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Stadtbürgerschaft 21/36

21.04.2026 · 116 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (24)Die Linke (7)BÜNDNIS DEUTSCHLAND (4)GRÜNE (2)SPD (1)

Kerstin Eckardt CDU

Wir fragen den Senat: 1. In welcher Höhe sind im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Begleitung der Straßenumbenennungsvorhaben in Bremen-Walle bislang öffentliche Gelder verausgabt worden, bitte aufgeschlüsselt nach Ressorts, Haushaltsstellen und Einzelpositionen wie Personalaufwand, Öffentlichkeitsarbeit, Druckerzeugnissen, Raummieten, Referentenhonoraren, externen Gutachten oder Ähnlichem? 2. Für wie repräsentativ hält der Senat die bisherigen Informations- und Beteiligungsformate der dortigen Anwohnerschaft, die gegebenenfalls maßgeblich eine Entscheidung mit dauerhafter Rechts- und Folgewirkung legitimieren sollen? 3. Welche konkreten Gebühren- und Kostentatbestände würden im Falle einer Straßenumbenennung für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner im Einzelnen bei öffentlichen Verwaltungsleistungen ausgelöst – bitte differenziert nach kommunalen und Landesbehörden Bremens –, und beabsichtigt der Senat, insoweit Gebührenbefreiungen, Erstattungen oder sonstige Kompensationsregelungen vorzusehen?

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Antje Grotheer

Die Anfrage wird beantwortet von Staatsrat Thomas Ehmke.

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Thomas Ehmke

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Beirat Walle befasst sich gegenwärtig mit einer möglichen Umbenennung von insgesamt vier Straßen, deren bisherigen Namen in Zusammenhang mit dem deutschen beziehungsweise dem europäischen Kolonialismus stehen. Zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wurden für jede der in Bezug genommenen Straßen separate Informationsveranstaltungen, also Anwohnerversammlungen, durchgeführt, zu denen alle Anwohnerinnen und Anwohner postalisch eingeladen wurden. Hierfür fielen Druckkosten, jedoch keine Portokosten an, da die Zustellung durch die ehrenamtlichen Beiratsmitglieder beziehungsweise durch Mitarbeitende des Ortsamtes erfolgte. Für die Durchführung der Versammlungen wurden unterschiedliche Räume angemietet, wobei in einem Fall dafür auch Kosten anfielen. Honorarkosten fielen zudem für die Erstellung eines wissenschaftlich fundierten Gutachtens zu den historischen Bezügen der gegenwärtigen sowie der vorgeschlagenen neuen Straßennamen, für die Moderation der Veranstaltung sowie für die Entwicklung eines Beteiligungstools für die anschließende Erstellung eines Meinungsbildes der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner – Anwohnerbefragung – an. Insgesamt sind hierdurch Kosten in Höhe von rund 4 700 Euro entstanden, die entweder aus den Globalmitteln oder aus dem Verkehrsbudget übernommen wurden, die dem Beirat zur Verfügung stehen. Die Begleitung des Verfahrens ist mit Personalaufwand im Ortsamt West sowie in verschiedenen Behörden verbunden, so beim Amt für Straßen und Verkehr, beim Senator für Kultur oder in der Senatskanzlei. Dieser ist kostenmäßig nicht quantifizierbar, da er im Rahmen der Wahrnehmung der Regelaufgaben erfolgt. Für die Konzeption des Verfahrens entstehen keine Kosten, da sie durch die ehrenamtlichen Beiratsmitglieder im zuständigen Arbeitskreis erarbeitet wurde. Zu Frage 2: Nach dem Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter ist bei Straßenumbenennungen ein niedrigschwelliges Beteiligungsverfahren durchzuführen, bei dem mindestens alle Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Straßen zu einer Anwohnerversammlung einzuladen sind, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Dieser Anforderung ist vom Beirat Walle entsprochen worden. An den Versammlungen nahmen jeweils zwischen 30 und 50 Personen teil, von denen sich zwischen ungefähr einem Drittel oder etwas über der Hälfte als Anwohnerinnen oder Anwohner der betroffenen Straßen eintrug. (Vizepräsident Ralph Saxe übernimmt den Vorsitz.) Positiv hervorzuheben ist, dass der Beirat über das vom Ortsgesetz vorgegebene Maß eine Beteiligung der Anwohnenden einholt: Neben den Rückmeldungen, die in den Veranstaltungen abgegeben werden konnten, soll allen Anwohnerinnen und Anwohnern die Möglichkeit gegeben werden, postalisch oder über das Beteiligungstool, also eine Anwohnerbefragung, ihre Meinung zu äußern. Es ist davon auszugehen, dass durch die Anwohnerbefragung eine über das vorgegebene Maß des Ortsgesetzes hinausgehende Repräsentativität erreicht wird. Der Beirat Walle ist gehalten, die Rückmeldungen aus den vier Versammlungen, der Beteiligungsumfrage sowie alle sonstigen Äußerungen von betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern und Initiativen angemessen einzubeziehen, wenn er am Ende im Rahmen seiner Zuständigkeit über eine mögliche Umbenennung der Straßen entscheidet. Zu Frage 3: Aus einer Änderung der Adresse ergeben sich verschiedene Erfordernisse für die Änderung von Dokumenten, soweit in diesen eine Adresse angegeben ist. Die Verpflichtung hierzu wie auch das Tragen der Kosten obliegt grundsätzlich den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung kann bei Vorliegen einer atypischen Sonderkonstellation aus Billigkeitsgründen ausnahmsweise eine Gebührenbefreiung erfolgen. Amtliche Dokumente, die aufgrund von Adressänderungen angepasst werden müssen, sind in jedem Fall die Personalausweispapiere und Aufenthaltstitel, die Zulassungsbescheinigung für Kraftfahrzeuge Teil 1 sowie waffen- und jagdrechtliche Dokumente. Die Änderung der Meldeadresse im Personalausweis und beim elektronischen Aufenthaltstitel sind gebührenfrei. Für die Ausstellung einer Meldebescheinigung fallen Kosten in Höhe von elf Euro an. Für Adressänderungen in Jagdscheinen und Feuerwaffenpässen wird eine Gebühr in Höhe von 18 Euro erhoben. Für die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung für Kraftfahrzeuge Teil 1 werden insgesamt 11,10 Euro fällig. Nicht bezifferbar sind in diesem Zusammenhang die Kosten, die mit der Mitteilung der neuen Adresse an Dritte verbunden sind, die insbesondere bei Gewerbetreibenden ein erhebliches Ausmaß erreichen können. – So weit die Antwort des Senats!

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Ralph Saxe

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Kerstin Eckardt CDU

Sicherlich haben einige von uns gestern bei „buten un binnen“ den Fernsehbeitrag gesehen. Da ging es auch um die Bürgerinitiative, die sich dort geäußert hat, und die Bürger fühlen sich dort nicht richtig mitgenommen, das konnte man auch aus den Erklärungen hören. Dazu habe ich die Frage: Wie bewertet der Senat es unter demokratischen Gesichtspunkten, wenn sich eine Mehrheit der unmittelbar betroffenen Anwohner gegen eine Umbenennung ausspricht, der zuständige Beirat jedoch anders entscheidet?

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Thomas Ehmke

Das hat der Gesetzgeber so vorgesehen. Also der Gesetzgeber hat die Regeln für die Straßenumbenennung aufgestellt und im Ortsgesetz über Ortsämter und Beiräte die Mindestanforderungen geregelt, und das ist die Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner und die Befragung. Der Beirat ist dann in seinem Letztentscheidungsrecht frei, und dem Senat obliegt hier die Rechtsaufsicht, das heißt, wir müssen prüfen, ob der Beirat sich an das Verfahren hält. Dem Senat obliegt aber nicht die inhaltliche Bewertung des Beiratsbeschlusses. Wir haben da keine Fachaufsicht in dem Sinne, dass wir entscheiden können, was der Beirat entscheiden müsste oder wie er es entscheiden müsste. Ich will auch sagen, das ist ja ein demokratisch gewähltes Gremium. Über so unendlich viele Letztentscheidungsrechte verfügen sie nicht. Also insofern finde ich, da, wo der Gesetzgeber vorgesehen hat, dass sie entscheiden, müssen wir als Senat das dann auch akzeptieren. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Ralph Saxe

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Kerstin Eckardt CDU

Wir hatten ja diesen Fall noch nicht, deswegen frage ich: Plant der Senat, Verfahrensabläufe und Beteiligungsformate im Zusammenhang mit Straßenumbenennungen so zu standardisieren und künftig so anzupassen, dass der Wille der direkt Betroffenen stärkeres Gewicht erhält?

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Thomas Ehmke

Sie weisen ja gerade darauf hin, dass wir diesen Fall so noch gar nicht hatten. Was wir aber hatten, ist gerade eine gesetzliche Klarstellung, in welchem Verfahren die Beiräte dieses Verfahren durchzuführen haben und was die Anforderungen an die Beiräte sind, und dass wir, bevor wir jetzt den ersten Praxisdurchgang haben, die Regeln schon wieder außer Kraft setzen oder neu aufstellen, das fände ich tatsächlich irgendwie kompliziert. Was die Senatskanzlei gemacht hat, ist, dass sie eine Handreichung entwickelt hat, wo sie den Beiräten verfahrensleitende Hinweise gegeben hat. Am Ende muss man ja sagen, das ist auch eine Verwaltungsentscheidung, die da getroffen wird. Die ist im Zweifelsfall auch rechtlich angreifbar, das heißt, man muss schon darauf achten, dass sie willkürfrei nach geordneten Maßstäben und mit einem vernünftigen Abwägungsprozess durchgeführt wird. Dazu hat es Hinweise aus unserem Haus gegeben, aber das ist bei demokratischen Entscheidungsprozessen so: Wenn man einer bestimmten Ebene die Entscheidung über einen Vorgang gibt, dann muss man auch aushalten, dass sie diese Entscheidung trifft. (Beifall SPD, Die Linke)

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Ralph Saxe

Es gibt eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Theresa Gröninger. – Bitte sehr!

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Theresa Gröninger CDU

Stimmen Sie mir zu, dass wir in Frage 1 gefragt haben, in welcher Höhe Kosten angefallen sind und nicht, ob Kosten angefallen sind?

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Thomas Ehmke

Da stimme ich Ihnen zu, deshalb habe ich die Frage auch beantwortet: (Beifall SPD, Die Linke) In Höhe von rund 4 700 Euro! (Zuruf) Soll ich den Satz noch einmal vorlesen? (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Nein, danke! – Zurufe)

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Ralph Saxe

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Theresa Gröninger CDU

Wir haben ja aufgelistet, dass uns interessieren würde, wie sich das verhält: Personalaufwand, Raummieten, Druckkosten, und all die gefragten Blöcke/Kostenblöcke betragen insgesamt knapp 4 000 Euro?

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Thomas Ehmke

4 700 Euro! Ich will an der Stelle nur sagen, Sie haben sich ja für das Format einer Anfrage in der Fragestunde entschieden und nicht für eine Kleine Anfrage. Ich muss das alles hier auch noch vorlesen, das ist bei Tabellen immer so ein bisschen schwer handelbar. Deshalb haben wir die einzelnen Kostenpunkte aufgezählt, und die uns vorliegenden Kosten für alle vier Straßen liegen im Moment bei circa roundabout 4 700 Euro.

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Ralph Saxe

Sie schauen skeptisch, aber haben Sie eine weitere Zusatzfrage? (Abgeordnete Theresa Gröninger [CDU]: Die können wir ja über Kleine Anfragen lösen! – Danke!) Es gibt eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Michael Jonitz. – Bitte sehr!

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Michael Jonitz CDU

Wir haben ja nicht nur die Straßenumbenennungen in Walle, die in der Diskussion sind, sondern auch in der Neustadt in der Langemarckstraße. Jetzt haben wir bei der Langemarckstraße mehrere Äußerungen des Senats, dass es sich hier um eine Hauptverkehrsstraße handelt. Jetzt meine Frage: Entsprechend dieser Definition des Senats der Langemarckstraße als Hauptverkehrsstraße und in Ausarbeitung der Senatskanzlei, wer ist für eine mögliche Umbenennung der Langemarckstraße eigentlich überhaupt zuständig? Ist es der Beirat oder ist es der Senat, wenn es sich um eine Hauptverkehrsstraße handelt?

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Thomas Ehmke

Ich gehe im Moment von der Zuständigkeit des Beirats aus, weil das Verfahren auch entsprechend durchgeführt wird. Wenn das in Zweifel gezogen wird, müsste man das an der Stelle noch einmal prüfen. Ich verstehe schon, auf was Sie hinauswollen, denn die Entscheidungsrechte des Beirats setzen voraus, dass es sich um eine nicht überörtlich relevante Straße handelt, und ich gehe davon aus – das ist ja eine Prüfung, die durch das Amt für Straßen und Verkehr vorgenommen wird –, dass dieser Vorgang geprüft wird. Ich müsste im Zweifelsfall aber noch einmal in den Vorgang schauen, denn weil sich die Frage hier jetzt um die Straßen in Walle drehte, habe ich dazu keine Ausführungen in meinen Unterlagen.

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Ralph Saxe

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Michael Jonitz CDU

Ja, es ist ein bisschen schwierig, denn der Staatsrat für Verkehr sitzt jetzt auf der Senatsbank, der dazu wahrscheinlich Auskunft geben könnte, weil die Langemarckstraße in mehreren Ausführungen des Senats, zum Beispiel Verkehrsentwicklungsplan und so weiter, eindeutig als Hauptverkehrsstraße deklariert worden ist und wir ja gestern lesen konnten, dass die Senatskanzlei jetzt eine anderslautende Handreichung gemacht hat als das, was Sie gerade ausgeführt haben. Deswegen – Sie haben ausgeführt, dass das Verfahren jetzt in trockenen Tüchern ist und wir ein klares Verfahren haben –: Haben wir das, oder haben wir das nicht, weil die Langemarckstraße ja anscheinend ungeklärt ist?

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Thomas Ehmke

Das habe ich nicht gesagt. Ich habe nur gesagt, ich kann Ihnen das jetzt hier nicht sagen, weil wir uns hier gerade mit den Fragen über die Straßen in Walle beschäftigen. Ich habe aber auch gesagt, ich habe Ihren Punkt verstanden, und Sie haben das ja gesagt. – Ich frage ihn gleich einfach noch einmal, wenn wir uns außerhalb der Fragestunde begegnen. Das ist ja ein aufklärbarer Vorgang, den sie da besprechen. (Zuruf)

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Ralph Saxe

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Michael Jonitz CDU

Es geht hier ja insbesondere auch um Beteiligungsrechte und deren Auswirkungen. Jetzt haben wir am Donnerstag den Termin in der Neustadt zur Langemarckstraße. Warum müssen Sie sich jetzt erst abstimmen, wenn das Verfahren in der Neustadt schon so lange läuft?

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Thomas Ehmke

Das habe ich doch gar nicht gesagt. Ich habe nur gesagt, ich muss ihn fragen, ich weiß es nicht. Also Sie haben gesagt, das ist ein Verfahren, das beim Beirat läuft. Das ist übrigens im Moment ein internes Verfahren, das beim Beirat läuft, wir haben ja noch gar keine Entscheidung des Beirats nach diesem Beteiligungsverfahren. Wir müssen da jetzt auch ein bisschen die Reihenfolge abwarten. Ich gehe allerdings davon aus, da die Idee ja nicht ganz neu ist, dass der Vorgang an der Stelle damals seitens des Amtes für Straßen und Verkehr und der zuständigen Behörden schon einmal geprüft worden ist. Nichtsdestotrotz, also von der Reihenfolge der Verfahren: Die Kolleginnen und Kollegen in der Neustadt sind im Moment in einem Bürgerbeteiligungsverfahren. Dazu gab es ja in der Tat neulich auch einen Beitrag bei „buten un binnen“, und wir haben ja die Reaktionen der Bevölkerung in diesem bisherigen Verfahrensschritt gesehen. Das ist jetzt die Frage, mit der sich zunächst einmal der Beirat wieder auseinandersetzen muss, dann muss der seine politische Entscheidung treffen, und dann prüfen wir unsererseits, ob die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Diese Reihenfolge ist in einem geordneten Verfahren ja immer einzuhalten.

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Ralph Saxe

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? (Abgeordneter Michael Jonitz [CDU]: Ich lasse das einmal so stehen, weil die Diskussion ja schon längere Zeit andauert, dass dann noch einmal geprüft werden muss, ob die Langemarckstraße eine Hauptverkehrsstraße ist, wie es der Senat selbst an anderer Stelle ausgeführt hat! – Danke schön!) Genau! Dabei würde ich aber auch empfehlen, dass wir das durchaus in der zuständigen Deputation noch einmal zur Klärung aufrufen könnten. Es gibt eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Miriam Strunge. – Bitte sehr!

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Miriam Strunge Die Linke

Teilt der Senat die Einschätzung, dass bei der Umbenennung von Straßennamen, wo es um Kolonialverbrecher geht, nicht ausschließlich die Meinung der Anwohner:innen berücksichtigt werden muss, sondern auch die Meinung der anderen Bewohner:innen im Stadtteil, die sich davon konfrontiert sehen, mit diesen Namen täglich umgehen zu müssen, die derzeit möglicherweise nicht mehr angemessen sind, weil es sich ja bei Straßennamen in der Regel doch um eine Ehrung von Personen handelt und man im historischen Verlauf der Dinge eine Ehrung durchaus auch zurückziehen kann?

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Thomas Ehmke

Der Senat teilt jedenfalls die Auffassung, dass das ein Entscheidungsprozess ist, der im Beirat unter diesen verschiedenen Gesichtspunkten vorgenommen werden muss, ansonsten hätte im Ortsgesetz ja gestanden, dass die Anwohnerinnen und Anwohner abstimmen. Das steht aber nicht im Ortsgesetz, sondern im Ortsgesetz steht, dass der demokratisch gewählte Beirat diese Entscheidung trifft, aber dass er vor dieser Entscheidung die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner beteiligen muss. Da hat er wie bei vielen anderen Fragen verschiedene Abwägungsgründe gegeneinanderzustellen, hat sich auch mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Intention der Straßenumbenennung vielleicht auf einem anderen Wege erreicht werden kann, muss auch die Wertung vornehmen, ob das Umbenennen oder die Auseinandersetzung die vorzugswürdige Auseinandersetzungsform ist und wie groß die Eingriffsintensität für die Betroffenen ist, die damit verbunden ist. Das ist ein Prozess, der im Beirat durchzuführen und im Beirat zu entscheiden ist, und die rechtlichen Grundlagen sehen vor, dass der Beirat am Ende die Entscheidung trifft.

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Ralph Saxe

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Miriam Strunge Die Linke

Teilt der Senat die Einschätzung, dass hier in Walle unter demokratischen Gesichtspunkten und Gesichtspunkten der Bürgerbeteiligung ein sehr guter Prozess in Gang gesetzt wurde, mit großem ehrenamtlichem Engagement, um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen und zu hören?

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Thomas Ehmke

Ich tue mich insofern ein bisschen schwer damit, jetzt den Schiedsrichter für die Beiräte zu spielen und deren Verfahren. Das würde ich weder in die eine noch in die andere Richtung tun wollen. Ich kann aber sagen, der Beirat hat das, was gesetzlich vorgegeben wird, in seinen Planungen deutlich übererfüllt. Also er ist deutlich im Beteiligungsprozess über das hinausgegangen, was er nach den rechtlichen Vorgaben müsste und geht nach meinem Eindruck in einen sehr intensiven Austausch mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Ich halte das persönlich auch für schlau, weil das die Akzeptanz einer wie auch immer getroffenen Entscheidung am Ende immer erhöht, wenn man den Eindruck hat, dass wenigstens eine sehr vertiefte Auseinandersetzung mit den Argumenten stattgefunden hat, selbst wenn man sich mit seinem eigenen Argument nicht durchsetzt. Insofern, das haben wir ja auch gesagt, sie hätten es auch dabei belassen können, alle einmal einzuladen und sich mit denen einmal auseinanderzusetzen, aber sie sind darüber deutlich hinausgegangen und sammeln noch Rückmeldungen auf, und das macht natürlich den Prozess für den Beirat auch aufwendiger, weil man dadurch natürlich deutlich mehr Material aufsammelt, mit dem man sich dann in seinem Abwägungsprozess auseinandersetzen muss. Insofern kann ich aber durchaus sagen, dass nach meinem Eindruck ein sehr intensiver Auseinandersetzungsprozess stattfindet. Ich habe auch wahrgenommen, dass das nicht alle Betroffenen gleichermaßen so wahrnehmen, weil sie den Eindruck haben – –. Da ist dann aber immer die Frage, inwieweit sich das vom Ergebnis herleitet oder vom Verfahren, und das Ergebnis, auch im Beirat Walle, steht ja noch gar nicht fest. Deshalb können wir hier an dieser Stelle auch noch gar nicht über dieses Ergebnis reden, sondern können im Moment nur auf das Verfahren schauen, das sie da durchführen.

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Ralph Saxe

Es gibt eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Heiko Strohmann. – Bitte sehr!

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Heiko Strohmann CDU

Herr Staatsrat, intensiv waren die Diskussionsrunden, das kann ich bestätigen. Ich habe eine Frage: Habe ich Sie richtig verstanden in der Antwort auf die sehr gute erste Frage von Frau Strunge, dass der Senat keine abschließende einheitliche Meinung zu dem Thema hat, was sie gefragt hat? (Zurufe)

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Thomas Ehmke

Ich habe jetzt keine Senatssitzung durchgeführt, um die Frage beantworten zu können, aber ich finde, deshalb muss man sich eine Sache einmal ein bisschen ansehen: Wir haben uns mit der Frage, wer soll eigentlich zuständig sein für Straßenumbenennungen, sehr ausdrücklich politisch auseinandergesetzt. Wir hätten ja auch sagen können, das machen Sie jetzt. Wir hätten sagen können, das mit den Beiräten, das ist sowieso immer ein bisschen komisch, die treffen immer so komische Entscheidungen, das wollen wir gar nicht, wir glauben, die macht der Senat, denn da sitzen sowieso die Experten für alles. Das haben wir aber alles nicht getan, sondern wir haben gesagt, politisch verständigt: Wir möchten, dass das eine Entscheidung ist, die die Beiräte abschließend und letztverantwortlich und eigenverantwortlich treffen können. Wir haben gesagt, wir geben ihnen eine Vorgabe mit: Ihr müsst mit dem Betroffenen ordentlich reden. Ihr müsst sie einbeziehen, ihr müsst sie fragen, was sie davon halten, und auf der Grundlage müsst ihr eure Entscheidung treffen. Ihre Kollegin hat ja gerade darauf hingewiesen: Wir haben noch keinen einzigen zu Ende gebrachten Anwendungsfall, sondern wir sind jetzt in den gleich in diese ersten Verfahren kraftvoll hineingreifen will. Das kann sie tun, das steht ihr zu, aber ich kann für den Senat sagen, das wollen wir nicht, sondern wir haben festgestellt, dass die Beiräte eine Kompetenz zugeschrieben bekommen haben, die üben sie aus, und da ist es im Zweifelsfall nicht so wichtig, ob der eine Innensenator es für eine kluge und der andere für eine nicht so kluge Entscheidung hält, und die entscheidende Frage, mit der wir uns im Senat auseinandersetzen, ist: Halten die sich an die Regeln? Im Moment halten die sich an die Regeln, führen ihr Verfahren durch und müssen dann eine Entscheidung treffen.

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Ralph Saxe

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Heiko Strohmann CDU

Ja, aber zu einem anderen Thema, und vielen Dank für die Nichtbeantwortung der ersten Frage von mir, aber es ist in Ordnung! Ich nehme das so zur Kenntnis, denn die Frage von Frau Strunge war sehr konkret. – Aber gut! Ich habe noch einmal eine Frage zu den 4 700 Euro: In diesen 4 700 Euro, habe ich das richtig verstanden, sind jegliche Kosten inbegriffen? Das ist sehr schwierig, denn das waren vier Veranstaltungen, und der Historiker, der da vorgetragen hat, sich sehr viel Mühe gegeben hat, das wirklich aus seiner Sicht fachlich fundiert vorgetragen hat, vorbereitet hat, sich die Abende um die Ohren geschlagen hat, müsste das dann ja ehrenamtlich gemacht haben. Das ist mit in diesen Kosten, in diesen 4 700 Euro drin?

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Thomas Ehmke

Er hat für seine Tätigkeit auch Geld bekommen, und dieses Geld, das er für seine Tätigkeit bekommen hat, ist nach meinen Informationen und dem, was ich hier vorgelesen habe, in den 4 700 Euro enthalten. Ich schließe nicht aus, dass im weiteren Verfahren noch weitere Kosten entstehen, und wir haben darauf hingewiesen, dass das, was an Support durch die Verwaltung erfolgt, also durch die Mitarbeiter der Verwaltung, in diese Kosten auch nicht eingerechnet ist, aber das, was im Beirat an ausdrücklichen Kosten entstanden ist – Raummiete in einem Fall, Honorarkosten für die Erstellung des Gutachtens sowie zum Teil für die Moderation –, das ist in diesen 4 700 Euro nach den mir vorliegenden Informationen enthalten. Ja, das ist richtig.

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Ralph Saxe

Es gibt eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis. – Bitte sehr!

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Sofia Leonidakis Die Linke

Herr Staatsrat, teilen Sie mit mir die Bewertung – das ist bei Ihnen auch, glaube ich, schon durchgeklungen –, dass das ein vorbildliches Beteiligungsverfahren ist und im Vergleich dazu die Kosten sehr überschaubar sind und dass solche demokratischen Beteiligungsverfahren auch etwas kosten dürfen?

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Thomas Ehmke

Ich habe ja gerade schon gesagt, das ist ein sehr intensives Beteiligungsverfahren. Ich finde auch in Bezugnahme darauf, dass wir hier vier Straßenumbenennungsprozesse haben, die parallel laufen – die liegen räumlich beieinander aber nichtsdestotrotz –, sind die 4 700 Euro, die da bisher angefallen sind, nach meinem Eindruck keine exorbitant hohen Kosten, sondern stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den Anforderungen, die wir haben. Das muss man ja auch immer mitrechnen. Man kann nicht einerseits sagen, beteiligt die Leute alle, gebt euch richtig Mühe, gebt denen auch ein Forum, wo sie tatsächlich mitentscheiden können, gebt denen Zeit und informiert sie auch ordentlich, und gleichzeitig darf das dann nichts kosten. Insofern, bei den Kosten, die hier aufgerufen worden sind, die der Beirat ja auch aus seinen Mitteln trägt – das ist eine Entscheidung, die sie dort vor Ort abwägen müssen, ob sie für dieses Verfahren dieses Geld ausgeben –, erscheint mir das tatsächlich nicht unangemessen, sondern in einem ordentlichen Verhältnis zu stehen, ja.

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Ralph Saxe

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Sofia Leonidakis Die Linke

Teilen Sie mit mir die Verwunderung, Herr Staatsrat, angesichts der ersten Fragestellerin und ihrer Aussage, die sie getätigt hat, es gebe eine Mehrheit gegen die Straßenumbenennung, angesichts der Tatsache, dass die Befragung, die der Beirat sich vorgenommen hat, noch gar nicht stattgefunden hat?

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Thomas Ehmke

Nach dem, was ich wahrgenommen habe, ist es tatsächlich so, dass in der unmittelbaren Konfrontation, die es bei den Veranstaltungen gegeben hat, jetzt keine überwiegende Zustimmung festzustellen ist, aber richtig ist, dass das Beteiligungsverfahren ja noch nicht abgeschlossen ist, sondern dass der Beirat entschieden hat, dass er auch über die Versammlungen hinaus die Bürgerinnen und Bürger hören möchte, ihnen die Möglichkeit geben möchte, sich schriftlich zu äußern und ihnen die Möglichkeit geben möchte, sich über das Beteiligungstool zu äußern. Insofern wissen wir nicht, wie das Ergebnis am Ende aussehen wird. Die Erfahrung zeigt allerdings, das muss man ehrlicherweise sagen, dass die Begeisterung für Straßenumbenennungen sich unter den Anwohnenden üblicherweise in überschaubaren Grenzen hält. Also es ist oft so, dass die Anwohnerinnen und Anwohner den Aufwand, der mit einer solchen Umbenennung verbunden ist, eher abschreckend finden, und vor dem Hintergrund will ich das noch einmal betonen: Es wäre ja nicht zwingend gewesen, in den Regelungen vorzusehen, dass diese Anwohnerbefragung stattfinden muss. Es gibt auch eine ganze Reihe von kommunalrechtlichen Regelungen, wo die Stadt- und Gemeinderäte das so entscheiden können, ohne die Betroffenen anzuhören und einzubinden. Insofern glaube ich, dass wir hier in Bremen eigentlich eine kluge Regelung gefunden haben, dass wir einerseits Wert darauf legen, dass alle die, die es betrifft, gehört werden und dass andererseits eine abwägende Entscheidung unter sehr vielen Gesichtspunkten möglich ist. Ich glaube, dass es auch ein bisschen eine friedenstiftende Funktion hat, wenn man sich mit seiner eigenen Position nicht durchgesetzt hat, wenn es vorher zumindest ein ordentliches Verfahren gegeben hat, wo man mit seinem Argument gehört werden konnte, jetzt ganz unabhängig davon, ob man sich dann am Ende dieses Prozesses dafür oder dagegen entscheidet.

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Ralph Saxe

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Sofia Leonidakis Die Linke

Herr Staatsrat, zufälligerweise bin ich in einem sehr engen Austausch mit einigen Anwohnenden, und da wird natürlich immer das Bedenken hervorgebracht, dass Papierkram anfällt, ganz konkret, ein neuer Personalausweis beantragt werden muss. Nun haben Sie in Ihrer Antwort dargestellt, dass da zumindest keine Kosten anfallen. Wie wird das bekannt gemacht, um auch die Hürden und die Befürchtungen abzumildern?

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Thomas Ehmke

Für die Adressänderung im Personalausweis fallen keine Kosten an, für manche andere Umschreibungen fallen Kosten an. Das sind aber alles Kosten, die so im Bereich – ich hatte das, glaube ich, vorgelesen – von 11, 18, 10 Euro liegen. Ich glaube, dass das tatsächlich nicht das ist, was die Leute schreckt. Also es ist natürlich auch immer schöner, wenn jemand sagt, Mann, ich habe mir das nicht ausgedacht, ich finde das nicht einmal richtig gut, und jetzt soll ich dafür auch noch Geld bezahlen, wenn man dann sagen kann: Pass auf, das können wir dir an dieser Stelle erlassen. Im Einzelfall muss man sich das ansehen und prüfen. Ich habe es ja gesagt: Ein genereller Gebührenerlass ist nicht vorgesehen, aber man muss sich das im Einzelfall ansehen. Ich finde aber, man muss da auch ehrlich bleiben: Das ist mit Aufwand verbunden. Das ist mit Aufwand verbunden für die Betroffenen, das ist vor allen Dingen für Gewerbetreibende mit erheblichem Aufwand verbunden, die müssen ihre Kunden informieren, aber das ist ja auch für Privatpersonen – wenn man das dann der Schule mitteilen muss, und dann muss man das irgendwie dem Sportverein mitteilen, und dann muss man das auch noch, damit man seine Weihnachtskarten alle bekommt, einmal in der Verwandtschaft mitteilen und so weiter und so fort. Also es ist jetzt auch nicht so, dass das den Leuten keinen Aufwand macht, und das muss der Beirat sich auch mitnehmen in diesen Entscheidungsprozess. Da kann man an der einen oder anderen Stelle helfen, aber diesen Aufwand bekommt man nicht grundsätzlich weg, sondern der ist bei den Leuten. Das führt natürlich auch dazu, dass viele sagen, ich finde, das ist eher nicht so eine überzeugende Idee, und deshalb muss man sich immer gut überlegen: Ist der Grund, aus dem ich das tue, so gewichtig, dass ich sage, ja, das hilft aber nichts, wir müssen aus historischen Gründen oder aus gesellschaftspolitischen Gründen dazu kommen, dass wir hier zu einer anderen Benennung kommen; und dann ist es leider so, dass dieser Aufwand bei den Leuten als Preis dafür gezahlt werden muss. Das ist, wie gesagt, die Entscheidung, die der Beirat dann zu treffen hat.

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Ralph Saxe

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Sofia Leonidakis Die Linke

Also ich wiederhole das noch einmal der Klarheit halber: Das heißt, die Ummeldung, der neue Adressaufkleber auf dem Personalausweis ist kostenlos, und bei den anderen kostenpflichtigen Änderungen, zum Beispiel beim Waffenschein, mit Gebühren zwischen 11 und 18 Euro kann man im Rahmen einer Härtefallregelung auch davon ausgenommen werden? Ist das korrekt so?

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Thomas Ehmke

Bei den anderen Ummeldungen ist regelhaft kein Gebührenerlass vorgesehen, sondern er müsste ausnahmsweise im Einzelfall so entschieden werden. Mein Eindruck ist aber, dass die Gebührensätze an der Stelle nicht der Punkt sind, der bei den Leuten den Hauptwiderstand auslöst und auch nicht der Punkt ist, der den Hauptaufwand bedeutet, sondern das ist sowohl im privaten Umfeld, aber erst recht für Gewerbetreibende einfach die Mitteilung der Adressänderung an alle Beteiligten.

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Ralph Saxe

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Sofia Leonidakis Die Linke

Herr Staatsrat, teilen Sie mit mir den Ausdruck von Respekt gegenüber dem Beirat und den Beirätinnen und Beiräten, die ehrenamtlich zu Feierabendzeiten so ein breites Beteiligungsverfahren aufsetzen und damit auch die Kompetenz, die wir ihnen gesetzgeberisch zugebilligt haben, nämlich darüber zu entscheiden, mit voller Verantwortung tatsächlich auch, wie Sie gesagt haben, übererfüllen?

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Thomas Ehmke

Ich teile ausdrücklich, dass die Mitglieder des Beirats hier offensichtlich mit einem sehr hohen Engagement dieser Aufgabe nachgehen, dass sie den Auftrag sehr ernst nehmen und dass sie sich auch sehr, sehr intensiv in diesen Beteiligungsprozess gestürzt haben und da viel Arbeitszeit, Freizeit und viel Engagement hineinstecken. Das finde ich ausdrücklich gut, weil wir jetzt natürlich auch so ein bisschen so einen Pilotfall haben. Die Akzeptanz solcher Regelungen zeigt sich ja immer in der Praxis: Man hat die einmal aufgeschrieben und sagt, das ist total gut, weil die örtliche demokratische Instanz das entscheiden darf, und noch besser ist, sie müssen auch die Leute beteiligen. Je nachdem, wie gut das dann im echten Leben funktioniert, wird aber auch die Zufriedenheit mit dieser Regelung am Ende sein. Deshalb freue ich mich, dass sie hier nicht gesagt haben, na ja, wir machen einmal so wenig wie geht, dann sind wir schnell fertig, sondern dass sie tatsächlich gesagt haben: Wir sind nicht die Ersten, weil das in der Langemarckstraße parallel läuft, aber auch die sind noch nicht fertig also, wir gehen das jetzt richtig engagiert an und kümmern uns sehr intensiv um diesen Beteiligungsprozess. Das finde ich total gut, und wie das dann am Ende zur Akzeptanz beiträgt und was für Entscheidungen dabei herauskommen, das müssen wir am Ende des Prozesses bewerten.

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Ralph Saxe

Ich konstatiere einmal, dass das gesamte Hohe Haus hier diesen Respekt für diesen wunderbaren ehrenamtlichen Einsatz der Beiräte teilt. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Es gibt eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Heiko Strohmann. – Bitte sehr!

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Heiko Strohmann CDU

Alle Mitglieder des Beirats in Walle, in welcher Partei auch immer, sind engagiert dabei, das kann ich nur unterstützen! In dem Zusammenhang eine Frage, Herr Staatsrat: Haben Sie Verständnis für viele Anwohnerinnen und Anwohner, dass es bei ihnen bei diesem Prozedere bei der Ummeldung – gerade bei der Lage im Bürgeramt, aber auch beim Amtsgericht, was ja dann auch Auswirkungen für die Kreditverträge bei den Banken hat, das muss weitergeleitet werden – eine gewisse Verunsicherung gibt, ob das alles reibungslos in den nächsten zwei Jahren nach Entscheidung dann für sie laufen würde?

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Thomas Ehmke

Ich habe erst einmal ganz viel Verständnis dafür, dass jeder einen Behördengang, den er zusätzlich erledigen muss, als unangenehm empfindet, und ich verstehe wirklich, dass so eine Adressänderung – –. Ich meine, jeder, der umgezogen ist, weiß ja, welchen Aufwand man damit betreibt, wenn man neue – –. Wenn man dann aber sagt, ich bin ja gar nicht umgezogen, und jetzt muss ich das trotzdem alles machen, dann verstehe ich schon, dass die Begeisterung bei den Betroffenen sich ein Stück weit in Grenzen hält. Ich verstehe auch, dass in einer Situation, wo man immer noch nicht ganz beim Zieldatum ist, was die Geschwindigkeit bei der Terminvergabe angeht, die Begeisterung noch ein bisschen kleiner ist. Gleichwohl: Zwei Jahre dauert es nicht, einen Termin beim Bürgeramt zu bekommen. Ich will aber tatsächlich sagen: Ich will nicht so tun, als wüsste ich nicht, dass das für die Leute noch einmal ein zusätzlicher Aufwand ist, das ist einfach so, und damit muss der Beirat sich auseinandersetzen. Das führt auch dazu: Wenn es nur um die Frage ginge, was auf dem Straßenschild steht und man damit selbst nichts zu tun hätte, dann, glaube ich, wären viele auch nicht so intensiv als Anwohner in dem Verfahren drin, aber ich finde das auch legitim, denn es hat ja etwas mit ihrem persönlichen Aufwand und mit ihrem persönlichen Leben zu tun, und dann ist es auch okay, wenn sie sich da einbringen.

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Ralph Saxe

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Heiko Strohmann CDU

Inwieweit, Herr Staatsrat – gerade bei den Bedenken –, wie nachhaltig ist das Versprechen der Initiatoren, dass es massive Hilfe bei der Ummeldung gibt? Es wurde da auch in den Sitzungen über diesen Ummeldebus gesprochen, der vor Ort kommt, gerade für ältere Leute, dass sie keine Wege gehen müssen. Wie sicher ist es, dass das stattfinden kann?

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Thomas Ehmke

Das kann ich Ihnen gar nicht sagen, weil ich diese Versprechen der Initiative nicht kenne und auch nicht weiß, mit wem das wie besprochen worden ist und welche Vorplanungen es da gibt. Insofern: Das ist ja nicht meine Aussage, und ich habe auch keine entsprechende Aussage getätigt. Ich will das aber gar nicht ausschließen. Ich finde es gut, wenn Leute, die so einen Vorstoß unternehmen, sich auch mit der Frage beschäftigen, wie kann man denn die Betroffenen dann unterstützen, und das ist mit Sicherheit geeignet, dann Akzeptanz zu schaffen; aber zu konkreten Aussagen der Initiative kann ich keine Stellung nehmen.

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Ralph Saxe

Es gibt eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Elombo Bolayela. – Bitte sehr!

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Elombo Bolayela SPD

Herr Staatsrat, ich frage mich und an uns alle: Wie lange wollen wir Menschen, die andere Länder versklavt und ausgebeutet haben, mit Straßennamen und Plätzen noch weiter ehren? (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) In der Initiative war ich sehr lange aktiv dabei, und für mich könnte diese Initiative ein Modell für uns alle werden. Daher meine Frage an Sie: Wie beurteilen Sie dieses Engagement der Menschen in Walle?

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Thomas Ehmke

Ich finde es immer gut, wenn sich Menschen mit ihrer Welt, Umwelt, Geschichte, mit dem historischen Kontext, mit den geschichtlichen Hintergründen und mit den Auswirkungen auf die Vergangenheit beschäftigen, und wenn eine Form der Auseinandersetzung stattfindet mit dem, was an historischen Verbrechen, an historischer Entwicklung, auch mit historischer Verantwortung verbunden ist und diese aktive Auseinandersetzung mit Geschichte im Hier und Jetzt und mit der Auswirkung auf die Menschen, die hier leben, das finde ich total wichtig, gut und unterstützenswert. Ich freue mich immer, wenn Menschen lebendig Teil dieses gesellschaftlichen Prozesses sind, und insofern ist das auch ein absolut in der Sache begrüßenswertes Engagement. Inwieweit jetzt der Beirat da zu welchen Schlussfolgerungen kommt und ob er sagt, ja, das finden wir richtig, oder sagt, statt Umbenennung kann man doch vielleicht auch etwas anderes machen, das ist tatsächlich eine Entscheidung, die die Kolleginnen und Kollegen vor Ort treffen müssen und die aber so, wie es im Moment aussieht, bei denen in sehr bewussten Händen sind. Die beschäftigen sich ja sehr, sehr intensiv mit der Frage, wie sie damit umgehen wollen, und insofern ist das ein Prozess, der von allen Beteiligten vor Ort – natürlich auch von denen, die da Bedenken haben und die das nicht so gut finden und sich da deshalb einbringen – da im Moment sehr intensiv geführt wird. Also es ist auf jeden Fall ein unglaublich lebendiger demokratischer Prozess, der da vor Ort ausgetragen wird.

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Ralph Saxe

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? (Abgeordneter Elombo Bolayela [SPD]: Ich habe keine weiteren Fragen, Herr Präsident! Ich will aber hier auch meine Grüße an die Kolleginnen und Kollegen in Walle sagen und an dieses Hohe Haus noch einmal sagen: Danke für dieses Engagement! – Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke)

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Ralph Saxe

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Ich konstatiere einmal, dass wir uns bestimmt noch weiter intensiv mit dieser Frage beschäftigen werden. Anfrage 2: Flickenteppich bei Tempo 30 auf den Schul- und Kitawegen beenden und auf die Betriebszeiten begrenzen Anfrage der Abgeordneten Michael Jonitz, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 11. März 2026 Bitte, Herr Kollege!

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Michael Jonitz CDU

Wir fragen den Senat: 1. Nach welchen konkreten fachlichen und rechtlichen Kriterien wurde die zeitliche Begrenzung der Tempo-30-Regelung in der Oberneulander Landstraße auf Montag bis Freitag, 7:00 bis 18:00 Uhr, festgelegt? 2. Gelten diese Kriterien auch für andere Schul- und Kitastandorte in Bremen, und wenn ja, warum werden dort vielfach abweichende, unterschiedliche, ganztägige und beziehungsweise oder ganzwöchige Regelungen angewendet? 3. Beabsichtigt der Senat, die bestehenden Tempo-30-Regelungen an Schul- und Kitawegen systematisch zu überprüfen mit dem Ziel einer einheitlichen, transparenten und verhältnismäßigen Regelung in Anlehnung an das Oberneulander Modell – und falls nein, aus welchen Gründen nicht?

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Ralph Saxe

Die Anfrage wird beantwortet von Staatsrat Dr. Ralph Baumheier.

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Dr. Ralph Baumheier

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der Festlegung zeitlicher Begrenzungen der Tempo-30- Regelung an hochfrequentierten Schulwegen liegt die Ermittlung der tatsächlichen Bedarfe der Schulen zugrunde. Diesbezüglich hat der Senator für Kinder und Bildung eine Umfrage bei sämtlichen allgemeinbildenden Schulen in der Stadt Bremen durchgeführt. Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass gebündelte Schülerverkehre, die eine Geschwindigkeitsdrosselung an hochfrequentierten Schulwegen begründen, maßgeblich zwischen 7:00 und 18:00 Uhr stattfinden. Die zeitliche Begrenzung der Geschwindigkeitsregelung wurde einheitlich für hochfrequentierte Schulwege in Bremen festgelegt. Dieser unterliegt auch die Oberneulander Landstraße. Nach den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung kann die Geschwindigkeit durch das Verkehrszeichen 274, die „zulässige Höchstgeschwindigkeit“, an hochfrequentierten Schulwegen begrenzt werden. Dabei wurden die Öffnungszeiten der Schulen rechtskonform berücksichtigt. Zu Frage 2: Die zeitliche Regelung „Montag bis Freitag 7:00 bis 18:00 Uhr“ gilt nur für hochfrequentierte Schulwege, die entsprechend der Oberneulander Landstraße auch an anderen von Schülerinnen und Schülern stark genutzten Schulen angeordnet wird. Im unmittelbaren Umfeld von Kitas, Schulen und sozialen Einrichtungen bleibt die allgemeine Begrenzung auf den Zeitraum 6:00 bis 22:00 Uhr bestehen. Lediglich an hochfrequentierten Schulwegen wird die bestehende zeitliche Regelung im direkten Schulumfeld angepasst und auf den Zeitraum Montag bis Freitag 7:00 bis 18:00 Uhr beschränkt, um wechselnde Regelungen im Straßenverlauf zu vermeiden. Davon wird eine höhere Befolgung der Regelung erwartet. Die unterschiedlichen Zeiten begründen sich aus der deutlichen Ausdehnung des Wirkungsbereichs von Tempo 30 an hochfrequentierten Schulwegen gegenüber einer Geschwindigkeitsdrosselung, die auf das direkte Umfeld der Einrichtung beschränkt ist. Zu Frage 3: Im bremischen Stadtgebiet bestehen vor Schulen und Kindergärten grundsätzlich folgende Tempo-30-Regelungen: erstens, täglich 6:00 bis 22:00 Uhr im direkten Bereich der Einrichtungen und zweitens montags bis freitags 7:00 bis 18:00 Uhr an hochfrequentierten Schulwegen. Die Tempo-30-Regelungen in Bremen sind also einheitlich und für die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer grundsätzlich leicht begreifbar gestaltet. Sie berücksichtigen die Öffnungszeiten von Schulen und Kindergärten einschließlich der Nebenzeiten, in denen Nutzungen wie Sport oder Kinderspiel stattfinden. Andernfalls wären solche Naheinrichtungen in den Nebenzeiten nicht mehr durch Tempo 30 geschützt. Eine systematische Überprüfung der bestehenden Tempo-30-Regelungen an Kindergärten und Schulen ist daher nicht geplant. In Einzelfällen werden zeitliche Anpassungen vorgenommen, wenn die geplanten Regelungen für hochfrequentierte Schulwege sich von den Regelungen im direkten Schulumfeld unterscheiden. In diesen Fällen erfolgt eine einheitliche Geschwindigkeitsregelung für den Straßenzug, welche die Befolgung erleichtern soll. Die Regelung für das direkte Schulumfeld wird dazu dann angepasst. – So weit die Antwort des Senats! Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Michael Jonitz CDU

Sie haben in der Antwort zu Frage 1 gesagt, dass sich die zeitliche Begrenzung der Tempo-30-Regelung am tatsächlichen Bedarf orientiert. Wenn man sich das Ganze dann betrachtet, haben Sie gesagt, wir haben eine einheitliche Regelung, und wenn Sie sich dann weiter das konkrete Beispiel anschauen – Stader Straße, Bismarckstraße –, haben Sie in Sichtweite zwei unterschiedliche Regelungen mit dem gleichen Einzugsgebiet. Die Frage ist am Ende des Tages: Wie viele Kitas und wie viele Grundschulen haben wir in Bremen, die am Wochenende, also Samstag/Sonntag eine Betreuung anbieten oder Unterricht durchführen, oder welche Kitas und Schulen kennen Sie, die in der Woche bis 22:00 Uhr unterrichten oder Betreuungsangebote haben?

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Dr. Ralph Baumheier

Die letztere Frage lässt sich sicherlich relativ einfach beantworten, dass es ein solches Angebot dort sicherlich zu den späten Abendzeiten nicht gibt, das ist sicherlich so. Es gibt allerdings auch – und das ist der Versuch, das hier noch einmal in der Antwort deutlich zu machen – zwei Regelungen, zwei gleichartige Regelungen für den unmittelbaren Umfeldbereich von Schulen und Kindergärten et cetera und dem der hochfrequentierten Schulstraßen. Dort haben wir dann jeweils die Vorgabe, die wir noch einmal so dargelegt haben, für den Bereich der hochfrequentierten Schulwege, weil es sich um ein größeres Gebiet handelt, das dort entsprechend diesen Regelungen unterworfen ist. Dann ist dort entsprechend die zeitliche Begrenzung von 7:00 bis 18:00 Uhr, und wir haben im unmittelbaren Umfeld von Schulen, Kitas und Ähnlichem, wo es dann einer intensiveren Schutzwirkung bedarf, dann auch den größeren zeitlichen Auswirkungsbereich.

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Ralph Saxe

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Michael Jonitz CDU

Jetzt hatten Sie gesagt, Herr Staatsrat, dass ein Grund ist, das von 7:00 bis 18:00 Uhr zu machen, um auch ein Verständnis und ein Einhalten des Tempolimits herbeizuführen, dass man sagt, so hat man eine höhere Akzeptanz. Warum verlassen Sie diesen Weg, wenn Sie das Ganze auch auf den Samstag und Sonntag ausdehnen, wo an Schulen und Kitas kein Regelbetrieb, keine Veranstaltungen et cetera stattfinden?

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Dr. Ralph Baumheier

Grundsätzlich könnte man das sicherlich auch anders regeln, aus unserer Sicht ist es aber etwas, was sich in den letzten Jahren auch erstens eingeübt hat und zweitens auch eine gewisse Verlässlichkeit schon darstellt. Insoweit wäre die Antwort auf die Nachfrage von vorhin, inwieweit wir eine Überprüfung anstehen haben, aus unserer Sicht nicht angemessen, weil das dann an vielen Stellen auch wiederum zu Veränderungen führen würde, die, glaube ich, dann auch nicht dem entsprächen, woran man sich jetzt über einen längeren Zeitraum schon gewöhnt hat.

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Ralph Saxe

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Michael Jonitz CDU

Im Bereich der Freien Evangelischen Bekenntnisschule in Habenhausen haben wir eine Regelung von 6:00 bis 20:00 Uhr. Jetzt haben Sie die Regelung von 7:00 bis 18:00 Uhr und von 6:00 bis 22:00 Uhr genannt. Warum hat man jetzt an der Schule eine Sonderregelung, wo Sie doch eine Einheitlichkeit anstreben?

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Dr. Ralph Baumheier

Dieser konkrete Fall ist mir jetzt nicht bewusst, dem kann ich gern einmal nachgehen. Wenn es sich um den Bereich unmittelbar im Schulumfeld handelt, dann wäre diese Frage nachvollziehbar, die Sie gestellt haben. Wenn es eine sich auf den Schulweg beziehende wäre, wäre es von der anderen Richtung her auch eine Nachfrage wert, aber ich kann dazu im Moment leider nichts Konkretes sagen; aber ich nehme den Fall gern mit und gebe eine Rückmeldung.

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Ralph Saxe

Es gibt eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Dr. Solveig Eschen. – Bitte sehr!

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Dr. Solveig Eschen GRÜNE

Herr Staatsrat, würden Sie mir zustimmen, dass über die Zeiten des Regelbetriebes von Schulen und Kitas hinaus die Wahrscheinlichkeit, dass sich um solche Einrichtungen herum und auf den Wegen dazu Kinder aufhalten, die schutzbedürftig sind, aufgrund von weiteren Nutzungen dieser Orte durchaus höher ist und dass es deshalb durchaus relevant ist, dass man über die Regelzeiten hinausgeht?

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Dr. Ralph Baumheier

Das war ja die Begründung, dass man über einen längeren Zeitraum – –. Es ist ja keine Neueinführung des Tempo-30-Themas, sondern schon einige Jahre her. Das war der entscheidende Grund dafür, entsprechend dafür Sorge zu tragen, dass diesen Gefahren auch entsprechend begegnet werden kann. Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte

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Dr. Solveig Eschen GRÜNE

Bedeutet das dann, wenn um eine Schule oder um eine Kita herum beispielsweise durch andere Nutzungen noch ausgeweitetere Zeiten entstehen, also zum Beispiel nach 18:00 Uhr, dass es dann auch weiterhin möglich sein wird, über diese Zeit von 18:00 Uhr hinauszugehen und das auch dort, wo es besteht, bestehen zu lassen?

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Dr. Ralph Baumheier

Zu dem, dass man es dort, wo es besteht, auch bestehen lässt, hatte ich gerade schon ausgeführt, dass aus unserer Sicht eine entsprechende Anpassung/Überarbeitung nicht angemessen erscheint vor dem Hintergrund, dass es sich als eingeübte Praxis bewährt hat und der insgesamt gegebene Überarbeitungsaufwand dann auch dazu führen würde, dass die personelle Kapazität, die wir dafür dann aufwenden würden, an anderer Stelle fehlen würde. Von daher würden wir in der Abwägung da nicht zu einer Überprüfung von vorhandenen entsprechenden Zeiten plädieren. Das Zweite ist, wenn sich jetzt über den Bereich hinaus dann noch weitere Nutzungen in vergleichbarer schützenswerter Form ergeben, dann könnte man auch darüber nachdenken, das entsprechend auszuweiten. Wichtig ist allerdings, dass wir diese zwei Regelungen sehen – einerseits das unmittelbare Umfeld von schützenswerten Einrichtungen im engeren Bereich und den vom Senator für Bildung auf Rückfrage von den Schulen herausgegebenen Bereich der hochfrequentierten Schulwege – und dass wir diese beiden Dinge dann auch auseinanderhalten. Wir versuchen, in beiden Fällen – das war noch einmal die ergänzende Frage zu Herrn Jonitz – natürlich dann auch solche Situationen zu schaffen, die möglichst kein Hin und Her bedeuten, sondern eine Gleichartigkeit und damit dann sicherlich auch eine höhere Akzeptanz für die Verkehrsteilnehmenden.

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Ralph Saxe

Es gibt eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Piet Leidreiter. – Bitte sehr!

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Piet Leidreiter BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Herr Staatsrat, wenn ich es richtig verstanden habe, wollen Sie an den Kitas die Kinder um 22:00 Uhr schützen. Können Sie mir das noch einmal erklären? Das verstehe ich nicht: Welche Kinder wollen Sie denn da schützen? (Zurufe)

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Dr. Ralph Baumheier

Unser Argument, weshalb das vor einigen Jahren eingeführt wurde, war, insgesamt den Bereich um schützenswerte Einrichtungen so umfassend zeitlich wie möglich zu schaffen. Das war der Grund, so, wie ich es verstanden habe, als das vor mehreren Jahren entsprechend eingeführt wurde. Diesen Punkt jetzt noch einmal zu ändern, das ist aus unserer Sicht nicht zielführend, weil wir davon ausgehen, dass sich das dann auch über die letzten Jahre entsprechend eingeübt hat und sich insoweit auch als akzeptierter Sachverhalt eingespielt hat. Eine konkrete Beantwortung Ihrer Frage, ob man um 22:00 Uhr die Kinder da jetzt noch schützen muss, ich glaube, das ist dann keine eindeutig zu beantwortende Frage, sondern es geht darum, an diesen Bereichen dann so weit wie möglich den Zeitraum der schützenswerten Situation auszudehnen.

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Ralph Saxe

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Piet Leidreiter BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Also Sie finden das auch ein bisschen merkwürdig, und Sie meinen auch, die Kinder braucht man nicht um 22:00 Uhr zu schützen – ich glaube, Sie teilen da meine Meinung –, aber trotzdem lassen Sie das so, weil es immer so war? Habe ich das richtig verstanden?

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Dr. Ralph Baumheier

Nicht, weil es immer so war, sondern weil es sich über die letzten Jahre, seitdem es eingeführt wurde, dann auch entsprechend aus unserer Wahrnehmung heraus bewährt hat und es aus unserer Sicht nicht zielführend ist, das jetzt zu ändern, weil wir dann an der Stelle mit einem relativ großen Aufwand Dinge, nachdem es jetzt weitestgehend eingeführt ist, da nicht noch einmal ändern. Wir sind der Auffassung, dass wir unsere Kapazitäten an anderer Stelle zielführender einsetzen können.

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Ralph Saxe

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Piet Leidreiter BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Die Straßenverkehrs-Ordnung gibt ja die Richtgeschwindigkeit mit 50 km/h vor, und wenn Sie jemanden schützen wollen, können Sie diese heruntersetzen. Wenn aber niemand zum Schützen da ist, wie begründen Sie das, dass Sie sie trotzdem heruntersetzen? Sie können doch nicht sagen, „weil es für uns bequemer ist, das alles so zu lassen“!

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Dr. Ralph Baumheier

Ich glaube, wir sind uns wahrscheinlich auch einig, dass eine geringere Geschwindigkeit auch dazu beiträgt, dass insgesamt eine höhere Verkehrssicherheit gegeben ist. Von daher, glaube ich, stellt sich das – –.

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Ralph Saxe

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Piet Leidreiter BÜNDNIS DEUTSCHLAND

Stimmen Sie mir denn zu, dass man dann bundesweit die Richtgeschwindigkeit auf 30 km/h senken sollte und nicht solche Experimente macht beziehungsweise Regelungen trifft, die für den Bürger nicht verständlich sind?

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Dr. Ralph Baumheier

Ich glaube nicht, dass es einer flächendeckenden Ausweitung der Regelgeschwindigkeit bedarf, aber es bedarf schon einer sinnvollen Betrachtung dessen, wo wir schon diese Regelung haben und wo wir Änderungen vornehmen müssen mit einem Aufwand, der aus unserer Sicht nicht sinnvoll eingesetzt ist.

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Ralph Saxe

Es gibt eine weitere Zusatzfrage der Kollegin Sandra Ahrens. – Bitte sehr!

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Sandra Ahrens CDU

Herr Staatsrat, können Sie mir erklären, warum der Staat einigen Kindern ein stärkeres Schutzrecht einräumt als anderen und die einen nur bis 18:00 Uhr schützt und die anderen bis 22:00 Uhr oder bis 20:00 Uhr? Können Sie mir das in Bezug auf Artikel 3 Grundgesetz erklären und die Rechtsstaatsprinzipien, denen Verwaltungen unterliegen, dass gleichartige Sachverhalte auch auf gleiche Art und Weise zu behandeln sind, weil sie gesagt haben, der Unterschied bestehe hier einzig und allein darin, dass das eingeübte Praxis sei und keinerlei normiertes Regelwerk dahinterliege? Habe ich das richtig verstanden?

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Dr. Ralph Baumheier

Es liegt schon ein normiertes Regelwerk in Form der Straßenverkehrs-Ordnung dahinter, auch an die müssen wir uns als Verwaltung halten, und es gibt in der Tat den Unterschied – den hatte ich versucht, darzustellen – zwischen dem engeren Bereich, wo wir den Bereich mit einer entsprechenden zeitlichen Ausdehnung bislang eingeführt haben und es aus unserer Sicht wenig sinnvoll ist, diesen Bereich zu verändern, und es gibt den anderen Bereich, wo wir einen deutlich größeren räumlichen Ausbreitungsbereich haben, nämlich den der hochfrequentierten Schulwege, wo wir zu dieser anderen zeitlichen Einschätzung kommen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz, ich glaube, da steht jetzt hier an der Stelle auch unser Bestreben – und so hatte ich es eigentlich aus dem Kreis der Verkehrsdeputation und auch woandersher immer wahrgenommen als Zielsetzung und auch, ich glaube, aus diesem Kreise hier –, dass wir natürlich auch versuchen sollten, möglichst zu vermeiden, Zickzackbewegungen in der Ausschilderung von Tempo 30 und vergleichbaren Dingen zu haben. Von daher ist es an der Stelle dann ein pragmatischer Weg, dann die Gleichartigkeit der Ausschilderung in solchen Bereichen, wo es hochfrequentierte Schulwege gibt, auch auf den Bereich der Schulen zu machen, weil wir ansonsten ja eine Zickzackbewegung dort hätten, die, glaube ich, nicht sinnvoll ist.

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Ralph Saxe

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Sandra Ahrens CDU

Wo Sie gerade die Zickzackbewegungen ansprechen: Wie kommt es, dass zum Beispiel an der Freien Evangelischen Bekenntnisschule Bremen direkt vor der Schule Tempo 30 gilt, aber die 20 Meter weiter nach der Verkehrsinsel, die ebenfalls die Hauptstraße sind, um über die Erdbeerbrücke zu kommen, wo die Schüler morgens rüber müssen, weswegen da auch die Schülerlotsen stehen, Tempo 50 ist? Haben wir da dann nicht auch Zickzackbewegungen? – Und wenn wir schon gerade dabei sind, würde ich gern auch noch erläutert bekommen: Wenn ich mir die Stadt im Moment anschaue, haben wir Tempo 30 – Tempo 50 – Tempo 30 an ganz vielen Stellen mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Sie sind längst dabei, diese Stadt in eine Zickzackbewegung unterschiedlichster Verkehrstempi innerhalb einer kurzen Strecke zu verwandeln. Das dürfte nachhaltig nicht nur die Menschen verunsichern – in Borgfeld gibt es da ja eine entsprechende Diskussion darüber –, sondern auch genau das, was Sie gerade gesagt haben, vorantreiben. Sehen Sie das auch so, oder haben Sie da eine andere Auffassung? Die habe ich, wenn Sie mir das gestatten.

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Dr. Ralph Baumheier

Ich habe nicht den Eindruck, dass wir eine entsprechende Beschreibung, ob die zutreffend ist, dass wir jetzt hier die Stadt in eine entsprechende Situation verbringen. Wir müssen natürlich auch davon ausgehen, welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir, und wir haben ja gerade mit dem Beispiel der Ausgangsfragestellung dargelegt, dass wir uns durchaus darum bemühen, den Wechsel von unterschiedlichen Tempi in einem Bereich auch zu vermeiden und da zu einer einheitlichen Ausschilderung zu kommen. Das ist ja gerade das, was Sie auch noch einmal nachgefragt haben. Da, wo wir das machen können, wo die Möglichkeiten bestehen, machen wir das ja auch. Dass wir uns ansonsten aber auch immer darum bemühen müssen, dann mit vorhandenen Vorgaben – –. Die Straßenverkehrs-Ordnung hat das Thema jetzt in der Novellierung zwar ein wenig leichter gemacht, aber es ist immer noch so, dass wir das im Regelfall dann immer mit Einzelfallbetrachtungen machen müssen. Von daher ist es leider nicht vollständig auszuschließen, dass wir dann auch an der einen oder anderen Stelle unterschiedliche Abschnitte von unterschiedlichen Tempiausweisungen haben, aber wir bemühen uns, das im Rahmen dessen, was uns möglich ist, so gering wie möglich zu halten.

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Ralph Saxe

Es gibt eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Michael Jonitz. – Bitte sehr!

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Michael Jonitz CDU

Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass der Senat das Ziel hat, flächendeckend in Bremen Tempo 30 einzuführen?

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Dr. Ralph Baumheier

Dann muss ich mich sehr undeutlich ausgedrückt haben! – Nein, das ist kein Ziel des Senats, dass wir flächendeckend Tempo 30 einführen wollen. Ich habe versucht, deutlich zu machen, an den Stellen, wo wir Tempo 30 haben, an dem Beispiel, wo es jetzt um Schulwege und entsprechende Bereiche geht, dass wir dort vermeiden – in meinen Worten vorhin –, „zickzack“ zu machen. Das wird uns aber nicht in allen Situationen gelingen, weil da die rechtlichen Rahmenbedingungen mitunter schwierig sind, aber beim Beispiel Oberneulander Landstraße mit dem Ökumenischen Gymnasium an der Stelle zu sagen, wir haben dann also einen durchgehenden Bereich mit der anderen zeitlichen Abgrenzung, und da dann eine Durchgängigkeit und eine Vermeidung von Zickzackbewegungen in der Tempovorgabe zu haben. Das heißt aber nicht, dass wir flächendeckend in Bremen Tempo 30 anstreben.

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Ralph Saxe

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Michael Jonitz CDU

Ich habe Sie aber doch richtig verstanden, dass Sie gesagt haben, dort, wo Sie Tempo 30 einführen können, werden Sie dies tun? (Zurufe)

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Dr. Ralph Baumheier

Nein, das habe ich, glaube ich, nicht so gesagt, sondern ich habe gesagt, dass wir an den Stellen – –. Ich darf noch einmal kurz an den Ausgangspunkt der Fragestellung erinnern: Wir reden hier von Schulwegen und von Schulen, und dort geht es darum, dass wir dort, wo Tempo 30 im engeren Umfeld von Schulen ist und wo wir Schulen haben, die einen hochfrequentierten Schulweg haben wie beispielsweise das Ökumenische Gymnasium, da glauben wir, dass wir eine höhere Akzeptanz der Regelung bekommen, wenn wir eine Durchgängigkeit der gleichen Tempovorgabe haben. Das heißt aber an der Stelle: Einzelfallbetrachtung hochfrequentierter Schulwege, das heißt nicht, flächendeckend über Bremen. (Zurufe)

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Ralph Saxe

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? (Abgeordneter Michael Jonitz [CDU]: Über die Tempo-30-Schilder, die neu gekommen sind auf der Richard-Boljahn-Allee und der Kurfürstenallee, sprechen wir dann an anderer Stelle! – Vielen Dank! – Zuruf) Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Anfrage 3: Verkehrssicherungspflicht bei privaten Beistellungen und Nutzungen im öffentlichen Raum in Bremen Anfrage der Abgeordneten Silvia Neumeyer, Dr. Oğuzhan Yazıcı, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 11. März 2026 Bitte, Frau Kollegin!

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Silvia Neumeyer CDU

Wir fragen den Senat: 1. Wie stellt der Senat sicher, dass bei privaten Beistellungen im öffentlichen Raum – zum Beispiel Containern, Baustelleneinrichtungen, Gerüsten oder abgestellten Gegenständen – die Verkehrssicherungspflicht ordnungsgemäß eingehalten wird, und welche Anforderungen gelten hinsichtlich Absicherung, Beleuchtung und Kennzeichnung solcher Beistellungen, insbesondere in stark frequentierten Bereichen oder in der Dunkelheit? (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) 2. Welche konkreten Kontrollmechanismen bestehen seitens der zuständigen Behörden, um Gefahren für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen? 3. Wie viele Verstöße gegen die Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit privaten Beistellungen im öffentlichen Raum wurden in den letzten fünf Jahren festgestellt, und welche Maßnahmen beziehungsweise Sanktionen wurden jeweils ergriffen?

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Christine Schnittker

Die Anfrage wird beantwortet von Staatsrat Olaf Bull.

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Olaf Bull

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Grundsätzlich handelt es sich nach § 18 Absatz 1 des Bremischen Landesstraßengesetzes bei Containern, Baustelleneinrichtungen, Gerüsten sowie sonstigen im öffentlichen Raum abgestellten Gegenständen um genehmigungspflichtige Sondernutzungen. Container und sonstige Gegenstände wie zum Beispiel Big Bags, die im öffentlichen Raum abgestellt werden, müssen vorab durch das Ordnungsamt genehmigt werden. Für Container werden in der Regel Jahresgenehmigungen mit detaillierten Auflagen erteilt. Im Bereich der Innenstadt erteilt das Ordnungsamt ausschließlich Einzelgenehmigungen. Für die Aufstellung von Gerüsten im öffentlichen Bereich ist ebenfalls eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Gleichzeitig handelt es sich hierbei um Arbeitsstellen beziehungsweise Baustellen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung. Diese sind nach den von der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung erlassenen Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen zu sichern und zu beleuchten. Gleiches gilt für Baustelleneinrichtungsflächen. Mindestmaße zu verbleibenden Restbreiten, Mindestanforderungen an Materialien sowie Vorgaben zur Beleuchtung sind in diesen Richtlinien verbindlich festgelegt. Für die Beantragung von Gerüsten und Baustelleneinrichtungsflächen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung ist durch die verantwortliche Person ein Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung bei der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Zu Frage 2: Die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen regeln detailliert und verbindlich die Verwendung der zulässigen Sicherungsmaterialien sowie die Art und Weise der verkehrsrechtlichen Sicherung. Die antragstellende verkehrssicherungspflichtige Person hat einen entsprechenden Sachkundenachweis über die Kenntnis der einschlägigen Vorschriften zu erbringen. Die konkreten Sicherungsmaßnahmen werden in der Regel in einem Verkehrszeichenplan verbindlich festgelegt. Dessen Umsetzung ist durch die verkehrssicherungspflichtige Person nach den Richtlinien sicherzustellen und regelmäßig eigenständig zu kontrollieren. Im Rahmen der behördlichen Überwachung sind die Straßenverkehrsbehörden, die Straßenbaubehörde und die Polizei gehalten, Arbeitsstellen im Straßenraum – und hierzu zählen auch Gerüste und Baustelleneinrichtungsflächen – hinsichtlich der Zweckmäßigkeit der angeordneten Maßnahmen zu prüfen und die ordnungsgemäße Kennzeichnung zu überwachen. Dies sieht die Randnummer 64 der Verwaltungsvorschrift zu § 45 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vor. Zu Frage 3: Im Jahr 2025 wurden im Stadtgebiet Bremen durch spezialisierte Verkehrssachbearbeiter:innen der Polizei Bremen mehr als 2 500 Kontrollen im Bereich von Arbeitsstellen und Baustellen durchgeführt. Dabei wurden zahlreiche Verstöße festgestellt, die eine Nachbesserung der Absicherung erforderlich machten. Bei schwerwiegenden Verstößen wurden im Jahr 2025 durch die Polizei Bremen rund 100 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. – So weit die Antwort des Senats! Haben Sie eine Zusatzfrage? –

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Silvia Neumeyer CDU

Herr Staatsrat, wie kann es denn passieren, dass eine Baugrube gegenüber einem Kindergarten ausgehoben und dann nicht abgesichert wird? Wie kann man dem in Zukunft vorgreifen? (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Da kommt ein Dreißiger-Schild hin!) Ist es nicht richtig, dass die Behörde erst kontrolliert, dass die Baustelle auch abgesichert ist, bevor der Aushub stattfinden darf?

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Olaf Bull

Frau Abgeordnete, nach dem von mir Berichteten ist eine solche Konstellation eigentlich nicht möglich, weil sie vorher zu beantragen ist. Wenn sie auffällt, wenn es Hinweise gibt, dann werden die Ordnungsbehörden einschreiten.

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Christine Schnittker

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Silvia Neumeyer CDU

Herr Staatsrat, wird da nicht mit in Kauf genommen, dass das Kind schon in den Graben gefallen ist? Muss erst etwas passieren, bevor eine Baustelle ordnungsgemäß abgesichert wird, wenn sie vom Bauherrn nicht selbst abgesichert wurde?

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Olaf Bull

Um einen solchen Fall zu verhindern, müsste man die gesamte Stadt mit Sicherheitskräften verposten, die verhindern, dass Baustellen eingerichtet werden, die nicht genehmigt sind. Das stelle ich mir sehr schwierig vor.

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Christine Schnittker

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

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Silvia Neumeyer CDU

Herr Staatsrat, ich habe selbst erlebt, dass eine Großmutter mit ihrem Enkel an einer abschüssigen Straße zu Winterzeiten in eine Baugrube gerutscht ist, weil vor dieser Baugrube keine Absperrung war. Finden Sie, dass das so weitergehen kann?

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Olaf Bull

Das ist ein schlimmes Versäumnis und bedauerlich, dass das so passiert ist, und wenn es Hinweise an die Ordnungsbehörden gibt, dann wird auch entsprechend sanktioniert; aber es besteht ja nun die Pflicht, das vorher zu beantragen, und wenn das nicht passiert ist, kann man nur im Nachhinein sanktionieren. Haben Sie eine weitere

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Christine Schnittker

Zusatzfrage? (Abgeordnete Silvia Neumeyer [CDU]: Nein, danke! Obwohl ich den Zustand so herum nicht richtig finde! – Beifall CDU)

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Christine Schnittker

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Mit Beantwortung dieser Anfrage ist die Fragestunde beendet. (Die vom Senat schriftlich beantworteten Anfragen der Fragestunde finden Sie im Aktuelle Stunde Für die Aktuelle Stunde ist von den Abgeordneten Andre Folkert Minne, Piet Leidreiter und Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND folgendes Thema fristund formgerecht eingebracht worden: Probleme, Probleme, Probleme im GeNo-Konzern! Erneute Keimbelastung auf der Entbindungsstation, Zufall oder systematische Folge von finanziellen Problemen und/oder Organisationsversagen? Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Claudia Bernhard. Die Beratung ist eröffnet. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Andre Folkert Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst gilt unser tief empfundenes Mitgefühl den Eltern und Angehörigen des verstorbenen Kindes. Der Tod eines Frühchens ist eine Tragödie, die man nicht mit politischen Floskeln beantworten darf. Wenn ein Leben endet, bevor es überhaupt richtig begonnen hat, dann verlangt es von uns vor allem Demut, Aufklärung und Verantwortung. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Aber genau deshalb sprechen wir heute nicht nur über Betroffenheit, wir sprechen über Verantwortung. Wir sprechen über den kommunalen Klinikverbund. Wir sprechen über die Frage, ob das, was wir jetzt im Klinikum Bremen-Mitte erleben, wirklich nur ein tragischer Einzelfall ist, oder ob sich dahinter erneut ein strukturelles Problem verbirgt, denn nach offizieller Mitteilung wurden auf der neonatologischen Intensivstation drei Nachweise des Erregers Serratia marcescens festgestellt. Ein frühgeborenes Kind ist daran gestorben, ein weiteres Kind infiziert, ein drittes besiedelt. Meine Damen und Herren, wir müssen dabei sauber bleiben: Die Ursache ist noch nicht endgültig geklärt. Das Gesundheitsamt sagt, die Übertragungskette sei offen. Es sagt auch, die aktuellen Verhältnisse seien nicht eins zu eins mit 2011 vergleichbar. Dennoch bleibt die politische Frage mit voller Wucht im Raum, denn schon wieder reden wir in BremenMitte über Keime, Frühgeborene, höchste Verletzlichkeit und einen tödlichen Ausgang. Schon wieder reden wir über einen Bereich, in dem die kleinste Lücke schwerste Folgen haben kann, und genau deshalb dürfen wir die Geschichte dieses Hauses nicht verdrängen. Am selben Standort starben 2011 bereits drei Frühgeborene nach einem Keimausbruch. Die Aufarbeitung damals machte deutlich, dass es nicht nur um ein unglückliches Einzelergebnis ging. Es ging um mangelhafte Dokumentation, verspätete Meldungen, problematische Personalausstattung, Defizite im Hygienemanagement und unzureichende Kontrolle. Berichte sprachen von Personalengpässen und Überlastungsanzeigen. Das sind keine nachträglichen Unterstellungen, das ist dokumentierte Bremer Krankenhausgeschichte. Wer diese Vorgeschichte kennt, der darf heute nicht so tun, als ginge uns das alles nichts an, denn gerade in der Neonatologie gilt: Qualität fällt nicht vom Himmel. Hygiene entsteht nicht durch Pressemitteilungen. Sicherheit entsteht durch genügend qualifiziertes Personal, klare Verantwortlichkeiten, gute Dokumentation und eine Führung, die Risiken früh erkennt, statt sie kleinzureden. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wenn ein Bereich so sensibel ist wie die Versorgung von Früh- und Neugeborenen, dann darf dort niemals das Gefühl entstehen, dass ökonomischer Druck im Hintergrund ständig mitregiert. Damit sind wir bei der GeNo! Seit Jahren steht der Verbund unter Restrukturierungs- und Sanierungsdruck. Der Senat hat 2023 den Umbau des Konzerns beschlossen. Betten werden reduziert, Bereiche zentralisiert, Standorte umgebaut, Leistungen werden verlagert. Die Geschäftsführung selbst spricht von konsequentem Kostenmanagement. Das Klinikum Links der Weser soll stationär nach Bremen-Mitte verlagert werden. All das geschieht unter dem politischen Ziel, bis 2027 ein nahezu ausgeglichenes operatives Ergebnis zu erreichen. Ich sage ganz deutlich: Wer so tief in Strukturen eingreift, der muss es sich gefallen lassen, dass wir fragen, ob am Ende zulasten der Versorgung gespart wird. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Noch problematischer wird es bei der Kontrolle: Wir müssen nun schon mehrfach monieren, die Senatorin ist Aufsichtsratsvorsitzende und ihr Ressort zugleich auch die zuständige Aufsichtsbehörde. Meine Damen und Herren, das mag formal möglich sein. Politisch finde ich es hochproblematisch, (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) denn wenn dieselbe politische Spitze zugleich Eigentümerinteressen steuert, den Aufsichtsrat anführt und die staatliche Aufsicht repräsentiert, dann fehlt die notwendige Distanz. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Dann kontrolliert das System sich im Kern dort selbst. Gerade in Krisen zeigt sich, wie gefährlich eine solche Konstruktion ist. Der aktuelle Fall zeigt aber noch etwas Weiteres, und das ist für Bremen von strategischer Bedeutung: Gerade jetzt zeigt sich, wie wichtig die Erhaltung von Standortdiversität unserer Kliniken ist. Der Krankenhausrahmenplan des Landes sagt ausdrücklich, dass Geburtshilfe und Kinder-/ Jugendmedizin zur wohnortnahen Basisversorgung gehören und dass Konzentration und Erreichbarkeit in ein ausgewogenes Verhältnis gebracht werden müssen. Das ist richtig, denn ein Gesundheitssystem wird nicht nur durch die Spezialisierung stark, sondern auch durch Redundanz, Ausweichmöglichkeiten und belastbare Strukturen an mehreren Standorten. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Deshalb brauchen wir jetzt eine lückenlose externe und transparente Aufklärung dieses Falles. Es braucht eine ehrliche Prüfung, ob die personelle Besetzung, die Hygienestrukturen und die organisatorischen Abläufe im Klinikum Bremen-Mitte wirklich ausreichend sind. Es braucht ein klares Signal in der Versorgung von Frühgeborenen, in der Geburtshilfe und der Kinderheilkunde und in allen patientennahen Bereichen. Dort darf nicht weiter der Rotstift die Richtung vorgeben. Wer Vertrauen zurückgewinnen will, muss zeigen, dass Sicherheit wichtiger ist als Sanierungszahlen. Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Fall darf nicht relativiert werden. Er darf aber auch nicht in symbolischer Betroffenheit versanden. Die Menschen in Bremen haben Anspruch auf sichere Kliniken, auf unabhängige Kontrolle und auf eine Krankenhauspolitik, die nicht nur zentralisiert, sondern Versorgung absichert. Genau darum geht es in dieser Aktuellen Stunde, genau deshalb haben wir sie beantragt. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Rainer Bensch. Abgeordneter Rainer Bensch (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt Nachrichten, die lassen uns Parlamentarier manchmal richtig innehalten, und die Nachricht, dass auf der neonatologischen Station im Klinikum Bremen-Mitte ein Frühgeborenes gestorben ist und weitere Kinder mit einem Keim belastet sind, das gehört zweifellos dazu. In diesen Wochen, seitdem wir davon wissen – wir haben auch in der Gesundheitsdeputation schon darüber beraten –, sind unsere Gedanken zunächst und zutiefst bei den Eltern und bei den Angehörigen. Ihnen gehört unser tiefstes Mitgefühl und wir können nur erahnen, welche Ängste und welche Trauer sie in diesen Tagen durchstehen müssen. In einer Situation, die eigentlich von Hoffnung und vom Anfang des Lebens geprägt sein sollte, dann mit einem solchen Schicksalsschlag konfrontiert zu werden, das ist sicherlich schwer zu ertragen. Unsere Gedanken sind aber auch bei den Pflegekräften und bei den Ärzten. Auch ihnen gilt unser Respekt, denn sie arbeiten stets unter Hochdruck und unter großer psychischer Belastung jeden Tag, jede Nacht daran, junges und kleines Leben zu retten. Genau deshalb verbietet sich eine schnelle Vorverurteilung und genau deshalb verbietet sich eine Schuldzuweisung, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ebenso verbietet aber sich ein Wegducken vor Fragen, vor strukturellen Fragen – mein Vorredner hat schon einige genannt –, denn ein Keimvorfall in einer solch hochsensiblen Einheit wie der Neonatologie ist kein isoliertes Ereignis, das man einmal eben so als tragischen Einzelfall abhaken kann, nein! Es stellen sich vielmehr eine ganze Reihe von Fragen, unter anderem: Unter welchen Bedingungen arbeiten denn die Teams dort in den Krankenhäusern? Sind die Arbeitsbedingungen so, dass die Risiken zumindest weitgehend minimiert werden können? Werden die gültigen Hygienestandards auch konsequent eingehalten, und wie sieht es aus mit der Fehlerkultur? Wenn jemand einmal meldet, es läuft bei uns nicht so, wie es laufen sollte, gibt es da eine Vertrauenskultur, dass man sich auch traut, Dinge anzusprechen? Und es gibt noch weit mehr Fragen. Wir wissen auch durch die Beratung in der Gesundheitsdeputation, dass das Gesundheitsamt vor Ort ist und bestmöglich Aufklärung und Ursachenforschung betreibt. Es ist auch richtig und notwendig, dass wir jetzt den Experten vor Ort Zeit geben, damit sie sprichwörtlich jeden Stein umdrehen. Wir werden die Ergebnisse abwarten, denn eine seriöse politische Bewertung kann nur auf Grundlage einer fundierten Daten- und Faktenlage erfolgen. (Beifall CDU) Dennoch, meine sehr geehrten Damen und Herren, können wir diese Debatte heute nicht führen, ohne den Blick in die Vergangenheit zu richten. Das Jahr 2011 wurde eben schon genannt. Der Keimskandal von 2011 ist immer noch in das kollektive Gedächtnis unserer Stadt eingebrannt. Damals verloren wir drei Kinder durch einen Keimvorfall am selben Klinikum. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss musste damals tiefgreifende Versäumnisse aufarbeiten. Der Blick in die jüngere Geschichte – ich erwähne unter anderem den Brustkrebsskandal – berührt nach wie vor nicht nur die Frauen in unserer Stadt, sondern auch die breite Öffentlichkeit. Gerade weil wir diese Geschichte in Bremen haben, wiegt dieser neue Vorfall so schwer. Wir drohen, Vertrauen, das essenziell ist in diesem Bereich, zu verlieren. Deswegen ist es Aufgabe auch von uns Politikern, mit dazu beizutragen, dieses verloren gegangene Vertrauen wiederzugewinnen. Die Menschen in unserer Stadt fragen sich: Sind die Lehren von damals noch präsent? Funktionieren die Kontrollmechanismen? Wie sicher ist die Versorgung in all den hochsensiblen Bereichen? Deswegen, sehr geehrte Frau Senatorin Bernhard, sehe auch ich Sie in der Pflicht, denn es ist Ihre Aufgabe, nicht nur die laufende Aufklärung durch das Gesundheitsamt zu begleiten, sondern ebenso sicherzustellen, dass das Vertrauen in unsere kommunale Kliniklandschaft nicht nachhaltig erschüttert wird. Viele Fragen stellen sich, auch viele systemische Fragen, mein Vorredner hat dazu auch schon einige genannt. Es ist nicht nur die wirtschaftliche und die personelle Frage und nicht nur die Frage der Hygienestandards, es ist auch die Frage der Fehlerkultur, die ich eben erwähnt hatte. Etwas, das noch nicht erwähnt wurde, ist das Thema Meldekette. Frau Senatorin: Ist wirklich sichergestellt, dass die Meldekette funktioniert, dass das Klinikum, das Gesundheitsamt und auch Ihr Ressort so reibungslos funktioniert, dass wir agieren können, bevor eine Krise entsteht, anstatt nur darauf zu reagieren? Meine Damen und Herren, jetzt ist die Zeit des Innehaltens und auch der Transparenz, das ist das Gebot der Stunde, und wir wollen nicht voreilige Schuldzuweisungen treffen. Wir wollen alles dafür tun und wir müssen alles dafür tun, um die Sicherheit der schwächsten Patienten auch für die Zukunft zu garantieren. Wir werden die Arbeit des Gesundheitsamtes und auch die Antworten des Senats auf all diese Fragen sehr genau verfolgen. Das sind wir den betroffenen Familien schuldig, auch den Beschäftigten gegenüber, auch der Öffentlichkeit gegenüber, aber ich habe schon einmal von Vertrauen gesprochen, und da sehe ich auch uns Politiker in der Pflicht. Mit dieser Debatte – und die war bisher sachlich geprägt – können wir auch ein kleines Stück dazu beitragen, die Vertrauenskultur auch hier im Parlament auf ein gutes Niveau zu bringen. Aber noch wichtiger ist es, das Vertrauen in die medizinischen Einrichtungen in Bremen, die wir haben, zurückzugewinnen, Vertrauen in die staatliche Aufsicht und nicht zuletzt auch Vertrauen in die politische Verantwortung, zu der sowohl die Senatorin als auch wir Abgeordneten gehören. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächste hat das Wort der Abgeordnete Holger Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (BA-Gruppe): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Am Wochenende vom 11. auf den 12. April starb ein sehr, sehr kleines Baby auf der Frühchenstation im Klinikum BremenMitte. Das sogenannte Frühchen wog bei seiner Geburt nur rund 500 Gramm. Der kleine Körper hatte überhaupt keine Abwehrkräfte, das Baby starb nach einer bakteriellen Infektion. Auch bei zwei weiteren Kindern auf der Frühchenstation wurde der Darmkeim nachgewiesen. Sie konnten zum Glück gerettet werden. Der nachgewiesene Erreger ist nicht multiresistent und kann mit Antibiotika gut behandelt werden. Frühgeborene haben aber noch keine Abwehrkräfte aufgebaut. Darum löste der Erreger bei den Kleinen lebensgefährliche Infektionen aus. Der Fall weckt Erinnerungen an das Jahr 2011. Damals starben auf der ehemaligen Frühchenstation im Klinikum Bremen-Mitte drei Kinder an resistenten Darmkeimen. Insgesamt waren 23 Babys infiziert. Es folgten ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss und massive Kritik an der Hygiene. Die Ursache blieb allerdings unklar. Laut Gesundheitsamt sind die Verhältnisse von früher nicht mehr mit der Situation von heute vergleichbar. Laut GeNo bleibt man trotzdem wachsam. Bei den betroffenen Eltern wurde der Keim nicht nachgewiesen. Er wurde aber auf jeden Fall von Mensch zu Mensch auf die wehrlosen Frühchen übertragen. Meine Damen und Herren, die Gefahr wurde erkannt und gebannt, doch für ein kleines Menschenkind war es zu spät. Wir von der BA-Gruppe stellen uns die Frage, warum diese Probleme wieder einmal in Bremen aufgetaucht sind. Frau Senatorin Bernhard, vielleicht haben Sie darauf eine Antwort? Ich bin gespannt! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BA-Gruppe) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Nelson Janßen. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Es gibt Debatten in der Politik, auf die man sich freut – nicht, weil wir immer einer Meinung sind, aber weil der Streit wesentlicher Bestandteil der Demokratie ist. Und es gibt Debatten, da hofft man vorher, dass der Streit ausbleibt – auch nicht, weil wir immer einer Meinung sind oder weil es verschiedene Sichtweisen geben darf, sondern weil es Betroffene gibt, denen eine öffentlich geführte und möglicherweise zugespitzte Diskussion nichts bringt, deren Leid nicht herhalten sollte für Verkürzungen oder schablonenhafte Debatten. Die Debatte um ein verstorbenes Frühgeborenes, um ein verstorbenes Baby, eben um einen verstorbenen Menschen, gehört mit Sicherheit in diese Kategorie. Am Klinikum in Bremen-Mitte haben sich auf der Frühgeborenenstation drei Kinder mit einem Bakterium infiziert oder wurden besiedelt, das für alle Menschen mit einem gut ausgebildeten Immunsystem ungefährlich ist, das sich vermutlich auch hier in diesem Raum an zahlreichen Stellen befindet, das bei einem Abstrich aller Abgeordneten vermutlich aufzufinden wäre. Es handelt sich also um keine Kuriosität und vor allem nicht um einen multiresistenten Keim. Bei frühgeborenen Kindern ist die körperliche Entwicklung im Mutterleib allerdings noch nicht abgeschlossen. Insbesondere, wenn diese bei Geburt nicht einmal 1 000 Gramm oder sogar weniger als 600 Gramm wiegen, ist es nur den modernen und hoch spezialisierten Kliniken wie dem Klinikum Bremen-Mitte zu verdanken, dass sie überhaupt eine Überlebenschance haben. Schon kleine Irritationen, ansonsten verkraftbare Erreger können zu Infektionen und eben im schlimmsten Fall auch zum Tod führen, und das ist hier in Bremen passiert. Meine Gedanken gelten daher den Eltern, der Familie und dem Umfeld. Egal wie früh ein Kind verstirbt, egal warum, ihnen gilt meine aufrichtige Anteilnahme und ich wünsche ihnen von Herzen, dass sie in ihrem Schmerz gute Begleitung und einen angemessenen Raum für ihre Verarbeitung finden. Um Infektionen im Krankenhaus und insbesondere auf der Neonatologie zu vermeiden, gibt es routinemäßige Screeninguntersuchungen. Das Robert Koch-Institut empfiehlt dabei die regelmäßige Testung auf multiresistente Keime. Die Screenings, die bei der GeNo durchgeführt werden, gehen aber darüber hinaus und testen eben auch auf nicht multiresistente Keime. Wenn man also ausschließlich der RKI-Empfehlung gefolgt wäre, hätte man diese Infektion gar nicht feststellen können. Nur dank eines solchen Screenings konnte der Erreger bei drei Kindern festgestellt werden, von denen sich zwei infiziert haben. Die betroffenen Babys wurden daraufhin umgehend isoliert und eine umfangreiche Beprobung auch der Oberflächen auf der Station durchgeführt. Auch das Gesundheitsamt wurde hinzugezogen. Weitere Infektionen oder Kontaminationen konnten nicht festgestellt werden. Auch bei der Überprüfung der Hygienestandards und -abläufe konnten keine Mängel festgestellt werden. Wie das Bakterium auf die Stationen gelangt ist, konnte nicht festgestellt werden, wird es vermutlich auch nicht. Nosokomiale Infektionen, so nennt man Infektionen, die man sich in einem Krankenhaus oder einer anderen medizinischen Einrichtung zuzieht: Frühchen unter 1 500 Gramm machen nur 1,2 Prozent aller Neugeborenen aus, aber 61 Prozent aller derartigen Infektionen treten nur in dieser sehr kleinen Gruppe auf, eben weil die Infektionswahrscheinlichkeit aufgrund des unterentwickelten Immunsystems so hoch ist. Dass es zu Infektionen auf Frühgeborenenstationen kommt, ist leider kein einmaliger Vorgang. Einen Ausbruch mit dem gleichen Erreger gab es in diesem Land vor zwei Jahren ebenfalls. Weil in diesem Krankenhaus aber keine Frühgeborenen mit derartigem geringem Geburtsgewicht versorgt wurden, kam es zu keinem tödlichen Infektionsverlauf. Im Jahr 2011 gab es in Bremen zu Recht einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu einem Infektionsgeschehen durch multiresistente Keime, in deren Folge drei Frühgeborene, drei Babys, verstarben. Es gab erhebliche Kritik an den Hygienemängeln, an unklaren Zuständigkeiten und am Personalmangel. Wir haben im Vorfeld alles dazu abgefragt: Es gibt derzeit weder hohe Infektionszahlen noch einen Hinweis auf unzureichende Hygienestandards noch auf personelle Unterausstattung. Wenn ich mir den damaligen Forderungskatalog des Untersuchungsausschusses anschaue, kann ich feststellen, dass die geforderten Maßnahmen umgesetzt sind: Es gibt standardisierte Abläufe im Ausbruchsmanagement, es gibt regelmäßige Abstriche über Empfehlungsstandards hinaus, es gibt Überprüfungen der Befunde und eine Personalausstattung, die den Vorgaben entspricht, übrigens auch über die Feiertage. Festhalten muss man aber eben auch: Anders als damals handelt es sich hier nicht um einen multiresistenten Keim, sodass das andere infizierte Baby derzeit mit Antibiotika behandelt wird. Für den weiteren Verlauf können wir auf eine baldige Genesung hoffen und wünschen das natürlich dem betroffenen Kind. Es gibt keinen Grund, den Vorgang beiseitezuschieben oder kleinzureden. Es ruft uns alle dazu auf, aufmerksam zu bleiben und genau hinzusehen. Hygienestandards und Personalausstattung dürfen nicht für betriebswirtschaftliche Ziele infrage gestellt werden, das ist völlig klar. Natürlich darf der Blick auf diesen Gesamtkontext nicht das persönliche Schicksal infrage stellen. Mein Mitgefühl gilt daher der Familie. Lassen Sie uns diese Debatte mit Sorgfalt und mit Verantwortung führen! – Danke! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Ute Reimers-Bruns. Abgeordnete Ute Reimers-Bruns (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Gäste! Es ist furchtbar, wenn Eltern ein Kind verlieren. Dabei ist es nicht relevant wie alt das Kind ist, das stirbt. Leider ist es nun auf der neonatologischen Intensivstation des Klinikums Bremen-Mitte zu einem solchen tragischen Todesfall gekommen. Bei drei Frühgeborenen, sogenannten Level-1-Kindern, die ein Gewicht von 570, 780 und 900 Gramm hatten, wurden Keime auf der Haut durch einen Abstrich festgestellt. Zwei der drei Frühchen sind im weiteren Verlauf an dem Erreger Serratia marcescens erkrankt und unglücklicherweise ist eines von beiden verstorben. Das ist wirklich schrecklich. Im Namen der SPD-Fraktion möchte ich auf diesem Weg den Eltern und allen Verwandten und auch dem Pflegepersonal und den betroffenen Ärztinnen und Ärzten unser tief empfundenes Mitgefühl ausdrücken. Ich hätte es nachvollziehen können, wenn die Aktuelle Stunde dazu genutzt werden würde, sich mit Fragen der Perinatalmedizin zu beschäftigen, oder was es bedeutet, wenn ein Kind weit vor der 40. Schwangerschaftswoche geboren wird, oder wenn man Hygienefragen insgesamt noch einmal anspricht, denn die traurige Wahrheit ist, dass bundesweit 8 bis 10 Prozent aller sogenannten Level-1-Kinder nicht überleben. Aber der antragstellenden Fraktion – und das unterstelle ich jetzt hier auch – geht es nicht um Aufklärung, sondern hier geht es darum, dem kommunalen Klinikverbund, unserer GeNo, ein schlechtes Zeugnis auszustellen, (Beifall SPD) und dabei ist BÜNDNIS DEUTSCHLAND jedes Mittel recht. Sie vergleichen die Vorfälle von 2011, bei denen Kinder an einem multiresistenten Keim erkrankt und an den Folgen verstorben sind, mit den aktuellen Vorkommnissen, und das ist unredlich. Seit dem Jahr 2011 – das sind 15 Jahre, die dazwischenliegen, in denen es auch gewaltige Sprünge in der medizinischen Forschung gab – sind 15 Jahre vergangen. Da sind Kinder an den Folgen verstorben, an einem multiresistenten Keim verstorben, und das hat mit den aktuellen Vorkommnissen, ich habe es gesagt, nichts zu tun. Es handelte sich mikrobiologisch um eine antibiotikaresistente Klebsiella pneumoniae, im akuten Fall aber um eine nicht resistente, das heißt, durchaus mit Antibiotika zu behandelnde Serratia marcescens. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu den Vorfällen im Jahr 2011. Es gibt aber noch einen weiteren oder viele weitere Unterschiede, wesentliche Unterschiede: 2011 wurde der Ausbruch über einen längeren Zeitraum von mehreren Monaten hinweg nicht als solcher erkannt und erst im weiteren Verlauf eingeordnet und im Nachgang umfassend aufgearbeitet. Es wurde lange Zeit nicht vermutet, dass es zwischen Einzelerkrankungen einen epidemischen Zusammenhang geben könnte. Der damalige parlamentarische Untersuchungsausschuss hatte festgestellt, dass der Krankenhaushygieniker nicht die erforderliche ärztliche Qualifikation gehabt habe. Ebenso sei die Besetzung der Intensivstation für Neugeborene nicht mit ausreichend Pflegepersonal ausgestattet gewesen. Der Keimausbruch sei wegen mangelnder Kommunikation zu spät erkannt worden und das Gesundheitsamt zu spät informiert worden. Das Gesundheitsamt habe die Einhaltung von Hygienestandards in den bremischen Krankenhäusern nicht überprüft. Das alles sind Ergebnisse des damaligen parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss konnte 2012 keine eindeutig zuzuordnende Einzelursache für den Keimausbruch feststellen. Gleichzeitig wurde deutlich, dass mehrere strukturelle Faktoren im Bereich – ich habe es eben genannt – Organisation, Hygienemanagement und Zuordnung der Verantwortung das Geschehen begünstigt haben. In den Folgejahren – und da sind wir eben nicht stehen geblieben, 2011 – wurden aber die Empfehlungen aufgegriffen, die sich aus dem Bericht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses ergeben haben, und sie bilden heute die Grundlage der etablierten Verfahren im klinischen Alltag und im Zusammenwirken mit den Gesundheitsbehörden. Das heißt, dass die Krankenhaushygiene gestärkt wurde, dass die Zuständigkeiten klarer definiert wurden, dass die Früherkennung verbessert wurde sowie die standardisierten Abläufe im Ausbruchsmanagement und in den Meldewegen festgelegt wurden. Aus diesem Grund werden alle Neu- und Frühgeborenen bei Aufnahme und danach einmal wöchentlich auf multiresistente Erreger gescreent. Das wird hier jetzt auch gemacht. Zusätzlich wird auch – und das ist nicht etwas, was nur in Bremen ist, das ist natürlich auch bundesweit, das ist aber wiederum ein Extra, das das Klinikum Bremen-Mitte leistet – auf nicht multiresistente Bakterien hin gescreent, die für Frühgeborene ein besonderes Infektionsrisiko darstellen. Hierzu gehört unter anderem auch der jetzt tätige Keim, an dem im aktuellen Fall zwei Frühchen erkrankt sind und eines davon daran gestorben ist. Bei immungeschwächten Menschen kann dieser Erreger folgende Krankheiten verursachen: Harnwegsentzündung, Blutvergiftung, Lungenentzündung, eine Herzmuskelentzündung, eine Hirnhautentzündung und so weiter. Aktuell wurde der Erreger im Rahmen eines etablierten wöchentlichen Routinescreenings festgestellt, das noch deutlich über die regulären Anforderungen hinausgeht. Unmittelbar nach dem Nachweis – und das unterscheidet auch wiederum diesen Fall 15 Jahre später von dem, was 2011 passiert ist – wurden umfassende Maßnahmen eingeleitet, darunter weitergehende Untersuchungen vom Umfeld der Frühchen, zum Beispiel Materialien, Flächen, Medikamente, Nahrung, Untersuchungen von Kontaktpersonen, den Eltern und dem Personal, forcierte Hygienebelehrungen und Unterweisung der Eltern, eine Verstärkung der Hygienemaßnahmen entsprechend den geltenden Standards sowie eine Überprüfung aller Abläufe im Kontakt mit den Patientinnen, Aufnahmestopp für Risikoschwangerschaften, Isolation betroffener Kinder – das Personal betreut jeweils pro Schicht ein Kind –, weiterhin regelmäßiges Screening, wöchentliche Abstriche sonntags, deren Ergebnisse mittwochs vorliegen. Allein schon aufgrund dieser Aufzählung, die nicht vollständig ist, wird deutlich, dass die aktuelle Situation nicht mit den Geschehnissen im Jahr 2011 vergleichbar ist. Wir haben noch kein Ergebnis, deshalb können wir auch jetzt nur vorläufig feststellen, dass es wirklich schlimm ist. Ungeschehen machen können wir diesen Tod, den tragischen Tod des Frühchens nicht, aber die weitere Ausbreitung, so ist einmal meine Vermutung, konnte bisher durch die getroffenen Maßnahmen gestoppt werden. Bewiesen ist das noch nicht, wir sind noch in einem Untersuchungsprozess, aber ich denke, dass wirklich unter diesen schwierigen Gegebenheiten auch alles von der GeNo und hier auch von der Neonatologie getan worden ist, um alles aufzuklären und um weiteren Schaden zu vermeiden. (Glocke) Hier darf keine Vorverurteilung stattfinden. Deshalb stehe ich weiterhin zur GeNo, zu einem kommunalen Klinikverbund, so wie wir ihn haben. – Danke schön! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Ralph Saxe. Abgeordneter Ralph Saxe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als uns das in der Gesundheitsdeputation vorgestellt wurde, gab es betretenes Schweigen. Alle waren extrem betroffen, weil man sich auch, glaube ich, dann hineinversetzt hat, was das mit den Eltern gemacht hat, mit den Verwandten gemacht hat, mit dem ärztlichen Personal gemacht hat, mit den Pflegerinnen gemacht hat, mit den Hoffnungen gemacht hat, die Menschen vielleicht, die Eltern hätten sein sollen, für ein zukünftiges Leben miteinander gehabt haben. Wer diese Angst kennt, wenn Kinder krank werden, oder wenn man Kinder frühzeitig verliert, was das in einem auslöst, der weiß, dass es wichtig ist, in solchen Momenten innezuhalten, Respekt zu haben für das, was das ausgelöst hat, und genau hinzusehen. Das ist auch unser Job hier, deswegen ist es, glaube ich, legitim, dass wir darüber reden, dass wir Fragen stellen, dass wir auch vergleichen, das liegt nahe. Ich weiß, auch bei uns in der Fraktion war die Aufregung sehr groß, weil alle das tatsächlich als Trauma erlebt haben, was wir 2011 miteinander hatten, dieser Frühchenskandal, den wir damals gehabt haben, diese gravierenden Mängel, die dann im Laufe des parlamentarischen Untersuchungsausschusses herauskamen, und die Betroffenheit, dass man das nämlich tatsächlich hätte verhindern können, was damals gewesen ist. Dann natürlich bei so einem Ausbruch genau hinzusehen, das ist legitim und vollkommen in Ordnung, das haben wir auch gemacht. Da ist es zu früh, wirklich viel zu früh, jetzt eine abschließende Bewertung vorzunehmen. Da danke ich auch dem Kollegen von der CDU, dass er damit sehr angemessen umgegangen ist und erst einmal Fragen gestellt hat, sicherlich auch nach Strukturen gefragt hat und versucht hat, herauszubekommen: Hat da irgendetwas nicht funktioniert? Nach meinen Erkenntnissen ist das natürlich vergleichbar mit dem, was 2011 gewesen ist und dann doch wieder nicht. Es ist klar, dass wir es hier nicht mit multiresistenten Keimen zu tun haben. Serratien, das sind Umweltbakterien, die kommen relativ häufig vor, die werden auch nicht nur übertragen von Mensch zu Mensch, da gibt es noch ganz andere Übertragungswege, und deswegen, glaube ich, muss man vorsichtig sein, da jetzt zu sagen, dass das irgendwie von einem Menschen auf den anderen übertragen worden wäre. Das ist aber in vielerlei Hinsicht dann doch nicht zu vergleichen mit dem, was wir 2011 gehabt haben, denn das Screening hat funktioniert. Wir haben sehr früh herausbekommen, dass da etwas nicht stimmt. Es ist sehr früh auch vom Gesundheitsamt am gleichen Tag eine Begehung vorgenommen worden und man hat geschaut: Funktioniert hier irgendetwas nicht? Da gab es ein paar Anregungen, aber im Wesentlichen hat das Gesundheitsamt gesagt: Ja, es hat funktioniert, was hier gemacht worden ist, und das ist auch über den Standards gewesen – das ist jetzt schon ein paarmal erwähnt worden –, was man eigentlich hätte machen müssen. Das ist auch, glaube ich, angezeigt gewesen nach dem Trauma, das wir gesundheitspolitisch 2011 hier in diesem Bundesland erlebt haben, dass wir in solchen Fällen mehr machen. Das war genau die richtige Strategie dabei. Die Frage stellt sich dann tatsächlich: Was machen wir weiter? Es ist zu Recht erwähnt worden, die Kollegin hat es erwähnt: Sehr viele von diesen frühgeborenen Kindern, ich scheue mich immer, diesen Begriff „Frühchen“ zu nutzen, also von diesen frühgeborenen Kindern versterben. In dem Fall haben wir ein Kind gehabt, das etwas mehr als 500 Gramm gewogen hat. Man muss sich das so vorstellen: Im Körper der Mutter erkennt das Kind und das wachsende Immunsystem fremde Zellen, aber es toleriert sie, und wenn das Kind dann früh geboren worden ist, dann ist eben dieser Abwehrmechanismus noch überhaupt nicht entwickelt. Deswegen können Bakterien, die normalerweise – das wurde auch schon gesagt – relativ häufig vorkommen, dann zu einer tödlichen Bedrohung werden, genau das ist an der Stelle passiert. Es ist dann auch die Frage nach Strukturen gestellt worden, und dann ist auch, ich finde, unzulässigerweise die Rolle als Aufsichtsratsvorsitzende adressiert worden. Ich kann nicht erleben, dass die Senatorin nicht genauso betroffen gewesen ist wie wir und alles dafür getan hat, in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt alles dafür zu tun, dass man das aufklären kann. Wir haben es nun auch schon ein paarmal erwähnt, was der Auftrag eines Aufsichtsrates ist: natürlich sich mit so etwas zu beschäftigen, wenn es passiert. Aber es ist nicht die Aufgabe eines Aufsichtsrates, in das operative Geschäft einzugreifen! Das sollte dann tatsächlich von denen gemacht werden, die dafür eingestellt worden sind. Was wird weiter passieren? Ich glaube, wir müssen schauen: Was kommt heraus, wenn man diese Bakterienstämme weiter untersucht hat? Sind das verschiedene Typen von Bakterienstämmen, die dabei herauskommen, sodass man vermuten kann, es gibt nicht nur eine Ursache, sondern es gibt dabei möglicherweise auch mehrere Ursachen, oder ist alles auf einen Bakterienstamm zurückzuführen? Dafür sollten wir uns viel Zeit und viel Muße nehmen. Die Gefahr besteht immer, selbst wenn man sich alle höchsten Standards genommen hat, die es gibt, dass Routine passiert und dass nicht mehr Fehlerkultur passiert und man, weil es hektisch wird auf solchen Stationen, sich eben nicht die Zeit nimmt, der es dabei bedarf. Die Routine ist da, glaube ich, das Schlimmste. Da noch einmal genau hinzuschauen, sind diese Standards gut genug, ist vielleicht auch der Personalschlüssel gut – ich würde sagen im Augenblick, der ist absolut gut gewesen –, sodass wir dann jetzt tatsächlich auch eine Eins-zu-eins-Betreuung darstellen können, da wird man noch einmal genau hinschauen müssen, ob da vielleicht doch ein bisschen zu viel Routine gewesen ist. Ich habe bei dem Fall jedenfalls kein Misstrauen gegenüber der Kommunikation, wie damit umgegangen ist, wie das aufgeklärt worden ist. Bei dem, was wir hier in Sachen Mammografie gehabt haben, da hatte ich ein paar mehr Fragezeichen auch in der Kommunikation. Aber so, wie es sich mir im Augenblick darstellt, ist das hier sehr angemessen, sehr vertrauensvoll und auch sehr offen kommuniziert worden; aber wir sollten uns weiter damit beschäftigen und die Augen offen halten. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Ole Humpich. Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Zunächst einmal: Der Anlass dieser Aktuellen Stunde – und wir haben es heute mehrfach gehört – ist tragisch und auch sehr ernst. Es ist ein Frühchen verstorben. Dies ist erschütternd, nicht nur für uns, sondern primär für die Eltern, für die Angehörigen und auch für die Beschäftigten vor Ort, die tagtäglich alles dafür tun, das Leben dieser besonders verletzlichen Kinder zu schützen. Wenn man sich nun den Titel der Aktuellen Stunde anschaut – „Probleme, Probleme, Probleme im GeNo-Konzern!“ –, dann ist das in Teilen sicherlich auf andere Themen innerhalb des GeNo-Konzerns bezogen nachvollziehbar. Hier muss man allerdings, in dieser Thematik, sagen, dass ein Bild gezeichnet wird, das so pauschal nicht trägt. Ja, es gab einen Keimnachweis, und ja, es gab auch einen tragischen Todesfall. Aber nein, es gibt aktuell keine belastbaren Hinweise, dass wir es hier mit einem systematischen Organisationsversagen oder gar mit einer Folge finanzieller Probleme zu tun haben, auch wenn wir nachvollziehen können, dass Bilder aus 2011 sehr schnell in den Köpfen sind. Lassen Sie uns die Fakten anschauen: Der betroffene Bereich ist nicht die klassische Geburtshilfe, sondern die hoch spezialisierte Neonatologie am Klinikum Bremen-Mitte, also genau der Ort, an dem die kleinsten und auch verletzlichsten Patientinnen und Patienten versorgt werden. Umso tragischer dieser Keimvorfall auf dieser Station! In diesem konkreten Fall handelt es sich, das haben wir heute auch gehört, um einen Keim, der nicht multiresistent ist, aber der gerade für Frühchen sehr gefährlich sein kann. Der entscheidende Punkt ist doch hier, dass dieser Keim offenbar im Rahmen von routinemäßigen Screenings, die im Rahmen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses 2011 dann auch festgelegt wurden, entdeckt wurde. Das bedeutet erst einmal, dass bei der GeNo die Kontrollmechanismen funktioniert und gegriffen haben. Infolgedessen hat auch die Meldekette offenbar funktioniert: Das Gesundheitsamt wurde sofort eingebunden, die betroffenen Kinder sofort isoliert, es wurde ein temporärer Aufnahmestopp verhängt, das Klinikum Bremen-Nord, wie wir in der vergangenen Sitzung der Deputation hören durften, konnte in Teilen mit unterstützen, zusätzliche Hygienemaßnahmen wurden umgesetzt. Das alles ist aus unserer Sicht kein Bild eines systematischen Versagens. Dass seitens der GeNo Hinweise aufgegriffen wurden und auch umgesetzt wurden, das zeigt ein Bild, das in diesem Fall reagiert hat. Ein Punkt ist mir wichtig: Der Titel dieser Aktuellen Stunde spricht von einer Keimbelastung auf der Entbindungsstation. Das, meine Damen und Herren, ist so aber nicht korrekt, denn diese Fälle betreffen die Neonatologie, nicht die reguläre Geburtshilfe. Frauen können weiterhin sicher im Klinikum Bremen-Mitte ihre Kinder zur Welt bringen. Wer hier ungenau formuliert, riskiert Verunsicherung in der Bevölkerung, und das halten wir für sehr problematisch, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Aber natürlich steht die Gesundheit Nord in der Kritik, und ja, diese Kritik ist in vielen Bereichen aus unserer Sicht berechtigt. Es gab in der Vergangenheit Hygienevorfälle, es gab strukturelle Herausforderungen, und genau deshalb gilt: Wir müssen die GeNo weiterhin kritisch in ihrem Tagesgeschäft begleiten, aber Kritik muss dabei immer differenziert sein. Es macht schon einen Unterschied, ob wir über strukturelle Hygienemängel sprechen oder über ein Infektionsgeschehen, bei dem aktuell vieles dafür spricht, dass der Keim von außen eingetragen wurde und nicht aus einem systematischen Versagen heraus entstanden ist. Was aber wissen wir bislang? Das Gesundheitsamt hat erklärt, es gebe derzeit keine Hinweise darauf, dass Hygienestandards nicht eingehalten wurden. Meine Damen und Herren, Krankenhausinfektionen sind leider kein Einzelfall. Sie sind eine Realität, gerade im Gesundheitswesen, gerade dort, wo Menschen besonders geschwächt sind. Das heißt nicht, dass wir uns damit abfinden dürfen, das heißt aber, dass wir verantwortungsvoll damit umgehen müssen. Verantwortungsvoll heißt, dass wir eine sorgfältige Aufklärung statt schneller Schuldzuweisung brauchen. Wir brauchen verbesserte Abläufe statt politischer Zuspitzung und vor allem brauchen wir Vertrauen in die Fachlichkeit derjenigen, die dort vor Ort arbeiten. Dieses Vertrauen geben wir mit solchen Aktuellen Stunden den Beschäftigten vor Ort nicht, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Diese Aktuelle Stunde wäre eine gute Gelegenheit gewesen, genau diese differenzierte Debatte zu führen. Stattdessen wurde leider ein Titel geführt, der mehr zuspitzt als aufklärt. Das hilft den betroffenen Familien nicht, das hilft den Beschäftigten nicht und das hilft auch der Sache nicht. Wir werden die Entwicklungen im GeNoKonzern weiterhin kritisch begleiten, aber wir werden auch klar benennen, wenn Dinge funktionieren, und in diesem Fall gilt: Die Prozesse haben gegriffen, die Reaktion war schnell und die Aufklärung läuft. Darauf, meine Damen und Herren, sollten wir auch in vielen weiteren Punkten innerhalb der GeNo aufbauen. – Vielen Dank! (Beifall FDP, SPD) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Andre Folkert Minne. Abgeordneter Andre Folkert Minne (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte noch einmal ganz kurz darauf eingehen, Herr Janßen, Sie haben erwähnt, dass das Virus gefunden wurde dank Screening. Die Tests sind aber ja meiner Meinung nach, meiner Erkenntnis nach durchgeführt worden, als es dann ja quasi schon zu spät war. Frau Reimers-Bruns, die Frage war doch nicht, ob es ein Bakterium war, das behandelbar ist oder nicht. Es geht darum – um das ging es unserer Fraktion ganz allein –, wie der Erreger da überhaupt hinkommen konnte. Die Angehörigen haben ihn quasi nicht eingeschleppt. Wenn Sie sich in Ihrer Rede auf das beziehen würden, was ich sagte, und nicht auf das, was Sie hätten hören wollen, dann hätten Sie auch gemerkt, dass ich auch mit dem Kollegen Herrn Bensch d’accord war, was er auch mehrfach anmerkte, dass Schuldzuweisungen sich aktuell verbieten. Das haben wir auch nicht getan und das lasse ich mir auch nicht unterstellen. (Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Allein der Titel!) Wir haben es nicht skandalisiert, wir haben es in keinster Weise reißerisch gemeint, und, Herr Kollege Humpich, ja, vielleicht war die Überschrift ein klein wenig härter gewählt, als es hätte sein müssen, (Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Unsachlich!) aber ich habe doch meinen Text, glaube ich, ganz gut angepasst. Herr Saxe, ich sehe, dass auch Sie die Ergebnisse – –. Wir sollten sie abwarten. Meine Aufgabe war es in diesem Fall, das Thema zu thematisieren und nicht versanden zu lassen. Ich habe die Frau Senatorin, das will ich noch einmal ganz klar festhalten, in keinster Weise angegriffen, nur die Rollenverteilung wiederholt kritisiert, also den Kontrollmechanismus an sich. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Als Nächste erhält das Wort Senatorin Claudia Bernhard. Senatorin Claudia Bernhard: Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich anschließen an das Mitgefühl, das man in so einer Situation insbesondere für die Eltern haben muss, weil ich denke, das ist ein Einschnitt und eine Tragik, die man nicht unterschätzen darf, das ist vollkommen richtig. Ich möchte es auch deshalb besonders erwähnen, denn ich war Mitglied des Untersuchungsausschusses 2011 und 2012. Insbesondere deshalb hat mich das auch massiv geprägt, was damals alles zutage gekommen ist und was es auch für die Betroffenen bedeutet hat. Das war ein sehr langer Untersuchungsausschuss, ein sehr intensiver, und er war etwas, wo ich sagen muss, dass gerade der Tod von drei Frühgeborenen mit der Geschichte, die sich dann nach und nach herausgeschält hat, einen zum großen Teil sehr erschüttert hat. Ich möchte an dieser Stelle auch sagen, daraus ist bei aller Tragik wirklich gelernt worden, und das ist mir auch wichtig, dass wir das sehr differenziert auseinanderhalten, denn das ist unsere Verantwortung. Ich bin sehr froh über diese Debatte hier, die genau darauf auch den Schwerpunkt gelegt hat, denn das müssen wir an so einem Punkt sehr bewusst genau auseinanderhalten. Im Gegensatz zu damals spielt es durchaus eine exorbitante Rolle, ob es ein multiresistenter Keim ist oder nicht. Wir wissen, dass die Antibiotikaforschung damals mehr oder weniger, wie soll ich einmal sagen, auf einem Nullpunkt stand und sich nicht weiter fortbewegt hat und das eigentlich ein Riesenproblem ist, um entsprechend zu reagieren. Dieses Serratia marcescens, wenn man das so sagen will, ist tatsächlich zu bekämpfen, und gleichzeitig ist es überall. Man nennt das immer „ubiquitär“, aber wenn man sich vorstellt, wenn wir das jetzt hier lila fluoreszierend im Raum bespiegeln könnten, dann wären wir wahrscheinlich erschüttert, wie viel davon unterwegs ist. Und das ist einer von vielen, das darf man auch nicht vergessen. Dieser Keim ist leider für immungeschwächte Personen nicht ungefährlich, und das ist genau der Punkt, da er verschiedene entzündliche Prozesse auslösen kann. Das ist eben, finde ich, einer der großen, wichtigen Unterschiede. Insgesamt sind drei frühgeborene Kinder in der Neonatologie in der ElternKind-Klinik positiv auf dieses Bakterium getestet worden. Es handelt sich bei allen drei um Level-1-Kinder, alle drei wogen deutlich unter 1 000 Gramm. Festgestellt wurde das – und das ist schon betont worden – relativ umgehend im Rahmen eines Screenings, das dort wirklich jetzt wöchentlich stattfindet. Ich komme gleich noch einmal darauf, denn das ist wichtig, dass wir praktisch diese intensiven Screenings durchführen. In den Folgetagen erfolgten leider trotz der schnellen Reaktion auf den ersten Fall positive Befunde bei zwei weiteren Kindern, und eines dieser Kinder wurde zu diesem Zeitpunkt bereits mit Antibiotika behandelt, da Anzeichen einer Infektion vorlagen. Als Konsequenz wurde zunächst ein Aufnahmestopp verhängt, also für die Neonatologie, der ist inzwischen aufgehoben aufgrund der Tatsache, dass seit dem letzten Mittwoch auch nichts mehr nachgewiesen worden ist. Es fand eine Umgebungsuntersuchung statt, das Gesundheitsamt war sofort vor Ort, und trotzdem ist es so, dass wir sagen müssen, leider verstarb eines der beiden Kinder – das kleinste – in dem Zusammenhang, bei dem sich eben diese Infektion gezeigt hatte. Bei dem zweiten erkrankten Kind spricht das Geben von Antibiotika tatsächlich an, dies bezieht sich aber ausschließlich auf die Serratia-Infektion. Beim dritten Kind gibt es keine Infektion, inzwischen liegt dort auch ein negativer Abstrich vor. Ich muss eben noch einmal daran erinnern, dass das für diese Frühchen wirklich eine exorbitante Belastung ist, denn das sind, wenn Sie sich das vorstellen, wirklich sehr kleine Geschöpfe, die natürlich nicht gewappnet sind. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass wir hier keine wirtschaftlichen, ökonomischen oder sonstigen Gesichtspunkte anführen, sondern dass wir an dem Punkt sehr sensibel reagieren. Ich möchte das in dem Zusammenhang auch noch einmal ganz massiv zurückweisen. Es gibt wirklich eine massive Herausforderung, was Krankenhäuser gerade an strukturellen Problemen haben, das möchte ich gar nicht bestreiten, aber es ist ausgerechnet hier mit wirklich einer hohen Akribie klar geworden, dass dort alles eingehalten worden ist. Selbst die Vorschriften des RKI haben sich nach dem bremischen Fall auch noch einmal geändert und sind sensibler geworden. Wir haben auch hier – –. Zwölf Betten sind vorhanden, es werden maximal acht bis zehn tatsächlich benutzt, weil wir diesen Personalschlüssel eins zu eins einhalten wollen und nicht, weil wir jetzt finden, wir müssten unbedingt diese zwölf Betten auslasten. Es bestehen klare Zuständigkeiten, standardisierte Meldewege. Das heißt, es gibt diese werktägliche Sichtung. Es wird sofort ins Labor gegeben und ausgewertet. Es gibt immer die Aufnahmescreenings und natürlich auch die wöchentliche Surveillance. Das koordinierte Hygienesystem ist etwas, was dermaßen prioritär ist, gerade auf dieser Station, und diese Station ist überhaupt nicht mehr vergleichbar mit 2011/2012. Es wurde eine ganz andere räumliche Aufteilung vorgenommen, es wurde ganz anders letztendlich voneinander ein Schleusensystem eingeführt und so weiter. Also ich kann Ihnen nur raten, dass wir insofern wirklich auf der Matte gestanden haben mit allem, was man sich vorstellen kann. Trotzdem, und das ist richtig: Keime gehören leider zur Realität in Krankenhäusern und dieser Tatsache können wir schlecht entgehen. Deswegen finde ich es so wichtig, dass wir genau diese Kriterienkataloge immer wieder überprüfen, vermeintliche Löcher noch einmal stopfen, mit allem Drum und Dran. In dem Zusammenhang ist es einfach wichtig, zu sagen, wir haben hier die höchstmögliche Sicherheitsstufe und Weiterentwicklung vorgenommen, aber es ist natürlich kein einziges System super perfekt. Das ist die andere Seite. Wenn ich mir anschaue, was inzwischen praktisch geschafft worden ist in der Neonatologie, in der Frühchenversorgung, haben wir natürlich in den letzten 10, 15, 20 Jahren enorme Fortschritte gemacht. Aber wir können trotzdem nicht dafür garantieren, dass dann letztendlich nicht tatsächlich Keime entsprechende Reaktionen nach sich ziehen. Wir werden das weiter sehr eng begleiten, und das hat nichts damit zu tun, ob ich jetzt Aufsichtsratsvorsitzende oder Gesundheitssenatorin bin. Ich hätte mir damals nicht träumen lassen, als ich in diesem Ausschuss saß, dass ich einmal in dieser Verantwortung stehe, aber ich fand eigentlich, dass ich sehr davon profitiert habe, damals dabei gewesen zu sein. Es sind tatsächlich nicht mehr so viele davon hier im Parlament – ein paar gibt es –, aber trotzdem fand ich das sehr eindrücklich, und es war, finde ich, deshalb eine gute Schulung, das damals mitbekommen zu haben. (Glocke) Ich denke, wir können bei allen Beteiligten davon ausgehen, dass ihnen das mit der Weiterentwicklung sehr gut gelungen ist. In dem Fall werden wir auch weiter in der Gesundheitsdeputation selbstverständlich berichten und das weiter sehr eng begleiten. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aktuelle Stunde geschlossen. Vom Prüfauftrag zur bremischen Prüfungsschleife: Die seit 2014 unterbliebene Reform der Kitafinanzierung Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 9. Dezember 2025 (Drucksache 21/688 S) Dazu Mitteilung des Senats vom 24. Februar 2026 (Drucksache 21/741 S) Dazu als Vertreterin des Senats Frau Staatsrätin Jennifer Müller-Wilckens. Die Aussprache ist eröffnet. Als Erste hat das Wort die Abgeordnete Sandra Ahrens. Abgeordnete Sandra Ahrens (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! 90 Prozent aller Kitaplätze in Bremen werden über ein System finanziert, das über ein Vierteljahrhundert alt ist, ein System mit verrosteten Stellschrauben, das längst nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. Das Ergebnis sehen wir alle: ein System, das nicht mehr trägt, ein System, das gerade zwei Träger in die Insolvenz brachte, ein System, das Familien, Kinder und Arbeitgeber in Bremen im Stich lässt. Es ist, als würden Sie versuchen, einen alten Motor mit immer neuen Minireparaturen am Laufen zu halten, aber irgendwann hilft keine Notreparatur mehr. Dann braucht es einen Neustart – einen Neustart, den wir übrigens seit 1999 immer und immer wieder gefordert haben. Genau den kündigen Sie jetzt an. Nur nach dem, was man hört, bleibt der große Wurf wieder aus. (Beifall CDU) Es wird vermeintlich keine echte Systemumstellung geben, keine Subjektfinanzierung wie in Hamburg, keine klaren Entscheidungen für mehr Verlässlichkeit durch Beseitigung der stärksten strukturellen Unterfinanzierung, sondern wohl vorrangig eine Umverteilung unter den Trägern. Dabei ist genau der Kern des Problems, meine Damen und Herren. Wer verstehen will, warum Kitas in Bremen so unzuverlässig sind, der muss sich drei Dinge anschauen: Inklusion, Qualität und Finanzierung. Sie feiern sich für flächendeckende Inklusion. Die Realität der Kinder und der Eltern ist leider nicht so rosarot. Für drei von vier Inklusionskindern fehlt die Finanzierung der Zweitkraft in der Gruppe, die sie brauchen. Was passiert dann bei den Trägern in Bremen? Personal wird verschoben, Gruppen werden unterbesetzt, und in den sogenannten sozialen Brennpunkten steht am Ende oft nur noch eine Fachkraft allein in der Gruppe, obwohl Sie ihnen doch theoretisch mehr versprochen haben. (Beifall CDU) Das ist kein Fortschritt. Das ist ein Risiko für Kinder und eine Überforderung der Erzieherinnen und Erzieher. Die merkt man auch. Fast 50 Krankheitstage pro Fachkraft sind kein Zufall, meine Damen und Herren. Das ist ein Systemfehler. Die Folgen spüren Familien jeden Tag: Notbetreuung, kürzere Öffnungszeiten, ungeplante Schließungen, Ausfall der Bildungsangebote. Wenn Tausende Eltern Brandbriefe schreiben und Arbeitgeber Alarm schlagen, weil Arbeitszeiten reduziert werden, dann reden wir nicht mehr über Einzelfälle, dann reden wir über ein strukturelles Versagen. (Beifall CDU) Sie sprechen vom Brückenjahr und guter Sprachförderung. Die Realität steht in Ihren eigenen Zahlen und Antworten. Ein Drittel der Kitas, die 80 Prozent aller sprachauffällig getesteten Kinder in Bremen versorgen müssen, bekommen gar keine zusätzlichen Mittel für Sprachförderung. Selbst dort, wo die Mittel ankommen, reichen sie nicht aus, um die Tarifsteigerungen zu decken. Gekürzte Förderzeiten sind die Folge. Es kommt also in diesem Jahr weniger bei den Kindern an, die es geschafft haben, überhaupt in diesen Kitas zu sein, als vorher angekommen ist. Sie glauben nun, BaSiK (ein Verfahren zur Beobachtung und Dokumentation der Sprachentwicklung von Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen) sei die Lösung. BaSiK misst Defizite, meine Damen und Herren, es behebt sie nicht. Oder ich sage es Ihnen einmal ganz deutlich: Vom Wiegen wird die Sau nicht fett. Sie muss auch gefüttert werden. Wenn wir es ernst meinen mit Bildungsgerechtigkeit, dann muss Sprachförderung endlich verbindlich, verlässlich und flächendeckend stattfinden. Unser Basiskompetenzjahr wäre ausfinanziert und täte das. Ihr jetziges System tut es nicht. Eine Systemumstellung ohne die von Ihnen selbst in Ihren Antworten dargestellten 3,5 Millionen, die jetzt fehlen, um das überhaupt für diese 142 Kitas auszufinanzieren, wird nicht dafür sorgen, dass alle Kinder Chancengerechtigkeit und Bildungs- und Sprachförderung bekommen, meine Damen und Herren, (Beifall CDU) in dem Maße, wie sie es brauchen. Das jetzige System ist intransparent, starr und reagiert nicht auf die Realität. Deswegen sagen wir ganz klar, es braucht erstens verlässliche Öffnungszeiten. Das muss oberste Priorität haben bei einer Neuaufstellung. Es braucht zweitens Inklusion und Sprachförderung, die vollständig finanziert werden, meine Damen und Herren. Die Kinder brauchen es. Es ist ihnen anzuerkennen, und es ist auch umzusetzen. Drittens, das System muss transparent und dynamisch werden, damit es aufsteigende Kinderzahlen bei Bedarf automatisch reagieren kann. Wir müssen das Personal halten, auch wenn wir jetzt einige (Glocke) freie Plätze haben – ich komme gleich zum Schluss. Wer einmal geht, kommt nicht mehr zurück, und die große Rentenwelle kommt noch. Unser Favorit, das sage ich ganz klar als Fazit, bleibt die Entgeltfinanzierung. Unsere Zustimmung für Ihre etwaigen Systeme hängt aber bei einer Neuausrichtung davon ab, ob es mehr Verlässlichkeit gibt, (Glocke) Inklusion und Bildung, ob es besser wird oder nicht, meine Damen und Herren, für die Kinder und die Familien. (Beifall CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Heike Kretschmann. Abgeordnete Heike Kretschmann (SPD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete und liebe Gäste! Ich musste eben noch einmal in den Titel der Debatte schauen, weil ich bei Frau Ahrens ein bisschen abgeschweift bin, aber vielleicht ist sie auch selbst abgeschweift. (Beifall SPD) Ich danke der CDU auf jeden Fall für die Große Anfrage zur Kitafinanzierung und starte diese Debatte mit einem kleinen persönlichen Exkurs. Mitte der Zweitausender war mein ältester Sohn im Kitaalter, besuchte einen Elternverein. Wie das in Elternvereinen so ist, ist Elternarbeit gefragt, und so hatte ich schnell, ob ich wollte oder nicht, das Amt der ersten Vorsitzenden inne. Zuständig war ich damals für den finanziellen administrativen Bereich und verbrachte Abende damit, Zuwendungsanträge zu schreiben und weitere Abende dann damit, Verwendungsnachweise zu erstellen. Als ich dann Abgeordnete wurde, war einer der ersten Termine ein Austausch mit einigen Trägern der Kindertagesbetreuung, und eines der wichtigsten Themen in diesem Austausch – Sie können es sich sicherlich denken – war das Kitafinanzierungssystem. Dabei musste ich leider feststellen, dass sich in all den Jahren von meiner Tätigkeit im Elternverein bis heute kaum Strukturen grundlegend verändert hatten. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Wir reden aber jetzt über das Referenzsystem! Darum geht es! – Unruhe SPD) Im Gegenteil. Das System – –. Ich komme da gleich noch zu, aber ich glaube, ich darf auch mal abschweifen, wenn Sie das ständig machen. (Beifall SPD – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Wenn Sie über ein völlig anderes System sprechen wollen, machen Sie das!) Im Gegenteil, das System hat sich eher noch verwachsen, und es sind Sonderfälle und Sonderregelungen hinzugekommen. Letztlich ist es bis heute noch immer intransparent und schlecht steuerbar. Die CDU hat in ihrer Anfrage die strukturellen Defizite des aktuellen Systems hervorgehoben. Wir teilen diese Einschätzung ausdrücklich. Eine Reform ist erforderlich, um die Kitafinanzierung zukunftsfähig zu gestalten. Bereits im Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode hat die Koalition sich klar dazu bekannt, das bestehende System zu überarbeiten und spätestens zum Kitajahr 2025/2026 umzustellen. Auch, wenn dieses Ziel nicht fristgerecht erreicht werden konnte, resultieren die Verzögerungen nicht aus mangelndem politischem Willen, sondern aus der Komplexität der Aufgabe und den Herausforderungen, die sich in den vergangenen Jahren ergeben haben. Natürlich spielt dabei auch der finanzielle Rahmen eine nicht unbedeutende Rolle. Die Politik ist allerdings mitnichten untätig gewesen. Staatsrätin von Fintel schob Diskussionen und Berechnungen an und initiierte einen Stadtstaatenvergleich mit Berlin und Hamburg. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Wir sind kein Stadtstaat!) Aber fragen wir uns doch mal, was alles berücksichtigt werden müsste. Da hätten wir die Anzahl der zu betreuenden Kinder in Krippe und Elementar, mit und ohne Förderbedarf, den Betreuungsumfang, die jeweiligen Problemoder Indexlagen in einzelnen Quartieren und die Betreuungsquoten, um nur mal einige Faktoren zu nennen. Das muss eingebunden werden in ein großes Ganzes, um auch Sach- und Personalkosten, Miet-, Mietnebenkosten und so weiter abzubilden. Das Ziel soll eine einheitliche Kostenaufstellung ohne Nebenstränge sein, transparent und auf und für alle Träger, die derzeit Referenzwert finanziert werden, anwendbar. Im Grunde muss eine Basisfinanzierung pro Kind entwickelt werden, die die Punkte enthält, die ich eben grob umrissen habe. Ich will damit aufzeigen, wie komplex sich die Überlegungen für eine Neuaufstellung gestalten. Weiterhin fordert die CDU erneut die Einführung eines entgeltbasierten Modells und verweist dabei auf das Hamburger Gutscheinmodell. Erfahrungen aus Hamburg zeigen, dass ein solcher Ansatz zwar zu einer Marktdynamik führen kann, aber auch Risiken in sich birgt. Insbesondere in sozial benachteiligten Stadtteilen besteht die Gefahr, dass Träger sich zurückziehen, was zu einer Verschärfung sozialer Ungleichheit führen könnte. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Das war in Hamburg auch! – Zuruf Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]) Das wollen wir für Bremen gerade nicht. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Das können Sie auch beweisen?) Wir begrüßen von daher die Bemühungen des Ressorts, ein eigenständiges Bremer Modell zu entwickeln, das die spezifischen Bedürfnisse unserer Stadt auch berücksichtigt. Die geplante Reform soll nicht nur Transparenz und Effizienz des Systems erhöhen, sondern auch sicherstellen, dass besondere Bedarfe wie Inklusion, Sprachförderung und Armutsprävention einbezogen werden. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer am Anfang gut aufgepasst hat, weiß, dass ich in meinem Einstieg auf Elternvereine eingegangen bin, die etwas anders finanziert werden, nämlich über einen Richtlinienansatz. Perspektivisch wäre es sicherlich sinnvoll, auch andere Finanzierungsarten in eine Neuaufstellung einzubeziehen. Abschließend betone ich noch einmal, dass die SPD-Fraktion weiterhin geschlossen hinter einer Reform der Kitafinanzierung steht und es begrüßt, (Glocke) dass nun eine Veränderung zum Kitajahr 2027/2028 erfolgen soll. Es muss das Ziel sein, dass der Senat eine mit den Trägern abgestimmte Lösung präsentiert, die den Anforderungen von Kindern, Eltern und auch Beschäftigten gerecht wird und die Qualität der Kindertagesbetreuung (Glocke) nachhaltig erhöht. – Vielen Dank. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Cord Degenhard. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Ich hatte mich eigentlich für eine Kurzintervention gemeldet!) Dann jetzt die Kollegin Sandra Ahrens zur Kurzintervention. – Entschuldigen Sie bitte, Herr Degenhard. Abgeordnete Sandra Ahrens (CDU): Entschuldigung, ich hatte das so verstanden, dass Sie mich gesehen haben. Liebe Frau Kollegin Kretschmann! Ich bitte doch darum, wenn Sie sagen, dass wir das falsch verstanden haben in Bezug auf Hamburg, dass Sie uns das nachweisen, was Sie dort gerade gesagt haben, weil die Fakten sprechen eine andere Sprache. In Hamburg ist der Ausbau gelungen, auch in den sozioökonomisch benachteiligten Quartieren. (Zuruf Abgeordnete Sascha Aulepp [SPD]) Das Zweite ist, Sie sagten, es sei nicht politisch motiviert zu Verzögerungen gekommen. Da kann ich Ihnen sagen, das stimmt nicht. Das entspricht nicht der Wahrheit. Es gab vier verschiedene Versionen, die letzte ist von Frau Glasmeyer vor drei Jahren gefertigt worden, die jedes Mal neue Finanzierungsmodule enthielten und Modelle und die jedes Mal in der Schublade versunken sind, weil man mehr Geld ins System gebraucht hätte und politisch motiviert nicht mehr Geld für den Bereich Bildung, insbesondere für die massive strukturelle Unterfinanzierung von ungefähr 20 Millionen im Bereich der Inklusion, ausgeben wollte. Das ist die Realität, meine Damen und Herren. Solange es dafür nicht mehr Geld gibt, wird, egal, wie Sie das neue Zuwendungssystem nennen, die Qualität für die Kinder und die Eltern und auch die Erzieherinnen nicht besser werden. – Danke schön! (Beifall CDU – Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: 90 Sekunden!) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Meine Damen und Herren, Herr Kollege, wir haben das hier im Blick mit den 90 Sekunden. (Abgeordneter Volker Stahmann [CDU]: Das beruhigt mich!) So, Herr Degenhard, jetzt haben Sie das Wort. – Bitte schön! Abgeordneter Cord Degenhard (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir debattieren über eine Senatsantwort, die zwölf Seiten lang ist und auf die zentrale Frage keine Antwort gibt. Warum hat dieser Senat zwölf Jahre gebraucht, um das einzugestehen, was alle wissen? Seit 2014 fordert die CDU die Reform der Kitafinanzierung. Seit 2014 gibt der Senat ihr Recht und tut nichts. Drei Koalitionsverträge, vier Wahlperioden, unzählige Arbeitsgruppen. Die Unterarbeitsgruppe Finanzierung zum Beispiel tagte von 2016 bis 2018 ohne abschließenden Umsetzungsplan. Der aktuelle Koalitionsvertrag hat das Kitajahr 2025/2026 als Zieldatum versprochen. Dieses Zieldatum ist verstrichen, kommentarlos. Lassen Sie mich das zusammenfassen: Die Unterarbeitsgruppe Finanzierung erhielt ihren Auftrag im Jahr 2016. Das neue System soll frühestens zum Kitajahr 2027/2028 kommen. Das sind elf Jahre zwischen Auftrag und frühestmöglicher Umsetzung. In diesen elf Jahren wurden in Bremen rund 5 000 neue Kitaplätze geschaffen. (Abgeordneter Falko Bries [SPD]: Eben!) In diesen elf Jahren sind Energiekosten, Tarifkosten und Verpflegungskosten massiv gestiegen. In diesen elf Jahren hat der Senat das Finanzierungssystem, das all das tragen soll, unangetastet gelassen. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Unglaublich!) Unangetastet, das heißt konkret: Bremens Kitas werden bis heute nach dem Prinzip der Entgeltfinanzierung bezahlt. Jeder Träger verhandelt seinen Kostensatz einzeln mit dem Senat. Kein einheitlicher Maßstab, keine Transparenz, keine Gerechtigkeit zwischen den Trägern. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Das Referenzwertmodell, das genau das beenden sollte, ein transparenter, einheitlich berechneter Kostensatz pro Kitaplatz, liegt seit elf Jahren in der Schublade dieses Senats. Zwei Träger in finanzieller Schieflage, „Petri und Eichen“ und „pme Familienservice“ sind das direkte Ergebnis eines Systems, das strukturell ungerecht ist, und das der Senat selbst als überarbeitungsbedürftig bezeichnet. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Man fragt sich: Warum dauert die Überarbeitung länger als eine Wahlperiode? Was der Senat in seiner Antwort weiter einräumt, ist bemerkenswert offen – wie gesagt, überarbeitungsbedürftig: die Nebenrechnungen seien aus Transparenzaspekten nicht tragbar. Die Staatsrätin für Kinder erklärt im Radio, das System sei schwierig und sehr kompliziert. Das sind keine Erkenntnisse von 2026. Das ist der Befund von 2014, nur zwölf Jahre zu spät ausgesprochen. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Für das Kitajahr 2027/2028 plant der Senat nun ein reformiertes System. Grundzüge soll es geben ab März 2026, ist vorbei, Gesetzentwürfe zum Jahreswechsel 2026/2027. Das klingt konkret, aber es ist dasselbe Versprechen wie 2014, 2016, 2019 und 2023. BÜNDNIS DEUTSCHLAND wird dem Senat keinen Vertrauensvorschuss geben. Wir fordern: Gesetzentwurf auf den Tisch, nicht als Planung, sondern als Drucksache, mit Datum, mit parlamentarischer Abstimmung. Noch ein Wort zum Eckwertebeschluss: Der Senat kündigt gleichzeitig an, die Kosten der Kitaversorgung auf Stadtstaatenniveau zu begrenzen. Das ist kein Reformversprechen, das ist Spardruck mit neuem Etikett. Wer Qualität will, darf nicht gleichzeitig die Finanzierungsdecke kürzen, schon gar nicht, solange das Grundsystem noch nicht einmal auf solide Füße gestellt ist. Die Kinder und deren Eltern in diesem Land haben Besseres verdient. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Wir erwarten von dieser Regierung einen verbindlichen Zeitplan mit Parlamentsbeschluss, kein weiteres Reformjahr ohne Gesetzentwurf und Qualitätssicherung, als rote Linie bei jeder Kostendiskussion. – Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen – für Ihre Aufmerksamkeit, Entschuldigung! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Miriam Strunge. Abgeordnete Miriam Strunge (Die Linke): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Heute geht es um die Neuaufstellung der Kitafinanzierungssystematik. Das Thema hängt schon seit mehr als zehn Jahren in der Luft und wurde immer wieder angegangen und verworfen, musste manchmal auch anderen Themen weichen, die in dem Moment wichtiger waren, denn in den letzten Jahren ist ziemlich viel in Bremens Kitalandschaft passiert. Plätze wurden massiv ausgebaut, der Fachkraft-Kind-Schlüssel in benachteiligten Stadtteilen wurde verbessert, verschiedene Programme zur Qualitätssteigerung wurden eingeführt wie die Finanzierung von Sozialpädagog:innen oder Sprachförderkräften in bestimmten Kitas. Zuletzt haben wir kürzlich die Einführung des Modellprojekts „Systemische Kita-Begleitung“ auf den Weg gebracht. Es hat sich also an der Anzahl der Kitas einiges getan, und auch die Unterstützung in den Kitas wurde in den letzten Jahren erhöht. Finanziell wurden in den letzten Jahren mehrfach die Sachkostenzuschüsse für die Kitas erhöht. Ich habe auch erlebt, dass die ehemalige Staatsrätin Katharina von Fintel sich dem Thema intensiv angenommen hat. Durch ihren beruflichen Wechsel nach Hamburg entstand dann hier aber wieder eine Pause. Jetzt bin ich allerdings wirklich sehr guter Dinge, dass unter der Federführung der aktuellen Staatsrätin das Thema tatsächlich zu Ende geführt und ab spätestens Sommer 2027 die neue Finanzierungssystematik umgesetzt wird. (Beifall Die Linke, SPD) Was muss eine neue Finanzierungssystematik leisten? Ich finde, sie muss die unterschiedlichen Bedarfe der Kinder berücksichtigen. Deshalb braucht es zusätzliche finanzielle Mittel für Kitas in Indexlagen sowie für Kinder mit Förderbedarf. Ich finde, die Finanzierung muss klar und transparent und verlässlich sein, und gleichzeitig muss sie so aufgestellt sein, dass die Rahmenbedingungen für alle Träger gegeben sind, auch weiterhin Kitas in Bremen zu betreiben und keine Plätze abbauen zu wollen. Es darf deshalb nicht weniger Geld in das Kitasystem gesteckt werden. Ich gehe davon auch aus, dass man bei einer neuen Finanzierung mindestens perspektivisch auch mehr Geld in die Hand nehmen muss, um die Mittel gerechter zu verteilen. Stichwort Kinder mit Förderbedarf: Die aktuelle Praxis ist hier einfach ungerecht und bildet nicht die Entwicklungen der letzten Jahre ab. Wir haben Schwerpunkteinrichtungen mit vielen Förderkindern und gleichzeitig Regeleinrichtungen, die genauso viele Kinder mit Förderbedarf haben, die aber weniger finanzielle Förderung erhalten, weil ihnen das Label der Schwerpunkteinrichtung fehlt. Das muss sich ändern, denn das ist nicht gerecht. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Alle Kinder mit Förderbedarf brauchen mehr Aufmerksamkeit, und deshalb brauchen die Einrichtungen pro Förderkind auch die entsprechenden finanziellen Mittel, um den höheren Bedarfen gerecht zu werden. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Finden wir das Geld dafür im Haushalt?) Die Finanzierung muss also am Kind ausgerichtet sein und nicht an der Einrichtung. Ich finde, die Finanzierung muss auch ermöglichen, dass das hohe Fachkraftniveau weiterhin gehalten werden kann und möglichst viele voll ausgebildete Erzieher:innen die Aufgaben in den Kitas übernehmen. Für Unruhe sorgen sicherlich gerade die aktuellen Veränderungen in der Kitalandschaft. Hatten wir in den letzten Jahren immer das Problem, dass viel zu viele angemeldete Kinder keinen Kitaplatz erhalten haben, eine unterjährige Anmeldung für Kinder auf dem Papier zwar möglich war, in der Praxis allerdings unmöglich, weil gar keine Luft im Kitasystem war, haben wir jetzt die neue Situation, dass Plätze unbesetzt bleiben und sich die Träger fragen, wie die unbesetzten Plätze eigentlich finanziert werden. Eine Teillösung deutet die Senatsantwort bereits an. Gebäudekosten werden übernommen, unabhängig von der Frage, wie viele Kinder real versorgt werden. Da die Personalkosten für die Träger aber einen deutlich größeren Anteil ausmachen, ist diese Antwort noch nicht abschließend zufriedenstellend. Mir sind hier zwei Aspekte wichtig: Erstens, wenn wir uns wünschen, dass Eltern ihre Kinder auch unterjährig anmelden können, wenn das System flexibel reagieren soll auf einen Umzug oder den Entwicklungsstand des Kindes zu Beginn des Kitabesuches, dann ist ein bisschen Luft im System wünschenswert. Zweitens, das ist mir noch wichtiger: Wir haben auf der einen Seite freie Plätze, aber auf der anderen Seite haben wir viele Kinder, die keine Krippe oder keine Kita besuchen. Wenn wir es mit der Bildungsgerechtigkeit ernst meinen, dann müssen wir alle Hebel in Bewegung setzen, um bei den Kindern im Ü3-Bereich, die noch keinen Kitaplatz besuchen, die Eltern zu erreichen und ihnen die freien Plätze anzubieten und gegebenenfalls Berührungsängste gegenüber dem System Kita abzubauen. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Im Rahmen des Projektes „Kinder in die Kitas“ geht die Bildungsbehörde hier bereits neue niedrigschwellige Wege. So wurde in diesem Jahr beispielsweise der Anmeldekiosk in Gröpelingen aufgemacht, um bei der Anmeldung im Kitaportal zu unterstützen. Auch Kinderärzte informieren vermehrt in Richtung Kitaanmeldung. (Glocke) Zwei Sätze: Solche Ansätze unterstütze ich ganz ausdrücklich. Ich würde mir aber wünschen, dass wir noch weitere Wege gehen, auch in Richtung aufsuchende Beratung, damit wirklich alle freien Plätze auch besetzt werden. – Herzlichen Dank! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Fynn Voigt. Abgeordneter Fynn Voigt (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Vom Prüfauftrag zur Prüfungsschleife“, so heißt die Anfrage der CDU, und der Senat bestätigt diesen Titel auf elf Seiten mit jeder einzelnen Antwort, meine Damen und Herren. 2014 hat dieses Parlament die Reform der Kitafinanzierung beschlossen – 2014. Die Entwürfe kommen laut Senat zum Jahreswechsel 2026/2027 in die Gremien. „Angewendet werden soll das neue Verfahren zum Start des Jahres 2027/2028 möglichst erstmalig“, so das Zitat. Das sind, wenn wir Glück haben, 13 Jahre. Frau Kretschmann, die Kollegin von der SPD, hat gesagt: „Das ist nicht ganz fristgerecht.“ Ich möchte es einmal verbildlichen und in einen Kontext setzen. 13 Jahre, meine Damen und Herren, in dieser Zeit geht ein Kind von der Krippe bis in die weiterführende Schule. In dieser Zeit, wie wir aus der Studie von René Böhme wissen, wechseln Erzieherinnen und Erzieher mehrfach den Job, mehrfach die Kita, vielleicht sogar in einen ganz anderen Job, und in dieser Zeit gehen ganze Bremer Kitaträger pleite. Frau Kollegin Ahrens von der CDU hat es schon erwähnt: Die Träger „Petri und Eichen“ und der „pme Familienservice“ haben uns letztes Jahr sehr beschäftigt. Im Fall von „Petri und Eichen“ musste die Stadt einspringen, im Fall von „pme“ sind es 430 Kinder, 120 Beschäftigte, die betroffen sind. Viele weitere Träger waren – –. Ich erinnere da an die letzte Sitzung des Unterausschusses Frühkindliche Bildung, wo die kirchlichen Träger gewarnt haben. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege sagt: „Es muss jetzt was passieren, sonst bricht das ganze System zusammen.“ Das sind nicht die Worte der Opposition von der CDU oder von uns. Das sind die Worte der Menschen, die jeden Tag in den Kitas dafür sorgen, dass sie am Laufen bleiben, die unsere Kinder betreuen. Natürlich hat jeder einzelne Träger seine eigenen Gründe, aber ich möchte da die Worte von unserem Senator Rackles anführen, die er öfter gesagt hat, wenn wir darüber gesprochen haben: „Es kann ja nicht sein, dass Träger bei den kleinsten Fehlern, die sie machen, egal in welchem Fall, in den Fall laufen, dass sie in ihrer Existenz bedroht werden. Da muss etwas passieren.“ Wenn Sie so lange mit einer Prüfungsschleife beschäftigt sind, dann sind Sie für all das verantwortlich, was in den letzten 13 Jahren passiert ist, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, CDU) Was ist in den letzten 13 Jahren passiert? Frau Kretschmann hat ja gesagt, Sie waren nicht ganz tatenlos. Sie schreiben, das System sei aus arbeitsökonomischer Sicht sowie Transparenzaspekten überarbeitungsfähig, es würde wegen der ursprünglich inhärenten Transparenzgründe Probleme haben, und das müsste wiederhergestellt werden. Beides wäre heute nicht mehr der Fall. Es gab eine Unterarbeitsgruppe von 2016 bis 2018, also erst mal zwei Jahre, nachdem wir diesen Beschluss überhaupt im Parlament gefasst haben, gab es dann eine Unterarbeitsgruppe. Die hat zwei Jahre getagt, hat aber gar keinen so richtigen Umsetzungsplan herausgebracht. Es gab ein Kostenmodell, das in dieser Wahlperiode erstellt werden sollte, das ist aber gescheitert an mangelnden Vergleichsdaten. Meine Damen und Herren, das ist keine Reform, das ist eine Reformsimulation, die Sie da betrieben haben. (Beifall FDP, CDU) Jetzt werden Sie vielleicht sagen, Frau Staatsrätin, dass Sie mit Ihrem Senator zusammen das Thema aufgegriffen haben. In der Qualitätsoffensive, die Sie im Februar vorgestellt haben, steht, dass Sie auch die Ausfallzeiten zukünftig in der Kitafinanzierung berücksichtigen möchten, nach 13 Jahren. Das steht aber drin mit einem einzelnen Satz, ohne Zeitplan, ohne Finanzierungskonzept. Meine Damen und Herren, das ist eine Überschrift und keine Reform. (Beifall FDP) Die Koalition setzt der Torte noch eine Kirsche drauf, und zwar sagt sie jetzt, dass das Ergebnis schon vorweg steht. Im Eckwertebeschluss steht nämlich schwarz auf weiß, dass die Kosten der Kitaversorgung auf das Stadtstaatenniveau gedeckelt werden, also man setzt erst einen Deckel, bevor man überhaupt die Inhalte hat. Das ist die Reihenfolge, die am Ende die Eltern und die Beschäftigten in diesem Land ausbaden müssen. Meine Damen und Herren, die Eltern und unsere Kinder in Bremen haben keine Zeit für endlose Prüfungsschleifen, erst recht nicht, wenn sie 13 Jahre dauern. Sie haben einen Job in dieser Stadt, sie wollen eine Kita, die nicht kurzfristig schließt, bei der sie nicht kurzfristig ihr Kind umbetreuen müssen und das auch nicht erst im Jahr 2027 oder 2028. Sie brauchen diesen Kitaplatz jetzt. Diese Eltern und diese Kinder in dieser Stadt erwarten, dass Sie Entscheidungen treffen und nicht lange Prüfungen vornehmen. Liefern Sie jetzt! Wir erwarten einen Beschluss. – Vielen Dank! (Beifall FDP, CDU) Vizepräsidentin Christine Schnittker: Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Dr. Franziska Tell. Abgeordnete Dr. Franziska Tell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Ich denke, wir sind uns alle einig, dass eine Reform der Kitafinanzierung in Bremen dringend notwendig ist, dass es für alle Träger Klarheit und Transparenz braucht. Die müssen wissen, wie sie finanziert sind, wie es abläuft, und es braucht keine komplexen Prozesse. Da braucht es dringend eine Veränderung. Darum ist es sicherlich bedauerlich, dass es lange nicht passiert ist, da sind wir uns auch alle einig, niemand sagt, dass es toll ist, dass es in den letzten Jahren nicht angegangen wurde. (Vizepräsident Ralph Saxe übernimmt den Vorsitz.) Aber es ist darum umso wichtiger, dass es jetzt endlich passiert und diese Klarheit und Transparenz geschaffen wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD – Zuruf Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]) Es klingt aber aus den Reihen der Opposition heute ein bisschen so, als ob alle Probleme, die wir in der Kitalandschaft haben, seien es die Erkrankungen des Personals, seien es hohe Förderbedarfe bei Kindern, seien es fehlende Kitaplätze, als ob das alles mit der Finanzierungssystematik zusammenhängen würde. Daran würde ich ein Fragezeichen machen, weil ich glaube, dass die Problemlagen schon andere Ursachen haben als nur ein Finanzierungssystem, das reformbedürftig ist. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass bestehende Aspekte in die Finanzierungssystematik einfließen, dass es neben Transparenz und Klarheit vor allem einen Blick auf die Inklusion gibt, dass genau geklärt wird: Welche Mittel stehen zur Verfügung? Da müssen wir uns auch ehrlich machen: Welche Mittel können wir im Haushalt zur Verfügung stellen? Dass Sie, Frau Ahrens, sagen, Sie haben ein System vorgeschlagen, das finanziert ist, finde ich interessant, weil ich gern wissen würde, wie genau Sie das in unserem Haushalt darstellen würden, ohne gleichzeitig in anderen Bereichen zu sparen und zu kürzen, oder wo Sie dann sparen würden, denn wir sind im Haushalt nun mal begrenzt, das lässt sich nicht ändern, egal ob wir das wollen oder nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Steht in unserem Haushaltsentwurf drin!) Wir brauchen eine Inklusionsförderung, die nicht nur auf die Schwerpunktgruppen ansetzt, sondern bei der überall da, wo Kinder mit Inklusionsbedarfen, mit Förderbedarfen in den Gruppen sind, auch entsprechende Finanzmittel fließen. Auch die Sprachförderung muss in den Blick genommen werden, und es braucht eine Flexibilität – eine Flexibilität bei schwankenden Kinderzahlen, damit wir nicht in die Situation kommen, dass Träger, wenn es mal ein, zwei Kinder weniger gibt, gleich vor Problemen stehen. Vor allem brauchen wir aber auch eine Flexibilität, die dafür sorgt, dass Kinder – egal wann – in die Kita gehen können, nicht nur zu einem bestimmten Anmeldezeitraum, eine Flexibilität, die dafür sorgt, dass Plätze besetzt werden und eine Situation, die dafür sorgt, dass alle Kinder in die Kita kommen und nicht nur die, die bisher angemeldet werden, sondern auch darüber hinaus. An diesen Punkten müssen wir dringend weiterarbeiten. Das geht weit über die Finanzierung hinaus, aber ich freue mich, wenn wir hoffentlich bald das Finanzierungssystem so aufstellen, dass die Träger Klarheit und Transparenz erhalten. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Vizepräsident Ralph Saxe: Das Wort hat für eine Kurzintervention die Abgeordnete Sandra Ahrens. Abgeordnete Sandra Ahrens (CDU): Liebe Frau Tell, ich widerspreche Ihnen ausdrücklich, dass die strukturelle Unterfinanzierung, die wir haben, die Krankheitstage nicht auslöst. Wir haben für 878 Kinder die personelle Besserausstattung für Zweitkräfte in den Inklusionsgruppen finanziert, aber aktuell 3 500 Kinder statuiert. Das sind 75 Prozent der Kinder, mehrere Tausend, die nicht die finanzielle Besserausstattung in Form von Personal bezahlt bekommen, und das wird derzeit auf dem Rücken der Erzieher:innen, die das alles irgendwie kompensieren müssen, ausgetragen. Deswegen gibt es 50 Krankheitstage genau bei dem Träger in Bremen, der 80 Prozent dieser Inklusionskinder betreuen und versorgen muss. Das hat Auswirkungen, dass Sie als rot-rot-grüner Senat den Menschen zu wenig Geld zur Verfügung stellen. Deswegen sage ich ganz deutlich: Wir brauchen mehr Geld im System, wir müssen die Bedarfe der Kinder abdecken. Ansonsten können Sie hier ein neues Label an die Tür klatschen – es wird sich inhaltlich nichts verbessern. Wir messen Sie an Ihren Taten für die Kinder, für die Erzieher:innen und für die Eltern und Arbeitgeber in dieser Stadt. – Danke schön! (Beifall CDU) Vizepräsident Ralph Saxe: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Das Wort hat die Staatsrätin Jennifer Müller-Wilckens. – Frau Ahrens, nicht kreuz und quer, bitte! (Unruhe CDU) Staatsrätin Jennifer Müller-Wilckens: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Diskussion über die Kitafinanzierung in Bremen begleitet uns seit vielen Jahren, und ja, Reformbedarf wurde bereits 2014 benannt. Man muss aber auch sagen, unser bestehendes System hat den massiven Ausbau der Kindertagesbetreuung nicht ausgebremst. Seit 2016 verzeichnen wir einen Zuwachs von 40 Prozent an Plätzen, und der von Eltern geltend gemachte Rechtsanspruch wird das dritte Jahr in Folge erfüllt werden. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben also die richtigen Prioritäten gesetzt. Bis jetzt konnten die Betreuungs- und Versorgungsquoten deutlich gesteigert und gleichzeitig die Qualität verbessert werden. Der jüngste Bericht des Bundesfamilienministeriums zeigt, dass Bremen sich bei Personalausstattung und Sprachförderung in den Jahren 2023/2024 deutlich verbessert und mit dem Gute-Kita-Gesetz die richtigen Schwerpunkte gesetzt hat. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Auch im bundesweiten Vergleich stehen wir beim Fachkraft-Kind-Schlüssel besser da als die Opposition gern behauptet. Dass die Finanzierungssystematik bislang nicht überarbeitet worden ist, heißt nicht, dass die Finanzierung nicht besser geworden ist. Wir haben im Referenzwert jährliche Tarifsteigerungen nachvollzogen im Bereich des pädagogischen Personals und auch in den Sachkosten Erhöhungen vorgenommen – und das auch in Bezug auf die Elternvereine. Dies sorgte für eine finanzielle Absicherung der Träger in den vergangenen Jahren. Die pauschale Unterstellung, die Kitafinanzierung sei nicht auskömmlich, weise ich entsprechend entschieden zurück. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insbesondere ist es völlig aus der Luft gegriffen, wenn aktuell versucht wird, die Insolvenz einzelner Träger, wie Sie, liebe Frau Ahrens, Herr Degenhard, auch Herr Voigt versuchen, als Beleg für eine strukturelle Unterfinanzierung hochzustilisieren. (Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU]: Was ist es dann?) In den öffentlich zugänglichen Zwischen- und Abschlussberichten des Insolvenzverwalters Professor Dr. Martini der GÖRG Wirtschaftskanzlei, einem ausgewiesenen Experten für Insolvenzrecht, der die „pme“-Insolvenz begleitet hat, steht, ich zitiere: „Ein angeblich unzureichendes Finanzierungsmodell auf gesetzlicher Grundlage kann der Verwaltung schlechterdings nicht vorgehalten werden.“ Abgesehen davon steht an anderer Stelle: „sehe ich bis dato keine irgendwie geartete Verantwortlichkeit bei der Kommune“. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns auf die Fakten und vor allem auf alles, was vor uns liegt, konzentrieren! Fakt ist, dass die neue Hausleitung das Thema der Neuausrichtung in der Kitafinanzierung direkt nach Amtsantritt aufgegriffen und einen transparenten Prozess aufgesetzt hat. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Es erfolgte ein Stadtstaatenvergleich. Die 20 Millionen Euro Defizit, die Sie sehen, erkenne ich dort nicht. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU] meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Glocke) Ressortinterne Workshops und Gespräche mit Trägern haben stattgefunden, und auch Sie werden an dem Prozess beteiligt. Das, was wir brauchen, ist kein Schnellschuss, sondern eine tragfähige Reform. Die Behauptung, ein entgeltfinanziertes System sei die einfache Lösung, greift hier zu kurz. Die Lage ist komplexer. Es gibt unterschiedliche Positionen unter den Trägern, und deswegen eint uns ein Ziel: Wir wollen unsere Kindertageseinrichtungen zukunftsfähig aufstellen, qualitativ gut ausstatten, in allen Stadtteilen verlässlich vorhalten und damit alle Kinder erreichen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir wissen, das heutige Finanzierungssystem ist komplex – Sie haben alle davon berichtet –, und damit erklärungsbedürftig. Ein erster Neuaufschlag als Zwischenergebnis zur weiteren Beratung mit den Trägern, transparent herleitbar und einfach in seiner Anwendung, liegt aber bereits auf dem Tisch. Neben diesen technischen Vorhaben verlieren wir aber unsere inhaltlichen Ziele nicht aus den Augen. Viel wichtiger als die Frage Entgelt- oder Zuwendungssystem ist die Frage, ob die Finanzierungslogik unsere Herausforderungen in Bremen abbildet. Das heißt, Sprachförderbedarf und die Berücksichtigung herausfordernder Lagen. Ich bin davon überzeugt, dass wir als Senat die entsprechenden Antworten geben werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Frau Müller-Wilckens, das war eine Punktlandung. – Für eine Kurzintervention die Abgeordnete Sandra Ahrens. Abgeordnete Sandra Ahrens (CDU): Ich hätte das gern mit der Frage abgeräumt, aber ich mache das auch gern über die Kurzintervention. (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Hätten Sie so oder so!) Nein. Die Fachkräfteprognose Ihres Hauses, die am 26. April 2023 erstellt wurde und am 12. Mai im Unterausschuss Frühkündige Bildung vorgelegt wurde, hat dargestellt – damals übrigens noch auf 3 00 Kinder berechnet –, dass Sie eine strukturelle Unterfinanzierung von 531 personell auch besser auszustattenden Schwerpunktgruppen à vier Förderkindern mit 0,54 Vollzeitäquivalenten pro Gruppe nicht finanziert haben. Sie haben in unserer Kleinen Anfrage, die Sie auch gerade beantwortet haben, aktuell gesagt, es gibt inzwischen 3 500 statuierte Kinder. Ich habe das für Sie einmal hochgerechnet: Das heißt, wir haben im Moment im jetzigen System 656 Gruppen, die keine Schwerpunktausstattung haben, die nicht die Zweitkraft in der Inklusion finanziert haben. Das, meine Damen und Herren, ist erheblich. Das sind Tausende von Kindern, die das ihnen zustehende Recht, das wir 2008 alle gemeinsam festgelegt haben, nicht erhalten. Ich hoffe sehr, dass Ihre zukünftige Finanzierung beinhaltet, dass Sie mit der Sozialsenatorin zum Thema Wiedereingliederung in ein deutliches Gespräch gehen, denn das sind Kosten, die Ihre Senatskollegin eigentlich zu tragen hat für die strukturelle Ausstattung von genau diesen Inklusionsgruppen. Abschließend: In der Bertelsmann-Studie werden Äpfel mit Birnen verglichen. Wir haben flächendeckend die Inklusion in Bremen umgesetzt. (Unruhe – Glocke) Vizepräsident Ralph Saxe: Jetzt müssen Sie aber schnell abschließen, Frau Ahrens. Abgeordnete Sandra Ahrens (CDU): Wie bitte? Vizepräsident Ralph Saxe: Jetzt müssen Sie aber schnell abschließen, denn die eine Minute dreißig sind um. Abgeordnete Sandra Ahrens (CDU): Das bedeutet, wenn wir die Inklusionsgruppe in Bremen mit Niedersachsen vergleichen würden, hätten wir wesentlich schlechtere Ergebnisse. – Danke schön! – Ich gebe Ihnen das gern noch mal. (Beifall CDU – Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Ich hätte gern den Teil, wo Bertelsmann Äpfel mit Birnen vergleicht!) Vizepräsident Ralph Saxe: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. 21/741 S auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU-Kenntnis. Sanierungsstau an Schulgebäuden: Sicherheitsrisiken für Schülerinnen und Schüler durch bauliche Mängel Große Anfrage der Fraktion der FDP vom 6. März 2026 (Drucksache 21/751 S) Dazu Mitteilung des Senats vom 14. April 2026 (Drucksache 21/783 S) Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Björn Fecker. Die Aussprache ist eröffnet. Das Wort hat der Kollege Fynn Voigt. Abgeordneter Fynn Voigt (FDP): Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Sie einmal mitnehmen auf einen ganz normalen Bremer Morgen. Eltern bringen ihre Kinder zur Schule, sie verabschieden sie, sie sagen: „Bis nachher“, und sie vertrauen darauf, dass das Gebäude, in dem ihr Kind die nächsten Stunden verbringt, sicher ist – dass das Dach hält, dass die Fenster halten, dass die Treppe hält. Dieses Vertrauen ist die Grundlage, auf der dieses Land jeden Morgen funktioniert. Ich darf Ihnen mitteilen, dieses Vertrauen hat der Senat mit der Antwort, die heute auf dem Tisch liegt, tief erschüttert. (Beifall FDP) Wie oft sprechen wir eigentlich in der Deputation für Kinder und Bildung über Schäden, die zufällig aufgefallen sind? Wie oft entnehmen wir aus der Presse, dass kurzfristig Räume gesperrt werden müssen? Wir haben den Senat aus diesen Gründen aus unserer Sicht ganz einfache Fragen gestellt, wie zum Beispiel: In welchem Zustand sind die Fachräume, die Aulen, die Turnhallen, die Schulhöfe? Wie viele Mängel wurden gemeldet? Wie lange dauert es, bis diese behoben werden? Wo waren in den letzten fünf Jahren Gebäude so lange gesperrt, dass Kinder ausweichen mussten? Die Antwort des Senats auf den Punkt gebracht: Er weiß gar nichts davon – nicht bei den Fachräumen, nicht bei den Aulen, nicht bei den Turnhallen, nicht bei den Schulhöfen. Der einzige Bereich, in dem der Senat halbwegs einen Überblick hat, sind die Sanitäranlagen, die wir jetzt auch schon häufiger thematisiert haben, und selbst dort ist es so, dass fast 4 500 Stück in den schlechtesten Kategorien 4 oder 5 bei den Schulnoten liegen, das sind mehr als jede Zehnte, meine Damen und Herren. Meine Damen und Herren, der Senat verwaltet über 500 Schulgebäude, schiebt einen über 800 Millionen Euro Sanierungsstau vor sich her und hat nicht mal ein funktionierendes Meldesystem – kein Mailpostfach, kein Ticketsystem, das ist jetzt im Aufbau. Da fragt man sich: Wie lange eigentlich schon? Ich will Ihnen sagen, was das konkret bedeutet, mit Beispielen aus einzelnen Schulen: An der Wilhelm-Focke-Oberschule wurde im September 2023 die Sporthalle gesperrt, wenige Monate später auch die Mensa, das Hauptgebäude wurde dann irgendwann abgerissen, weil es nicht mehr zu retten war, und die Kinder an dieser Schule essen jetzt seit über zwei Jahren in einem Zelt. Sie werden nach heutiger Planung erst Ende 2029 wieder ein festes Gebäude haben. Am Gymnasium Horn war die Sporthalle über zwei Jahre gesperrt – zwei Jahre kein regulärer Sportunterricht, zwei Jahre Provisorium. An der Oberschule am Waller Ring hat sich ein Schüler an einem ermüdeten Fenster verletzt. Das steht nicht in irgendeiner Pressemitteilung, das ist keine Zuschrift gewesen, das steht in Ihrer eigenen Antwort auf Seite 6, meine Damen und Herren. Das sind keine Randnotizen, das sind Geschichten von Bremer Kindern, die sie jeden Tag in ihrem Schulalltag erleben, und das sind die Folgen, die sie tragen. In Ihrer eigenen Antwort behaupten Sie auch, dass sicherheitsrelevante Mängel vorrangig und zeitnah bearbeitet werden. Im nächsten Satz steht aber drin, dass man gar keine Bearbeitungszeiten erhebt. Das heißt für jede Mutter, für jeden Vater in Bremen im Klartext: Der Senat verspricht Sicherheit, kann aber nicht belegen, wann und wie er sie liefert. Ich verstehe ehrlicherweise nicht, auf welcher Grundlage Sie uns in jeder Fragestunde oder in der Deputation vergewissern, dass alles super ist, wenn Sie gar nicht so richtig wissen, ob es das eigentlich ist. Jeder von uns bekommt wahrscheinlich ganz viele Zuschriften von Eltern, von Geschehnissen, und wir dachten, wir fragen das mal ab. Wir thematisieren das nicht, wir reißen das nicht hoch, aber wir haben ehrlich nicht damit gerechnet, dass wir solche Antworten bekommen. Ich möchte Ihnen ganz deutlich sagen, wir als Freie Demokraten sagen: So geht man mit Kindern und Eltern in dieser Stadt nicht um. (Beifall FDP, CDU) Wir fordern ein funktionierendes zentrales Meldesystem, ob Sie das per Mailpostfach oder Ticketsystem umsetzen, ist uns egal, aber Hauptsache, es kommt. Wir fordern eine bereichsgenaue Erfassung der Zustände, und zwar für alle oben aufgelisteten Kategorien, weil davon ist keins der Fall. Wir fordern einen verbindlichen Zeitplan, wie Sie Ihren Sanierungsstau abbauen wollen, denn wenn sie gar nicht wissen, was kaputt ist, können Sie auch nicht wissen, wann Sie was abbauen wollen. Die Eltern in dieser Stadt, die morgens ihre Kinder zur Schule bringen, die verdienen eine Gewissheit und ein Vertrauen darin, dass die Schulgebäude, in die sie ihre Kinder schicken, vernünftig in Schuss sind, und dass, wenn Mängel entstehen, sie zügig behoben werden. Sie müssen diesen Personen, diesen Eltern in dieser Stadt eine vernünftige Antwort liefern können. Das ist ihre Verantwortung, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, CDU, BA-Gruppe) Vizepräsident Ralph Saxe: Danke schön! Als Nächster hat das Wort der Kollege Cord Degenhard. Abgeordneter Cord Degenhard (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eigentlich hätte ich fast sitzenbleiben können, Herr Voigt. Ich versichere Ihnen, ich habe von Herrn Voigt nicht abgeschrieben, wirklich nicht. Die Antwort des Senats auf die Anfrage der FDP ist ein Dokument der Hilflosigkeit. 810 Millionen Euro, das ist kein abstraktes Haushaltsproblem, das ist der Preis für das Versagen dieses rot-grünen Senats, unsere Schulen in einem sicheren Zustand zu erhalten. (Zuruf Abgeordneter Olaf Zimmer [Die Linke]) 810 Millionen Euro Sanierungsstau, verteilt auf rund 500 Schulgebäude, und der Senat antwortet der FDP auf 18 konkrete Fragen mit einem bemerkenswerten Eingeständnis: Er weiß es nicht. Was weiß der Senat nicht? Er weiß nicht, in welchem Zustand Unterrichtsräume, Aulen, Turnhallen und Treppenhäuser seiner Schulen sind. Keine Zustandsbewertung für diese Bereiche. Das sagen Sie uns in der Antwort zu Frage 1 schriftlich. Er weiß nicht, welche Mängel in den letzten fünf Jahren aufgetreten sind: nicht erfasst. Er weiß nicht, wie lange es durchschnittlich dauert, bis ein sicherheitsrelevanter Mangel behoben wird: nicht erhoben. Er weiß nicht, in wie vielen Fällen sicherheitsrelevante Mängel länger als drei Monate fortbestanden haben: keine Daten. Ich zitiere exemplarisch: „Mit der ZuBau-Begehung erfolgt eine Zustandsbewertung. Es werden jedoch keine baulichen Mängel erfasst.“ (Abgeordneter Falko Bries [SPD]: Das stimmt nicht!) Ich wiederhole, ich zitiere. „Es erfolgt eine Zustandsbewertung. Es werden jedoch keine baulichen Mängel erfasst.“ Gratulation, wenn Sie das verstanden haben. Das, meine Damen und Herren, (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) ist kein Informationsdefizit. Das ist strukturelles Kontrollversagen. Wer für 500 Schulgebäude verantwortlich ist und nicht weiß, was darin kaputt ist, der hat seinen Auftrag gegenüber den Kindern und Lehrkräften dieser Stadt nicht erfüllt. Schauen wir auf das, was der Senat widerwillig einräumen musste. Fast 12 Prozent aller Sanitäreinheiten weisen Note 4 oder schlechter auf. Das sind knapp 4 500 Einheiten an bremischen Schulen, die die Kinder tagtäglich nutzen. 94 Tragwerksmängel wurden gemeldet. An der Oberschule Waller Ring verletzte sich ein Schüler, weil ein Fenster durch Materialermüdung versagte. Die Wilhelm-Focke-Oberschule musste abgerissen werden. Das Gebäude war nicht mehr sanierungsfähig. Und der Zeitplan? Den gibt es nicht. Frage 18: Kein konkreter Gesamtzeitplan, stattdessen fortlaufende Maßnahmen, als wären 810 Millionen Euro Sanierungsstau eine Selbstverständlichkeit, die sich irgendwann von selbst erledigt. Das Meldesystem für Schulen? Ein einzelnes E-Mail-Postfach für 500 Gebäude. Das Ticketsystem sei im Aufbau. Man fragt sich: Seit wann? BÜNDNIS DEUTSCHLAND fordert erstens eine vollständige digitale Mangelerfassung für alle Gebäudebereiche, nicht nur für Sanitär; zweitens, einen jährlichen Zustandsbericht mit Bereichsaufgliederung, der der Bürgerschaft vorgelegt wird; drittens, einen parlamentarisch verbindlichen Sanierungsplan mit konkreten Jahreszielen und einem gesicherten Finanzierungspfad und nicht weiter den lapidaren Verweis auf laufende Programme. 810 Millionen Euro und kein Plan: Bremens Kinder verdienen mehr als das. – Ich danke Ihnen! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsident Ralph Saxe: Als nächster Redner der Abgeordnete Holger Fricke. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Ist das noch ein Pseudonym von Ihnen, von der „Bild“-Zeitung?) Abgeordneter Holger Fricke (BA-Gruppe): Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der FDP und die Mitteilung des Senats zur baulichen Sicherheit unserer Schulgebäude präsentiert zwei Tatsachen: Es besteht ein erheblicher Sanierungsbedarf in der gesamten Schulinfrastruktur, aber die Bearbeitung dieses Staus erfolgt in einem unübersichtlichen Prozess mit vielen Bausteinen, Zahlen und Zuständigkeiten. Meine Damen und Herren, Schüler, Lehrkräfte und pädagogisches Personal müssen in Gebäuden arbeiten, die nicht dem Stand der Technik entsprechen. Schulen müssen Lernorte sein, an denen sich Schüler und Pädagogen wohlfühlen, als Grundbedingung für einen erfolgreichen Unterricht. Wir haben aber immer noch zu viele feuchte, zugige Klassenräume, wir haben immer noch zu viele kaputte und verwahrloste Sanitäranlagen. Knapp 12 Prozent der Bremer Schultoiletten werden mit der Note 4 oder 5 bewertet. Schlecht gewartete Treppenhäuser oder brüchige Dachkonstruktionen gefährden Gesundheit, Sicherheit und das Lernklima. Bei dem Zustand vieler Schulen ist es ein Wunder, dass es in den letzten fünf Jahren nur zu einer Verletzung durch ein defektes Fenster kam. Die Antwort zeigt, dass der Sanierungsstau bei 810 Millionen Euro liegt. Dazu kommen noch rund 225 000 Euro für Spielgeräte – Zahlen, die Dringlichkeit verdeutlichen. Wir können uns kein dauerhaftes Flickwerk mehr leisten. Wir brauchen klare Verantwortlichkeiten, einen transparenten Zeitplan und messbare Ziele. Es reicht nicht, dass Sicherheitsprüfungen turnusgemäß oder anlassbezogen erfolgen. Wir brauchen konkrete Fristen, Prioritäten und regelmäßige Berichte, damit Schulen nicht im Nebel stochern. Der Sanierungsstau wird nicht von heute auf morgen abgebaut werden. Er verlangt integrierte Programme, die Schulbau und Fördermittel bündeln, energetische Förderprogramme und stete bauliche Zuschüsse. Wichtig ist, dass Investitionen konsequent in die Substanz gehen und dass laufende Unterhaltsmaßnahmen nicht vernachlässigt werden, um neue Mängel in den Griff zu bekommen. Bremen benötigt einen verbindlichen Sanierungsfahrplan mit einer Prioritätenliste nach Dringlichkeit, die öffentlich zugänglich ist; klare Verantwortlichkeiten, wer prüft, wer bezahlt, wer überwacht, wer berichtet; regelmäßige unabhängige Berichte über Fortschritte, Kostenentwicklung und verbleibende Rückstände; zusätzliche Anstrengungen bei Maßnahmen zur Verkehrssicherheit, Brandschutz, Barrierefreiheit und Instandhaltung von Sanitäranlagen. Meine Damen und Herren, die Sicherheit unserer Schulen ist eine Grundvoraussetzung für gute Bildung. Wir brauchen Tempo, Transparenz und Verantwortung. Bremen muss in die sichere und lernfreudige Zukunft unserer Schulen investieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall BA-Gruppe) Vizepräsident Ralph Saxe: Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Bettina Hornhues. Abgeordnete Bettina Hornhues (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Diese Senatsantwort ist ein Dokument des Wegschiebens, der Verzögerung und der politischen Bequemlichkeit. (Beifall CDU) Wer über den Zustand unserer Schulen spricht, darf sich nicht hinter Zuständigkeiten, Datensystemen und Verwaltungsroutinen verstecken. Genau das aber tut dieser Bremer Senat hier an dieser Stelle. Die Realität ist: Immobilien Bremen (IB) verwaltet die öffentlichen Gebäude, also liegt die Verantwortung für die Schulgebäude im Finanzressort und nicht dort, wo das eigentliche Problem täglich sichtbar wird in den Schulen selbst. Statt gemeinsamer Steuerung erleben wir Zuständigkeitspingpong, statt klarer Verantwortung erleben wir Ressortgrenzen und statt entschlossenem Handeln erleben wir Erklärungen. Die Antwort zeigt außerdem ein erschreckend unvollständiges Bild. Sanierungsdaten werden nur im Dreijahresrhythmus erhoben, Schäden, Mängel, Sperrungen und Nutzungseinschränkungen werden nicht so erfasst, dass sie über Jahre sauber auswertbar wären. Das ist kein modernes Gebäudemanagement, das ist politisches Blindfliegen. (Beifall CDU) Werfen wir einen Blick auf Frage 9, also genau der Frage: Welche Mängel gab es konkret? Welche Maßnahmen wurden ergriffen? Wo wurde gesperrt? Die Antwort des Senats lautet im Kern: Das kann nicht systematisch dargestellt werden. Meine Damen und Herren, das ist der entscheidende Punkt. Während der Senat sagt: „Das können wir nicht darstellen“, sehen wir draußen sehr wohl, was passiert. Ich nenne Ihnen ein Beispiel aus Bremen-Nord, aus Burglesum, aus der Schule, wo ich fünf Jahre zur Schule gegangen bin. Dort gibt es Räume, die über Monate nicht genutzt werden konnten, weil Wasser durch die Decke gelaufen ist, Kunsträume, in denen Abwasser stand, Fensterfronten, so marode, dass sie abgestützt werden müssen und ein Gebäude, das inzwischen offiziell als abgängig gilt. Jetzt kommt der entscheidende Punkt: Bei einem Termin mit dem Beirat Burglesum war Immobilien Bremen über einzelne gesperrte Räume offenbar gar nicht informiert, obwohl die Schule diese Mängel mehrfach gemeldet hat, und das über Monate. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das zeigt sehr deutlich: Wir haben hier kein Einzelfallproblem. Wir haben ein Systemproblem. (Beifall CDU) Genau hier wird die Antwort auf Frage 9 zum politischen Skandal, denn sie zeigt: Es gibt kein funktionierendes System, das Mängel erfasst, nachverfolgt und transparent macht. Ich sage das ganz klar: Im Jahr 2026 ist das nicht akzeptabel, (Beifall CDU) dass Schäden an Schulen per E-Mail gemeldet werden und dann im Zweifel irgendwo liegen bleiben. Ein echtes Ticketsystem, das nachvollziehbar macht, wann ein Schaden gemeldet wurde, wer zuständig ist und wann er behoben wird, existiert bis heute nicht. Das ist kein Detail, das ist ein Organisationsversagen, und die Folgen sehen wir: Räume bleiben gesperrt, Probleme ziehen sich über Monate, und am Ende weiß niemand mehr genau, wo eigentlich was passiert ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so kann man keine Infrastruktur steuern und schon gar nicht Schulen. Deshalb braucht es hier auch eine klare politische Konsequenz. Es reicht nicht, wenn Immobilien Bremen für Gebäude zuständig ist und das Bildungsressort für Inhalte. Es braucht eine klare verbindliche Steuerung, eine Verantwortung, die zusammengeführt wird, einen Senator für Kinder und Bildung, der nicht nur verwaltet, sondern hinschaut, nachhält, durchgreift, denn das, was wir hier sehen, ist doch offensichtlich: Die Schnittstelle funktioniert nicht, und genau an dieser Schnittstelle entstehen die Probleme. Während wir hier über Zuständigkeiten reden, gehen Kinder jeden Tag in diese Gebäude – in Räume, die gesperrt sind, in Schulen, die provisorisch funktionieren und manchmal auch in Umgebungen, die schlicht nicht in Ordnung sind. (Beifall CDU) Deshalb brauchen wir ein echtes digitales Mängelmanagement, ein vollständiges transparentes Controlling und eine klare politische Steuerung zwischen Bildungsressort und Immobilien Bremen und vor allem einen Plan, der diesen Namen verdient, denn unsere Kinder haben Anspruch auf funktionierende Schulen – nicht irgendwann, sondern jetzt. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Vizepräsident Ralph Saxe: Frau Kollegin, vielen Dank für diese Punktlandung! Jetzt hat das Wort die Kollegin Miriam Strunge. Abgeordnete Miriam Strunge (Die Linke): Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ja, wir haben in Bremen nach wie vor einen erheblichen Sanierungsstau an den Schulen. Das wissen alle, die regelmäßig die Schulen von innen sehen, und man sieht es auch in den Zahlen, die der Senat hier in seiner Antwort vorgelegt hat. Etwa 810 Millionen Euro wären erforderlich, wenn man alle Schulen auf einmal in der Stadt Bremen sanieren wollen würde. Ebenfalls wird aber deutlich, dass wir kein allgemeines Sicherheitsproblem mit den Bremer Schulgebäuden haben. Alle Gebäude werden regelmäßig begutachtet. Wenn Baumängel auffallen, wird umgehend gehandelt. Es wird dafür Sorge getragen, dass bei Sicherheitsmängeln ein Gebäudeteil gesperrt wird, wenn es notwendig ist. Einmal ist in den letzten fünf Jahren ein Schüler durch schadhafte Bausubstanz verletzt worden. So etwas muss natürlich verhindert werden, und so etwas darf nicht vorkommen, aber es ist ein absoluter Einzelfall. Meine klare Erwartung an Immobilien Bremen ist, dass schadhafte Bausubstanz frühzeitig gesehen und beseitigt wird. Das ist normalerweise auch der Fall. Dass allgemeine Sicherheit – –, was die FDP hier mit ihren Fragen unterstellt, sehe ich nicht. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie schon eingangs gesagt: Der allgemeine Sanierungsstau an den Schulen ist ein Problem. Mit den eigenen stadtbremischen Mitteln haben wir zwar in den vergangenen Jahren regelmäßige Sanierungsarbeiten an den Schulen vorgenommen, es ist uns aber nicht gelungen, dabei diesen Stau aufzulösen. Mit diesem Sanierungsstau steht Bremen nicht allein da. In sehr vielen Kommunen Deutschlands reichen die öffentlichen Mittel nicht aus, um die städtische Infrastruktur in einem angemessenen Maße zu erhalten, ganz unabhängig davon, welche Parteien in den jeweiligen Kommunen regieren. Deswegen ist es so wichtig, dass nun das Sondervermögen des Bundes da ist und den Ländern und Kommunen Mittel zur Verfügung stellt, um die öffentlichen Gebäude wieder auf einen aktuellen Stand zu bringen. Als Koalition haben wir uns natürlich dafür entschieden, aus diesem Sondervermögen auch Kitas und Schulen zu unterstützen. Letzten Monat haben wir in der Deputation für Kinder und Bildung ein erstes Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem dringend reparaturbedürftige Toiletten an Schulen sofort saniert, die ersten Schulen energetisch auf den neuesten Stand gebracht und Sportanlagen erneuert werden. Bei diesem ersten Maßnahmenpaket wird es natürlich nicht bleiben. Auch in den kommenden Maßnahmenpaketen aus dem Infrastruktursondervermögen werden Schulen, Sporthallen und Kitas saniert werden. Damit arbeiten wir als Koalition aktiv daran, den Sanierungsstau zu verkleinern, und wir gewährleisten, dass Kinder und Jugendliche in einer guten und modernen Atmosphäre lernen können. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Eine wesentliche Veränderung in der Schullandschaft wird im Fragenkatalog und damit natürlich auch in den Antworten nicht angemessen berücksichtigt. Die Fragen beziehen sich nur auf die öffentlichen Schulgebäude, die von Immobilien Bremen verwaltet werden. Wir haben aber die Situation, dass immer mehr Gebäude von Externen angemietet werden, sei es von städtischen Eigenbetrieben oder auch von privaten Vermietern. Dazu kommen ÖPP- und Mietkaufmodelle, bei denen jeweils ein externer privater Bauträger für einige Jahrzehnte die Verantwortung für die Gebäude hat. Mir ist ehrlich gesagt gar nicht klar, wer bei diesen privaten Gebäuden dafür zuständig ist, die regelmäßige Begutachtung und die Sicherheitsüberprüfung vorzunehmen. Außerdem ist mir unklar, wie bei diesen Gebäuden die Meldewege an die Vermieter sind, die für die Beseitigung für eventuelle Baumängel verantwortlich sind. Kommunizieren die einzelnen Schulen hier selbst mit dem Vermieter? Macht das der Senator für Kinder und Bildung? Auf jeden Fall muss doch abgesichert werden, dass die gleiche Sorgfalt und insbesondere die gleichen Sicherheitsprüfungen hier auch stattfinden wie bei den öffentlichen Gebäuden in der Hand von IB. Ebenfalls ist mir unklar, wie bei diesen externen Gebäuden der Gebäudeunterhalt finanziell abgesichert wird. Bei den öffentlichen Schulen wurde dies bisher über das jährliche Gebäudesanierungsprogramm dargestellt, das im Haushalt beim Senator für Finanzen angesiedelt ist. Bei den externen Anmietungen muss dies über Mietzahlungen mitgeleistet werden, die über den Senator für Kinder und Bildung finanziert werden müssen. Für Mietenzahlungen, mit denen auch Bauunterhalt angemessen abgebildet wird, ist der Bildungshaushalt bisher aber gar nicht ausgestattet gewesen. Darauf müssen wir bei künftigen Haushaltsaufstellungen genau achten oder eine zentrale Lösung beim Senator für Finanzen finden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsident Ralph Saxe: Vielen Dank, Frau Kollegin Strunge. Auch das war eine Punktlandung. Jetzt hat das Wort die Kollegin Dr. Franziska Tell. Abgeordnete Dr. Franziska Tell (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg:innen! Das Schulumfeld ist immens wichtig für den Alltag von Schüler:innen und sicherlich auch nicht irrelevant, wenn es um ihren Lernerfolg geht. Das merkt man insbesondere dann, wenn man eine neu gebaute oder neu sanierte Schule betritt. Umso schlimmer ist es, dass der Sanierungsbedarf an den Schulen hier bei uns in Bremen noch immer so riesig groß ist. Das ist nicht zu leugnen. Aber – das hat meine Kollegin Frau Strunge gerade schon gesagt – es ist auch kein bremisches Problem. Es betrifft im Prinzip alle Kommunen in Deutschland, die vor der Herausforderung stehen, dass die finanziellen Mittel in den Kommunen nicht ausreichen, um die Gebäudesubstanz so zu erhalten, so zu erneuern, wie es notwendig ist, und dass dort in den letzten Jahren und Jahrzehnten auch massiv gespart werden musste, weil die Kommunen aus finanzieller Sicht gar keine andere Möglichkeit hatten. Von daher ist es gut, dass es vom Bund jetzt über die LuKIFG-Mittel Möglichkeiten gibt, hier zu sanieren, auch das wurde gerade schon angesprochen. Gleichzeitig braucht es aber, denke ich, auch immer noch ein Umdenken auch auf Bundesebene, dass wir diese Gebäude als Wert ansehen können, dass wir sie als Investition ansehen und dass eine Sanierung kein Schuldenmachen ist, sondern ein Investieren in die Zukunft unserer Kinder und unserer Kommune. Da braucht es ein Umdenken, um die Situation an den Schulen zu verbessern. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) In den Antworten des Senats wird deutlich gemacht, dass in der Vergangenheit immer wieder geprüft wurde, was es für Mängel gibt, und dass Probleme natürlich behoben werden, aber gleichzeitig ist die Situation so, dass die finanziellen Mittel nicht da sind, einfach mal so dafür zu sorgen, dass wir keine Sanierungsbedarfe mehr haben. Ich finde es sehr gut, dass dargestellt wird, dass es ein Meldungsmanagementsystem geben soll, sodass es noch einfacher wird, Mängel zu melden und darzustellen, wo die Probleme sind, damit akute Probleme auch schnell behoben werden können. Ansonsten, glaube ich, hat der Senat immer im Blick, dass da, wo Probleme wirklich bestehen, diese Probleme behoben werden. Natürlich sind die Schulen auch im Austausch mit IB, um dafür zu sorgen, dass keine Gefahren bestehen. Ich hoffe, dass wir, was die Sanierung angeht, vorankommen können, dass der Bund hier auch noch mal nachlegt und wir die Schulen so umbauen können, dass sie ein gutes Lernumfeld bieten können. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Als Nächster hat das Wort der Kollege Senihad Šator. Abgeordneter Senihad Šator (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich im Wesentlichen dem anschließen, was die Kollegin Tell und die Kollegin Strunge hier gesagt haben. Ich möchte vielleicht noch ein paar Aspekte aufgreifen: Unser aktuelles Gebäudesanierungsprogramm, was im Wesentlichen die Jahre 2025 bis 2030 in der Perspektive ungefähr vorsieht, hat ein Gesamtvolumen von aktuell 390 Millionen Euro – davon für Bildung ohne Kinder in dem Fall, also ohne Kitamaßnahmen, haben wir Maßnahmen hinterlegt in Höhe von rund 200 Millionen Euro, die wir in den nächsten Jahren investieren werden. Das heißt, wir investieren massiv in Bildung, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Da stehen Mittel zur Verfügung für Ersatzbauten von Turnhallen, Fensterund Fassadensanierung, Sanitärsanierung, Brandschutzsanierung und Gesamtsanierung von Gebäuden. Hinzu kommen noch weitere rund 25 Millionen Euro aus dem LuKIFG-Programm, wo wir insbesondere auch Sanitäranlagen mit der Note 5, die hier auch angesprochen wurden, sanieren möchten an der Stelle. Hier wurde dargestellt, dass die Antworten des Senats unzureichend wären, oder es wäre alles nicht bekannt, (Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU]: Steht doch da drin!) wie eigentlich der Zustand unserer Gebäude ist. Ich glaube, das liegt vor allen Dingen daran, weil es einfach schlechte Fragen sind. (Abgeordneter Fynn Voigt [FDP]: Also Herr Šator, ich bitte Sie!) Ich würde Ihnen total empfehlen, mal in den Betriebsausschuss von Immobilien Bremen zu gehen, weil dann würde man verstehen und auch lernen – das erklären die Kolleginnen und Kollegen einem da sehr gut –, unter welchen Prämissen oder wie eigentlich Gebäude geprüft werden. Da würde man zum Beispiel mit der Zubau 2.0, was wir hier auch schon als Thema hatten, feststellen, dass Bauteile sehr wohl geprüft werden: Fenster, Dächer, Fassaden, et cetera. Dann gibt es eine Zustandsbewertung – –. (Zuruf Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU] – Abgeordneter Falko Bries [SPD]: Selbst auf Schadstoffe wird regelmäßig geprüft!) Dann gibt es eine Zustandsbewertung und die Antwort des Senats sagt es auch: Es ist total irrelevant, wo diese Bauteile verbaut sind, ob sie in einer Aula sind, ob sie in einem Klassenraum sind: Am Ende des Tages wird der Zustand bewertet, und deshalb gibt es keine Darstellung, nach der Sie hier gefragt haben, und das ist auch nicht notwendig, dass es diese Darstellung gibt. Hinzu kommt, wenn man auch die Perspektiven – –. Sie haben gesagt, 12 Prozent der Sanitäreinrichtungen haben eine Note 4 oder schlechter, 4 oder 5 in dem Fall. Da kann ich aber auch sagen, über 85 Prozent haben eine Bewertung von 1, 2 oder 3, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich habe gerade gesagt, wir werden mit dem LuKIFG-Programm jetzt die Sanitäranlagen mit der Note 5 in Angriff nehmen, sodass ich glaube, dass wir an der Stelle gut vorankommen. (Zuruf Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU]) Insgesamt, glaube ich, tun der Senat und die Koalition schon sehr viel, was die Sanierungsbedarfe unserer Schulen angeht. Ich habe die Zahlen genannt, 200 Millionen Euro, die wir jetzt noch mal weiter verbauen werden in den kommenden Jahren. Vor dem Hintergrund würde ich sagen: Schöne Große Anfrage, aber sie hilft uns an der Stelle überhaupt nicht weiter. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann hat das Wort der Bürgermeister Björn Fecker. Bürgermeister Björn Fecker: Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, ich kann das, wie soll ich das sagen – –. Es gab jetzt massive Kritik an den Antworten des Senats. Ehrlicherweise beantworten wir Ihre Fragen, meine Damen und Herren, und ich würde das gern an einigen Stellen mal deutlich machen. Wir machen in der Antwort auf die Große Anfrage sehr deutlich, dass wir regelmäßig die Gebäude begehen. Das heißt, es findet eine regelmäßige Begehung statt durch unsere eigenen Beschäftigten von Immobilien Bremen. Warum ist das sinnvoll? Erstens, weil es Leute sind, die die Gebäude kennen; zweitens, weil sie die Fachexpertise haben und drittens, weil sie in der Lage sind, bei tatsächlich gravierenden Mängeln auch sofort dem Ganzen nachzugehen und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Deswegen verlassen wir uns nicht auf andere, sondern machen es selbst in einem festgelegten Rhythmus, der sich auch an den Erfahrungswerten orientiert. Das Zweite ist, Sie kritisieren, dass es keine Auswertung nach Räumen gibt. Ich darf vielleicht einmal ganz kurz sagen: Es ist dem Wasserschaden vollkommen egal, ob er in einem Chemieraum, in der Aula, in der Mensa oder in der Turnhalle stattfindet, (Abgeordneter Fynn Voigt [FDP]: Den Schülern ja aber nicht!) und der Wasserschaden hält sich auch nicht an Zimmergrenzen, sondern es kann sogar sein, dass dieser Wasserschaden sich über mehrere Räume hinzieht, wenn das Dach komplett geleckt ist. Das heißt, das, was Sie von uns verlangen, dass wir für jeden Klassenraum oder für jeden Raum eine entsprechende Zustandsbeschreibung machen, hört sich aus meiner Sicht eher nach einem deutlichen Bürokratieaufbau an als nach einer wirklichen konkreten Hilfe, meine Herren von der FDP. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich will auch einmal deutlich machen: Sie haben jetzt auch kritisiert, dass wir nicht jeden Mangel erfassen, das ist richtig. Auch da, wenn man sich einmal vielleicht in die Köpfe derjenigen hineinversetzt, die das zu bewältigen haben: Mängel müssen in erster Linie eingeschätzt und bewertet werden, und wenn das erfolgt ist, dann gibt es eine entsprechende Reaktion. Es bringt mir nichts, wenn ich am Ende des Tages eine lange Mängelliste habe, sondern entscheidend ist, dass diese Mängel bewertet werden und dass dann bei denjenigen, wo es sofort einer Abhilfe bedarf, auch abgeholfen wird. Auch das gehört leider zur Wahrheit dazu: Nicht jeder Mangel, der offensichtlich ist, führt gleich zu einem Einschreiten von Immobilien Bremen oder entsprechenden Firmen, weil natürlich diese Mängel auch – ich habe es jetzt dreimal gesagt – bewertet werden müssen, und dann wird da eingeschritten, wo es notwendig ist. Das mag subjektiv für die jeweilige Schule an der Stelle ärgerlich sein, dass eine bestimmte Sache so aussieht, wie sie aussieht, aber in der Frage der Prioritätensetzung geht es bei uns in erster Linie erst einmal natürlich um die Verkehrssicherungspflicht und dann die weiteren Prioritäten. Insofern hilft uns auch der Aufbau einer langen Mängelliste am Ende des Tages nichts, sondern die Frage ist: Werden sie vernünftig bearbeitet? Das ist, glaube ich, auch in den Antworten des Senats deutlich geworden. Herr Voigt, Sie haben gesagt, wir hätten uns hier hingestellt und gesagt „Es ist alles super“, in Ihrer Rede. Wenn dem so wäre, hätte ich gern, was meine Person angeht, dafür einen konkreten Beleg, weil ich kann Ihnen – –, es liegt eigentlich im Naturell des Finanzsenators, dass er diesen Satz nie sagt, aber sollte ich in einem Aufschwung von Euphorie hier mich hingestellt haben und die Situation der öffentlichen Gebäude und insbesondere der Schulen je mit, Zitat „Es ist alles super“ begegnet sein, möchte ich Sie bitten, das entweder vernünftig zu belegen, oder ansonsten würde ich sagen, ist das knapp an der Wahrheit vorbei gewesen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke – Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Sie haben ja gerade Herrn Šator gehört, ist alles gar nicht so schlimm! Ist alles super an den Schulen!) Nein, Sie verdrehen schon wieder die Tatsachen. Ich weiß, wir sind dicht vor einer Bürgerschaftswahl, ich kann das auch verstehen, aber ich versuche gerade, Ihnen ein bisschen den Ablauf zu erklären. Zu versuchen und dafür zu werben, bei aller Notwendigkeit des Handelns auch zu gucken, wie wir versuchen, bestmöglich sachlich mit der Situation, die wir haben, an den Schulen umzugehen. Es ist richtig, der Sanierungsstau wird von uns beziffert. Das sind auch grobe Wertungen, um es so deutlich zu sagen, weil in dem Moment, wo man richtig in die Baustelle hineingeht, hat man natürlich mit den entsprechenden Maßnahmen ES-Bau, EW-Bau und so weiter wesentlich konkretere Zahlen, also sind es in erster Linie einmal Schätzungen, mit denen wir hier arbeiten müssen, aber die Zahl ist hoch genug, und sie ist Ausdruck dessen, dass der Spruch weiterhin gilt: Arm sein ist teuer. Wir haben uns in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten viele notwendige Sanierungen nicht leisten können, und richtig ist auch die Zustandsbeschreibung, dass wir unser eigenes Vermögen aufbrauchen. Das ist richtig, und das ist kein Zustand, den eine Regierungskoalition gern herbeiführt, sondern sie ist Ausdruck der finanziellen Lage des Landes und seiner beiden Städte, meine Damen und Herren. Insofern würde ich mir da auch ein wenig mehr Ehrlichkeit in der Frage, was können wir überhaupt machen, wünschen. Stichwort Ehrlichkeit: Hier ist vorhin von der Abgeordneten Hornhues die Antwort auf die Frage 9 zitiert worden. Ich will nur ergänzend darauf hinweisen, Frau Hornhues, denn das ist Ihnen offensichtlich entgangen, dass darunter mehrere Beispiele von Sperrungen und langfristigen Sperrungen auch von Schulgebäuden stehen. Kann man im Eifer des Gefechts sicherlich, (Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU]: Das habe ich schon gesehen, aber es war ja nur ein Teil!) wenn man hier Antworten vorträgt, auch mal vergessen. Gehört nur, finde ich, zum Gesamtbild dazu, (Glocke) wenn man den Senat kritisiert, auch entsprechend das korrekt zu machen. Das tun wir jetzt. Ich komme zum Ende, Herr Präsident. Wir nutzen die Möglichkeiten unseres Gebäudesanierungsprogramms. Wir nutzen die Möglichkeiten, die uns das Sondervermögen gibt. Wir nutzen hoffentlich auch eine reformierte Schuldenbremse im Bund, denn Investitionen sind weiterhin notwendig. Dafür setzen wir uns auf Bundesebene ein. Allerletzte Anmerkung: Wenn Sie fragen, insbesondere, was die Abläufe angeht, für Mängel Fragen haben, empfehle ich Ihnen auch gern den Betriebsausschuss von Immobilien Bremen, in dem die Abgeordneten der Bremischen Bürgerschaft vertreten sind, ausgiebig für solche internen Abläufe auch zu nutzen. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. 21/783 S, auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP Kenntnis. Wärmeplan der Stadtgemeinde Bremen Mitteilung des Senats vom 7. April 2026 (Drucksache 21/773 S) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Dr. Henrike Müller. Die Beratung ist eröffnet. Ich gehe davon aus, dass Sie nicht einführen wollen. Dann hat als Erster das Wort der Kollege Nelson Janßen. Abgeordneter Nelson Janßen (Die Linke): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Der Ausstieg aus der fossilen Energie und damit der Umstieg auf erneuerbare Energien ist nicht nur vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Klimawandels dringend geboten, sondern auch die aktuelle Weltlage zeigt einmal wieder, wie wichtig es ist, unabhängig von fossilen Energieträgern zu sein. (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diese Unabhängigkeit soll Bremen bereits im Jahr 2038 erreichen. Die Enquetekommission hat daher in ihrem Abschlussbericht im Jahr 2021 für die Städte Bremen und Bremerhaven die Erarbeitung eines Leitbildes der Klimaneutralität ausgerichtet auf kommunale Wärmeplanungen beschlossen, um aufzuzeigen, wie die Stadtgemeinden künftig ohne Erdgas und ohne Heizöl ihren Wärmebedarf decken können. Auch das Wärmeplanungsgesetz des Bundes vom 1. Januar 2024 verpflichtet die Kommunen zu einer Wärmeplanung. Als Stadt mit mehr als 100 000 Einwohnenden ist Bremen verpflichtet, diese zum 3. Juni dieses Jahres vorzulegen. Aufgrund der Enquete-Empfehlung hat sich das Land Bremen bereits frühzeitig auf den Weg gemacht, den Stadtgemeinden die planungsrechtliche Verantwortung zu übertragen. In der Stadt Bremen wurde bereits im Jahr 2023 ein Fachgutachten dafür beauftragt, also noch vor dem gesetzlichen Auftrag des Bundes, wir waren durchaus vor der Welle. Die vorliegende Wärmeplanung wurde als Entwurf bereits im Oktober 2025 veröffentlicht. Bis Ende November 2025 lief ein breit angelegter Beteiligungsprozess, in dem sich Bürger:innen, Unternehmen, Institutionen, Verbände, Beiräte und Senatsressorts mit Stellungnahmen zu Wort melden konnten. Die Wärmeplanung ist als strategisches Instrument zu verstehen. Es geht darum, was in Bremen wo und an welcher Stelle möglich ist, also: In welchem Gebiet eignet sich der Ausbau von Wärmenetzen aber auch von anderen Energienetzen, und wo sind individuelle Lösungen wie der Einsatz von Wärmepumpen besser geeignet? Zudem enthält die Wärmeplanung als Anhang eine Umsetzungsstrategie, in der in acht Handlungsfeldern erläutert wird, wie und in welchen Maßnahmen die Wärmewende in Bremen begleitet und vorangeschrieben werden kann. Hierzu gehört auch die kontinuierliche Fortschreibung, wie diese Umsetzung für die Stadt Bremen schon Ende 2028 abgeschlossen werden kann. Die Wärmeplanung enthält aber keine Aussagen zu jedem einzelnen Gebäude oder keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Genau hier setzen viele der Stellungnahmen, die im Beteiligungsprozess eingegangen sind, aber mit ihrer Kritik an, da es künftig durchaus unterschiedliche Erwartungshaltungen an das Regierungshandeln gibt. Als Rahmensetzung eignet sich die Wärmeplanung für eine strategische Ausrichtung als Instrument, für jede einzelne Bürgerin, jeden einzelnen Bürger werden aber teilweise andere Lösungskonkretisierungen erwartet. Diese Antworten müssen jetzt im Nachgang erbracht werden. 208 Stellungnahmen sind innerhalb dieses einen Monats eingegangen, davon 26 Stellungnahmen von Beiräten, Senatsressorts, Unternehmen und 182 Stellungnahmen von Privatpersonen. Dabei wurde deutlich, dass es immer wieder ähnliche Themen gab, auch immer wieder ähnliche Sorgen oder Bedenken, die anscheinend von einer ganzen Reihe von Leuten geteilt werden. Hier steht an erster Stelle der Wunsch nach einer sozial gerechten und einer bezahlbaren Wärmewende. Bedenken gibt es einerseits hinsichtlich der Bezahlbarkeit für Eigentümer:innen, aber auch für Mieter:innen. Hierbei spielen Investitionskosten für Sanierungen, Anschlusskosten, Anschaffungskosten für Wärmepumpe, aber auch die Kosten für den Netzausbau oder auch für den Rückbau des Gasnetzes oder die Sorge vor Monopolstellungen von Fernwärmeanbietenden durchaus eine Rolle. Andererseits wird gesehen, dass aber auch die steigenden Energiekosten, die wir jetzt haben, eine soziale Ungerechtigkeit beinhalten, weil auch der Fortbestand alter Wärmetechnologien sozial ungerecht ist, weil auch hier hohe Kosten umgelegt werden oder direkt bei den Eigentümer:innen verbleiben. Bemerkenswert finde ich beim Lesen der Stellungnahmen, dass hier nicht nur Bedenken oder Sorgen mitgeteilt werden, sondern an vielen Stellen auch konstruktive, teils ziemlich ausgearbeitete Lösungen präsentiert werden, die bei einer näheren Betrachtung durchaus noch mit einbezogen werden können. (Beifall Die Linke, SPD) Wichtig ist es für uns, hier anzumerken, dass als eine Antwort auf die soziale Frage der Umsetzung der Wärmewerte ressortseitig gerade ein Kreditförderprogramm erarbeitet wird, welches sich in einem ersten Schritt insbesondere an ältere und/oder einkommensschwächere Gebäudeeigentümer:innen richten und sukzessive ausgebaut werden soll, um weitere Zielgruppen zu erreichen. Die Implementierung soll noch Mitte dieses Jahres erfolgen. Als Linke begrüßen wir ein solches Förderprogramm ausdrücklich. (Beifall Die Linke) Im Zusammenhang mit einer sozialgerechten Wärmewende steht aber auch die wiederkehrende Forderung nach besserer Kommunikation und Beratung. Zwar ist Bremen bereits gut aufgestellt, die Verbraucherzentrale, die Klimabauzentren, der Energiekonsens, die Bremer Umweltberatung und die Bremer Aufbau-Bank haben jetzt schon ein vielfältiges Beratungsangebot, jedoch wird ein Mangel an direkter und aufsuchender Beratung angemerkt, die dezentral und niedrigschwellig erfolgen kann. Bei der weiteren Umsetzung sollten wir die Wünsche ernst und die Angebote auch noch einmal genauer unter die Lupe nehmen. Ein dritter wichtiger Punkt ist ein starkes Interesse am Ausbau sogenannter Anergienetze und gemeinschaftlicher und genossenschaftlicher Wärmeversorgung. Zwar sind diese Netze in Neubaugebieten schon längst erprobt, im Bestand herrscht hier allerdings noch Neuland. Daher findet das Thema im jetzigen Wärmeplan noch nicht die Resonanz, die von vielen Menschen unserer Stadt erwartet wurde. Wichtig ist, dass wir hier weiterhin unterstützen und beraten und nach Abschluss der Pilotprojekte nach Möglichkeiten suchen, beispielsweise auch Geothermie in der Fortschreibung vertieft zu betrachten. Abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass die Wärmeplanung ein strategisches Instrument ist, welches noch nicht überall abschließende Antworten enthält. Trotzdem sorgen viele in der Planung enthaltenen Prüfgebiete bei den Menschen an der einen oder anderen Stelle für Fragezeichen. Es ist daher gut, dass wir die Fortschreibung vorziehen und somit bis 2028 mehr Licht in das jetzt nur noch Halbdunkel bringen können. In den Stellungnahmen sehen wir viele spannende Aspekte, die man in der Zukunft noch weiter vertiefen kann. Ich bin aber froh, dass wir heute diesen Schritt so weit gehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD) Vizepräsident Ralph Saxe: Vielen Dank, Herr Kollege! Als Nächster hat das Wort der Kollege Cord Degenhard. Abgeordneter Cord Degenhard (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Senat hat uns heute einen 199 Seiten starken Wärmeplan vorgelegt. Was wir bekommen haben, ist kein Plan, es ist ein Wunschkonzert ohne Finanzierungsvorbehalt. Lassen Sie mich zu nur einigen Punkten Stellung nehmen: Das Gutachten selbst räumt ein: Bis 2035 sind realistisch 10 Kilometer Fernwärmetrasse pro Jahr baubar. Danach müsste die Rate auf 16 Kilometer nahezu verdoppelt werden. Woher das Personal kommen soll, beantwortet der Senat nicht. Wir nennen das, was es ist: eine Planung, die an ihrer eigenen Realitätsferne scheitert. Kommen wir zur Finanzierung: Da haben wir es gleich mit zwei kritischen Punkten zu tun. Erstens die Umsetzung: Die gesamte Wirtschaftlichkeitsrechnung dieses Plans basiert auf 40-prozentiger Bundesförderung aus dem BEW-Programm (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze). Kein einziges Szenario wurde ohne diese Förderung durchgerechnet. Kein Plan B, falls Berlin die Mittel kürzt, das Programm überzeichnet wird oder die nächste Bundesregierung andere Prioritäten setzt. Die gesamte Bremer Wärmewende hängt an einem einzigen Fördertopf, über den Bremen keine Kontrolle hat. Das ist kein Fundament, das ist ein Kartenhaus. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Zweitens, der Planungsapparat selbst: Auch hier gilt natürlich, gegen Bundesförderung ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Bremen wäre schlecht beraten, verfügbare Mittel liegen zu lassen. Das ist nicht die Kritik. Die Kritik lautet: Wer seinen gesamten Wärmeplan auf Bundesgeld aufbaut – 3,5 Millionen Euro für den Planungsapparat, kein einziger eigener Cent – und gleichzeitig kein einziges Szenario ohne BEW-Förderung rechnet, der plant nicht für Bremen, der plant für den Förderbescheid. Wenn dann in derselben Senatsbeteiligung Schwarz auf Weiß steht, dass es keine einklagbaren Rechte für die Bürger gibt, keine Pflichten für den Staat, dann ist das Bild vollständig. Bremen gibt fremdes Geld für einen Plan aus, der rechtlich folgenlos ist und dessen Umsetzung vom Wohlwollen Berlins abhängt. Das ist Klimapolitik als Selbstbeschäftigung. Die Elektrifizierung würde die Stromlastspitze um bis zu 48 Prozent erhöhen, von 732 auf über 1 000 Megawatt. Die Kosten für den Stromnetzausbau: Im Wärmeplan ist kein einziger Euro beziffert. Die Senatorin für Wirtschaft hat das im eigenen Beteiligungsverfahren schriftlich angemahnt. Antwort des Senats: Dafür sei der Netzbetreiber zuständig. Das mag juristisch korrekt sein, politisch ist es eine Bankrotterklärung. Dann die Frage, die dieser Plan tunlichst vermeidet: Wofür gilt das alles eigentlich? Der Wärmebedarf des Stahlwerks ArcelorMittal macht weit mehr als die Hälfte des gesamten bremischen Wärmebedarfs aus und wird methodisch herausgerechnet. Die Klimazahlen mit denen der Senat wirbt, beziehen sich also nur auf einen Bruchteil der tatsächlichen Bremer Wärmeversorgung. Wir nennen das eine geschönte Bilanz. Das eigene Gutachterbüro bezeichnet die Sanierungsrate von zwei Prozent pro Jahr als eher optimistisch. Im realistischeren Szenario bleiben 2038 noch 25 Prozent fossile Energieträger. Das Klimaziel wird nach Lesart des eigenen Gutachtens verfehlt. Wer die Zeche zahlt, wissen wir bereits. Die swb AG hat die Fernwärmepreise zum 1. April 2025 bereits um knapp 20 Prozent erhöht. Gleichzeitig lässt die Senatorin für Umwelt prüfen, ob swb AG kartellrechtlich auffällig hohe Einnahmen erzielt. Das linke Senatsressort baut Fernwärme aus, das rechte prüft Preismissbrauch, und die Bremerinnen und Bremer zahlen. Das Wasserstoffprojekt am Stahlwerk – im Plan als Perspektive benannt – wurde im Juni 2025 gestoppt. Der Maßnahmenkatalog, der alles das umsetzen soll, liegt bis heute nicht vor. Der Senat bittet uns, einem Rahmenplan zuzustimmen, dessen Umsetzungsteil noch nicht existiert. Wir können so nicht zustimmen. Wir fordern: Legen Sie den vollständigen Maßnahmenkatalog vor, rechnen Sie ein Szenario ohne BEW-Förderung und weisen Sie die tatsächlichen Kostenfolgen für die Haushalte aus, bevor dieses Haus abstimmt. Die Bremerinnen und Bremer haben ein Recht auf ehrliche Zahlen, nicht auf politische Wärmeplanung. – Ich danke! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Vizepräsident Ralph Saxe: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Martin Michalik. Abgeordneter Martin Michalik (CDU): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ein Häppchen vorab: Die kommunale Wärmeplanung wird für viele Bürgerinnen und Bürger und damit auch für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter zu einer echten Belastungsprobe, was die Finanzen angeht. Eine Wärmeplanung an sich beschreibt ein ambitioniertes Ziel: weg von Öl und Gas, oder insgesamt von Fossilen, hin zu Fernwärme, Wärmepumpen und neuen Technologien, und der Bund – das wurde hier auch gesagt – fordert das auch von uns ein. Strategisch ist es sinnvoll, sich unabhängig von fossilen Wärmeträgern zu machen, und die aktuellen Krisen in dieser Welt – Iran oder damals auch der russische Angriffskrieg – zeigen uns dies auch. Aber jetzt gucken wir einmal nach Bremen: Milliardeninvestitionen stehen vor unserer Tür. Allein der Ausbau von knapp 300 Kilometer Wärmeleitungen, der Bau von Großwärmepumpen, der Ausbau der Infrastruktur, all das erfordert Milliardensummen. Das Problem: Konkrete Finanzierungsmodelle fehlen. Viele Eigentümer, vor allem viele ältere, aber auch Menschen, die vielleicht kein dickes Portemonnaie haben, stehen vor finanziellen Herausforderungen. Vereinzelte Förderprogramme, die es gibt, und Beratungen reichen oftmals nicht aus, weil sie gerade diese Zielgruppe nicht adressieren. Das wurde uns auch letzte Woche im Klimacontrollingausschuss bestätigt. Steigende Investitionskosten können auch zu höheren Mieten führen. Warum sage ich das alles? Weil es durch die Hintertür, kann man sagen, zu einem Sanierungszwang kommt. Häufig ist es so, dass Wärmepumpen gut funktionieren, wenn sie in einem gut sanierten Haus implementiert werden. Das Problem ist: Wir haben viel Altbau hier in Bremen, und wir glauben, dass die Menschen schnell mit den doppelten Kosten belastet werden können. Aber auch Eigentümer, die sich zum Beispiel an die Fernwärme anschließen wollen, aber eine lange Zuwegung haben, sind mit enorm hohen Kosten konfrontiert. Am Ende ist es dann häufig nicht nur der Eigentümer, sondern auch der Mieter, der die höheren Kosten mittragen muss. Ein großes Defizit in Ihrer Planung sind aber auch die Prüfgebiete, das sind diese rosa Flecken in der Karte. Von denen haben wir viel zu viele. Das heißt – –. Ich weiß nicht, ob Sie sich erinnern können, in den Neunzigern gab es so ein Strategiespiel „Command & Conquer“, da war immer alles so neblig, und man konnte irgendwie nichts erkennen. So ähnlich fühlt sich das auch mit diesem Wärmeplan an. Man weiß einfach nicht, was kommt, und damit verunsichern sie die Menschen. (Beifall CDU) Thema Fernwärme: Ja, bei der Fernwärme spielen sie nicht mit offenen Karten, und das kam auch beim Klimacontrollingausschuss heraus, denn zur Wahrheit gehört, und diese Wahrheit bilden Sie hier nicht ab: Sie müssten den Menschen sagen, eigentlich haben sie nur eine Chance, wenn sie irgendwo in der Nähe von potenziellen Ankerkunden leben. Dass Sie jetzt eine Absichtserklärung mit Immobilien Bremen unterschrieben haben, ist zwar nett, aber die ist zeitlich gar nicht abgeschichtet. Selbst die swb AG sagt: „Na ja, zur Wahrheit gehört: Wohnen Sie in der Nähe eines Krankenhauses oder einer Schule, haben Sie perspektivisch die Möglichkeit, erschlossen zu werden. Wir wissen nur nicht, wann.“ Das nützt den Menschen, die heute oder morgen vor dieser Entscheidung stehen, nichts. Das ist genau das Problem. Damit vertun sie eine Chance, denn das bilden sie in Ihrer kommunalen Wärmeplanung gar nicht ab. Fernwärme rechnet sich am Ende nur, wenn viele mitmachen. Viele Abnehmer senken die Kosten. Sonst zahlen die, die dabei sind, die höheren Kosten. Dazu kommen Sie mit Ihren knapp 300 Kilometern Fernwärmeleitung. Wir müssen uns nichts vormachen, das ist utopisch. Dass Sie bis 2035 10 Kilometer pro Jahr schaffen wollen, dann 16 pro Jahr, halte ich für völlig ausgeschlossen. Sie haben damals unseren Antrag mit den Überlandleitungen, wo Sie vielleicht noch eine reelle Chance gehabt hätten, abgelehnt. Sie haben das auch nicht mit eingebracht in Ihre kommunale Wärmeplanung. Das führt zu hohen Kosten. Dann, Herr Janßen sprach über den Beteiligungsprozess. Das ist ja ganz nett, dass die 26 Beiräte sich geäußert haben und die 182 Bürgerinnen und Bürger. Wenn Sie sich diese Beteiligung mal angeguckt haben – das habe ich, das sind mehrere Seiten –, dann sah die Beteiligung so aus: Die Bürgerinnen und Bürger haben dem Ressort geschrieben: „Ist meine Straße XY denn bereit für die Fernwärme? Kann ich mich anschließen?“ Das war die Bürgerbeteiligung. Es waren reine Fragen, ob diese Menschen überhaupt erschlossen werden können. Das ist ja keine reelle Bürgerbeteiligung, das ist einfach nur eine Dienstleistung. (Beifall CDU) Am Ende kommen wir als CDU-Fraktion auch zu dem Ergebnis, dass Sie große Ziele haben aber wenig Verbindlichkeiten. Natürlich können Sie von den Menschen jetzt auch keine Verbindlichkeit einfordern, aber Sie selbst könnten sich mehr in die Pflicht nehmen, dieses Gap schließen und einfach deutlich mehr Orientierung geben. Sie hätten viel besser abschichten können, sie hätten viel bessere Zeitpläne darstellen können und nicht alles irgendwie im Nachgang liefern. Am Ende sehen wir ihre kommunale Wärmeplanung nur noch als kommunale Wärmeskizze, und das reicht einfach nicht aus. Wenn sie uns auf ihrer Seite haben wollen, dann müssen Sie liefern. So, wie wir das heute hier vorliegen haben, lehnen wir das als CDU-Fraktion ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU) Vizepräsident Ralph Saxe: Er hat gefühlt den längsten Weg hier zum Rednerpult. Das Wort hat der Abgeordnete Derik Eicke. Abgeordneter Derik Eicke (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Ich möchte gar nicht so viel wiederholen von den Fakten, die der Kollege Janßen alle vorgebracht hat, denn sie treffen den Punkt. Auch zum Kollegen Michalik: Er hat bestimmte Problemfelder angesprochen, die wir auch sehen und die wir gemeinsam im Klimacontrollingausschuss oder in der Deputation besprechen, aber es geht ja darum: Wir starten jetzt einen Prozess, den wir gemeinsam gehen wollen, den wir auch – –, wo wir diese Sachen, die gerade angesprochen worden sind, lösen wollen. Wenn man Wärmeplanung hört, das klingt zunächst immer so technisch, aber in Wahrheit geht es um etwas Elementares. Es geht um Sicherheit, es geht um Verlässlichkeit der Wärmeversorgung, und es geht um die Frage, wie wir in Zukunft in Bremen leben. Kurzum, es geht um eine zentrale Zukunftsfrage unserer Stadt, und genau deshalb beschließen wir heute diesen ersten Wärmeplan für Bremen, damit wir starten können. Warum ist das so wichtig? Auch das wurde schon gesagt: Es gibt mehrere Gründe, sei es der Klimawandel, er ist längst Realität, auch bei uns in Bremen: Steigende Temperaturen, Starkregen, Hochwasser und die zunehmende Belastung für die Menschen machen deutlich, wir müssen handeln. Gerade der Gebäudesektor spielt dabei eine zentrale Rolle, denn ein großer Teil der CO -Emissionen entstehen beim Heizen. Deswegen wird die Wärmewende auch ein ganz wichtiges Mittel sein, um den Klimaschutz voranzutreiben. Ein anderer Punkt ist – wurde auch schon angesprochen – die internationale Lage. Wir sehen es jeden Abend in der Tagesschau: Wir sind dermaßen abhängig von fossilen Energieträgern, dass uns diese Abhängigkeit absolut verwundbar macht, sei es wirtschaftlich, sei es politisch oder auch sozial. Gleichzeitig geht es auch um etwas ganz Konkretes für die Menschen, nämlich die Frage, ob Wärme für alle bezahlbar und verlässlich bleibt, denn klar ist auch: Erneuerbare Energien machen uns unabhängiger vom Ausland und von schwankenden Preisen, und sie tragen dazu bei, dass es für die Menschen auf Dauer günstiger wird. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Genau deshalb ist der Wärmeplan so entscheidend. Er gibt erst mal einen Überblick, einen groben Überblick, wie die Wärmeversorgung in Zukunft sein kann. Die klimapolitischen Sprecher setzen sich damit schon die ganze Zeit auseinander, und die Lösungen werden für die Quartiere sehr unterschiedlich sein, auch das wurde schon gesagt. Aber es gibt eine erste Orientierung, und ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt. Es ist auch klar – das wurde gesagt –, eine Planung allein reicht nicht. Ich möchte da mal einen Blick zurück in die Geschichte Bremens machen. Sauberes Trinkwasser ist heute in jedem Haus selbstverständlich. So wird es auch in Zukunft mit der klimaneutralen Wärme sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Genau das ist jetzt diese Aufgabe, die wir haben: eine verlässliche, bezahlbare und klimaneutrale Wärmeversorgung aufzubauen, wie wir es beim Trinkwasser bereits getan haben. Klar ist auch: Dieser Wärmeplan ist der Anfang des Prozesses. Der wird sich über viele Jahre hinstrecken. Er wirft bei den Menschen – das wurde schon gesagt –natürlich auch viele Fragen auf: Was bedeutet das für mein Zuhause? Kann ich mir das leisten? Was heißt denn das überhaupt technisch? Klar ist dadurch auch: Es darf auf gar keinen Fall eine Aufgabe eines jeden einzelnen Haushaltes sein, sich mit diesen Fragen allein durchkämpfen zu müssen. Deshalb sind für uns als SPD drei Punkte besonders wichtig: Erstens die Verlässlichkeit. Der Wärmeplan schafft Orientierung und ist Grundlage für die nächsten Jahrzehnte. Wir lassen die Menschen nicht allein, sondern die Beratungsangebote, – das wurde auch schon genannt – wie von der Verbraucherzentrale, von Energiekonsens oder den Energielotsen der Bremer Aufbau-Bank, die unterstützen bereits ganz konkret und wir sind auch in Überlegung, wie wir das in den Stadtteilen, in den Quartieren noch weiter verbessern können. Zweitens, die soziale Frage: Wärmeversorgung darf auf keinen Fall vom Einkommen abhängig sein. Was für Trinkwasser gilt, muss auch für Wärme gelten. (Beifall Die Linke) Drittens, der Aufbau der Infrastruktur: Wärmenetze und erneuerbare Lösungen sind der Leitungsausbau unserer Zeit. Hier werden wir als Staat auf jeden Fall stark steuern müssen. Meine Damen und Herren, wir stehen vor einem der größten Infrastrukturprojekte der letzten Jahrzehnte. So selbstverständlich wie heute sauberes Trinkwasser ist, so wird es morgen mit klimaneutraler Wärme sein. Daher lassen sie uns jetzt diese Aufgabe gemeinsam entschlossen angehen, klar sozial gerecht, und sorgen wir dafür, dass sich klimaneutrale Wärme jede und jeder leisten kann! Wärme darf keine Frage von Luxus sein, sondern sie ist Teil der Daseinsvorsorge. Daher ist dieser Beschluss heute so wichtig. Legen wir dafür gemeinsam den Grundstein! Ich bitte um Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Grünen) Vizepräsident Ralph Saxe: Vielen Dank. Als Nächster hat das Wort der Kollege Philipp Bruck. Abgeordneter Philipp Bruck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleg:innen! Meine Kollegen haben es schon gesagt: Wo in wenigen Jahren zum zweiten Mal die Energiepreise stark steigen, weil ein Autokrat ein anderes Land angreift, ist klar: Die Wärmewende war noch nie so wichtig wie heute. Wir müssen uns aus dieser irren Abhängigkeit befreien, egal ob es von Putin ist oder von Trump. Wir müssen aufhören, solche Autokraten und ihre Kriege mitzufinanzieren, und wir müssen dafür sorgen, dass wir endlich bezahlbar heizen können, ohne dabei den Planeten zu überhitzen. Die Wärmewende ist ein sehr konkretes Projekt – man wird es in der Stadt sehen, an Wärmepumpen vor den Häusern, an Baustellen für die Wärmenetze – und sie ist auch ein Projekt, das sehr stark mobilisiert, wir haben das am Samstag gesehen bei den Demos in verschiedenen Großstädten, wo Zehntausende für die Energiewende demonstriert haben. Aber sie mobilisiert auch zum Anpacken. Das sieht man in den Klimabauzentren, das sieht man bei Veranstaltungen von „ErdwärmeDich!“, wo unglaublich viele Menschen engagiert sind und an anderen Stellen. Die Wärmewende ist ein riesiges Projekt, das am Ende alle Menschen in Bremen betreffen wird. Der Staat hat dabei die Aufgabe, den Rahmen zu setzen, und mit der kommunalen Wärmeplanung beschließen wir heute einen ganz wesentlichen Baustein für diesen Rahmen. Der Wärmeplan gibt Orientierung, welche Wärmeversorgung wo infrage kommt, und er beschreibt die Aufgaben, die jetzt in den nächsten Jahren anstehen, um das dann auch umsetzen zu können. Was das für ein riesiges Werk ist, sieht man nicht nur, wenn man sich das PDF dieser Anlage anguckt – 593 Seiten –, das hat auch ganz schön viel Vorlauf. Ich habe noch mal nachgesehen: Heute ist der vorläufige Abschluss eines Prozesses, der hier schon 2012 angestoßen wurde, damals von Anne Schierenbeck und Arno Gottschalk. Seitdem haben etliche Menschen daran mitgewirkt, mit den verschiedenen Stufen: Ersterstellung des Wärmeatlas, heute der Wärmeplanentwurf. Allen, die auf den verschiedenen Ebenen daran mitgewirkt haben, hier vielen, vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Jetzt kommt es also auf die Umsetzung an, auf all die Aufgaben, die in der Umsetzungsstrategie verankert sind: den Netzausbau zu beschleunigen, damit das nicht am Flaschenhals Baustellen scheitert, wo wir heute schon erleben, wie schwierig es zum Teil ist, die Umstellung auf grüne Wärmequellen zu ermöglichen, damit die Wärmenetze auch wirklich grün versorgt werden. Die Piloten für Anergienetze zu unterstützen und daraus zu lernen, wie man das möglichst schnell breit in die Fläche kriegen kann. So schnell wie möglich die Prüfgebiete zu verringern und Klarheit zu schaffen, damit alle Menschen wissen, worauf sie sich einstellen können und vor allen Dingen eine gute Kommunikation mit den Bürger:innen, weil dieses Projekt nur dann ein Erfolg werden kann. Kommunikation ist wirklich ein wichtiges Thema, wir haben das gesehen, als die Ampel vor einigen Jahren die Rahmenbedingungen im Bund geschaffen hat, und dazu gehört es auch, dass man aufhören sollte, falsche Eindrücke zu erzeugen, wie Sie das leider gerade wieder getan haben, Herr Michalik, mit Ihrer Story, Wärmepumpen würden im Altbau nicht funktionieren. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Nein, ich sagte „vorzugsweise“!) Das ist einfach Unsinn, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und das ist schädlich, solche Verunsicherungen hier zu schaffen. Ich will nicht verhehlen, dass ich mir gewünscht hätte, dass einige Bausteine der Umsetzungsstrategie auch heute schon vorliegen würden, wie wir das damals in der Enquete auch vorgesehen hatten, denn wir brauchen das so schnell wie möglich. Einerseits wirklich verbindliche Pläne der Netzbetreiber, verbindliche Pläne, abgestimmt mit dem Senat, damit die Menschen Verlässlichkeit haben, eine zeitliche und räumliche Planung der Stilllegung von Gasnetzen und die soziale Kreditförderung, die die Förderlücken des Bundes schließt, damit niemand von den nötigen Investitionen überfordert wird. Das wird der Senat in den nächsten Monaten auch vorlegen. Das sind also die Bremer Hausaufgaben. Dass wir in Bremen diesen Rahmen setzen, ist noch viel wichtiger geworden, seit im Bund Frau Reiche die Verantwortung für die Energiepolitik übernommen hat oder besser gesagt, die Axt an die Energiewende angelegt hat, denn die entscheidenden Rahmenbedingungen für die Wärmewende oder für die Energiewende, die setzt nicht Bremen, sondern die setzt die Bundesregierung. Dazu gehören natürlich auch die Förderung und die Finanzierung, die Sie angesprochen haben oder die Sie gefordert haben, Herr Michalik. Ihre Bundesregierung ist ja der Grund, warum die Finanzierung der Wärmeversorgung jetzt auf wackeligen Beinen steht. Diese Bundesregierung setzt Rahmenbedingungen, aber es sind die falschen, es sind die Rahmenbedingungen des letzten Jahrhunderts: Traum von billigem Gas, Abhängigkeit von Autokraten, Ignoranz für die Energiekrise. Wir werden in den nächsten Jahren sehr viel investieren müssen, um die Schäden von dem, was diese Bundesregierung da gerade tut, für die Menschen in Bremen und Bremerhaven so gering wie möglich zu halten. So bitter es ist, dass wir das tun müssen: Der Beschluss des Wärmeplans heute ist dafür die richtige Grundlage. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Vizepräsident Ralph Saxe: Für eine Kurzintervention hat das Wort der Abgeordnete Martin Michalik. Abgeordneter Martin Michalik (CDU): Herr Bruck, das war auch wieder ein netter Versuch. Erstens habe ich zu den Wärmepumpen gesagt, sie funktionieren vor allem gut in gedämmten Gebäuden, nicht ausschließlich. Das ist also nicht wahr, was Sie gesagt haben. Dann ist das natürlich ein netter Versuch, hier mit Ihrem Whataboutism Richtung Bund. Sie haben gerade hier, es heißt kommunale Wärmeplanung, so viele Chancen vertan, Dinge vernünftig auf den Weg zu bringen. Daran ist nicht der Bund schuld. Der Bund ist nicht schuld daran, dass wir hier Prüfgebiete haben. Der Bund ist nicht daran schuld, dass wir hier irgendwie schlechte Förderbedingungen haben und so weiter und so weiter. Sie haben hier so Vieles verpennt, dass das nicht zustimmungsfähig ist. Ist ein netter Versuch, ist gescheitert, Herr Bruck. (Beifall CDU) Vizepräsident Ralph Saxe: Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Fynn Voigt. Abgeordneter Fynn Voigt (FDP): Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die kommunale Wärmeplanung ist eins der zentralen Instrumente, wenn es darum geht, die Wärmewende vor Ort zu organisieren. Sie soll Orientierung geben, Planungssicherheit schaffen und den Weg zur Klimaneutralität ebnen. Genau daran muss sich diese Vorlage, die wir hier auf dem Tisch haben, messen lassen, und genau da zeigen sich einige Probleme, denn diesem Anspruch wird sie aus unserer Sicht nicht zu 100 Prozent gerecht. Ja, der Senat legt einen Wärmeplan vor und erfüllt damit auch seine gesetzlichen Verpflichtungen. Es wurde schon gesagt, das ist richtig und auch notwendig, aber es ist ein Plan, der vor allem eins nicht zu 100 Prozent liefert, und zwar Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Ein Plan, der keine Planungssicherheit und keine Verlässlichkeit liefert, ist am Ende auch kein vernünftiger Plan, meine Damen und Herren. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Ist eine Skizze!) Für viele Gebiete in unserer Stadt – –. Herr Janßen hat gesagt, es wird viel über Gebäude gesprochen, es sind teilweise auch ganze Gebiete, Herr Michalik hatte das noch mal ausgeführt – –. Viele Gebiete bleiben tatsächlich offen, und es bleibt offen, ob da eine Fernwärmeversorgung hinkommt oder auch nicht. Im Klartext: Unsicherheit ist in jedem Fall in diesen Fällen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet es konkret oder in diesem Fall auch eher unkonkret, sie wissen gar nicht, ob sie investieren sollen, und wenn ja, in welche Technologie und auch nicht so richtig, wann. Sie wissen auch nicht, zu welchen Kosten und wann diese auf sie zukommen – nicht in allen Fällen aber in manchen Fällen, und das attestiert zumindest Planungsunsicherheit, und zwar Planungsunsicherheit mit einem amtlichen Stempel. Ich verstehe, dass man das grob und offen halten wollte. Herr Janßen hatte gesagt, dass wir diesen Prozess halb dunkel gelassen haben, aber ich glaube, wir müssen unseren Bürgerinnen und Bürgern gerade in diesem Fall Sicherheit bieten, meine Damen und Herren. (Beifall FDP) Hinzu kommt dann noch die finanzielle Dimension, nicht nur für die Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern auch für den Staat, also für Bremen. Wir sprechen hier schließlich von Investitionen von mindestens 2 Milliarden Euro. Doch wer diese Kosten trägt und wie sie langfristig abgefedert werden, bleibt hier weitestgehend unklar. Auch bei der Umsetzung fehlt es an konkreten Zeitplänen: Wann passiert was in welchem Stadtteil? Ist auch etwas gewesen, was in den Stellungnahmen zu vielen Irritationen geführt hat. Darauf gibt dieser Plan auch nicht in allen Punkten belastbare Antworten. Schlussendlich noch mal das Dilemma, was ich eben auch schon einmal angesprochen habe: Ein Prozess, der bewusst offengehalten wird, kann schlecht gleichzeitig Verlässlichkeit liefern, und das ist etwas, was die Bürgerinnen und Bürger zu Recht erwarten. Wir sehen hier also einige Mängel in dieser Planung, nicht überall, aber sie sind trotzdem da, und dabei stehen wir eigentlich für die Wärmewende. Wir wollen eigentlich auch Dekarbonisierung, wir wollen das aber mit Augenmaß und Rationalität, denn eins ist ganz klar: Wir schaffen das nur mit den Menschen zusammen und nicht über ihre Köpfe hinweg. Das heißt, wir brauchen Konkretheit, Transparenz, eine realistische Zeitplanung und vor allem auch eine Finanzierung, einerseits für Bremen aber auch für die Eigentümerinnen und Eigentümer, auf die das Ganze zukommt. Eins ist mir noch wichtig: Wir brauchen auch Wettbewerb und Transparenz, weil wir hatten das Fass mit der swb AG schon einmal aufgemacht: Gerade im Bereich der Fernwärme darf es keine Strukturen geben, die am Ende eher monopolartige Verhältnisse zementieren. Ich glaube, wir haben hier einen ersten Schritt vorliegen, zu dem wir als Stadt auch verpflichtet waren. Das Ganze ist aber kein tragfähiges Fundament, das sieht man an den Stellungnahmen, da sind ganz viele Sorgen bei den Bürgerinnen und Bürgern, die wir entkräften müssen, wo wir auf die zugehen müssen. Das heißt, wir sind hier an einem ganz, ganz kleinen Startpunkt, und da kommt noch viel auf uns zu. Ich hoffe, dass das auf dem Schirm ist. Wir werden auf jeden Fall dranbleiben. Es bleiben noch ganz viele zentrale Fragen offen, die auf jeden Fall geklärt werden müssen und dieses Halbdunkle, was Herr Janßen am Anfang angesprochen hat, ist für uns zu halbdunkel. Deswegen werden wir in dieser Form der Vorlage nicht zustimmen können und werden uns an dieser Stelle enthalten. – Danke! (Beifall FDP) Vizepräsident Ralph Saxe: Für den Senat hat jetzt das Wort Senatorin Dr. Henrike Müller. Senatorin Dr. Henrike Müller: Vielen Dank, Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste! Wir legen Ihnen einen Wärmeplan vor, der in einem ersten Schritt sehr wohl enorme Planungssicherheit und Verlässlichkeit bringt und Licht ins Dunkel von sehr vergifteten Debatten in den letzten vier Jahren. Das wissen die Bürgerinnen und Bürger jedenfalls bei den öffentlichen Anhörungen und den Stellungnahmen auch zu schätzen. Deswegen bedaure ich sehr, dass wir offensichtlich keine große Mehrheit über die Fraktionen hinweg in dem Haus finden werden, denn es wäre ein gutes Zeichen gewesen aus dem Parlament heraus, und das hätten wir uns als Senat sehr gewünscht. Trotzdem, es bleibt die Tatsache – das betone ich auch gern noch mal –, dass wir mit der Wärmeplanung eigentlich noch sehr rechtzeitig in eine öffentliche Debatte eingestiegen sind, um Verunsicherungen, die in den letzten Jahren geschürt wurden, wieder einzudämmen und einen Plan vorzulegen, der in einer ersten Idee Menschen eine Vorstellung davon gibt: In welchem Gebiet lebe ich? Was kommt da zukünftig auf uns zu als Eigentümer:in oder als Mieter:in? Das ist ganz, ganz wichtig. Welche Maßnahmen könnte ich, muss ich, werde ich treffen können? Dass die Wärmewende in Bremen und natürlich weit darüber hinaus ein zentrales sozial- und klimapolitisches Projekt ist, muss ich offensichtlich niemandem mehr erzählen. Das ist uns allen mehr als deutlich und in den letzten Tagen und Wochen noch viel deutlicher geworden. Manche von Ihnen haben darauf hingewiesen. Ich will es noch mal in sehr klare Worte fassen: Die aktuelle Situation schafft Verunsicherung und hohe, enorme finanzielle Belastungen für Bürgerinnen und Bürger, egal, ob sie im Eigentum oder zur Miete wohnen. Derzeit sind Nebenkosten kaum mehr bezahlbar. Derzeit rasen die Nebenkosten in exorbitante Höhen. Derzeit sind wir in einer fossilen Abhängigkeit gefangen, die viele, viele Menschen vor große finanzielle Herausforderungen stellt. Wir sind also gemeinsam aufgerufen, aus klimaund aktuell aus enorm großer sozialpolitischer Sicht diese Wärmewende voranzutreiben, und das haben wir als Senat auch vor, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Der Wärmeplan bietet in einem ersten Schritt eine räumliche Orientierung. Wenn Sie sich diese Karte mal vor Augen führen – die ist auch sehr groß –, ist sie schön schattiert und veranschaulicht in drei Schritten, in welchem Gebiet Sie leben. Er weist Eignungsgebiete für Wärmenetze auf, für dezentrale Versorgungslösungen, und es werden Prüfgebiete identifiziert. Sind es noch zu viele Prüfgebiete? Ja, die gucken wir uns noch sehr viel genauer an. Um es aber einfach zu machen: Jeder und jede, die für die nächsten 5, 10, 15, 20 Jahre die eigene Wärmeversorgung und die Sanierung der eigenen Wärme im Haus planen will, kann für sich eigentlich im Kopf schon sagen: Wo Prüfgebiet steht, steht Wärmepumpe im Keller. Das ist die einfachste Lösung, die technisch einfachste, auf lange Sicht wahrscheinlich, was die Investitionen angeht, die effektivste, die einfachste für jeden Gebäudebestand und auch die verfügbare, die am schnellsten verfügbare. Denn in der Tat, bis wir mit der Fernwärme so weit sind, dass wir Großteile anschließen können – –. Das ist in der Tat eine Krux und ein Problem, an dem wir weiter intensiv arbeiten müssen. Mit der Wärmeplanung inklusive kommt die Umsetzungsstrategie mit verschiedenen Handlungsfeldern, auch da, da haben sie recht, werden wir jetzt peu à peu intensiv nacharbeiten müssen, um den Menschen vor Ort in den Quartieren sehr genau sagen zu können, was auf sie zukommt. Ich will gern ein Wort – –, weil es leuchtet mir nicht so ganz – –. Diese sehr kritische Diskussion hier im Haus – –. Was wir über die Stellungnahmen mitbekommen haben, ist eine, ich will nicht von Euphorie sprechen, aber von einem hohen Kenntnisstand von Bürgerinnen und Bürgern, von einer großen Motivation, im eigenen Haus, im eigenen Quartier mit Nachbarn als Nachbarschaftsinitiative – –, damit nicht jedes einzelne Haus eine Wärmepumpe im Keller haben muss. Da ist eine nahezu Euphorie in der Stadt unterwegs. Alle sind gewillt, alle, die sich beteiligt haben über die Stellungnahmen, (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Das habe ich nicht gelesen! – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Wo war sie denn?) da ordentlich daran zu arbeiten. Natürlich sind offene Fragen da. Deswegen beschäftigen wir uns ja auch mit der Wärmeplanung. Diese offenen Fragen werden auch noch eine Antwort bekommen. Ich jedenfalls danke allen Beteiligten, die sich an dem Prozess beteiligt haben, mit ihren Stellungnahmen, mit ihren guten Hinweisen, mit ihren guten Anregungen, mit ihrem Fachverstand und vor allem mit ihrer Motivation, an der Wärmewende mitzuwirken, denn genau diese Motivation brauchen wir. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Der wichtigste Punkt, der Wunsch nach mehr öffentlicher Information, Debatte und Beteiligung, der treibt uns stark um. Deswegen (Glocke) stellen wir in Aussicht, dass wir einen jährlichen Bürger:innendialog, beginnend jetzt im Herbst, starten, damit wir in den Quartieren auch tatsächlich alle abholen, mit ihren Fragen abholen und wir unsere Antworten mit den abgearbeiteten Fragen dann auch schnell vor Ort in die Quartiere bringen. Darauf will ich mich mit der Erlaubnis des Präsidenten wirklich noch mal in einer letzten Minute konzentrieren. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Dann will ich aber auch eine!) Wir haben im Unterschied zu anderen Städten eine hervorragende Beratungs- und Informationslandschaft. Egal, an wen Sie sich wenden – an die Verbraucherzentrale, an Energiekonsens, an die Klimabauzentren in Bremen oder Bremerhaven und noch viele andere Beteiligte –, Sie werden überall auf hohen Sachverstand stoßen, Sie werden überall Informationen darüber bekommen, was in Ihrem Haus geht, was Sie als Mieterin und Mieter für Rechte haben gegenüber Ihren Vermietern, und Sie werden auch Finanzierungsmöglichkeiten als Informationsmaterial bekommen. Davon können andere Städte nur träumen. Wir haben da einen echten Informationsvorsprung, insbesondere auch mit den Klimalotsen, die in den Quartieren unterwegs sind, ganz bürger:inennah, direkt in den Quartieren ansprechbar. Niemand muss in die Innenstadt fahren. Der Senat arbeitet an der Wärmewende. Wir freuen uns übrigens über jeden, der motiviert mitmacht, damit wir uns hier auf lange Frist, mittlere und lange Frist, auch wirklich von den Fossilen nicht abhängig machen, denn das ist eine Standortsicherung für unser schönes Land. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Vizepräsident Ralph Saxe: So viel Zeit musste, glaube ich, für dieses wichtige Thema sein. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Wärmeplan der Stadtgemeinde Bremen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. (Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe) Enthaltungen? (FDP) Wussten wir ja schon aus dem Redebeitrag. Stadtgemeinde Bremen zu. Faire Bedingungen für Musikerinnen und Musiker bei öffentlich unterstützten Musik- und Kulturveranstaltungen in Bremen sicherstellen Antrag der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 16. April 2026 (Drucksache 21/786 S) Dazu als Vertreterin des Senats Staatsrätin Carmen Emigholz. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Sven Schellenberg. Abgeordneter Sven Schellenberg (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt den Vorsitz.) Wir reden heute über einen Bereich, der Bremen kulturell prägt, wirtschaftlich stärkt und vielen Menschen in dieser Stadt Lebensqualität gibt: Die Popularmusik- und Clubszene. Sie ist kein dekoratives Beiwerk, sie ist vielmehr ebenfalls ein elementarer Bestandteil der Bremer Kultur und damit ein wichtiger aber dennoch leider häufig unterschätzter Standortfaktor. Der Senat verweist selbst gern auf gewachsene Förderstrukturen, POP Office Bremen, Festivalförderungen, Förderlinien für Popularmusik und Clubkultur. Das ist durchaus richtig, aber es reicht nicht, nur Strukturen zu benennen, wenn gleichzeitig Musikerinnen und Musiker unter Bedingungen arbeiten sollen, die mit Fairness doch eher nur am Rande zu tun haben. Die Diskussion um „Findorff rockt“ hat dieses Spannungsverhältnis offengelegt. Auf der einen Seite niedrigschwellige Stadtteilkultur, auf der anderen Seite Künstlerinnen und Künstler, die öffentlich sagen, die angebotenen Konditionen sind so einfach nicht wirklich angemessen. Wo öffentliche Förderung, städtische Unterstützung oder kommunale Infrastruktur im Spiel sind, darf es keinen systematischen Einsatz unter Wert geben, sagen wir als Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND. Wir haben in der Pandemie erlebt, wie verletzlich die Kultur- und Eventszene ist: Lockdowns, verspätete Entschädigungen – gerade Popularmusik und Clubkultur haben den Preis dafür gezahlt. Diese Missachtung darf jetzt nicht in neuer Form fortgeschrieben werden, indem man erwartet, dass engagierte Profis und Semiprofis auf Hut spielen und sich letztlich mit Applaus statt mit Gagen zufriedengeben sollen. Kulturelle Teilhabe und ehrenamtliches Engagement sind wichtig und bleiben es, aber wo professionelle oder semiprofessionelle Leistungen erbracht werden, braucht es dennoch klare, faire Rahmenbedingungen. Dazu gehören transparente Kommunikation, einfache schriftliche Vereinbarungen, nachvollziehbare Angaben zu Einnahmestrukturen und, wo denn immer wirtschaftlich darstellbar, auch eine angemessene Vergütung, meine Damen und Herren, (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) zum Beispiel mit Orientierung an branchenüblichen Mindestgagen, wie sie zum Beispiel von einigen Verbänden empfohlen werden, wie LiveKomm (LiveMusikKommission e. V.) und DTKV (Deutscher Tonkünstlerverband e. V.). Genau hier setzt unser Dringlichkeitsantrag auch an. Wir fordern den Senat auf, ein Konzept vorzulegen, wie bei öffentlich geförderten oder unterstützten Musik- und Kulturveranstaltungen faire und nachvollziehbare Vergütungsstandards sichergestellt werden können. Wir wollen wissen, wo es heute schon Vorgaben zu Honoraren, Verträgen und Transparenz gibt und wo dennoch Regelungslücken klaffen. Künftig sollen Förderungen, Zuschüsse, Sachleistungen oder Flächenüberlassungen grundsätzlich daran geknüpft sein, dass Künstlerinnen und Künstler vorab schriftlich über die wesentlichen Vertragsbedingungen informiert werden, eine angemessene Vergütung vorgesehen ist oder in begründeten Ausnahmefällen die Unentgeltlichkeit dann auch klar und transparent kommuniziert wird und Veranstalter auch offenlegen, welche Einnahmen erzielt werden oder erwartbar sind, soweit das für eine Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung relevant ist. Uns ist wichtig: Wir wollen keine kleinen Stadtteilfeste oder nicht kommerzielle Formate überfordern. Das ist nicht unser Ansinnen. Deshalb soll ein praktikabler Fair-Pay-Mindeststandard entwickelt werden, der die Leistungsfähigkeit ehrenamtlicher Veranstalter berücksichtigt und zugleich die professionelle Arbeit von Musikerinnen und Musikern nicht entwertet. Wir wollen, dass POP Office Bremen, Landesmusikrat und weitere Akteure gemeinsam ein niedrigschwelliges Informations- und Beratungsangebot zu Mindeststandards, Vertragsgestaltung und Gagenverhandlungen bereitstellen. Meine Damen und Herren, wer die Professionalisierung von Musikschaffenden stärken und die Szene sichtbarer machen will, muss auch bereit sein, für faire Bedingungen einzustehen. Deshalb bitten wir um Unterstützung für diesen unseren Antrag heute. Auch – wie von der CDU beabsichtigt – einer Überstellung in die Deputationen könnten wir uns durchaus anschließen, wenn das denn gewollt ist. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Claas Rohmeyer. Abgeordneter Claas Rohmeyer (CDU): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will die Redezeit gar nicht voll ausschöpfen. Sie haben da tatsächlich mal einen Punkt. Bei all den vielen komischen und kruden Anträgen, die wir von Ihnen gewohnt sind, haben Sie heute mal einen Punkt, nachdem sich am 8. April in der Deputation für Wirtschaft das POP Office Bremen vorgestellt hat und Sie mal was mitgenommen haben. Allerdings ist Ihr Antrag so, wie er vorliegt, nicht zustimmungsfähig, meine Damen und Herren. (Beifall CDU – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Ah! Wir hatten nicht damit gerechnet!) Nein. Nein, nein, ich will Ihnen auch sagen, warum wir tatsächlich erwogen haben und es ja auch vorgeschlagen haben, den Antrag zu überweisen, weil da fehlen einfach wesentliche Punkte. Das Wort mögen Sie vielleicht nicht kennen: Es gibt den Clubverstärker. (Zuruf Abgeordneter Sven Schellenberg [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]) Ja, wieso steht er nicht im Antrag? Der Clubverstärker ist der Zusammenschluss der Spielstätten in Bremen, meine Damen und Herren. Das sind die Veranstalter, von denen Sie hier reden, ohne sie zu erwähnen. Das wäre dann etwas gewesen, was man in der Deputation für Kultur – –, weil das ist in Bremen tatsächlich etwas komisch aufgestellt. Das POP Office, da kriegen wir in der Kulturdeputation ganz wenig von mit, ist beim Wirtschaftsressort, und der Clubverstärker ist beim Kulturressort angesiedelt. Dass es da keine wirkliche Vernetzung gibt, das ist natürlich schade. Aber, meine Damen und Herren, ich kann Ihnen sagen, die Koalition hat uns signalisiert, sie werden einer Überweisung nicht zustimmen, und dann brauchen wir sie hier auch nicht als Schaufenster beantragen. Ich sage Ihnen trotzdem, Sie haben einen Punkt mit diesem Antrag – –, auch wenn er gleich abgelehnt wird, weil, meine Damen und Herren, Sie sprechen ein Problem an. Es wäre gut, wenn Sie sich nicht nur, weil die Wirtschaftsdeputation am 8. April einmal das POP Office hat berichten lassen, um das Thema gekümmert hätten. In der Kulturdeputation sind Sie bisher in dieser ganzen Legislaturperiode nicht wirklich damit aufgefallen, dass Sie sich um dieses Thema gekümmert hätten. Reden Sie doch mal mit dem Clubverstärker, meine Damen und Herren! Ich war Anfang April da, und die freuen sich, wenn sich jemand um dieses Thema mit kümmert. Worum wir uns aber auch kümmern müssen, ist: Das, was Sie sagen, kann ja erst mal nur für die gelten, für die es auch eine städtische Förderung gibt. Da können wir auch – –. Das haben wir übrigens auch in der Vergangenheit gegen die – ich nenne das immer gern – Selbstausbeutung, die bei Künstlerinnen und Künstlern leider weit verbreitet ist, tatsächlich versucht, Mindestlöhne, Mindeststandards, die heißen dann nicht so, auch da einzuführen. Was machen Sie aber eigentlich mit den kleinen Stadtteilfesten, wie Sie es nennen, die ohne irgendeinen öffentlichen Cent trotzdem stattfinden? Wollen Sie denen auch Auflagen erteilen? Das ist ordnungspolitisch für uns – –. (Abgeordneter Sven Schellenberg [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Steht so nicht drin!) Ja doch, das steht da drin, weil Sie unterscheiden ja gar nicht. Von daher, Ihr Antrag ist vom Thema her gut gemeint, aber schlecht gemacht, und so, wie er ist, wenn er nicht in den Deputationen weiterberaten werden kann, werden wir ihn ablehnen. – Herzlichen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Holger Fricke, Fraktion – Entschuldigung – Gruppe BA. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Kommt noch!) Abgeordneter Holger Fricke (BA-Gruppe): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Jetzt hat meine ehemalige Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND ihr Herz für die Subkultur entdeckt. In dem Artikel auf dem Onlineportal „BremenNews“, auf den sie sich berufen, steht Folgendes: „Während Hochkultur, Theater, Oper, Klassik ordentlich subventioniert werden, bekommt die freie Szene oftmals nur Krumen ab. Aufstrebende Events aus dem Bereich der Subkultur müssen regelmäßig ums Überleben kämpfen. Die Krönung der Geschäftspraktiken, die etliche Musikerinnen und Musikern den Lebensunterhalt bis auf den letzten Atemzug zusammenstreicht, ist das Spielen auf Hut.“ Liebe BÜNDNIS DEUTSCHLAND-Mitarbeiter, liebe BÜNDNIS DEUTSCHLAND-Fraktion, vielleicht sollten Sie sich mal mit Kai Wargalla zusammenschließen. (Abgeordnete Kai-Lena Wargalla [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nee, bitte nicht! – Heiterkeit CDU) Sie ist ausgewiesene Expertin für Bremer Subkultur, und sie kämpft in jeder Haushaltsdebatte dafür, dass ihre Schützlinge bedacht werden – mal mit mehr und mal mit weniger Erfolg. Dass ausgerechnet Sie jetzt mit dem Thema um die Ecke kommen, überzeugt mich nicht. Bei dem Event „Findorff rockt“, der Wirtschaftsinteressengemeinschaft „Findorffer Geschäftsleute e. V.“ auf Hut zu spielen, ist wirklich eine Respektlosigkeit gegenüber den Künstlern. Bei Ihrem Antrag werden wir uns trotzdem enthalten, denn bisher war das Thema Förderung von Subkultur ein rotes Tuch für BÜNDNIS DEUTSCHLAND. Da fällt mir das Sprichwort ein: „Schuster, bleib bei deinen Leisten!“ (Beifall BA-Gruppe) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächste Rednerin die Abgeordnete KaiLena Wargalla. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Und jetzt die volle Unterstützung! – Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Und jetzt die volle Unterstützung für die Bürgerallianz!) Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Zuerst kann ich direkt sagen, dass wir den Antrag von BÜNDNIS DEUTSCHLAND nicht mitmachen werden. Zum einen natürlich aus Prinzip, weil wir nicht mit Rechtsaußen zusammenarbeiten, (Heiterkeit BÜNDNIS DEUTSCHLAND) und zum anderen wird es uns aber auch immer sehr leicht gemacht dadurch, dass es einfach ein sehr schlechter Antrag ist, dem wir so wie es da steht auch inhaltlich nicht zustimmen können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Grundsätzlich muss natürlich eine faire Vergütung von Musiker:innen und Bands das Ziel sein. Natürlich. Diese Aussage und die Forderung nach fairen Bedingungen für Musiker:innen und Bands, wenn sie live auftreten, die wird niemand hier ablehnen. Als Einzelforderung ist das total nachvollziehbar, aber wenn man den Bereich der Popularmusik wirklich unterstützen möchte, dann ist es doch ein bisschen komplexer als das. Da geht es dann nicht nur um die Bezahlung von Musiker:innen auf einzelnen Veranstaltungen, sondern auch um die Programmförderung von Livemusikspielstätten, um Strukturförderung von Clubs und Spielstätten, um Förderung von Festivals und Veranstaltungen, um Unterstützung von Veranstaltenden, um Verbandsförderung und so weiter, und das alles wird in diesem Antrag komplett ignoriert. Es ist ein wenig komplexer, als BÜNDNIS DEUTSCHLAND es suggerieren möchte, und an dieser Komplexität scheitert der Antrag und auch BÜNDNIS DEUTSCHLAND immer wieder. Die Themen Mindesthonorare und auch zum Beispiel insgesamt soziale Absicherung von Künstler:innen sind nicht neu, und das betrifft im Grunde alle Sparten von Kunst und Kultur. Viele kluge Köpfe, insbesondere die Verbände mit ihrer ganzen Expertise, arbeiten seit Jahren an diesen Themen. Im Bereich Popularmusik sind das auf Bundesebene zum Beispiel der Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft, die LiveKomm wurde gerade schon erwähnt, der Deutsche Musikrat und auch in Bremen – das hat Herr Rohmeyer zu Recht angemahnt, dass das im Antrag auch nicht vorkommt – haben wir Akteure wie den Clubverstärker, wie die Musikszene Bremen, wie den Landesmusikrat, die sich auch alle damit befassen. Nur wer sich nicht damit befasst hat, war ganz offensichtlich BÜNDNIS DEUTSCHLAND, denn wenn man das tut, wenn man sich wirklich damit befasst, mit den Stellungnahmen der Verbände, mit den Positionierungen, dann wird relativ schnell ersichtlich, dass es ganz unterschiedliche Perspektiven innerhalb der Popularmusik und innerhalb der Popularkultur gibt und auch unterschiedliche Bedarfe. Dass diese Bedarfe zusammengedacht werden müssen, das ist die Herausforderung an der Sache. Aber dieser Herausforderung nimmt sich der Antrag ja gerade nicht an. Was meine ich damit? Es reicht zum Beispiel nicht, Honorare und Gagen festzusetzen, wenn nicht gleichzeitig die Existenz von Clubs und Livemusikspielstätten gesichert wird, weil da treten die Künstler:innen ja auf. Wenn wir bei öffentlich geförderten Veranstaltungen und Kultureinrichtungen – ich will mich da gar nicht gegen sperren, aber wenn wir das machen – wenn wir da Mindesthonorare einführen, dann hat das auf mehreren – –. (Glocke) Präsidentin Antje Grotheer: Frau Abgeordnete, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche, aber ich kriege das Signal, dass der Ton kaum zu verstehen ist. Sie müssten Ihren Rechner ein Stück hinüberschieben, damit Sie das Mikrofon erreichen. Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So besser? Präsidentin Antje Grotheer: Ist es so besser? – Ja, vielen Dank. Fahren Sie bitte fort! Abgeordnete Kai-Lena Wargalla (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Genau, was meine ich damit? Es reicht nicht, die Honorare von den Künstler:innen festzusetzen, wenn man nicht gleichzeitig auch die Clubs und Spielstätten sichert, weil das natürlich immer Auswirkungen auf unterschiedlichen Ebenen hat. Das würde zum Beispiel für die geförderten Initiativen Auswirkungen haben, weil natürlich anteilig mehr Geld in das Honorar von Musiker:innen und Bands gehen würde, was dann an anderer Stelle nicht mehr eingesetzt werden könnte, wenn man nicht gleichzeitig die Förderung erhöht. Das kann man gut finden, wenn man diesen Schwerpunkt setzen möchte, aber das muss man erst mal als Realität anerkennen und auch aussprechen. Das wird hier nicht getan, aber das wäre ehrlich. Oder, wenn bessere, sprich höhere Gagen gezahlt werden auf Veranstaltungen und an Orten, die öffentlich gefördert werden, hat das auch Auswirkungen, das wurde auch von Herrn Rohmeyer gerade schon angedeutet, auf die Orte, die nicht gefördert werden, nämlich die vielen, vielen Clubs und Spielstätten in Bremen, die privat betrieben werden. Wenn sich das Niveau der Honorare insgesamt erhöht, weil auch die Erwartungen steigen und auch im privaten Kulturbereich dann höhere Gagen bezahlt werden müssen, wird es schwer für Clubs, Spielstätten und Veranstaltende. Wir müssen also gleichzeitig dafür sorgen, dass diese eigentlich positive Maßnahme nicht dazu führt, dass am Ende stattdessen gar keine Konzerte mehr stattfinden. Da müsste man sich eigentlich auch Überlegungen machen hinsichtlich einer strukturellen Förderung von Livemusik-Spielstätten. Da gibt es ein schönes Konzept vom Clubverstärker, das ist Ihnen anscheinend auch nicht bekannt. Das alles sollen keine Argumente sein gegen eine angemessene Zahlung oder gegen faire Bedingungen von Musiker:innen und Bands. Es soll nur einfach klar machen, dass es so einfach nicht ist. Aber dieser Komplexität dieser unterschiedlichen Bedarfe (Glocke) – ich komme zum Schluss – muss man sich annehmen, und auf dieser Grundlage kann man dann an einer wirklichen Lösung arbeiten. Ich wäre jetzt noch gern darauf eingegangen, dass sich anscheinend auch überhaupt nicht mit den schon bestehenden Förderrichtlinien und Förderkriterien befasst wurde, die ganz öffentlich einsehbar sind, wo es auch wortwörtlich einen Punkt zu fairen Honoraren gibt. Ist Ihnen anscheinend auch nicht bekannt. Zum Schluss dann: Wir erkennen diese Herausforderung an, dass (Glocke) Musiker:innen fair bezahlt werden sollen. Wir werden dem Antrag nicht zustimmen. Wir werden ihn auch nicht überweisen. Der Antrag wird einfach der Herausforderung nicht gerecht. Er ist keine gute Grundlage für die Befassung mit diesem Thema. Insofern halten wir es nicht für zielführend, sich weiter fachlich damit zu befassen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Ole Humpich. (Zuruf Abgeordnete Wiebke Winter [CDU] – Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Frau Winter, wir sind doch jetzt ein Team!) Abgeordneter Ole Humpich (FDP): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung: Wie herausfordernd die Kulturlandschaft in Bremen, was das POP Office angeht, was Clubverstärker angeht, ist, sehen wir daran, dass bei dem Thema des POP Office die Staatsrätin für Kultur bei uns sitzt und nicht der Staatsrat für Wirtschaft. Das Anliegen, meine Damen und Herren, faire Bedingungen für Künstlerinnen und Künstler zu schaffen, ist richtig und auch wichtig. Überall, wo künstlerische Arbeit wertgeschätzt wird und wo sie professionell erbracht wird, sollte sie auch angemessen vergütet werden. Nun wird in dem Antrag vorgeschlagen, öffentliche Förderung künftig an standardisierte Vorgaben zu knüpfen. Das heißt, mehr Dokumentationspflicht, mehr Offenlegung, mehr Nachweise, mehr Kontrolle. Das mag auf dem Papier nach Fairness klingen, in der Praxis bedeutet es aber eines für die Kulturszene: mehr Bürokratie. Diese Bürokratie trifft nicht zuerst die Großen, nicht die professionellen Veranstalter. Sie trifft vor allem die Kleinen, die Ehrenamtlichen, die im Stadtteil verwurzelten Formate, genau die, die unsere Kulturlandschaft so lebendig und fröhlich machen, meine Damen und Herren. Schauen wir uns die aktuelle Förderpraxis in der Kulturwelt einmal an: Vieles von dem, was hier gefordert wird, existiert bereits in Teilen. Schon heute sind bei der Vergabe öffentlicher Fördermittel Kriterien wie Transparenz, Nachvollziehbarkeit von Kosten, Vertragsklarheiten und je nach Programm auch angemessene Honorare Bestandteil der Förderpraxis. Das heißt, wir reden hier nicht über ein ungeregeltes Feld, sondern über einen Bereich, in dem bereits Standards gelten und diese auch kontinuierlich weiterentwickelt werden. Der Antrag schafft also nicht in erster Linie Fairness, sondern vor allem Doppelstrukturen und zusätzliche Bürokratie für die Kulturszene. Gleichzeitig bleibt er an entscheidender Stelle vage, denn was ist denn konkret angemessen? Der Antrag spricht von fairer Gegenleistung, ohne diese klar zu definieren. Ist es angemessen, wenn eine Nachwuchsband ohne Gage spielt, dafür aber Bühnenerfahrung sammelt? Ist es unangemessen, wenn ein Stadtteilchor ehrenamtlich auftritt in einem Stadtteil auf einem Stadtteilfest, wo er auch verwurzelt ist? Die Wahrheit ist: Kultur funktioniert nicht nach einem einheitlichen Preisschild. Bremen lebt kulturell von Vielfalt, von der Clubszene genauso wie vom Stadtteilfest, von professionellen Acts genauso wie von Laien- und Nachwuchskünstlern. Diese Vielfalt lässt sich nicht in ein starres System pressen. Hinzu kommt ein weiterer, ganz entscheidender Punkt: Der Antrag fordert neue Standards, liefert aber keine Finanzierung. Das heißt, Veranstalter sollen mehr bezahlen, mehr dokumentieren, mehr nachweisen, aber sie bekommen dafür keine zusätzlichen Mittel. Wenn man sich mit dem knappen Kulturhaushalt auseinandersetzt, ist es doch eine große Herausforderung, dort überhaupt freie Mittel zu finden. Was also wird die Folge sein? Veranstaltungen werden reduziert, Formate werden eingestellt, ehrenamtliches Engagement wird ausgebremst, und am Ende des Tages, meine Damen und Herren, verlieren wir alle: die Künstlerinnen und Künstler, die Veranstalterinnen und Veranstalter und auch wir, das Publikum. Meine Damen und Herren, wenn wir wirklich faire Bedingungen schaffen, dann müssen wir dort ansetzen, wo der Bedarf tatsächlich besteht: bei den professionellen Künstlerinnen und Künstlern, die von ihrer Arbeit leben. Dafür brauchen wir keine starren Kontrollgremien, sondern bessere Rahmenbedingungen, verlässliche Programme für Livemusik, Planungssicherheit für Veranstalterinnen und Veranstalter und eine gezielte Unterstützung der Professionalisierung. Auch die Szene selbst wie beispielsweise die Clubverstärker weisen seit Jahren darauf hin, was wirklich hilft: mehr Infrastruktur, mehr Förderung und vor allem weniger Hürden, die wir durch diesen Antrag in Teilen schaffen würden. Genau darauf sollten wir hier als Parlament auch hören. Stattdessen setzt dieser Antrag auf zusätzliche Vorgaben in einem Bereich, der bereits reguliert ist, und verschiebt Ressourcen von der Kulturarbeit in die Verwaltung. Das aber ist für uns als FDP-Fraktion der falsche Ansatz, denn faire Bedingungen entstehen nicht immer durch neue Regelwerke. Sie entstehen durch kluge Förderung, durch Vertrauen und auch durch ein realistisches Verständnis der Kulturpraxis vor Ort, meine Damen und Herren. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Staatsrätin Carmen Emigholz das Wort. Staatsrätin Carmen Emigholz: Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Schwalbe des Eindrucks macht noch keinen Sommer. Das muss man vermutlich festhalten in dieser Debatte. Es ist nicht so, dass wir nicht versuchen, Musikerinnen und Musiker zu fördern oder sie allein im Regen stehen lassen, sondern Bremen gehört mit NordrheinWestfalen zu den ersten Ländern, die sich darum bemüht haben, Honoraruntergrenzen zu setzen für freie Künstler, wenn sie bezahlt werden – übrigens nicht seit 2026, sondern schon sehr viel früher, seit 2018. Wir sind da schon ganz gut unterwegs und geben uns auch große Mühe, fair und richtig zu handeln. Natürlich gibt es Kolleginnen und Kollegen, die im professionellen Bereich und auch im kommerziellen Grenzbereich arbeiten. Das ist zum Beispiel das POP Office. Da wird natürlich auch produziert, und das, was produziert wird, kann auch Geld einbringen. Das ist bei uns in der Kulturdeputation etwas anderes. Wir sind diejenigen, bei denen sich noch nicht viel rechnet, und spülen unsere Erfolge natürlich den Kollegen aus der Wirtschaftsförderung gern zu. So erklärt sich auch die Trennung der jeweiligen Bereiche. Das eine ist kommerziell, teilweise kommerziell. Das andere ist nicht kommerziell. Diese Förderkriterien spielen durchaus eine Rolle. Wir haben Programmförderflächen – der Deputationssprecher Ole Humpich hat es ausdrücklich erklärt, wie es funktioniert –, die sind transparent. Ich darf Ihnen auch noch mal sagen – das hat Ole Humpich angesprochen, da möchte ich auch gern darauf Bezug nehmen, an dieser Stelle –, wir arbeiten im Moment daran, diese Verwaltungsarbeit zu verschlanken mit einer Gruppe von jungen Leuten, die initiativ geworden sind, um neue Musterformulare zu drucken und solche Dinge zu machen. Auch das haben wir im Blick. Es geht, glaube ich, auch bei der Debatte nicht um den tatsächlich professionellen Bereich, der weiß sich zu artikulieren, da gibt es auch Anträge, sondern es geht oft um den Grenzbereich zwischen Professionalität und Laienarbeit und ehrenamtlicher Arbeit. Dieser Bereich, der ist natürlich eine Grauzone, die schlecht gegriffen wird und die natürlich nur durch bestimmte, ich sage mal, Einzelinitiativen, wenn Material gebraucht wird oder so was, bezahlt wird. Das hat nichts mit Honorargrenzen zu tun. Dafür gibt es Auslagen für Ehrenamtliche. Solche Dinge muss man differenzieren lernen. Nicht jeder, den man trifft, ist ein Künstler, der professionell von seinem Spaß und seiner Freude lebt, sondern manche machen es, wie schon erwähnt, vielfach ehrenamtlich und aus reiner Lebensfreude, ihrem Stadtteil etwas Gutes zu tun. Als ich Schulkind war, habe ich selbst gesungen. Ich habe aber festgestellt, dass es nichts Gutes ist, was ich meinem Stadtteil tue, wenn ich singe. (Heiterkeit CDU) Das ist die leider bittere Wahrheit dabei, und das muss man dann auch mal zur Kenntnis nehmen und sagen: In diesem Bereich bin ich eine talentfreie Zone. Im Malen bin ich besser, ganz deutlich. Da traue ich mir auch was zu, in anderen Bereichen eher weniger. Das ist auch gut so. Andere können es besser. Ich käme aber nie auf die Idee, das bezahlt haben zu wollen. Wir müssen hier klar abgrenzen. Kai-Lena Wargalla hat die Problematik ganz genau beschrieben. Wenn wir zu hoch gehen, dann zerstören wir auch Initiativen, so verrückt das klingt, aber sie hat den Mechanismus sehr gut beschrieben. Wir müssen aufpassen, dass Menschen gewürdigt werden in ihrer Arbeit, dass sie gesehen werden, dass sie gefördert werden. Wenn wir etwas tun wollen, hilft es nichts, uns zu beschimpfen, dass wir dies und das nicht haben. Das können Sie auf unserer Homepage lesen. Sie können aber bei ChatGPT ganz kurz gucken, ob es das bei uns gibt. Das haben Sie in zwei Sätzen gleich vorgelegt. Ich habe es gerade getestet. Ging schneller als alles, was wir aufgeschrieben hatten. Ich muss aber ganz ehrlich sagen, dass ich der Meinung bin, dass wir diese Grenzziehung brauchen, damit Clubs auch überleben können. Wir müssen uns Gedanken machen, wie die Infrastruktur eigentlich wirklich aussehen soll. Dafür ist vielleicht ein Workshop noch mal ganz gut, zu rekonstruieren, wie wir das weiterbewegen. Aber die Frage, wie sie gestellt ist und die allgemeine Pauschalierung, wir tun nichts für freie Künstler:innen, in diesem Fall Musiker:innen, das lehne ich für unser Haus, was mit zu den Förderern des ersten Modellprojektes gehört hat, ausdrücklich ab. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich weise das von uns. Als Sozialdemokraten haben wir ein großes Interesse, dieses Haus so zu führen, dass Arbeit, Wohnen, lebenswertes Leben und Lernen noch eine Rolle spielen. Dieser Verpflichtung fühlen wir uns verbunden, und so arbeiten wir mit den Kriterien. (Glocke) Wer Lust hat, kann sich gern bei uns informieren, auch gern mal in einer persönlichen Sprechstunde. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke, FDP) Ich bitte um Stimmenthaltungen. (BA-Gruppe) LoRaWAN-Technologie nutzen – Bremens Weg zur Smart City bereiten Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und Die Linke vom 17. April 2026 (Drucksache 21/787 S) Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Dr. Martin Hagen. Die Beratung ist eröffnet. Als erster Redner erhält der Abgeordnete Dr. Emanuel Herold das Wort. Abgeordneter Dr. Emanuel Herold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Zu dieser späten Stunde noch ein Blick nach vorn in die Zukunft. Was ist eine Smart City? Dazu gibt es gefühlt Tausende Definitionen. Vereinfacht könnte man sagen, es ist eine Stadt, die die Potenziale der Digitalisierung nutzt, um lebenswerter zu werden. Digitale Lösungen bieten für Kommunen immense Potenziale. Die Zielsetzungen sind dabei vielfältig und reichen von einer nachhaltigeren Nutzung von Ressourcen, etwa bei der Wasser- und Energieversorgung, einer Verbesserung der Daseinsvorsorge, der Stärkung von Bürgerbeteiligung oder einer Optimierung von Verwaltungsprozessen. An dieser Stelle deswegen vorweg: Sinn dieses Antrags ist natürlich nicht, in irgendeiner Weise erschöpfend zu definieren, was wir hier in Bremen unter Smart City alles an Anwendungsfällen verstehen. Der Antrag ist vielmehr eine Aufforderung, eine Gelegenheit zu nutzen, die sich uns bietet. Diese Gelegenheit besteht darin, dass wir in unserer Stadt bereits eine Infrastruktur haben, die wir für solche Anmeldungsmöglichkeiten nutzen können, nämlich das LoRaWAN-Netz der swb. Wir wollen prüfen, inwiefern wir öffentliche Anwendungen hier mit einklinken und anschließen können und gemeinsam mit den relevanten Stakeholdern eine gesamtstädtische Strategie entwickeln, um Bremen zur Smart City zu machen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD) Der Reihe nach: LoRaWAN ist vielleicht ein Begriff, der im Unterschied zu WLAN oder Bluetooth oder anderen Technologien nicht so bekannt ist. Es ist eine Technologie zur Daten- und Informationsübertragung. Sie hat eine sehr große Reichweite, reicht über viele Kilometer, eine sehr gute Gebäudedurchdringung, ist strahlungsarm und hat auch noch einen geringen Energieverbrauch. Andere nerdige Hinweise zur Funktionsweise finden Sie im Antrag. Die bete ich jetzt hier nicht noch einmal vor. An dieser Stelle einen Dank an die Fachleute vom Netzkundenservice von „wesernetz“, die mir das alles vor einer Weile nahegebracht haben. Im Kontext der Wärmewende schafft die swb ein solches Netz und nutzt das Ganze für das Fernauslesen von Wärmezählern und perspektivisch auch für das Auslesen von Wasserzählern. Es gibt auch schon erste Kooperationsansätze. swb und GEWOBA beispielsweise haben gemeinsam ein Pilotprojekt aufgesetzt: die integrierte Digitalisierung von Wasserversorgung. Das findet seit Ende des letzten Jahres in der Gartenstadt Süd statt und wird dort im Kontext der Frage erprobt, wie wir langfristig die Wasserversorgung in Quartieren sicherstellen. Ich finde, genau an solche Digitalisierungsbestrebungen, die wir erst nur so partikular und in kleineren Teilen haben, sollten wir anknüpfen. Der vorliegende Antrag referiert auch auf ein paar Beispiele aus anderen Kommunen, also Potsdam, Mannheim, Marburg. Es gibt noch Dutzende andere, die man da hätte hineinschreiben können, und auch hier sollten wir auf vorhandene Erfahrungswerte in der Verwendung dieses Technologiestandards zurückgreifen. Das schafft Mehrwerte für die Menschen in dieser Stadt, indem wir etwa die Grünanlagen, die wir haben, besser und effektiver pflegen können, indem wir die Nutzung von Park- und Lademöglichkeiten für Pkw-Nutzer:innen optimieren, indem wir auch in öffentlichen Gebäuden das Wärme- und Wassermanagement verbessern. Es muss aus dem Dialog der Stakeholder mit der Stadt konkret erarbeitet werden, wo das Ganze natürlich nicht nur hochtragenden Zielsetzungen folgen kann, sondern auch eine wirtschaftliche Tragfähigkeit hat, um es wirklich ressourceneffizient einzusetzen. Da gehört es natürlich auch dazu, wenn wir die Mehrwerte von digitalen Technologien nutzen wollen, dass wir uns auch um die Risiken kümmern. Wir müssen also Fragen des Datenschutzes und der Cybersicherheit an dieser Stelle mitdenken und klären. Kurzum, das Ziel, LoRaWAN als Grundlage für eine Smart-City-Strategie in Bremen zu nutzen, drängt sich geradezu auf. Wir sollten hier auf kommunaler Ebene die Ansätze verfolgen, um effizienter und effektiver zu werden, um konkret Mehrwerte für die Menschen unserer Stadt zu schaffen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Dr. Oğuzhan Yazıcı. Abgeordneter Dr. Oğuzhan Yazıcı (CDU): Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Koalition will das bestehende LoRaWAN-Netz für die Smart-City-Anwendung nutzbar machen. Bremen soll also technologisch anschlussfähig sein, ohne selbst im großen Stil investieren zu müssen. Ich finde, das ist eine durchaus sinnvolle Idee. Nur eine sinnvolle Technologie ersetzt noch keine politische Linie. Entscheidend ist also, ob es Bremen gelingt, diese Möglichkeit auch in Handlung umzusetzen, und wir haben da ein bisschen unsere Zweifel. Wenn wir uns nämlich die jüngste Vergangenheit anschauen: 2020 hat auf Anfrage der CDU der Senat erklärt, dass er an dem BMI-Programm, Modellprojekt Smart City nicht teilnehmen wird. Begründung: Personalmangel und der viel zu hohe Aufwand bei solchen Antragstellungen. Man verzichtete also auf Förderchancen und verwies auf bereits laufende eigene Projekte und versicherte in den Antworten, dass der Senat das Thema weiterhin sehr konzentriert angehen wird. (Zuruf Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]) Während also andere Städte aufgebaut haben, hat uns der Senat erklärt, warum es gerade etwas schwierig ist. Das ist der Unterschied zwischen uns und den anderen Städten, wo es gut läuft, meine Damen und Herren. Vier Jahre später landete Bremen auf Platz 71 von 82 untersuchten Großstädten im Smart-City-Index. Wir haben wieder gefragt im Rahmen einer Anfrage, wie der Senat dieses schlechte Abschneiden bewertet. Der Senat antwortete mit demselben Muster: „Wir haben andere gut laufende Projekte wie zum Beispiel die E-Akte.“ Das ist gar nicht mein Punkt, ob das gut oder schlecht läuft. Entscheidend ist aber: Man hat erneut einzelne Maßnahmen aufgezählt, aber eine klare politische langfristige Strategie war auch da nicht erkennbar, meine Damen und Herren. Das ist das Kernproblem: Bremen hat das Thema Smart City über Jahre hinweg nicht in der nötigen Konsequenz und Klarheit vorangetrieben. Das ist auch der Grund, weshalb Sie diesen Antrag eingereicht haben, meine Damen und Herren. Sie fordern den Senat auf, endlich im Jahr 2026 eine langfristige Smart-City-Strategie zu entwickeln. (Abgeordneter Dr. Emanuel Herold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn Sie es schon nicht machen, machen wir es!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie fordern den Senat auf, mit der Privatwirtschaft in den Dialog zu treten, Fördermöglichkeiten auszuloten und relevante Anwendungsfelder zu identifizieren. Insofern ist dieser Antrag alles andere als ein Aufbruch. Er ist letztlich die Aufforderung an den Senat, endlich mal die Grundlagen zu schaffen, die Ihnen seit Jahren fehlen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Wir werden trotzdem zustimmen, denn die Anwendung einer sinnvollen Technologie für konkrete kommunale Anwendungen ist ein richtiger Weg, aber diese Zustimmung ist kein Vertrauensvorschuss für die Smart-CityStrategie des Senats. Wir knüpfen diese Zustimmung an eine konkrete Erwartung: Keine endlosen Prüfspiralen, meine Damen und Herren, keine Technologie um der Technologie willen, klare Prioritäten und belastbare Pilotprojekte. Eine Stadt wird nicht dann smart, wenn man alles, was digital klingt, in eine Mappe legt, sondern sie ist dann smart, wenn die Technik den Menschen im Alltag hilft, sie Ressourcen schont und eingebettet ist in eine Gesamtstrategie. Um dieses Ziel zu erreichen, werde ich mich gemeinsam mit meinem Kollegen in den entsprechenden Deputationen konstruktiv einsetzen. – Vielen Dank! (Beifall CDU) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Piet Leidreiter. Abgeordneter Piet Leidreiter (BÜNDNIS DEUTSCHLAND): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute den Antrag der Koalition zu den technischen Grundlagen für die Smart-CityProjekte in Bremen. Lassen Sie mich es vorwegsagen: Der Antrag ist gut und auch sinnvoll. Im europäischen Wettbewerb der Städte um den Ausbau von Smart City liegt Berlin weit vorn. Bremen hat im Ranking der deutschen Städte im letzten Jahr stark aufgeholt, sodass Bremen einen mittleren Platz belegt, aber es ist noch Luft nach oben. Auch die Vorgehensweise der Koalition ist richtig gewählt. Mit der Auswahl und der Installation des geeigneten Netzwerks und der Klärung der rechtlichen Grundlagen wird eine einheitliche Infrastruktur in der Stadt Bremen geschaffen. Dass die Stadtwerke Bremen als teilweise bremeneigenes Unternehmen gerade dabei sind, ein entsprechendes LoRaWAN – das ist ein besonderes Funknetzwerk mit großer Reichweite und sehr energiesparend, haben wir schon gehört –, gerade eine Infrastruktur schafft, ist ein großer Vorteil. Das LoRaWAN der swb wird aufgrund der bereits vorhandenen Infrastruktur der swb stark ausgebaut sein. Kostenintensive manuelle Wartungen und Ablesungen fallen für den Energieversorger weg und auch Rauchmelder, die in Bremen Pflicht sind, können so digital überwacht werden, sodass es auch eine geeignete Nachfrage aus der Wohnungswirtschaft für das LoRaWAN-Netzwerk geben wird, das letztlich eine hohe Nutzerzahl und damit verbundene Kostenreduzierung impliziert. Auch werden Doppelinstallationen vermieden und Kosten eingespart. In diesem Zusammenhang möchte ich nur an die unsinnige, unkoordinierte doppelte Verlegung der Glasfaserleitungen in Bremen erinnern, die dazu geführt hat, dass es mehrfach Baustellen in der gleichen Straße gegeben hat. (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Hier soll es besser gemacht werden. Wenn das Netzwerk steht und die verschiedenen Sensoren über das LoRaWAN mit dem Gateway verbunden sind, werden die Daten über ein übliches Netzwerk auf einen Server gesendet und können dann entsprechend digital ausgewertet werden. Ihr Antrag ist erwartungsgemäß sehr klimalastig. Sie fordern in Ihrem Antrag den Senat auf, auch Erfahrungsaustausch und weitere Anwendungsfelder zu identifizieren. Das ist gegebenenfalls auch dem Umstand geschuldet, dass dieser Antrag in einem sehr frühen Stadium ist und es hauptsächlich um die technischen und rechtlichen Grundlagen dieses Netzwerks geht. Folgerichtig ist, dass, wenn das Netz steht, wir uns über die einzelnen Anwendungen in den verschiedenen Ressorts Gedanken machen müssen. Erste Ansätze des Senats gab es bereits im Jahr 2013 mit „Urban.Responsible.Smart“, im Jahr 2017 mit der Senatorin für Wirtschaft, Hilfen und Transformation gab es eine Zukunftsinitiative „smart-digitalmobil“. Danach wurden nur wenige größere Projekte umgesetzt – das haben wir auch schon gehört, es stockt –, unter anderem ein Bundesprojekt und ein Projekt der Universität Bremen. Es wird also Zeit, dass der Bremer Senat sich auf den Weg macht. Jetzt habe ich die Koalition viel gelobt, aber wo Licht ist, gibt es auch Schatten. Wir debattieren heute über Sensoren und die digitale Auswertung der Daten in einem erweiterten Netzwerk. Dabei dürfen wir nicht vergessen, dass wir beim normalen E-Government noch erhebliche Bauschäden haben, die aber nicht nur technisch bedingt sind. Ein kleines Beispiel: Die Innensenatorin ist leider nicht mehr da. Mein neuer Personalausweis, beantragt im neuen Stadtamt Bremen-Mitte. Der Antrag war schnell gestellt: Trotz regulärer langer Wartezeit – mehr als drei Monate – gab es einen zeitnahen Extra-Termin. Nach dem Antrag erklärte mir der sehr freundliche Sachbearbeiter: „Sie bringen ihren alten Ausweis mit und bekommen dann unten am Schalter ihren neuen Ausweis. Sie brauchen keinen neuen Termin zu machen.“ Genauso wollte ich es machen. In der Praxis sah es aber anders aus. Ich musste eine Wartenummer ziehen und anschließend eineinhalb Stunden warten. Eine einfache Onlineterminvergabe auch für die Abholung hätte mir diese Wartezeit erspart. Sie ist aber nicht vorgesehen. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Nee!) Dieses Beispiel zeigt: Digitalisierung ist nicht nur eine Frage der Technik, sondern im hohen Maße auch eine Frage der Organisation. In meinem Beispiel ist die Organisation der Ausweisausgabe im Stadtamt schlecht gelöst. Ein Merksatz zum Schluss: Es bedarf einer überlegten Organisation, damit Digitalisierung funktioniert. Dennoch wird meine Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND Ihrem Antrag zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall BÜNDNIS DEUTSCHLAND) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Thore Schäck. Abgeordneter Thore Schäck (FDP): Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe gerade vor wenigen Wochen Post von der swb bekommen. Es ging darum, die Zählerstände abzulesen. Das ist wahrscheinlich nicht nur mir so gegangen. Immerhin musste ich das jetzt nicht händisch eintragen – das ist noch gar nicht so lange her, dass man die wirklich mit dem Kugelschreiber eintragen musste –, sondern es war ein QR-Code drauf. Ich konnte ihn abscannen. Ich bin dann auf meiner Kundenseite gelandet und konnte dort digital im Kundenprofil die Zählerstände eingeben. Alles schon relativ digital, immerhin. Dann kamen aber Fehlermeldungen vom System. Ich musste Fotos machen von meinem Zähler, das mit hochladen. Es wurde also alles wieder kompliziert, und es wurde auch direkt die Drohung angezeigt: Es wird jetzt geprüft, und wenn das irgendwie nicht aufgeht, dann machen wir doch einen Termin vor Ort. Dann sind am Ende doch wieder ganz viele Menschen beschäftigt, und all das geht heute auch einfacher, nämlich, indem die Zähler direkt von der Straße aus abgelesen werden, und zwar ohne ein Grundstück betreten zu müssen. Das hat viele Vorteile: Man muss keine Termine mehr machen vor Ort. Das heißt, man nimmt dem Kunden nicht die Zeit weg, seine Lebenszeit weg. Das heißt, man hat auch weniger Personal im Einsatz von den Unternehmen. Das ist alles sehr, sehr sinnvoll. Das Ganze geht über das sogenannte Long Range Wide Area Network, und die swb ist schon daran, das auszubauen. Das heißt, sie sind schon daran, dass das in Zukunft alles digitaler läuft, direkt ausgelesen werden kann und der Kunde selber nicht mehr seinen Zähler suchen, dort Sachen eintragen und Fotos machen muss und so weiter. Jetzt haben die Grünen einen Antrag dazu vorgelegt, und Sie schreiben, dass das auch nicht nur für diesen Zweck genutzt werden kann, sondern für viele andere Zwecke auch. Sie sprechen von Wassermanagement, davon, dass es zur Messung von Luft- und Bodentemperatur genutzt werden kann, in Grünanlagen, Sonneneinstrahlung. Auch das Thema Raumklimaüberwachung in Schulen haben sie angesprochen, in öffentlichen Gebäuden und vieles andere mehr. Wenn man sich andere Städte anguckt, auch weltweit – ich empfehle da mal einen Besuch in Taiwan oder in Singapur –, dann sind die (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Da fliegen wir hin! – Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Ein schwieriges Thema!) deutlich weiter als wir hier in Deutschland, was dieses Thema angeht. Das, was wir jetzt hier gerade als Zukunft diskutieren und besprechen, da sind die schon seit vielen, vielen Jahren. Das ist für die absoluter Standard. Das zeigt auch noch mal, was für ein Riesenpotenzial in diesem ganzen Thema steckt. Deswegen halten wir als FDP-Fraktion es auch für sinnvoll, dass wir dieses Thema weiter gemeinsam vorantreiben und werden Ihrem Antrag auch an dieser Stelle zustimmen. Was uns aber ein bisschen ärgert, ist, dass der Antrag zwar inhaltlich klar benennt – und das ist erst mal gut –, was passieren soll, nämlich dass mit der Privatwirtschaft Gespräche geführt werden sollen, dass man auch Erfahrungen aus anderen Kommunen sammeln möchte. Auch das ist sinnvoll, dass man hier nicht das Laufen selber lernen muss, sondern dass man guckt, was hat bei anderen funktioniert, wie haben die diese Dinge umgesetzt, wo gab es vielleicht Probleme. Dass Sie auch das ganze Thema sicherheitsrelevante Aspekte ansprechen, das ist so ein bisschen zu kurz gekommen in der Debatte. Dass das Thema Fördermittel geprüft werden soll, dass eine langfristige Strategie entwickelt werden soll, das ist alles inhaltlich richtig, aber wie so oft bei den Anträgen der Koalition fehlt ein konkreter Zeitplan. Man sagt, was man sich alles so wünscht, das ist eine große Wunschliste, aber die Frage, bis wann wird das eigentlich umgesetzt, und zwar, was bis wann umgesetzt werden soll, das fehlt. Wenn man so was ernsthaft aufsetzen würde, dann würde man sich beispielsweise das Ziel setzen, dass man sagt: Wir erwarten, dass meinetwegen bis Ende dieses Jahres die Gespräche mit anderen Kommunen geführt worden sind, mit der Privatwirtschaft. Wir erwarten, dass bis zu Q2 oder Q3 nächsten Jahres eine Strategie entwickelt wird. Das wären konkrete Ziele gewesen, an denen man sich messen lassen kann, aber sich auch messen lassen muss. Ich glaube, genau deswegen steht das dort nicht konkret, weil man Angst hat, dass man nachher auch hier Rede und Antwort stehen muss, warum es vielleicht noch nicht so weit vorangeschritten ist, wie man sich das vorgenommen hat. Das ist schade, weil das Thema wirklich wichtig ist. Wir hätten uns gewünscht, dass Sie es ein bisschen ernster genommen hätten, mit einem konkreten Zeitplan, der dahintersteht. Wir werden dem trotzdem zustimmen, weil es inhaltlich an sich eine sehr sinnvolle Sache ist, und wir werden Ihnen versprechen, dass wir Sie bei diesem Thema auch treiben und spätestens – und da reicht es uns nicht aus, dass alle zwei Jahre mal irgendein Bericht geschrieben wird, wie es in Ihrem Antrag steht. Das ist zu wenig für eine konkrete Strategie und für einen konkreten Schlachtplan. Wir werden Ende des Jahres bei Ihnen nachfassen, wie es um dieses Thema steht und werden Sie bei diesem Thema treiben, weil es ist tatsächlich, und das hat der Kollege Herold schon gesagt, ein wichtiges Thema, und es ist auch zu wichtig, als dass wir es uns jetzt leisten können, dort die nächsten fünf oder zehn Jahre hier immer mal wieder darüber zu debattieren, ohne dass es vorankommt. – Vielen Dank! (Beifall FDP) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete KlausRainer Rupp. Abgeordneter Klaus-Rainer Rupp (Die Linke): Frau Präsidentin, verehrte Anwesende! Als ich zum ersten Mal den Begriff LoRaWAN gehört habe, habe ich gedacht: Ist das so eine Echse auf irgendeiner Insel, ein Komodowaran oder Größenwahn? (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Eine Diagnose! – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: So in der Art!) Dann gestehe ich freimütig, musste ich erst mal gucken: Was ist das eigentlich? Klar, einfach gesagt, es ist eine Funktechnologie, praktisch ein stadtweites oder auch ein größeres gebietsweites LAN, Wireless LAN, kabellos. Tatsächlich heißt es englisch: Long Range Wide Area Network, das heißt, große Distanzen aber auch ein weites Areal. Das ist nicht dasselbe. Es gibt Funktechnologien, die gehen von Punkt zu Punkt. Das ist das nicht, damit kann man eine ganze Stadt überziehen. Das ist auch im Kern ein guter Ansatz, weil es gibt mit Sicherheit eine ganze Reihe unglaublich interessanter Anwendungsfälle. Das eine ist, man baut zum Beispiel Sensoren an die Anzeigen, welche Parkplätze sind belegt und welche nicht, und leitet so den Verkehr. Andere Anwendungen sagen, wir lesen die Zählerstände von Wärmezählern, von Stromzählern aus, da müssen die Leute dann nicht auf ein Papier schreiben oder ins Internet gehen, sondern das passiert ganz automatisch. In Bremen ist es vorstellbar, dass die Straßenreinigung beziehungsweise die Müllabfuhr mit solchen Sensoren den Füllstand von Wertstoffbehältern, also Glascontainern und Stoffcontainern abfragt und die Leerung dann abhängig davon macht, ob die wirklich voll sind oder nicht. Es gibt eine Menge durchaus sinnvoller Anwendungsfälle, und ich finde, der Antrag ist ein politischer Auftrag, er ist noch kein Zeitplan, und dieser politische Auftrag formuliert ganz deutliche Dinge: Privatwirtschaft muss einbezogen werden, wir brauchen eine Gesamtstrategie, wir wollen Verbrauchsdaten ermitteln, wir wollen Umweltdaten ermitteln und so weiter und so weiter. Wir wollen Wissens- und Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen, tatsächlich gibt es auch in Deutschland schon Kommunen, die das machen, und es geht darum, weitere Anwendungsfelder zu identifizieren. Das ist, glaube ich, eine ganz vernünftige Liste, die da aufgestellt worden ist, und ich glaube, daraus kann eine verlässliche und belastbare Smart-CityStrategie, die beinhaltet unter anderem dieses LoRaWAN, entwickelt werden. Was mir ein bisschen quer im Magen liegt, ist, dass wir auf jeden Fall hingucken müssen, ob wir uns damit nicht auch eine Menge Risiken einfangen. Klar ist, so was wie ein sicheres WLAN gibt es nicht. Es gibt nur mehr oder weniger unsichere WLANs. Alle Local Area Networks, auch kabelgebundene, sind durch irgendwelche Hacker verletzbar. Man kann sich da einhacken. Wie kann man sich das vorstellen? Warum ist das interessant, sich in so einen LoRaWAN einzuhacken, wenn es doch nur die Verbrauchsdaten abruft? Ja, man kann seine eigenen Verbrauchsdaten oder die Verbrauchsdaten großer Firmen oder wie auch immer einfach fälschen, einfach zu wenig oder zu viel daraus machen, also die Protokolle, die Pakete, die Datenpakete, die hin- und hergeschickt werden, so manipulieren, dass die Zahlen nicht stimmen. Man kann so ein Local Area Network durch Überlastung abschalten, das ist ein langsames Netzwerk, das ist auch nicht so ausgelegt, um 75 000 Filme gleichzeitig zu streamen, sondern das ist langsam und kann nur relativ kleine Datenpakete transportieren. Indem man das überlastet, kann es ausfallen, und jetzt reden wir nur über Aktoren. Es gibt auch Sensoren, da haben wir bisher Temperatur, was weiß ich. Wir müssen auch über Aktoren reden, also Dinge, die durch dieses LoRaWAN gesteuert werden, zum Beispiel Straßenlampen. Wenn aber das Netz ausfällt und die Straßenlampen vergessen, dass sie eigentlich eingeschaltet werden und sie mitten in der Nacht alle einfach ausgehen, Entschuldigung, ist ein Risiko. Andersherum kann man, wenn Aktoren daran sind, die auch missbräuchlich nutzen, also gesetzt den Fall, man würde da Ampelsteuerung nur betreiben, was durchaus denkbar ist, gibt es die Möglichkeit, stumpf Ampeln fehlzuschalten. Das ist zumindest denkbar, und diese Strategie muss unbedingt die Risiken, die damit verbunden sind, abschätzen, inwieweit man sich dagegen sichern kann und inwieweit man vermeiden kann, dass man da in die Falle läuft. Als Letztes wurde bemängelt in der Frage „Taugt das überhaupt?“, dass es noch keinen verlässlichen Standard für diese Sensoren und diesen ganzen Kram gibt. Auch da müssen wir hingucken. Wenn wir das alles schaffen, denke ich mal, dass wir demnächst eine belastbare Smart-City- und LoRaWAN-Strategie haben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Antje Grotheer: Als nächster Redner der Abgeordnete Volker Stahmann. Abgeordneter Volker Stahmann (SPD): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte gehofft – und deswegen habe ich mich ganz zuletzt gemeldet –, dass alles gesagt ist, weil da kann ja eigentlich niemand etwas dagegen haben. Das ist ein gutes Projekt. Ich muss sagen, ich war zwischendurch schon wirklich amüsiert, wie die Opposition versucht, doch noch irgendetwas Schlechtes daran zu finden, obwohl sie es gar nicht so schlecht finden. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das ist ein Schaufensterantrag! – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Wie so oft! – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Zehn Jahre hatten wir nichts!) Das ist wirklich bemerkenswert. Am bemerkenswertesten fand ich Herrn Yazıcı, der jetzt nicht die Technologie als neue Technologie und als Teil von Smart City mit begrenzten Möglichkeiten, die der Abgeordnete KlausRainer Rupp eben gesagt hat, gesehen hat, sondern der daraus eine Gesamtstrategie macht, und das ist jetzt Smart City, was erstens falsch ist und zweitens auch keine Aufforderung an den Senat. Das ist nun wirklich dummes Zeug. (Abgeordneter Dr. Oğuzhan Yazıcı [CDU]: Dumm sind Sie, nicht ich!) Zweiter Punkt: Es wird dann auch versucht, darüber zu reden, dass ein Personalausweis beantragt wurde. Was hat das mit dem Netz zu tun? Das ist wirklich – –, ich verstehe es nicht. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Erkläre ich Ihnen draußen mal!) Es ist was Gutes, und Sie stimmen dem zu. Dann kann man es auch einfach sagen, dann muss man das nicht mit einer Anekdote eines Personalausweises machen. (Abgeordneter Piet Leidreiter [BÜNDNIS DEUTSCHLAND]: Da sieht man Mal die Fehleranfälligkeit bei der Planung!) Herr Schäck ist der Einzige, der nach meinem Zuhören das auf den Punkt gebracht hat. Er hat gesagt: Leute, das ist gut, aber es fehlt der Zeitpunkt. Das ist so. Ich finde es richtig, wenn man Ende des Jahres sagt: Komm, wir gucken uns das noch mal an, der Zeitpunkt fehlt, dass man sich da nicht festlegt, aber es soll nicht der Sankt-Nimmerleins-Tag sein, sondern es muss einfach so nachgehalten werden. Im Kern bleibt es dabei, dass wir mit der Privatwirtschaft rechtlich, wirtschaftlich und auch sicherheitstechnisch die Klärung haben wollen, was einfach gut ist, dass wir bei anderen abgucken, was gut ist und dass wir dazu, zu diesem einen Teilbereich LoRaWAN (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Gehören dazu auch Rauchmelder?) eine langfristige Strategie entwickeln, zusammen mit der swb, und da kann nun wirklich niemand etwas dagegen haben. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Weshalb diese Pöbelei? Wir stimmen doch zu!) Präsidentin Antje Grotheer: Herr Abgeordneter Dr. Yazıcı, ich glaube, wir hatten uns hier mal darauf verständigt, dass wir Attribute nicht Kolleginnen und Kollegen zuschreiben. Ich lasse es einmal dabei, weil wir gerade alle eigentlich in friedlicher Stimmung sind, okay, und würde jetzt, weil es keine weiteren Wortmeldungen mehr aus den Reihen des Parlaments gibt, Staatsrat Dr. Martin Hagen das Wort erteilen. Staatsrat Dr. Martin Hagen: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Der Senat verfolgt wie alle Städte mehrere Digitalisierungsstrategien, die zusammen die Smart-City-Strategie der Freien Hansestadt Bremen ergeben. Im Kern fordert Ihr Antrag zum konkreten LoRaWAN der swb den Senat auf, dabei keine Doppelstrukturen aufzubauen, sondern, wo immer möglich, Synergien mit der Privatwirtschaft zu nutzen. Das begrüßen wir ausdrücklich, weil es gut zu unserer Strategie passt. Ihr Antrag führt eine Reihe sinnvoller Beispiele zur Nutzung eines LoRaWAN auf, die mehrere Ressorts betreffen, unter anderem Energieverbrauchsdaten, Klima- und Umweltdaten und Verkehrsdaten. Wir sind uns alle einig, dass für die tatsächliche Realisierung eine Reihe von datenschutzrechtlichen, sicherheitstechnischen und wirtschaftlichen Fragen zu klären sind. Wir nehmen Ihre Aufträge, die Sie ja gleich offenbar einstimmig erteilen, entgegen und werden sie entsprechend bearbeiten und dann, wie gewünscht, über die Ergebnisse hier berichten. – Vielen Dank! (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke) Präsidentin Antje Grotheer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Meine Damen und Herren, gibt es Stimmenthaltungen an irgendeiner Stelle, die ich nicht gesehen habe, oder einzelne Gegenstimmen? – Nein, gibt es nicht. (Einstimmig) Mit dem Beschluss dieses Antrags sind wir am Ende der Tagesordnung für heute angelangt. Ich schließe die Sitzung und hoffe, Sie morgen früh alle gesund wiederzusehen. – Vielen Dank. (Schluss der Sitzung um 18:38 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Anfrage 4: Gut Fernwärmerohr will Weile haben? Anfrage der Abgeordneten Michael Jonitz, Martin Michalik, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 11. März 2026 Wir fragen den Senat: 1. Über welche aktuellen Verzögerungen an welchen Baustellen bezüglich des Fernwärmeausbaus in der Stadt Bremen haben der Senat und die zuständigen Stellen (swb AG) Kenntnisse, und auf welche Gründe (Kosten, Materialengpässe, Logistik, fehlende Fachkräfte, Hindernisse im Untergrund, Witterung) sind diese Verzögerungen zurückzuführen? 2. Welche Vorkehrungen haben der Senat und die zuständen Stellen (swb AG) getroffen, sodass der Ausbau zukünftig reibungsloser gelingen kann? 3. Was wird der Senat tun, um die eigenen gesetzten Ziele hinsichtlich der kommunalen Wärmeplanung zu erreichen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Wesernetz saniert derzeit den „Oststrang“ und baut das Wärmenetz in Schwachhausen aus. Laut swb AG wird in beiden Projekten der Gesamtzeitplan trotz zwischenzeitlichen witterungsbedingten Verzögerungen eingehalten. In Schwachhausen sah die ursprüngliche Planung den direkten Anschluss eines Ankerkunden vor. Während der Genehmigungsphase musste das Erschließungskonzept angepasst werden. Das neue Konzept bündelt den Netz- und Hausanschlussbau innerhalb einer Sperrung. Dadurch verlängert sich zwar die Bauzeit, jedoch werden Kund:innen direkt angeschlossen und zusätzliche Sperrungen vermieden. Der Netzausbau in Hemelingen verzögert sich nach Information der swb AG aufgrund von Altlasten und Bodenverunreinigungen sowie widrigen Witterungsbedingungen. Darüber hinaus gibt es in dem betroffenen Bereich eine Vielzahl an Bestandsleitungen, die teilweise im Zuge der Maßnahme erneuert werden mussten. Zusätzlich wurde der Baufortschritt durch die Baustelle der Deutschen Bahn am Zeppelintunnel beeinträchtigt. Aus diesen Gründen kann die Maßnahme nicht wie ursprünglich geplant im Frühjahr 2026 abgeschlossen werden, sondern voraussichtlich erst im Herbst 2026. In Blumenthal errichtet enercity ein neues Fernwärmenetz. Nach deren Informationen kam es aufgrund der Witterungsbedingungen und nicht gekennzeichneter Altbestände und Abweichungen zu den dokumentierten Leitungsbeständen zu Verzögerungen im Baufortschritt. Zu Frage 2: Der Senat sieht in der Umsetzungsstrategie zur kommunalen Wärmeplanung geeignete Maßnahmen vor, um den Ausbau der Wärmenetze effizienter und reibungsloser zu gestalten. Ein Schwerpunkt liegt auf der engen Zusammenarbeit mit den Wärmenetzbetreibern, um die bauliche Umsetzung verkehrsverträglich und zielorientiert zu planen. Ziel ist es, dass die Versorgungsunternehmen eine frühzeitige Kommunikation, aussagekräftige Planunterlagen und eine präzise zeitliche Abstimmung mit anderen Vorhabenträgern wie der Bremer Straßenbahn AG (BSAG), hanseWasser, Telekommunikationsunternehmen sowie Strom-, Gas- und Wasserversorgern über die Baustellenkoordinierung sicherstellen. Eine frühzeitige Kommunikation und Baustellenplanung sind damit Voraussetzung für eine gesicherte Koordinierung, wie auch eine stringente Bauleitung vor Ort, um zeitliche Verzögerungen auf ein Minimum zu reduzieren. Ziel ist es grundsätzlich, bei Baustellen Überschneidungen zu vermeiden und die Maßnahmen termingerecht umzusetzen. Zu Frage 3: Der Senat ist zuversichtlich, die eigenen gesetzten Ziele hinsichtlich der kommunalen Wärmeplanung zu erreichen. Die Unterstützung und Beschleunigung des Wärmenetzausbaus – Fernwärme sowie Nahwärme – ist ein Schwerpunktbereich in der Umsetzung des Wärmeplans der Stadtgemeinde Bremen. Der Senat setzt auf mehreren Ebenen an, um den Fernwärmenetzausbau zu beschleunigen. Dabei wird im Wärmenetzausbau zum einen auf eine strategische Partnerschaft mit der swb als auch auf die verstärkte Einbeziehung von neuen Akteuren als wichtigen Partnern der Wärmewende gesetzt. Zudem bieten Ankerkunden Planungssicherheit und schaffen die Voraussetzung dafür, dass neue Ausbauvorhaben wirtschaftlich umgesetzt werden können. Im Rahmen der Fach-AG Baustellenkoordination sollen auch Synergien mit anderen Bauvorhaben zum Beispiel Schwammstadtvorhaben unterstützt werden. Anfrage 5: Wie entwickeln sich die Bahnen- und Lehrbeckenstunden in den Bremer Bädern? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 11. März 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie ist der Stand der Bahnen- sowie Lehrbeckenstunden für Schwimmvereine in den Bremer Bädern aktuell, und wie werden sich die Stunden nach Schließung von Unibad und hanseWasser Hallenbad darstellen? 2. Wie soll die Lücke bei den Bahnen- und Lehrbeckenstunden kompensiert werden, und welche Angebote wurden den Schwimmvereinen vorgelegt? 3. Wie bewerten Senat und Vereine die Auswirkungen auf die Trainingsstruktur? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Die Bremer Bäder GmbH stellt den Verbänden aktuell 790 Bahnstunden und 68 Lehrbeckenstunden pro Woche zur Verfügung. Das entspricht in der Premiumzeit von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr einem Anteil von 48 Prozent der Bahnstunden für Vereine gegenüber 31 Prozent der Bahnstunden für die Öffentlichkeit sowie 43 Prozent der Lehrbeckenstunden für Vereine gegenüber 13 Prozent der Lehrbeckenstunden für die Öffentlichkeit. Nach intensiven Abstimmungsgesprächen für die zukünftige Wasserzeitenvergabe können den Vereinen künftig nunmehr 658 Bahnstunden und 69 Lehrbeckenstunden angeboten werden. Das entspricht in der Premiumzeit von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr einem Anteil von 44 Prozent der Bahnstunden für Vereine gegenüber 38 Prozent der Bahnstunden für die Öffentlichkeit sowie 40 Prozent der Lehrbeckenstunden von Vereinen gegenüber 18 Prozent der Lehrbeckenstunden für die Öffentlichkeit. Die schwimmsporttreibenden Vereine und Verbände haben Zustimmung zu diesem Vorschlag signalisiert. Eine mögliche Wochenendnutzung, die durch die Verbände noch geprüft wird, würde die Bahnstunden sogar auf 739 Stunden erhöhen. Zusätzlich wurde den Vereinen seitens der Bremer Bäder GmbH angeboten, das Kursbecken im Horner Bad an den Blockbildungstagen ab 19:30 Uhr gegen Entrichtung der Kursbeckengebühr zu nutzen sowie darüber hinaus in den derzeit ungenutzten Zeiträumen anzumieten. Die Bremer Bäder GmbH hat der AG Badnutzende vorgeschlagen, dass vierteljährlich ein gemeinsames Abstimmungsgespräch erfolgt, in dem unter anderem die Auslastung der genutzten Wasserzeiten überprüft und gegebenenfalls Optimierungsmaßnahmen eingeleitet werden. Zu Frage 3: Bei dem letzten Gespräch im Rahmen der AG Badnutzende vom 24. März 2026 konnte eine grundsätzliche Einigung über die Wasserflächenverteilung erzielt werden, die nun im Weiteren noch zwischen Fachverbänden und Vereinen final abgestimmt werden muss. Insbesondere die Blockbildung im Horner Bad und im Westbad ist seitens der Verbände positiv aufgenommen worden. Natürlich stellen stark nachgefragte Wasserflächen die Vereine und Verbände vor strukturelle Herausforderungen. Gleichwohl erscheint es aus Sicht des Senats grundsätzlich sinnvoll, vereinsübergreifend über eine Bündelung von Angeboten sowie eine effizientere Nutzung schwach ausgelasteter Zeiten nachzudenken. Eine Auswertung der Bremer Bäder GmbH hat in diesem Zusammenhang gezeigt, dass die bestehenden Bahnstunden durch die Vereine aktuell nicht komplett ausgelastet werden. Anfrage 6: Kursbecken im Horner Bad: Wie ist die Auslastung? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 11. März 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie ist die Auslastung des Kursbeckens im Horner Bad? 2. Welche Tages- und Wochenzeiten mit struktureller Unterauslastung gibt es? 3. Wie bewertet der Senat kooperative Nutzungslösungen mit dem Vereinsschwimmen, und mit welchem Ergebnis wurden dazu Gespräche geführt? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Das Kursbecken im Horner Bad ist wochentags zu insgesamt 46 Prozent belegt. In der sogenannten Premiumzeit unter der Woche zwischen 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr ist das Kursbecken zu 70 Prozent belegt. Zu Frage 2: Es bestehen derzeit an allen Wochentagen zwischen 11:30 Uhr und 15:00 Uhr beziehungsweise freitags bis 14:30 Uhr keine fest vergebenen Nutzungen. Freitags sind zudem vor 11:30 Uhr keine Nutzergruppen im Kursbecken. Zu Frage 3: Im Prozess der Wasserflächenplanung im Rahmen der sogenannten AG Badnutzende ist den Verbänden angeboten worden, dass das Kursbecken im Horner Bad an den ohnehin geblockten Tagen Montag, Mittwoch und Freitag ab 19:30 Uhr gegen Entrichtung der Kursbeckengebühr zusätzlich genutzt werden kann. Dies gilt auch für die in Frage 2 dargestellten ungenutzten Zeiten. Anfrage 7: Probleme mit der Stromversorgung bei der Straßenbahn? Anfrage der Abgeordneten Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke vom 11. März 2026 Wir fragen den Senat: 1. In wie vielen Fällen konnten Straßenbahnen der BSAG seit 1. Januar 2025 aufgrund von Problemen mit der Stromversorgung ihre Fahrt für jeweils wie lange nicht fortsetzen? 2. Was war jeweils die Ursache hierfür? 3. Wie viele Minuten Verspätungen sind dadurch insgesamt im Netz der BSAG im genannten Zeitraum entstanden? Antwort des Senats: Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Das geschilderte Problem ist sowohl betrieblich als auch technisch nicht weiter bekannt und wird daher auch nicht systematisch erfasst. Vereinzelt kann es zu Unterbrechungen der Stromversorgung kommen, beispielsweise infolge von Schäden oder Unfällen, etwa durch einen gerissenen Spanndraht der Oberleitung. Derartige Störungen werden mit hoher Priorität behoben. Für die Dauer der Beeinträchtigung werden, soweit erforderlich, betriebliche Ersatzverkehre eingerichtet, um die Auswirkungen für die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten. Anfrage 8: Unterstützungsstrukturen für Bremer, die mit Haustieren von Obdachlosigkeit betroffen sind Anfrage der Abgeordneten Meltem Sağiroğlu und Gruppe Bürgerallianz Bremen/Bremerhaven vom 11. März 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche validen Anlaufstellen für Unterstützung existieren in Bremen, die spezifisch relevant für Bremer sind, welche sowohl von Obdachlosigkeit betroffen als auch Halter mehrerer oder eines Haustiere(s) sind, welche(s) sich zum Zeitpunkt der Hilfsbedürftigkeit in deren Obhut befinden/befindet (bitte, falls möglich, nach Stadtteilen ausweisen)? 2. Wie viele Bremer, die von Obdachlosigkeit betroffen sind, können als Halter mindestens eines Tieres gelten, welches sich in deren Obhut befindet (bitte, falls möglich, nach Stadtteilen ausweisen)? 3. Wie verhalten sich die Anzahl, flächenmäßige Abdeckung, anzunehmenden Einzugsbereiche sowie Kapazitäten mit angemessenem niedrigschwelligem Zugang der Hilfsangebote gegenüber den bestehenden Bedarfen, und, sollten selbige hinter den genannten Bedarfen zurückliegen, welche Maßnahmen sind diesbezüglich veranlasst oder geplant? Antwort des Senats: Zu Frage 1: In Bremen bestehen aktuell keine spezifisch ausgerichteten Anlaufstellen, die sich gezielt an obdachlose Menschen richten, die zugleich Halterinnen oder Halter von Haustieren sind und diese in ihrer Obhut haben. Als einzig bekanntes unterstützendes Angebot ist die sogenannte Tiertafel e. V. zu nennen, die im Rahmen ihrer Möglichkeiten Sach- und Futterspenden zur Verfügung stellt und damit zumindest eine mittelbare Unterstützung für diese Personengruppe bietet. Kosten für tierärztliche Behandlungen können in besonderen Fällen durch die Tiertafel e. V. bezuschusst werden. Eine weitergehende, strukturierte Angebotslandschaft, etwa in Form spezifischer Beratungsstellen, Unterbringungsangebote oder tagesstrukturierender Einrichtungen mit Tiermitnahme, gibt es aktuell nicht. Zu Frage 2: Es liegen keine belastbaren statistischen Daten darüber vor, wie viele von Obdachlosigkeit betroffene Personen in Bremen Halterinnen oder Halter eines oder mehrerer Tiere sind, die sich in ihrer Obhut befinden. Zu Frage 3: Vor dem Hintergrund der unter Frage 1 dargestellten Angebotslage zeigt sich, dass die vorhandenen Unterstützungsstrukturen den spezifischen Bedarfen von obdachlosen Menschen mit Haustieren derzeit nicht hinreichend Rechnung tragen. Insbesondere fehlen niedrigschwellige Angebote mit entsprechender Zugangsoffenheit sowie geeignete Unterbringungsmöglichkeiten, die eine Mitnahme von Tieren erlauben. Zur Verbesserung der Situation werden die Einrichtung von Tagestreffs für Menschen mit Hund sowie von Notunterkünften mit Tiermitnahme geprüft. Zudem erfolgt ein übergreifender Austausch mit anderen Städten, um geeignete Modelle und Ansätze zu bewerten und gegebenenfalls auf Bremen zu übertragen. Anfrage 9: Zebrastreifen in Bremen – Verkehrssicherheit oder Vorstufe für flächendeckendes Tempo 30? Anfrage der Abgeordneten Michael Jonitz, Simon Zeimke, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 17. März 2026 Wir fragen den Senat: 1. An welchen konkreten Standorten plant, prüft oder realisiert der Senat in den Jahren 2026 und 2027 den Bau von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen), und nach welchen fachlichen Kriterien erfolgt die Priorisierung dieser Maßnahmen? 2. Inwiefern kann der Senat ausschließen, dass der Bau zusätzlicher Zebrastreifen gezielt dazu genutzt wird, weitergehende Tempo-30- Regelungen einzuführen? 3. Wann werden die bereits zugesagten Zebrastreifen in Oberneuland – insbesondere im Bereich des Schulwegs Achterdiek sowie im Lindenweg – umgesetzt, und welche konkreten Gründe stehen einer Realisierung bislang entgegen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Rahmen des Querungshilfenprogramms werden im Jahr 2026 in der Vegesacker Straße und im Lindenweg Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) gebaut. Beide Maßnahmen befinden sich noch in der Planung, die bauliche Umsetzung erfolgt im dritten Quartal 2026. In der Planung befinden sich darüber hinaus Zebrastreifen im Achterdiek, in der Hindenburgstraße und in der Turnerstraße. Diese Standorte sollen planmäßig im Jahr 2027 umgesetzt werden. Beim Schüsselkorb wird kein Fußgängerüberweg realisiert, sondern eine signalisierte Querung, eine sogenannte Fußgängerschutzanlage. Seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung ist die Anzahl der Anträge und Beschlüsse durch die Beiräte für die Umsetzung von Zebrastreifen sehr stark angestiegen. Es gibt zahlreiche Standorte im ganzen Stadtgebiet, die sich in der Vorprüfung befinden. Bevor mit der Planung begonnen wird, erfolgt zunächst die Prüfung, ob ein Fußgängerüberweg verkehrsbehördlich angeordnet werden kann. Grundsätzlich muss der Querungsbedarf jeweils begründet und schriftlich dokumentiert werden. Es bleibt eine verkehrsbehördliche Einzelfallentscheidung. Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen muss die Abarbeitung priorisiert werden, da die Planungskapazitäten, das Budget und die Kapazitäten der Baufirmen begrenzt sind. Einfluss auf die Priorisierung haben das Datum des Eingangs des Beschlusses sowie die Verkehrssicherheitslage. Zu Frage 2: Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 an Fußgängerüberwegen kann in Betracht kommen, wenn die für die Anordnung eines Fußgängerüberweges erforderlichen Sichtbeziehungen bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht gewährleistet sind. Eine Anordnung von Tempo 30 im Zusammenhang mit Fußgängerüberwegen erfolgt insofern ausschließlich unter der Voraussetzung, dass die Herstellung der erforderlichen Sichtbeziehungen auf den Fußgängerüberwegen andernfalls nicht möglich ist. Eine generelle oder pauschale Geschwindigkeitsreduzierung an bestehenden oder geplanten Fußgängerüberwegen ist damit nicht verbunden. Zu Frage 3: Es ist geplant, die Genehmigungsplanung, inklusive Trägeranhörung, für die Einrichtung des Zebrastreifens am Lindenweg bis Ende April 2026 abzuschließen. Anschließend erfolgt die Ausführungsplanung, die dazugehörige Betriebsplanung sowie dessen Anhörung und Anordnung. Dementsprechend ist die bauliche Umsetzung für Herbst 2026 eingetaktet. Die bauliche Maßnahme des Zebrastreifens im Achterdiek befindet sich noch in der Vorplanung. Dementsprechend ist die bauliche Umsetzung für das Frühjahr 2027 eingetaktet. Beide Maßnahmen konnten bisher nicht realisiert werden, da zunächst der Umgang mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung bezüglich der erleichterten Vorgehensweise bei der Anordnung von Zebrastreifen geklärt und anschließend für beide Standorte der Querungsbedarf und die Gefahrenlage schriftlich begründet werden mussten. Beides ist zwischenzeitlich erfolgt. Anfrage 10: hanseWasser-Hallenbad: Wie ist das weitere Verfahren? Anfrage der Abgeordneten Ole Humpich, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 23. März 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wann wurden erstmals Gespräche mit dem SV Werder Bremen über eine mögliche Veräußerung des Gebäudes des hanseWasser Hallenbades geführt, und welche Akteure waren beteiligt? 2. Wann ist mit Vorlage des Verkehrswertgutachtens zu rechnen, und inwiefern ist eine öffentliche Vermarktung des Gebäudes des hanseWasser Hallenbades geplant beziehungsweise aus welchen Gründen nicht? 3. Inwiefern liegen weitere Interessenbekundungen/Angebote zum Erwerb des Gebäudes vor, und wie gestaltet sich das weitere Verfahren? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Am 2. Dezember 2025 fand ein erstes Gespräch zwischen der Bremer Bäder GmbH und dem SV Werder Bremen statt. Am 3. Februar 2026 erfolgte ein Gespräch mit der Senatorin für Inneres und Sport, der Bremer Bäder GmbH, dem Bremer Sport-Club e. V. und dem SV Werder Bremen. Zu Frage 2: Zur Vorbereitung weiterer Entscheidungen wurde ein Verkehrswertgutachten beim Gutachterausschuss Bremen beauftragt, das kurzfristig erstellt wird. Der Aufsichtsrat der Bremer Bäder GmbH hat die Geschäftsführung am 13. März 2026 mandatiert, mit Werder Bremen unter verschiedenen Voraussetzungen Verkaufsverhandlungen zu führen. Mit Blick auf diesen Prozess und die von Werder Bremen vorgesehene Nutzung für die Förderung des Frauenfußballs sieht der Senat zunächst von einer öffentlichen Vermarktung ab. Zu Frage 3: Neben dem SV Werder Bremen wurde bei der Geschäftsführung der Bremer Bäder GmbH weiteres loses Interesse an der Immobilie geäußert, allerdings bisher ohne Konkretisierung. Zunächst bleibt die Fertigstellung des beauftragten Verkehrswertgutachtens sowie das Ergebnis der Verkaufsverhandlungen mit dem SV Werder Bremen abzuwarten. Anfrage 11: Wie steht es um die Umkleidekabinen beim ATSV Habenhausen? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 23. März 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie würde der Senat den Zustand der Umkleidekabinen auf der Einzelsportanlage Kästnerstraße, genutzt durch den ATSV Habenhausen, einschätzen? 2. Sollte der Senat diese als sanierungsbedürftig einschätzen, inwieweit gibt es eine Zeitplanung zur Sanierung? 3. Wie werden die Vereine gegebenenfalls in die Sanierungsvorhaben eingebunden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Grundsätzlich ist das Gebäude nach der letzten ZubauBegehung (Zubau ist das Erfassungssystem von Immobilien Bremen für den baulichen Zustand der SVIT-Gebäude) mit der Schulnote 3 (Noten von 1 bis 5) zu bewerten. In den vergangenen Jahren wurden in Teilen die Fenster, Sanitärobjekte, Wärmeerzeuger (Durchlauferhitzer) und Heizkörper ausgetauscht. Die Bauteile Dach, Fach und Wärmeversorgung sollten in den nächsten fünf bis zehn Jahren ausgetauscht werden. Zu Frage 2: Aktuell ist das Umkleidegebäude Kästnerstraße in keinem Sanierungs- oder Bauprogramm berücksichtigt. Aus baufachlicher Sicht sollte das Gebäude in den nächsten fünf bis zehn Jahren in eines der laufenden Bauprogramme aufgenommen werden. Zu Frage 3: Wird eine Bau- oder Sanierungsmaßnahme initiiert, werden das Ressort und die Nutzenden bei der Bedarfsplanung durch Immobilien Bremen eingebunden. Aus dem vom Senat im Dezember 2025 beschlossenen Investitionssofortprogramm werden in den kommenden Jahren folgende Turn- oder Sporthallen und Bezirkssportanlagen ersetzt beziehungsweise saniert: Turnhalle an der Oberschule Lehmhorster Straße Turnhalle an der Oberschule Helsinkistraße Turnhalle an der Freiligrathstraße Sporthalle an der Ermlandstraße Umkleidegebäude der Bezirkssportanlage Oeversberg Bezirkssportanlage Schevemoor Anfrage 12: Arbeiten im „Budget für Arbeit“ und/oder auf dem ersten Arbeitsmarkt? Anfrage der Abgeordneten Sigrid Grönert, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 14. April 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit eine schwerbehinderte Person eine Arbeit im „Budget für Arbeit“ aufnehmen kann, und wodurch unterscheidet sich das Budget einerseits von einer Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen und andererseits von einer Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt? 2. Inwiefern und in welchen Kontexten hält es der Senat für geboten, eine Arbeit im „Budget für Arbeit“ mit einer Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt gleichzusetzen? 3. Unterscheidet der Senat bei Abfragen oder zum Beispiel für eine Statistik regelhaft zwischen dem „Budget für Arbeit“ und einer Arbeit im ersten Arbeitsmarkt? (Sollte der Senat nicht unterscheiden, bitte begründen!) Antwort des Senats: Zu Frage 1: Das Budget für Arbeit ist eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Es richtet sich an Menschen mit Behinderung mit voller Erwerbsminderung, die deshalb grundsätzlich auch in einer Werkstatt arbeiten könnten. Voraussetzung ist, dass ein konkretes Jobangebot für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu üblichen Löhnen vorliegt. Gefördert werden ein Lohnkostenzuschuss für den Arbeitgeber sowie die notwendige Unterstützung am Arbeitsplatz, zum Beispiel durch Anleitung oder Assistenz. Die Tätigkeit in einer Werkstatt ist eine sozialrechtliche Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Hiermit sind auch besondere Rentenregelungen verbunden. Beim Budget für Arbeit handelt es sich dagegen um ein sozialversicherungspflichtiges reguläres Arbeitsverhältnis. Gleichzeitig gibt es einige Besonderheiten: Es werden keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt, weil weiterhin eine volle Erwerbsminderung besteht. Außerdem gibt es ein Rückkehrrecht in die Werkstatt, falls das Arbeitsverhältnis endet. Zu Frage 2: Eine Gleichsetzung ist nicht möglich, da die genannten unterschiedlichen Voraussetzungen gelten. Der Gesetzgeber hat das Budget für Arbeit gezielt für Menschen mit voller Erwerbsminderung geschaffen. Es soll eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung außerhalb der Werkstatt ermöglichen und damit eine echte Alternative bieten. Zu Frage 3: Bei Abfragen oder Statistiken werden die Budgets für Arbeit getrennt erfasst. Grundlage ist insbesondere die Integrationsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Anfrage 13: Wenn der Ersatzneubau zum Werner-Damke-Steg im Fluss der Bürokratie untergeht Anfrage der Abgeordneten Hartmut Bodeit, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 14. April 2026 Wir fragen den Senat: 1. Welche Untersuchungen, Gutachten und andere bürokratische Auflagen verzögern den Ersatzneubau, der ursprünglich in 2025 bis 2026 fertiggestellt werden sollte? 2. Aus welchen Gründen konnte nicht schon in den letzten Jahren, als man die Zuständigkeiten festgelegt hat, mit diesen Untersuchungen und Gutachten begonnen werden, und mit welchen bürokratischen Auflagen ist zukünftig zu rechnen? 3. Wann ist mit der Fertigstellung des Ersatzneubaus der Wegeverbindung zum Werner-Damke-Steg tatsächlich und abschließend zu rechnen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Im Zuge der Anhörung der Träger öffentlicher Belange hat sich herausgestellt, dass für die Genehmigungsplanung der Maßnahme ein wasserrechtliches Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren erforderlich ist. Die im Beirat Huchting im August 2025 vorgestellte Zeitplanung sah eine wasserrechtliche Genehmigung nach § 36 Wasserhaushaltsgesetz und § 75 Bremisches Wassergesetz vor. In dem Fall hätten die Unterlagen im Herbst 2025 eingereicht und die Ausführungsplanung sowie Ausschreibung parallel zum wasserrechtlichen Verfahren in der ersten Hälfte 2026 durchgeführt werden können. Dieser Zeitablauf war mit dem geänderten Genehmigungsverfahren nicht mehr umzusetzen. Im Anschluss hat die Vorprüfung im Zuge des Verfahrens ergeben, dass zusätzlich zu den eingereichten Unterlagen eine Biotoptypenkartierung sowie weitere Sachverhalte zur Erfüllung der Wasserrahmenrichtlinie und des Gewässerschutzes einzureichen sind. Die Untersuchungen und Gutachten werden bis Sommer 2026 durchgeführt. Es handelt sich hierbei um EU-rechtliche Vorgaben für den Gewässerschutz, an die die Stadtgemeinde gebunden ist. Zu Frage 2: In Planverfahren und bei Bauprojekten werden im Vorfeld nur die Untersuchungen und Gutachten durchgeführt, die notwendig sind und von den beteiligten Behörden gefordert werden. Ergeben sich im Zuge der Planungs- und Genehmigungsphasen neue Anforderungen, werden diese berücksichtigt. Dazu gehört gegebenenfalls das Einholen weiterer erforderlicher Gutachten. Zurzeit sind keine weiteren Auflagen bekannt. Zu Frage 3: Nach derzeitigem Planungsstand soll der Ersatzbau WernerDamke-Steg ab Sommer 2027 begonnen und im Herbst 2027 fertiggestellt werden. Der Zeitplan steht unter Vorbehalt der Ergebnisse der derzeitig beauftragten Gutachten und Untersuchungen, dem wasserrechtlichen Verfahren und dem Verlauf und Ergebnis der Ausschreibung. Anfrage 14: Schlagloch- und Stolperfalle Senat Bovenschulte – wann werden die Stader Landstraße und die Lesumer Heerstraße saniert? Anfrage der Abgeordneten Michael Jonitz, Bettina Hornhues, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 14. April 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat den baulichen Zustand der Stader Landstraße und Lesumer Heerstraße im Hinblick auf Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit, Zustand der Fahrbahn, Rad- und Fußwege sowie Entwässerung, und welche kurzfristigen Unterhaltungsmaßnahmen (zum Beispiel Ausbesserungen, Flickarbeiten) wurden in den letzten fünf Jahren durchgeführt beziehungsweise sind für 2026/2027 vorgesehen? 2. Welche mittelfristigen Sanierungs- oder Neugestaltungsmaßnahmen plant der Senat für die Stader Landstraße und Lesumer Heerstraße, und wie sehen die zeitliche Planung und Priorisierung dieser Maßnahmen aus? 3. Welche Haushaltsmittel sind für diese Maßnahmen eingestellt oder vorgesehen, in welchen Jahren sollen sie abgeflossen sein, und wie bewertet der Senat die Angemessenheit der Mittel im Verhältnis zum ermittelten Sanierungsbedarf? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Aufgrund der Bedeutung dieser für Bremen-Nord wichtigen Heerstraßenachse steht diese besonders im Fokus und wird regelmäßig kontrolliert, um Schäden schnellstmöglich zu beseitigen. Vor diesem Hintergrund befinden sich die genannten Straßen grundsätzlich in einem verkehrssicheren Zustand. Die Stader Landstraße und die Lesumer Heerstraße sind ganz beziehungsweise in Teilen nicht qualifiziert ausgebaut und müssten daher im Rahmen einer grundhaften Erneuerung, auch unter Berücksichtigung der Belange der Barrierefreiheit, vollständig überplant und ausgebaut werden. Dies betrifft den gesamten Querschnitt der Straßenanlage einschließlich der Entwässerungseinrichtungen. In den letzten Monaten wurden in der Stader Landstraße großflächigere Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt, um eine Verbesserung herbeizuführen. Mit den durchgeführten Ad-hoc-Maßnahmen von Februar bis April 2026 wurde die Situation deutlich verbessert, allerdings werden die vorhandenen Geschwindigkeitsreduzierungen vorerst beibehalten, da die Erhaltungsmaßnahmen nicht auf gesamter Strecke und Breite durchgeführt werden konnten. In der Lesumer Heerstraße sind Maßnahmen zur Straßenerhaltung an der Fahrbahn in Planung. Auch wurde in der jüngsten Vergangenheit der Radweg in Fahrtrichtung Burglesum überarbeitet. Zu Frage 2: Die Sanierungs- und Neugestaltungsmaßnahmen lassen sich derzeit angesichts des Planungsstandes noch nicht konkret darstellen. Etwaige Umsetzungen von Überplanungen, Ausbauten und die Herstellung der Barrierefreiheit stehen darüber hinaus noch in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden personellen, planerischen und finanziellen Ressourcen. Aktuell wird das Bundesprogramm nach dem Länder-undKommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz unter anderem dafür genutzt, um großflächig Deckschichterneuerungen umzusetzen. Zu Frage 3: Den einzelnen Erhaltungsbezirken werden Haushaltsmittel für das gesamte Aufgabenspektrum der Erhaltung zugewiesen. Diese orientieren sich an der Länge des vorhandenen Straßennetzes. Die Erhaltungsmittel werden aus haushaltstechnischen Gründen zumeist für kleinteilige Erhaltungsmaßnahmen (Schlaglochbeseitigungen) eingesetzt. Auf dieser Grundlage ist die Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit gewährleistet. Im Hinblick auf die hinterfragte Verhältnismäßigkeit der Mittel wird eine Bewertung erst infolge des angekündigten Straßenzustandsberichts, der Festlegung einer zweckmäßigen Zielstellung (angestrebter Erhaltungszustand) sowie einer ergänzenden und differenzierten Betrachtung zwischen Erhaltungs- und Neubaumaßnahmen möglich sein. Anfrage 15: Schlagloch- und Stolperfalle Senat Bovenschulte – wann wird die Vegesacker Heerstraße saniert? Anfrage der Abgeordneten Michael Jonitz, Bettina Hornhues, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 14. April 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat den baulichen Zustand der Vegesacker Heerstraße (ab Esso-Tankstelle) über „Unter den Linden“ bis zur Lesumer Heerstraße/Ecke „Zum Kränholm“ im Hinblick auf Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit, Zustand der Fahrbahn, Rad- und Fußwege sowie Entwässerung, und welche kurzfristigen Unterhaltungsmaßnahmen (zum Beispiel Ausbesserungen, Flickarbeiten) wurden in den letzten fünf Jahren durchgeführt beziehungsweise sind für 2026/2027 vorgesehen? 2. Welche mittelfristigen Sanierungs- oder Neugestaltungsmaßnahmen plant der Senat für die Vegesacker Heerstraße (ab Esso-Tankstelle) über „Unter den Linden“ bis zur Lesumer Heerstraße/Ecke „Zum Kränholm“, und wie sehen die zeitliche Planung und Priorisierung dieser Maßnahmen aus? 3. Welche Haushaltsmittel sind für diese Maßnahmen eingestellt oder vorgesehen, in welchen Jahren sollen sie abgeflossen sein, und wie bewertet der Senat die Angemessenheit der Mittel im Verhältnis zum ermittelten Sanierungsbedarf? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Aufgrund der Bedeutung dieser für Bremen-Nord wichtigen Verkehrsachse steht die Vegesacker Heerstraße besonders im Fokus und wird regelmäßig kontrolliert, und Schäden werden schnellstmöglich beseitigt. Grundsätzlich befinden sich die genannten Straßenabschnitte in einem verkehrssicheren Zustand. Die Vegesacker Heerstraße ist im genannten Bereich teils nicht qualifiziert ausgebaut und müsste daher im Rahmen einer grundhaften Erneuerung, auch unter Berücksichtigung der Belange der Barrierefreiheit, vollständig überplant und ausgebaut werden. Dies betrifft den gesamten Querschnitt der Straßenanlage einschließlich der Entwässerungseinrichtungen. Zu Frage 2: Die Straße ist Teil der Umleitungsstrecke für die Baumaßnahme in der Hermann-Fortmann-Straße (also dem Neubau Bahnunterführung/Brücke) sowie der Baumaßnahmen auf der Bundesautobahn A 270. Aus diesem Grund konnten und können für die Dauer der Bauausführungen keine größeren Straßenbaumaßnahmen realisiert werden. Die Sanierungs- und Neugestaltungsmaßnahmen lassen sich derzeit angesichts des Planungsstandes noch nicht konkret darstellen. Etwaige Umsetzungen von Überplanungen, Ausbauten und die Herstellung der Barrierefreiheit stehen darüber hinaus noch in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden personellen, planerischen und finanziellen Ressourcen. Aktuell wird das Bundesprogramm nach dem Länder-undKommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz unter anderem dafür genutzt, Deckschichterneuerungen auch in Bremen-Nord großflächig umzusetzen. Exemplarisch sei hier die Hammersbecker Straße in diesem Jahr sowie die für 2027 vorgesehene Bremerhavener Heerstraße genannt. Zu Frage 3: Den einzelnen Erhaltungsbezirken werden Haushaltsmittel für das gesamte Aufgabenspektrum der Erhaltung zugewiesen. Diese orientieren sich an der Länge des vorhandenen Straßennetzes. Die Erhaltungsmittel werden zumeist für kleinteilige Erhaltungsmaßnahmen (Schlaglochbeseitigungen) eingesetzt. Auf dieser Grundlage ist die Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit gewährleistet. Im Hinblick auf die hinterfragte Verhältnismäßigkeit der Mittel wird eine Bewertung erst infolge des angekündigten Straßenzustandsberichts, der Festlegung einer zweckmäßigen Zielstellung (angestrebter Erhaltungszustand) sowie einer ergänzenden und differenzierten Betrachtung zwischen Erhaltungs- und Neubaumaßnahmen möglich sein. Anfrage 16: Schlagloch- und Stolperfalle Senat Bovenschulte – wann werden die Grambker Heerstraße, Burger Heerstraße und Bremer Heerstraße saniert? Anfrage der Abgeordneten Michael Jonitz, Bettina Hornhues, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU vom 14. April 2026 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat den baulichen Zustand der Grambker Heerstraße, Burger Heerstraße und Bremer Heerstraße im Hinblick auf Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit, Zustand der Fahrbahn, Rad- und Fußwege sowie Entwässerung, und welche kurzfristigen Unterhaltungsmaßnahmen (zum Beispiel Ausbesserungen, Flickarbeiten) wurden in den letzten fünf Jahren durchgeführt beziehungsweise sind für 2026/2027 vorgesehen? 2. Welche mittelfristigen Sanierungs- oder Neugestaltungsmaßnahmen plant der Senat für die Grambker Heerstraße, Burger Heerstraße und Bremer Heerstraße, und wie sehen die zeitliche Planung und Priorisierung dieser Maßnahmen aus? 3. Welche Haushaltsmittel sind für diese Maßnahmen eingestellt oder vorgesehen, in welchen Jahren sollen sie abgeflossen sein, und wie bewertet der Senat die Angemessenheit der Mittel im Verhältnis zum ermittelten Sanierungsbedarf? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Aufgrund der Bedeutung dieser für Bremen-Nord wichtigen Heerstraßenachse steht diese besonders im Fokus und wird regelmäßig kontrolliert, um Schäden schnellstmöglich zu beseitigen. Vor diesem Hintergrund befinden sich die genannten Straßen grundsätzlich in einem verkehrssicheren Zustand, zu dessen Erhalt in den zurückliegenden Jahren immer wieder örtlich-punktuelle oder kleinflächige Maßnahmen an der Fahrbahnoberfläche wie zum Beispiel das Vergießen von Rissen oder kleinflächige Flickarbeiten im Rahmen der baulichen Unterhaltung erforderlich waren. In der Vergangenheit wurde der anliegende Radweg Fahrtrichtung Burglesum überarbeitet. Im Jahr 2026 soll der Radweg in der Gegenrichtung saniert werden, was zu einer weiteren Verbesserung der Situation führen wird. Die Grambker und die Burger Heerstraße sind nicht qualifiziert ausgebaut und müssten daher im Rahmen einer grundhaften Erneuerung, auch unter Berücksichtigung der Belange der Barrierefreiheit, vollständig überplant und ausgebaut werden. Dies betrifft den gesamten Querschnitt der Straßenlage einschließlich der Entwässerungseinrichtungen. Zu Frage 2: Die Sanierungs- und Neugestaltungsmaßnahmen lassen sich derzeit angesichts des Planungsstandes noch nicht konkret darstellen. Etwaige Umsetzungen von Überplanungen, Ausbauten und die Herstellung der Barrierefreiheit stehen darüber hinaus in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden personellen, planerischen und finanziellen Ressourcen. Aktuell wird das Bundesprogramm nach dem Länder-undKommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz unter anderem dafür genutzt, um Deckschichterneuerungen auch in Bremen-Nord großflächig umzusetzen. Exemplarisch sei hier die Hammersbecker Straße im Jahr 2026 sowie die für 2027 vorgesehene Bremerhavener Heerstraße genannt. Zu Frage 3: Den einzelnen Erhaltungsbezirken werden Haushaltsmittel für das gesamte Aufgabenspektrum der Erhaltung zugewiesen. Diese orientieren sich an der Länge des vorhandenen Straßennetzes. Die Erhaltungsmittel werden aus haushaltstechnischen Gründen zumeist für kleinteilige Erhaltungsmaßnahmen (Schlaglochbeseitigungen) eingesetzt. Auf dieser Grundlage ist die Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit gewährleistet. Im Hinblick auf die hinterfragte Verhältnismäßigkeit der Mittel wird eine Bewertung erst infolge des angekündigten Straßenzustandsberichts, der Festlegung einer zweckmäßigen Zielstellung (angestrebter Erhaltungszustand) sowie einer ergänzenden und differenzierten Betrachtung zwischen Erhaltungs- und Neubaumaßnahmen möglich sein. Sammelübersicht der Vorlagen ohne Aussprache Absprache beschlossene Tagesordnungspunkte ohne Debatte. Nr. Vorlage Behandlung Doppischer Jahresabschluss und Haushaltsrechnung der Stadtgemeinde Bremen einschließlich das Haushaltsjahr 2023 Entlastung gemäß Abschlussbericht zum § 114 Absatz 1 in Verbindung mit § 118 LHO. Produktgruppenhaushalt der 18. Stadtgemeinde Bremen für das Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Haushaltsjahr 2023 Linke, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe Mitteilung des Senats vom Dagegen: CDU, FDP 3. Dezember 2024 (Drucksache 21/433 S) Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen: Jahresbericht 2025 - Stadt - nach § 97 19. Landeshaushaltsordnung (LHO) Bericht des Rechnungshofs Kenntnis. Bericht des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 4. April 2025 (Drucksache 21/507 S) Haushaltsrechnung der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2023, Mitteilung des Senats vom 3. Dezember 2024 (Drs. 21/433 S) und 20. Rechnungshofs vom 4. April 2025 (Drs. Bemerkungen im Bericht des Ausschusses 21/507 S) bei. Bericht und Antrag des städtischen Rechnungsprüfungsausschusses vom 23. März 2026 (Drucksache 21/767 S) Nr. Vorlage Behandlung Ortsgesetz zur Einrichtung des Innovationsbereiches BID 21. Mitteilung des Senats vom das Ortsgesetz. 24. März 2026 (Drucksache 21/768 S) Bericht über die Annahme und Verwendung von Beträgen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatische Schenkungen zur 22. Freien Hansestadt Bremen (Land und Bericht Kenntnis. Stadtgemeinde Bremen) 2025 Mitteilung des Senats vom 24. März 2026 (Drucksache 21/769 S) Behandlung der Petition S 21/158 wie vom Ausschuss empfohlen. Bericht Nr. 28-1 des Ausschusses für Petitionen und Bürgerbeteiligung Dafür: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Bericht und Antrag des städtischen Linke, BÜNDNIS DEUTSCHLAND, BA-Gruppe 24. Ausschusses für Petitionen und Dagegen: CDU, FDP Bürgerbeteiligung vom 14. April 2026 (Drucksache 21/777 S) die Behandlung der restlichen Petitionen wie vom Ausschuss empfohlen. Tätigkeitsbericht der unabhängigen Beauftragten für die Feuerwehr Bremen 2022/2023 26. Bericht der unabhängigen Beauftragten Bericht der Feuerwehrbeauftragten Kenntnis. für die Feuerwehr Bremen vom 1. April 2025 (Drucksache 21/500 S) Nr. Vorlage Behandlung Stellungnahme des Senats zum 1. Tätigkeitsbericht der unabhängigen Beauftragten für die Feuerwehr Bremen 27. (2022/2023) Stellungnahme des Senats Kenntnis. Mitteilung des Senats vom 30. September 2025 (Drucksache 21/631 S) Bericht über die Beratung in der städtischen Deputation für Inneres über den 1. Tätigkeitsbericht der 28. sowie die Stellungnahme des Senats Bericht der Deputation Kenntnis. Bericht der städtischen Deputation für Inneres vom 14. April 2026 (Drucksache 21/779 S) Antje Grotheer Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft

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