den zweiten Rettungsschirm der Krankenhäuser geschaffen wurden. Die Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser werden im Zeitraum vom 18. November 2020 bis zum 31. Januar 2021 fortgeführt und modifiziert. Gleichzeitig haben wir eine Protokollnotiz gefertigt, dass wir noch einmal eine Verbesserung für diesen Bereich erreichen, dass diese Möglichkeiten für alle Krankenhäuser vorhanden sind und die Personaluntergrenzen noch einmal nachgefragt werden. Ich habe Ihnen die Zahlen zu Beginn genannt: 1 551 Menschen im Krankenhaus, 307 Menschen auf der Intensivstation. Die zweite Welle rollt gerade auch durch die Krankenhäuser. Sie behandeln zunehmend Covid-19- Patienten und müssen dafür die notwendigen Kapazitäten freihalten. Die Ausgleichszahlungen sind wichtig. Wir sind zugegebenermaßen – das erwähnte ich gerade – damit noch nicht hundertprozentig zufrieden; denn noch nicht alle Krankenhäuser profitieren davon. Wir bleiben dort dran und wollen erreichen, dass kein Krankenhaus, welches mit der Bewältigung der Pandemie befasst ist und deswegen Kapazitäten freihält, negative finanzielle Folgen erleidet oder gar Liquiditätsengpässe hat. Das Gesetz ist außerdem für die weitere Pandemiebekämpfung erforderlich. Es werden die Rechtsgrundlagen für die Ausgestaltung der Schutzimpfung konkretisiert. Es werden die Voraussetzungen für eine digitale Einreisemeldung geschaffen. Es wird die befristete Entschädigung für Eltern fortgeführt, die einen Verdienstausfall haben, weil die Kita geschlossen werden musste. Es werden beim Robert KochInstitut neue Überwachungsinstrumente geschaffen. Auf zwei Punkte aus Ihrem Antrag möchte ich noch einmal gesondert eingehen, um sie einfach zurechtzurücken, weil Sie seit Monaten in verschiedenen Formen immer wieder falsche Dinge behaupten, und das, obwohl Sie es öffentlich und nicht öffentlich erklärt bekommen haben. Dazu gehört, dass angeblich nur die Neuinfektionen der Richtwert für unser Handeln seien. Die Zahl der festgestellten Neuinfektionen ist ganz wesentlich, um die aktuelle Lage zu beurteilen. Je besser das Testgeschehen ist, desto besser stellt es den tatsächlichen Umfang des Infektionsgeschehens dar. Aber das ist natürlich nicht der einzige Wert, den wir betrachten. Genauso betrachten wir, wie sich die schweren Verläufe und mögliche Komplikationen entwickeln. Das lässt Schlüsse zu, ob die Kapazitäten unseres Gesundheitssystems bei ungebremster Entwicklung an ihre Grenzen kommen. Das sind einige der Faktoren, die wir aus gesundheitlicher Sicht einbeziehen. Diese Sicht wird natürlich um die wirtschaftliche und soziale Sicht ergänzt. Außerdem fordern Sie ja eine ständige Epidemie-Kommission. So, wie Sie die Aufgabe dieser Kommission beschreiben, möchte ich Sie gern auf das Robert Koch-Institut verweisen. Anscheinend haben Sie davon noch nichts gehört. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Das ist die zentrale wissenschaftliche Bundeseinrichtung für die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Das Robert Koch-Institut hat den gesetzlichen Auftrag, wissenschaftliche Erkenntnisse als Basis für gesundheitspolitische Entscheidungen zu erarbeiten. Es arbeitet selbstverständlich mit den nationalen Referenzzentren und weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen und Fachgesellschaften zusammen. Ihre ständige EpidemieKommission würde also die gleiche Arbeit noch einmal machen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns mitten in einer Pandemie. Unsere politische Verantwortung ist, dass wir uns als Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger auch so verhalten. In diesem Sinne kann ich nur eine Ablehnung dieses Antrages empfehlen. (Beifalls bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)
